Alle Vögel sind nun weg

Ein Mann will Vögel mit Ultraschall verscheuchen. Doch nicht nur die Vögel scheinen sich an den Tönen zu stören

Text: Silvia Passow

Falkensee.  Seit einigen Tagen trauen sich die Spatzen wieder in die Futterhäuser. Christiane Seja hat im Garten kunstvoll gefertigte Futterplätze für die Piepmätze. Dazu hängen Meisenknödel von den Ästen der Sträucher. Unberührt, die Meisen, die sonst den Garten bevölkerten, trauen sich nicht zurück, so wie die anderen Singvögel ebenfalls den Garten meiden. Die Abwesenheit der Vögel ist gewollt, nicht von Seja, sie füttert die Vögel. Es ist ihr Nachbar, der sich augenscheinlich durch die Tierchen gestört fühlt und drei sogenannte „Vogelschreck“ an seinen Fenstern installierte. Mit Ultraschall sollen die Geräte, jedes etwas so groß wie eine Zigarettenschachtel, die Vögel vertreiben.

Die Vogelhäuschen in diesem Garten sind eine wahre Pracht. Sie verraten, hier sind die Vögel wirklich willkommen. Anscheinend sieht das nicht jeder Hausbewohner so.
Foto: Silvia Passow

Seja zog mit ihrem betagten Kater im März in die Erdgeschosswohnung mit Garten eines Mehrfamilienhauses, nahe der Rotunde. Ihr Kater nahm das neue, von ihr liebevoll gestaltete Refugium an, die Katzen der Nachbarschaft schauten bei dem freundlichen, roten Kater vorbei. Seja, die sich selbst als sehr tierlieb beschreibt, verteilte künstlerisch gestaltete Futterplätze im Garten, schaute gern den Vögeln zu, lauscht dem Zwitschern. Nachbarn, die sich ebenfalls an den gefiederten Besuchern erfreuten, stellen ihr Vogelfutter vor die Tür, erzählt sie. Und dann, eines Tages im Oktober war es still, man konnte die Vögel zwar von weitem hören, in ihren Garten kam jedoch kein Vogel mehr. Und auch der Katzenbesuch aus der Nachbarschaft blieb aus. Eher durch Zufall kam sie der Ursache auf dem Grund. Eine Nachbarin rief die Polizei, weil an der ihr gegenüberliegenden Wohnung, ein grünes Licht an einem kleinen Kasten aufleuchtete. Sie meinte, der Nachbar würde sie filmen, die eintreffenden Beamten konnten keine Filmaufnahmen bestätigen. Was da am Fenster leuchtete, war ein sogenannter Vogelschreck. Ein Gerät, von dem die Hersteller versprechen, dass es Vögel, insbesondere Tauben, verjage. Tauben, sagt Seja, sind auch schon mal an den Futterstellen, aber eher selten. Seja entdeckte insgesamt drei solcher Geräte an den Fenstern des Nachbarn und meldete dies der Hausverwaltung. „Die Hausverwaltung hat ihn aufgefordert, die Geräte zu entfernen“, sagt Seja. Erst entfernte er zwei Geräte, dann hängte er eines wieder auf. Seja fürchtet, nicht nur die Vögel nehmen Schaden durch die Geräte, auch sie selbst klagt über Kopfschmerzen und das Ausbleiben der Nachbarskatzen bringt sie ebenfalls mit den Ultraschallgeräten in Zusammenhang.

