Trotz Corona: Umwelt- und Klimaschutz bleibt für die Deutschen ein Top-Thema

Pressemitteilung des Bundesumweltministerium vom 29. April 2021

Umweltbewusstsein in Deutschland: Große Mehrheit für einen sozial-ökologischen Wandel

65 Prozent der Deutschen halten den Umwelt- und Klimaschutz für ein sehr wichtiges Thema – trotz Corona. Besonders der Klimaschutz bleibt während der Pandemie für 70 Prozent weiterhin genauso wichtig, für 16 Prozent ist er sogar wichtiger geworden. Handlungsbedarf sehen die Befragten vor allem bei Energie, Landwirtschaft und Verkehr. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage zum Umweltbewusstsein 2020 in Deutschland, die Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) heute vorstellten.

Die Befragungsergebnisse zeigen, dass es für einen sozial-ökologischen Wandel einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung gibt. So ist eine deutliche Mehrheit von gut 80 Prozent dafür, dass Deutschland beim Klimaschutz international eine Vorreiterrolle einnimmt. Umwelt- und Klimaschutz sollten für rund 60 Prozent der Befragten in der Landwirtschaftspolitik eine größere Rolle spielen, etwa jeder und jede zweite sieht dies bei der Verkehrspolitik so. Sehr hoch ist die Zustimmung für den ökologischen Strukturwandel in Deutschland: Rund 90 Prozent der Befragten befürworten einen zügigen und zugleich sozialverträglichen Umbau zu einer nachhaltigen Wirtschaft.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Corona bestimmt seit mehr als einem Jahr unseren Alltag. Trotzdem ist und bleibt Umwelt- und Klimaschutz ein Top-Thema für die Menschen in Deutschland. Sie wollen Veränderungen und fordern diese auch konkret ein. Das macht Mut für die nächsten Jahre, in denen der Klimaschutz zu einer Richtschnur für nahezu alle Politikbereiche werden wird mit dem Ziel Deutschland klimaneutral zu machen. Die Mehrheit der Menschen sieht längst, dass Klimaschutz Arbeitsplätze schafft und unsere Wirtschaft wettbewerbsfähiger macht. Besonders interessant wird die Studie da, wo es konkret wird, etwa beim Tempolimit. Hier hat es im Vergleich zur letzten Befragung einen spürbaren Zuwachs gegeben hin zu einer breiten und klaren Mehrheit für ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen. Das wäre nicht nur gut fürs Klima, sondern würde auch für mehr Sicherheit auf den Autobahnen sorgen.“

Großen Handlungsbedarf sehen die Befragten bei Landwirtschaft und Ernährung. Bei den Feldern, wo etwas zu tun ist, liegen mit rund 90 Prozent die Verringerung von Verpackungsmüll und Lebensmittelabfällen an der Spitze. Auch das Tierwohl sollte stärkeres Gewicht bekommen. Zu mehr Umweltschutz bei der Lebensmittelversorgung und -herstellung gehört für die Mehrheit auch ein besseres Angebot an vegetarischen und veganen Produkten und Speisen in Kantinen und Gaststätten. Das wünschen sich knapp zwei Drittel der Befragten.

Hausaufgaben für die Politik sehen die Befragten auch bei der Mobilität. Etwa 90 Prozent der Befragten wünschen sich, dass das Fahren mit Bussen und Bahnen kostengünstiger und das Angebot ausgeweitet wird. Auch mehr Radwege und Fahrradstreifen finden mehrheitlich Zustimmung – ebenso ein Tempolimit auf Autobahnen, was rund 65 Prozent wollen.

Der Präsident des Umweltbundesamtes Dirk Messner: „Den Menschen in Deutschland ist sehr bewusst, dass ambitionierter Umwelt- und Klimaschutz letztlich die eigenen Lebensgrundlagen erhält. Diese Dekade ist entscheidend dafür, ob es uns gelingt, die Weichen für eine nachhaltige Zukunft richtig zu stellen. Wir sollten diese einmalige Gelegenheit, die sich jetzt bietet, nicht verstreichen lassen – zumal ein sozial-ökologischer Wandel nicht nur mehr Lebensqualität schafft, sondern auch die Wirtschaft belebt.“

Für die repräsentative Studie wurden im November und Dezember 2020 2.115 Bürger*innen ab 14 Jahren befragt. Die Befragung und Auswertung nahmen das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) und das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) vor. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Studie und der Umweltbewusstseinsforschung im Umweltressort wird auch ein Hintergrundpapier mit den wichtigsten Langzeit-Entwicklungen veröffentlicht.

