Stärkung des Rezyklatmarktes für Kunststoffe – Brandenburg übernimmt Vorsitz der UMK-Sonderarbeitsgruppe „Rezyklateinsatz stärken“ (RESAG)

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 19. Januar 2021

Potsdam – In Deutschland werden jährlich zirka 14 Millionen Tonnen Kunststoffe zu Produkten verarbeitet. Allerdings stammen lediglich etwa 14 Prozent des Rohstoffbedarfs dabei aus recycelten Kunststoffen, also Rezyklaten (Kunststoffgranulat aus Abfällen). Die durchaus vorhandenen Potentiale werden derzeit bei weitem nicht ausreichend ausgeschöpft. Um das zu ändern, hat die Umweltministerkonferenz auf Initiative der Länder Baden-Württemberg und Brandenburg die Einrichtung einer Sonderarbeitsgruppe „Rezyklateinsatz stärken“ (kurz: RESAG) beschlossen, die nun ihre Arbeit unter der Leitung Brandenburgs aufnimmt.

Umweltminister Axel Vogel: „Kunststoffe können ausgezeichnete Eigenschaften haben: Sie ermöglichen unter anderem die Herstellung leichter und stabiler Produkte, zum Beispiel im Elektronikbereich oder im Fahrzeugbau. Aufgrund der vielfältigen Eigenschaften, die die breite Palette verschiedenster Kunststoffe für das jeweilige Einsatzgebiet aufweisen müssen, ist das Recycling von Kunststoffen besonders anspruchsvoll. Der aktuelle Preisdruck auf dem Kunststoffgranulate-Markt schwächt zudem die Position des Kunststoffrecyclings erheblich. Häufig ist es für Unternehmen günstiger, neu produzierte Kunststoffe zu verwenden, als auf recycelte Kunststoffe zurückzugreifen.“

Bereits jetzt müssen Kunststoffabfälle entweder getrennt erfasst oder Abfallgemische entsprechend aufbereitet werden. Für die von der Entsorgungsbranche bereitgestellten Kunststoffrezyklate fehlen derzeit jedoch ausreichend Absatzmöglichkeiten. In der kunststoffverarbeitenden Industrie ist aber bereits ein gewisser Trend zu erkennen, Rezyklate vermehrt einzusetzen, wobei insbesondere hochwertige Qualitäten nachgefragt werden.

Die im Markt derzeit überwiegend verfügbaren Kunststoffrezyklate werden diesem Anspruch jedoch vielfach noch nicht gerecht. Auch ist die Bereitschaft zum Einsatz von Rezyklaten im Allgemeinen stark vom Preis für Rohöl abhängig. Das führt dazu, dass Investitionen in Recyclinginfrastruktur unter einem hohen Preisrisiko leiden. Die im Verpackungsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung verankerten Recyclingziele drohen außerdem bei weiterhin niedrigem Rohölpreis aufgrund der derzeit bestehenden Marktmechanismen verfehlt zu werden.

Dazu Minister Axel Vogel: „Das Kunststoffrecycling braucht verlässliche und praktikable Rahmenbedingungen. Wir freuen uns auf die herausfordernde Aufgabe, gemeinsam mit den Umweltverwaltungen von Bund und Ländern sowie der Wirtschaft innerhalb der kommenden Monate in einen intensiven Austausch einzusteigen und tragfähige Lösungsansätze zu entwickeln. Ziel ist es, den Einsatz von Kunststoffrezyklaten möglichst flächendeckend und zügig voranzubringen.“

Die Einrichtung der Sonderarbeitsgruppe geht auf einen Beschluss der Umweltministerinnen und -minister in ihrer 95. Sitzung am 13. November 2020 zurück, der von den Ländern Baden-Württemberg und Brandenburg eingereicht wurde. Das aktuelle Vorsitzland der Umweltministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommern, hat nun das Land Brandenburg mit dem Vorsitz der Arbeitsgruppe betraut. 

Über die Arbeit der RESAG informieren wir Sie auch auf der Internetseite des Ministerium:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/abfall/resag/

Virtuelles Lernerlebnis: Mit einem Klick von der Couch in Wald, Wiese und Moor

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 18. Januar 2021

Potsdam/Stuhr – Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind erneut deutschlandweit Schulen geschlossen. Als unterhaltsames Lernangebot für zuhause hat die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg www.wilde-welten.de herausgebracht – eine interaktive Webseite zum Naturerkunden für Kinder im Grund-schulalter. Ergänzt wird das Angebot durch ein Mitmach-Heft zum Aufgabenlösen, Experimentieren und Basteln sowie um eine Handlungsanleitung für Lehrerinnen und Lehrer zum Einsatz der Wilden Welten als digitale Lernressource.

