Kein deutscher Ort kann sich mit mehr brütenden Storchenpaaren rühmen. Im Rekordjahr 1996 brüteten 44 Storchenpaare in Rühstädt. Das charmante Backsteindorf in der Prignitz ist auf jeden Fall einen Ausflug wert. Überall auf den Dächern der Häuser und Scheunen sieht man die kleineren und sehr großes Horste der Störche. Es klappert und es quakt! Jawohl, am Schloss im Tümpel rufen die Frösche als gäbe es die Störche gar nicht. Vielleicht fliegen die für die Nahrungssuche auch lieber in die Feuchtwiesen der Elbtalaue.
Das Dorf, die Natur und damit jede Menge Störche lassen sich auf einem familienfreundlichen Fußweg erkunden. Nicht vernachlässigen sollte man das historische Dorf, auch wenn der Blick freilich immer nach oben gezogen wird. Geschichtstafeln erklären an den verschiedenen Standorten wissenswertes rund um Rühstädt. Es gibt ein Besucherzentrum mit einer NABU Ausstellung, die sich, Überraschung!!!, mit dem Storch befasst.
Lust auf einen Ausflug? Die Blaue Holzbiene hat ein paar Fotos als Appetithäppchen zusammengestellt.
Viel Spaß und nicht vom Storch beißen lassen. Ihr wisst schon warum!
Pressemitteilung des Deutschen
Tierschutzbundes vom 29.Mai 2020
Tierschutzbund kritisiert Vion und
Müller-Fleisch
Keine weiteren Unsicherheiten bei
Immunokastration und Ebermast schaffen
„Vierter Weg“ ist tierschutz- und
gesetzeswidrig
Der Deutsche Tierschutzbund übt Kritik
an Vion und Müller-Fleisch und fordert die Branche auf, Fleisch von
immunokastrierten Tieren als gleichwertig anzunehmen und zu bezahlen. Ein Abzug
auf den Fleischpreis, wie von Müller-Fleisch angekündigt, sei in keiner Weise
gerechtfertigt. Nur wenn die nachgelagerte Branche das Fleisch sicher abnähme
und fair bezahle, stünden den Landwirten alle tierschutzgerechten
Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkelkastration wirklich offen. Der
sogenannte „vierte Weg“, die Kastration mit Lokalanästhesie, darf aus Sicht der
Tierschützer dagegen keine Alternative sein. Die von Vion geforderte Methode
ist als tierschutz- und gesetzeswidrig einzustufen, da sie die geforderte
Schmerzausschaltung bei der Kastration der Ferkel nicht sicherstellt.
„Ab dem 1.1.2021 gilt das Verbot der
betäubungslosen Kastration. Wenn sich Unternehmen wie Vion und Müller-Fleisch
in dieser entscheidenden Phase so kurz vor Fristende negativ zu den
tierschutzgerechten Alternativen Ebermast und Immunokastration äußern, Abzüge
für Schlachttiere ankündigen oder sich für eine tierschutz- und gesetzeswidrige
Methode aussprechen, ist dies erschreckend und absolut kontraproduktiv“,
kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
„Landwirte, die im Sinne des Tierschutzes handeln, brauchen jetzt eine klare
Positionierung der Schlachtunternehmen und eine faire Bezahlung – keine
weiteren Unsicherheiten.“
Vion-Manager Dr. Heinz Schweer hatte
in einem aktuellen Interview gefordert, die Lokalanästhesie bei der Kastration
zuzulassen, unter anderem, weil viele Kunden Eber- sowie Improvac-Fleisch
aufgrund der „spezifischen Eigenschaften“ ablehnten. „Dass es bei Eberfleisch
noch gewisse Schwierigkeiten in der Verarbeitung geben kann, ist teils
verständlich. Die Vorbehalte gegenüber dem Fleisch immunokastrierter Tiere sind
aber unbegründet. Hier fehlt es einfach am Willen die vermarktungstechnischen
Hürden weiter abzubauen“, meint Dr. Miriam Goldschalt, Fachreferentin für Tiere
in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund.
Kritik üben die Tierschützer auch an
Müller-Fleisch, da der Konzern kürzlich bekannt gab, den Erzeugern für das
Fleisch von Ebern und Immunokastraten jeweils sechs Cent pro Kilogramm
abzuziehen. „Die mit Improvac geimpften Tiere sind keine vollständig intakten
Eber und ihre Schlachtkörper ähneln je nach Impftermin denen von Kastraten. Die
Ausbildung des Ebergeruchs wird bei korrekter Anwendung der Impfung wirksam
verhindert. Die Qualität muss also entsprechend bezahlt werden; Abzüge sind
nach wissenschaftlichen Stand und aufgrund der Praxiserfahrungen nicht
gerechtfertigt. In anderen Ländern gibt es sogar einen Zuschlag für
immunokastrierte Tiere. Aus Tierschutzsicht wäre eher eine Prämie angebracht
als ein Abzug“, so Dr. Goldschalt.
Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration
und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 29.Mai 2020
Die aktuellen Fälle zahlreicher Corona-Infizierter in
Schlachtbetrieben unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben
den Fokus auf die Arbeits- und Unterkunftsbedingungen der dort Beschäftigten
gelenkt. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
hat im Rahmen einer Sonderaktion im Land Brandenburg in dieser Woche mit
unangekündigten Kontrollen der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften unter
den aktuell gegebenen Bedingungen der Corona-Pandemie in der
Fleischverarbeitung begonnen. Aktuell gibt es landesweit insgesamt 138
behördlich zugelassene Schlachtbetriebe, davon haben 47 Betriebe mehr als 20
Beschäftigte.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher
sagte heute: „Die Corona-Ausbrüche in mehreren deutschen Schlachthöfen haben
Missstände bei Arbeits- und Unterbringungsbedingungen ins Licht der
Öffentlichkeit katapultiert. Das ist eine der Schattenseiten der industriellen
Massenproduktion von Fleisch. Dem müssen wir auch in Brandenburg nachgehen.
Deshalb halte ich die Sonderaktion der Arbeitsschutzbehörde für dringend
erforderlich. Den hohen Preis für billiges Fleisch dürfen nicht die
Arbeiterinnen und Arbeiter in den Schlachtfabriken bezahlen. Die Gesundheit der
Beschäftigten ist ein hohes Gut. Das gilt für alle Branchen gleichermaßen.
Überall dort, wo viele Beschäftigte auf engem Raum leben und arbeiten müssen,
sind sie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Umso wichtiger ist es,
dass Hygiene- und Arbeitsschutzstandards eingehalten werden.“
In Brandenburg gibt es nur sehr wenige große Schlachtbetriebe: Von
den insgesamt 47 Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten haben: 32 Betriebe
eine Beschäftigtenanzahl zwischen 20 und 49, 6 Betriebe zwischen 50 und 99,
weitere 6 Betriebe zwischen 100 und 249 und 3 Betriebe eine Beschäftigtenzahl
zwischen 250 und 499.
Nach der auf das Arbeitsschutzgesetz gestützten
Arbeitsstättenverordnung hat jeder Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass
Arbeitsplätze so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst gering gehalten werden.
Den Beschäftigten sind geeignete Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.
Werden vom Arbeitgeber für die Beschäftigten Unterkünfte zur Verfügung
gestellt, müssen diese hinsichtlich Platzbedarf und hygienischen Bedingungen
den in einer Regel für Arbeitsstätten festgelegten Mindestvorschriften
entsprechen.
Aktuellen Medienberichten zu Folge sollen sich die Länder
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auf einen Kompromissvorschlag zur
Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verständigt haben. Am 5.
Juni soll das Thema und damit die Zukunft der Sauenhaltung im Kastenstand auf
der Tagesordnung des Bundesrates stehen. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident
des Deutschen Tierschutzbundes:
„Die Verordnung gilt seit 1992, nach Ablauf der damals vorgesehenen
Übergangsfrist. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem der heute
praktizierte Kastenstand als rechtswidrig eingestuft wird, war 2016. Jetzt
haben wir 2020. Und wenn der Kompromiss zwischen den Landesministern nun gelten
soll, dann gäbe es für die Sauenhalter nochmals bis zu acht Jahren
Bestandsschutz. Das sind dann insgesamt 36 Jahre rechtswidriger Zustand, die
durch diesen Antrag im Bundesrat legitimiert werden sollen. Und das vor dem
Hintergrund eines mittlerweile seit 18 Jahren geltenden Staatsziel Tierschutz.
Das ist ein Rechtsbruch mit Ansage.
Wer den auf dem Tisch liegenden Vorschlag liest, der erkennt, dass dies
allen Beteiligten bewusst ist. So wird davon geredet, dass die technischen
Hindernisse sofort abgebaut werden müssen, damit die Sau sich ausstrecken kann.
Im Volksmund würde man das als Irreführung der Öffentlichkeit bezeichnen. Denn
in den wenigen Ställen dieser alten Bauweise, die überhaupt technische
Hindernisse abbauen müssten und in allen anderen Ställen, in denen sich Sauen
schon jetzt durch die Gitter in den Nachbarstand strecken können, gilt: Auch
eine benachbarte Sau ist laut Urteil ein Hindernis, das es so nicht geben darf.
