Mehr Lottomittel aus dem Umweltministerium für Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsprojekte – Erste Anträge bis 1. März stellen!

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 29 Januar 2021

Potsdam: Das Brandenburger Umwelt- und Klimaschutzministerium hat 2021 das aus Lottomitteln finanzierte Budget für die Kleinförderprogramme „Aktion Gesunde Umwelt“ und „Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda21“ um 30.000 Euro auf insgesamt 200.000 Euro aufgestockt. Wer bis zum 1. März 2021 einen Antrag einreicht, hat gute Chancen, für sein Projekt bereits in der ersten Förderphase eine finanzielle Unterstützung vom Land zu bekommen.

Die maximale Förderhöhe je Projekt beträgt in der „Aktion Gesunde Umwelt“ 2.500 Euro, in der „Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda 21“ 5.000 Euro.

Klimaschutzminister Axel Vogel: „Die Ideen und Aktionen der Initiativen in den Dörfern und Städten sind wegen ihrer Vielfältigkeit, ihrer räumlichen Verteilung und durch ihre unmittelbare Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern eine unverzichtbare Triebfeder für nachhaltiges Handeln in ganz Brandenburg. Sie sind wichtig, um die Landesstrategien und -programme mit Leben zu erfüllen. Als Ministerium koordinieren wir die Entwicklung einer Brandenburger Klimaschutzstrategie, erarbeiten unter aktiver Einbeziehung der Öffentlichkeit einen Klimaplan und einen Klimacheck für Gesetzesvorhaben.“

Ob Klima-Aktionstage für eine kommunale Klimaschutzstrategie oder naturnahe Begrünungen von Verkehrsinseln zusammen mit Anwohnerinnen und Anwohnern, das Aufstellen von „Fairteilern“, um Lebensmittel vor dem Müll zu bewahren, oder das Anpflanzen jahreszeitlicher klimaangepasster (phänologischer) Gärten – jede Projektidee ist willkommen. Alle Vorhaben sollen die aktive Teilhabe der Bevölkerung an der nachhaltigen Entwicklung des Landes ermöglichen.

Auch in diesem Jahr ist die Corona Pandemie für das freiwillige Engagement eine große Herausforderung. Viele Maßnahmen lassen sich vorerst nicht in der gewohnten Form umsetzen. Es sind Schutzkonzepte und alternative Umsetzungsmöglichkeiten zu bedenken.

Förderanträge können an den vom Umwelt- und Klimaschutzministerium beauftragten Projektträger agrathaer GmbH per Mail gerichtet werden:

buero@aktion-brandenburg.de.

Informationen zu den Förderprogrammen und die Antragsunterlagen finden sich unter www.aktion-brandenburg.de. Um in der ersten Förderphase 2021 eine Zuwendung zu erhalten, müssen die Anträge bis zum 1. März 2021 digital bei agrathaer eingereicht werden. Weitere Förderfristen für die beiden Programme werden demnächst bekannt gegeben. Die agrathaer GmbH unterstützt. alle Fördermittelempfänger auch bei coronabedingten Hürden in der Projektumsetzung.

Kommentar des Deutschen Tierschutzbundes zum Runden Tisch Onlinehandel mit Tieren

28.Januar 2021

Gestern fand auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ein Runder Tisch zum Onlinehandel mit Tieren statt. Nach dem Termin kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

„Der Internetverkauf von Tieren trägt zu Spontankäufen bei und öffnet dem illegalen Handel Tür und Tor. Damit ist der Onlinehandel maßgeblich für das so entstehende Tierleid verantwortlich.

Es braucht dringend ein Verbot des Onlinehandels von Haus- und Wildtieren – im Besonderen bei geschützten oder gefährdeten Arten oder daraus hergestellten Erzeugnissen. Auch der Handel mit tierschutzwidrigem Zubehör gehört verboten. Mindestens bedarf es einer gesetzlichen Regulierung – unter anderem durch eine verpflichtende Identifizierung der Verkäufer und weitere verpflichtende Angaben, die für ein Inserat gemacht werden müssen. Auch sollten die Online-Plattformen zu einer engen Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet werden. Eine Freischaltung der Anzeigen sollte erst nach Überprüfung durch Fachpersonal erfolgen. Ebenso zielführend ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, um die Herkunft der Tiere nachvollziehen zu können.

