Zulassung vorzeitigen Beginns: Tesla darf für Lagerflächen und Leitungssysteme notwendige Waldflächen roden

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 30.November 2020

Potsdam – Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat heute die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Rodung weiterer Waldflächen für die Errichtung von Leitungssystemen und Lagerflächen auf dem Tesla-Betriebsgelände in Grünheide/Mark erteilt.

Die zu rodende Fläche umfasst 82,8 Hektar. gestellt. Der Umfang des Ende August 2020 gestellten Antrags wurde mehrfach auf die unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt erforderlichen Maßnahmen und Flächen reduziert.

Die Zulassung wurde beantragt, um Flächen für Rohrleitungen und Lagerung zu ermöglichen, die für den weiteren Baufortschritt benötigt werden. Umfangreiche Auflagen zum Natur- und Artenschutz sind mit der Entscheidung ebenso verbunden wie Anforderungen zur Ersatzaufforstung und waldverbessernde Maßnahmen, die im Landeswald umzusetzen sind. Die Arbeiten dürfen nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr stattfinden. Die Einhaltung der Auflagen zum Lärmschutz muss Tesla durch entsprechende Messungen dokumentieren und gegenüber dem LfU durch Vorlage der Messberichte nachweisen.

Tesla führt die zugelassenen Maßnahmen weiterhin auf eigenes Risiko durch. Sollte die abschließende Genehmigung des Vorhabens nicht erfolgen, sind alle schon errichteten Gebäude zu beseitigen und die Fläche auf Kosten des Investors wieder zu bewalden.

EU-Tierversuchsverbot für Kosmetika in Gefahr

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 30.November 2020

Der Deutsche Tierschutzbund warnt eindrücklich vor einer möglichen Aufweichung des EU-Tierversuchsverbots für Kosmetika. Trotz des Verbots hat die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) einen deutschen Hersteller aufgefordert, zwei UV-Filter im Tierversuch testen zu lassen, welche lediglich in Kosmetika Verwendung finden. Eine Beschwerde des Herstellers wies die Beschwerdekammer der ECHA ab. Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet nun einen Rückschritt für den Tierschutz. Gemeinsam mit anderen Tierschutzorganisationen hat der Verband sich daher an das EU-Parlament gewandt und fordert, dass das Verbot aufrechterhalten und ausschließlich tierversuchsfreie Teststrategien in allen Bereichen der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen etabliert werden.

„Die Entwicklung ist auf das Höchste alarmierend“, kommentiert Kristina Wagner, Leiterin des Referats für Alternativmethoden zu Tierversuchen beim Deutschen Tierschutzbund. „Das EU-Tierversuchsverbot für Kosmetika war das Ergebnis eines über dreißigjährigen Kampfes von Tierschützern. Auch die EU-Bürger wollten nicht mehr länger hinnehmen, dass Tiere für kosmetische Produkte leiden müssen.“ Mit Inkrafttreten der letzten Stufe des Verbots sind Tierversuche für fertige Kosmetika und für neue Inhaltsstoffe, die ausschließlich in kosmetischen Produkten vorkommen, seit 2013 nicht mehr zulässig. Zudem gilt ein Vermarktungsverbot für in Tierversuchen getestete Kosmetika. Dass nun offenbar die Arbeitssicherheit vorgeschoben wird, um auch rein kosmetische Stoffe wieder im Tierversuch zu testen, ist aus Tierschutzsicht nicht hinzunehmen. Der Deutsche Tierschutzbund hat sich daher mit den größten und auf EU-Ebene agierenden Tierschutzorganisationen zusammengetan: Cruelty Free Europe, ECEAE – European Coalition to End Animal Experiments, Eurogroup for Animals, Humane Society International und PETA UK. Gemeinsam haben sie die EU-Kommission und die Abgeordneten im EU-Parlament aufgefordert, den Wunsch der Bevölkerung zu respektieren und sicherzustellen, dass das EU-Tierversuchsverbot nicht geschwächt oder gar ausgehebelt wird.

