Geflügelpest bei Graugans im Havelland festgestellt

Pressemitteilung des Landkreise Havelland vom 4. Dezember 2020

Im Landkreis Havelland ist ein Vogel positiv auf die Geflügelpest (umgangssprachlich auch Vogelgrippe) getestet worden. Die flugunfähige Graugans wurde am 29. November 2020 an der Havel in der Nähe von Hohennauen auf einer Weide aufgefunden und an das Landeslabor Berlin-Brandenburg zur Untersuchung eingesandt. Das positive Untersuchungsergebnis wurde am 3. Dezember 2020 vom Friedrich-Loeffler-Institut Insel Riems bestätigt. Weitere Maßnahmen sind derzeit in Abstimmung.

In der näheren Umgebung des Fundortes sind keine größeren Geflügelhaltungen bekannt. Bisher wurden auch keine Erkrankungen aus den Hausgeflügelbeständen gemeldet. Alle Halter von Geflügel sind zur Wachsamkeit aufgerufen. Die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. So ist etwa jeder direkte oder indirekte Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel zu vermeiden.

Aufräumen in der Heimat der Küchenschelle – Renaturierung des Schlagsdorfer Hügels ist ELER-Projekt im Dezember

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 4. Dezember 2020

Luckau – Das ELER-Projekt Dezember zeigt, wie im Naturpark Niederlausitzer Landrücken / Landkreis Teltow-Fläming Fördermittel aus dem Agrarumweltministerium bei der Umsetzung der Ziele des europaweiten Schutzgebietsnetzes Fauna-Flora-Habitat (FFH) zum Einsatz kommen.

Das FFH-Gebiet „Schlagsdorfer Hügel“ im Naturpark Niederlausitzer Landrücken ist nach dem ehemaligen Ort Schlagsdorf benannt, den es heute nicht mehr gibt. Bei dem Hügel liegt eine kleine, trockene Geländekuppel, die von Äckern und Windkraftanlagen umgeben ist. Die auf den ersten Blick unscheinbare Erhebung ist jedoch ein besonderer Lebensraum: Denn der nährstoffarme Sand ist ungewöhnlich kalkreich und damit wie geschaffen für eines der letzten Vorkommen der Wiesen-Küchenschelle in Brandenburg. Kuhschellen oder Küchenschellen (Pulsatilla) bilden eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hahnenfußgewächse. Sie blühen im Frühjahr.

Die Entwicklung eines stabilen FFH-Lebensraums „trockener, kalkreicher Sandrasen“ wurde aber erst möglich, nachdem zunächst die gesamte Fläche von Plastikmüll, Eisenschrott und Bauschutt befreit, die Forstbestände aufgelichtet und die Oberbodenschichten mit untypischen Aufwüchsen teils abgetragen wurden. Schließlich folgten der Brunnenbau und die Neuanpflanzungen von Sträuchern wie Wacholder, Weißdorn und Wildrosen. Übermäßig große Pflanzlöcher mit einer Schicht Hackspäne konnten den Jungpflanzen auch in der langen Trockenheit der letzten Jahre einen besseren Start verschaffen.

Das im Übrigen kleinste FFH-Gebiet im Naturpark wird mit Skudden – einer kleinen, seltenen Schafrasse – gepflegt. Im angrenzenden Waldbereich sollen zukünftig die Arten der trockenen Kalkrasen gefördert werden.

Nachhaltiger Erfolg ergibt sich aus einer Kombination aus Beweidung, Mahd und Entnahme. Die Bewässerung sowie die Pflegearbeiten, beispielsweise die Beseitigung von Problemkräutern, bleiben noch viele Jahre eine Herausforderung für den Förderverein NABU Biologischer Arbeitskreis Luckau e.V., der hierfür in den Jahren 2016 bis 2019 ELER-Mittel beantragt hat. Möglich wird dies vor allem durch ehrenamtlich tätige Menschen aus der Region, die ihr Wissen und Können dem praktischen Naturschutz auf diesen rund fünf Hektar im östlichen Niederen Fläming zur Verfügung stellen.

Für Maßnahmen zur Entwicklung des FFH-Lebensraums erhielt der Verein für die Jahre 2026 bis 2019 eine 100-Prozent-Förderung in Höhe der beantragten Kosten von 119.251 Euro. Genau 89.438 Euro wurden aus Brandenburger ELER-Mitteln bereitgestellt, 29.813 Euro aus Landesmitteln. Grundlage für die Förderung ist Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins  (RL-Teil D).