Wir wissen, dass gerade die grünen Minister es in harten Verhandlungen
geschafft haben, die schlimmsten Klöckner-Pläne zur Zementierung der Sauenqual
zu verhindern. Das bewerten wir positiv.
Der mögliche Kompromiss bleibt aber eine eklatante Missachtung eines
höchstrichterlichen Urteils und des Staatsziel Tierschutz. Dies nun damit zu
begründen, dass nicht mehr verhandelbar war, mag man Pragmatismus nennen, ich
aber nenne es einen Verrat an der Sau! Wir können die anderen
Landesminister*innen, egal welcher Parteifarbe, nur deutlich davor warnen,
diesem Antrag zuzustimmen. Es bleibt abzuwarten, ob sich eine Mehrheit im
Bundesrat findet und ob die Bundesministerin diese Verordnung dann auch so
freigibt. Wir jedenfalls haben das Schicksal der Sau noch nicht aufgegeben.
Natürlich sehen auch wir die ökonomischen Folgen. Aber wer Jahrzehnte an
Gesetzen vorbei handelt, mit Genehmigung der örtlichen Behörden, der darf dafür
nicht auch noch belohnt werden. Das wäre ja so, als würde man einem Einbrecher
nach Festnahme nochmals eine jahrelange Frist geben, weiterzumachen, bevor er
zur Rechenschaft gezogen wird. Zudem lassen sich ökonomische Folgen auch durch
kluges Management abfangen. Abgesehen davon, dass es in der Verantwortung der
Genehmigungsbehörden liegt, hier mit Schadensersatz für Ausgleich zu sorgen,
wenn sie die Ställe seit 1992 so genehmigt haben. Es bleibt dabei: Freiheit für
die Sau!“
Havelberg ist gerade so nicht mehr Brandenburg, sondern schon
Sachsen-Anhalt. Das ist insofern ganz prima, dass es dort Baumkuchen gibt. Was
die liebliche Hansestadt noch so zu bieten hat, zeigt die Blaue Holzbiene.
Die Reise führt uns direkt hinter die Brandenburgische
Grenze, die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Havelland grenzen an
die Gemarkung Havelberg. Die Domstadt Havelberg thront tatsächlich über der
Havel und gehört zu Sachsen-Anhalt. Es lohnt sich ein Tagesausflug, Dom,
Altstadt, das Haus der Flüsse und das Gebiet der Unteren Havel, das seit einigen
Jahren vom NABU erfolgreich renaturiert wird, sind zu erkunden.
Wer mit dem PKW anreist, der kann sein Auto gut in der Nähe der Anleger parken. Von hier aus geht es in die Altstadt, schmale Gassen, gesäumt mit Fachwerkhäuschen führen zum Platz, auf dem das Rathaus zu finden ist. Wem von der Anreise nun der Magen knurrt, dem sei die dort ansässige Bäckerei empfohlen. Hier gibt es auch den Baumkuchen, für den Sachsen-Anhalt eine gewisse Berühmtheit erlangt hat. wer es erfrischend liebt, ein Stück weiter lockt eine Eisdiele die Besucher.
Ein Rathaus wurde im historischen Havelberg erstmalig um 1310 erwähnt, ein erstes städtisches Siegel ist für 1350 überliefert. Das heutige Rathaus wurde 1854 gebaut.
Ebenfalls auf der Stadtinsel liegt die Kirche St.Laurentius, deren Entstehung geht auf das 13. Und 14 Jahrhundert zurück. 1660 erhielt die Kirche den Westturm. Neben der Kirche liegt ein verwilderter Garten, der noch immer bunte Tupfen ins Stadtbild zaubert. Am Markt 9 befand sich einmal die Synagoge, heute erinnert eine Gedenktafel an die Opfer des Holocaust. Nordöstlich der Stadt liegt der jüdische Friedhof mit dem Grab des Kupferstechers Louis Jacoby.
Wer sich den Havelberger Dom genauer ansehen möchte, muss zunächst die Stadtinsel über eine Brücke verlassen und die Domtreppe erklimmen.
1170 wurde der Havelberger Dom geweiht. Dass er gleichzeitig auch als Wehranlage diente, sieht man ihn bis heute noch an. Der Dombezirk war mit einer eigenen Befestigungsanlage versehen. Im Inneren des Doms befindet sich das „Prignitz-Museum“. Es gibt über die Stadtgeschichte und auch die Historie des Doms Auskunft.