Verbraucher- und Arbeitssicherheit auch durch tierversuchsfreie Tests

ECHA und die Beschwerdekammer der Behörde argumentieren damit, dass Arbeiter bei der Produktion nicht gefährdet werden dürften, wenn sie mit den besagten Stoffen in Kontakt kommen. Rückendeckung kommt dafür von der EU-Kommission: Diese hatte bereits in der Vergangenheit geäußert, dass zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit Tierversuche auch für kosmetische Inhaltsstoffe gefordert werden können. „Natürlich ist es notwendig, dass der Arbeitsschutz gewährleistet wird. Dieser lässt sich aber genauso durch tierversuchsfreie Testmethoden sicherstellen, die am Ende auch die Sicherheit der Verbraucher gewährleisten“, erklärt Wagner. Das EU-Tierversuchsverbot für Kosmetik hatte maßgeblich dazu beigetragen, dass durch die Kosmetikindustrie aussagekräftige tierversuchsfreie Testmethoden entwickelt und behördlich anerkannt wurden. Diese Methoden kommen mittlerweile auch für gesetzlich vorgeschrieben Sicherheitsprüfungen in anderen Bereichen zum Einsatz und sind teils Grundlage von international anerkannten Prüfvorschriften für Chemikalien der OECD. Das Verbot diente zudem zahlreichen Ländern außerhalb der EU als Vorbild für ähnliche Tierversuchsverbote und brachte so weltweit den Tierschutz voran.

Mehr zum EU-Tierversuchsverbot für Kosmetika unter: www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/tierversuche/kosmetik

Deutscher Tierschutzbund kürt zwei Kater als Tierheimtiere des Monats für Dezember und Januar

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 30.November 2020

Der Deutsche Tierschutzbund hat die Katzenbrüder Sancho und Santiago aus dem Tierheim Brandenburg an der Havel als Tierheimtiere für die nächsten zwei Monate – Dezember und Januar – gekürt. Mit der Aktion im Rahmen der Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ will der Verband seinen angeschlossenen Mitgliedsvereinen dabei helfen, Tierheimbewohner, die schon lange auf ihre Adoption warten, zu vermitteln. Die beiden zweieinhalb Jahre alten Kater leben schon seit ihrer Geburt im Tierheim. Sie sollen allerdings getrennt voneinander vermittelt werden.

„Beide Kater sind anfangs eher vorsichtig und schüchtern. Haben sie aber erst mal Vertrauen gefasst, sind sie verspielt und neugierig. Bei beiden geht die Liebe durch den Magen: Wenn Futter im Spiel ist, zeigen sie hin wieder auch ihre verschmuste Seite“, sagt Sabrin Haufschildt, Leiterin des Tierheims Brandenburg an der Havel.

Der schwarz gefärbte Sancho mit der weißen Schwanzspitze braucht vor allem Sicherheit und ein geschütztes Umfeld. Ein liebevolles, ruhiges Zuhause bei verständnisvollen Katzenmenschen, die ihm auch Freigang bieten können, wäre daher ideal. Da er sozialverträglich ist, sollte im neuen Zuhause unbedingt eine Zweitkatze leben. Auch wenn Sancho und Santiago Brüder sind, besteht keine besondere Bindung zwischen ihnen. Anders als Sancho hat sich Santiago im Tierheim zum Einzelgänger entwickelt, weshalb er allein und in ein Zuhause ohne weitere Katzen vermittelt werden soll. Bei seinen neuen Menschen wünscht sich der schwarz-weiße Kater viel Platz und Freigang, um sich richtig auspowern zu können. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten des Tierschutzvereins finden Interessierte auf www.tierheime-helfen.de.

Tierheime helfen. Helft Tierheimen!

Mit der Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ macht der Dachverband der deutschen Tierheime auf die wertvolle Leistung der Tierheimmitarbeiter und –helfer aufmerksam. Der Fokus auf die vielen außergewöhnlichen Bewohner der Tierheime soll Tierliebhaber die falsche Scheu vor dem Gang ins Tierheim nehmen und ihnen bewusstmachen, dass sie hier einzigartige Freunde fürs Leben finden können. Dem Deutschen Tierschutzbund sind über 740 Tierschutzvereine mit rund 550 vereinseigenen Tierheimen angeschlossen.

NABU fordert Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 28.November 2020

Landesdelegierte verabschieden Resolution: Wasserverbrauch senken, Wasser in der Landschaft halten, solide Datenbasis schaffen

Erstmals fand heute die Landesvertreterversammlung des NABU Brandenburg digital statt. In ihrem Grußwort an die Delegierten wies Umwelt-Staatssekretärin Silvia Bender darauf hin, dass nicht nur in ihrem Ressort die Klimakrise und das Artensterben Maßgabe des Handelns ist, sondern dass auch die anderen Ministerien ihre Entscheidungen daraufhin abzuprüfen haben. Die Klimakrise sei in Brandenburg längst angekommen, wie die sinkenden Grundwasserstände zeigten.

Dieses große Problem betrifft auch den Natur- und Artenschutz maßgeblich. Deshalb fordern die Delegierten in einer Resolution, den Landschaftswasserhaushalt zu verbessern.

Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg weist auf die Dringlichkeit eines solchen Vorgehens hin: „Der Klimawandel verändert bereits jetzt unsere Landschaft. Das trifft uns besonders hart, denn wir gehören zu den Bundesländern mit den geringsten Niederschlägen im Jahr und haben zudem noch besonders durchlässige Sandböden. Jeder kann die im Sommer trocken gefallenen Gräben, Bäche und Flüsse sehen. Nicht sichtbar ist die seit Jahren negative Bilanz der Grundwasserneubildung. Wir müssen mit unseren knappen und wertvollen Wasserressourcen verantwortungsvoller und nachhaltigen umgehen. Auch die vergangenen drei Dürrejahre unterstreichen den Handlungsbedarf.“

Nach Ansicht des NABU muss sich die Landwirtschaft mit veränderten Anbauverfahren und anderen Feldfrüchten und Sorten auf die trockenen Sommer einstellen. Der Einsatz weiterer Beregnungsanlagen, die die Grundwassersituation weiter verschlechtern muss ausgeschlossen werden.

Extremereignisse werden immer häufiger. Angesichts der in jüngster Vergangenheit immer immer häufiger auftretenden Dürren, wird es immer wichtiger, zeitweilige Wasserüberschüsse gezielt zurück zu halten. Hauptaufgabe bleibt die konsequente Abflussreduzierung und Verbesserung der Wasserspeicherung in der Landschaft“, ergänzt Dr. Nicole Spundflasch, Leiterin der NABU AG Wasser.

Der Wasserverbrauch müsse deutlich reduziert werden. Vorgeschlagen wird u.a. ein Moratorium für die Genehmigung weiterer Bewässerungsanlagen für ackerbauliche Kulturen, bis eine fundierte Bewertungsgrundlage geschaffen wurde sowie eine landesweite verbindliche Strategie zum zukünftigen Umgang mit Anträgen auf Wasserentnahmen.

Bei der Gewässerunterhaltung müsse zudem verstärkt der Wasserrückhalt beachtet werden, Stauanlagen instand und Wiedervernässungsprogramme von Mooren finanziell aufgestockt werden.

Darüber hinaus müsse eine solide Daten- und Arbeitsbasis geschaffen werden. Beispielsweise durch die Dokumentation aller Wasserentnahmen, die Erstellung von Wasserhaushaltsbilanzen oder auch die Qualifizierung der Mitarbeiter in den Wasser- und Bodenverbänden sowie ausreichend Fachpersonal in den Wasserbehörden.

SOKO Tierschutz deckt auf:

Pressemitteilung von SOKO Tierschutz November 2020

Politik Versagen führt zu Höllenqualen für Rinder, Schweine und Schafe

SOKO Tierschutz fordert Rücktritt von Minister nach neuem Schlachthof Skandal in Baden – Württemberg

Die Tierschutzorganisation schlägt Alarm. Der Tierschutz und speziell die Betäubung der Tiere in Baden – Württembergs Schlachthöfen ist katastrophal. Nach dem Schlachthof Gärtringen, der nach SOKO Tierschutz Ermittlungen im September geschlossen werden musste, zeigt sich nun, dass sich nichts geändert hat. Im Schlachthof Biberach, einem Familienbetrieb und Metzgerschlachthof dokumentiert Bildmaterial von sechs Schlachttagen rechtswidrige Gewalt, mangelhafte Betäubung, schrottreife Technik und ein Personal, dass maximales Desinteresse zeigt.

Die Aufnahmen wurden im Zeitraum vom 05. Oktober 2020 bis 16. November 2020 an insgesamt sechs Schlachttagen aufgenommen und zeigen etwa 1.500 Schweine und 75 Rinderschlachtungen. Bei den Rinderschlachtungen prägt technisches Versagen, Überforderung und Inkompetenz das leidvolle Bild von Tieren, die fast ausnahmelos mehrfache Schussversuche ertragen müssen und ohne ausreichende Fixierung minutenlang Widerstand leisten können. Das Bolzenschussgerät versagt am laufenden Band. Das gesetzlich vorgeschriebene Ersatzgerät fehlt offenbar. Die Folge sind Rinder, die Angst und Panik in der Tötungsbox durchleben und die augenscheinlich nicht ausreichend betäubt sind. Von Nachbetäuben oder Eingreifen der teils anwesenden, amtlichen Veterinärin und Kontrolle der Betäubungssicherheit fehlt jede Spur. Manche Tiere sind mit abgetrockneten Kotklumpen bedeckt, ein Zustand der nicht zulässig ist und auf sehr schlechte Haltungsbedingungen in den Bauernhöfen hinweist. Beim Zutrieb setzen die Schlachter routiniert und rechtswidrig Elektroschocker ein. Kaum ein Tier geht einen Meter ohne Stromstoß.