Der Vogelschreck verschreckte die Spatzen, zunächst. Doch schon bald gewöhnen sich die frechen Piepmätze an das Geräusch. Doch nicht alle Lebewesen können sich daran gewöhnen.
Foto: Pixabay

Für Dr. Eberhard Schneider vom Vogelschutz-Komitee ist es fraglich, ob und wenn ja welche, Vogelarten überhaupt auf Ultraschall reagieren. Er hält die Geräte aus Tierschutzsicht dennoch für bedenklich, wie er auf Anfrage mitteilt. Denn für Hunde könnten bestimmte Frequenzen schmerzhaft sein, möglicherweise könnte die Orientierung von Fledermäusen unter dem Einsatz solcher Geräte leiden. Wissenschaftliche Studien könnten für mehr Klarheit sorgen. Dem schließt sich der Deutsche Tierschutzbund an, auch aus Sicht der Tierschützer sind noch zu wenig Studien verfügbar. Allerdings gibt es Hinweise, dass die Schallwellen anderen Tieren schaden können. Für Tauben hat man inzwischen beobachtet, dass sich die Tiere recht schnell an die Schallwellen gewöhnen, gibt der Tierschutzbund Auskunft.  Doch „jedes Wildtier hat ein arteigenes Hörvermögen und die unterschiedlichen Frequenzen der Geräte können sich auch unterschiedlich auf das Gehör der unterschiedlichen Spezies auswirken. Da nicht auszuschließen und auch anzunehmen ist, dass manche Tiere die hoch- oder tieffrequentierten Töne und den Schalldruck als unangenehm empfinden oder sich in ihrem arteigenen Verhalten gestört fühlen, können wir auch die Verwendung solcher Instrumente nicht befürworten. Bei Fledermäusen fanden Wissenschaftler beispielsweise heraus, dass es einen Zusammenhang zwischen der Abnahme der Jagdaktivität und der Verwendung von Ultraschall-Vergrämungs-Instrumenten an Windenergieanlagen gab“, beantwortet man die Anfrage beim Tierschutzbund.

Fledermäuse orientieren sich mit Schallwellen. In wie weit Geräte, die Ultraschalltöne verbreiten sie dabei stören, ist unklar.
Foto: Pixabay

Inwiefern Fledermäuse in diesem Fall beeinträchtigt werden, wäre zu beobachten. Dass es hier zwischen der Lake und dem Falkenhagener See im Sommer Fledermäuse gibt, bestätigt eine Nachbarin.

Hunde hören noch ganz andere Frequenzbereiche als Menschen. Möglicherweise können die ausgesendeten Wellen für sie unangenehm, möglicherweise sogar schmerzhaft sein.

Warum werden solche Geräte überhaupt genutzt? In der Landwirtschaft werden sie eingesetzt, Obst- und Weinanbauer wollen damit ihre Früchte schützen. Seja sagt, sie habe gehört der Nachbar fühle sich durch den Vogelgesang gestört. „Ich verstehe allerdings nicht, warum man dann im Grünen leben möchte“, fügt sie hinzu. Eine Anfrage der Autorin an den Nachbarn bleibt unbeantwortet. Auch Schneider vom Vogelschutz-Komitee kennt solche Fälle. Nachbarn, die aufs Land ziehen und sich über quakende Frösche beschweren. In Falkensee beschwerten sich Nachbarn über die Haltung von Ziegen und Schafen, in einem Stadtrandgebiet. Die Vögel lassen sich das Singen nicht einfach so verbieten, und zwitschern sie im Umfeld der Rotunde unbeeindruckt weiter.

Hier steckt viel Liebe und gutes Futter drin. Und hoffentlich kommen auch bald die anderen Vögel zurück.
Foto: Silvia Passow

NABU und LBV starten Hauptwahl des Vogel des Jahres

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 15. Januar 2021

Unter www.vogeldesjahres.de stehen ab Montag zehn Kandidaten zur Auswahl

Berlin – Die erste öffentliche Wahl zum „Vogel des Jahres 2021“ vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) und dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) geht in die heiße Phase: Ab dem 18. Januar können alle Menschen in Deutschland bestimmen, welcher der folgenden zehn nominierten Vögel das Rennen macht: Stadttaube, Rotkehlchen, Amsel, Feldlerche, Goldregenpfeifer, Blaumeise, Eisvogel, Haussperling, Kiebitz oder Rauchschwalbe. Unter www.vogeldesjahres.de können alle ihrem Favoriten bis zum 19. März ihre Stimme geben. Alle Top-Ten-Kandidaten haben eigene Wahlprogramme und -forderungen, um für den Schutz ihrer Art zu werben. Wer die meisten Stimmen bekommt, wird kurz vor Frühlingsanfang zum „Vogel des Jahres 2021″ gekürt. 

Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer: „Wir erwarten einen spannenden und harten Wahlkampf. Wie sich in der Vorwahl gezeigt hat, scheint das Land gespalten zu sein. Den einen liegen eher seltene und gefährdete Arten wie Goldregenpfeifer oder Kiebitz am Herzen, den anderen wohlbekannte Vögel wie Blaumeise oder Stadttaube. Je mehr Menschen sich an der Wahl beteiligen, desto mehr rückt unsere heimische Vogelwelt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit – mit all ihrer Faszination, aber auch mit ihrer Gefährdung.“

Die nun zur Wahl stehenden zehn Vogelarten sind aus der Vorwahlphase zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember hervorgegangen. Fast 130.000 Menschen wählten diese aus 307 heimischen Brutvogelarten und den wichtigsten Gastvogelarten aus. Mehr als 2.500 Wahlkampfteams hatten sich zusammengetan und deutschlandweit vor allem im Internet für ihre Kandidaten geworben.

Unter den Nominierten finden sich fünf ungefährdete und vier gefährdete Arten sowie eine Art in der Vorwarnkategorie der Roten Liste. Erwartungsgemäß machen die Hälfte bekannte und beliebte Garten- und Siedlungsvögel aus. Aber auch stark bedrohte Agrarvögel wie Kiebitz und Feldlerche haben es in die Auswahl geschafft. Der seltene, aber aktuell nicht bedrohte Eisvogel und der als Brutvogel kürzlich aus Deutschland verschwundene Goldregenpfeifer komplettieren die Auswahl. Die  Rauchschwalbe repräsentiert die weit reisenden Zugvögel, die mit besonders starken Bestandsrückgängen zu kämpfen haben. Sieben Finalisten waren bereits einmal – im Fall von Feldlerche und Eisvogel sogar schon zweimal – Vogel des Jahres. Chancen auf ihren ersten Titel haben Stadttaube, Amsel und Blaumeise.

Auch in der anstehenden heißen Hauptwahl-Phase können sich wieder Wahlkampfteams bilden. Die drei Wahlkampfteams, die in Vor- und Hauptwahl die meisten Stimmen gesammelt haben, werden prämiert.

Der „Vogel des Jahres“ wurde seit 1971 durch ein Gremium aus Vertretern von NABU und LBV gekürt. Zum 50. Jubiläum der Aktion können nun erstmals alle Menschen in Deutschland die Wahl selbst in die Hand nehmen.

Versuchstierstatistik der Bundesländer: Trauriger Rekord für Bayern

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 13. Januar 2021

Die neuesten nach Bundesländern aufgeschlüsselten Versuchstierzahlen für 2019, die der Deutsche Tierschutzbund auf Anfrage vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erhalten hat, zeigen: Bayern hat mit 572.462 die bisher höchste Zahl an Versuchstieren für ein einzelnes Bundesland „verbraucht“. Damit verdrängt der Freistaat auch den bisherigen traurigen Spitzenreiter Baden-Württemberg – mit 498.471 Tieren – auf Platz zwei. Es folgt Nordrhein-Westfalen mit 430.162 Tieren. Im Hinblick auf den Pro-Kopf-„Verbrauch“ liegt Hamburg erneut vorne, gefolgt von Berlin und Hessen.