Unser Dorf hat Zukunft –

Aufruf zum 11. Kreiswettbewerb / erstmalige Vergabe von Sonderpreisen

Pressemitteilung des Landkreises Havelland vom 29. April 2021

Landrat Roger Lewandowski ruft alle Gemeinden bzw. Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter und bis zu 3.000 Einwohnern zum 11. Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ auf. Bewerbungsfrist ist der 30. Juni. Erstmals vergeben werden in diesem Jahr bis zu vier Sonderpreise und auch nichtplatzierte Dörfer erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Landrat Roger Lewandowski: „Dieser Wettbewerb ist im Havelland in über 25 Jahren zur Tradition geworden. Es ist eine gute Gelegenheit für unsere Dörfer, ihre positiven Entwicklungen sichtbar zu machen. Gerade in dieser schwierigen Zeit sind die dörfliche Gemeinschaft und die gegenseitige Unterstützung ein Anker für die Menschen, auch wenn Zusammenkünfte derzeit nur begrenzt möglich sind. Die Begeisterung im Dorf für ein gutes Miteinander und das Entwickeln und Umsetzen gemeinsamer Ideen stehen im Mittelpunkt dieses Wettbewerbes. Jeder Ort hat seine Besonderheiten, die es herauszustellen gilt. Ich lade alle Dörfer herzlich ein, am Wettbewerb teilzunehmen. Wir haben die Bewerbungsbedingungen übersichtlich gehalten, jeder Ort erhält erstmals eine Aufwandsentschädigung und mit der Vergabe von Sonderpreisen haben wir die Möglichkeit, nicht nur einen oder zwei Sieger zu küren, sondern mehrere Projekte und Initiativen auszuzeichnen.“

Wie erfolgreich eine Teilnahme verlaufen kann, hat das havelländische Dorf Garlitz bewiesen. Der Ort aus dem Amt Nennhausen hatte 2017 nicht nur den Kreiswettbewerb gewonnen, sondern belegte beim Landeswettbewerb 2018 den zweiten Platz und wurde 2019 beim Bundeswettbewerb schließlich mit Silber ausgezeichnet. Außerdem erhielt Garlitz den Sonderpreis in der Kategorie „Kultur im Dorf“. Insgesamt konnten sich die Garlitzer am Ende über Prämien in Höhe von 20.000 Euro freuen. Ortsvorsteherin Gudrun Lewwe fasst zusammen: „Wir hätten nie gedacht, auf Bundesebene mitkonkurrieren zu können. Den Wert unserer Projekte und Ideen haben wir selbst auch erst wirklich realisiert, als wir alles einmal zu Papier gebracht haben. Da haben wir erst gemerkt, womit wir als Ort und Gemeinschaft aufwarten können. Ich kann jede Gemeinde nur ermutigen, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Es ist eine Erfahrung, die das Dorf noch mehr zusammenschweißt und letztlich können wir mit dem Preisgeld für uns wichtige Projekte im Dorf finanzieren.“

Der bundesweite Wettbewerb, der coronabedingt 2020 nicht stattfinden konnte und in diesem Jahr nachgeholt wird, erfolgt auf zwei Ebenen: In einem ersten Schritt wird eine Bewertungskommission des Landkreises Havelland die teilnehmenden Gemeinden voraussichtlich Anfang September aufsuchen. Die Kreissieger, die bis Oktober feststehen sollen, sind dann für die nächste Runde auf Landesebene im kommenden Jahr nominiert. Sollten mehr als neun Dörfer am Kreiswettbewerb teilnehmen, wird der Zweitplatzierte ebenfalls zum Landeswettbewerb angemeldet.