Das mündet in einer besonders erschreckenden Szene, bei der ein Rind nach längeren Treibversuchen unter einem extremen Schmerzensschrei scheinbar leblos in der Tötungsbox zusammenbricht. Das Tier wird in Folge pro forma leblos geschossen und in die Verarbeitung gegeben. Bei einem anderen Rind, werden bereits kurz nach der Betäubung die Vorderläufe abgetrennt. Ein Vorgang, der schreckliche Konsequenzen haben kann und nicht zulässig ist.

Bei den Schweinen kommt es regelmäßig zu mutmaßlichen Fehlbetäubungen. Aus der klaffenden Halswunde blutende Tiere leisten Widerstand, zeigen koordinierte Bewegungen, bis zu 30 Atemzüge und wehren sich so massiv, dass ein Tier beinahe versehentlich ins Brühbad stürzt. Dabei sind bereits drei Atemzüge ein Verdacht auf eine Fehlbetäubung und sollten Gegenmaßnahmen einleiten. Die einzige dokumentierte Nachbetäubung findet nach mehr als 10 Minuten ebenfalls kurz vor dem Brühbad statt.

Trotz der zahlreichen Hinweise auf ein Versagen der Betäubung und ein Wiedererwachen der Tiere findet die vorgeschriebene Kontrolle der Betäubung bei nur einer von ca. 1.500 Schweineschlachtungen statt. Schlachter beginnen völlig routiniert mit unzulässigen Eingriffen an den noch lebenden, betäubten Tieren und durchtrennen Sehnen und schneiden bei großen Zuchtsauen vor dem Brühbad die Vorderbeine ab. Die amtliche Veterinärin glänzt durch weitgehende Abwesenheit. Auch bei einer Schafschlachtung kommt es zu einem Vorfall, bei der ein Schaf offensichtlich bei Bewusstsein ist, den Kopf hebt, die Ohren bewegt und dann das Aufschlitzen erleben muss.

Im sogenannten Schlachthof Monitoring des Landes Baden – Württemberg , dass von Minister Hauk stolz als ohne nennenswerte Beanstandungen bekannt gegeben wurde und sich später als eine Liste des Grauens quer durch die Schlachtbranche des Landes entpuppte, sind diese Zustände bereits wohl dokumentiert. In den Betrieben wird falsch betäubt, Tiere erwachen unter Höllenschmerzen, schrottreife Technik versagt und verlängert Leiden. Das unfähige, überforderte Personal und befangene, amtliche Kontrolleure runden das Bild einer Schlachtung aus Tierqual und Chaos ab.

„Das zeigt, dass Minister Hauk die Lage alles andere als im Griff hat und nicht bereit ist die Tiere vor der heimischen Schlachtbranche zu schützen. Er verhinderte im Fall des nach SOKO Aufdeckungen im September geschlossenen Schlachthofes Gärtringen entscheidende Tierschutz Maßnahmen, belog die Öffentlichkeit über die Probleme in den Betrieben, hangelt sich seit Monaten von einem Tierschutzskandal zum nächsten und steht jetzt erneut vor dem nächsten Schlachthof außer Kontrolle. SOKO Tierschutz fordert Herrn Minister Hauk darum zum Rücktritt auf. Das Politik Versagen beim Tierschutz der grün – schwarzen Koalition in Baden – Württemberg hat Höllenqualen für zehntausende Tiere zu verantworten. Damit muss endlich Schluss sein .

SOKO Tierschutz e.V. hat Strafanzeige gegen die Verantwortlichen gestellt und das Beweismaterial wurde den Behörden bereits übergeben. SOKO Tierschutz deckte in den letzten Jahren 10 Schlachtbetriebe in fünf Bundesländern auf, von denen sieben geschlossen werden mussten.

Kleine Fliege ganz groß

Die Dänische Eintagsfliege ist „Insekt des Jahres 2021“

In Müncheberg wurde am Freitag das Insekt des Jahres 2021 gekürt. Das Kuratorium unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Thomas Schmitt vom Senckenberg Deutsches Entomologisches Institut in Müncheberg entschied sich für die Dänische Eintagsfliege. Das kleine Insekt trägt diesen Titel auch in Österreich und der Schweiz. Ebenfalls im Kuratorium saß Schirmherr Axel Vogel (Bündnis 90/Die Grünen), Brandenburgs Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz.

