Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft: Ministerium unterstützt Agrar- und Gartenbaubetriebe mit Hilfsprogramm

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 19. April 2021

Potsdam – Die Vorgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie verursachen bei den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus einen zusätzlichen finanziellen Aufwand für die Einreise, Unterbringung und Beschäftigung der Saisonarbeitskräfte. Das Agrarministerium hat deshalb eine Förderrichtlinie aufgelegt, mit der die Brandenburger Betriebe bei den Mehrausgaben durch die Unterbringungs- und Hygienevorschriften unterstützt werden.

Viele Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe sind auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktion, Pflege und Ernte, aber auch die Verarbeitung. Damit die Versorgung mit Lebensmitteln und das Überleben landwirtschaftlicher Betriebe auch in Zeiten der Coronakrise gesichert sind, unterstützt das Agrarministerium finanziell die pandemiebedingt erforderlichen Maßnahmen.

Das Hilfsprogramm im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Bewältigung von Mehrausgaben landwirtschaftlicher Betriebe durch die Unterbringungs- und Hygienevorschriften für Saisonarbeitskräfte im Rahmen der COVID-19-Pandemie“ gewährt einen Pauschalbetrag von 150 Euro für Saisonarbeitskräfte, die ab dem 1. März 2021 mindestens einen Monat ohne Unterbrechung in einem landwirtschaftlichen beziehungsweise gartenbaulichen Unternehmen in Brandenburg tätig sind. Dafür stehen insgesamt 3,45 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zum Hilfsprogramm findet man auf den Internetseiten des Agrarministeriums:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirtschaft/saison-arbeits-kraefte-hilfsprogramm/

Die pandemiebedingten Hilfen sind das Ergebnis des Runden Tisches „Gute Saisonarbeit in Brandenburg“. Mit dem erstmals im Mai 2020 einberufenen Runden Tisch haben das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie eine Plattform für regelmäßige Diskussionen und Erfahrungsaustausch zwischen Gewerkschaften, Agrar- und Anbauverbänden sowie der Landesregierung geschaffen.

Förderung für Tierwohlställe: Verlängerte Antragsfrist tritt in Kraft

Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministerium vom 16. April 2021

Bundesministerin Klöckner sorgt für Planungssicherheit – Betriebe können Förderanträge jetzt noch bis zum 30. September stellen

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat im vergangenen Jahr erreicht, dass im Corona-Konjunkturprogramm der Bundesregierung für 2020 und 2021 insgesamt 300 Millionen Euro für den Umbau von Ställen zur Verfügung stehen. Das Programm dient der Umsetzung von mehr Tierwohl in den Ställen. Das Programm war – wie alle Teile des Corona-Konjunkturprogramms – ursprünglich bis Ende 2021 befristet, da eine Mittelübertragung in das Jahr 2022 vom zuständigen Bundesfinanzministerium grundsätzlich nicht vorgesehen war.

Damit sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst in 2022 erfolgt, hat die Bundesministerin die Antragsfrist in der Förderrichtlinie verlängert. Die interessierten Betriebe können den Förderantrag dann bis zum 30. September 2021 stellen. Die Änderungsrichtlinie wird am 16. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Landwirte, die ihre Ställe zum Wohl der Tiere umbauen, brauchen Planungssicherheit. Mit der Änderung der Förderrichtlinie habe ich dafür gesorgt, dass das Geld auch noch 2022 abgerufen werden kann. Das ist ein wichtiges Signal an alle Betriebe, die ihre Ställe kurzfristig tierwohlgerechter umbauen wollen. Und ich appelliere an die SPD, nicht länger die notwendige Anpassung des Baugesetzbuches zu blockieren.“

Zum Programm:

Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die im Februar 2021 in Kraft getreten ist, wird die Sauenhaltung im Deckzentrum und im Abferkelbereich neu geregelt. Ziel der Neuregelung ist es, den Tierschutz zu verbessern. Die Kastenstandhaltung im Deckzentrum abzuschaffen sowie der Bau von Bewegungsbuchten im Abferkelbereich kosten Geld. Um die Belastungen für die Betriebe bei der Umsetzung dieser Neuregelung abzufedern, hat Bundesministerin Julia Klöckner in den Verhandlungen zum Corona-Konjunkturpaket das Bundesprogramm zum Stallumbau erreicht.