„Die Wilden Welten machen viel Spaß, weil man sich in unserer virtuellen Natur 360 Grad in alle Richtungen umschauen kann und selbst bestimmt, was man erkunden möchte“, erklärt Marc Thiele von der Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg. Die Virtual-Reality-Anwendung stellt 50 Tier- und Pflanzenarten in den Lebensräumen Wald, Wiese und Moor genauer vor. „Das ist natürlich am unterhaltsamsten, wenn man eine VR-Brille hat. Da steht man dann gefühlt knietief in einem Moor vor einer Ringelnatter und hat ein sehr realistisches Erlebnis“, so Thiele. Umschauen können sich Nutzer aber auch am PC mit der Maus oder mit einem Tablet-Computer, selbst per Smartphone.

Die Anwendung ist samt Nachtmodus, Tiervideos, Wolfsgeheul und Wildschweingrunzen frei über www.wilde-welten.de abrufbar. „In der aktuellen Situation sind die Wilden Welten samt Begleitheft sowohl eine interessante digitale Lernressource, als auch ein unterhaltsames Angebot, um Kinder sinnvoll zuhause zu beschäftigen“, findet Marc Thiele von der Landesnaturschutzstiftung. Das 18-seitige Begleitheft sowie die umfang-reiche Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer können auf der Startseite von www.wilde-welten.de heruntergeladen werden. Die Stiftung versendet das Material auf Anfrage jedoch auch gedruckt als kostenfreien Klassensatz.

Entworfen und programmiert wurden die Wilden Welten von Kubikfoto aus Bremen, die europaweit zu den renommiertesten Firmen auf dem Gebiet der Entwicklung nahezu realer virtueller Welten zählt. „Wir haben reale 360-Grad-Filmsequenzen mit interaktiven Inhalten verschmolzen und dadurch eine virtuelle, videobasierte und interaktive Erlebnis- und Lernwelt geschaffen. Diese Technologie ist neu und macht vor allem viel Spaß“, erklärt Kubikfoto-Gründer Holger Weber. Alle Inhalte der interaktiven Webseite und auch die Ranger darin, übrigens zwei echte Naturwächter aus dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, wurden an realen Orten gefilmt und fotografiert.

„Wie wir aus Tests wissen, lernen die Kinder mit Hilfe der VR-Technik sehr viel motivierter als mit dem Buch. Unsere Anwendung ist daher gut geeignet, um Zusammenhänge zu vermitteln. Dabei soll es aber nicht bleiben. Ziel ist ganz klar, die Kinder raus in die reale Welt zu locken, in die echte Natur“, erklärt Marc Thiele. Die Ranger der Natur-wacht Brandenburg bieten mit ihren Umweltbildungsangeboten reichlich Gelegenheit für Schulklassen, in freier Natur zu lernen. Dies allerdings erst wieder, wenn die Corona-Krise ausgestanden ist.

Zehn grüne Schulhöfe für Brandenburg – klimagerecht und nachhaltig

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und der Deutschen Umwelthilfe vom 18. Januar 2021  

Potsdam / Radolfzell – Auch wenn der Schulalltag im Distanzunterricht aktuell Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern fordert, sollen Schulen und die Schulhöfe bald wieder lebendige Orte des Lernens und Erlebens werden.Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) suchen im Rahmen des Wettbewerbs „Zehn grüne Schulhöfe für Brandenburg“ noch bis zum 31. Januar zehn Schulen, die ihre Schulhöfe in naturnahe, klimagerechte, nachhaltig soziale und attraktive Lebens- und Lernräume verwandeln wollen.

Bei ihren Bewerbungen werden die Schulen von der Deutschen Umwelthilfe beraten und individuell unterstützt.

Durch finanzielle Förderung und intensive Begleitung sollen Schulen im Rahmen des Wettbewerbs Ihre Schulhöfe neu denken. Ziel dabei ist, Schulhöfe in klimagerechte, nachhaltige und grüne Lebens- und Lernräume zu verwandeln.