Für 365 Tage kann das kleine Insekt sich nun mit diesem Titel schmücken. Wer nun glaubt Unsinn, es erlebt ja nur einen Tag davon, liegt falsch. Tatsächlich beträgt der Lebenszyklus der Fliege im Durchschnitt zwei Jahre. Das ist immer noch nicht viel und ein Großteil dieser Zeit verbringt sie als im Wasser lebende Larve. Das erwachsene Insekt muss sich mit zwei bis vier Tagen Lebenszeit begnügen.

Etwa 140 Arten leben in Mitteleuropa und es gibt sie schon sehr, sehr lange auf der Erde, nämlich seit etwa 355 Millionen Jahre. Mit der Dänischen Eintagsfliege fiel die Wahl nicht auf ein seltenes oder gar vom Aussterben bedrohtes Insekt. Vielmehr steht es, mit seiner langen Lebenszeit im Wasser, für einen ganzen Lebensraum. „Für unser „Insekt des Jahres 2021“ existiert glücklicherweise keine akute Gefährdung. Die Dänische Eintagsfliege ist aber aufgrund ihres speziellen Entwicklungszyklus auf ökologisch intakte Gewässer mit ausreichenden Sauerstoffgehalt angewiesen“, sagt Minister Vogel und ergänzt: „Ein umfassender Gewässerschutz unter Förderung natürlicher Gewässerstrukturen gehört daher zu unseren Zielen. Nur so können wir die Dänische Eintagsfliege und viele weitere Organismen schützen!“

Das „Insekt des Jahres“ wird seit 1999 gekürt, die Idee geht auf Prof. Dr. Holger Dathe, ehemals Leiter des Senckenberg Deutschen Entomologischen Instituts in Müncheberg, zurück. Das Insekt des Jahres 2020 war übrigens der Schwarzblaue Ölkäfer. Aus seinem Köpergift Cantharidin wurden einst Heilmittel hergestellt und auch Giftmörder sollen die Wirkung gekannt und für Zwecke genutzt, haben.

Nach Wasserschaden und Corona

Tierheim ruft zum „Spenden-drive-in“ auf

Falkensee.   Im Hundehaus im Tierheim Falkensee im Havelland brennt noch Licht. Vor dem Haus steht Heimtierzubehör, Möbel werden hin und her getragen. Drinnen dröhnen die Motoren der Trocknungsmaschinen und der Geruch von Chlor beißt in Augen und Nase. Das Hundehaus ist derzeit in zwei Bauabschnitte unterteilt, die noch verbliebenen drei Hunde und die Mitarbeiter sind im ruhigen anderen Gebäudetrakt untergebracht. Notfall im Tierheim, ein Wasserschaden bringt die Tierfreunde in Bedrängnis.

An diesem Tag im November wird Richard Stecker noch eine Weile denken. Es klang wie ein heftiger Regenschauer. Er vergewisserte sich bei einer Kollegin: „Regnet es Draußen?“ Nein, es war trocken, Draußen zumindest. Richard Stecker ist Schriftführer im Tierheim Falkensee und ehrenamtlich im Hundehaus tätig. Da stand er auch an jenem Tag, als er dem Geräusch des rauschenden Wassers folgte und den Wassereinbruch entdeckte. Im dem vor fünf Jahren errichteten Hundehaus hatte das Ventil an einer Wasserleitung nachgegeben. Das Rauschen waren rund 150 000 Liter Frischwasser, die sich ihren Weg in den Fußboden suchten. Etwa 200 Liter fasst die handelsübliche Badewanne, also etwa 750 auslaufende Badewannen. Betroffen ist das komplette, 275 Quadratmeter große Hundehaus. Acht Hunde waren zum Zeitpunkt der Havarie dort untergebracht, allen Tieren geht es gut. Für vier der Hunde ging es bereits in neue Familien, ein Tierheim aus Sachsen bot spontan Hilfe an und übernahm einen Hund. Für einen Weiteren gibt es bereits Interessenten. Bleiben noch der durchsetzungsstarke Sonny und die schüchterne Bibi, die ein neues Zuhause suchen. Für sie und die vier Kaninchen und 48 Katzen, die im Katzenhaus leben, wird gut gesorgt, sagt Stecker. Das Katzenhaus steht ein Stück weiter weg und ist weder vom Wasserschaden noch von den Baumaßnahmen betroffen.