Voraussetzungen:

Unter folgenden Voraussetzungen können die sauenhaltenden Betriebe in Deutschland einen Förderantrag für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen:

  • Die Förderintensität beträgt maximal 40 Prozent des Investitionsvolumens. Außerdem ist das Fördervolumen je Betrieb und Vorhaben auf maximal 500.000 Euro begrenzt.
  • Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.
  • Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein.
  • Förderfähig sind auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.

Zeitplan:

Anträge können ab in Kraft treten der verlängerten Frist, am 17. April 2021, bis zum 30. September 2021 bei der zum BMEL gehörenden Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden. Vorhaben können bis Ende 2022 umgesetzt werden.

Weitere Details zur Antragstellung sind unter www.ble.de/stallumbau veröffentlicht. Auskunft erteilt die BLE außerdem unter der Rufnummer 0228/6845-2755 sowie per E-Mail an stallumbau@ble.de

Sind Amsel, Drossel, Fink noch da?

 NABU ruft vom 13. bis 16. Mai zur Gartenvogelzählung auf

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 16. April 2021

 Welche und wie viele Vögel durch unsere Gärten und Parks flattern, wird das Himmelfahrts-Wochenende vom 13. bis 16. Mai zeigen: Der NABU ruft gemeinsam mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der NAJU zur 17. „Stunde der Gartenvögel“ auf.

 „Die Stunde der Gartenvögel hatte in den vergangenen Jahren starke Zuwächse an Teilnehmenden. Die Corona-Pandemie hat diesen Trend noch einmal deutlich verstärkt. Immer mehr Menschen haben offenbar Interesse an der Natur vor der eigenen Haustür“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Allein 2020 hat sich die Teilnehmendenzahl im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt.“ Mehr als 161.000 Menschen hatten 2020 mitgemacht und aus rund 107.000 Gärten über 3,2 Millionen Vögel gemeldet. Gemeinsam mit der Schwesteraktion „Stunde der Wintervögel“ handelt es sich damit um Deutschlands größte wissenschaftliche Mitmach-Aktion.

 Ein Rückblick ins Brandenburger Zähljahr 2020

Auch in Brandenburg war ein Teilnahmerekord zu verzeichnen: fast 7.000 Vogelfreund*innen zählten in 4.440 Gärten insgesamt 149.729 Vögel. In Brandenburg lag bei der letzten Zählung der Haussperling auf dem ersten Platz, gefolgt von Star, Feldsperling und Amsel. Trotz des enormen Engagements musste jedoch festgestellt werden, dass die Zahl der beobachteten Vögel pro Garten im Vergleich zum Vorjahr zurückging. Dieser Effekt dürfte jedoch größtenteils darauf zurückgehen, dass viele Menschen zum ersten Mal mitmachten und beim Erfassen der Vögel noch nicht so geübt waren. „Umso mehr freuen wir uns, wenn auch in diesem Jahr Brandenburger*innen mitmachen und sich eine Stunde lang Zeit nehmen, um die Aufmerksamkeit auf die Vögel in ihren Gärten und vor ihren Balkons zu lenken“, so die Landesgeschäftsführerin des NABU Brandenburg, Christiane Schröder.

 Sorgenkind Blaumeise

Die große Datenmenge aus den deutschlandweiten Zählungen ergibt ein genaues Bild von Zu- und Abnahmen in der Vogelwelt unserer Gärten und Parks. Im vergangenen Jahr konnte ein plötzlicher Bestandseinbruch der Blaumeise um 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden. Hauptursache dafür war eine in Deutschland neue Bakterieninfektion, die im März und April zu einem Massensterben der beliebten Gartenvögel geführt hatte. „Die kommende Zählung wird Aufschluss darüber geben, ob die Blaumeisen die Verluste durch erfolgreiche Bruten ausgleichen konnten. Leider ist es ebenso möglich, dass sich der Abwärtstrend weiter fortsetzt“, sagt Miller. „Aktuelle Meldungen deuten darauf hin, dass die Epidemie auch in diesem Frühjahr wieder zuschlägt – allerdings weiter nördlich als im Vorjahr.“

Das Blaumeisensterben machte auch in Brandenburg keinen Halt: Die Zahl der gesichteten Blaumeisen betrug 2020 22 Prozent weniger als noch 2019.

 Stand beim Vogel des Jahres 2021

Die Chancen stehen gut, bei der Zählung den ersten öffentlich gewählten Vogel des Jahres, das Rotkehlchen, zu sehen. „Im langjährigen Mittel wird das Rotkehlchen innerhalb einer Stunde in fast jedem zweiten Garten entdeckt. Die Art steht damit auf Rang sieben der zuverlässigsten Gartenvögel“, so Miller. Größere Gruppen wird man allerdings nicht finden, da Rotkehlchen sehr territorial sind. Außer ihrem Partner dulden sie keine weiteren Artgenossen im Revier. Bisher sind ihre Bestände in den Gärten seit Beginn der Aktion im Jahr 2005 stabil.

 So funktioniert die Vogelzählung

Von einem ruhigen Plätzchen im Garten, Park, auf dem Balkon oder vom Zimmerfenster aus wird von jeder Vogelart die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde gleichzeitig beobachtet werden konnte. Die Beobachtungen können am besten online unter www.stundedergartenvoegel.de gemeldet werden, aber auch per Post oder Telefon – kostenlose Rufnummer am 15. Mai von 10 bis 18 Uhr: 0800-1157115. Gemeldet werden kann auch mit der kostenlosen NABU-Vogelwelt-App, erhältlich unter www.NABU.de/vogelwelt. Meldeschluss ist der 24. Mai.

 NABU bietet Bildungsmaterial zum Üben

Wer zuvor noch etwas üben möchte, findet viele Infos unter  www.stundedergartenvoegel.de, darunter Porträts der 40 häufigsten Gartenvögel (www.nabu.de/gartenvoegel), einen Vogeltrainer (https://vogeltrainer.nabu.de) und Vergleichskarten der am häufigsten verwechselten Vogelarten.

 Ergebnisse und weitere Infos

Aktuelle Zwischenstände und erste Ergebnisse sind ab dem ersten Zähltag auf www.stundedergartenvoegel.de abrufbar und können mit vergangenen Jahren verglichen werden. Für kleine Vogelexperten hat die NAJU die „Schulstunde der Gartenvögel“ (17. bis 21. Mai) ins Leben gerufen. Weitere Informationen dazu unter www.NAJU.de/sdg.

 Alle Infos zur Aktion: www.stundedergartenvoegel.de

Pressebilder, einen Teilnahmebogen und Grafiken zum Druck: www.nabu.de/sdg-medieninfos

Vogelwelt-App: www.NABU.de/vogelwelt

Portraits der 40 häufigsten Gartenvögel: www.nabu.de/gartenvoegel

NABU-Vogeltrainer: https://vogeltrainer.nabu.de

Discounter müssen künftig alte Handys, Taschenlampen und Rasierer zurücknehmen

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 15. April 2021

Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Elektroaltgeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben können. Für kleine Elektroaltgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter, Altgeräte abzugeben. Dies erhöht die Sammelquote und führt mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zu.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Leicht erreichbare Sammelstellen sind die beste Voraussetzung, um alte Elektrogeräte richtig zu entsorgen. Werden Altgeräte ordentlich gesammelt, können Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. In Deutschland sind wir beim Recycling von Elektroaltgeräten schon ganz gut. Aber noch nicht jedes Altgerät wird auch wirklich eingesammelt. Alte Handys, Taschenlampen oder Rasierer lagern vergessen in Schubladen. Andere Altgeräte enden im Restmüll oder werden illegal vermarktet. Das muss sich ändern. Ich will Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rückgabe von alten Elektrogeräten so einfach wie möglich machen. Sie sollen das ganz nebenbei beim Wocheneinkauf oder beim Online-Shopping erledigen können.“

Rund 86 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 43 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte auch wirklich gesammelt. Um diese Menge zu steigern, erweitert die Bundesregierung mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler. Voraussetzung ist, dass deren Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus (u.a. LED- oder Energiesparleuchten). Künftig sollen Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. Alles, was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Künftig müssen bundesweit alle Sammelstellen einheitlich mit einer Kennzeichnung der Stiftung ear versehen werden. Auf diese Weise sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern Sammelstellen schnell erkennen.

Die Gesetzesänderung schließt bisherige Lücken, damit Onlinehändler ihren Kunden auch wirklich bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte aktiv anbieten. Außerdem sollen Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister künftig prüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der Stiftung ear registriert sind. Kein Hersteller soll mehr Zugang zum Markt erhalten, der sich seiner Pflichten entzieht. Das ist wichtig, um die Herstellerpflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durchzusetzen. Und es soll Wettbewerbsnachteile für Hersteller vermeiden, die sich rechtskonform verhalten.

Darüber hinaus verbessert der Bund die Möglichkeiten der Länder zur Durchsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Die öffentliche Datengrundlage über die Hersteller wird erweitert, und die Anforderungen für Bevollmächtigte, die für sehr viele ausländische Hersteller die Erfüllung der Herstellerpflichten übernehmen, werden festgeschrieben. Außerdem wird die Beispielliste über die unter das Gesetz fallenden Elektrogeräte erweitert. Hierdurch soll deutlich gemacht werden, dass auch neue Produktarten wie Kleidungsstücke mit Leuchtelementen als Elektrogeräte gelten und demnach zurückgenommen werden müssen.

Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes muss nun noch den Bundesrat passieren und soll am 1.1.2022 in Kraft treten. Für den Handel gilt dann eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Über die verbesserte Sammlung hinaus will die Bundesregierung sicherstellen, dass die getrennt gesammelten Altgeräte hochwertig recycelt und Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Hierzu hat das Bundeskabinett im März 2021 die Behandlungsverordnung beschlossen. Mit den neuen Regeln aus dieser Verordnung sollen mehr Schadstoffe deutlich früher im Behandlungsprozess ausgeschleust und so das Recyclingergebnis verbessert werden. Erstmals werden auch Photovoltaik-Module erfasst und Regeln für deren Recycling aufgestellt. Ziel ist es, das Verfahren für die Behandlungsverordnung noch vor der Sommerpause 2021 abzuschließen. Hierzu muss der Bundesrat noch beteiligt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzkonzept – Klimawerkstatt am 4. Mai 2021

Pressemitteilung der Stadt Falkensee vom 15. April 2021

Mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde die Stadtverwaltung beauftragt, ein integriertes Klimaschutzkonzept zu erstellen. Das Planungsbüro seecon Ingenieure GmbH wurde damit betraut, ein solches Konzept zu entwerfen. Das Konzept soll ein Handlungsleitfaden für die Stadtverwaltung sein und konkrete und umsetzbare Maßnahmen für mehr Klimaschutz durch die Stadt Falkensee auflisten. Die Maßnahmen orientieren sich an der Maßgabe, klimafreundlich zu wirken und gleichzeitig wirtschaftlich und effizient zu sein. 

Nach der ersten Vorstellung des Planungsbüros seecon im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klima und Mobilität (ASUKM) im Februar 2020 und zwei weiteren Sachstandsberichten, findet im nächsten Schritt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Konzeptentwurf statt. In einer Klimawerkstatt können Falkenseerinnen und Falkenseer am 4. Mai 2021 gemeinsam mit dem Planungsbüro seecon, der Stadtverwaltung und anderen Expertinnen und Experten den Konzeptentwurf unter die Lupe nehmen. Ausgewählte Maßnahmen werden besprochen, bewertet und mit Änderungsvorschlägen versehen. Die Vorschläge werden vom Planungsbüro seecon aufgenommen, abgewogen und fließen in die Überarbeitung des Konzeptentwurfs ein. 

Die Klimawerkstatt findet aufgrund der Corona-Pandemie online statt und beginnt um 18 Uhr. Da Arbeitsgruppen gebildet werden, wird vorab um Anmeldung per E-Mail an beteiligung@falkensee.de gebeten. Ebenso können bis zum 27. April 2021 Assistenzbedarfe (Dolmetschen in Deutsche Gebärdensprache, in Leichte Sprachen, Prüfung des barrierefreien Zugangs zur Videokonferenz) unter beteiligung@falkensee.de angemeldet werden.

Abgebrannte Schweinezuchtanlage in Alt Tellin:

Tierschutzbund nimmt Minister Backhaus in die Pflicht

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 15. April 2021

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Mecklenburg-Vorpommern fordern Agrarminister Dr. Till Backhaus auf, einen Aufbau der abgebrannten Schweinezuchtanlage in Alt Tellin zu verhindern und andere Ställe auf ihre Brandschutzkonzepte zu überprüfen. Ebenso müsse der Minister dafür sorgen, dass die Versäumnisse aus dem Klageverfahren gegen die Genehmigung der Anlage aufgearbeitet werden.

„Dr. Till Backhaus muss jetzt die richtigen Konsequenzen aus dem Unglück ziehen, seinen Worten Taten folgen lassen und verhindern, dass die Anlage wiederaufgebaut wird. Auch eine ähnliche Megaanlage darf keine Alternative sein. Industrielle Agrarfabriken, in denen Tiere nur als Produktionsgüter gesehen werden, sind nicht mehr zeitgemäß und aus Tier- und Umweltschutzgründen untragbar“, sagt Kerstin Lenz, Vorsitzende des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Tierschutzbundes. Das Agrarministerium hatte gestern angekündigt, dass eine neue Anlage „nach dem neuesten Stand der Forschung ausgerichtet“ und „bundesweit Modell und Vorbild für andere Tierhaltungen“ sein solle. „Wir nehmen Minister Backhaus hier beim Wort und stellen klar, dass eine neue Anlage diesem Anspruch nur gerecht würde, wenn die tierschutzwidrigen Kastenstände verschwinden, die Sauen frei abferkeln können und eine Gruppen- sowie Auslaufhaltung ermöglicht wird. Alles andere wäre weder ein Vorbild noch aus Tierschutzsicht zu akzeptieren“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Aufarbeitung der Versäumnisse

Weil von Anfang an Bedenken gegen das Brandschutzkonzept bestanden, hatte der Tierschutzbund im Rahmen eines Widerspruchverfahrens des BUND ein Gutachten finanziert. Dieses bestätigte im Juni 2011 erhebliche Mängel. „In der mündlichen Verhandlung im März 2017 gaben die Gutachter der Betreiberseite an, dass die Tiere in einem Brandfall nicht aus dem Stall gerettet werden müssten, weil eine raucharme Schicht am Boden ein Überleben sicherstelle. Auch modifizierte Brandschutzkonzepte konnten nicht verhindern, dass am 30. März zehntausende Tiere qualvoll ihr Leben verloren“, sagt Lenz. „Wir fragen uns ernsthaft, wie die Anlage trotz massiver und offenkundiger Mängel überhaupt genehmigt und in Betrieb genommen werden konnte“, ergänzt Schröder. „Es muss jetzt außerdem aufgearbeitet werden, warum die Fortsetzung des Verfahrens so häufig und so lange aufgeschoben werden konnte. Das ist juristisches und behördliches Versagen.“ Da ähnliche Mängel gegebenenfalls auch für andere Ställe zutreffen, fordert der Tierschutzbund, diese nun hinsichtlich ihrer Brandschutzkonzepte zu überprüfen und im Zweifel zu räumen.

NABU kritisiert überdimensionierte Planung einer Raststätte am westlichen Autobahnring

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 15. April 2021

Alternativen nutzen, Flächenfraß vorbeugen und mit Augenmaß planen

Potsdam, 15.04.2021 – Der Naturschutzbund Brandenburg (NABU) kritisiert die Planung einer überdimensionierten und teuren neuen Raststätte am westlichen Berliner Autobahnring. Der NABU wirft den Planer*innen vor, den hohen Wert der Fläche für den Naturschutz nicht erkannt zu haben und stattdessen an einem Vorhaben festzuhalten, dass für die Verkehrssicherheit nicht erforderlich ist, viele Millionen Euro verschlingen würde, Habitate für seltene Tierarten zerstört und die Anwohner*innen um ihren Schlaf bringt.

Die Planungen für eine Raststätte am westlichen Berliner Autobahnring zwischen den Dreiecken Havelland und Werder sind bereits viele Jahre alt. Die seit dem 1. Januar 2021 für die Autobahnen zuständige Autobahn GmbH des Bundes will in dem Abschnitt auf der A 10 eine einseitige Raststätte auf einer Fläche von 30 Hektar mit rund 300 Stellplätzen errichten. Die Kosten für die Anlage wurden ursprünglich auf 10 Millionen Euro festgesetzt. Mittlerweile gehen die Planer*innen von rund 16 Millionen Euro aus, wobei in diesen Kosten zahlreiche Punkte noch nicht berücksichtigt sind. Der NABU vermutet, dass die Kosten auf über 20 Millionen Euro steigen werden.

Die Anlegung der neuen Raststätte begründen die Planer*innen mit einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Raststätte würde nämlich den Abstand zu den nächstgelegenen Raststätten um 20 km verkürzen. Der NABU hält den Planer*innen vor, damit an einer überholten Vorstellung des Straßenverkehrs festzuhalten. In Zeiten, in denen jede Fahrt mit einem Navigationsgerät vorgeplant werden kann, spielt ein Unterschied von 20 km für die Erreichung der nächsten Raststätte keine Rolle. Das gilt erst recht für Lkw-Fahrer*innen, die als besondere Zielgruppe der Raststättenplanung genannt sind. Diese planen ihre Fahrten weit im Voraus und wissen, wo sie Pause machen wollen und wo sie nachts ihre Lkw abstellen.

Die Planung ist aus Sicht des NABU auch deshalb völlig unsinnig, weil es 20 km nördlich zwei vorhandene Raststätten in Wolfslake gibt, die moderat ausgebaut werden könnten. Stattdessen wollen die Autobahnplaner diese beiden Raststätten zurückbauen und die neue Raststätte errichten. Die Kosten für den Rückbau und mögliche Altlastensanierungen sind aber bisher überhaupt nicht mit einberechnet worden. Die Standortgemeinde für die Raststätten Wolfslake will die beiden Raststätten behalten, die Landeshauptstadt Potsdam, auf deren Fläche die neue Raststätte errichtet werden soll, will diese dort nicht haben.

Die vor Ort sehr aktive Bürgerinitiative hat in Zusammenarbeit und unter Einbeziehung zahlreicher Gutachter*innen eine Untersuchung über den naturschutzfachlichen Wert der Fläche und das Vorhandensein von Habitaten gefährdeter Tierarten erarbeitet. Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Landesverbandes betont: „Die Unberührtheit der Fläche hat einen hohen Wert. Dazu gehören auch die Brutplätze mehrerer Kiebitze, die es entgegen dem generellen massiven Rückgang, hier noch immer gibt“, sagt Schröder. Durch die Errichtung der Anlage würde es zudem zur sehr wahrscheinlichen Vergrämung eines Fischadlerpaars kommen. Die Auffassung der Planer*innen, dass die Fischadler ohne weiteres umgesiedelt werden könnten, ist in dem Gutachten widerlegt worden, genauso wie zahlreiche andere Ansichten aus den Planungsunterlagen.

Der NABU hat beim Landesamt für Bauen und Verkehr zusätzlich zu dem Artenschutzgutachten eine vom einem Fachanwalt erarbeitete rechtliche Stellungnahme abgegeben, in der zahlreiche materielle und formelle Fehler gerügt werden.

Der NABU fordert die Landesbehörde, das Landesamt für Bauen und Verkehr, und das übergeordnete Verkehrsministerium auf, auf den Bund einzuwirken, von der Planung Abstand zu nehmen. „Die Brandenburger Behörden müssen dieses Vorhaben nicht genehmigen. Angesichts der Tatsache, dass derart viele Gesichtspunkte gegen diesen Standort und die Neuerrichtung einer Raststätte sprechen, können die Behörden den Antrag auf Planfeststellung mit dem Hinweis auf vorhandene Alternativen und den hohen Naturschutzwert der Fläche ablehnen. Dazu braucht es allerdings etwas politischen Mut.“

Aufstallung von Geflügel im Havelland aufgehoben

Keine Fälle von Geflügelpest über mehrere Wochen

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 15. April 2021

Die im Dezember 2020 angeordnete Aufstallung von Geflügelbeständen in bestimmten Gebieten des Havellandes ist wieder aufgehoben worden. Das betrifft den Bereich der Niederung der unteren Havel/ Gülper See, die Gemarkungen Ketzin, Zachow, Falkenrehde, Tremmen und Etzin der Stadt Ketzin/Havel sowie die Gemarkung Markee der Stadt Nauen. Hierzu hat das havelländische Veterinäramt eine entsprechende Tierseuchen-Allgemeinverfügung erlassen. Die Aufstallung war in diesen Gebieten, wo Wildvögel üblicherweise rasten, zum Schutz vor der Geflügelpest erfolgt.

„Da über einen Zeitraum von mehreren Wochen im Landkreis Havelland kein Fall von Geflügelpest aufgetreten ist und Wasservogelansammlungen nun nur noch vereinzelt zu beobachten sind, habe ich entschieden die Aufstallung wieder aufzuheben“, erklärt Amtstierärztin Dörte Wernecke. „Somit ist die Freilandhaltung von Geflügel in allen Gebieten des Landkreises wieder möglich.“ Die nun erlassene Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallung kann im Amtsblatt Nr. 10/2021 des Landkreises Havelland eingesehen werden.

Treibhausgase aus der Atmosphäre entnehmen: Mit dem richtigen CO2-Preispfad wird eine exzessive Nutzung der umstrittenen Technologie vermieden

Pressemitteilung des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung vom 15. April 2021

 

Technologien zur Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre (carbon dioxide removal oder CDR), wie Aufforstung oder Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung, sind in den meisten Szenarien ein unverzichtbarer Bestandteil zur Begrenzung des Klimawandels. Ein übermäßiger Einsatz solcher Technologien birgt jedoch Risiken wie Landkonflikte oder verstärkte Wasserknappheit aufgrund einer hohen Nachfrage nach Bioenergiepflanzen. Um diesen Zielkonflikt anzugehen, hat ein Team von Forschenden aus Potsdam und Berlin nun Anforderungen an einen dynamischen, langfristigen CO2-Preispfad identifiziert, um die Nachfrage nach CO2-Entnahmetechnologien zu reduzieren und damit langfristige Risiken effektiv zu begrenzen. Der Ansatz minimiert Governance- und Nachhaltigkeitsbedenken, indem er einen marktbasierten und politisch umsetzbaren Ansatz vorschlägt.

„Der CO2-Preis muss zu Beginn hoch genug sein, um sicherzustellen, dass die Emissionen schnell reduziert werden und relativ schnell Emissionsneutralität erreicht wird“, erklärt Erstautorin Jessica Strefler vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. „Wenn wir das erreicht haben, sollte die Preiskurve abflachen, um eine übermäßige CO2-Entnahme zu vermeiden. Das kann eine echte Win-Win-Situation sein: Ein solcher Preispfad reduziert sowohl die Risiken, die mit einer zunehmenden Abhängigkeit von der CO2-Entnahme verbunden sind, als auch die wirtschaftlichen Risiken sehr hoher CO2-Preise in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts.“

Kosten, Ökosysteme, Landnutzungskonflikte

Derzeit diskutierte und zum Teil bereits implementierte Technologien zur CO2-Entnahme wie Wiederaufforstung, direkte Luftabscheidung oder Bioenergie, jeweils in Kombination mit geologischer CO2-Speicherung, könnten vielversprechende Möglichkeiten sein um  Emissionsreduktionen zu ergänzen. Diese Technologien sind notwendig, um die verbleibenden wenigen Prozent der Emissionen zu kompensieren und Emissionsneutralität zu erreichen. Allerdings könnten bei einer groß angelegten, weltweiten Einführung erhebliche Risiken wie hohe wirtschaftliche Kosten, verstärkte Wasserknappheit oder Landnutzungskonflikte entstehen.

Ein solcher großflächiger Einsatz wäre nur dann notwendig, wenn die Emissionen zu wenig oder zu spät reduziert würden, so dass nach dem Erreichen des Ziels netto-negative Emissionen zur Senkung der globalen Mitteltemperatur notwendig würden. Beide Effekte könnten mit einem ausreichend hohen CO2-Preis zu Beginn vermieden werden. Selbst wenn dies nicht notwendig wäre, könnte ein übermäßiger CDR-Anreiz geschaffen werden, wenn der Kohlenstoffpreis nach der Emissionsneutralität weiter ansteigt.

Nach steilem Anstieg muss CO2-Preis konstant bleiben

„Die Bepreisung von Kohlenstoff ist der Schlüssel, um Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen – es gibt offen gesagt keinen anderen Weg, um dieses Ziel zu erreichen“, sagt Ko-Autor Ottmar Edenhofer, Direktor sowohl des PIK als auch des Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC). „Nach einem hohen Start und einem ziemlich steilen Anstieg sollte sich die Preiskurve abflachen, sobald die Emissionsneutralität erreicht ist, aber sie muss auf einem hohen Niveau bleiben, wenn wir sowohl eine fossilfreie Welt als auch ein vernünftiges Maß an Kohlendioxid-Entnahme beibehalten wollen. Unsere Berechnungen zeigen in der Tat, dass wir während des gesamten 21. Jahrhunderts eine substanzielle Bepreisung von CO2-Emissionen benötigen – mit positiven Auswirkungen sowohl für die Wirtschaft als auch für die Menschen.“

Artikel: Jessica Strefler, Elmar Kriegler, Nico Bauer, Gunnar Luderer, Robert C. Pietzcker, Anastasis Giannousakis, Ottmar Edenhofer. Alternative carbon price trajectories can avoid excessive carbon removal. Nature Communications. DOI: 10.1038/s41467-021-22211-2.Link zum Artikel:https://www.nature.com/articles/s41467-021-22211-2

Der Umwelt zuliebe

Gemeinde Schönwalde-Glien ruft zum Frühjahrsputz auf

Pressemitteilung der Gemeinde Schönwalde-Glien (Havelland)

Schönwalde-Glien, 15.04.2021. Da es auch in diesem Jahr nicht möglich ist in gewohnter Weise den Umwelttag zu begehen, ruft der Bürgermeister Bodo Oehme zum Familienspaziergang mit Mülltüten am 17.04.2021 auf. „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mithilfe am kommenden Samstag. Der Umwelt zuliebe ist es nötig Waldabschnitte und Wegesränder vom angesammelten Müll zu befreien.“ so der Bürgermeister. Viel Müll hat sich in den Waldgebieten und an den Straßenrändern angesammelt. Achtlos weggeworfene Flaschen, Papier und sonstiger Müll müssten aufgesammelt werden. Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, bittet die Gemeinde im Familienverband oder als Einzelpersonen zu sammeln und die Abstände einzuhalten. Es ist natürlich notwendig die derzeit geltende Corona-Eindämmungsverordnung einzuhalten.


Foto: Müllberge vielerorts im Gemeindegebiet
©Gemeinde Schönwalde-Glien
 

In folgenden Ortsteilen können Sie am 17.04.2021 Müllsäcke erhalten:

Paaren im Glien:                    von 9 bis13 Uhr          an der Gaststätte Kegler

Kulturklub Pausin:                  von 9 bis10 Uhr          am Feuerwehrdepot

Perwenitz:                              von 9 bis10 Uhr          am Feuerwehrdepot

Schönwalde-Siedlung:           von 9 bis 10 Uhr         am Rathaus

Schönwalde-Dorf:                  10 Uhr                        am Feuerwehrdepot

Wir bitten alle Schönwalder*innen zur aktiven Mithilfe, denn Schön(im)Walde-Glien soll es werden.