Förderung für Tierwohlställe: Verlängerte Antragsfrist tritt in Kraft

Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministerium vom 16. April 2021

Bundesministerin Klöckner sorgt für Planungssicherheit – Betriebe können Förderanträge jetzt noch bis zum 30. September stellen

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat im vergangenen Jahr erreicht, dass im Corona-Konjunkturprogramm der Bundesregierung für 2020 und 2021 insgesamt 300 Millionen Euro für den Umbau von Ställen zur Verfügung stehen. Das Programm dient der Umsetzung von mehr Tierwohl in den Ställen. Das Programm war – wie alle Teile des Corona-Konjunkturprogramms – ursprünglich bis Ende 2021 befristet, da eine Mittelübertragung in das Jahr 2022 vom zuständigen Bundesfinanzministerium grundsätzlich nicht vorgesehen war.

Damit sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst in 2022 erfolgt, hat die Bundesministerin die Antragsfrist in der Förderrichtlinie verlängert. Die interessierten Betriebe können den Förderantrag dann bis zum 30. September 2021 stellen. Die Änderungsrichtlinie wird am 16. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Landwirte, die ihre Ställe zum Wohl der Tiere umbauen, brauchen Planungssicherheit. Mit der Änderung der Förderrichtlinie habe ich dafür gesorgt, dass das Geld auch noch 2022 abgerufen werden kann. Das ist ein wichtiges Signal an alle Betriebe, die ihre Ställe kurzfristig tierwohlgerechter umbauen wollen. Und ich appelliere an die SPD, nicht länger die notwendige Anpassung des Baugesetzbuches zu blockieren.“

Zum Programm:

Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die im Februar 2021 in Kraft getreten ist, wird die Sauenhaltung im Deckzentrum und im Abferkelbereich neu geregelt. Ziel der Neuregelung ist es, den Tierschutz zu verbessern. Die Kastenstandhaltung im Deckzentrum abzuschaffen sowie der Bau von Bewegungsbuchten im Abferkelbereich kosten Geld. Um die Belastungen für die Betriebe bei der Umsetzung dieser Neuregelung abzufedern, hat Bundesministerin Julia Klöckner in den Verhandlungen zum Corona-Konjunkturpaket das Bundesprogramm zum Stallumbau erreicht.

Voraussetzungen:

Unter folgenden Voraussetzungen können die sauenhaltenden Betriebe in Deutschland einen Förderantrag für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen:

  • Die Förderintensität beträgt maximal 40 Prozent des Investitionsvolumens. Außerdem ist das Fördervolumen je Betrieb und Vorhaben auf maximal 500.000 Euro begrenzt.
  • Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.
  • Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein.
  • Förderfähig sind auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.

Zeitplan:

Anträge können ab in Kraft treten der verlängerten Frist, am 17. April 2021, bis zum 30. September 2021 bei der zum BMEL gehörenden Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden. Vorhaben können bis Ende 2022 umgesetzt werden.

Weitere Details zur Antragstellung sind unter www.ble.de/stallumbau veröffentlicht. Auskunft erteilt die BLE außerdem unter der Rufnummer 0228/6845-2755 sowie per E-Mail an stallumbau@ble.de

Sind Amsel, Drossel, Fink noch da?

 NABU ruft vom 13. bis 16. Mai zur Gartenvogelzählung auf

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 16. April 2021

 Welche und wie viele Vögel durch unsere Gärten und Parks flattern, wird das Himmelfahrts-Wochenende vom 13. bis 16. Mai zeigen: Der NABU ruft gemeinsam mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der NAJU zur 17. „Stunde der Gartenvögel“ auf.

 „Die Stunde der Gartenvögel hatte in den vergangenen Jahren starke Zuwächse an Teilnehmenden. Die Corona-Pandemie hat diesen Trend noch einmal deutlich verstärkt. Immer mehr Menschen haben offenbar Interesse an der Natur vor der eigenen Haustür“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Allein 2020 hat sich die Teilnehmendenzahl im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt.“ Mehr als 161.000 Menschen hatten 2020 mitgemacht und aus rund 107.000 Gärten über 3,2 Millionen Vögel gemeldet. Gemeinsam mit der Schwesteraktion „Stunde der Wintervögel“ handelt es sich damit um Deutschlands größte wissenschaftliche Mitmach-Aktion.

