Agrar-Umweltministerium begrüßt Novellierung der Bauordnung – Novelle enthält Änderungen für mehr Umwelt- und Klimaschutz sowie Verbesserungen für die Landwirtschaft

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 17. Dezember 2020

Potsdam – Der Landtag Brandenburg hat das Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung beschlossen. Darin enthalten sind viele Änderungen für mehr Klima- und Umweltschutz sowie Erleichterungen für die Landwirtschaft.

Mit der Gesetzesänderung können mobile Ställe bis 500 Kubikmeter für die Öko- beziehungsweise Freilandhaltung von Hühnern, Hähnen und Puten ohne weitere Baugenehmigungen errichtet werden. Mit weniger Bürokratie ist somit ein Mehr an Umwelt- und Bodenschutz, Tierwohl sowie gesellschaftlicher Akzeptanz für die Geflügelhaltung möglich.

Gewächshäuser bis zu 1.600 Quadratmeter Größe außerhalb von Schutzgebieten können nunmehr genehmigungsfrei gebaut werden. Das ist ein Herzensanliegen vieler Gartenbaubetriebe und des Landwirtschaftsministeriums, weil so auch die Erzeugung zum Beispiel von Brandenburger Gemüse erleichtertet wird.

Die geänderte Bauordnung hat außerdem den Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Holzbauoffensive freigemacht. Sie begünstigt ausdrücklich den Einsatz von Holz als klimafreundlichen, nachhaltigen und lokalen Baustoff bis zur Hochhausgrenze bei Tragkonstruktionen und Außenwandbegleitung.

Darüber hinaus enthält die Bauordnung neben Regelungen zu Neubauten auch Bestimmungen zum Abriss von Gebäuden. Insbesondere seit 1950 bis in die 1990er Jahre wurden umfangreich schadstoffhaltige Bausubstanzen in Gebäuden verarbeitet. Oft sind die Belastungen bei abrissreifen Gebäuden – wie beispielwese mit Asbest – nicht bekannt. Damit einerseits gesundheitliche Gefahren während der Abrissarbeiten vermieden und andererseits die schadstofffreien Bausubstanzen recycelt werden können, ist es wichtig, dass belastete Bauteile vor dem Abriss identifiziert werden. Diese können dann zunächst separat ausgebaut und entsorgt werden. Aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutz ist es daher zu begrüßen, dass die novellierte Bauordnung die Grundlage für die Ausgestaltung einer Pflicht zu Schadstoffvorerkundung bei abrissreifen Gebäuden enthält.

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