In der Futterküche rattern die Trocknungsgeräte. Die Küche, wie auch die verbliebenen Hunde zogen in den Bauabschnitt zwei
Foto: Silvia Passow

Ein Schaden von 30 000 Euro

Damit können Hunde derzeit nicht im Tierheim aufgenommen werden. Fundtiere können weiterhin abgegeben werden, sagt Stecker. „Die meisten Fundhunde sind nur wenige Stunden hier, dann holt ein erleichterter Besitzer sie wieder ab“, fügt er hinzu. Bis zum Frühjahr werden sich die Baumaßnahmen voraussichtlich hinziehen.

Auf rund 30 000 Euro wird sich der Schaden nach bisherigem Kenntnisstand belaufen, sagt Stecker. Einen Großteil der Summe wird die Gebäudeversicherung übernehmen, fügt er hinzu. Dennoch ist das Tierheim vom Wasserschaden hart getroffen, sagt Kassierer Peter Battige. Denn Corona und die Folgen haben bereits große Löcher in die Kasse gerissen. Vermittlungsgebühren, die Feste auf dem Gelände, bei denen die Besucher Spenden brachten, durch den Verkauf an Imbiss und Lose weitere Gelder eingenommen werden konnten. Die Einnahmen für die Urlaubsbetreuung, alles gar nicht ehr möglich oder sehr deutlich reduziert.

Das Behandlungszimmer hat gerade selbst behandlungsbedarf und ist bis auf weiteres nicht nutzbar
Foto: Silvia Passow

Spenden-drive-in im Tierheim

Da nun auch das Weihnachtsfest für Tiere ausfällt haben sich die Tierfreunde eine besondere Aktion einfallen lassen. Am Samstag, 5.Dezember können von 10-13Uhr kontaktlos Spenden im Tierheim abgegeben werden. Und das geht so: Im Auto vorfahren, drinnen sitzen bleiben, Sachspenden werden von den Mitarbeitern aus dem Kofferraum genommen. Geldspenden können in einem Umschlag aus dem Fenster gereicht werden. Wer einen Zettel mit Namen und Anschrift beilegt, bekommt per Post eine Spendenbescheinigung zugeschickt, erklärt Battige. Außerdem können der limitierte Tierheimkalender und die Tierheim-Tassen für 15 Euro erworben werden.

„Weihnachten für Tiere“ fällt in diesem Jahr nicht aus, es heißt nur anders. Beim „Spenden-drive-in“ können die Geschenke für Bello, Mietz & Co abgegeben werden.
Foto: Silvia Passow

Termin verpasst?

In den Heimtiergeschäften der Stadt sind wieder Weihnachtsbäume mit den Wünschen der Tiere aufgestellt. Spenden können auch nach telefonischer Vereinbarung direkt im Tierheim abgegeben werden. Gebraucht werden neben Futter auch Spezialnahrung, Tierzubehör, Handtücher, Reinigungsmittel aller Art, Desinfektionsmittel, Haushaltshandschuhe. Bitte keine Bettwäsche oder Matratzen, sagt Stecker.

Zu aber noch da!

Das Tierheim hat seine Türen nicht gänzlich für Besucher geschlossen. Führungen und einfache Besuche sind Pandemie bedingt nicht möglich. Wer Interesse an einem Tier hat, den raten Battige und Stecker zunächst einen Blick auf die Website. Infrage kommendes Tier auswählen, anrufen, Termin vereinbaren. Ab dem 16. Dezember werden keine Tiere vermittelt, der Vermittlungsstopp geht bis zum 2. Januar 2021. Auch wer ehrenamtlich im Tierheim helfen möchte, muss sich noch in Geduld üben. Ehrenamtliche werden zwar dringend gebraucht, können im Moment aber nicht eingearbeitet werden.

Penny fand einst im Tierheim Falkensee Aufnahme, jetzt wohnt sie bei Richard Stecker. Die Halskrause hat mit der nichts zu tun.
Foto: Silvia Passow

Große Spendenbereitschaft

Es gab bereits die eine oder andere Unterstützung, verraten die Tierschützer. Eine Friseurin aus Dallgow hat die 3 Prozent Mehrwertsteuer Senkung ans Tierheim weitergereicht und in Falkensee gibt es ein Wohltätigkeits-Yoga, ebenfalls zu Gunsten des Tierheimes. Tolle Ideen zum Wohle der Tiere und den Ehrenamtlichen gibt die Unterstützung auch Kraft, sagen Stecker und Battige. Nachahmer sind ausdrücklich willkommen.

