Förderkreis Alte Kirchen sucht „Blühenden Dorfkirchen“ – Umweltminister Axel Vogel ist Schirmherr des Wettbewerbs

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 30. April 2021

Potsdam – Umweltminister Axel Vogel übernimmt die Schirmherrschaft für das Projekt „Blühende Dorfkirchen“ des Förderkreises Alte Kirchen Berlin-Brandenburg e.V. (FAK). Für einen Förder-Wettbewerb ruft der Förderkreis zu Ideenvorschlägen für die Gestaltung der schönsten Blumenwiesen rund um die Brandenburger Dorfkirchen auf.

Artenreiche Blühwiesen sind überlebenswichtige Biotope und häufig Rettungsinseln für Insekten, Reptilien, Kleinsäuger, Amphibien und Vögel. Hier finden sie Nektar, Nahrung und Brutplätze. Und auch für Menschen bietet eine solche Wiese einiges: Entspannung, Abwechslung, Bewegung, Entschleunigung und Gesundheit.

Rund um viele Dorfkirchen, in Pfarrgärten und auf Friedhöfen bietet das Anlegen und die Pflege von Blühstreifen und Blumenbeeten einen wichtigen Beitrag für mehr Artenschutz. Anstelle von Rasen lädt das Projekt „Blühende Dorfkirchen“ dazu ein, bunte Mischungen von Kornblumen, Klatschmohn, Kamille, Flockenblumen, Hornklee, Glockenblumen und Gräsern auszusäen und Sträucher zu pflanzen – je nach regionalen Gegebenheiten. Auch Blühpatenschaften, Wildbienenweiden und vieles mehr, was Insekten Lebensraum bietet und die Biodiversität erhält, will der Förderkreis unterstützen.

„Ich freue mich, für dieses Projekt die Schirmherrschaft zu übernehmen“, sagt Umweltminister Axel Vogel. „Brandenburg hat viele historische und sehenswerte Dorfkirchen – oft umgeben von kleinen Parks, Friedhöfen oder platziert auf einem kleinen Hügel. Es wird spannend sein zu sehen, was sich die Brandenburgerinnen und Brandenburger einfallen lassen, um die Umgebung der Dorfkirchen zu verschönern und zugleich einen Beitrag zur Artenvielfalt zu leisten.“

Beteiligen können sich unter anderem Kirchengemeinden mit Jugendgruppen und Chören, Kommunen, Kirchenfördervereine oder örtliche Initiativen. Bewerbungen mit einer Beschreibung der Gestaltungsideen, des Ist-Zustands und einer Vorstellung der beteiligten Personen sind ab sofort möglich. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Die Ideen können schriftlich, aber auch als Video, Bild, Collage oder Zeichnung eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 1. August 2021.

Eine Jury wählt am 1. September 2021 aus allen Einsendungen zehn besonders kreative und interessante Bewerbungen aus. Die Gewinnerteams erhalten dann eine Starthilfe von 250 Euro, zum Beispiel für Saatgut, Stauden oder Gehölze. 2023 werden dann die drei schönsten Ergebnisse der zwei Vegetationsperioden gekürt. Die Gewinnerprojekte erhalten Geldpreise zwischen 1.500 und .500 Euro.

Mehr Tierwohl durch verkürzte Transportwege

Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 29. April 2021

Förderung für regionale Schlachtstätten wird ausgeweitet

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat mit den Bundesländern vereinbart, dass kleine und mittlere regionale Schlachtbetriebe stärker gefördert werden. Ab sofort können die Länder entsprechende Programme anbieten, die vom Bund mit 60 Prozent co-finanziert werden. Ziel ist es, dezentrale Strukturen auszubauen, um die Transportstrecken für die Tiere zu verkürzen.

Julia Klöckner: „Ich bin klar der Auffassung, dass wir eine Regionalisierung der Schlachtstruktur brauchen. Es muss wieder mehr dezentrale Betriebe geben. Das können wir zukünftig besser unterstützen – ein guter und wichtiger Schritt. Denn eine Entzerrung entspricht dem gesellschaftlichen Wunsch nach regionaler Erzeugung. Vor allem dient sie aber der Verbesserung des Tierwohls, wenn sich dadurch Transportwege deutlich verkürzen.“

Bislang erstreckte sich die Förderung nur auf kleine und Kleinstunternehmen. Mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten können nun beispielsweise auch regionale Schlachtstätten gefördert werden, die im Verbund mit landwirtschaftlichen Erzeugern und Landmetzgern betrieben werden und zuvor wegen ihrer Größe nicht förderfähig waren.