Geflügelpest-Ausbruch in Mecklenburg-Vorpommern: Beobachtungsgebiet erstreckt sich bis nach Brandenburg

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 3. Dezember 2020

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern) ist in einem Legehennen-Betrieb der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Der betroffene Betrieb liegt rund vier Kilometer von der Grenze zu Brandenburg entfernt, es wurde ein Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. Damit gehört auch der Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Teilen zum Beobachtungsgebiet.

Laut Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gilt für Geflügelhalter innerhalb des Beobachtungsgebietes unter anderem die strenge Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und eine Stallpflicht für das gesamte Geflügel.

Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Bislang sind keine Geflügelpestfälle beim Nutzgeflügel im Beobachtungsgebiet auf Brandenburgischer Seite aufgetreten. Dennoch rufe ich zu höchster Wachsamkeit auf. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Erregers und auch eines möglichen Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen ist hoch. Landesweit intensivieren wir weiter das Geflügelpest-Monitoring und bitten um besondere Vorsicht. Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel ist unbedingt zu vermeiden. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter und Einstreu oder sonstigen Gegenständen haben.“

In Brandenburg wurden in diesem Herbst bislang drei Fälle von HPAI H5N8 bei Wildvögeln nachgewiesen, erstmals am 7. November im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels. Bei der Geflügelpest („Vogelgrippe“) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.

Umweltminister Axel Vogel zum Weltbodentag (5.12.): Mit angepasster Landnutzung, Moorschutz und Entsiegelung Herzstück der Umwelt schützen

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 3. Dezember 2020

Potsdam – “Böden sind zusammen mit Wasser und Luft unsere wichtigste Lebensgrundlage. Sie sind ein begrenztes und nicht vermehrbares Gemeinschaftsgut mit lebenswichtigen Funktionen für uns Menschen und die Ökosysteme. Zunehmenden Flächenversiegelungen und intensiven Nutzungen wollen wir mit einem Moorschutzprogramm, Initiativen für eine bodenschonende Landwirtschaft und einer Entsiegelungsstrategie entgegenwirken“, sagt Brandenburgs Umwelt- und Landwirtschaftsminister Axel Vogel zum Weltbodentag am 5. Dezember. Anlässlich des Aktionstages wird das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz seine Steckbriefe „Brandenburger Böden“ erweitern und veröffentlichen.

Muddemoor und der Gartenboden Hortisol gehören nun neu zu den insgesamt 33 wichtigsten Bodenarten in Brandenburg, die in den „Boden-Steckbriefen“ erfasst sind. Außerdem sind dort sogenannte Themensteckbriefe aufgenommen, nun auch zu den Aspekten „Moorfolgeböden“, „Bodenfruchtbarkeit“ und „Archive der Naturgeschichte“. Die unter

https://mluk.brandenburg.de/info/steckbriefe-brandenburger-boeden

eingestellte Zusammenstellung richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker aus Land- und Forstwirtschaft, an Studierende, Interessierte sowie an die Wissenschaft.

Aktuell werden intensiv die Wechselwirkungen zwischen Böden mit ihren Funktionen und dem Klimawandel sowie zwischen Bodenfunktionen und den Einflüssen verschiedener Nutzungsformen in der Fachwelt und Öffentlichkeit diskutiert. Dabei geht es um Böden als Quelle und Senke von Treibhausgasen, den Umgang mit kohlenstoffreichen Böden, Bodenerosion durch Wind und Wasser, den Schutz natürlich gewachsener Böden und den Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit. Die Erkenntnisse fließen auch in die Klimaschutzstrategie des Landes, in das Moorschutzprogramm und die Entsiegelungsstrategie zur Reduzierung des Flächenverbrauchs ein.

Boden des Jahres 2021

Der Lössboden, der von Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe mit dem „Kuratorium Boden des Jahres“ am Freitagvormittag (4.12. https://bit.ly/2VtlnwQ), traditionell zum Weltbodentag, zum „Boden des Jahres 2021“ gekürt wird, ist in Brandenburg weniger anzutreffen. Reine Lösse gibt es in Brandenburg keine; im Süden des Bundeslandes kommen aber Sandlösse und Lösssande verbreitet vor.