5 Mio. Euro Hilfe für Tierheime: Tierschutzbund begrüßt Einigung des Haushaltsausschusses

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 27.November 2020

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wird den deutschen Tierheimen 2021 mit fünf Millionen Euro unter die Arme zu greifen. Der Deutsche Tierschutzbund, der auf die Bereitstellung der Gelder im Bundeshaushalt hingearbeitet hatte, freut sich über das wichtige Signal.  Die ohnehin schwierige finanzielle Situation der Tierheime war zuletzt durch die Corona-Krise noch dramatischer geworden.

„Wir sind sehr dankbar, dass die Vertreter der SPD-Fraktion unseren Hilferuf im Namen der Tierheime erhört haben“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Fünf Millionen Euro werden natürlich bei Weitem nicht alles auffangen können, was seit Jahrzehnten fehlt. Die akute Not bleibt. Aber dass die SPD-Haushälter dieses Paket im Haushalt des Bundesumweltministeriums erkämpfen konnte und damit nun erstmals dringend nötige Gelder für die Tierheime aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden, ist ein wichtiger Schritt, der uns unglaublich freut. Gerade in Corona-Zeiten verstehen wir das auch als Signal und Würdigung für die außerordentlichen Leistungen des praktischen Tierschutzes.“

Die finanzielle Situation der Tierheime ist derzeit insgesamt massiv problematisch. Schon vor der Corona-Krise kämpfte etwa die Hälfte der Tierheime in Deutschland um ihre Existenz. Die privaten Vereine als Träger der Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen stützen sich in erster Linie auf Spendengelder – obwohl sie durch die Betreuung und Versorgung von Fundtieren eigentlich öffentliche Aufgaben der Kommunen übernehmen. Diese erstatten den Vereinen allerdings in den seltensten Fällen die aufkommenden Kosten deckend zurück. Dringend notwendige Instandhaltungsarbeiten konnten deshalb über Jahre hinweg nicht durchgeführt werden. Schon lange fordert der Deutsche Tierschutzbund deshalb einen Sonderinvestitionstopf für dringende Maßnahmen in den Tierheimen, an dem sich Bund und Kommunen beteiligen sollten. In diesem Jahr fielen zusätzlich wichtige Spendengelder und Einnahmen aus Veranstaltungen weg.

Tierheime helfen. Helft Tierheimen!

Dem Deutschen Tierschutzbund sind über 740 Tierschutzvereine mit rund 550 vereinseigenen Tierheimen angeschlossen. Mit der Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ macht der Dachverband der deutschen Tierheime auf die wertvolle Leistung und wichtige öffentliche Aufgabe der Tierheimmitarbeiter*innen und –helfer*innen aufmerksam. Mehr Informationen über die Arbeit und Lage der Tierheime sowie ihre Situation in Corona-Zeiten können unter www.tierheime-helfen.de abgerufen werden.

NABU: Vollständige Neufassung des Jagdgesetzes erforderlich

Pressemittelung des NABU Brandenburg vom 27.November 2020


Vorgelegter Entwurf vom Forum Natur wird Anforderungen veränderter Landschaftsnutzung und dem Klimawandel nicht gerecht

Das Landesjagdgesetz ist fast 30 Jahre alt. Inzwischen hat sich die Landschaftsnutzung, insbesondere durch die intensive Landwirtschaft massiv verändert und der Klimawandel ist auch für unsere Wälder eine große Herausforderung geworden. Auf dem Weg zu artenreichen klimastabileren Wälder ist eine umfangreiche Neufassung des Landesjagdgesetzes dringend notwendig.
Die Wildbestände in Brandenburg sind in den letzten 30 Jahren stark gestiegen. Insbesondere Rehe, Dam- und Rotwild fressen bevorzugt junge Triebe und erschweren somit die natürliche Umwandlung unserer Kiefernmonokulturen hin zu vielfältigen Laubmischwäldern. 

Der heute vorgelegte Entwurf der Landnutzervereinigung Forum Natur ist nicht ausreichend zukunftsorientiert. Zu den zentralen Fragen fehlen die notwendigen konkreten Aussagen. Inhaltlich ist der Entwurf noch immer dem traditionellen Bild des Jagdwesens verhaftet.

Ein modernes Jagdgesetz muss vor allem klare Regelungen treffen, die
•    bleifreie Munition festschreiben,
•    waldverträgliche Wildbestände zum Ziel haben,
•    Eigentümern mehr Einfluss auf die Bejagung ihrer Flächen ermöglichen,
•    regional verwurzelte Jäger fördern,
•    den Umgang mit geschützten Arten vollständig dem Naturschutzrecht überlassen.

