Aus für den Zoo Nauen

Das Veterinäramt hat das Gelände bei Nauen geräumt

Nauen.   Letzten Freitag wurde der Zoo Nauen von Mitarbeitern des Veterinäramtes Havelland geräumt. Über 60 Tiere, darunter zwei Waschbären, zwei Affen, zwei Kaninchen, Pferde, Esel, Ziegen, Hausschweine und Geflügel wurden vom Amt sichergestellt. Im vergangenen Jahr hatte das Veterinäramt mehrfach Kontrollen auf dem Gelände nahe der Waldsiedlung durchgeführt. Hierbei wurden schwerwiegende Tierschutzmängel festgestellt. Der Betreiber, Bernd Wilhelm, hatte Auflagen zur Tierhaltung bekommen und diese nicht umgesetzt, teilte der Landkreis Havelland mit. Damit erfolgte die Räumung als notwendige Konsequenz, heißt es in der Mitteilung weiter.

Gleich mehrere Tierschutzvereine aus der Region waren in den letzten Wochen und Monaten auf dem Gelände, boten Hilfe an, versuchten die Lage der Tiere zu verbessern. Sie brachten Futter, redeten mit dem Tierhalter, schalteten schließlich das Veterinäramt ein. „Zwiespältige Sache“, sagt einer der Tierschützerin. „Wir wollen eine solche Haltung nicht unterstützen. Nur ohne Futter leiden die Tiere“, fügt sie hinzu.

Denn das Futter für die Tiere sei nicht artgerecht gewesen, die Unterbringung schützte die Tiere nicht im ausreichenden Maß vor der Witterung. „Die Tiere standen nach den Regenfällen in Dreck und Schlamm. Für das Wetter kann niemand, nur fehlte es den Tieren an einem Unterstand oder einem Stall“, beschreibt eine andere Tierschützerin die Situation. Es habe auch nirgendwo Einstreu gegeben, sagt sie weiter. In den Näpfen habe sie verschimmeltes Brot und Brötchen gesehen. Der gesundheitliche Zustand mancher Tiere sei schlecht gewesen, heißt es aus mehreren Quellen, die namentlich nicht genannt werden möchten.

Das Veterinäramt hatte neben dem unzureichenden Futter und der mangelnden medizinischen Versorgung ebenfalls die Unterbringung der Tiere angemahnt. So sollten die Altweltaffen (Meerkatzen) im Gehege eine Wärmeversorgung erhalten. Das Amt gibt weiter an, immer wieder Beratungsgespräche mit dem Tierhalter geführt zu haben. Hierbei ging es auch um die Wärmeversorgung für die Affen. Dazu hatte der Tierhalter Heizstrahler aufstellen sollen. Die Zeit, um die Auflagen zu erfüllen, ließ er ungenutzt verstreichen, heißt es vom Veterinäramt.

Der 80jährige Bernd Wilhelm hielt seit rund zwanzig Jahren verschiedene Tierarten auf dem Gelände bei Nauen. Der gelernte Tierpfleger nahm Wildtiere auf, die Affen, so sagte er, habe er selbst aus schlechter Haltung übernommen. Auch würden ihm immer wieder Tiere zur Versorgung anvertraut werden, erzählte er noch im Frühsommer. Eine Art Gnadenhof sei der Zoo damit geworden. Früher habe er mit den Tieren auch in Film- und Theaterproduktionen mitgewirkt, sagte Wilhelm. Damals hatte Wilhelm auch gesagt, er habe immer alle Prüfungen des Veterinäramtes bestanden und habe auch vor, die Vorgaben weiterhin zu erfüllen. „Den Tieren zuliebe“, hatte er gesagt. Die Pandemie habe seinem kleinen Zoo sehr zugesetzt, sagte Wilhelm damals.

Offenbar war es nicht nur die Pandemie. Die Mitglieder der Tierschutzorganisationen berichten, Wilhelm habe auch schwere gesundheitliche Probleme. Ob der betagte Tierhalter gesundheitlich überhaupt noch in der Lage war, die Tiere angemessen zu versorgen, sei fraglich. Wilhelm, der im November seine Lebensgefährtin geheiratet hatte, wiegelte ab, wenn Hilfe angeboten wurde, sagt eine weitere Tierschützerin. Ihr Eindruck, Wilhelm habe die Situation nicht mehr unter Kontrolle gehabt.