Damit sichergestellt ist, dass die Förderung zielgerichtet erfolgt, können sie nur mittlere Schlachtbetriebe in Anspruch nehmen, die konkrete Auflagen einhalten: Unter anderem muss dargelegt werden, dass das Vorhaben vorrangig einer regional ausgerichteten Wertschöpfungskette und der Verkürzung von Tiertransportzeiten dient und bestehende Schlachtungs- und Fleischverarbeitungsunternehmen nicht verdrängt oder signifikant geschwächt werden.

Hintergrund:

Das wichtigste nationale Förderinstrument der Land- und Forstwirtschaft, für den Küstenschutz und die Entwicklung ländlicher Gebiete ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschließen der Bund und die Länder über die Ausgestaltung dieses nationalen Förderinstruments. Die Durchführung der Fördermaßnahmen erfolgt durch die Länder. Der Bund beteiligt sich an den Förderprogrammen finanziell, in dem er den Ländern 60 Prozent ihrer Ausgaben erstattet.

Weitere Fördermaßnahmen

Der PLANAK hat zudem weitere Fördermaßnahmen als Nachtrag zum aktuellen Rahmenplan 2021 bis 2024 beschlossen (Förderbereich 2A):

  • Neu ist, dass Investitionen, die zwar wirtschaftlich keinen Mehrwert haben, sich aber durch hohe Beiträge zum Umwelt- und Klimaschutz auszeichnen, mit bis zu 100 Prozent gefördert werden können (z. B. Abluftreinigungsanlagen). Weitere Maßnahmen sind mit bis zu 40 Prozent förderbar, z. B. Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger in Verbindung mit Stallbauten, die zu einer deutlichen Emissionsminderung führen.
  • Damit landwirtschaftliche Betriebe klimawandelbedingten Extremwetterereignissen besser begegnen können, wird im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) der Zuschuss für Investitionen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse von 20 auf 40 Prozent erhöht. Damit können z. B. Investitionen in Hagelschutznetze im Obst-, Wein- und Gemüsebau stärker gefördert werden.
  • Für die Kälberhaltung schreibt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung künftig einen weichen oder elastisch verformbaren Liegebereich vor. Damit diese Anforderung schon möglichst frühzeitig vor Ende der Übergangsfrist von möglichst vielen Betrieben erfüllt wird, werden Investitionen in diesem Bereich über die AFP-Modernisierungsförderung befristet bis zum Ende der Übergangsfrist mit einem um bis zu 10 Prozentpunkte erhöhten Regelsatz gefördert.

Urteil zum Klimaschutz

Pressemitteilung des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung vom 29. April 2021  

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung in einem Urteil heute dazu verpflichtet, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 genauer zu bestimmen.

Dazu Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung und des Mercator Institute for Global Commons and Climate Change:

„Das Urteil ist ein wichtiges Urteil, weil es die Rechte der kommenden Generationen auf eine sichere Umwelt stärkt und die Politik zu einer dauerhaften Selbstbindung verpflichtet. Es bestätigt rechtlich, was die Forschung schon länger sagt: Erstens, der Ausstoß von Treibhausgasen aus fossilen Brennstoffen gefährdet die Rechte unserer Kinder, ihre Freiheit und Sicherheit. Wir dürfen, zweitens, die Umstellung auf saubere Energie nicht in die Zukunft verschieben, sondern müssen rasch beginnen und dann dauerhaft dranbleiben. Und drittens braucht es konkrete Maßnahmen statt nur immer neuer ehrgeizigerer Ziele, die dann gar nicht eingehalten werden. Ökonomisch gesehen wird es auch teurer, je länger wir warten.

