Waldzustandsbericht 2020: Leichte Erholung bringt keine Entspannung – Forstminister Vogel setzt auf Baumartenmischung, Naturverjüngung, Saatgut und angepassten Schalenwildbestand

Presseinformation des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt, Klimaschutz vom 11. Dez. 2020

Potsdam –  Im dritten Trockenjahr in Folge ist der Anteil der deutlich geschädigten Bäume zwar zurückgegangen, bleibt mit einem Viertel des Gesamtbestands aber weiter sehr hoch. Seit Beginn der gesamtdeutschen Waldzustandserhebung im Jahr 1991 wurde dieses Jahr sogar die höchste Absterberate von Bäumen beobachtet.

„Mit dem Wassermangel und den sich durch Trockenheit stark vermehrenden Schaderregern ist der Klimawandel mitten im Brandenburger Wald angekommen“, sagte Forst- und Klimaschutzminister Axel Vogel heute bei der Vorstellung des aktuellen Waldzustandsberichts in der Landespressekonferenz. „Das beeinflusst die Stabilität unserer Wälder und unser forstliches Handeln auch künftig – deshalb setzten wir auf eine klimaangepasste Baumartenmischung, auf Naturverjüngung und Saatgutvermehrung sowie auf angepasste Schalenwildbestände.“

Der diesjährige Anteil der Waldfläche mit deutlichen Schäden von 25 Prozent liegt im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozentpunkte niedriger. Mit rund 15 Prozent ist der Anteil der Bäume ohne sichtbare Schäden im Vergleich zu 2019 nahezu gleichgeblieben (14 Prozent im Vorjahr).

Die Eiche ist, gefolgt von der Buche, in Brandenburg am meisten geschädigt. Der Blattverlust von Eichen und Buchen ist jedoch merklich zurückgegangen. Es könnte sich eine beginnende Regeneration der im letzten Jahr geschädigten Bäume abzeichnen.

Der Zustand der Kiefer, Brandenburgs häufigster Baumart, hat sich nur geringfügig verbessert und ist mit einem Anteil von 17 Prozent der Bäume mit deutlichen Schäden weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Der Anteil von Kiefern ohne Schäden hat sich auf nur noch 15 Prozent verringert.

Die jährliche Absterberate liegt für den Gesamtwald bei 1,4 Prozent und damit so hoch wie noch wie. Sie beziffert den Anteil der Bäume, die seit der letzten Erhebung abgestorben und noch stehend aufzufinden sind. Bliebe diese Rate so hoch, wäre nach 50 Jahren bereits die Hälfte der jetzt vorhandenen Bäume tot.

Begünstigt durch Trockenheit, Hitze und Stürme bauen sich Schaderregerpopulationen auf, die fast allen Baumarten zu schaffen machen – besonders der Kiefer, Eiche, Buche und der Fichte, die in Brandenburg aber nicht weit verbreitet ist. Auch Pilze setzen den vitalitätsgeschwächten Bäumen zu. Allein in den letzten drei Jahren sind rund 3 Millionen Kubikmeter Schadholz angefallen – das entspricht der normalen Holznutzung eines ganzen Jahres im gesamten Brandenburger Landes- und Privatwald.

Forst- und Klimaschutzminister Axel Vogel: „Der Waldumbau und die Wiederbewaldung abgestorbener Baumbestände sind herausfordernde Aufgaben für die Försterinnen und Förster, für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Auch weil nicht jedes Jahr ausreichend Saatgut von den Bäumen geerntet werden kann, ist uns die Naturverjüngung – und das ohne Zäune im Wald – umso wichtiger. Natürlich verjüngte Buchen und Eichen sind auch deutlich stresstoleranter als gepflanzte Bäume – sie dürfen aber nicht massenhaft den zu hohen Schalenwildbeständen im Wald zum Opfer fallen. Wir werden dem Kabinett deshalb zügig den Entwurf für die Novellierung des Jagdgesetzes vorlegen und streben eine baldige Einbringung in den Landtag an.“

Außerdem setzt das Land auch auf sogenannte Nebenbaumarten wie die Eberesche, die Birke und die Hainbuche, weil sie für das Waldklima, die Bodenverbesserung und die biologische Vielfalt im Wald wichtig sind.