Es ist längst an der Zeit, hier tätig zu werden. Eine strenge Regulierung des Onlinehandels mit Tieren ist überfällig. Frau Klöckner darf dieses Thema nicht nur für den Wahlkampf nutzen. Dem Runden Tisch muss sie nun auch Taten folgen lassen.“

Auszeichnung für Tierschutzlabel-Landwirt

Brandenburger Geflügelhalter ist Preisträger des CeresAwards

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 28.Januar 2021

Christoph Schulz, dessen Hühner gemäß den Kriterien des Tierschutzlabels „Für Mehr Tierschutz“ des Deutschen Tierschutzbundes leben, ist mit dem CeresAward als „Geflügelhalter des Jahres“ ausgezeichnet worden. Der 34-Jährige stellte die Hühnerhaltung auf dem Familienbetrieb im brandenburgischen Atterwasch auf ein Mehr an Tierschutz um: Seit 2019 profitieren seine rund 30.000 Masthühner durch das Tierschutzlabel von mehr Platz und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten. Außerdem müssen langsamer wachsende Zuchtlinien zum Einsatz kommen.

„Die Auszeichnung zeigt, dass Wirtschaftlichkeit und Tierschutz kein Widerspruch sind. Es braucht den Mut, neue und innovative Wege zu gehen, um den Tieren ein besseres Leben zu ermöglichen und dem Wunsch der Verbraucher nach einem wirklichen Mehr an Tierschutz zu entsprechen. Diesen Mut hat Christoph Schulz bewiesen – wir gratulieren ihm zu seiner Auszeichnung!“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Für Christoph Schulz war seine konventionelle Hähnchenmast nicht mehr zukunftsfähig. Seit fast zwei Jahren hält er seine Masthühner nun entsprechend der Vorgaben der Einstiegsstufe des Tierschutzlabels „Für Mehr Tierschutz“. Weil Masthühner schnell wachsender Zuchtlinien unter gesundheitlichen Problemen leiden, setzt das Tierschutzlabel auf robustere Zuchtlinien, die langsamer an Gewicht zulegen. Die Hühner haben mehr Platz und kommen durch einen Wintergarten auch mit Wind und Wetter in Kontakt. Sitzstangen geben den Tieren zusätzlich Sicherheit. Stroh und Picksteine dienen ihnen als Beschäftigung. Ihr arteigenes Verhalten – das Scharren Picken und Auffliegen – können die Hühner unter diesen Bedingungen besser ausleben als in der konventionellen Haltung. „Die positiven Veränderungen sind seit Stunde eins deutlich merkbar“, berichtet Christoph Schulz. „Die Tiere nehmen das größere Platzangebot und die Beschäftigungsmaterialen in Anspruch, sie sind sehr mobil, fitter und gesünder – das bereitet mir jeden Tag aufs Neue Freude im Arbeitsalltag.“ Neben Vorgaben zu Zucht und Haltung gibt das Tierschutzlabel auch strenge Anforderungen für Transport und Schlachtung der Tiere vor. Die Hähnchen des Betriebs kommen unter der Marke Fairmast von Plukon in den Handel.

Mit dem CeresAward prämiert der Deutsche Landwirtschaftsverlag außergewöhnliche Leistungen von Landwirten in Deutschland in unterschiedlichen Kategorien. Der Name des Preises bezieht sich auf Ceres, die Göttin der Landwirtschaft.

Imposant, aber menschenscheu: Das Heft „Der Wisent auf Wanderschaft“ informiert über den sanften Riesen

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 27. Januar 2021

Potsdam – In Brandenburg gilt er als ausgestorben, aber im Nachbarland Polen ist er wieder geht hin und wieder auf Wanderschaft – der Wisent. In einer neu erschienenen, 16-seitigen Broschüre informiert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über das größte Landsäugetier Europas und darüber, wie man sich in freier Wildbahn bei einer möglichen Begegnung verhalten sollte.

Seit der Wiederauswilderung im Jahr 1952 verbreitet sich der Wisent vor allem im Osten und im Nordwesten Polens – auch unweit der deutsch-polnischen Grenze lebt eine Herde. Weil Wisent-Bullen sich auf lange Wanderschaft begeben, um eine eigene Herde zu gründen, ist auch ein gelegentliches Einwandern in die Mark nicht unwahrscheinlich.