Das Urteil verpflichtet die deutsche Politik jedoch nicht zu ehrgeizigeren Klimazielen, sondern sie muss lediglich die Maßnahmen darlegen, mit denen sie diese erreichen will. Die deutschen Emissionen werden nicht wegen dieses Urteils stärker sinken müssen, sondern wegen der Zielverschärfung der Europäischen Union. Ein zweiter Emissionshandel für Transport und Wärme auf Ebene der EU ermöglicht einen glaubwürdigen Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2050. Damit bekommen Unternehmen die Planungssicherheit, die sie für Investitionen in saubere Innovationen brauchen. Sie sehen jetzt noch deutlicher die auch rechtlichen Risiken klimafeindlichen Wirtschaftens. Aber der Klimawandel ist nicht Schicksal, sondern Auftrag zum Handeln.“

Schulze: Bundesverfassungsgericht stärkt Klimaschutz

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 29. April 2021

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zu einer Reihe von Verfassungsbeschwerden gegen des Klimaschutzgesetz veröffentlicht. Darin bestätigt es, dass das Klimaschutzgesetz grundsätzlich ein geeignetes Instrument ist, den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Für die Zeit nach 2030 wird es nun weitere konkrete Vorgaben geben, allerdings wird Deutschland infolge des neuen EU-Klimaziels schon in den 20er Jahren seine bisher geplanten Klimaschutz-Anstrengungen erhöhen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßt das Urteil als Bestätigung des Klimaschutzgesetzes und als Stärkung für den Klimaschutz.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Diese Entscheidung ist eine deutliche Stärkung für den Klimaschutz. Das gibt uns Rückenwind für die schwierigen Aufgaben, die vor uns stehen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit auch den Mechanismus, den wir mit dem Klimaschutzgesetz eingeführt haben, und der jährlich sinkende Klimaziele für alle Sektoren vorsieht. Ich hätte gerne ein weiteres Zwischenziel für die 30er Jahre in das Gesetz aufgenommen, doch dafür gab es damals keine Mehrheit. Insofern ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht nun ein solches Wegducken vor der Zukunft ausschließt. Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber einen klaren Auftrag, auch über das Jahr 2030 hinaus klare gesetzliche Vorgaben für den Weg zur Klimaneutralität zu schaffen. Damit wir keine Zeit verlieren, werde ich noch im Sommer Eckpunkte für ein in diesem Sinne weiterentwickeltes Klimaschutzgesetz vorlegen, das langfristige Planungssicherheit schafft.

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren viel getan, um beim Klimaschutz besser zu werden. Unter deutscher Ratspräsidentschaft ist es 2020 gelungen, ein deutlich höheres EU-Klimaziel zu vereinbaren und an die Vereinten Nationen zu melden. Dieses neue EU-Klimaziel wird auch zu deutlich mehr Klimaschutz in Deutschland bereits in den 20er Jahren führen. So wird ein schärferer Emissionshandel die Energiewende weg von den fossilen Energieträgern hin zu Erneuerbaren in den nächsten Jahren stark beschleunigen. Damit werden wir der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, die Klimaschutzmaßnahmen nicht zu stark in die Zukunft zu verlagern, gerecht werden können.“

Trotz Corona: Umwelt- und Klimaschutz bleibt für die Deutschen ein Top-Thema

Pressemitteilung des Bundesumweltministerium vom 29. April 2021

Umweltbewusstsein in Deutschland: Große Mehrheit für einen sozial-ökologischen Wandel

65 Prozent der Deutschen halten den Umwelt- und Klimaschutz für ein sehr wichtiges Thema – trotz Corona. Besonders der Klimaschutz bleibt während der Pandemie für 70 Prozent weiterhin genauso wichtig, für 16 Prozent ist er sogar wichtiger geworden. Handlungsbedarf sehen die Befragten vor allem bei Energie, Landwirtschaft und Verkehr. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage zum Umweltbewusstsein 2020 in Deutschland, die Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) heute vorstellten.

Die Befragungsergebnisse zeigen, dass es für einen sozial-ökologischen Wandel einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung gibt. So ist eine deutliche Mehrheit von gut 80 Prozent dafür, dass Deutschland beim Klimaschutz international eine Vorreiterrolle einnimmt. Umwelt- und Klimaschutz sollten für rund 60 Prozent der Befragten in der Landwirtschaftspolitik eine größere Rolle spielen, etwa jeder und jede zweite sieht dies bei der Verkehrspolitik so. Sehr hoch ist die Zustimmung für den ökologischen Strukturwandel in Deutschland: Rund 90 Prozent der Befragten befürworten einen zügigen und zugleich sozialverträglichen Umbau zu einer nachhaltigen Wirtschaft.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Corona bestimmt seit mehr als einem Jahr unseren Alltag. Trotzdem ist und bleibt Umwelt- und Klimaschutz ein Top-Thema für die Menschen in Deutschland. Sie wollen Veränderungen und fordern diese auch konkret ein. Das macht Mut für die nächsten Jahre, in denen der Klimaschutz zu einer Richtschnur für nahezu alle Politikbereiche werden wird mit dem Ziel Deutschland klimaneutral zu machen. Die Mehrheit der Menschen sieht längst, dass Klimaschutz Arbeitsplätze schafft und unsere Wirtschaft wettbewerbsfähiger macht. Besonders interessant wird die Studie da, wo es konkret wird, etwa beim Tempolimit. Hier hat es im Vergleich zur letzten Befragung einen spürbaren Zuwachs gegeben hin zu einer breiten und klaren Mehrheit für ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen. Das wäre nicht nur gut fürs Klima, sondern würde auch für mehr Sicherheit auf den Autobahnen sorgen.“

Großen Handlungsbedarf sehen die Befragten bei Landwirtschaft und Ernährung. Bei den Feldern, wo etwas zu tun ist, liegen mit rund 90 Prozent die Verringerung von Verpackungsmüll und Lebensmittelabfällen an der Spitze. Auch das Tierwohl sollte stärkeres Gewicht bekommen. Zu mehr Umweltschutz bei der Lebensmittelversorgung und -herstellung gehört für die Mehrheit auch ein besseres Angebot an vegetarischen und veganen Produkten und Speisen in Kantinen und Gaststätten. Das wünschen sich knapp zwei Drittel der Befragten.

Hausaufgaben für die Politik sehen die Befragten auch bei der Mobilität. Etwa 90 Prozent der Befragten wünschen sich, dass das Fahren mit Bussen und Bahnen kostengünstiger und das Angebot ausgeweitet wird. Auch mehr Radwege und Fahrradstreifen finden mehrheitlich Zustimmung – ebenso ein Tempolimit auf Autobahnen, was rund 65 Prozent wollen.

Der Präsident des Umweltbundesamtes Dirk Messner: „Den Menschen in Deutschland ist sehr bewusst, dass ambitionierter Umwelt- und Klimaschutz letztlich die eigenen Lebensgrundlagen erhält. Diese Dekade ist entscheidend dafür, ob es uns gelingt, die Weichen für eine nachhaltige Zukunft richtig zu stellen. Wir sollten diese einmalige Gelegenheit, die sich jetzt bietet, nicht verstreichen lassen – zumal ein sozial-ökologischer Wandel nicht nur mehr Lebensqualität schafft, sondern auch die Wirtschaft belebt.“

Für die repräsentative Studie wurden im November und Dezember 2020 2.115 Bürger*innen ab 14 Jahren befragt. Die Befragung und Auswertung nahmen das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) und das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) vor. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Studie und der Umweltbewusstseinsforschung im Umweltressort wird auch ein Hintergrundpapier mit den wichtigsten Langzeit-Entwicklungen veröffentlicht.

Unser Dorf hat Zukunft –

Aufruf zum 11. Kreiswettbewerb / erstmalige Vergabe von Sonderpreisen

Pressemitteilung des Landkreises Havelland vom 29. April 2021

Landrat Roger Lewandowski ruft alle Gemeinden bzw. Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter und bis zu 3.000 Einwohnern zum 11. Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ auf. Bewerbungsfrist ist der 30. Juni. Erstmals vergeben werden in diesem Jahr bis zu vier Sonderpreise und auch nichtplatzierte Dörfer erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Landrat Roger Lewandowski: „Dieser Wettbewerb ist im Havelland in über 25 Jahren zur Tradition geworden. Es ist eine gute Gelegenheit für unsere Dörfer, ihre positiven Entwicklungen sichtbar zu machen. Gerade in dieser schwierigen Zeit sind die dörfliche Gemeinschaft und die gegenseitige Unterstützung ein Anker für die Menschen, auch wenn Zusammenkünfte derzeit nur begrenzt möglich sind. Die Begeisterung im Dorf für ein gutes Miteinander und das Entwickeln und Umsetzen gemeinsamer Ideen stehen im Mittelpunkt dieses Wettbewerbes. Jeder Ort hat seine Besonderheiten, die es herauszustellen gilt. Ich lade alle Dörfer herzlich ein, am Wettbewerb teilzunehmen. Wir haben die Bewerbungsbedingungen übersichtlich gehalten, jeder Ort erhält erstmals eine Aufwandsentschädigung und mit der Vergabe von Sonderpreisen haben wir die Möglichkeit, nicht nur einen oder zwei Sieger zu küren, sondern mehrere Projekte und Initiativen auszuzeichnen.“

Wie erfolgreich eine Teilnahme verlaufen kann, hat das havelländische Dorf Garlitz bewiesen. Der Ort aus dem Amt Nennhausen hatte 2017 nicht nur den Kreiswettbewerb gewonnen, sondern belegte beim Landeswettbewerb 2018 den zweiten Platz und wurde 2019 beim Bundeswettbewerb schließlich mit Silber ausgezeichnet. Außerdem erhielt Garlitz den Sonderpreis in der Kategorie „Kultur im Dorf“. Insgesamt konnten sich die Garlitzer am Ende über Prämien in Höhe von 20.000 Euro freuen. Ortsvorsteherin Gudrun Lewwe fasst zusammen: „Wir hätten nie gedacht, auf Bundesebene mitkonkurrieren zu können. Den Wert unserer Projekte und Ideen haben wir selbst auch erst wirklich realisiert, als wir alles einmal zu Papier gebracht haben. Da haben wir erst gemerkt, womit wir als Ort und Gemeinschaft aufwarten können. Ich kann jede Gemeinde nur ermutigen, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Es ist eine Erfahrung, die das Dorf noch mehr zusammenschweißt und letztlich können wir mit dem Preisgeld für uns wichtige Projekte im Dorf finanzieren.“

Der bundesweite Wettbewerb, der coronabedingt 2020 nicht stattfinden konnte und in diesem Jahr nachgeholt wird, erfolgt auf zwei Ebenen: In einem ersten Schritt wird eine Bewertungskommission des Landkreises Havelland die teilnehmenden Gemeinden voraussichtlich Anfang September aufsuchen. Die Kreissieger, die bis Oktober feststehen sollen, sind dann für die nächste Runde auf Landesebene im kommenden Jahr nominiert. Sollten mehr als neun Dörfer am Kreiswettbewerb teilnehmen, wird der Zweitplatzierte ebenfalls zum Landeswettbewerb angemeldet.

Überzeugen können Dorfgemeinschaften mit gemeinschaftlichem Engagement und kreativen Ideen zur Entwicklung der Dörfer. Auch die Integration aller Generationen in das dörfliche Leben spielt im Wettbewerb eine Rolle.

Die ersten drei Preisträger können sich über ein Preisgeld freuen. Für den ersten Platz ist ein Preisgeld von mindestens 3.500 Euro vorgesehen. Ab Platz 4 erhalten die Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung. Erstmalig in diesem Jahr besteht die Möglichkeit der Vergabe von Sonderpreisen. Hierfür hat sich die LAG Havelland bereit erklärt, Preisgelder für maximal zwei dieser Prämierungen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren stellt das Demografie-Forum Havelland zusätzliche finanzielle Mittel für demografierelevante Projekte und Ideen bereit.

Eine Interessenbekundung ist im Landwirtschaftsamt des Landkreises anzumelden. Die dazugehörigen Bewerbungsunterlagen sollte man dann bis zum 30.06.2021 beim Landkreis Havelland, Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittel-überwachung, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen, eingereicht haben. Das Bewerbungsformular kann unter folgendem Link aufgerufen werden: www.havelland.de/umwelt-landwirtschaft/landwirtschaft/ .

Fragen zum Thema beantwortet Juliane Bahr, erreichbar unter der Telefonnummer 03321-403-5529 oder per mail: juliane.bahr@havelland.de.

Sicherung des Überschwemmungsgebiets an der Dahme

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 28. April 2021

Potsdam – Das Überschwemmungsgebiet der Dahme mit den Teupitzer Gewässern und dem Dahme-Umflut-Kanal wird gesichert. Die Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz dazu erscheint am heutigen 28. April 2021 im Amtsblatt für Brandenburg. Damit tritt die Festsetzung am morgigen 29. April 2021 in Kraft.

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet erstreckt sich weitgehend auf Feuchtgebiete und landwirtschaftlich extensiv genutzte Gebiete. Am Teupitzer See und am Schweriner See sind jedoch auch bebaute Wassergrundstücke betroffen.

In dem Überschwemmungsgebiet sind Schutzbestimmungen notwendig, die insbesondere gewährleisten sollen, dass ein Abfließen des Wassers nicht behindert wird. Zudem soll das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden. Festgesetzt wird die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche.

Das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen darf in diesen Gebieten nicht erhöht werden. Soweit von den Verboten im Überschwemmungsgebiet abgewichen werden soll, entscheiden die für den Vollzug zuständige untere Wasserbehörde und die untere Bauaufsichtsbehörde.

Weitere Informationen zu den Überschwemmungsgebieten findet man auf der Seite des Umweltministeriums:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/wasser/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/

Tesla auf der Flucht nach vorn – Dritte Auslegung umfasst auch Batteriezellenproduktion

Gemeinsame Pressemitteilung des NABU Brandenburg und GRÜNE LIGA vom 28. April 2021

Potsdam – 28. April 2021: Die für den Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide zuletzt ausgelegten und Ende September 2020 erörterten Antragsunterlagen waren unvollständig, teilweise nicht nachvollziehbar und bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder überholt. Immer wieder wurden umfangreiche Änderungen an der Planung für die Gigafabrik vorgenommen und dennoch gibt es mittlerweile die 12. Zulassung auf vorzeitigen Beginn nach § 8a Bundesimmissionsschutzgesetz. Bei einem Blick auf das Gelände scheint die Fabrik daher bereits fast fertig zu sein. Wesentliche Teile, wie z.B. die Abwasserdruckleitung fehlen aber noch.

„Die fortwährenden Antragsänderungen machen es nicht nur den Behörden schwer, zu einer abschließenden Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit zu kommen, auch uns Naturschutzverbänden ist es so unmöglich, auf dem Laufenden zu bleiben. Unsere ehrenamtlichen Experten haben damit kaum eine Chance, ihr Knowhow einzubringen“, beklagt Christiane Schröder, Geschäftsführerin NABU Brandenburg.

Seit September 2020 fordern Grüne Liga und NABU eine Neuauslegung der aktuellen und vollständigen Verfahrensunterlagen. Allein die fehlerhafte Einstufung der Anlage im Hinblick auf die Störfallsicherheit und die zwischenzeitlich vorgenommenen erheblichen Änderungen des Anlagenkonzeptes, wie z.B. bei der Niederschlagswasserversickerung und Abwasserbeseitigung, machen dies aus Sicht der Naturschutzverbände notwendig. Mit der Integration der Batteriezellenfertigung tritt Tesla in die Flucht nach vorn an, erweitert die Anlage und lenkt von den Unzulänglichkeiten der bislang vorgelegten Unterlagen ab.

Michael Ganschow, Geschäftsführer Grüne Liga Brandenburg stellt dazu fest: „Es ist nicht nachvollziehbar, wie hier eine scheibchenweise Genehmigung eines nicht genehmigungsfähigen Projektes betrieben wird. Denn noch kennt offensichtlich niemand, nicht einmal Tesla selbst, das gesamte Ausmaß der Fabrik. Wie kann eine Behörde da eine fundierte Entscheidung fällen?“

Insbesondere eine nachhaltige und naturverträgliche Nutzung des Grundwassers, die auch die Trinkwasserversorgung der wachsenden Bevölkerung unter den Rahmenbedingungen der Klimakrise berücksichtigt, ist aus Sicht der Verbände noch immer äußerst fraglich.
Tesla hat einen Wasserbedarf von 3,6 Mill m³ pro Jahr ab 2023 angekündigt. In die Unterlagen der dritten Auslegung soll die Batteriefabrik wiederaufgenommen werden. So drängt sich der Verdacht auf, dass es Strategie ist, so ein Industriegroßprojekt in einem Wasserschutzgebiet in Antragsabschnitte zu zerlegen und mit vorläufigen Genehmigungen zu errichten.

NABU und GrüneLiga erwarten, dass die Politik ab sofort viel kritischer auf das Gesamtvorhaben und all seine Folgen für Umwelt, Menschen und die Region sieht und angesichts der der erhofften Arbeitsplätze und der wirtschaftlichen Impulse die Scheuklappen ablegt, denn die Landesregierung ist in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern Brandenburgs und nicht Tesla verpflichtet. Bei dem aktuellen Baufortschritt ist ein Rückbau ohne Schäden nahezu unmöglich. Daher sollen keine weiteren Zulassungen nach §8a erteilt werden. In Anbetracht der umfangreichen Veränderungen sind zudem auch die bislang erteilten Zulassungen erneut zu überprüfen.

„Wir erwarten, dass Tesla aus seinen bisherigen Fehlern gelernt hat und seine Hausaufgaben für die dritte Auslegung gut und gründlich macht. Es müssen endlich abschließende, vollständige und beurteilungsfähige Antragsunterlagen auf den Tisch gelegt und der Öffentlichkeit mit allen einschlägigen Stellungnahmen und Gutachten bekannt gemacht werden,“ sagt Thorsten Deppner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Dazu gehört auch, dass es einen erneuten Erörterungstermin gibt, in der Bedenken und Hinweise der Bürger besprochen werden können“.

Zum Tag der Streuobstwiese

Pressemitteilung der Heinz-Sielmann-Stiftung vom 28. April 2021

Am Freitag 30. April 2021 wird erstmalig europaweit der Tag der Streuobstwiese begangen. In dieser Jahreszeit stehen in vielen Streuobstregionen Europas die Obstbäume in voller Blüte. Streuobstwiesen sind überaus artenreich und für viele bedrohte Arten besonders wertvoll. Deshalb fördert die Heinz Sielmann Stiftung in ihren Biotopverbünden, am Stammsitz bei Duderstadt und auch in Brandenburg den Erhalt und die Neuanlage sowie die Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Streuobstwiesen.

Wer heute einen Apfelbaum pflanzt, knüpft Hoffnungen auf eine möglichst baldige reiche Ernte von frischem, gesundem Obst an das Bäumchen. Aber ein Hochstamm-Apfelbaum, wie er auf einer Streuobstwiese typisch ist, braucht bis zu zehn Jahre, bis er eine nennenswerte Zahl von Äpfeln trägt. Erst mit 30 Jahren hat er seine volle Ertragskraft erreicht. In diesen Jahrzehnten muss er in vielerlei Hinsicht gepflegt werden. Das Wissen darum geht seit vielen Jahren in dem Maße zurück wie auch die Streuobstbestände sich über die vergangenen Jahrzehnte verringert haben. Damit verschwindet neben dem Wissensschatz ein ökologisch äußerst wertvoller Lebensraum für Tausende von Tier- und Pflanzenarten.

Stiftung fördert Kompetenzstelle Brandenburger Streuobstwiese

Deshalb hat sich die Heinz Sielmann Stiftung im vergangenen Jahr entschieden, gemeinsam mit dem Land Brandenburg, der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde und vielen anderen Unterstützern die Entwicklung des Vereins Äpfel und Konsorten e. V. als Kompetenzstelle Brandenburger Streuobstwiese zu fördern. Der Verein ist seit 2012 aktiv. Er organisiert und koordiniert die Vernetzung der zahlreichen Streuobst-Akteure und -Initiativen im Land Brandenburg. Streuobstwieseneigentümer und -nutzer, Landschaftspfleger, Umweltschützer, Forstbehörden und andere Interessierte erhalten Zugang zu Daten und Fakten rund um die Brandenburger Streuobstwiesen. Auch hat der Verein ein Streuobstwiesen-Kataster angelegt, um zukünftig eine genauere Übersicht über die Brandenburger Bestände zu erhalten.

Regenwälder Brandenburgs

Der Verein Äpfel & Konsorten e. V. bezeichnet die Streuobstwiesen im Land als die Regenwälder Brandenburgs – wegen ihrer Bedeutung für die Artenvielfalt. Streuobstwiesen zählen zu den artenreichsten Biotopen Mitteleuropas. 3.000 – 5.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten, teilweise vom Aussterben bedroht, finden Lebensraum auf Streuobstwiesen. Wildbienen und andere Insekten ernähren sich vom Pollen und Nektar der Blüten und vom Obst. Vögel, die sich von Insekten ernähren wie Wiedehopf, Steinkauz, Bienenfresser und viele andere, finden reichlich Nahrung und Nistplätze auf Streuobstwiesen. Auch Raubvögeln, die zum Beispiel Mäuse fressen, bieten die Obstwiesen ein passendes Nahrungsangebot. Aber auch Amphibien und Reptilien wie Kreuzotter, Blindschleiche, Zauneidechse und Erdkröte leben bevorzugt auf Streuobstwiesen.