Überzeugen können Dorfgemeinschaften mit gemeinschaftlichem Engagement und kreativen Ideen zur Entwicklung der Dörfer. Auch die Integration aller Generationen in das dörfliche Leben spielt im Wettbewerb eine Rolle.

Die ersten drei Preisträger können sich über ein Preisgeld freuen. Für den ersten Platz ist ein Preisgeld von mindestens 3.500 Euro vorgesehen. Ab Platz 4 erhalten die Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung. Erstmalig in diesem Jahr besteht die Möglichkeit der Vergabe von Sonderpreisen. Hierfür hat sich die LAG Havelland bereit erklärt, Preisgelder für maximal zwei dieser Prämierungen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren stellt das Demografie-Forum Havelland zusätzliche finanzielle Mittel für demografierelevante Projekte und Ideen bereit.

Eine Interessenbekundung ist im Landwirtschaftsamt des Landkreises anzumelden. Die dazugehörigen Bewerbungsunterlagen sollte man dann bis zum 30.06.2021 beim Landkreis Havelland, Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittel-überwachung, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen, eingereicht haben. Das Bewerbungsformular kann unter folgendem Link aufgerufen werden: www.havelland.de/umwelt-landwirtschaft/landwirtschaft/ .

Fragen zum Thema beantwortet Juliane Bahr, erreichbar unter der Telefonnummer 03321-403-5529 oder per mail: juliane.bahr@havelland.de.

Sicherung des Überschwemmungsgebiets an der Dahme

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 28. April 2021

Potsdam – Das Überschwemmungsgebiet der Dahme mit den Teupitzer Gewässern und dem Dahme-Umflut-Kanal wird gesichert. Die Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz dazu erscheint am heutigen 28. April 2021 im Amtsblatt für Brandenburg. Damit tritt die Festsetzung am morgigen 29. April 2021 in Kraft.

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet erstreckt sich weitgehend auf Feuchtgebiete und landwirtschaftlich extensiv genutzte Gebiete. Am Teupitzer See und am Schweriner See sind jedoch auch bebaute Wassergrundstücke betroffen.

In dem Überschwemmungsgebiet sind Schutzbestimmungen notwendig, die insbesondere gewährleisten sollen, dass ein Abfließen des Wassers nicht behindert wird. Zudem soll das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden. Festgesetzt wird die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche.

Das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen darf in diesen Gebieten nicht erhöht werden. Soweit von den Verboten im Überschwemmungsgebiet abgewichen werden soll, entscheiden die für den Vollzug zuständige untere Wasserbehörde und die untere Bauaufsichtsbehörde.

Weitere Informationen zu den Überschwemmungsgebieten findet man auf der Seite des Umweltministeriums:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/wasser/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/

Tesla auf der Flucht nach vorn – Dritte Auslegung umfasst auch Batteriezellenproduktion

Gemeinsame Pressemitteilung des NABU Brandenburg und GRÜNE LIGA vom 28. April 2021

Potsdam – 28. April 2021: Die für den Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide zuletzt ausgelegten und Ende September 2020 erörterten Antragsunterlagen waren unvollständig, teilweise nicht nachvollziehbar und bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder überholt. Immer wieder wurden umfangreiche Änderungen an der Planung für die Gigafabrik vorgenommen und dennoch gibt es mittlerweile die 12. Zulassung auf vorzeitigen Beginn nach § 8a Bundesimmissionsschutzgesetz. Bei einem Blick auf das Gelände scheint die Fabrik daher bereits fast fertig zu sein. Wesentliche Teile, wie z.B. die Abwasserdruckleitung fehlen aber noch.

„Die fortwährenden Antragsänderungen machen es nicht nur den Behörden schwer, zu einer abschließenden Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit zu kommen, auch uns Naturschutzverbänden ist es so unmöglich, auf dem Laufenden zu bleiben. Unsere ehrenamtlichen Experten haben damit kaum eine Chance, ihr Knowhow einzubringen“, beklagt Christiane Schröder, Geschäftsführerin NABU Brandenburg.

Seit September 2020 fordern Grüne Liga und NABU eine Neuauslegung der aktuellen und vollständigen Verfahrensunterlagen. Allein die fehlerhafte Einstufung der Anlage im Hinblick auf die Störfallsicherheit und die zwischenzeitlich vorgenommenen erheblichen Änderungen des Anlagenkonzeptes, wie z.B. bei der Niederschlagswasserversickerung und Abwasserbeseitigung, machen dies aus Sicht der Naturschutzverbände notwendig. Mit der Integration der Batteriezellenfertigung tritt Tesla in die Flucht nach vorn an, erweitert die Anlage und lenkt von den Unzulänglichkeiten der bislang vorgelegten Unterlagen ab.

Michael Ganschow, Geschäftsführer Grüne Liga Brandenburg stellt dazu fest: „Es ist nicht nachvollziehbar, wie hier eine scheibchenweise Genehmigung eines nicht genehmigungsfähigen Projektes betrieben wird. Denn noch kennt offensichtlich niemand, nicht einmal Tesla selbst, das gesamte Ausmaß der Fabrik. Wie kann eine Behörde da eine fundierte Entscheidung fällen?“

Insbesondere eine nachhaltige und naturverträgliche Nutzung des Grundwassers, die auch die Trinkwasserversorgung der wachsenden Bevölkerung unter den Rahmenbedingungen der Klimakrise berücksichtigt, ist aus Sicht der Verbände noch immer äußerst fraglich.
Tesla hat einen Wasserbedarf von 3,6 Mill m³ pro Jahr ab 2023 angekündigt. In die Unterlagen der dritten Auslegung soll die Batteriefabrik wiederaufgenommen werden. So drängt sich der Verdacht auf, dass es Strategie ist, so ein Industriegroßprojekt in einem Wasserschutzgebiet in Antragsabschnitte zu zerlegen und mit vorläufigen Genehmigungen zu errichten.

NABU und GrüneLiga erwarten, dass die Politik ab sofort viel kritischer auf das Gesamtvorhaben und all seine Folgen für Umwelt, Menschen und die Region sieht und angesichts der der erhofften Arbeitsplätze und der wirtschaftlichen Impulse die Scheuklappen ablegt, denn die Landesregierung ist in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern Brandenburgs und nicht Tesla verpflichtet. Bei dem aktuellen Baufortschritt ist ein Rückbau ohne Schäden nahezu unmöglich. Daher sollen keine weiteren Zulassungen nach §8a erteilt werden. In Anbetracht der umfangreichen Veränderungen sind zudem auch die bislang erteilten Zulassungen erneut zu überprüfen.

„Wir erwarten, dass Tesla aus seinen bisherigen Fehlern gelernt hat und seine Hausaufgaben für die dritte Auslegung gut und gründlich macht. Es müssen endlich abschließende, vollständige und beurteilungsfähige Antragsunterlagen auf den Tisch gelegt und der Öffentlichkeit mit allen einschlägigen Stellungnahmen und Gutachten bekannt gemacht werden,“ sagt Thorsten Deppner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Dazu gehört auch, dass es einen erneuten Erörterungstermin gibt, in der Bedenken und Hinweise der Bürger besprochen werden können“.

Zum Tag der Streuobstwiese

Pressemitteilung der Heinz-Sielmann-Stiftung vom 28. April 2021

Am Freitag 30. April 2021 wird erstmalig europaweit der Tag der Streuobstwiese begangen. In dieser Jahreszeit stehen in vielen Streuobstregionen Europas die Obstbäume in voller Blüte. Streuobstwiesen sind überaus artenreich und für viele bedrohte Arten besonders wertvoll. Deshalb fördert die Heinz Sielmann Stiftung in ihren Biotopverbünden, am Stammsitz bei Duderstadt und auch in Brandenburg den Erhalt und die Neuanlage sowie die Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Streuobstwiesen.

Wer heute einen Apfelbaum pflanzt, knüpft Hoffnungen auf eine möglichst baldige reiche Ernte von frischem, gesundem Obst an das Bäumchen. Aber ein Hochstamm-Apfelbaum, wie er auf einer Streuobstwiese typisch ist, braucht bis zu zehn Jahre, bis er eine nennenswerte Zahl von Äpfeln trägt. Erst mit 30 Jahren hat er seine volle Ertragskraft erreicht. In diesen Jahrzehnten muss er in vielerlei Hinsicht gepflegt werden. Das Wissen darum geht seit vielen Jahren in dem Maße zurück wie auch die Streuobstbestände sich über die vergangenen Jahrzehnte verringert haben. Damit verschwindet neben dem Wissensschatz ein ökologisch äußerst wertvoller Lebensraum für Tausende von Tier- und Pflanzenarten.

Stiftung fördert Kompetenzstelle Brandenburger Streuobstwiese

Deshalb hat sich die Heinz Sielmann Stiftung im vergangenen Jahr entschieden, gemeinsam mit dem Land Brandenburg, der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde und vielen anderen Unterstützern die Entwicklung des Vereins Äpfel und Konsorten e. V. als Kompetenzstelle Brandenburger Streuobstwiese zu fördern. Der Verein ist seit 2012 aktiv. Er organisiert und koordiniert die Vernetzung der zahlreichen Streuobst-Akteure und -Initiativen im Land Brandenburg. Streuobstwieseneigentümer und -nutzer, Landschaftspfleger, Umweltschützer, Forstbehörden und andere Interessierte erhalten Zugang zu Daten und Fakten rund um die Brandenburger Streuobstwiesen. Auch hat der Verein ein Streuobstwiesen-Kataster angelegt, um zukünftig eine genauere Übersicht über die Brandenburger Bestände zu erhalten.

Regenwälder Brandenburgs

Der Verein Äpfel & Konsorten e. V. bezeichnet die Streuobstwiesen im Land als die Regenwälder Brandenburgs – wegen ihrer Bedeutung für die Artenvielfalt. Streuobstwiesen zählen zu den artenreichsten Biotopen Mitteleuropas. 3.000 – 5.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten, teilweise vom Aussterben bedroht, finden Lebensraum auf Streuobstwiesen. Wildbienen und andere Insekten ernähren sich vom Pollen und Nektar der Blüten und vom Obst. Vögel, die sich von Insekten ernähren wie Wiedehopf, Steinkauz, Bienenfresser und viele andere, finden reichlich Nahrung und Nistplätze auf Streuobstwiesen. Auch Raubvögeln, die zum Beispiel Mäuse fressen, bieten die Obstwiesen ein passendes Nahrungsangebot. Aber auch Amphibien und Reptilien wie Kreuzotter, Blindschleiche, Zauneidechse und Erdkröte leben bevorzugt auf Streuobstwiesen.

Streuobstwiesen-Kataster

Im Brandenburger Streuobstkataster sind aktuell 1.766 Hektar Streuobstwiesen erfasst, informiert der Verein Äpfel und Konsorten e. V. Diese Datenbank ist die für das Land Brandenburg offizielle Erfassungsplattform und bildet den aktuellen Stand der Dinge ab. Der Bestand der Streuobstwiesen ist in Brandenburg um 70-80% zurückgegangen. Viele Wiesen sind überaltert und in einem schlechten Zustand, erklärt Oliver Exner, Vorstandsmitglied des Vereins.

Schutz durch Nutzung

Auch die wirtschaftliche Nutzung von Streuobstbeständen in Brandenburg will der Verein vorantreiben und damit den Schutz und die Weiterentwicklung des Bestandes sichern. Zehn Hektar Streuobstwiesen pflegt der Verein selbst. Die Wiesen werden extensiv bewirtschaftet, gepflegt und abgeerntet. Apfelsaft und Cider aus dem naturnahen Anbau sind als Produkte beim Verein erhältlich. Zugleich dienen die Obstwiesen auch als Schau- und Sortengarten für Umweltbildungsprojekte.

Streuobstwiesen in Deutschland und Europa

Streuobstwiesen-Hotspots in Deutschland sind Baden-Württemberg und Bayern, wo sich 40 beziehungsweise 20 Prozent der Flächen befinden. Insgesamt beheimatet Deutschland mit bis zu 300.000 Hektar die größten Streuobstbestände Europas. Neben Deutschland zählen die Bretagne, die Normandie, Luxemburg, die Schweiz, Österreich und Slowenien zu den wichtigsten Standorten für Streuobstwiesen.

