Jubel in Strodehne

Der Förderpreis des Bundeswettbewerbs „Zu gut für die Tonne“ 2021 ging an Fischer Wolfgang Schröder

Text & Fotos Silvia Passow

Havelaue/Strodehne.  Letzten Donnerstag war es soweit, die Preisträger des Bundespreises „Zu gut für die Tonne“, wurden bekannt gegeben. Online dabei, Fischer Wolfgang Schröder aus Strodehne, der mit der „Sauren Bratbrasse“ nominiert war und damit ein schmackhaftes Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung setzt. Die Jury verlieh dem Fischer in vierter Generation einen Förderpreis, der mit 5000 Euro dotiert ist. „Wir sind noch ganz schön aufgeregt“, sagt Fischer Schröder auch noch einige Tage nach der Preisverleihung.

Schröders Idee gegen die Verschwendung von Fisch ist, auch aus weniger bekannten Fischarten leckere Spezialitäten zaubern. Die „Saure Bratbrasse“ ist dabei nur eine von vielen kulinarischen Fischideen. Die immer knapper werdende Ressource Fisch wird damit optimal genutzt. Und so hieß es zur Begründung: „Indem er die Brasse einlegt und verkauft, kann Fischer Schröder 80 Prozent seines Fangs, die allein die Brasse ausmacht, vor der Tonne bewahren und zugleich den Speiseplan seiner Kundinnen und Kunden bereichern.“ Dazu kommt, dass Schröders Fang aus dem Gülper See regionales Essen ohne lange Transportwege auf die Tische der Brandenburger bringt.

Mit dem Bundespreis „Zu gut für die Tonne“ werden Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet für ihr Engagement gegen Lebensmittelverschwendung ausgezeichnet. Fünf Unternehmen wurden in den Hauptkategorien ausgezeichnet, dazu kommen drei Förderpreise. Mit Blick auf die Fischerei Schröder sagte die Juryvorsitzende Bärbel Dieckmannn: „Mit ihrer ungewöhnlichen und mutigen Idee zur Verwertung von Beifang findet die Fischerei eine sehr gute Lösung für eine Herausforderung, vor der viele große und kleine Fischereibetriebe stehen. Die einfache und zugleich effektive Idee, die zu einem Umdenken der Kundschaft geführt hat, hat Vorbildcharakter und Potenzial. Wir freuen uns, das besondere regionale Engagement der Fischerei mit einem Förderpreis zu unterstützen.“

„Ich fühle mich sehr geehrt“, sagt Fischer Schröder, der seine Unternehmensidee damit bestätigt und gewürdigt sieht. Ausruhen ist aber trotzdem nicht, versichert er. Er hat bereits neue Produkte im Sinn, eine Fischbratwurst ist in Planung. Ganz neu ist auch der Rollmops aus dem Bauchlappen der Brasse.

Augen auf für Igel und Eichhörnchen: Landesumweltamt bittet Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe bei der Zählung

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 27. Mai 2021

Potsdam – Igel und Eichhörnchen erfreuen sich großer Bekanntheit und Beliebtheit, dennoch werden diese besonders geschützten Säugetierarten kaum gezielt erfasst und gemeldet. Um das Vorkommen von Igeln und Eichhörnchen im Land Brandenburg besser einschätzen zu können, bittet das Landesamt für Umwelt deshalb Bürgerinnen und Bürger um die Mitteilung von Sichtbeobachtungen oder Totfunden.

Ab sofort können auf den Internetseiten des Landesamts für Umwelt unter der Rubrik „Naturschutzstation Zippelsförde“ Beobachtungen von Igeln und Eichhörnchen punktgenau eintragen werden. Neben den Meldeportalen sind dort auch Steckbriefe zu beiden Säugetieren zu finden.

In den letzten Jahren ist der Igel, wissenschaftlich korrekt bezeichnet der Braunbrustigel, vielerorts stark zurückgegangen. Die verbliebenen Tiere wandern aus den ausgeräumten ländlichen Gebieten zunehmend in Siedlungsgebiete, Parks und Gärten ein. Um diese Wanderung genauer zu dokumentieren und eine vollständigere Übersicht zur Verbreitung zu erhalten, hat das Landesamt für Umwelt ein Meldeportal eingerichtet.

Die Orientierung des Igels in Richtung unserer Städte und Dörfer wirft die Frage auf, wie dem stacheligen Gartenfreund vor Ort am besten geholfen werden kann. Die beste Igelhilfe ist ein naturnaher bunter Garten. Dichte Gebüsche und Hecken aus heimischen Gehölzen, Laub- und Reisighaufen sowie Hohlräume unter Holzstapeln bieten dem „Heckenschwein“ (englisch: hedgehog) Unterschlupf. Dort errichtet der dämmerungs- und nachtaktive Einzelgänger ein gegen Kälte und Nässe geschütztes Nest für den Winterschlaf, aus dem er im Frühjahr wiedererwacht. Deshalb ist Vorsicht beim Umsetzen von Reisighaufen geboten. Sie dürfen keinesfalls unkontrolliert verbrannt werden, denn mitunter befindet sich darin ein Igelnest, in dem nach lautstarker Paarung und 32 bis 36 Tagen Tragzeit ab Mitte Mai die ersten Jungtiere zur Welt kommen.