„Bund und Länder scheitern erneut krachend an dem Ziel, die Zahl der Versuchstiere zu verringern. Obwohl von den Verantwortlichen in Politik und Forschung öffentlich vielfach darauf verwiesen wird, dass ausreichend Anstrengungen unternommen würden, um Tierversuche zu reduzieren und zu ersetzen, spiegelt sich dies in kaum einem Bundesland in den Statistiken wider. Ein Armutszeugnis“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Aus Sicht der Tierschützer kann eine Reduzierung der Zahlen nur dann gelingen, wenn massiv in die Förderung und Entwicklung von tierversuchsfreien Methoden investiert wird. Der Löwenanteil der Forschungsgelder fließe aber nach wie vor unreflektiert in Tierversuche; mittel- bis langfristige Maßnahmen zum Ausstieg fehlten, kritisiert der Verband. In acht Bundesländern stieg die Zahl der Tiere im Vergleich zum Vorjahr sogar an. Deutschlandweit wurden 2019 insgesamt 2.902.348 Tiere für wissenschaftliche Zwecke verwendet – das waren 77.282 Tiere mehr als im Jahr 2018.

Anstieg von Primaten in Tierversuchen in Niedersachsen

Dass Bayern sich 2019 an die Spitze der Versuchstierstatistik katapultierte, liegt vor allem an 143.834 Fischen, die für Versuche zu Arterhaltungs- und Umweltschutzzwecken verwendet wurden. Bayern ist auch erneut das einzige Bundesland, das Paviane in Tierversuchen nutzte. Über die Hälfte (55 %) der bundesweit 3.443 Primaten kam jedoch in Nordrhein-Westfalen zum Einsatz. Aber vor allem in Niedersachsen, wo zuletzt das Tierversuchslabor LPT Mienenbüttel immer wieder in der Kritik stand, stieg die Zahl der verwendeten Primaten im Vergleich zum Vorjahr (864 Tiere) stark an auf 1.347 Tiere. Auch der Großteil (45 %) aller Katzen wurde in Niedersachsen „verbraucht“.

Hamburg mit höchstem Pro-Kopf-„Verbrauch“

Beim „Verbrauch“ der Tiere gemessen an der Einwohnerzahl bleibt Hamburg an der Spitze der Bundesländer. Die Hansestadt kommt beim Pro-Kopf-Verbrauch sogar auf fast doppelt so viele Tiere je Einwohner wie Berlin, das an zweiter Stelle liegt. Auf Platz 3 folgt Hessen, das mit 47.091 Kaninchen für knapp die Hälfte der 94.679 bundesweit verwendeten Kaninchen verantwortlich ist.

Hinweis an die Redaktionen:

Eine Übersicht mit den Zahlen zu allen 16 Bundesländern finden Sie hier: https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Hintergrundinformationen/Tierversuche/Versuchstierzahlen_nach_Bundeslaendern_2019.pdf

Verlängerung der Jagdzeit auf Schalenwild in den von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten bis 31. Januar 2021

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 13. Januar 2021

Potsdam – Die oberste Jagdbehörde verlängert die Jagdzeit auf Schalenwild durch Allgemeinverfügung in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die von Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind um zwei Wochen.

Durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 10. September 2020 herrschte in vielen Jagdbezirken in den östlichen und südöstlichen Landkreisen Brandenburgs ein generelles Jagdverbot bzw. das Verbot zur Durchführung von Drückjagden, so dass die Jäger in den betroffenen Gebieten oftmals ihre Abschusspläne nicht erfüllen konnten. Der natürliche Waldumbau kann nur gelingen, wenn die neue Waldgeneration nicht durch überhöhte Populationen an pflanzenfressenden Wildtieren (Reh, Rot- und Damwild) am Aufwuchs gehindert wird. Vor dem Hintergrund der ASP müssen insbesondere die Schwarzwildbestände zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung der Seuche reduziert werden. Auf den Drückjagden wird ein Großteil der Jahrestrecke erlegt, der Ausfall vieler Gesellschaftsjagden wirkt sich besonders nachteilig aus.