Auf dem Domplatz erinnern die zwei Statuen an ein historisches Treffen, welches sich einst in Havelberg ereignet haben soll. 1716 sollen sich hier Zar Peter der Große und der preußische Soldatenkönig Friedrich Wilhelm 1. Bei diesem Treffen sollen auch Gastgeschenke ausgetauscht worden sein. Der Zar erhielt das berühmte Bernsteinzimmer, der König die sogenannten „Langen Kerls“, eine Gruppe von Soldaten.
Treppchen runter, über die Dombrücke und nach rechts abbiegen eröffnet sich ein hübscher Spazierweg am Wasser entlang mit Blick auf die zauberhaften Häuschen am anderen Ufer.
Zurück geht durch die Altstadt und rüber über die Sandauer Brücke zum Haus der Flüsse. Hier kann man sich über Europas größtes Fluss-Renaturierungsprojekt informieren. Die untere Havel wird aus ihrem engen Kanal-Korsett befreit und darf wieder frei fließen. Die natürlichen Auen wurden wiederbelebt, Altarme angeschlossen. Zwischen Havelberg und Strodehne kann man sich ansehen, wie schnell sich die Natur erholen kann, wenn sie nur eine Chance bekommt. Zum BUGA Start 2015 wurde das Außengelände eröffnet und es wurde der Steg zur wiederhergestellten Petroleuminsel fertiggestellt. Er überbrückt den „neuen“ Altarm und führt zur Aussichtsplattform.
Wem es nun in die neu erwachte Natur der unteren Havel zieht, kann sie auf verschiedene Arten entdecken und erkunden. Im Sommer sollten Badesachen im Gepäck sein, idyllische Strände laden zum Baden und Rasten ein. Egal ob man nun zu Fuß, auf dem Rad oder hoch zu Ross unterwegs ist. Paddeln kann man hier und der NABU bietet gelegentlich Exkursionen mit einem kleinen Dampfer ab Havelberg an. In Strodehne kann der auferstandene Fluss auch eine Nummer kleiner, vom Fischerkahn aus, bestaunt werden.
Mehr zur Renaturierung der unteren Havel gibt es unten, unter
„Alles im Fluss“.
Achtung, am ersten Wochenende im September findet jedes Jahr der Havelberger Pferdemarkt statt. Es ist der europaweit der größte Markt dieser Art und zieht bis zu 200 000 Besucher an.
Alles im Fluss
Lautlos schwebt der Jäger über die sich seicht kräuselnden Wellen, verharrt in der Luft, lässt sich fallen, taucht ins klare Nass. Nichts, kein Fisch erbeutet, auf leisen Schwingen fliegt der Fischadler davon. Doch schon sein nächster Versuch könnte erfolgreich sein, denn Fisch gibt es nun wieder reichlich in der unteren Havel. Das war nicht immer so. „Mein Großvater erzählte mir als kleiner Junge, früher habe er Lachs und Stör aus der Havel geangelt. Ich bin quasi im Angelkahn aufgewachsen, so recht glauben konnte ich das damals nicht“, sagt Rocco Buchta. Inzwischen weiß Buchta es besser. Die Natur kehrt zurück, wenn man ihr nur ein Angebot macht. So wie an dem Fluss, an dem Buchta aufwuchs, der unteren Havel. Es sprießt, es wächst und längst verlorenen geglaubte Tier- und Pflanzenarten haben das Refugium für sich entdeckt. Möglich wurde dies durch viele fleißige Menschen, doch Buchta, Flussexperte des NABU, hatte diese Vision, diesen Traum, das Paradies seines Großvaters wieder zu beleben. Buchta ist Leiter des Havel-Projektes, dass vom NABU umgesetzt wird. Geld kam vom Bund, von den Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt, durch beide Länder fließt die 341 Kilometer lange Havel. 40 Millionen Euro wird das Zurück in die Zukunft-Projekt kosten. Der NABU steuert 1,6 Millionen bei.
Die Vorfahren des Fischadlers blickten einst auf einen Fluss, der aus ihrer Perspektive wie ein Baum aussah. Der Fluss als Stamm, mit vielen Ästen an den Seiten, den sogenannten Altarmen. Kleine, vom Hauptfluss abgehende Nebenflüsschen, die mal als Sackgasse in den Auen endeten oder an anderer Stelle wieder in die Havel münden. Diese Altarme wurden zu DDR-Zeiten vom Fluss getrennt. Die Ufer der Havel befestigt, Deckwerk nennt man die Steinbefestigung. Das Flüsschen wurde zur Wasserstraße für den Transitverkehr, statt gackernder Enten tuckerten Schleppkähne auf dem Wasser. Mit dem Fall der Mauer wurde die Wasserstraße überflüssig und Buchta sah seine Chance. Auf einer Länge von 90 Kilometern soll die untere Havel wieder in ihren Zustand von einst zurückversetzt werden. Ein Ziel, das nicht über Nacht erreicht werden kann. Geldmittel sichern, Politiker und die Menschen vor Ort überzeugen. Zu den Menschen, die an und mit der Havel leben, hat Buchta einen besonders guten Draht. Er ist einer von Ihnen, kennt ihre Sorgen, ihre Bedürfnisse, kein Fremder, der erklärt wie die Welt funktioniert. Sondern einer der abends noch auf ein Bier im Dorf bleib, auch noch bei zweiten aufmerksam zuhört und nichts von leeren Versprechungen hält. „Nichts versprechen, was nicht eingehalten werden kann“, sagt er und betont, wie wichtig diese Zusagen sind. So wichtig wie Kompromisse finden und Eingeständnisse zulassen.
Nun wird zurückgebaut, was der Havel die Luft zum atmen nahm. Die Deckwerke werden Schritt für Schritt abgetragen, die Altarme wieder an ihre Hauptader, der Havel, angeschlossen. Auf einer Länge von 30 Kilometern ist der Fluss vom Deckwerk bereits befreit, 15 der 34 Altarme sind wieder mit dem Fluss verbunden. Schilf wurde an den Ufern gepflanzt, neue Auenwälder entstehen. „Das ist Europas bedeutendstes Fluss-Renaturierung-Projekt“, sagt Buchta.
Auf den Buhnen, kleinen Inseln, sitzen nun wieder unterschiedliche Entenarten und schnattern. Rohrdommel, Tüpfelsumpfhuhn und Uferschnepfe, sie werden bundesweit in der höchsten Gefährdungskategorie, „vom Aussterben bedroht“ geführt, brüten hier. Biberburgen säumen den Fluss, da wo er einfach nur fließen darf. Die Ufer so grün, als wäre es nie anders gewesen. Hier sitzen Angler auf Klappstühlen und gehen ihrer Leidenschaft nach. Kleine Sandstrände laden zum Sonnenbaden und Plantschen im erfrischenden Nass ein. Kanus gleiten über das klare Wasser und auch Hausbootfahrer haben die Idylle für sich entdeckt. Ebenso eine Herde Kühe. Auch das Fleckvieh nimmt gern mal ein Fußbad. Für die Landwirte haben die Naturschützer Brücken über die Altarme verlegt. Die Renaturierung der Havel, da ist sich Buchta sicher, hat für die Menschen, mehr Lebensqualität gebracht.
18 700 Hektar umfasst das Projektgebiet. Das Ergebnis kann man sich ansehen. Zu Pferd oder per Drahtesel. Geführte Exkursionen bieten die Naturwacht des Naturparks Westhavelland und das NABU Besucherzentrum in Milow an. Sehr viel reizvoller ist eine Erkundung von der Wasserseite. Von Rathenow und Havelberg (Sachsen-Anhalt) kann die Havel mit dem Ausflugsschiff erkundet werden. Wer mehr zur Havel-Renaturierung erfahren möchte, kann eine dreistündige Flussfahrt mit dem NABU und Rocco Buchta beim NABU buchen. Die Touren starten in Havelberg und sind limitiert. Für diesen Sommer werden noch zwei Termine angeboten. Die Idylle erleben kann man auch mit dem Havelfischer Wolfgang Schröder, der Fahrten auf seinem Fischerkahn, Ausgangspunkt ist Strodehne, anbietet. Wichtig: Auf jeden Fall Zeit und ein Fernglas mitbringen.
Pressemitteilung Johannes Funke (SPD) vom 28. Mai 2020
Potsdam/Ketzin. Die Versorgung von Tieren in Wildparks und -gehegen sowie in
Tierheimen wie z. B. In Falkensee wird trotz wirtschaftlicher Einbußen in
der Corona-Krise gesichert. Dazu hat das Land Brandenburg Fördermaßnahmen
aufgelegt, das der havelländische SPD-Landtagsabgeordnete Johannes
Funke begrüßt. „Anlagen mit Tieren sind auch in unserer Region bei Jung und Alt
sehr beliebt. Wegen der Corona-Krise sind viele Wildgehege, Aquarien, Tierparks
und -heime in freier oder gemeinnütziger Trägerschaft aber in Not geraten.“
Private Spenden können etwa Ausfälle bei Eintrittsgeldern nicht ausgleichen,
obwohl etliche Einrichtungen nach und nach wieder öffnen.