Als leidenschaftliche Insektenfresser vertilgen Igel laut schmatzend Käfer, Regenwürmer, Schnecken und Insektenlarven. Der Igelnahrung ist mit einem Garten ohne Chemie, dafür mit nektar- und pollenreichen heimischen Blütenpflanzen und vielfältigen Lebensräumen am besten geholfen. Auch ein Insektenhotel kann kleine Wunder bewirken. Darüber hinaus sind Wildkräuter wie Giersch und Brennnesseln wichtige Futterpflanzen für Schmetterlingslarven. Dem Einsatz von Motorsensen und Mährobotern ist der Igel trotz seines ureigenen Schutzmechanismus‘ – der bei Gefahr eingerollten Kugel – hilflos ausgeliefert. Nicht zuletzt benötigen Igel mindestens faustgroße Durchschlüpfe in Zäunen und Mauern, da sie auf der Nahrungssuche große Gebiete durchstreifen.

Eine naturnahe Gartengestaltung hilft auch den Eichhörnchen. Optimal sind Haselnusssträucher oder Walnussbäume sowie Obstbäume und eine nicht zu akribische Bodenpflege im Garten, da die Tiere dort ihre Wintervorräte verstecken. Frisches Trinkwasser ist besonders an heißen Tagen sehr wichtig und sollte in einer flachen Schale vor Katzen geschützt angeboten werden. Zufüttern ist durchaus möglich, es sollte jedoch nur artgerechtes Futter wie Sämereien, Nüsse und Früchte oder auch Rosinen, Maronen und Bucheckern vorgelegt werden. Regentonnen als häufige Todesfalle für Eichhörnchen und andere Wildtiere sollten abgedeckt und Schwimmbecken sowie Teiche mit einem Ausstieg versehen werden.

Auf dieser Seite des Landesamtes für Umwelt können Igel und Eichhörnchen gemeldet werden: https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/artenschutz/naturschutzstationen/naturschutzstation-zippelsfoerde/

Strafanzeige und Strafantrag wegen Tötung von über 56.000 Tieren ohne vernünftigen Grund in Alt Tellin / Mecklenburg-Vorpommern

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 26. Mai 2021

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutsche Tierschutzbund und Greenpeace haben wegen des qualvollen Todes von über 56.000 Schweinen durch den Brand der Schweinezuchtanlage in Alt Tellin am 30. März 2021 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund erstattet und einen Strafantrag gestellt. Die Strafanzeige und der Strafantrag richten sich gegen die Betreiber der Megastallanlage bei Anklam, die 2010 für 10.458 Muttersauen und 35.000 Ferkelaufzuchtplätze sowie etwa 17.000 Saugferkel genehmigt wurde sowie gegen unbekannt.

Die Antragsteller werfen der Betreiberin LFD-Holding mit Sitz in Sachsen-Anhalt vor, den tausendfachen Tod der Tiere im Brandfall von vorherein in Kauf genommen und keine ausreichende Vorsorge für den Brandfall getroffen zu haben. Die Anzeige richtet sich ebenfalls gegen „unbekannt“, weil nicht nur die Betreiberin, sondern auch Aufsichts- und Genehmigungsbehörden eine wirkungsvolle Brandbekämpfung und Tierrettung nicht sichergestellt hätten. Dazu haben AbL, BUND und Tierschutzbund über 17 Ergänzungen und Änderungen von Brandschutzgutachten und Brandschutzkonzepten sowie die Korrespondenzen zum Widerspruch und die Klageschriften des BUND ausgewertet.

Gutachter des BUND und der Anwohner hätten schon auf dem Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren 2009 vorgetragen, dass im Brandfall weder ausreichende Feuerwiderstandsklassen der Gebäude noch geeignete Rettungsmöglichkeiten für die Tiere berücksichtigt wurden. Auch wurden keine ausreichenden Kapazitäten der Feuerwehr vorgesehen. Behörden und Betreiber hätten dagegen auch später vor Gericht im Klageverfahren des BUND widersprüchliche Angaben gemacht. So sollten die Schweine zunächst mit hoher Laufgeschwindigkeit die brennende Anlage von alleine verlassen. Später wurde ein Konzept zur Rettung der Tiere von den Betreibern der Anlage gänzlich abgelehnt und behauptet, dass jeglicher Brand nach Entdeckung durch einen Detektor in 10 Minuten gelöscht werden könne.

Rechtsanwalt Ulrich Werner: „Der Tod von 56.000 Tieren hat leider gezeigt, dass eine Tierrettung von vornherein nicht möglich war. Diese fehlende Rettungsmöglichkeit hat der BUND bereits 2009 im Genehmigungsverfahren konkret aufgezeigt und gutachterlich unterlegt. Dennoch wurde die Genehmigung erteilt und die Anlage in Betrieb genommen. Nunmehr muss die Staatsanwaltschaft beurteilen, ob der Anlagenbetrieb ohne ausreichenden Brandschutz und dessen Ermöglichung durch die zuständigen Behörden und Gutachter den Straftatbestand einer Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund erfüllen.“

Dr. Stefanie Zimmermann, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund: „Eine Anlage mit einer Tierzahl in dieser Größenordnung in Kombination mit dem unzureichenden Brandschutzkonzept machen eine Rettung vieler Tiere im Brandfall unmöglich. Rauchentwicklung und Hitze führen zu Stress und Panik bei Schweinen. Die hohe Tierzahl, ungenügendes Personal und die fehlenden Evakuierungsmöglichkeiten in der Anlage von Alt Tellin machten ein Austreiben der Tiere ins Freie schwierig bis unmöglich. Hinzu kam die tierschutzwidrige Fixierung tausender Sauen in Kastenständen, aus denen sie sich nicht selbst befreien konnten und in denen sie den Flammen und dem Rauch hilflos ausgeliefert waren. Ein Austreiben aus Kastenständen ist angesichts der Panik unter den Tieren, der hohen Tierzahl und aufgrund des wenigen Personals ein unrealistisches Szenario.“

Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL): „Es ist eher ungewöhnlich, dass eine Umwelt- und Tierschutzorganisation zusammen mit einer bäuerlichen Interessenvertretung eine gemeinsame Strafanzeige stellt. Für die AbL sind aber BUND und Deutscher Tierschutzbund zusammen mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in der Region Alt Tellin nicht nur gemeinsame Bündnispartner gegen industrielle Tierhaltung. Wir kämpfen vielmehr seit Jahren mit Bäuerinnen und Bauern für eine flächendeckende artgerechte Tierhaltung. Sie wird z.B. auf bäuerlichen Neuland-Betrieben wirtschaftlich erfolgreich praktiziert und von unseren Verbänden unterstützt. Die Verantwortlichen in Bund und Land sind jetzt aufgefordert, den notwendigen Umbau der Tierhaltung politisch und finanziell unverzüglich auf den Weg zu bringen. Die Brandkatastrophe und das unfassbare Tierleid in Alt Tellin setzen das Signal für den Stopp der industriellen Tierhaltung. Wer das nicht kapiert, verdient unsere Wahlstimme nicht.“

Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin BUND M-V: „Ziel der Strafanzeige und des Strafantrages ist es, die Erkenntnisse der BUND aus dem Genehmigungsverfahren und den Vorträgen beim Verwaltungsgericht Greifswald in die staatsanwaltlichen Ermittlungen zum Brand einzubringen. Die Fehler der Genehmigungsbehörden und der Aufsichtsbehörden müssen auch in anderen Genehmigungen für industrielle Tierhaltungsanlagen berücksichtigt werden. In Genehmigungen für anderen Schweineanlagen ohne Auslauf und auf Vollspaltenböden über Gülle und auch in den Riesenställen für bis zu 200.000 Masthähnchen auf Einstreu sind Brandgefahren und Tierrettung bisher systematisch übergangen worden.“

Martin Hofstetter, Agrarexperte von Greenpeace: „Wir sind davon überzeugt, dass diese industrielle Schweinezuchtanlage in Alt Tellin so nie hätte gebaut und genutzt werden dürfen. Es ist an der Zeit, dass diejenigen, die politisch und rechtlich für diese Fehlentwicklung und für das elendige Sterben der Tiere in Alt Tellin verantwortlich sind zur Rechenschaft gezogen werden. Ein rigoroser Umbau der Nutztierhaltung hin zu artgerechten und überschaubaren Einheiten ist unabdingbar. Die Klage soll dabei helfen den Umbau zu beschleunigen und das Ende gleichartiger Mega-Ställe voranzubringen.“

Tier- und Umweltschutzorganisationen kritisieren Verlauf des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 26. Mai 2021

Die an den Arbeitsgruppen des Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung beteiligten Organisationen Deutscher Tierschutzbund, Deutsche Umwelthilfe, PROVIEH und VIER PFOTEN haben sich in einem offenen Brief an den Vorsitzenden Jochen Borchert gewandt. Darin kritisieren sie den bisherigen Arbeitsverlauf, die sich abzeichnenden Ergebnisse und dass der Eindruck vermittelt wurde, ein Konsens sei in Sicht. Stattdessen fordern die Organisationen den Vorsitzenden auf, deutlich mehr Tierwohl einzufordern.

2019 wurde als Beratungsgremium zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Nutztierstrategie vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung unter dem Vorsitz von Jochen Borchert eingerichtet. In diesem Zusammenhang wurden auch Arbeitsgruppen gebildet, in denen die heterogenen Interessengruppen gemeinsam über Problemlagen und Lösungen diskutieren sollten. In öffentlichen Darstellungen ist immer wieder der falsche Eindruck vermittelt worden, der bisherige Verlauf und die zu erwartenden Resultate seien von Konsens unter den beteiligten Gruppen geprägt und von allen mitgetragen.

Hierzu die an den Arbeitsgruppen Schwein, Geflügel, Rind und Bauen beteiligten Organisationen Deutscher Tierschutzbund, Deutsche Umwelthilfe, PROVIEH und VIER PFOTEN: „In diesen Darstellungen ist ein verzerrtes Bild gezeichnet worden, das ganz wesentlicher Korrekturen bedarf. Von einem Konsens sind wir meilenweit entfernt und es ist auch nicht zu sehen, wie dieser erreicht werden kann. Wirkliche Umstellungsanreize werden nicht gesetzt. Stattdessen sollen höchst tierschutz- und zum Teil gesetzeswidrige Praktiken nicht abgestellt, sondern im Gegenteil mit dem Label „Tierwohl“ ausgezeichnet werden. Wenn das ganze Vorhaben nicht zur Farce und zu einer breit angelegten Täuschung der Verbraucher*innen werden soll, muss der Vorsitzende nun eingreifen.“

Die vier Tier- und Umweltschutzorganisationen führen in ihrem gemeinsamen Schreiben mehrere kritische Punkte an – darunter etwa, dass die Arbeit der “Borchert-Kommission” zu eng an das vom BMEL geplante freiwillige Tierwohlkennzeichen geknüpft ist sowie die Tatsache, dass die tierhaltenden Betriebe ohne weitere Anstrengungen und merkliche Fortschritte im Tierschutz das Kennzeichen erhalten sollen. Das bedeutet beispielsweise, dass Schweine weiterhin mit kupierten Ringelschwänzen auf engstem Raum auf Betonspaltenboden ohne Einstreu gehalten werden können und dies mit mehr Tierwohl ausgelobt werden soll.

