Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 27. Januar 2021
Potsdam – In Brandenburg gilt er als ausgestorben, aber im Nachbarland Polen ist er wieder geht hin und wieder auf Wanderschaft – der Wisent. In einer neu erschienenen, 16-seitigen Broschüre informiert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über das größte Landsäugetier Europas und darüber, wie man sich in freier Wildbahn bei einer möglichen Begegnung verhalten sollte.
Seit der Wiederauswilderung im Jahr 1952 verbreitet sich der Wisent vor allem im Osten und im Nordwesten Polens – auch unweit der deutsch-polnischen Grenze lebt eine Herde. Weil Wisent-Bullen sich auf lange Wanderschaft begeben, um eine eigene Herde zu gründen, ist auch ein gelegentliches Einwandern in die Mark nicht unwahrscheinlich.
Erstmalig wurde im Jahr 2017 ein 900 Kilogramm schwerer Wisent-Bulle in Brandenburg unweit der Grenze in Lebus gesichtet. Das Amt Lebus gab das Tier zum Abschuss frei. Weil Wisente aber europaweit dem Schutz der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) unterliegen und als Tierart von gemeinschaftlichem Interesse gelten, ist ein Abschuss nur in absoluten Ausnahmefällen auf der Grundlage des Naturschutzgesetzes erlaubt.
Mit Unterstützung des Brandenburger Umweltministeriums startete 2019 das interregionale Projekt „LosBonasus – Crossing! Verbesserung des grenzüberschreitenden Wildtier-Managements für Wisent und Elch“. Wissenschaft, Wildtiermanagement, Umweltschutz und Forstbetriebe arbeiten darin gemeinsam an einem grenzüberschreitenden Management.
Die Publikation des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz „Der Wisent auf Wanderschaft“ informiert über den Lebensraum und das Verhalten dieser imposanten, aber friedliebenden Tiere. Sie gibt Tipps, wie man sich bei einer eventuellen Begegnung mit dem Wisent verhalten und an wen man sich wenden soll. Ein Abschuss aus Unkenntnis des Verhaltens der Tiere muss vermieden werden.
Generell sind Wisente menschenscheue Tiere. Sollte ein Exemplar gesichtet werden, sind umgehend Landes- und Kreisbehörden zu kontaktieren. Die Tiere dürfen nur aus sicherer Distanz – also mit Abstand von mindestens 100 Metern – beobachtet werden. Es ist außerdem darauf zu achten, die Tiere nicht zu beengen oder einzukreisen, damit ihnen die Flucht möglich bleibt. Wenn der Wisent näherkommt, wird empfohlen, sich akustisch bemerkbar zu machen, Ruhe zu bewahren und sich nicht hektisch zu bewegen. Sollten Tiere aggressiv werden, verdeutlichen sie das mit Kopfschütteln, Aufwühlen des Bodens, heftigen Schwanzbewegungen oder mit einem drohenden Knören.
Die Broschüre ist auf der Internetseite des Ministeriums als Download erhältlich oder kann in gedruckter Form bestellt werden: