Gegen den illegalen Welpenhandel

Pressemitteilung von „Vier Pfoten“ vom 2. Dezember 2020

Hamburg/Frankfurt, 02. Dezember 2020Am 4. Dezember 2020 steht der bereits verurteilte Welpenhändler Martin M. erneut vor Gericht. M. hatte über Jahre viel zu junge, häufig kranke und schwer traumatisierte Welpen aus der Slowakei geschmuggelt und auf Online-Portalen wie ebay Kleinanzeigen verkauft. Viele Hunde starben nur kurze Zeit nach der Übergabe an ihre neuen Besitzer. Nun muss sich M. wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Betrug vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten. VIER PFOTEN erwartet, dass Martin M. zur Rechenschaft gezogen wird und der Prozess offenbart, welche Tierquälerei sich hinter dem illegalen Welpenhandel verbirgt.

„Dieser Prozess rückt in den Vordergrund, was den illegalen Welpenhandel so grausam macht: das unermessliche Tierleid hilfloser Welpen. Dass Martin M. sich in diesem Verfahren vor allem wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verantworten muss, ist längst überfällig. Denn natürlich ist der Handel mit viel zu jungen und traumatisierten Hundebabys in erster Linie Tierquälerei. Welpen sind empfindsame Lebewesen, keine seelenlose Objekte. Trotzdem werden sie genau wie andere gewinnbringende Massenware auf Online-Portalen wie ebay Kleinanzeigen anonym verkauft. Eine besondere Kontrolle oder Verifizierungspflicht für Anbieter gibt es bisher nicht. Daher muss die Bundesregierung endlich Gesetze für den sicheren Online-Handel mit Tieren erlassen. Viele Käufer ahnen nicht, dass die Hunde, die in einer Welpenfabrik produziert und dann zu früh ihren Müttern entrissen werden, ihr Leben lang leiden. Im Namen der Hunde und der betrogenen Käufer sollte Martin M. für seine Vergehen büßen müssen“, sagt Birgitt Thiesmann, Expertin für illegalen Welpenhandel bei der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN.

Hundehändler Martin M. ist offenbar Mehrfachtäter

Im November 2019 verurteilte das Frankfurter Landgericht Martin M. rechtskräftig dazu für die Hälfte des Kaufpreises des Maltesers Krümel, die Tierarztkosten sowie die Gerichtskosten aufzukommen. Der Welpenhändler hatte an Ursula W. den Welpen krank verkauft. Der kleine Malteser litt bereits bei der Übergabe an Darmparasiten, Würmern sowie an der lebensbedrohlichen Viruserkrankung Parvovirose. Für die Behandlung hatte Ursula W. bereits mehr als 1500 Euro gezahlt. Die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN hatte Ursula W. von Anfang an bei dem Prozess unterstützt und zu der zivilrechtlichen Klage motiviert.

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