 Ein Rückblick ins Brandenburger Zähljahr 2020

Auch in Brandenburg war ein Teilnahmerekord zu verzeichnen: fast 7.000 Vogelfreund*innen zählten in 4.440 Gärten insgesamt 149.729 Vögel. In Brandenburg lag bei der letzten Zählung der Haussperling auf dem ersten Platz, gefolgt von Star, Feldsperling und Amsel. Trotz des enormen Engagements musste jedoch festgestellt werden, dass die Zahl der beobachteten Vögel pro Garten im Vergleich zum Vorjahr zurückging. Dieser Effekt dürfte jedoch größtenteils darauf zurückgehen, dass viele Menschen zum ersten Mal mitmachten und beim Erfassen der Vögel noch nicht so geübt waren. „Umso mehr freuen wir uns, wenn auch in diesem Jahr Brandenburger*innen mitmachen und sich eine Stunde lang Zeit nehmen, um die Aufmerksamkeit auf die Vögel in ihren Gärten und vor ihren Balkons zu lenken“, so die Landesgeschäftsführerin des NABU Brandenburg, Christiane Schröder.

 Sorgenkind Blaumeise

Die große Datenmenge aus den deutschlandweiten Zählungen ergibt ein genaues Bild von Zu- und Abnahmen in der Vogelwelt unserer Gärten und Parks. Im vergangenen Jahr konnte ein plötzlicher Bestandseinbruch der Blaumeise um 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden. Hauptursache dafür war eine in Deutschland neue Bakterieninfektion, die im März und April zu einem Massensterben der beliebten Gartenvögel geführt hatte. „Die kommende Zählung wird Aufschluss darüber geben, ob die Blaumeisen die Verluste durch erfolgreiche Bruten ausgleichen konnten. Leider ist es ebenso möglich, dass sich der Abwärtstrend weiter fortsetzt“, sagt Miller. „Aktuelle Meldungen deuten darauf hin, dass die Epidemie auch in diesem Frühjahr wieder zuschlägt – allerdings weiter nördlich als im Vorjahr.“

Das Blaumeisensterben machte auch in Brandenburg keinen Halt: Die Zahl der gesichteten Blaumeisen betrug 2020 22 Prozent weniger als noch 2019.

 Stand beim Vogel des Jahres 2021

Die Chancen stehen gut, bei der Zählung den ersten öffentlich gewählten Vogel des Jahres, das Rotkehlchen, zu sehen. „Im langjährigen Mittel wird das Rotkehlchen innerhalb einer Stunde in fast jedem zweiten Garten entdeckt. Die Art steht damit auf Rang sieben der zuverlässigsten Gartenvögel“, so Miller. Größere Gruppen wird man allerdings nicht finden, da Rotkehlchen sehr territorial sind. Außer ihrem Partner dulden sie keine weiteren Artgenossen im Revier. Bisher sind ihre Bestände in den Gärten seit Beginn der Aktion im Jahr 2005 stabil.

 So funktioniert die Vogelzählung

Von einem ruhigen Plätzchen im Garten, Park, auf dem Balkon oder vom Zimmerfenster aus wird von jeder Vogelart die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde gleichzeitig beobachtet werden konnte. Die Beobachtungen können am besten online unter www.stundedergartenvoegel.de gemeldet werden, aber auch per Post oder Telefon – kostenlose Rufnummer am 15. Mai von 10 bis 18 Uhr: 0800-1157115. Gemeldet werden kann auch mit der kostenlosen NABU-Vogelwelt-App, erhältlich unter www.NABU.de/vogelwelt. Meldeschluss ist der 24. Mai.

 NABU bietet Bildungsmaterial zum Üben

Wer zuvor noch etwas üben möchte, findet viele Infos unter  www.stundedergartenvoegel.de, darunter Porträts der 40 häufigsten Gartenvögel (www.nabu.de/gartenvoegel), einen Vogeltrainer (https://vogeltrainer.nabu.de) und Vergleichskarten der am häufigsten verwechselten Vogelarten.