Tierheime, die sich auch über die Vermittlung von Tieren
finanzieren, leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Tierschutz in
Brandenburg. „Unermüdlich engagieren sich
Ehrenamtliche für das Wohlergehen der Tiere, helfen bei der Fütterung und
kümmern sich um die medizinische Versorgung. Von den notwendigen
Kontaktbeschränkungen sind Tierheime deshalb stark betroffen“, so der
SPD-Abgeordnete. „Deshalb ist es gut, ihnen mit Geld aus dem Brandenburger
Corona-Rettungsschirm zu helfen.“ Dafür stehen landesweit 550.000 Euro bereit.
Wildgehege und Tierparks können unter Beachtung der Auflagen
wieder Gäste zulassen, aber auch sie haben in Folge der Virusseuche oft
finanzielle Probleme. „Diese Einrichtungen erfüllen eine wichtige gesellschaftliche und bildungspolitische Aufgabe“, findet
Funke. „Der Besuch von Tierparks ist in dieser Zeit eine willkommene
Abwechslung für unsere Familien, die durch die Corona-Pandemie besonderen
Belastungen ausgesetzt sind. Ich begrüße daher sehr die angebotenen Hilfen
durch das Land Brandenburg.“ Aus dem Corona-Rettungsschirm
stehen dafür 1,5 Millionen Euro zur Verfügung; beantragen können die Mittel
auch Bildungseinrichtungen im waldpädagogischen sowie im Umwelt-
und Agrarbereich.
Kommentar des
Deutschen Tierschutzbundes vom 28.Mai 2020
Anlässlich der heutigen Sondersitzung
der Agrarministerkonferenz und der Umweltministerkonferenz mit dem Agrar- und Umweltkommissar
kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
„Aus Brüssel kommt derzeit ein klares
Signal: Ein weiter so in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wie bisher wird es
nicht geben! Sowohl der gestern in Brüssel vorgestellte Entwurf für einen
mehrjährigen Finanzrahmen als auch der Wiederaufbauplan sehen die Aufstockung
der für den Tierschutz so wichtigen 2. Säule der GAP um zusätzliche 15
Milliarden Euro vor. Wir haben die von der Hogan Kommission geplante Kürzung
des GAP-Budgets und besonders die der 2. Säule – aus der Investitionen für mehr
Tierwohl finanziert werden – bisher stark kritisiert. Die Zeichen aus Brüssel
lassen uns aber hoffen. Auch die letzte Woche veröffentlichte „Farm to
Fork“-Strategie, die ein nachhaltiges Ernährungssystem zum Ziel hat, ist ein
Schritt in die richtige Richtung hin zu mehr Tier-, Umwelt- und Klimaschutz auf
europäischer Ebene.
Es ist daher zu begrüßen, dass nun
auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner Einsicht zeigt und sich in
ihrem gestrigen Pressestatement für Stallumbauten, die mehr
Tierwohl ermöglichen, aussprach. Dies ist lange überfällig. Dass sie diese
Erkenntnis aber als Forderung formuliert, verwirrt. Als verantwortliche
Bundesministerin ist es ihr Job, dies nicht zu fordern, sondern durch- und
umzusetzen – insbesondere angesichts der derzeit laufenden GAP-Verhandlungen
sowie der bald beginnenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Ankündigungen und
Forderungen helfen keinem einzigen Tier. Frau Klöckner, fordern Sie nicht,
liefern Sie!“
Pressemitteilung des
Deutschen Tierschutzbundes vom 26.Mai 2020
Der Deutsche
Tierschutzbund weitet sein Tierschutzlabel „Für Mehr Tierschutz“ auf Mastrinder
aus Milchkuhbetrieben aus. Die entsprechende Richtlinie hat der Verband auf www.tierschutzlabel.info
veröffentlicht; sie tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Die auf den Betrieben
geborenen Kälber, die gemästet werden, sollen ein tiergerechtes Leben führen
dürfen – genau wie die Milchkühe, für die bereits seit vier Jahren
entsprechende Tierschutzlabel-Vorgaben existieren.