Erstmalig wurde im Jahr 2017 ein 900 Kilogramm schwerer Wisent-Bulle in Brandenburg unweit der Grenze in Lebus gesichtet. Das Amt Lebus gab das Tier zum Abschuss frei. Weil Wisente aber europaweit dem Schutz der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) unterliegen und als Tierart von gemeinschaftlichem Interesse gelten, ist ein Abschuss nur in absoluten Ausnahmefällen auf der Grundlage des Naturschutzgesetzes erlaubt.

Mit Unterstützung des Brandenburger Umweltministeriums startete 2019 das interregionale Projekt „LosBonasus – Crossing! Verbesserung des grenzüberschreitenden Wildtier-Managements für Wisent und Elch“. Wissenschaft, Wildtiermanagement, Umweltschutz und Forstbetriebe arbeiten darin gemeinsam an einem grenzüberschreitenden Management.

Die Publikation des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz „Der Wisent auf Wanderschaft“ informiert über den Lebensraum und das Verhalten dieser imposanten, aber friedliebenden Tiere. Sie gibt Tipps, wie man sich bei einer eventuellen Begegnung mit dem Wisent verhalten und an wen man sich wenden soll. Ein Abschuss aus Unkenntnis des Verhaltens der Tiere muss vermieden werden.

Generell sind Wisente menschenscheue Tiere. Sollte ein Exemplar gesichtet werden, sind umgehend Landes- und Kreisbehörden zu kontaktieren. Die Tiere dürfen nur aus sicherer Distanz – also mit Abstand von mindestens 100 Metern – beobachtet werden. Es ist außerdem darauf zu achten, die Tiere nicht zu beengen oder einzukreisen, damit ihnen die Flucht möglich bleibt. Wenn der Wisent näherkommt, wird empfohlen, sich akustisch bemerkbar zu machen, Ruhe zu bewahren und sich nicht hektisch zu bewegen. Sollten Tiere aggressiv werden, verdeutlichen sie das mit Kopfschütteln, Aufwühlen des Bodens, heftigen Schwanzbewegungen oder mit einem drohenden Knören.

Die Broschüre ist auf der Internetseite des Ministeriums als Download erhältlich oder kann in gedruckter Form bestellt werden:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/ueber-uns/oeffentlichkeitsarbeit/veroeffentlichungen/detail/~01-12-2020-der-wisent-auf-wanderschaft

Der Spatz machts

Haus- und Feldsperling waren die meistgesehenen Vögel im Havelland bei der Stunde der Wintervögel

Havelland.  Auch in diesem Winter hatte der NABU wieder zur winterlichen Vogelzählung geladen. Diesmal landeten im Havelland gleich zwei Sperlingsarten auf den obersten Rängen. Auf Platz eins der Haussperling, gefolgt vom Feldsperling. Platz drei und vier ging and die Meisen, für die Kohlmeise ging es auf den dritten Platz, ihre Verwandte die Blaumeise folgte auf Rang vier. 654 Vogelfreunde im Landkreis hatten ihre Beobachtungen aus 436 Gärten an den NABU übermittelt.

Foto: Pixabay

Im Land Brandenburg waren ebenfalls die genannten Vogelarten unter den ersten Vier. Nur in etwas anderen Reihenfolge. Haussperling, Kohlmeise, Feldsperling, Blaumeise, auch hier blieben Spatz und Meise auf dem Siegertreppchen. 10 376 Naturfreunde hatten im gesamten Land die gefiederten Besucher in 6783 Gärten gezählt.

Das Vogelhäuschen im Garten, beliebter Anlaufpunkt für die Vögel und toller Ausgangspunkt für die Vogelzählung. Foto: Pixabay

Einen Rekord gab es wieder bei den Teilnehmern, 204 000 freiwillige Vogelbeobachter konnten vermeldet werden, das waren rund 60 000 mehr Teilnehmer als im letzten Jahr. Rund 5 Millionen Vögel haben sie notiert und auch im Bundesvergleich liegt der Haussperling mit fast einer Million Sichtungen vor allen anderen Vogelbeobachtungen. Noch liegen die endgültigen Auswertungen nicht vor, doch es lässt sich bereits sagen, dass der milde Winter auch Auswirkungen auf die Vogelzählung hatte. So mancher Waldvogel blieb lieber wo er war, statt auf das Nahrungsangebot im Garten der Menschen zurückzugreifen. Und so wurden weniger Eichelhäher und Kleiber, dafür mehr Rotkelchen und Sperlinge gesehen.