 Ergebnisse und weitere Infos

Aktuelle Zwischenstände und erste Ergebnisse sind ab dem ersten Zähltag auf www.stundedergartenvoegel.de abrufbar und können mit vergangenen Jahren verglichen werden. Für kleine Vogelexperten hat die NAJU die „Schulstunde der Gartenvögel“ (17. bis 21. Mai) ins Leben gerufen. Weitere Informationen dazu unter www.NAJU.de/sdg.

 Alle Infos zur Aktion: www.stundedergartenvoegel.de

Pressebilder, einen Teilnahmebogen und Grafiken zum Druck: www.nabu.de/sdg-medieninfos

Vogelwelt-App: www.NABU.de/vogelwelt

Portraits der 40 häufigsten Gartenvögel: www.nabu.de/gartenvoegel

NABU-Vogeltrainer: https://vogeltrainer.nabu.de

Discounter müssen künftig alte Handys, Taschenlampen und Rasierer zurücknehmen

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 15. April 2021

Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Elektroaltgeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben können. Für kleine Elektroaltgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter, Altgeräte abzugeben. Dies erhöht die Sammelquote und führt mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zu.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Leicht erreichbare Sammelstellen sind die beste Voraussetzung, um alte Elektrogeräte richtig zu entsorgen. Werden Altgeräte ordentlich gesammelt, können Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. In Deutschland sind wir beim Recycling von Elektroaltgeräten schon ganz gut. Aber noch nicht jedes Altgerät wird auch wirklich eingesammelt. Alte Handys, Taschenlampen oder Rasierer lagern vergessen in Schubladen. Andere Altgeräte enden im Restmüll oder werden illegal vermarktet. Das muss sich ändern. Ich will Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rückgabe von alten Elektrogeräten so einfach wie möglich machen. Sie sollen das ganz nebenbei beim Wocheneinkauf oder beim Online-Shopping erledigen können.“

Rund 86 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 43 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte auch wirklich gesammelt. Um diese Menge zu steigern, erweitert die Bundesregierung mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler. Voraussetzung ist, dass deren Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus (u.a. LED- oder Energiesparleuchten). Künftig sollen Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. Alles, was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Künftig müssen bundesweit alle Sammelstellen einheitlich mit einer Kennzeichnung der Stiftung ear versehen werden. Auf diese Weise sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern Sammelstellen schnell erkennen.

Die Gesetzesänderung schließt bisherige Lücken, damit Onlinehändler ihren Kunden auch wirklich bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte aktiv anbieten. Außerdem sollen Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister künftig prüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der Stiftung ear registriert sind. Kein Hersteller soll mehr Zugang zum Markt erhalten, der sich seiner Pflichten entzieht. Das ist wichtig, um die Herstellerpflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durchzusetzen. Und es soll Wettbewerbsnachteile für Hersteller vermeiden, die sich rechtskonform verhalten.

Darüber hinaus verbessert der Bund die Möglichkeiten der Länder zur Durchsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Die öffentliche Datengrundlage über die Hersteller wird erweitert, und die Anforderungen für Bevollmächtigte, die für sehr viele ausländische Hersteller die Erfüllung der Herstellerpflichten übernehmen, werden festgeschrieben. Außerdem wird die Beispielliste über die unter das Gesetz fallenden Elektrogeräte erweitert. Hierdurch soll deutlich gemacht werden, dass auch neue Produktarten wie Kleidungsstücke mit Leuchtelementen als Elektrogeräte gelten und demnach zurückgenommen werden müssen.

Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes muss nun noch den Bundesrat passieren und soll am 1.1.2022 in Kraft treten. Für den Handel gilt dann eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Über die verbesserte Sammlung hinaus will die Bundesregierung sicherstellen, dass die getrennt gesammelten Altgeräte hochwertig recycelt und Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Hierzu hat das Bundeskabinett im März 2021 die Behandlungsverordnung beschlossen. Mit den neuen Regeln aus dieser Verordnung sollen mehr Schadstoffe deutlich früher im Behandlungsprozess ausgeschleust und so das Recyclingergebnis verbessert werden. Erstmals werden auch Photovoltaik-Module erfasst und Regeln für deren Recycling aufgestellt. Ziel ist es, das Verfahren für die Behandlungsverordnung noch vor der Sommerpause 2021 abzuschließen. Hierzu muss der Bundesrat noch beteiligt werden.