Agrar-Umweltministerium begrüßt Novellierung der Bauordnung – Novelle enthält Änderungen für mehr Umwelt- und Klimaschutz sowie Verbesserungen für die Landwirtschaft

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 17. Dezember 2020

Potsdam – Der Landtag Brandenburg hat das Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung beschlossen. Darin enthalten sind viele Änderungen für mehr Klima- und Umweltschutz sowie Erleichterungen für die Landwirtschaft.

Mit der Gesetzesänderung können mobile Ställe bis 500 Kubikmeter für die Öko- beziehungsweise Freilandhaltung von Hühnern, Hähnen und Puten ohne weitere Baugenehmigungen errichtet werden. Mit weniger Bürokratie ist somit ein Mehr an Umwelt- und Bodenschutz, Tierwohl sowie gesellschaftlicher Akzeptanz für die Geflügelhaltung möglich.

Gewächshäuser bis zu 1.600 Quadratmeter Größe außerhalb von Schutzgebieten können nunmehr genehmigungsfrei gebaut werden. Das ist ein Herzensanliegen vieler Gartenbaubetriebe und des Landwirtschaftsministeriums, weil so auch die Erzeugung zum Beispiel von Brandenburger Gemüse erleichtertet wird.

Die geänderte Bauordnung hat außerdem den Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Holzbauoffensive freigemacht. Sie begünstigt ausdrücklich den Einsatz von Holz als klimafreundlichen, nachhaltigen und lokalen Baustoff bis zur Hochhausgrenze bei Tragkonstruktionen und Außenwandbegleitung.

Darüber hinaus enthält die Bauordnung neben Regelungen zu Neubauten auch Bestimmungen zum Abriss von Gebäuden. Insbesondere seit 1950 bis in die 1990er Jahre wurden umfangreich schadstoffhaltige Bausubstanzen in Gebäuden verarbeitet. Oft sind die Belastungen bei abrissreifen Gebäuden – wie beispielwese mit Asbest – nicht bekannt. Damit einerseits gesundheitliche Gefahren während der Abrissarbeiten vermieden und andererseits die schadstofffreien Bausubstanzen recycelt werden können, ist es wichtig, dass belastete Bauteile vor dem Abriss identifiziert werden. Diese können dann zunächst separat ausgebaut und entsorgt werden. Aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutz ist es daher zu begrüßen, dass die novellierte Bauordnung die Grundlage für die Ausgestaltung einer Pflicht zu Schadstoffvorerkundung bei abrissreifen Gebäuden enthält.

Deutsche Tierschutzbund kommentiert neues Gesetz für Schlachtbetriebe

Pressemitteilung der Deutschen Tierschutzbundes vom 17. Dezember 2020

Anlässlich des gestern Abend verabschiedeten Arbeitsschutz-Kontrollgesetzes, das ab 2021 Werkverträge und Zeitarbeit für Arbeitende beim Schlachten und Zerlegen komplett und in der Fleischverarbeitung weitgehend verbietet, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

„Das Mehr an Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in ein gerechteres System, das hat dieses vergangene Jahr besonders gezeigt. Aber während sich die Regierung um einen Teil des Problems kümmert, verschließt sie weiterhin die Augen vor dem anderen: Der Tierschutz darf jetzt nicht auf der Strecke bleiben! Denn wenn ein System schon mit Menschen so umgeht, dass es ein Gesetz zu ihrem Schutz braucht, dann muss klar sein, dass auch der Umgang mit den Tieren, die nur als Ware gesehen und so effizient wie möglich getötet und zerlegt werden, höchst problematisch ist.

Es an diesem Punkt mit dem Arbeitsschutz zu belassen, wäre halbherzig. Hier nun aufzuhören hieße einmal mehr, dass die seit Langem bekannten Missstände im Tierschutz ohne Konsequenzen bleiben – in einem Land, in dem Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz steht.

Neben Arbeitsminister Heil muss Julia Klöckner als zuständige Tierschutzministerin jetzt auch ihren Job machen! Solange in Deutschland Tiere zur Nahrungsmittelproduktion getötet werden, sind wir auch in der Verantwortung, mindestens eine sorgsame und sachkundige Behandlung für jedes einzelne Tier während des gesamten Prozesses zu gewährleisten. Mittelfristig braucht es eine radikale Wende der deutschen und europäischen Agrarpolitik angesichts dieses Systems, das an allen Ecken und Enden krankt.“

Deutscher Tierschutzbund begrüßt Beschluss des EU-Rats zu europäischem Tierwohlkennzeichen

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 17.dezember 2020

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass der Rat für Landwirtschaft und Fischerei Anfang der Woche mit einem Beschluss für die Einführung eines EU-weiten Tierwohlkennzeichens gestimmt hat. Damit ist nun die EU-Kommission aufgefordert, sich des Themas anzunehmen. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes kann ein solches Tierwohlkennzeichen ein Baustein in einer Strategie für eine tiergerechtere, verbraucherfreundlichere und nachhaltigere Landwirtschaft sein.

„Die Entscheidung des Rats war ein wichtiger Schritt. Wir hoffen sehr, dass am Ende der Prüfung durch die EU-Kommission ein verpflichtendes Kennzeichen steht, welches flächendeckend das Tierwohl in der EU erhöhen kann. Nur so ist auch der Ursprung aller tierischen Produkte für die Verbraucher ersichtlich, die seit Langem mehr Tierschutz einfordern“, sagt Jürgen Plinz, Präsidiumsmitglied des Deutschen Tierschutzbundes, der den Verband auch im Vorstand der europäischen Dachorganisation Eurogroup for Animals vertritt.

Während der Deutsche Tierschutzbund und seine europäischen Partnerorganisationen im Vorfeld und bis heute für ein verpflichtendes Tierwohlkennzeichen werben, plädieren die meisten EU-Mitgliedstaaten für ein freiwilliges Kennzeichen. Der Ball liegt nun bei der EU-Kommission, die einen Vorschlag zur konkreten Ausgestaltung erarbeiten muss.

Hohe Tierschutzstandards erforderlich

Für ein glaubwürdiges Tierwohlkennzeichen sind aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes hohe und am Tierschutz ausgerichtete Standards entscheidend. Skeptisch sieht der Verband daher eine Formulierung im abgestimmten Text des EU-Rats, die besagt, dass ein Kennzeichen zum Ziel haben soll, „den Tierschutz für möglichst viele Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, zu verbessern“ und dass „den geografischen und klimatischen Besonderheiten der Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden“ soll. Der Wunsch, breit in den Markt einzusteigen dürfe nicht auf Kosten des Tierschutzniveaus gehen, so die Tierschützer. „Ein Tierschutzkennzeichen verdient seinen Namen nur dann, wenn es ein wirkliches Mehr an Tierschutz bringt. Es muss an den Bedürfnissen der Tiere, nicht an den Bedürfnissen von Staaten ausgerichtet sein“, betont Plinz.