Der Eichelhäher blieb lieber im Wald. So hat das Wetter deutliche Auswirkungen auf die Ergebnisse bei den Vogelzählungen. Foto: Pixabay

Gespannt war man beim NABU über die Ergebnisse zu den Meisenbeständen. Die Meisen waren im letzten Jahr von der Suttonella-Erkrankung heimgesucht worden. Es wurden 16 Prozent weniger Blaumeisen gezählt, ob es hierbei einen Zusammenhang gibt, will der NABU noch prüfen.

Tauben haben es nicht leicht, ihr schlechter Ruf ist unberechtigt und hält sich dennoch. Foto: Pixabay

Zu den Gewinnern der Zählung gehört auch die Ringeltaube. Platz acht für die größte Taubenart Mitteleuropas.

NRW-Bericht: Tierschutzbund kritisiert gravierende Missstände in der Schweinehaltung

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 25. Januar 2021

Schröder: Es handelt sich um ein bundesweites Problem

Ein am 20. Januar vorgelegter Bericht des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums zum Thema „Schwerpunktkontrollen in Schweinemastbetrieben“ verweist auf gravierende Missstände in der Schweinehaltung in NRW. 59 Prozent der 379 untersuchten Betriebe wiesen mindestens einen tierschutzrelevanten Mangel, 90 Betriebe sogar mehrere Verstöße gegen Tierschutzkriterien auf. Große Mängel wurden vor allem bei der Unterbringung, Versorgung und Separierung kranker und verletzter Tiere vorgefunden.

Für Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, handelt es sich nicht nur um ein nordrhein-westfälisches Problem: „Wir wissen längst, dass solche Mängel bundesweit und viel zu häufig auftreten. Ein Grund dafür ist die viel zu geringe Anzahl von Kontrollen durch die zuständigen Veterinärbehörden. So wird jeder Betrieb in Deutschland durchschnittlich alle 17 Jahre, in Schleswig-Holstein alle 37 Jahre und in Bayern sogar nur alle 48 Jahre kontrolliert. Dass auf dieser Basis konsequenter Tierschutz nicht zu verwirklichen ist, sollte niemanden wundern.“

Für Schröder sind die in NRW vorgefundenen Probleme nur die Spitze des Eisbergs: „Es handelt sich ja nur um stichpunktartige Erhebungen; über die Zustände in den meisten Betrieben wissen wir viel zu wenig. Da wird es eine relevante Dunkelziffer geben.“ Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes fordert bundesweit mehr Kontrollen, eine bessere personelle Ausstattung der zuständigen Veterinärbehörden und härtere Sanktionen bei Verstößen gegen den Tierschutz. Letztlich stelle sich aber auch hier, wie überall in der Tierhaltung, die Systemfrage: „Wir müssen uns entscheiden, was wir wollen: Eine rein an kurzfristigen ökonomischen Interessen ausgerichtete Schweinehaltung und Fleischproduktion oder konsequenten Vollzug und engmaschige Kontrolle mit einem verbesserten ordnungsrechtlichen Rahmen, um den Tier- Natur und Menschenschutz in den Vordergrund zu stellen.“

Hähnchenmastanlage Groß Haßlow weiter nicht genehmigungsfähig -NABU und BI halten an ihren Argumenten fest / Bauverbot gilt weiterhin

Pressemitteilung des NABU brandenburg vom 25. Januar 2021

Potsdam –
Der NABU Brandenburg und die Bürgerinitiative „Wittstock Contra Industriehuhn“ sind zuversichtlich, dass auch nach der Zurückverweisung des Rechtsstreits vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die Genehmigung der Anlage keinen Bestand haben wird. Die Zurückverweisung durch das Bundesverwaltungsgericht betrifft nämlich lediglich einen Teilaspekt derjenigen Argumente, die gegen die Anlagengenehmigung in dem bisherigen Verfahren vorgebracht worden sind. In der Anlage sollen auf 328.000 Mastplätzen innerhalb von 42 Tagen die Tiere auf Schlachtgewicht gemästet werden.

Wie bereits bekannt geworden, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) aufgrund einer mündlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag den Rechtsstreit um die Hähnchenmastanlage Groß Haßlow zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. Grund hierfür ist eine bisher ungeklärte Rechtsfrage, auf die das OVG sein Urteil gestützt hat und die das BVerwG nunmehr entschieden hat. Konkret ging es um die Frage, ob der Verlängerungsbescheid für die Genehmigung, der nach Auffassung des OVG fehlerhaft war, nachträglich geheilt werden kann. Das OVG hatte eine solche Heilung verneint, das BVerwG nun aber festgestellt, dass eine solche Heilung grundsätzlich möglich ist.