„Mit dem Tierschutzlabel
bringen wir ein Mehr an Tierschutz in die Ställe und verbessern die Situation
der Rinder sofort“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes. „Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass viele Landwirte
bereit sind, die Tiere unter besseren Bedingungen zu halten, wenn die Produkte entsprechend
bezahlt werden. Auch die Verbraucher fordern immer stärker Produkte ein, die
unter höheren Tierschutzstandards produziert wurden. Es wird Zeit für ein
Umdenken.“
Die neue Richtlinie
bezieht sich auf Kälber aus Milchkuhbetrieben. Sowohl in der Einstiegs- als
auch in der Premiumstufe des Tierschutzlabels „Für Mehr Tierschutz“ müssen die
Rinder ausreichend Platz haben, um sich entsprechend ihrer Bedürfnisse zu
bewegen. Eine Anbindehaltung verbietet das Label. Statt engen Buchten mit
Vollspaltenboden stehen den Tieren größere, strukturierte Buchten mit einem
weichen, trockenen und eingestreuten Liegebereich zur Verfügung. Scheuerbürsten
sorgen für den notwendigen Komfort. Um Wind und Wetter zu spüren, ist ein
sogenannter Offenfrontstall vorgeschrieben. Im Premiumbereich müssen die Rinder
zusätzlich das ganze Jahr die Möglichkeit haben, nach draußen zu gehen – in
einen Auslauf oder auf eine Weide.
Quälende
Transporte in Drittländer vermeiden
Da es
in Deutschland keinen ausreichenden Markt für Kälber gibt, werden männliche
Kälber von Milchrassen verkauft – genau wie weibliche Jungtiere, die nicht für
die Milchproduktion benötigt werden. Mehr als 600.000 von ihnen werden ins
Ausland transportiert und dort unter Bedingungen gemästet, die in Deutschland nicht
erlaubt wären. Nicht selten folgen Weitertransporte in Drittländer, wie die
Türkei, Nordafrika oder Ägypten, wo die Tiere geschlachtet werden. „Die
Torturen für die Tiere bei Transport und Schlachtung sind bekannt. Mit den
neuen Kriterien möchten wir dazu beitragen, eine Alternative in Deutschland
aufzubauen, die eine tierschutzgerechte und ökonomisch sinnvolle Mast
ermöglicht“, so Schröder.
Pressemitteilung des Deutschen
Tierschutzbundes vom 25.Mai 2020
Neuer Kanal gibt Tipps und
Hilfestellungen
FINDEFIX, das Haustierregister des
Deutschen Tierschutzbundes, ist nun mit einem eigenen Kanal auch auf Instagram
vertreten. Auf www.instagram.com/findefix
erhalten Haustierhalter wertvolle Ratschläge und Hilfestellungen – sowohl für
Notsituationen als auch für den ganz normalen Alltag mit Tieren. Mit der neuen
Plattform möchte der Verband außerdem ein größeres Bewusstsein dafür schaffen,
dass ein vermisstes Tier nur dann schnell wiedergefunden werden kann, wenn es gekennzeichnet
und bei FINDEFIX registriert ist.
„Auf Instagram wollen wir vor allem
auch jüngere Tierhalter erreichen, die sich informieren möchten, wie sie ihr
Tier schützen können“, erklärt Daniela Rohs, Leiterin von FINDEFIX, dem
Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes. Insbesondere die Tatsache,
dass nur die Kombination aus Kennzeichnung und Registrierung sicherstellt, dass
ein Besitzer sein vermisstes Tier schnell wieder in die Arme schließen kann,
sei leider noch nicht bei allen Tierhaltern angekommen. So werden in den dem
Deutschen Tierschutzbund angeschlossenen Tierheimen noch immer viel zu viele
Fundtiere abgegeben, die gar nicht gekennzeichnet sind oder deren Mikrochip
nicht registriert ist.
Kreativer Mix aus FindeFacts,
FindeService und FindeTrends
Der neue FINDEFIX-Instagram-Kanal
informiert zukünftig regelmäßig über Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen
rund um unsere Haustiere. Neben diesen sogenannten „FindeFacts“ und
„FindeTrends“ erhalten die Nutzer mit den „FindeHacks“ zudem Ratschläge, wie
sie zum Beispiel handeln sollten, wenn das eigene Haustier verschwindet oder
sie ein entlaufenes oder entflogenes Tier finden. Ebenso dazu gehören Tipps, um
für den Ernstfall vorzubeugen und zu verhindern, dass sich das Tier auf und
davon macht. Wer Fragen zum Service des Haustierregisters oder zum eigenen
Vierbeiner hat, kann sich via Instagram direkt an das FINDEFIX-Online-Team
wenden, das entsprechende Informationen dann als „FindeService“ für alle
interessierten Nutzer bereitstellt. Spezielle FINDEFIX-Sticker und -GIFs sorgen
für Aufmerksamkeit und können von den Followern in ihren Stories genutzt werden
– etwa für den Fall, dass ein Tier vermisst wird oder gefunden wurde. FINDEFIX
wiederum kann die Stories teilen und so möglichst viele Menschen erreichen, die
helfen können, das vermisste Tier oder den Halter eines gefundenen Vierbeiners
ausfindig zu machen.