Streuobstwiesen-Kataster

Im Brandenburger Streuobstkataster sind aktuell 1.766 Hektar Streuobstwiesen erfasst, informiert der Verein Äpfel und Konsorten e. V. Diese Datenbank ist die für das Land Brandenburg offizielle Erfassungsplattform und bildet den aktuellen Stand der Dinge ab. Der Bestand der Streuobstwiesen ist in Brandenburg um 70-80% zurückgegangen. Viele Wiesen sind überaltert und in einem schlechten Zustand, erklärt Oliver Exner, Vorstandsmitglied des Vereins.

Schutz durch Nutzung

Auch die wirtschaftliche Nutzung von Streuobstbeständen in Brandenburg will der Verein vorantreiben und damit den Schutz und die Weiterentwicklung des Bestandes sichern. Zehn Hektar Streuobstwiesen pflegt der Verein selbst. Die Wiesen werden extensiv bewirtschaftet, gepflegt und abgeerntet. Apfelsaft und Cider aus dem naturnahen Anbau sind als Produkte beim Verein erhältlich. Zugleich dienen die Obstwiesen auch als Schau- und Sortengarten für Umweltbildungsprojekte.

Streuobstwiesen in Deutschland und Europa

Streuobstwiesen-Hotspots in Deutschland sind Baden-Württemberg und Bayern, wo sich 40 beziehungsweise 20 Prozent der Flächen befinden. Insgesamt beheimatet Deutschland mit bis zu 300.000 Hektar die größten Streuobstbestände Europas. Neben Deutschland zählen die Bretagne, die Normandie, Luxemburg, die Schweiz, Österreich und Slowenien zu den wichtigsten Standorten für Streuobstwiesen.

Bereits im März wurde die Streuobstwiese von der deutschen Kommission der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) in die deutsche Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Wertvolles Wissen zur Pflege und Neuanlage der artenreichen Biotope soll erhalten und weitergegeben werden.

Änderung des Tesla-Genehmigungsantrags

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 27. April 2021

Potsdam – Das Unternehmen Tesla hat die Genehmigungsbehörde darüber informiert, dass der Genehmigungsantrag für die Anlage zur Herstellung von Elektrokraftfahrzeugen in Grünheide (Mark) geändert werden soll.

Aufgrund von verfahrensrechtlichen Aspekten und Tesla’s Wunsch, weitere Verbesserungen der Automobilfabrik bereits in das aktuelle Verfahren einzubringen, beabsichtigt Tesla Brandenburg eine erneute Änderung des vorliegenden Genehmigungsantrags nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz. In den geänderten Antrag wird auch die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Batteriezellherstellung einbezogen.

Der genaue Umfang der vorgesehenen Änderungen ist der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Umwelt (LfU), derzeit noch nicht bekannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund dieser Änderung eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich wird. Dies beinhaltet eine erneute Bekanntmachung und Auslegung der Unterlagen sowie die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Da über Art und Umfang der geplanten Änderungen noch keine näheren Informationen vorliegen, können Aussagen zum weiteren Verfahrensablauf und zur Dauer bis zu einer abschließenden Entscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden.

Hintergrund:

Das Genehmigungsverfahren ist ein antragsgebundenes Verfahren. Der Vorhabenträger ist berechtigt, seinen Antrag jederzeit zu ändern. Die Genehmigungsbehörde entscheidet nach § 8 Abs. 2 der Genehmigungsverfahrensverordnung (9. BImSchV), ob eine erneute Bekanntmachung des Vorhabens erforderlich wird. Diese würde die Auslegung der geänderten Antragsunterlagen für einen Monat sowie einen weiteren Monat Einwendungsfrist beinhalten.

Ob eine erneute Erörterung von möglichen Einwendungen erforderlich wird, hängt vom Inhalt der Einwendungen ab.