Die theoretische Möglichkeit der Heilung der sogenannten Fristverlängerung bedeutet aber nicht, dass diese auch tatsächlich geheilt werden kann. Dazu müssten die Betreiber der Mastanlage nachweisen, dass es zu keinen Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Biotope kommt und dass auch die weiteren Gründe, die vom NABU als Kläger gegen die Anlage vorgebracht worden sind, der Genehmigung nicht entgegenstehen. Diese Gründe, u.a. das behauptete Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Verlängerung der Genehmigung oder die sogenannten Privilegierung der Anlage, hat das OVG bisher nicht entschieden, weil es bereits von der Rechtswidrigkeit der Fristverlängerung und ihrer Nichtheilbarkeit ausging. In dem nunmehr zurückverwiesenen Verfahren wird es jetzt u.a. auf diese Punkte ankommen.
 
Hinzu kommt, dass auch im Land Brandenburg eine neue Rechtslage durch einen Erlass des Umweltministeriums gibt, der der Genehmigungsfähigkeit der Anlage voraussichtlich ebenfalls entgegensteht.

Sollte das OVG zu der Feststellung kommen, dass die Genehmigung zwar rechtswidrig, aber in Gänze heilbar ist, wird die Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Umwelt, zu prüfen haben, ob der Mastbetrieb eine derartige Heilung nachweisen kann. Die Entscheidung über die Zukunft der Hähnchenmastanlage liegt dann also auch wieder in den Händen der Behörde. Sollte das LfU den Mastbetrieb erneut genehmigen, steht dagegen wieder der Rechtsweg offen.

Bis zur endgültigen Klärung, ob die Anlage genehmigt werden kann, gilt weiterhin das Bauverbot, das vom OVG Berlin-Brandenburg verhängt wurde.
Der Landesvorsitzende des NABU, Friedhelm Schmitz-Jersch, appelliert an die Vernunft der Beteiligten, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen. „Sowohl die Tierhaltung von zehntausenden von Hühnern in engen Ställen, die nicht ansatzweise artgerecht ist, als auch das Risiko, das für die menschliche Gesundheit von derartigen Anlagen ausgeht, muss in den aktuellen Zeiten neu bewertet werden. Industrielle Tierhaltungsanlagen derartiger Größenordnungen sind mittlerweile noch stärker abzulehnen als früher.“

Die Sprecherin der Bürgerinitiative, Andrea Stelmecke betont: „Für uns ist nach wie vor klar, diese gigantische Hähnchenmastanlage darf nicht in Betrieb gehen. Die dort geplante Aufzucht von Hühnern würde millionenfaches Tierleid bedeuten.  Keime und Viren finden in solchen Anlagen ideale Voraussetzungen zur Vermehrung und Mutation und werden somit zur gesundheitlichen Gefahr für Mensch und Tier. Der Ammoniak- und Stickstoffausstoß gefährdet unsere Böden, Klarwasserseen und unser Grundwasser. Wir sind zuversichtlich, dass das OVG, welches die Anlage aus vielen Gründen bereits in seiner Vorentscheidung für nicht genehmigungsfähig gehalten hat, an seinem Urteil festhalten wird. Dafür werden wir weiter kämpfen.“
BI-Vertreter Philipp Wacker dankt allen bisherigen Unterstützern für die jahrelange Unterstützung und bittet: „Wir benötigen auch für das nun kommende Verfahren weiterhin starke Menschen und starke Hilfe!“


Aus für den Zoo Nauen

Das Veterinäramt hat das Gelände bei Nauen geräumt

Nauen.   Letzten Freitag wurde der Zoo Nauen von Mitarbeitern des Veterinäramtes Havelland geräumt. Über 60 Tiere, darunter zwei Waschbären, zwei Affen, zwei Kaninchen, Pferde, Esel, Ziegen, Hausschweine und Geflügel wurden vom Amt sichergestellt. Im vergangenen Jahr hatte das Veterinäramt mehrfach Kontrollen auf dem Gelände nahe der Waldsiedlung durchgeführt. Hierbei wurden schwerwiegende Tierschutzmängel festgestellt. Der Betreiber, Bernd Wilhelm, hatte Auflagen zur Tierhaltung bekommen und diese nicht umgesetzt, teilte der Landkreis Havelland mit. Damit erfolgte die Räumung als notwendige Konsequenz, heißt es in der Mitteilung weiter.