Im Herbst schaltete sich die Tierschutzorganisation „Aktion Tier“ ein und erstattete Ende November Anzeige. „Das gesamte Areal glich einer Müllhalde“, beschreibt der Verein auf seiner Internetseite. Nachdem letzten Freitag das Gelände geräumt wurde, sprach das zuständige Veterinäramt dem ehemaligen Tierhalter ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot aus.

Tierschutzbund kritisiert Gesetzentwurf zum Kükentöten: Klöckner tauscht Tierleid gegen Tierleid

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 20. Januar 2021

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zum Ende des Kükentötens beschlossen, der jetzt ins parlamentarische Verfahren geht. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ist das Verbot des Kükentötens überfällig, der Gesetzentwurf aber zu schwach. Kritik übt der Verband unter anderem daran, dass das Töten der geschlüpften Küken noch bis zum endgültigen Verbot 2022 und die Tötung schmerzempfindlicher männlicher Embryonen nach einer Geschlechterbestimmung im Ei sogar noch für mehrere Jahre möglich bleibt. Eine echtes Mehr an Tierschutz könne grundsätzlich nur die Abkehr von der Hochleistungszucht bringen.

„Dass das Gesetz endlich kommt, ist dem Druck von Tierschützern und Öffentlichkeit zu verdanken. Allerdings kommt es viel zu spät: Julia Klöckners Zögern zugunsten der Industrie kostete unzählige Küken ihr Leben – und das sinnlose Morden von Küken und Embryos wird weitergehen. Die Ministerin tauscht Tierleid gegen Tierleid, um ein aus dem Lot geratendes Hochleistungszuchtsystem ökonomisch am Laufen zu halten“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und ergänzt: „Dass eine Bundesministerin, die einer Partei angehört, die das Wort christlich im Namen trägt, nun die Tötung von schmerzempfindlichen Embryos aus rein ökonomischen Gründen ausdrücklich gestattet, ist auch ethisch mehr als fragwürdig.“

Der Gesetzesentwurf erklärt ausdrücklich, dass ein Schmerzempfinden ab dem siebten Bebrütungstag nicht auszuschließen sei und zwischen dem Töten des Hühnerembryos und dem Töten des Kükens kein wesentlicher Unterschied gemacht werden könne. Dennoch soll die Tötung männlicher Embryonen noch bis 2024 erlaubt sein. Bis dahin dürfen die Brütereien also auch Methoden zur Geschlechterbestimmung im Ei wie etwa die Hyperspektralanalyse anwenden, bei denen eine Bestimmung erst sehr spät – ab dem 13./14. Bruttag – möglich ist.

Kükenfrage ist eine Systemfrage

Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes hätte die Bundesregierung längst die Rückkehr zu Hühnerrassen einleiten müssen, bei denen die Tiere sowohl für die Eierproduktion als auch für die Mast eingesetzt werden können. Maßnahmen zur Förderung der so genannten Zweinutzungshühner sucht man im Gesetzentwurf vergeblich. Zudem fehlen Regelungen für die Aufzucht und Schlachtung von aufgezogenen Bruderhähnen bzw. Möglichkeiten, deren Export in Länder mit geringen Tierschutzstandards zu verhindern. „Die Kükenfrage ist eine Systemfrage. Die Legehenne bleibt ein auf maximale Eierproduktion ausgerichtetes Nutztier, die Tierschutzprobleme sind systemimmanent. Statt Millionen in die Erforschung von Techniken zu stecken, die das Töten männlicher Küken vermeiden sollen, wäre das Geld besser darin investiert, die Haltung von Zweinutzungshühnern zu fördern. Den Systemwechsel scheint Frau Klöckner, ebenso wie Ihre Vorgänger, zu scheuen“, so Schröder.

Neuer Entwurf enthält mögliches Schlupfloch

Die Schwäche des aktuellen Gesetzentwurfes zeigt sich auch in einer Ergänzung: Durch einen neu hinzugefügten Passus, der eine Ausnahme für die Aufzucht von Stubenküken vorsieht, besteht nun die Gefahr, dass das Verbot der Kükentötung ausgehebelt werden könnte. Wenn die männlichen Embryonen oder Küken als zukünftige Stubenküken deklariert würden, könnten sie unter Berufung auf die Ausnahme wie bisher getötet werden. Aus Sicht der Tierschützer müsste daher deutlicher klargestellt werden, dass das Töten von Küken aus wirtschaftlichen Gründen generell verboten ist.

Mehr Hintergrundinfos zum Töten der männlichen Küken und zum Referentenentwurf finden Sie auf unserer Website