„Schulhöfe können grüne Oasen sein, auf denen Kinder wichtige Impulse für den Unterricht finden, sich erholen, sich bewegen und insgesamt vielfältige Anregungen für Ihre Sinne erleben können. Gerade die Pandemie zeigt, dass nicht nur das Schulgebäude, sondern auch Grün- und Freiflächen gemeinsames Lernen essentiell unterstützen können. Viele Schulen nutzen die aktuelle Situation auch als Chance, um ihr Schulgelände fürs Lernen im Freien fit zu machen“, so Umweltminister Axel Vogel.


Wir wollen motivierte und zukunftsorientierte Schulen da abholen, wo sie stehen und uns gemeinsam auf einen spannenden Weg begeben“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Mit der gesamten Schulgemeinschaft gemeinsam Ideen entwickeln, planen und in die Umsetzung kommen ist Kern des Projektes. Dazu wollen wir in Brandenburg die Schulen begleiten und hoffen auf zahlreiches Interesse.“


Vier sogenannte Umsetzungsschulen werden gesucht, die bereits die ersten Schritte schon gegangen sind und ihren Schulhof neu geplant haben. Deren Schulhofplanung soll sich durch ein hohes Maß an Naturnähe und Nachhaltigkeit auszeichnen und Ideen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels integrieren. Ein besonderer Fokus liegt auf der Motivation und Partizipation aller an der Schule Beteiligten. Den vier Umsetzungsschulen winkt jeweils eine Fördersumme von 30.000 Euro als Anschubfinanzierung für die Umsetzung ihrer Planung.


Mit je 5.000 Euro werden zusätzlich sechs Schulen gefördert, die schon länger den Wunsch haben, ihren Schulhof endlich umzugestalten, denen aber bisher das Geld und das fachliche Know-how für eine partizipative Planung fehlen. Alle zehn Schulen werden neben der finanziellen Förderung im Projekt kontinuierlich begleitet und erhalten eine vielfältige Unterstützung, unter anderem mit Schulungen und einer Schulhofkonferenz.

Die Förderung richtet sich an alle Grund- und weiterführenden Schulen in Brandenburg. Letzter Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 31. Januar 2021. Wie eine Schule teilnehmen kann ist auf der Projektwebseite www.duh.de/schulhof-brandenburg erklärt. Dort finden Sie alle Informationen und Unterlagen zum Wettbewerb und können die Ansprechpartner direkt kontaktieren. Bei Fragen zum Wettbewerb können sich die Schulen auch telefonisch beraten lassen.

Hintergrund:

Mit dem Projekt in Brandenburg startet die Deutsche Umwelthilfe nun neben Thüringen und Hessen bereits in einem dritten Bundesland einen Schulhofwettbewerb, der Schulen konkret auf ihrem Weg zu grünen, klimagerechten und klimafreundlichen Schulhöfen unterstützt und begleitet.

Alle Vögel sind nun weg

Ein Mann will Vögel mit Ultraschall verscheuchen. Doch nicht nur die Vögel scheinen sich an den Tönen zu stören

Text: Silvia Passow

Falkensee.  Seit einigen Tagen trauen sich die Spatzen wieder in die Futterhäuser. Christiane Seja hat im Garten kunstvoll gefertigte Futterplätze für die Piepmätze. Dazu hängen Meisenknödel von den Ästen der Sträucher. Unberührt, die Meisen, die sonst den Garten bevölkerten, trauen sich nicht zurück, so wie die anderen Singvögel ebenfalls den Garten meiden. Die Abwesenheit der Vögel ist gewollt, nicht von Seja, sie füttert die Vögel. Es ist ihr Nachbar, der sich augenscheinlich durch die Tierchen gestört fühlt und drei sogenannte „Vogelschreck“ an seinen Fenstern installierte. Mit Ultraschall sollen die Geräte, jedes etwas so groß wie eine Zigarettenschachtel, die Vögel vertreiben.