Gleich mehrere Tierschutzvereine aus der Region waren in den letzten Wochen und Monaten auf dem Gelände, boten Hilfe an, versuchten die Lage der Tiere zu verbessern. Sie brachten Futter, redeten mit dem Tierhalter, schalteten schließlich das Veterinäramt ein. „Zwiespältige Sache“, sagt einer der Tierschützerin. „Wir wollen eine solche Haltung nicht unterstützen. Nur ohne Futter leiden die Tiere“, fügt sie hinzu.

Denn das Futter für die Tiere sei nicht artgerecht gewesen, die Unterbringung schützte die Tiere nicht im ausreichenden Maß vor der Witterung. „Die Tiere standen nach den Regenfällen in Dreck und Schlamm. Für das Wetter kann niemand, nur fehlte es den Tieren an einem Unterstand oder einem Stall“, beschreibt eine andere Tierschützerin die Situation. Es habe auch nirgendwo Einstreu gegeben, sagt sie weiter. In den Näpfen habe sie verschimmeltes Brot und Brötchen gesehen. Der gesundheitliche Zustand mancher Tiere sei schlecht gewesen, heißt es aus mehreren Quellen, die namentlich nicht genannt werden möchten.

Das Veterinäramt hatte neben dem unzureichenden Futter und der mangelnden medizinischen Versorgung ebenfalls die Unterbringung der Tiere angemahnt. So sollten die Altweltaffen (Meerkatzen) im Gehege eine Wärmeversorgung erhalten. Das Amt gibt weiter an, immer wieder Beratungsgespräche mit dem Tierhalter geführt zu haben. Hierbei ging es auch um die Wärmeversorgung für die Affen. Dazu hatte der Tierhalter Heizstrahler aufstellen sollen. Die Zeit, um die Auflagen zu erfüllen, ließ er ungenutzt verstreichen, heißt es vom Veterinäramt.

Der 80jährige Bernd Wilhelm hielt seit rund zwanzig Jahren verschiedene Tierarten auf dem Gelände bei Nauen. Der gelernte Tierpfleger nahm Wildtiere auf, die Affen, so sagte er, habe er selbst aus schlechter Haltung übernommen. Auch würden ihm immer wieder Tiere zur Versorgung anvertraut werden, erzählte er noch im Frühsommer. Eine Art Gnadenhof sei der Zoo damit geworden. Früher habe er mit den Tieren auch in Film- und Theaterproduktionen mitgewirkt, sagte Wilhelm. Damals hatte Wilhelm auch gesagt, er habe immer alle Prüfungen des Veterinäramtes bestanden und habe auch vor, die Vorgaben weiterhin zu erfüllen. „Den Tieren zuliebe“, hatte er gesagt. Die Pandemie habe seinem kleinen Zoo sehr zugesetzt, sagte Wilhelm damals.

Offenbar war es nicht nur die Pandemie. Die Mitglieder der Tierschutzorganisationen berichten, Wilhelm habe auch schwere gesundheitliche Probleme. Ob der betagte Tierhalter gesundheitlich überhaupt noch in der Lage war, die Tiere angemessen zu versorgen, sei fraglich. Wilhelm, der im November seine Lebensgefährtin geheiratet hatte, wiegelte ab, wenn Hilfe angeboten wurde, sagt eine weitere Tierschützerin. Ihr Eindruck, Wilhelm habe die Situation nicht mehr unter Kontrolle gehabt.

Im Herbst schaltete sich die Tierschutzorganisation „Aktion Tier“ ein und erstattete Ende November Anzeige. „Das gesamte Areal glich einer Müllhalde“, beschreibt der Verein auf seiner Internetseite. Nachdem letzten Freitag das Gelände geräumt wurde, sprach das zuständige Veterinäramt dem ehemaligen Tierhalter ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot aus.