Wild ist ein fester Bestandteil unseres Ökosystems. Aufgrund des aktuellen Jagdgesetzes und der Jagdpraxis in Verbindung mit dem Landschaftswandel sind die Wildbestände derzeit so hoch, dass unsere Wälder massiv unter dem starken Wildverbiss leiden. Friedhelm Schmitz-Jersch, Landesvorsitzender des NABU stellt zusammenfassend fest: „Das vom Forum Natur vorgelegte Papier ist aus unserer Sicht ein sehr konservativer Beitrag zu der notwendigen Diskussion einer vollständige Neufassung des Landesjagdgesetzes.“

Es muss gemeinsam und zügig an einer zukunftsweisenden Neufassung des Landesjagdgesetzes gearbeitet werden, bei der auch die naturschutzfachlichen Notwendigkeiten Berücksichtigung finden. Nur mit einem breit aufgestellten Dialog und einer tiefgründigen Modernisierung der Jagd kann auch deren gesellschaftliche Akzeptanz verbessert werden.

Jagdgesetz muss die tatsächlichen Defizite lösen

Wildbestände unbürokratisch reduzieren, damit der Wald eine Zukunft hat

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 27.November 2020

Potsdam – Land- und Forstwirtschaft leiden unter zu hohen Wildbeständen. Auf Grundlage der durch Rehe, Hirsche und Wildschweine verursachten Waldschäden müssen die zuständigen Jagdbehörden verbindliche Abschussquoten und -pläne unbürokratisch festlegen und kontrollieren können. Der vom „Forum Natur“ vorgestellte Entwurf eines Jagdgesetzes bietet vor diesem Hintergrund zwar erste Ansätze, zeigt aber noch nicht ausreichende und nicht zielgerichtete Lösungen auf, um den dramatischen Zuständen in den Wäldern Brandenburgs durch zu hohe Wildtierpopulationen und dem Verbiss der Naturverjüngung zu begegnen. 

Forstminister Axel Vogel:

Ich begrüße ausdrücklich das Engagement aller Verbände aus Landnutzung, Umwelt- und Naturschutz, sich mit eigenen Vorschlägen in die öffentlichen Diskussionen für eine nachhaltige Entwicklung unseres Landes einzubringen. Dazu zählt auch das Themenfeld Jagd und Forst, für das mehrere Vorhaben im Koalitionsvertrag vereinbart sind.

Mit der Neu-Berufung des Landesjagdbeirats im Sommer hat die Arbeit an der im Koalitionsvertrag festgelegten Novellierung des Jagdgesetzes gemeinsam mit den Verbänden begonnen. Nach der Klausurtagung des Agrarministeriums im September mit dem Landesjagdbeirat erarbeitet das Umweltagrarministerium bis Jahresende einen Referentenentwurf, in den selbstverständlich auch sinnvolle Vorschläge des Forums Natur übernommen werden.

Dem Landesjagdgesetz kommt erhebliche Bedeutung zu, da aktuell 99 Prozent der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer keine Möglichkeit haben, auf ihren eigenen Flächen zu jagen – und damit die Zahl der Rehe und Hirsche so anzupassen, dass sich ihr Wald von alleine verjüngen kann. Die Eigentümer benötigen dringend durch die Jägerschaft anpasste Wildbestände, aber nicht alle Jagdpächter teilen diese Auffassung. Dieser Interessengegensatz muss aufgelöst werden. Dazu müssen bestehende bürokratische Hürden abgebaut und keine neuen Hürden aufgebaut alte oder zementiert werden.

Mir ist wichtig, das unmittelbare Jagdausübungsrecht beim Eigentümer zu stärken. Wir müssen Mindestpachtzeiten reduzieren und mehr Flächeneigentümerinnen und -eigentümern die Eigenbejagung ermöglichen. Mit Blick auf die angespannte Situation in den Wäldern brauchen wir ein Jagdgesetz, das die Verantwortung der Jäger als Dienstleister und Partner für die Flächeneigentümer aufgreift. Es muss tierschutzgerechte Jagd ermöglichen. Dazu gehören regelmäßige verpflichtende Schießübungen und klare Regelungen beim Einsatz von Jagdhunden. Ein modernes Jagdgesetz bezieht alle jagdbaren Tiere in seine Verantwortung ein, nicht nur trophäentragende Hirsche und Rehböcke. Wildarten wie das Rebhuhn stehen bereits auf der Roten Liste der gefährdeten Arten, sie müssen ganz aus der Bejagung herausgenommen werden,“ so Axel Vogel.