Die Vogelhäuschen in diesem Garten sind eine wahre Pracht. Sie verraten, hier sind die Vögel wirklich willkommen. Anscheinend sieht das nicht jeder Hausbewohner so.
Foto: Silvia Passow

Seja zog mit ihrem betagten Kater im März in die Erdgeschosswohnung mit Garten eines Mehrfamilienhauses, nahe der Rotunde. Ihr Kater nahm das neue, von ihr liebevoll gestaltete Refugium an, die Katzen der Nachbarschaft schauten bei dem freundlichen, roten Kater vorbei. Seja, die sich selbst als sehr tierlieb beschreibt, verteilte künstlerisch gestaltete Futterplätze im Garten, schaute gern den Vögeln zu, lauscht dem Zwitschern. Nachbarn, die sich ebenfalls an den gefiederten Besuchern erfreuten, stellen ihr Vogelfutter vor die Tür, erzählt sie. Und dann, eines Tages im Oktober war es still, man konnte die Vögel zwar von weitem hören, in ihren Garten kam jedoch kein Vogel mehr. Und auch der Katzenbesuch aus der Nachbarschaft blieb aus. Eher durch Zufall kam sie der Ursache auf dem Grund. Eine Nachbarin rief die Polizei, weil an der ihr gegenüberliegenden Wohnung, ein grünes Licht an einem kleinen Kasten aufleuchtete. Sie meinte, der Nachbar würde sie filmen, die eintreffenden Beamten konnten keine Filmaufnahmen bestätigen. Was da am Fenster leuchtete, war ein sogenannter Vogelschreck. Ein Gerät, von dem die Hersteller versprechen, dass es Vögel, insbesondere Tauben, verjage. Tauben, sagt Seja, sind auch schon mal an den Futterstellen, aber eher selten. Seja entdeckte insgesamt drei solcher Geräte an den Fenstern des Nachbarn und meldete dies der Hausverwaltung. „Die Hausverwaltung hat ihn aufgefordert, die Geräte zu entfernen“, sagt Seja. Erst entfernte er zwei Geräte, dann hängte er eines wieder auf. Seja fürchtet, nicht nur die Vögel nehmen Schaden durch die Geräte, auch sie selbst klagt über Kopfschmerzen und das Ausbleiben der Nachbarskatzen bringt sie ebenfalls mit den Ultraschallgeräten in Zusammenhang.

Der Vogelschreck verschreckte die Spatzen, zunächst. Doch schon bald gewöhnen sich die frechen Piepmätze an das Geräusch. Doch nicht alle Lebewesen können sich daran gewöhnen.
Foto: Pixabay

Für Dr. Eberhard Schneider vom Vogelschutz-Komitee ist es fraglich, ob und wenn ja welche, Vogelarten überhaupt auf Ultraschall reagieren. Er hält die Geräte aus Tierschutzsicht dennoch für bedenklich, wie er auf Anfrage mitteilt. Denn für Hunde könnten bestimmte Frequenzen schmerzhaft sein, möglicherweise könnte die Orientierung von Fledermäusen unter dem Einsatz solcher Geräte leiden. Wissenschaftliche Studien könnten für mehr Klarheit sorgen. Dem schließt sich der Deutsche Tierschutzbund an, auch aus Sicht der Tierschützer sind noch zu wenig Studien verfügbar. Allerdings gibt es Hinweise, dass die Schallwellen anderen Tieren schaden können. Für Tauben hat man inzwischen beobachtet, dass sich die Tiere recht schnell an die Schallwellen gewöhnen, gibt der Tierschutzbund Auskunft.  Doch „jedes Wildtier hat ein arteigenes Hörvermögen und die unterschiedlichen Frequenzen der Geräte können sich auch unterschiedlich auf das Gehör der unterschiedlichen Spezies auswirken. Da nicht auszuschließen und auch anzunehmen ist, dass manche Tiere die hoch- oder tieffrequentierten Töne und den Schalldruck als unangenehm empfinden oder sich in ihrem arteigenen Verhalten gestört fühlen, können wir auch die Verwendung solcher Instrumente nicht befürworten. Bei Fledermäusen fanden Wissenschaftler beispielsweise heraus, dass es einen Zusammenhang zwischen der Abnahme der Jagdaktivität und der Verwendung von Ultraschall-Vergrämungs-Instrumenten an Windenergieanlagen gab“, beantwortet man die Anfrage beim Tierschutzbund.

Fledermäuse orientieren sich mit Schallwellen. In wie weit Geräte, die Ultraschalltöne verbreiten sie dabei stören, ist unklar.
Foto: Pixabay

Inwiefern Fledermäuse in diesem Fall beeinträchtigt werden, wäre zu beobachten. Dass es hier zwischen der Lake und dem Falkenhagener See im Sommer Fledermäuse gibt, bestätigt eine Nachbarin.

Hunde hören noch ganz andere Frequenzbereiche als Menschen. Möglicherweise können die ausgesendeten Wellen für sie unangenehm, möglicherweise sogar schmerzhaft sein.

Warum werden solche Geräte überhaupt genutzt? In der Landwirtschaft werden sie eingesetzt, Obst- und Weinanbauer wollen damit ihre Früchte schützen. Seja sagt, sie habe gehört der Nachbar fühle sich durch den Vogelgesang gestört. „Ich verstehe allerdings nicht, warum man dann im Grünen leben möchte“, fügt sie hinzu. Eine Anfrage der Autorin an den Nachbarn bleibt unbeantwortet. Auch Schneider vom Vogelschutz-Komitee kennt solche Fälle. Nachbarn, die aufs Land ziehen und sich über quakende Frösche beschweren. In Falkensee beschwerten sich Nachbarn über die Haltung von Ziegen und Schafen, in einem Stadtrandgebiet. Die Vögel lassen sich das Singen nicht einfach so verbieten, und zwitschern sie im Umfeld der Rotunde unbeeindruckt weiter.

Hier steckt viel Liebe und gutes Futter drin. Und hoffentlich kommen auch bald die anderen Vögel zurück.
Foto: Silvia Passow

NABU und LBV starten Hauptwahl des Vogel des Jahres

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 15. Januar 2021

Unter www.vogeldesjahres.de stehen ab Montag zehn Kandidaten zur Auswahl

Berlin – Die erste öffentliche Wahl zum „Vogel des Jahres 2021“ vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) und dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) geht in die heiße Phase: Ab dem 18. Januar können alle Menschen in Deutschland bestimmen, welcher der folgenden zehn nominierten Vögel das Rennen macht: Stadttaube, Rotkehlchen, Amsel, Feldlerche, Goldregenpfeifer, Blaumeise, Eisvogel, Haussperling, Kiebitz oder Rauchschwalbe. Unter www.vogeldesjahres.de können alle ihrem Favoriten bis zum 19. März ihre Stimme geben. Alle Top-Ten-Kandidaten haben eigene Wahlprogramme und -forderungen, um für den Schutz ihrer Art zu werben. Wer die meisten Stimmen bekommt, wird kurz vor Frühlingsanfang zum „Vogel des Jahres 2021″ gekürt. 

Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer: „Wir erwarten einen spannenden und harten Wahlkampf. Wie sich in der Vorwahl gezeigt hat, scheint das Land gespalten zu sein. Den einen liegen eher seltene und gefährdete Arten wie Goldregenpfeifer oder Kiebitz am Herzen, den anderen wohlbekannte Vögel wie Blaumeise oder Stadttaube. Je mehr Menschen sich an der Wahl beteiligen, desto mehr rückt unsere heimische Vogelwelt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit – mit all ihrer Faszination, aber auch mit ihrer Gefährdung.“

Die nun zur Wahl stehenden zehn Vogelarten sind aus der Vorwahlphase zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember hervorgegangen. Fast 130.000 Menschen wählten diese aus 307 heimischen Brutvogelarten und den wichtigsten Gastvogelarten aus. Mehr als 2.500 Wahlkampfteams hatten sich zusammengetan und deutschlandweit vor allem im Internet für ihre Kandidaten geworben.

Unter den Nominierten finden sich fünf ungefährdete und vier gefährdete Arten sowie eine Art in der Vorwarnkategorie der Roten Liste. Erwartungsgemäß machen die Hälfte bekannte und beliebte Garten- und Siedlungsvögel aus. Aber auch stark bedrohte Agrarvögel wie Kiebitz und Feldlerche haben es in die Auswahl geschafft. Der seltene, aber aktuell nicht bedrohte Eisvogel und der als Brutvogel kürzlich aus Deutschland verschwundene Goldregenpfeifer komplettieren die Auswahl. Die  Rauchschwalbe repräsentiert die weit reisenden Zugvögel, die mit besonders starken Bestandsrückgängen zu kämpfen haben. Sieben Finalisten waren bereits einmal – im Fall von Feldlerche und Eisvogel sogar schon zweimal – Vogel des Jahres. Chancen auf ihren ersten Titel haben Stadttaube, Amsel und Blaumeise.

Auch in der anstehenden heißen Hauptwahl-Phase können sich wieder Wahlkampfteams bilden. Die drei Wahlkampfteams, die in Vor- und Hauptwahl die meisten Stimmen gesammelt haben, werden prämiert.