Potsdam − Unter dem Motto „Zählen, was zählt“ startet der NABU Insekten
ab dem 29. Mai wieder seine bundesweite Mitmachaktion „Insektensommer“.
Brandenburger Naturfreunde sind bis zum 7. Juni aufgerufen, das Summen und
Krabbeln in ihrer Umgebung zu beobachten und unter www.insektensommer.de online zu melden.
„Dass es um die Insekten hierzulande nicht allzu gut bestellt ist, ist längst
kein Geheimnis mehr. Aber welche Insekten sind eigentlich noch bei uns
unterwegs und wie viele von ihnen? Diese Fragen beschäftigen immer mehr
Menschen. Und glücklicherweise wollen auch immer mehr von ihnen für Insekten
aktiv werden“, erklärt NABU-Naturschutzreferentin Manulea Brecht. Genau hier
setzt die NABU Mitmachaktion „Insektensommer“ an. Ziel des Insektensommers ist
es, auf die enorme Bedeutung der Insekten aufmerksam zu machen und für ihren
Schutz zu sensibilisieren. Jeder kann mithelfen, Daten zur Artenvielfalt zu
sammeln. Die kleinen Krabbler können überall beobachtet und gezählt werden –
vor der Haustür, im Park, an Gewässern, im Garten oder sogar auf dem Balkon.
Wer genau hinsieht, der merkt schnell, dass die Welt der Insekten äußerst
vielfältig ist. In Deutschland gibt es nach Schätzungen 33.000 Insektenarten.
Über die meisten liegen noch keine Daten vor. „Viele Naturbegeisterte fühlen
sich davon überfordert und haben Angst, etwas Falsches zu melden. Doch diese
Angst können wir ihnen nehmen“, erklärt Brecht. Egal ob Blattlaus, Fliege oder
Schmetterling – grundsätzlich kann jedes gesehene und erkannte Insekt bei der
NABU-Aktion „Insektensommer“ gemeldet werden.
Damit vergleichbare Daten gesammelt werden können, hat der NABU acht Kernarten
ausgewählt. Für die erste Zählung vom 29. Mai bis 7. Juni sind das die
folgenden Arten: Tagpfauenauge, Admiral, Asiatischer Marienkäfer,
Hainschwebfliege, Steinhummel, Lederwanze, Blutzikade und Gemeine Florfliege.
Nach diesen acht Arten sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf jeden
Fall suchen. So kann am Ende erkannt werden, wo die eigentlich weit
verbreiteten Arten möglicherweise gänzlich fehlen. „Wer diese Tiere nicht
kennt, kann sie ganz einfach mit dem NABU-Insektentrainer (www.insektentrainer.de) unterscheiden
lernen“, so Brecht.
„Um möglichst viele Insekten zu sehen, ist ein sonniger, warmer, trockener und
möglichst windstiller Tag am besten geeignet“, empfiehlt Brecht. Hilfe beim
Bestimmen und Zählen bietet die NABU App „Insektenwelt“ für IOS und Android.
„Die Besonderheit der App ist eine fotografische Erkennungsfunktion“, erläutert
die Naturschutzreferentin. „So können die Tiere einfach und schnell mit dem
Smartphone fotografiert und automatisch erkannt werden.“ Außerdem bietet die
App ausführliche Insektenporträts der 122 bekanntesten Arten, die in
Deutschland vorkommen. Die Insektenwelt App ist kostenfrei unter www.NABU.de/apps erhältlich.
Der NABU engagiert sich seit Jahren für den Schutz der Insekten. Sie sind
unverzichtbar für unser Ökosystem, sie tragen zur Vermehrung von Pflanzen sowie
zur Fruchtbarkeit des Bodens bei und sind Nahrungsgrundlage für viele
Singvogelarten. Studien zeigen, dass die Insekten in Deutschland deutlich
zurückgehen. Intensive Landwirtschaft, der Einsatz von Pestiziden und die
Ausräumung der Landschaft sind nur einige Gründe für den Insektenschwund.
Wer im eigenen Garten oder Balkon mehr für Insekten tun möchte, der kann sich
beim NABU über insektenfreundliche Gärten informieren. Schon mit kleinen
Veränderungen, ein paar wilden Ecken und heimischen Pflanzenarten, lässt sich
für Insekten schon viel erreichen.
Die Daten der Zählaktion Insektensommer werden in Zusammenarbeit mit der
Plattform www.naturgucker.de erfasst.
Die Ergebnisse werden vom NABU ausgewertet und zeitnah veröffentlicht. Der
Insektensommer findet dieses Jahr zum dritten Mal statt. Im vergangenen Jahr
beteiligten sich 16.300 Menschen mit über 6.300 Beobachtungen.
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