Das Forstministerium gibt für den Waldschutz erhebliche Fördermittel von Europäischer Union, Bund und Land aus. In 2020 wurden 2,5 Millionen Euro für den Waldumbau und rund 6, Millionen Euro für die Waldbrandvorbeugung bewilligt. Für die Bewältigung der Extremwettereignisse sind zirka 3 Millionen Euro in Anspruch genommen worden. 2020 startete die Landesforstverwaltung eine Beratungskampagne, um Waldbesitzende über die Möglichkeiten der Förderung zu informieren. Im Rahmen des Europäischen Fonds zur Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) unterstützt das Land Beratungsleistungen für private Waldeigentümer mit einem Fördersatz von bis zu 100 Prozent. Informationen dazu bietet: www.IhrWaldbrauchtZukunft.de

Brandenburg verfügt über 1,1 Millionen Hektar Wald. Dies entspricht 37 Prozent der Landesfläche. Auf über 70 Prozent der Waldflächen im Land ist die Kiefer immer noch die Hauptbaumart.

Der aktuelle Waldzustandsbericht steht hier im Internet: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Waldzustandsbericht-BB-2020.pdf

Weitere Informationen:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/ueber-uns/oeffentlichkeitsarbeit/veroeffentlichungen/detail/~01-01-2013-waldzustandsberichte-des-landes-brandenburg

Den diesjährigen Ergebnissen der Waldzustandserhebung in Brandenburg liegen nach einem bundeseinheitlichen Verfahren die Beobachtungen von 1.362 Probebäumen und 57 Waldstandorten zu Grunde. Das Hauptmerkmal der Waldzustandserhebung sind die Kronenverlichtung (Nadel- bzw. Blattverlust) und der Anteil an Probebäumen mit deutlichen Schäden.

Geflügelpest: Stallpflicht in ausgewiesenen Risikogebieten Brandenburgs

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 11. Dez. 2020

Seit Oktober 2020 tritt verstärkt die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest oder Vogelgrippe) bei Wildvögeln in Deutschland auf, vor allem an Nord- und Ostseeküste. Neue Meldungen über infizierte Wildvögel aus Süddeutschland, Sachsen, Berlin und Brandenburg weisen jedoch darauf hin, dass sich das Virus überregional ausbreitet, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände als hoch ein. „In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gab es bereits mehrere Geflügelpestfälle beim Hausgeflügel. Leider geben die aktuellen Ereignisse auch für Brandenburg Anlass zu Sorge und erhöhter Wachsamkeit“, so Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer.

Im Land Brandenburg wurden bisher vier Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt und vom nationalen Referenzlabor FLI bestätigt, zwei Fälle im Landkreis Prignitz (Mäusebussard, Saatgans), ein Fall im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Kranich) und ein Fall im Landkreis Havelland (Graugans). Hausgeflügelbestände sind bislang nicht betroffen.

Eine Übertragung auf Hausgeflügel gilt es unter allen Umständen zu verhindern, der Kontakt zu Wildvögeln muss unterbunden werden. Unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung des FLI und in Abstimmung mit den Landkreisen ordnen wir deshalb die risikoorientierte Stallpflicht und weitere Schutzmaßnahmen für Hausgeflügel an. Der Erlass gilt für ausgewiesene Risikogebiete wie sogenannte Ramsar-Gebiete, Feuchtgebiete oder Uferflächen, in denen Wildvögel üblicherweise rasten. Klar ist allerdings auch: die Stallpflicht ist kein Allheilmittel, darum bitte ich Tierhalter zusätzlich um verstärkte Vorsicht und Aufmerksamkeit“, so Heyer-Stuffer.

Mit dem Erlass ist in den Landkreisen und kreisfreien Städten unverzüglich in ausgewiesenen Risikogebieten die Aufstallung von Geflügel anzuordnen. Das Aufstallungsgebot soll ab dem 13. Dezember 2020 gelten:

–           in einem Randstreifen von mindestens 1 km um Ramsar-Gebiete (ausgewiesene Feuchtgebiete) und weitere Wildvogeleinstandsgebiete, in denen ein erhöhtes Wildvogelaufkommen festgestellt wird. Diese Gebiete werden durch die Amtstierärzte in Abstimmung mit den unteren Umwelt- bzw. Naturschutzbehörden festgelegt.

–           in definierten Gebieten, in denen besonders viel Nutzgeflügel gehalten wird.

Bitte um erhöhte Aufmerksamkeit

Zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sind alle Geflügelhalter aufgefordert, sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden wird und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnamen konsequent umgesetzt werden. Insbesondere ist die durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Risikogebieten angeordnete Stallpflicht strikt einzuhalten.

Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen.

Das Ministerium weist erneut auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hin, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Der Erlass sieht auch ein verstärktes Wildvogelmonitoring in den Landkreisen und kreisfreien Städten insbesondere bei verendet aufgefundenen Wildvögeln vor.

