Geflügelpest-Ausbruch in Mecklenburg-Vorpommern: Beobachtungsgebiet erstreckt sich bis nach Brandenburg

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 3. Dezember 2020

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern) ist in einem Legehennen-Betrieb der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Der betroffene Betrieb liegt rund vier Kilometer von der Grenze zu Brandenburg entfernt, es wurde ein Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. Damit gehört auch der Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Teilen zum Beobachtungsgebiet.

Laut Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gilt für Geflügelhalter innerhalb des Beobachtungsgebietes unter anderem die strenge Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und eine Stallpflicht für das gesamte Geflügel.

Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Bislang sind keine Geflügelpestfälle beim Nutzgeflügel im Beobachtungsgebiet auf Brandenburgischer Seite aufgetreten. Dennoch rufe ich zu höchster Wachsamkeit auf. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Erregers und auch eines möglichen Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen ist hoch. Landesweit intensivieren wir weiter das Geflügelpest-Monitoring und bitten um besondere Vorsicht. Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel ist unbedingt zu vermeiden. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter und Einstreu oder sonstigen Gegenständen haben.“

In Brandenburg wurden in diesem Herbst bislang drei Fälle von HPAI H5N8 bei Wildvögeln nachgewiesen, erstmals am 7. November im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels. Bei der Geflügelpest („Vogelgrippe“) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.

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