NABU Brandenburg legt Positionspapier zur Photovoltaik vor

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 16. Dezember 2020

Solarenergie im bebauten Bereich nutzen, klare Regeln für Freiflächenanlagen

Photovoltaik ist eine effiziente Form zur Stromerzeugung und bildet einen Eckpfeiler zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele. Immer mehr Ackerflächen in der Mark werden durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Anspruch genommen. Der NABU schließt die Nutzung von Schutzgebieten hierfür konsequent aus und gibt Hinweise für eine naturverträgliche Gestaltung der Anlagen.

Derzeit stehen zahlreichen Gemeinden aus allen Landkreisen vor der Herausforderung, Bebauungspläne zu überarbeiten und Sondergebiete für Solarparks festzuschreiben. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind ein weiterer Baustein, der neben Siedlung und Verkehr zu einem verstärkten Druck auf die Landschaft führt. Bei ausreichender Größe sind diese für die Anlagenbetreiber mittlerweile auch ohne EEG-Förderung rentabel.

Zwar kann die Umwandlung von intensiv genutzten Ackerflächen in extensives Grünland unter den PV-Modulen auf der Freiflächenanlage zu einer Verbesserung des Boden- und Wasserschutzes beitragen. Aber der NABU Brandenburg spricht sich dagegen aus, vermehrt Agrarflächen für PV-Freiflächenanlagen in Anspruch zu nehmen, ohne dass die Potentiale im bebauten Bereich ausgeschöpft wurden.

„Der Gesetzgeber muss klare Regelungen für den Zubau von PV-Anlagen auf Dachflächen in den Städten und Dörfern finden“, fordert Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg. „Es dürfen keine landwirtschaftlichen Flächen genutzt werden, wenn die Möglichkeiten auf Dachflächen von Gewerbebauten, öffentlichen und privaten Gebäuden bei Weitem nicht ausreichend genutzt werden. Land und Kommunen haben eine Vorbildwirkung. Es dürfen keine öffentlichen Gebäude gebaut oder saniert werden, ohne dass Solaranlagen zwingend installiert werden.“

Für eine konsequente Energiewende sieht es der NABU Brandenburg als notwendig an, andere Energieformen in den Fokus zu rücken. So eröffnet eine stärkere Ausschöpfung der Solarenergie gerade im bebauten Bereich die Chance, den überdimensionierten Anbau von Energiemais zurück zu fahren. So erzeugen PV-Freiflächenanlagen mindestens 30-mal so viel Strom pro Jahr wie Biogasanlagen aus Biomasse von einer vergleichbaren Fläche. Mit dem Wegfall der Mais-Monokulturen könnten nicht nur landwirtschaftliche Flächen für eine regionale Lebensmittelproduktion und eine naturnahe Bewirtschaftung, sondern vor allem Rückzugsräume in der Landschaft für Tier- und Pflanzenarten zur Rettung der Artenvielfalt gewonnen werden.

Den Bau der PV-Freiflächenanlagen in Schutzgebieten, auch in Landschaftsschutzgebieten, schließt der NABU aber konsequent aus. Vielmehr sollten vorrangig bereits versiegelte, vorbelastete Standorte sowie industriell vorgeprägte Flächen genutzt werden. In jedem Fall muss der regionale Biotopverbund und Wildtierkorridore erhalten werden.

„Dort, wo sich Gemeinden für die Öffnung von Flächen zur Nutzung der Solarenergie entscheiden, müssen diese zugunsten von Insekten, Vögeln, Reptilien und Amphibien gestaltet werden. Die Gemeinde kann hierfür in den Bebauungsplänen zahlreiche Vorgaben machen. Sie sollten diese Möglichkeit verantwortungsvoll nutzen“, erläutert Friedhelm Schmitz-Jersch. Im Positionspapier sind weitergehende Erläuterungen und Forderungen sowie Hinweise für naturverträgliche PV-Freiflächenanlagen aufgeführt.

Die Errichtung von Agrophotovoltaik-Anlagen als Kombinationsmöglichkeit von hoch aufgeständerten Photovoltaik-Modulanlagen bei gleichzeitiger ackerbaulichen Nutzung der Fläche lehnt der NABU Brandenburg derzeit ab, da hierfür noch keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf Natur und Umwelt vorliegen sowie das Landschaftsbild durch die Höhen der Anlagen besonders beeinträchtigt wird.

Das Positionspapier finden Sie hier: https://brandenburg.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/29128.html

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