Der „Vogel des Jahres“ wurde seit 1971 durch ein Gremium aus Vertretern von NABU und LBV gekürt. Zum 50. Jubiläum der Aktion können nun erstmals alle Menschen in Deutschland die Wahl selbst in die Hand nehmen.

Versuchstierstatistik der Bundesländer: Trauriger Rekord für Bayern

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 13. Januar 2021

Die neuesten nach Bundesländern aufgeschlüsselten Versuchstierzahlen für 2019, die der Deutsche Tierschutzbund auf Anfrage vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erhalten hat, zeigen: Bayern hat mit 572.462 die bisher höchste Zahl an Versuchstieren für ein einzelnes Bundesland „verbraucht“. Damit verdrängt der Freistaat auch den bisherigen traurigen Spitzenreiter Baden-Württemberg – mit 498.471 Tieren – auf Platz zwei. Es folgt Nordrhein-Westfalen mit 430.162 Tieren. Im Hinblick auf den Pro-Kopf-„Verbrauch“ liegt Hamburg erneut vorne, gefolgt von Berlin und Hessen.

„Bund und Länder scheitern erneut krachend an dem Ziel, die Zahl der Versuchstiere zu verringern. Obwohl von den Verantwortlichen in Politik und Forschung öffentlich vielfach darauf verwiesen wird, dass ausreichend Anstrengungen unternommen würden, um Tierversuche zu reduzieren und zu ersetzen, spiegelt sich dies in kaum einem Bundesland in den Statistiken wider. Ein Armutszeugnis“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Aus Sicht der Tierschützer kann eine Reduzierung der Zahlen nur dann gelingen, wenn massiv in die Förderung und Entwicklung von tierversuchsfreien Methoden investiert wird. Der Löwenanteil der Forschungsgelder fließe aber nach wie vor unreflektiert in Tierversuche; mittel- bis langfristige Maßnahmen zum Ausstieg fehlten, kritisiert der Verband. In acht Bundesländern stieg die Zahl der Tiere im Vergleich zum Vorjahr sogar an. Deutschlandweit wurden 2019 insgesamt 2.902.348 Tiere für wissenschaftliche Zwecke verwendet – das waren 77.282 Tiere mehr als im Jahr 2018.

Anstieg von Primaten in Tierversuchen in Niedersachsen

Dass Bayern sich 2019 an die Spitze der Versuchstierstatistik katapultierte, liegt vor allem an 143.834 Fischen, die für Versuche zu Arterhaltungs- und Umweltschutzzwecken verwendet wurden. Bayern ist auch erneut das einzige Bundesland, das Paviane in Tierversuchen nutzte. Über die Hälfte (55 %) der bundesweit 3.443 Primaten kam jedoch in Nordrhein-Westfalen zum Einsatz. Aber vor allem in Niedersachsen, wo zuletzt das Tierversuchslabor LPT Mienenbüttel immer wieder in der Kritik stand, stieg die Zahl der verwendeten Primaten im Vergleich zum Vorjahr (864 Tiere) stark an auf 1.347 Tiere. Auch der Großteil (45 %) aller Katzen wurde in Niedersachsen „verbraucht“.

Hamburg mit höchstem Pro-Kopf-„Verbrauch“

Beim „Verbrauch“ der Tiere gemessen an der Einwohnerzahl bleibt Hamburg an der Spitze der Bundesländer. Die Hansestadt kommt beim Pro-Kopf-Verbrauch sogar auf fast doppelt so viele Tiere je Einwohner wie Berlin, das an zweiter Stelle liegt. Auf Platz 3 folgt Hessen, das mit 47.091 Kaninchen für knapp die Hälfte der 94.679 bundesweit verwendeten Kaninchen verantwortlich ist.

Hinweis an die Redaktionen:

Eine Übersicht mit den Zahlen zu allen 16 Bundesländern finden Sie hier: https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Hintergrundinformationen/Tierversuche/Versuchstierzahlen_nach_Bundeslaendern_2019.pdf

Verlängerung der Jagdzeit auf Schalenwild in den von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten bis 31. Januar 2021

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 13. Januar 2021

Potsdam – Die oberste Jagdbehörde verlängert die Jagdzeit auf Schalenwild durch Allgemeinverfügung in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die von Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind um zwei Wochen.

Durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 10. September 2020 herrschte in vielen Jagdbezirken in den östlichen und südöstlichen Landkreisen Brandenburgs ein generelles Jagdverbot bzw. das Verbot zur Durchführung von Drückjagden, so dass die Jäger in den betroffenen Gebieten oftmals ihre Abschusspläne nicht erfüllen konnten. Der natürliche Waldumbau kann nur gelingen, wenn die neue Waldgeneration nicht durch überhöhte Populationen an pflanzenfressenden Wildtieren (Reh, Rot- und Damwild) am Aufwuchs gehindert wird. Vor dem Hintergrund der ASP müssen insbesondere die Schwarzwildbestände zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung der Seuche reduziert werden. Auf den Drückjagden wird ein Großteil der Jahrestrecke erlegt, der Ausfall vieler Gesellschaftsjagden wirkt sich besonders nachteilig aus.

Die oberste Jagdbehörde hat deshalb mit Allgemeinverfügung vom 16. Dezember 2020, erschienen im Amtsblatt für Brandenburg am 13. Januar 2021, die Jagdzeit auf Schalenwild, die regulär am 15. Januar endet (mit Ausnahme von Schwarzwild, dieses wird ganzjährig bejagt), in den von der ASP betroffenen Gebieten bis zum 31. Januar 2021 verlängert. In den Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Barnim und Uckermark sowie den kreisfreien Städten Frankfurt/Oder und Cottbus darf Schalenwild (Rot-, Dam- und Muffelwild) im Rahmen des bestehenden Abschussplanes zwei Wochen länger als regulär zulässig bejagt werden. Auch Rehwild, welches in Brandenburg ohne Abschussplan bejagt wird, fällt unter diese Ausnahmeregelung.

Die Durchführung der Jagden in den Restriktionsgebieten der ASP steht unter dem Vorbehalt der veterinärbehördlichen Anordnungen, soweit ein Jagdverbot weiterhin durch die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen der Landkreise angeordnet ist.

Bessere Chancen für Waldumbau durch Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse – mit jährlich 1,7 Millionen Euro

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 13. Januar 2021

Potsdam Brandenburg unterstützt forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse von privaten und kommunalen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern weiterhin umfassend mit Fördermitteln. Die Förderrichtlinie wurde überarbeitet und auf die zurzeit schwierige Holzmarktlage angepasst.

Waldbesitzende, deren Waldflächen nur von geringer Größe oder sogar zersplittert sind und ungünstige Flächenformen aufweisen, haben gegenüber großen zusammenhängenden Waldflächen deutliche strukturelle Bewirtschaftungsnachteile. Um diese auszugleichen und eine gute Bewirtschaftung auch kleinflächigen Waldeigentums zu ermöglichen, fördern das Land Brandenburg und der Bund von der obersten Forstbehörde anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse jährlich mit rund 1,7 Millionen Euro.

Auch der dringend nötige Waldumbau der Kiefernreinbestände in klimastabile Mischbestände kann in diesen Gemeinschaften besser vorangebracht werden. Von den rund 100.000 Brandenburger Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern sind derzeit 16.200 in 272 Zusammenschlüssen organisiert und bewirtschaften rund 170.000 Hektar Wald.

Durch die Extremwettereignisse der letzten Jahre sind die Waldschäden durch Dürre oder Schädlingsbefall stark gestiegen. Durch die bundesweit hohen Mengen an Schadholz ist der Holzpreis europaweit eingebrochen. Die Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen haben häufig Probleme, Holz überhaupt noch verkaufen zu können. Um trotz der schwierigen Holzmarktlage möglichst vielen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen die Inanspruchnahme von Förderungen zu ermöglichen, wurde die Zuwendungsvoraussetzung bezüglich der mindestens zu vermarktenden Holzmenge angepasst. Gefördert werden können folgende Maßnahmen: die Geschäftsführung, die Zusammenfassung des Holzangebotes, Informationen für Mitglieder und die Werbung neuer Mitglieder sowie Waldpflegeverträge.