Sofern Bürgerinnen und Bürger ein vermehrtes Wildvogelsterben beobachten, bitten wir die zuständigen Veterinärämter zu benachrichtigen.

Weitergehende Informationen zur Geflügelpest finden Sie auch auf den Seiten des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Wasserschutzgebiet bei Buschow festgesetzt

Pressemitteilung des Landkreises Havelland vom 11. Dez. 2020

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Havelland informiert über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Buschow. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 40/2020 für den Landkreis Havelland vom 2. Dezember 2020 trat die Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Buschow in Kraft. Das festgesetzte Wasserschutzgebiet befindet sich im Amt Nennhausen in der Gemeinde Märkisch Luch, südöstlich des Ortsteiles Buschow.

Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in den Fassungsbereich (Zone I), in die engere Schutzzone (Zone II) und in die weitere Schutzzone (Zone III). In diesen Schutzzonen gelten Verbote und Nutzungsbeschränkungen, wie zum Beispiel bei der Düngung. Dadurch soll über viele Jahre die gute Qualität des Trinkwassers aus dem Wasserwerk Buschow gesichert werden. Dieses Wasserwerk wird vom Wasser- und Abwasserverband Rathenow betrieben.

Der Verordnungstext mit den Schutzbestimmungen sowie die entsprechende Übersichtskarte können digital über die Internetseite des Landkreises Havelland (im Bereich „Presse“ unter „Amtsblatt“) abgerufen werden. Alternativ kann die Wasserschutzgebietsverordnung mit den Wasserschutzgebietskarten im Umweltamt, untere Wasserbehörde, Dienststelle Nauen, Goethestraße 59/60 oder im Amt Nennhausen, Fouqué-Platz 3 in Nennhausen, zu den öffentlichen Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Statement des PIK zum 5. Jahrestag des Pariser Klimaschutzabkommens

Vom 11.Dezember 2020

Heute hat der Europäische Rat das Ziel verabschiedet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Am 12. Dezember jährt sich zum fünften Mal die Verabschiedung des historischen Pariser Klimaabkommens durch Vertreter von mehr als 196 Staaten und der EU auf dem UN-Klimagipfel COP21.

Dazu der Erdsystemwissenschaftler Johan Rockström, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung:

„Die Wissenschaft ist eindeutig, die Welt muss bis zum Jahr 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen, um die in Paris vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C schaffen zu können. Die EU ist weltweit führend in Sachen Klimaschutz. Dass sie sich im kommenden Klimagesetz dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, ist positiv und wird sicherlich Länder und Akteure auf der ganzen Welt beeinflussen, die entweder bereits ähnliche Schritte unternommen haben – wie China, Japan und bald auch die USA – oder die dies noch tun müssen. Das Versprechen der EU, bis 2050 kohlenstoffneutral zu sein, erfordert große transformative Veränderungen, wobei die Gesamtemissionen um etwa sechs Prozent pro Jahr reduziert werden müssen. Dies wird große Innovationen, Verhaltensänderungen und die Umstrukturierung von Sektoren und Lieferketten erfordern. Angesichts zunehmender Belege dafür, dass eine kohlenstofffreie Entwicklung der Wirtschaft, Arbeitsplätzen, der Gesundheit und Widerstandsfähigkeit zugutekommt, besteht die Möglichkeit, dass die EU ihre eigenen Zusagen übertreffen wird. Dies wird sehr wahrscheinlich notwendig sein.“

Dazu der Wirtschaftswissenschaftler Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung:

„Die Europäische Union handelt nicht allein, sondern im Einklang mit dem, was kürzlich auch die USA und China angekündigt haben. Wenn sie alle ihren Zusagen treu bleiben, und wenn andere folgen, haben wir erstmals eine Chance, die Klimaziele des Pariser Abkommens tatsächlich zu erreichen. Aber das ist ein großes ‚Wenn‘. Das Pariser Abkommen hat ganz klar noch nicht ausreichend bedeutsame national festgelegte Beiträge zur Klimastabilisierung bewirkt. Aber die Wissenschaft hat eine Reihe von möglichen Pfaden aufgezeigt. Europa, China und die USA müssen nun ihre Kräfte bündeln, indem sie CO2-Bepreisungssysteme koordinieren und an Bedingungen geknüpfte Finanztransfers an ärmere Länder einleiten, um den globalen Übergang zur Nachhaltigkeit zu ermöglichen. Das wird zugegebenermaßen ein Marathon. Genau darum sollten wir aufhören, auf Zehenspitzen herumzutrippeln – und loslaufen.“