Den offenen Brief finden Sie hier.

Tödliche Gefahr für Igel: Tierschutzbund warnt vor Mährobotern

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 25. Mai 2021

Zum Beginn der Gartensaison warnt der Deutsche Tierschutzbund vor dem Einsatz von Mährobotern. Igel, die nach dem Winterschlaf auf Nahrungssuche unterwegs sind, werden von den Geräten häufig überrollt, weil sie sich bei Gefahr zusammenkugeln, statt zu fliehen. Tierheime und Auffangstationen nehmen deshalb ab Frühjahr vermehrt Igel auf, die unter die Messer der Roboter geraten sind. Die Tiere sind meist schwer verletzt und nicht selten müssen sie von ihrem Leiden erlöst werden. Der Tierschutzbund rät dazu, die Roboter gar nicht erst zu benutzen und den eigenen Garten naturnah zu belassen. In jedem Fall sollten die Geräte nie unbeaufsichtigt und keinesfalls am Abend oder nachts laufen, wenn Igel auf Wanderschaft sind.

„Die Roboter richten die Igel grausig zu: Die scharfen Klingen zerschneiden Schnauzen oder Füßchen, trennen Stacheln, Hautschichten oder Gliedmaßen sogar komplett ab. Der Großteil der verletzten Tiere wird vermutlich gar nicht entdeckt: Die Igel schleppen sich ins Dickicht, wo sie an den Folgen der Verletzungen, wie Infektionen oder Fliegenmadenbefall, unbemerkt und qualvoll sterben“, sagt Katrin Pichl, Fachreferentin für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund. Neben Igeln seien auch andere Kleinsäuger, bodenbrütende Vögel sowie Amphibien und Insekten betroffen. Pichl rät: „Wenn es schon der automatisch laufende Roboter sein muss, sollte das Gras kurz vor dem Mähen immer sehr gründlich abgesucht werden. Zudem sollte man die Geräte den Tieren zuliebe nur beaufsichtigt und um die Mittagszeit laufen lassen.“

Studie: Jungtiere werden nicht erkannt

Ob und wie stark ein Mähroboter einen Igel verletzt oder ihn sogar unmittelbar tötet, hängt vom Modell und den Umständen ab. Das ergab eine kürzlich veröffentlichte Studie von Rasmussen et al, die mögliche Verletzungen an bereits toten Igeln testete. Keiner der untersuchten Mähroboter war in der Lage, Jungtiere als “Hindernis” zu erkennen, um auszuweichen – und alle Roboter mussten die Igel erst berühren, um sie zu detektieren. Zudem zeigt ein Test der Stiftung Warentest aus 2020, dass kein einziges der untersuchten elf Geräte mehr als „ausreichende“ Sicherheit garantieren kann.

Naturnaher Garten schützt Artenvielfalt

Wer den Tieren einen Gefallen tun will, verzichtet auf Mähroboter und belässt den Garten bestenfalls natürlich. Denn kurz gemähte Rasenflächen gefährden die Artenvielfalt. Ohne Wildblumen und Wildkräuter finden Insekten und Wildtiere wie Igel kaum noch Nahrung und Versteckmöglichkeiten und werden ihrer Lebensräume beraubt. Igel sind im Garten ganz besonders nützlich, da sie Schnecken und Käfer fressen, die sonst Pflanzen befallen. Der Bestand der Igel jedoch ist in der ganzen EU rückläufig. Sie sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und stehen auf der Vorwarnliste der Roten Liste. Der Tierschutzbund empfiehlt deshalb Mut zur „Unordnung“. Zumindest kleine Ecken und Stellen können naturnah belassen werden, sodass Igel viele Versteckmöglichkeiten und Schutzräume in Hecken, Büschen sowie Laub- und Reisighaufen nutzen können.

Der Mensch – Problem und Lösung zugleich

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 21. Mai 2021

Neues NABU-Projekt trägt zum Wissen über Arten und ihren Erhalt bei

 Potsdam. „Am 22. Mai begehen wir den internationalen Tag der Artenvielfalt. Aus diesem Anlass wollen wir einmal den Fokus auf eine ganz besondere Art richten, denn sie gefährdet andere Lebewesen und deren Lebensräume weltweit. Sie breitete sich in kürzester Zeit auf dem gesamten Globus aus und veränderte Landschaften und Ökosysteme vielerorts nachhaltig. Diese Art nimmt durch ihre rasante Verbreitung immer mehr Flächen ein und beansprucht sie darüber hinaus derart tiefgreifend und folgenschwer, dass sie andere Lebewesen zum größten Teil verdrängt. Fachleute benannten gar ein ganzes Erdzeitalter, das Anthropozän nach ihr“, so Christiane Schröder, Biologin und Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. „Doch wenn wir nicht gemeinsam schnell achtsamer werden, beraubt sich diese Art auch noch ihrer letzten Lebensgrundlagen“, so Schröder weiter.

 Selbstverständlich ist hier der Mensch, Homo sapiens, aus der Familie der Menschenaffen gemeint. Allein in Brandenburg beanspruchen Menschen knapp die Hälfte der Landesfläche für ihre Lebensmittelproduktion – durch Pestizide und Monokulturen oft Lebenswüsten für Insekten, Vögel, Amphibien und Co. Vor zwei Jahren warnte bereits der Weltbiodiversitätsrat: Eine Million Tier- und Pflanzenarten könnten weltweit aussterben, wenn Homo sapiens weiter wirtschaftet wie bisher. Bereits 80 Prozent der Biomasse an Insekten wurden so allein in den vergangenen 40 Jahren ausgelöscht. Für das Wirken einer Art, die sich selbst „sapiens“ (lateinisch für vernünftig, gescheit) nennt, sicherlich eine bittere Bilanz. Dabei ist die Artenvielfalt auch für uns Menschen lebenswichtig. Sie sorgt für sauberes Wasser, frische Luft und fruchtbare Böden, schützt vor Seuchen, puffert die Folgen des Klimawandels ab und bietet viele wertvolle Heil- und Nahrungsmittel. Doch „Homo sapiens“ kann auch vom Problem zur Lösung werden und dafür ist jede*r Einzelne gefragt!

 „Der Schutz von Boden und Wasser muss im Mittelpunkt unseres Tuns stehen. Und hier kann jede*r im Kleinen etwas Großes bewirken: Mut zu Unordnung und Vielfalt, zum Beispiel im eigenen Garten. Statt gepflegter Rasenfläche oder steriler Schottergärten können verschiedene Kräuter, Blumen und heimische Sträucher gepflanzt werden. Vom Einsatz von Herbiziden und Pestiziden sollte im eigenen Garten abgesehen werden. Auch das Konsumverhalten ist entscheidend. Wer lokale und ökologisch hergestellte Produkte kauft, schont Lebensräume und Klima. Und schließlich kann sich „Homo sapiens“ seine Vernunft und Intelligenz zunutze machen, denn wer sich Wissen über die Arten aneignet, lernt auch sie zu schützen. Der NABU macht hierfür verschiedene Angebote“, so Schröder.

Wer mehr über die erstaunliche Artenvielfalt Brandenburgs lernen will, dem sei das neue Projekt „Erlebnis Artenvielfalt“ des NABU Brandenburg wärmstens empfohlen. Mit Veranstaltungen, Infomaterial und Social-Media-Kampagnen wird Wissen über Arten vermittelt und so zum Schutz unserer vielfältigen Mitgeschöpfe beigetragen.

Projekt-Webseite: https://brandenburg.nabu.de/natur-und-landschaft/nabu-aktivitaeten/erlebnisartenvielfalt/

Zum Europäischen Tag der Parks (24. Mai):

Vom Umweltministerium geförderte neue Dauerausstellung im Naturpark Dahme-Heideseen startet – auch andere Infozentren öffnen

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 21. Mai 2021

Storkow/Oder-Spree – Die neue Ausstellung „GRUND verschieden – von staubtrocken bis pitschnass“ können Interessierte vom 22. bis 24. Mai, dem Europäischen Tag der Parks, im Besucherzentrum des Naturparks Dahme-Heideseen in der Burg Storkow erstmals besichtigen (mit Terminvergabe). Mit neuen Medien und modernen naturpädagogischen Ansätzen informiert die neue Schau über grundlegende Prozesse in der Natur, eröffnet eine Welt buchstäblich zu unseren Füßen und stellt eine Verbindung zwischen Zivilisation und Umgebung im Naturpark her.

Aufhänger, um die vielfältigen Prozesse in der Natur verständlich zu machen, ist der Boden, der tagtäglich mit Füßen getreten wird. Die Ausstellung informiert über die unterschiedlichen Böden im Naturpark Dahme-Heideseen und erläutert ihre Bedeutung für Mensch-, Tier- und Pflanzenwelt, für die Trinkwasserversorgung und als Grundlage für die Landwirtschaft sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.

Künftig sollen Interessierte über die Galerie der Burg Storkow der Vielfalt der Region im wahrsten Sinne auf den Grund gehen und anhand unterschiedlicher Bodenstationen erkennen, was Seen und Moore miteinander verbindet, wo die Gemeinsamkeiten von Binnendünen, Kiefernwäldern und Magerrasen liegen und einen Einblick in die geheimnisvolle Welt der Bodentiere erhalten. Interaktiv und mit einer großen Medien- und Methodenvielfalt lädt die Ausstellung zum Forschen, Entdecken und Verstehen ein und stärkt die über 800-jährige Burg Storkow als Ort außerschulischer Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Für den Aufbau der einzelnen Themenecken wie beispielsweise „Sand“, „Kiefernwald“, „Feuchtwiese“ und „See und Fluss“ und für die weitere Ausstattung mit großflächigen Grafiken, Bodenproben, Raumsounds, Monitoren und neuer Beleuchtung wurden von der Stadt Storkow über 130.000 Euro investiert und dafür rund 99.000 Euro aus dem EU-Fonds ELER durch das Umwelt- und Agrarministerium bewilligt.

Am Pfingstwochenende 22. bis 24. Mai.2021 wird die Ausstellungen für Besucher mit Terminvergabe eröffnet: Besucherzentrum Naturpark Dahme-Heideseen, Schloßstraße 6, 15859 Storkow. Tel: 033678 –73228, E-Mail:  besucherzentrum@storkow.de

Auch andere Besucherinformationszentren öffnen in Abhängigkeit von den aktuellen Corona-Bestimmungen ihre Türen für Gäste (wieder) und laden dazu ein, den Europäischen Tag der Parks am 24. Mai in einer Nationalen Naturlandschaft Brandenburgs zu begehen. Am Tag der Parks, der auf die Gründung des ersten europäischen Nationalparks am 24. Mai 1909 in Schweden zurückgeht, präsentieren Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks europaweit, was sie zum Naturschutz, für Lebensqualität und nachhaltige Regionalentwicklung beitragen. In Brandenburg sind zwischen 1990 und 2001 15 Brandenburger Nationale Naturlandschaften (Großschutzgebiete, Parks) entstanden: der Nationalpark Unteres Odertal, drei Biosphärenreservate und elf Naturparks (www.natur-brandenburg.de)

Unten finden Sie eine Auswahl der geöffneten Besucherzentren – in allen bitte vorab telefonisch anmelden!

Naturpark Hoher Fläming Naturparkzentrum Hoher Fläming in der „Alten Brennerei“ Raben
OT Raben, Brennereiweg 45
14823 Rabenstein/Fläming
täglich geöffnet, Dauerausstellung nur mit Voranmeldung für je 1 Haushalt um 9:00, 11:00, 13:00 und 15:00 Uhr Naturparkausstellung mit Termin (1 Haushalt)
Tel. 033848 60004
E-Mail: info@flaeming.net
Naturpark Dahme Heideseen Besucherzentrum Burg Storkow Schloßstr. 6, 15859 Storkow (Mark)Geöffnet, tgl. 13 – 17 Uhr, mit Voranmeldung Tel. 033678 73108  tourismus@storkow.de
Naturpark Niederlausitzer Landrücken Heinz Sielmann Natur-Erlebniszentrum Wanninchen Wanninchen 1, 15926 Luckau OT GörlsdorfAußengelände geöffnet, tgl. 10 – 17 Uhr, Familienrallye (individuell) Tel. 0 35 44 55 77 55
Naturpark Nuthe Nieplitz NaturParkZentrum am Wildgehege Glauer Tal Glauer Tal 1, 14959 Trebbin OT BlankenseeNaturparkzentrum und Wildgehege tgl. 10 – 16 Uhr geöffnet Tel. 033731 700 460 mail@besucherzentrum-glau.de
Naturpark Stechlin-Ruppiner Land NaturParkHaus Stechlin, Kirchstr. 4, 16775 Stechlin OT MenzMo-Fr 10-17 Uhr, Sa, So, Feiertag 11-17 Uhr nur mit Voranmeldung Tel. 033082 51210
Naturpark Westhavelland Besucherzentrum Milow
Stremmestr. 10, 14715 Milower Land 
täglich geöffnet, Dauerausstellung nur mit Voranmeldung für je 1 Haushalt zwischen 10-17 Uhr Tel. 0 33 86 21 12 27 npz@nabu-westhavelland.de
Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe BIZ Rühstädt: Neuhausstraße 9, 19322 Rühstädt, Tel. 038791 806555, info@nabu-ruehstaedt.de BIZ Burg Lenzen Burgstraße 3, 19309 Lenzen, Tel.: 038792 1221
info@burg-lenzen.de
BIZ Rühstädt offen ab 21.05. von Di-So von 10-18 Uhr (Ferien und feiertags auch Montag) BIZ Burg Lenzen offen seit 19.05. Mi-So 10-18 Uhr (bis Ende Juni)

„Süße Ware, schneller Tod“ – Bundesweite Kampagne gegen den illegalen Welpenhandel startet

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 20. Mai 2021

Seit Beginn der Coronapandemie nehmen der illegale Welpenhandel und das Welpensterben dramatische Ausmaße an. Jetzt schlagen deutsche Tierschutzvereine und Tierheime gemeinsam Alarm! Mehr als 60 Tierschutzpartner kämpfen als Teil der neuen bundesweiten Tierschutzkampagne „Süße Ware, schneller Tod: Welpenhandel stoppen!“, initiiert vom Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e. V. (HTV), gegen die Welpenmafia.

Bundesweit geraten Tierschutzkolleg*innen an ihre finanziellen, kapazitiven und emotionalen Grenzen – nun setzen sich die im Deutschen Tierschutzbund organsierten Vereine und Landestierschutzverbände mit weiteren Tierschutzpartnern zur Wehr. Auf Initiative des HTV wurde die Kampagne „Süße Ware, schneller Tod: Welpenhandel stoppen!“ ins Leben gerufen. Das Ziel: die Bevölkerung für das Leid der Welpen und ihrer Eltern sensibilisieren. Den Welpen droht oft der Tod und neuen Halter*innen horrende Tierarztkosten, die sich bis zur Genesung auf einen vierstelligen Betrag belaufen können. „Solange Menschen für Online-Welpen Geld bezahlen, geht der Handel weiter. Dagegen müssen wir dringend etwas tun. Gemeinsam setzen wir alles daran, dieses Geschäft weiter zu erschweren. Das gelingt in erster Linie, indem die Nachfrage ausbleibt“, erläutert Janet Bernhardt, 1. Vorsitzende des HTV. Unterstützung kommt dabei vom Deutschen Tierschutzbund. Präsident Thomas Schröder betont: „Unsere Tierschutzvereine und Tierheime bekommen das Ausmaß und das Leid des illegalen Welpenhandels an vorderster Front zu spüren – ein Zustand, der nicht länger hinnehmbar ist und gegen den wir uns insbesondere mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl am 26. September verstärkt einsetzen.“ An der Kampagne nehmen bundesweit mehr als 60 Tierschutzpartner teil.