Der meiste Löss entstand in der letzten Eiszeit vor 13.000 bis 115.000 Jahren. Gletscher und Frost zerkleinerten damals Felsen und Steine zu Gesteinsmehl, das durch Verwehungen als Lössablagerung kilometerweit entfernt vom Ausblasungsort niederfiel. Die entstandenen Lössböden sind einfach zu bearbeiten, ertragreich und können das Wasser für Pflanzen gut nutzbar speichern und leiten. Sie wurden schon früh besiedelt und ackerbaulich genutzt – bis heute. Weil sich Lössboden ohne eine neue Eiszeit nicht wiederbilden kann, ist dieser Boden besonders zu schützen. Informationen sowie Faltblätter und Poster zum Lössboden bietet das Umweltbundesamt an. Die Steckbriefe zu den Böden des Jahres findet man beim Bundesverband Boden zum Download.

Schlachthofskandale in Baden-Württemberg – Tierschützer nehmen Minister Hauk in die Pflicht

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 3. Dezember 2020

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Baden-Württemberg kritisieren, dass der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk nach wie vor jegliche Verantwortung für die Schlachthofskandale im Land von sich weist. Der von ihm nun vorgestellte Maßnahmenplan „Tierschutz für Nutztiere in Baden-Württemberg“ birgt gute Ansätze, reicht aber nicht aus, um den Tierschutz wirklich voranzubringen. Kürzlich wurde, nach Gärtringen und Waldshut, in Biberach der dritte Schlachthofskandal in Baden-Württemberg in diesem Jahr bekannt.

„Minister Hauks Verhalten rund um die Schlachthofskandale war bisher mehr als blamabel. Gegenüber dem Tierschutzbeirat und der Presse wurde behauptet, es gäbe keine relevanten Tierschutzverstöße auf baden-württembergischen Schlachthöfen. Erst der Einblick in das Monitoring legte dar, dass ein Drittel der Betäubungsanlagen unzureichend funktioniert und es zu vielen Fehlbetäubungen kommt. Da verliert man das Vertrauen und fragt sich, wo die Verantwortung im Amt als Landwirtschafts- und Tierschutzminister bleibt“, sagt Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landesverbands Baden-Württemberg des Deutschen Tierschutzbundes. „Nicht diejenigen, die die Zustände ans Licht bringen, sollten in Misskredit gezogen werden, sondern diejenigen, die bestehende Missstände leugnen und wie hier geschehen, Sanktionen des Landratsamtes gegen einen Schlachthof-Betreiber rückgängig machen. Der Tierschutz ist im Grundgesetz unserer Landesverfassung verankert – nicht jedoch das Recht, aus Geldmangel bestehende Gesetzte zu missachten.“  

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Minister Hauk trägt die politische Verantwortung für die Missstände. Die muss er persönlich auch annehmen, die kann man nicht durchreichen an Landratsämter. Da hilft es auch nicht anzukündigen, zukünftig den Tierschutz in der Landwirtschaft stärker fördern zu wollen. Das ist zwar richtig und wichtig, aber aus seinem Mund klingt das im Kontext der aktuellen Vorfälle wie der Versuch eines Ablasshandels.“

Da Tierschutzverstöße auf Schlachthöfen häufig lange unbemerkt bleiben, fordert der Deutsche Tierschutzbund die flächendeckende Installation von Überwachungskameras. Wenn dies – wie von Minister Hauk geplant – auf rein freiwilliger Basis geschieht, müssten Betriebe, die dies nicht umsetzen, zumindest durch häufigere und vor allem unangekündigte Kontrollen unter Druck gesetzt werden, so die Tierschützer. Zusätzlich müssen die Kameras nicht nur durch die Betreiber, sondern auch durch die amtlichen Kontrollstellen ausgewertet werden. Ansonsten macht man den Bock zum Gärtner. Das amtliche Kontrollpersonal auf den Schlachthöfen sollte bei den Einsätzen rotieren, um eine möglichst objektive Überwachung sicherzustellen. Neben strengeren Kontrollen sind aus Sicht der Tierschützer auch harte Sanktionen notwendig, da bei vielen Schlachtbetrieben derzeit augenscheinlich das Bewusstsein für praktizierte Rechtsverstöße fehle. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert auch seit Langem, dass es kein Zulassungs- und Wartungsverfahren für Betäubungsgeräte gibt und es dadurch zu Problemen mit den Geräten und immer wieder zu fehlerhaften Betäubungen kommt – wie zuletzt im Schlachthof Biberach.