Tierschutzbund kritisiert Gesetzentwurf zum Kükentöten: Klöckner tauscht Tierleid gegen Tierleid

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 20. Januar 2021

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zum Ende des Kükentötens beschlossen, der jetzt ins parlamentarische Verfahren geht. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ist das Verbot des Kükentötens überfällig, der Gesetzentwurf aber zu schwach. Kritik übt der Verband unter anderem daran, dass das Töten der geschlüpften Küken noch bis zum endgültigen Verbot 2022 und die Tötung schmerzempfindlicher männlicher Embryonen nach einer Geschlechterbestimmung im Ei sogar noch für mehrere Jahre möglich bleibt. Eine echtes Mehr an Tierschutz könne grundsätzlich nur die Abkehr von der Hochleistungszucht bringen.

„Dass das Gesetz endlich kommt, ist dem Druck von Tierschützern und Öffentlichkeit zu verdanken. Allerdings kommt es viel zu spät: Julia Klöckners Zögern zugunsten der Industrie kostete unzählige Küken ihr Leben – und das sinnlose Morden von Küken und Embryos wird weitergehen. Die Ministerin tauscht Tierleid gegen Tierleid, um ein aus dem Lot geratendes Hochleistungszuchtsystem ökonomisch am Laufen zu halten“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und ergänzt: „Dass eine Bundesministerin, die einer Partei angehört, die das Wort christlich im Namen trägt, nun die Tötung von schmerzempfindlichen Embryos aus rein ökonomischen Gründen ausdrücklich gestattet, ist auch ethisch mehr als fragwürdig.“

Der Gesetzesentwurf erklärt ausdrücklich, dass ein Schmerzempfinden ab dem siebten Bebrütungstag nicht auszuschließen sei und zwischen dem Töten des Hühnerembryos und dem Töten des Kükens kein wesentlicher Unterschied gemacht werden könne. Dennoch soll die Tötung männlicher Embryonen noch bis 2024 erlaubt sein. Bis dahin dürfen die Brütereien also auch Methoden zur Geschlechterbestimmung im Ei wie etwa die Hyperspektralanalyse anwenden, bei denen eine Bestimmung erst sehr spät – ab dem 13./14. Bruttag – möglich ist.

Kükenfrage ist eine Systemfrage

Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes hätte die Bundesregierung längst die Rückkehr zu Hühnerrassen einleiten müssen, bei denen die Tiere sowohl für die Eierproduktion als auch für die Mast eingesetzt werden können. Maßnahmen zur Förderung der so genannten Zweinutzungshühner sucht man im Gesetzentwurf vergeblich. Zudem fehlen Regelungen für die Aufzucht und Schlachtung von aufgezogenen Bruderhähnen bzw. Möglichkeiten, deren Export in Länder mit geringen Tierschutzstandards zu verhindern. „Die Kükenfrage ist eine Systemfrage. Die Legehenne bleibt ein auf maximale Eierproduktion ausgerichtetes Nutztier, die Tierschutzprobleme sind systemimmanent. Statt Millionen in die Erforschung von Techniken zu stecken, die das Töten männlicher Küken vermeiden sollen, wäre das Geld besser darin investiert, die Haltung von Zweinutzungshühnern zu fördern. Den Systemwechsel scheint Frau Klöckner, ebenso wie Ihre Vorgänger, zu scheuen“, so Schröder.

Neuer Entwurf enthält mögliches Schlupfloch

Die Schwäche des aktuellen Gesetzentwurfes zeigt sich auch in einer Ergänzung: Durch einen neu hinzugefügten Passus, der eine Ausnahme für die Aufzucht von Stubenküken vorsieht, besteht nun die Gefahr, dass das Verbot der Kükentötung ausgehebelt werden könnte. Wenn die männlichen Embryonen oder Küken als zukünftige Stubenküken deklariert würden, könnten sie unter Berufung auf die Ausnahme wie bisher getötet werden. Aus Sicht der Tierschützer müsste daher deutlicher klargestellt werden, dass das Töten von Küken aus wirtschaftlichen Gründen generell verboten ist.

Mehr Hintergrundinfos zum Töten der männlichen Küken und zum Referentenentwurf finden Sie auf unserer Website

Die Idee der Umweltsteuer entwickelt endlich Kraft

Pressemitteilung des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung vom 20. Januar 2021

Jährlich 290.000 Pfund extra für Beleuchtung und Reinigung, weil der Smog alles verdunkelt und verdreckt: Mit dieser Kostenabschätzung für die Industriestadt Manchester begründete einst der englische Ökonom Arthur Cecil Pigou die Theorie der Umweltsteuer. In dem Klassiker „The Economics of Welfare“, dessen erste Auflage bereits 1920 erschien, rechnete er vor: Wenn der Staat solche „Externalitäten“ in die Produktpreise einfließen lässt, kann er den Wohlstand maximieren. 2020, genau 100 Jahre später, hat die politische Umsetzung von Pigous Erkenntnis eine neue Qualität erreicht und wichtige Einwände entkräftet. Eine CO2-Bepreisung ist effizienter als Regulierungen und Verbote, bilanziert eine Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) und des Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC). Die Studie wurde in der renommierten Fachzeitschrift International Tax and Public Finance publiziert.