Aufklärung über alle Kanäle – #welpenhandelstoppen

Im Rahmen von „Süße Ware, schneller Tod: Welpenhandel stoppen!“ machen die Partner mit Plakaten, Flyern und Bannern sowie via Social Media auf das illegale Geschäft aufmerksam. „Bin ich nicht süß? Mein Name ist Yuri und ich bin tot.“ heißt es auf einem der Plakate, die potenzielle Käufer*innen wachrütteln sollen. Das Bild zeigt einen Welpen am Tropf. Der kleine Yuri starb im Alter von nur sechs Wochen als Opfer der Welpenmafia im Tierheim Henstedt-Ulzburg. Dieses Schicksal ereilt viele illegal gehandelte Welpen vor oder noch nach dem Kauf. „Trotz der intensiven Aufklärungsarbeit des HTV werden wir im Norden ebenso wenig Herr der Lage wie bundesweit unsere Tierschutzkolleg*innen. Die große Resonanz zeigt uns, wie dringend notwendig jetzt ein deutschlandweiter Schulterschluss ist“, erläutert Theresa Gessert, HTV-Mitarbeiterin und Mitorganisatorin der Kampagne. HTV-Tierschutzberaterin Nicole Hartmann, ebenfalls Mitorganisatorin, ergänzt: „Jede Woche erreichen uns Hilferufe von Menschen, die zu junge und todkranke Welpen gekauft haben oder auf unseriöse Annoncen gestoßen sind. Das Leid der Tiere und die Ohnmacht, die mit der Welpenflut und dem leider nicht selten mangelnden behördlichen Einschreiten einhergeht, müssen aufhören.“ Die Online-Aktionen der Kampagne laufen unter #welpenhandelstoppen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.hamburger-tierschutzverein.de/welpenhandel.


Bundesweite Mahnwache am 29. Mai

Der Kampagnenauftakt wird von bundesweiten Mahnwachen flankiert, die gemeinsam am 29. Mai 2021 von 13 bis 15 Uhr stattfinden und von den teilnehmenden Tierschutzpartnern eigenständig und unter Berücksichtigung der örtlich geltenden Corona-Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. In Hamburg findet die Mahnwache am Stadtpark (Stadtpark-Ost, Südring / Ecke Stadthallenbrücke) mit einer Menschenkette statt.

Paarungszeit bei den Amphibien

Pressemitteilung der Heinz-Sielmann-Stiftung vom 20. Mai 2021

Wenn die Temperaturen steigen, beginnt die Paarungszeit der Amphibien. In diesem Jahr steigen die Temperaturen nur langsam und so hat sich auch die Wanderung der Kröten und Frösche zu den Laichgewässern verzögert. Der Regen der vergangenen Tage tut Kleingewässern und Feuchtbiotopen gut. Doch der nach wie vor niedrige Grundwasserspiegel gefährdet den Bestand der Feuchtbiotope und ihrer Bewohner auch in Sielmanns Naturlandschaften in Brandenburg.

In Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide bei Berlin waren in den ersten warmen Mai-Tagen die ersten Rotbauchunken zu hören und auch in Sielmanns Naturlandschaft Wanninchen, Bergbaufolgelandschaft in der Niederlausitz bei Luckau, kann man zur Zeit ihren zarten Ruf vernehmen. Die Rotbauchunke ist ein kleiner Froschlurch, der durch seine orange-roten Bauchflecken gut zu erkennen ist. Die republikweit stark gefährdete Art lebt in Flach- und Kleingewässern. Gerade diese sind aber infolge der Klimaveränderung, die mit geringeren Niederschlägen einhergeht, von Austrocknung bedroht.

Laut und vernehmlich rufen zurzeit in Wanninchen die Kreuzkröte und der Laubfrosch. Sie sind im Umkreis von bis zu zwei Kilometern zu hören. Doch auch sie sind in ihrem Bestand gefährdet und deshalb wie die Rotbauchunke in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) aufgeführt und nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt.

Ein Bild von einem Frosch

Der leuchtend grüne Laubfrosch war früher in Deutschland sehr verbreitet Sein Bestand nimmt jedoch seit Jahren landes- und bundesweit ab. Die Bedingungen in Sielmanns Naturlandschaft Wanninchen dagegen sind für ihn ideal. Kleingewässer und strukturreiche Landschaft ohne Beeinträchtigung durch Straßenverkehr, landwirtschaftliche Bearbeitung und Düngereintrag bieten den 3-5 Zentimeter kleinen Fröschen die passende Umgebung.

Knoblauchkröte lebt im Verborgenen

Die Kombination von flachen Gewässern und offenen warmen Sandböden, wie sie in Sielmanns Naturlandschaften Wanninchen und Döberitzer Heide vorkommen, geben außerdem Kreuzkröte, Wechselkröte und auch der Knoblauchkröte den geeigneten Lebensraum.

Die Knoblauchkröte heißt so, weil sie in extremen Schrecksituationen ein knoblauchartiges Sekret verbreitet. Sie lebt sehr heimlich in den lockeren Sandflächen der Bergbaufolgelandschaft und auch in den Sandbodenflächen der Döberitzer Heide. Ihre Spezialität ist es, sich mit ihren schaufelartigen Hinterfüßen rückwärts in den Sandboden einzugraben, wo sie tagsüber verborgen bleibt. Erst nachts wird sie aktiv. Was sie von allen anderen Kröten und Fröschen unterscheidet, ist ihre senkrechtstehende Pupille und ihre auffällig großen Kaulquappen. Sie gilt bundesweit als gefährdet.