Weitere Informationen zur Förderung und die neue Richtlinie finden Sie unter:

https://forst.brandenburg.de/lfb/de/struktur/forstliche-foerderung/foerderung-forstwirtschaftlicher-zusammenschluesse/

In Brandenburg besitzen zirka 93.000 Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen jeweils bis zu 10 Hektar Wald. Gerade dieser Waldbesitz ist prädestiniert, um gemeinsam in einem Zusammenschluss bewirtschaftet zu werden. Aber auch für größere Waldflächen kann diese Form der gemeinsamen Bewirtschaftung von Interesse sein. Der Landesbetrieb Forst berät alle Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen kostenfrei zu den unterschiedlichsten Möglichkeiten einer gemeinsamen Waldbewirtschaftung und informiert über die bereits bestehenden Zusammenschlüsse.

Welpenhandel: Anstieg durch Corona

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 11. Januar 2021

Der illegale Welpenhandel boomt und hat 2020 offenbar durch die Corona-Pandemie einen dramatischen Aufschwung erfahren: In den Sommermonaten, in der die Nachfrage nach Haustieren groß war, stieg die Zahl der Fälle an. Das zeigt eine Auswertung des Deutschen Tierschutzbundes zu den bekannt gewordenen Fällen aus 2019, die auch einen Ausblick auf 2020 gibt.

„Allein zwischen Januar und Oktober 2020 wurden 75 Fälle von illegalem Heimtierhandel bekannt, 818 Tiere waren betroffen. Damit liegt die Zahl der Fälle und Tiere bereits über der Gesamtzahl des Vorjahres“, berichtet Lisa Hoth, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Betroffen waren vor allem Hunde – insgesamt 683 – und mit 130 Tieren auch erstaunlich viele Katzen. Die finale Erfassung und Auswertung aller Fälle steht noch aus. Die Dunkelziffer dürfte – wie in jedem Jahr – deutlich höher liegen. „Der durch die Corona-Pandemie ausgelöste Haustierboom und der anonyme Verkauf über das Internet machen es den Händlern besonders leicht“, sagt Hoth. Der Tierschutzbund fordert daher eine Regulierung des Internethandels und eine europaweite verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung für Haustiere, um deren Herkunft besser rückverfolgen zu können. Ebenso bräuchte es eine bessere länderübergreifende Zusammenarbeit, um alle involvierten Personen zu fassen sowie vermehrte Kontrollen und härtere Strafen für die Täter.

Tierschutzbund veröffentlicht Auswertung zu 2019

Der Deutsche Tierschutzbund wertet jedes Jahr alle Fälle von illegalem Tierhandel aus, die ihm auf der Basis von Medienberichten und den Meldungen betroffener, angeschlossener Tierheime bekannt werden. In seiner Auswertung für das gesamte Jahr 2019 berichtet der Verband von 66 Fällen von illegalem Handel mit mindestens 731 betroffenen Tieren. Im Großteil der Fälle (85%) wurden Hunde gehandelt, meist Rassehunde wie Malteser, Zwergspitz und Französische Bulldogge. Besonders außergewöhnlich war 2019 die Artenvielfalt: So fanden sich neben Hunden und Katzen unter anderem auch ein Bennet-Känguru, Weißwedelhirsche, Riesenschlangen und ein Lisztaffe unter den illegal transportierten Tieren.

Tierheime kämpfen mit den Herausforderungen

Behörden übergeben beschlagnahmte Tiere in die Hände von Tierheimen. Viele der Tiere befinden sich in einem desolaten Gesundheitszustand und brauchen aufwändige Pflege. Auf den entstehenden Kosten – für einen Hundewelpen pro Tag durchschnittlich 21,40 Euro im Jahr 2019 – bleiben die Tierheime meist sitzen. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes müsste daher dringend gesetzlich festgelegt werden, dass die Behörden die Kosten für die intensive Betreuung der kranken Welpen vorzustrecken haben.

Deutscher Tierschutzbund äußert sich zu Butterpreisen

Kommentar des Deutschen Tierschutzbundes vom 7. Januar 2021

Zur Senkung der Butter-Einkaufspreise des Handels kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

„Alles in Butter beim Handel? Im Gegenteil.

Der Handel treibt trotz aller Proteste von Landwirten und Tier- und Umweltschutzverbänden das Billigpreissystem voran. So wird der Einstieg in ein System, das Tier- und Umweltschutz und auch Verbraucherschutz achtet, behindert. Billigpreise für tierische Produkte waren nie legitim und sind es heute erst recht nicht. Das nimmt den Landwirten jede Luft, in den Umbau von Ställen hin zu mehr Tierschutz zu investieren und ist damit eine der Ursachen für systemimmanente Tierqual.“