NABU kritisiert überdimensionierte Planung einer Raststätte am westlichen Autobahnring

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 15. April 2021

Alternativen nutzen, Flächenfraß vorbeugen und mit Augenmaß planen

Potsdam, 15.04.2021 – Der Naturschutzbund Brandenburg (NABU) kritisiert die Planung einer überdimensionierten und teuren neuen Raststätte am westlichen Berliner Autobahnring. Der NABU wirft den Planer*innen vor, den hohen Wert der Fläche für den Naturschutz nicht erkannt zu haben und stattdessen an einem Vorhaben festzuhalten, dass für die Verkehrssicherheit nicht erforderlich ist, viele Millionen Euro verschlingen würde, Habitate für seltene Tierarten zerstört und die Anwohner*innen um ihren Schlaf bringt.

Die Planungen für eine Raststätte am westlichen Berliner Autobahnring zwischen den Dreiecken Havelland und Werder sind bereits viele Jahre alt. Die seit dem 1. Januar 2021 für die Autobahnen zuständige Autobahn GmbH des Bundes will in dem Abschnitt auf der A 10 eine einseitige Raststätte auf einer Fläche von 30 Hektar mit rund 300 Stellplätzen errichten. Die Kosten für die Anlage wurden ursprünglich auf 10 Millionen Euro festgesetzt. Mittlerweile gehen die Planer*innen von rund 16 Millionen Euro aus, wobei in diesen Kosten zahlreiche Punkte noch nicht berücksichtigt sind. Der NABU vermutet, dass die Kosten auf über 20 Millionen Euro steigen werden.

Die Anlegung der neuen Raststätte begründen die Planer*innen mit einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Raststätte würde nämlich den Abstand zu den nächstgelegenen Raststätten um 20 km verkürzen. Der NABU hält den Planer*innen vor, damit an einer überholten Vorstellung des Straßenverkehrs festzuhalten. In Zeiten, in denen jede Fahrt mit einem Navigationsgerät vorgeplant werden kann, spielt ein Unterschied von 20 km für die Erreichung der nächsten Raststätte keine Rolle. Das gilt erst recht für Lkw-Fahrer*innen, die als besondere Zielgruppe der Raststättenplanung genannt sind. Diese planen ihre Fahrten weit im Voraus und wissen, wo sie Pause machen wollen und wo sie nachts ihre Lkw abstellen.

Die Planung ist aus Sicht des NABU auch deshalb völlig unsinnig, weil es 20 km nördlich zwei vorhandene Raststätten in Wolfslake gibt, die moderat ausgebaut werden könnten. Stattdessen wollen die Autobahnplaner diese beiden Raststätten zurückbauen und die neue Raststätte errichten. Die Kosten für den Rückbau und mögliche Altlastensanierungen sind aber bisher überhaupt nicht mit einberechnet worden. Die Standortgemeinde für die Raststätten Wolfslake will die beiden Raststätten behalten, die Landeshauptstadt Potsdam, auf deren Fläche die neue Raststätte errichtet werden soll, will diese dort nicht haben.

Die vor Ort sehr aktive Bürgerinitiative hat in Zusammenarbeit und unter Einbeziehung zahlreicher Gutachter*innen eine Untersuchung über den naturschutzfachlichen Wert der Fläche und das Vorhandensein von Habitaten gefährdeter Tierarten erarbeitet. Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Landesverbandes betont: „Die Unberührtheit der Fläche hat einen hohen Wert. Dazu gehören auch die Brutplätze mehrerer Kiebitze, die es entgegen dem generellen massiven Rückgang, hier noch immer gibt“, sagt Schröder. Durch die Errichtung der Anlage würde es zudem zur sehr wahrscheinlichen Vergrämung eines Fischadlerpaars kommen. Die Auffassung der Planer*innen, dass die Fischadler ohne weiteres umgesiedelt werden könnten, ist in dem Gutachten widerlegt worden, genauso wie zahlreiche andere Ansichten aus den Planungsunterlagen.

Der NABU hat beim Landesamt für Bauen und Verkehr zusätzlich zu dem Artenschutzgutachten eine vom einem Fachanwalt erarbeitete rechtliche Stellungnahme abgegeben, in der zahlreiche materielle und formelle Fehler gerügt werden.

Der NABU fordert die Landesbehörde, das Landesamt für Bauen und Verkehr, und das übergeordnete Verkehrsministerium auf, auf den Bund einzuwirken, von der Planung Abstand zu nehmen. „Die Brandenburger Behörden müssen dieses Vorhaben nicht genehmigen. Angesichts der Tatsache, dass derart viele Gesichtspunkte gegen diesen Standort und die Neuerrichtung einer Raststätte sprechen, können die Behörden den Antrag auf Planfeststellung mit dem Hinweis auf vorhandene Alternativen und den hohen Naturschutzwert der Fläche ablehnen. Dazu braucht es allerdings etwas politischen Mut.“

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