Moorfrosch macht blau

Sehr starke Populationseinbußen hat der Moorfrosch erfahren, von dem man nur noch selten Exemplare in Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide sehen kann. Früher fand man sie auf Schritt und Tritt. Zur Laichzeit, die bereits im zeitigen Frühjahr beginnt, locken die Männchen die Weibchen mit einer leuchtend blauen Färbung an. Verantwortlich für den Rückgang der Art ist auch hier die zunehmende Austrocknung ehemals feuchter Gebiete durch den sinkenden Grundwasserspiegel.

Heinz Sielmann Stiftung pflegt Feuchtbiotope

Um seltenen Amphibienarten die Lebensräume zu erhalten, hat die Heinz Sielmann Stiftung in den vergangenen Jahren Feuchtbiotope entschlammt, neue Kleingewässer angelegt und in trockengefallenen Moorflächen die Wiedervernässung gefördert. Auch die Anlage von Geländemulden hilft den Amphibien. Einer Rotbauchunke genügt manchmal schon eine große, gut gefüllte Pfütze, die so lange ihr Wasser hält, bis sich aus dem Laich über die Kaulquappen neue Rotbauchunken entwickelt haben.

Mit ihren großen unzerschnittenen Naturschutzflächen sind Sielmanns Naturlandschaften ideale Lebensräume für Amphibien. Kein Straßenverkehr bedroht ihre Wanderungen zu den Laichplätzen, strukturreiche Landschaften ohne oder mit nur extensiver landwirtschaftlicher Nutzung ohne künstlichen Düngereintrag bieten den Arten gute Voraussetzungen für ihr Überleben – so lange es genug Wasser gibt.

Heinz Sielmann Natur-Erlebniszentrum in Wanninchen

Das Außengelände des Heinz Sielmann Natur-Erlebniszentrums in Wanninchen ist seit dem 1. April wieder für Besucher:innen geöffnet. Dienstags bis sonntags hat es von 10-17 Uhr geöffnet. Der Eintritt kostet 2 EURO pro Person. Ein kleiner Teich auf dem Gelände lädt zur Amphibienbeobachtung ein.

Bundestag entscheidet über Änderung des Tierschutzgesetzes:

Schutz von Versuchstieren in weiter Ferne

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 19. Mai 2021

Um Versuchstiere besser zu schützen, stimmt der Bundestag morgen über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ab. Der Bundesrat muss dem Gesetz im Anschluss ebenfalls zustimmen. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert die geplanten Änderungen als absolut unzureichend. Tierversuche in Deutschland würden auch in Zukunft nicht ausreichend kontrolliert werden. Die von der EU geforderte Angleichung an europäisches Recht wird damit aus Sicht der Tierschützer erneut nicht erreicht. Möglichkeiten, um Tierversuche über die EU-Mindestvorgaben hinaus einzuschränken, bleiben ungenutzt.

„Der Gesetzentwurf trägt in keiner Weise zu einem stärkeren Schutz von Versuchstieren bei. Die Punkte, die wir seit Jahren kritisieren und anmahnen, werden bis auf wenige kosmetische Änderungen so belassen wie zuvor. Die Bundesregierung scheitert erneut daran, die von der EU-Kommission geforderte Übereinstimmung mit dem EU-Recht herzustellen. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form ist ein Schuss in den Ofen und eine Ohrfeige für das Staatsziel Tierschutz“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Weil EU-Vorgaben zu Tierversuchen 2013 mangelhaft in deutsches Recht umgesetzt wurden, hatte der Deutsche Tierschutzbund bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht. Diese leitete 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Die „Nachbesserungen“, die Deutschland nun vornehmen will, sind ernüchternd: Das im Gesetzentwurf eingeführte „vereinfachte Genehmigungsverfahren“ ersetzt die bisherige Anzeigepflicht von Tierversuchen. Bisher anzeigepflichtige Versuchsvorhaben unterliegen damit zwar künftig der Genehmigung der Behörden, was durch Einführen einer Genehmigungsfiktion jedoch ad absurdum geführt wird: Wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist entscheidet, gilt der Antrag als genehmigt. Hinzu kommt, dass die Behörden weiterhin keine eigenständigen Überprüfungen der Anträge durchführen können. Stattdessen liegt es im Ermessen des Antragstellers, ob der Tierversuch wirklich unerlässlich und ethisch vertretbar ist. Der Deutsche Tierschutzbund hatte sich bereits an die EU-Kommission gewandt und gefordert, das Vertragsverletzungsverfahren nicht abzuschließen, bevor es nicht wirklich zu einer Harmonisierung mit geltendem EU-Recht kommt.

Möglichkeiten bleiben ungenutzt

Möglichkeiten, die das EU-Recht bietet, um Tierversuche sogar über die EU-Mindestvorgaben hinaus einzuschränken, ergreift Deutschland nicht. „Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf lässt die Bundesregierung die Gelegenheit verstreichen, eine neue Ära einzuläuten“, kommentiert Schröder. Der Deutsche Tierschutzbund fordert im Rahmen seiner Bundestagswahl-Kampagne „Mein Schicksal – Deine Wahl“ von den Parteien, sich in der nächsten Legislaturperiode für eine Gesamtstrategie für einen Ausstieg aus Tierversuchen einzusetzen. Zumindest sollte die Förderung von Alternativmethoden massiv ausgeweitet und schwerbelastende Versuche sowie Versuche an Primaten verboten werden. Eine vollständige Umsetzung der Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht sollte selbstverständlich sein. Mehr dazu unter: www.2021-tierschutz-wählen.de/tierversuche