EU-Premiere: Umrüstung auf Wasserstoff im Nationalpark Unteres Odertal – klimaneutrale Nationalparkbuslinie ab Saison 2021

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 3. Dezember 2020

Criewen Leise, sauber und informativ durch Deutschlands einzigen Auennationalpark in Brandenburg: Der erste von zwei Bussen der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft wird jetzt auf einen wasserstoffbasierten Antrieb umgerüstet. Die klimafreundlliche Nationalparklinie wird Gäste der Naturlandschaft ab nächstem Jahr zu den Eingangsbereichen des Großschutzgebiets bringen. „Die Umrüstung der zwei Nationalparkbusse ist das erste Projekt unseres Klimaschutzministeriums aus dem Zukunftsinvestitionsfonds des Landes“, berichtet Klimaschutzminister Axel Vogel.

„Es ist das erste Mal in Europa, dass im öffentlichen Personennahverkehr konventionelle Dieselbusse aus dem vorhandenen Bestand auf Wasserstoff-Brennstoffzellentechnik umgerüstet werden“, freut sich Umweltminister Axel Vogel. „Gerade im Hinblick auf die anstehende Umsetzung der „Clean-Vehicle-Richtlinie“ der Europäischen Union ist das Projekt von besonderer Bedeutung“, so Vogel weiter. 

Über den im Dezember 2019 per Gesetz eingerichteten Zukunftsinvestitionsfonds werden investive Ausgaben des Landes finanziert – unter anderem zur Förderung des Klimaschutzes. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz finanziert daraus ebenfalls die Renaturierung von Mooren und eine standortangepasste Staubewirtschaftung, aber auch die klimagerechtere landwirtschaftliche Nutzung durch standortgerechtere Tierhaltung und dezentrale Verwertung von Biomassen und Nutztieren.

Klimaschutzminister Axel Vogel: „Die Klimakrise erfordert innovative Lösungen und überzeugende Best-Practice-Beispiele, um zu zeigen: Es geht anders. Die Wasserstoffbusse im Nationalpark verbinden darüber hinaus das Angenehme mit dem Nützlichen und sind eine weitere Attraktion im einzigen Auennationalpark Deutschland.“

Bis Ende 2025 müssen die kommunalen Verkehrsunternehmen knapp die Hälfte ihres Flottenbestandes auf emissionsarmbeziehungsweise emissionsfrei umstellen.Die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft (UVG) und der Nationalpark Unteres Odertal werden bereits im kommenden Jahr zwei entsprechend umgerüstete Busse einsetzen, damit die Nationalparkeingänge mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen sind. Die beiden Wasserstoffbusse werden im südlichen Nationalpark verkehren (Linie Bahnhof Angermünde – Stolpe – Stützkow – Criewen – Zützen – Schwedt/O.) und dann als Linie im nördlichen Nationalparkbereich (Schwedt/O. – Gatow – Teerofenbrücke – Friedrichsthal – Gartz – Mescherin)t) fahren. Es soll eine „Rausbringe“ Tour am Vormittag und eine „Einsammel“-Tour am frühen Abend geben. Die Nationalparkbuslinie wird in den regulären Fahrplan integriert.

Die Busse mit dem klimaneutralen Antrieb fungieren zudem als rollende Informationszentren des Nationalparks: Mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird der Fahrgastraum umgestaltet. Die Reisenden können sich während der Fahrt audiovisuell über das untere Odertal informieren, jede der 16 Nationalparkhaltestellen wird mit ihren Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten in einem kurzen Filmclip vorgestellt. Das gesamte Businterieur greift von den Sitzen über die Haltestangen bis hin zu kleinen Ausstellungsbereichen das Nationalparkleitbild „Natur Natur sein lassen“ auf. Die Außenansicht wird im Corporate Design der Nationalen Naturlandschaften mit Land-schafts-, Tier- und Pflanzenmotiven aus dem Auennationalpark gestaltet.

Die Umrüstung der Busse auf die innovative Technologie erfolgt durch das Unternehmen Clean Logistics, das bereits Erfahrungen mit der erfolgreichen Umrüstung schwerer Diesel-LKW auf Wasserstoff-Hybrid-Antrieb hat und dabei durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert wurde.