„Wir bieten hier einen Ankerpunkt für die derzeitige Grundsatzdebatte in Klimapolitik und Klimaökonomie“, erklärt Ottmar Edenhofer, Direktor von PIK und MCC und einer der Autoren: „Wir legen dar, dass der Kampf gegen die Erderhitzung primär über CO2-Bepreisung im Sinne Pigous geführt werden sollte und nicht, wie noch vielfach praktiziert und empfohlen, durch Regulierungen und Verbote. Die Kritiker müssen sich fragen lassen, was die Alternative ist: Ordnungsrechtliche Maßnahmen mögen leichter durchsetzbar erscheinen, doch ihre volkswirtschaftlichen Kosten und Verteilungswirkungen sind gerade bei ambitionierten Klimazielen deutlich problematischer.“ Die Studie führt die Schwierigkeiten von CO2-Bepreisung explizit auf und zeigt, dass diese 2020 im deutschen Klimapaket und teils auch im European Green Deal der EU überzeugend adressiert wurden; zudem skizziert sie eine CO2-Preis-basierte globale Klimapolitik.

Zum Einwand, CO2-Bepreisung erzeuge eine soziale Schieflage, schreibt das Autorenteam: Diese lässt sich durch entsprechende Verwendung der Einnahmen vermeiden – das deutsche Klimapaket etwa enthält eine Senkung des Strompreises, die Ärmere überproportional entlastet. Mit Blick auf das Argument, globale Klimaschäden seien schwerer zu beziffern als einst Smog-Schäden in Manchester und „richtige“ CO2-Preise kaum zu bestimmen, verweist die Studie auf den ab 2026 in Deutschland geltenden Korridor aus Höchst- und Mindestpreisen; sie empfiehlt so etwas auch für den EU-Emissionshandel. Das deutsche informelle „Klimakabinett“ sieht sie als ersten Schritt, um trotz zersplitterter Zuständigkeiten Lösungen aus einem Guss zu schaffen. Und die EU-weite Festlegung auf Klimaneutralität 2050 sowie die verschärften 2030-Ziele könnten politisches Hin und Her vermindern und Klima-Investitionen kalkulationssicherer machen.

„Europa hat 2020 seinen Pigou-Impuls erlebt, wir sehen bemerkenswerte Erfolgsgeschichten – doch dieser Fortschritt ist bislang fragil“, warnt Edenhofer. „Wenn wir die vom großen Vordenker Arthur Cecil Pigou entwickelten Erkenntnisse jetzt endlich kraftvoll umsetzen, brauchen wir weitere Weichenstellungen.“ Die Studie beschreibt den Handlungsbedarf. So könnte eine „Europäische Kohlenstoff-Bank“ verlässliche Feinsteuerung beim CO2-Preis übernehmen, ähnlich wie sich die Europäische Zentralbank unabhängig von Wahlterminen um Geldmenge und Inflationsschutz kümmert. Eine Reform globaler Transfersysteme könnte helfen, CO2-Bepreisung auch in Entwicklungs- und Schwellenländern zu erleichtern. Und um das Vertrauen in die Klimapolitik zu stützen, Kernvoraussetzung für Erfolg, braucht es neue Formate für einen „gemeinsamen Lernprozess von Wissenschaft, Politik und Bevölkerung“. In Deutschland wurde ein solcher Prozess im Jahr 2020 durch das Energiewende-Projekt Ariadne angestoßen.

Artikel: Edenhofer, Ottmar, Franks, Max & Kalkuhl, Matthias. Pigou in the 21st Century: a tribute on the occasion of the 100th anniversary of the publication of The Economics of Welfare. Int Tax Public Finance (2021). DOI: https://doi.org/10.1007/s10797-020-09653-y

Weblink zum Artikel: https://link.springer.com/article/10.1007/s10797-020-09653-y