Die oberste Jagdbehörde hat deshalb mit Allgemeinverfügung vom 16. Dezember 2020, erschienen im Amtsblatt für Brandenburg am 13. Januar 2021, die Jagdzeit auf Schalenwild, die regulär am 15. Januar endet (mit Ausnahme von Schwarzwild, dieses wird ganzjährig bejagt), in den von der ASP betroffenen Gebieten bis zum 31. Januar 2021 verlängert. In den Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Barnim und Uckermark sowie den kreisfreien Städten Frankfurt/Oder und Cottbus darf Schalenwild (Rot-, Dam- und Muffelwild) im Rahmen des bestehenden Abschussplanes zwei Wochen länger als regulär zulässig bejagt werden. Auch Rehwild, welches in Brandenburg ohne Abschussplan bejagt wird, fällt unter diese Ausnahmeregelung.

Die Durchführung der Jagden in den Restriktionsgebieten der ASP steht unter dem Vorbehalt der veterinärbehördlichen Anordnungen, soweit ein Jagdverbot weiterhin durch die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen der Landkreise angeordnet ist.

Bessere Chancen für Waldumbau durch Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse – mit jährlich 1,7 Millionen Euro

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 13. Januar 2021

Potsdam Brandenburg unterstützt forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse von privaten und kommunalen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern weiterhin umfassend mit Fördermitteln. Die Förderrichtlinie wurde überarbeitet und auf die zurzeit schwierige Holzmarktlage angepasst.

Waldbesitzende, deren Waldflächen nur von geringer Größe oder sogar zersplittert sind und ungünstige Flächenformen aufweisen, haben gegenüber großen zusammenhängenden Waldflächen deutliche strukturelle Bewirtschaftungsnachteile. Um diese auszugleichen und eine gute Bewirtschaftung auch kleinflächigen Waldeigentums zu ermöglichen, fördern das Land Brandenburg und der Bund von der obersten Forstbehörde anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse jährlich mit rund 1,7 Millionen Euro.

Auch der dringend nötige Waldumbau der Kiefernreinbestände in klimastabile Mischbestände kann in diesen Gemeinschaften besser vorangebracht werden. Von den rund 100.000 Brandenburger Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern sind derzeit 16.200 in 272 Zusammenschlüssen organisiert und bewirtschaften rund 170.000 Hektar Wald.

Durch die Extremwettereignisse der letzten Jahre sind die Waldschäden durch Dürre oder Schädlingsbefall stark gestiegen. Durch die bundesweit hohen Mengen an Schadholz ist der Holzpreis europaweit eingebrochen. Die Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen haben häufig Probleme, Holz überhaupt noch verkaufen zu können. Um trotz der schwierigen Holzmarktlage möglichst vielen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen die Inanspruchnahme von Förderungen zu ermöglichen, wurde die Zuwendungsvoraussetzung bezüglich der mindestens zu vermarktenden Holzmenge angepasst. Gefördert werden können folgende Maßnahmen: die Geschäftsführung, die Zusammenfassung des Holzangebotes, Informationen für Mitglieder und die Werbung neuer Mitglieder sowie Waldpflegeverträge.

Weitere Informationen zur Förderung und die neue Richtlinie finden Sie unter:

https://forst.brandenburg.de/lfb/de/struktur/forstliche-foerderung/foerderung-forstwirtschaftlicher-zusammenschluesse/

In Brandenburg besitzen zirka 93.000 Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen jeweils bis zu 10 Hektar Wald. Gerade dieser Waldbesitz ist prädestiniert, um gemeinsam in einem Zusammenschluss bewirtschaftet zu werden. Aber auch für größere Waldflächen kann diese Form der gemeinsamen Bewirtschaftung von Interesse sein. Der Landesbetrieb Forst berät alle Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen kostenfrei zu den unterschiedlichsten Möglichkeiten einer gemeinsamen Waldbewirtschaftung und informiert über die bereits bestehenden Zusammenschlüsse.