„Durch die neue EU-Regelung erwarten wir bei 33.000 in Deutschland eingesetzten Bussen einen Schub“, so die Clean-Logistics-Geschäftsführer Dirk Lehmann und Dirk Graszt. Neben dem Einsatz der Wasserstoff-Brennstoffzelle bringt die Umrüstung auch den Einbau eines elektrischen Antriebsstranges in die Fahrzeuge mit sich.

Ein solche Fuel-Cell-Electric-Vehicle-Umrüstung (FCEV) von Bussen bietet gleich mehrere Vorteile: Beim Umbau werden gegenüber einem Neubau viele Ressourcen geschont – es handelt sich hierbei also um die ökonomisch-ökologisch sinnvollste Lösung. Zudem müssen sich Busfahrerinnen und -fahrer nicht auf einen neuen Fahrzeugtyp einstellen. Derzeit gibt es keine Angebote von den hierzulande am häufigsten genutzten Marken, sodass bei einem Neukauf von Bussen zunächst auf andere Hersteller umgestellt werden müsste. Darüber hinaus ermöglicht es diese Lösung, dass große Verkehrsbetriebe ihre Serienfahrzeuge später auf ihren eigenen Betriebshöfen selbst umrüsten. Das sichert Arbeitsplätze in diesen Werkstätten und versetzt die Betriebe in die Lage, auch größere Stückzahlen zu bewältigen.

Gegen den illegalen Welpenhandel

Pressemitteilung von „Vier Pfoten“ vom 2. Dezember 2020

Hamburg/Frankfurt, 02. Dezember 2020Am 4. Dezember 2020 steht der bereits verurteilte Welpenhändler Martin M. erneut vor Gericht. M. hatte über Jahre viel zu junge, häufig kranke und schwer traumatisierte Welpen aus der Slowakei geschmuggelt und auf Online-Portalen wie ebay Kleinanzeigen verkauft. Viele Hunde starben nur kurze Zeit nach der Übergabe an ihre neuen Besitzer. Nun muss sich M. wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Betrug vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten. VIER PFOTEN erwartet, dass Martin M. zur Rechenschaft gezogen wird und der Prozess offenbart, welche Tierquälerei sich hinter dem illegalen Welpenhandel verbirgt.

„Dieser Prozess rückt in den Vordergrund, was den illegalen Welpenhandel so grausam macht: das unermessliche Tierleid hilfloser Welpen. Dass Martin M. sich in diesem Verfahren vor allem wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verantworten muss, ist längst überfällig. Denn natürlich ist der Handel mit viel zu jungen und traumatisierten Hundebabys in erster Linie Tierquälerei. Welpen sind empfindsame Lebewesen, keine seelenlose Objekte. Trotzdem werden sie genau wie andere gewinnbringende Massenware auf Online-Portalen wie ebay Kleinanzeigen anonym verkauft. Eine besondere Kontrolle oder Verifizierungspflicht für Anbieter gibt es bisher nicht. Daher muss die Bundesregierung endlich Gesetze für den sicheren Online-Handel mit Tieren erlassen. Viele Käufer ahnen nicht, dass die Hunde, die in einer Welpenfabrik produziert und dann zu früh ihren Müttern entrissen werden, ihr Leben lang leiden. Im Namen der Hunde und der betrogenen Käufer sollte Martin M. für seine Vergehen büßen müssen“, sagt Birgitt Thiesmann, Expertin für illegalen Welpenhandel bei der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN.

Hundehändler Martin M. ist offenbar Mehrfachtäter

Im November 2019 verurteilte das Frankfurter Landgericht Martin M. rechtskräftig dazu für die Hälfte des Kaufpreises des Maltesers Krümel, die Tierarztkosten sowie die Gerichtskosten aufzukommen. Der Welpenhändler hatte an Ursula W. den Welpen krank verkauft. Der kleine Malteser litt bereits bei der Übergabe an Darmparasiten, Würmern sowie an der lebensbedrohlichen Viruserkrankung Parvovirose. Für die Behandlung hatte Ursula W. bereits mehr als 1500 Euro gezahlt. Die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN hatte Ursula W. von Anfang an bei dem Prozess unterstützt und zu der zivilrechtlichen Klage motiviert.