Bereits im März wurde die Streuobstwiese von der deutschen Kommission der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) in die deutsche Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Wertvolles Wissen zur Pflege und Neuanlage der artenreichen Biotope soll erhalten und weitergegeben werden.

Änderung des Tesla-Genehmigungsantrags

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 27. April 2021

Potsdam – Das Unternehmen Tesla hat die Genehmigungsbehörde darüber informiert, dass der Genehmigungsantrag für die Anlage zur Herstellung von Elektrokraftfahrzeugen in Grünheide (Mark) geändert werden soll.

Aufgrund von verfahrensrechtlichen Aspekten und Tesla’s Wunsch, weitere Verbesserungen der Automobilfabrik bereits in das aktuelle Verfahren einzubringen, beabsichtigt Tesla Brandenburg eine erneute Änderung des vorliegenden Genehmigungsantrags nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz. In den geänderten Antrag wird auch die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Batteriezellherstellung einbezogen.

Der genaue Umfang der vorgesehenen Änderungen ist der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Umwelt (LfU), derzeit noch nicht bekannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund dieser Änderung eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich wird. Dies beinhaltet eine erneute Bekanntmachung und Auslegung der Unterlagen sowie die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Da über Art und Umfang der geplanten Änderungen noch keine näheren Informationen vorliegen, können Aussagen zum weiteren Verfahrensablauf und zur Dauer bis zu einer abschließenden Entscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden.

Hintergrund:

Das Genehmigungsverfahren ist ein antragsgebundenes Verfahren. Der Vorhabenträger ist berechtigt, seinen Antrag jederzeit zu ändern. Die Genehmigungsbehörde entscheidet nach § 8 Abs. 2 der Genehmigungsverfahrensverordnung (9. BImSchV), ob eine erneute Bekanntmachung des Vorhabens erforderlich wird. Diese würde die Auslegung der geänderten Antragsunterlagen für einen Monat sowie einen weiteren Monat Einwendungsfrist beinhalten.

Ob eine erneute Erörterung von möglichen Einwendungen erforderlich wird, hängt vom Inhalt der Einwendungen ab.

Gerechte Klimapolitik könnte helfen, extreme Armut zu verringern

Pressemitteilung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) vom 27. April 2021

 

 

Ambitionierte Klimapolitik könnte helfen, extreme Armut in Entwicklungsländern zu reduzieren. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie von Forschenden des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) – ein Ergebnis, das im Gegensatz zu der weit verbreiteten Annahme steht, dass die Eindämmung des Klimawandels mit einem Kompromiss bei der Bekämpfung von Armut einhergeht. Um Klimapolitik und Armutsbekämpfung zu einer Win-Win-Situation für Planet und Mensch zu machen, sind eine progressive Verteilung der Einnahmen aus Emissionspreisen und eine faire internationale Lastenteilung entscheidend.

„Klimapolitik schützt die Menschen vor den Folgen des Klimawandels wie extremen Wetterereignissen oder Ernteausfällen. Sie kann aber auch zu höheren Energie- und Nahrungsmittelpreisen führen“, so Bjoern Soergel vom PIK, Hauptautor der Studie. „Dies könnte eine zusätzliche Belastung vor allem für arme Bevölkerungsschichten weltweit darstellen, die ohnehin schon anfälliger für Klimafolgen sind. Armutsbekämpfung muss daher in die Gestaltung der Klimapolitik einbezogen werden.“

In der Studie, die in Nature Communications veröffentlicht wurde, berechnen die Potsdamer Forscher, dass im Jahr 2030 noch etwa 350 Millionen Menschen in extremer Armut (d.h. mit weniger als 1,90 Dollar pro Tag) leben werden, wenn die derzeitige sozioökonomische Entwicklung anhält – und diese Zahl berücksichtigt noch nicht einmal die COVID-19-Pandemie oder die negativen Auswirkungen des Klimawandels. Das UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goal, kurz SDG), extreme Armut bis 2030 zu beseitigen, wird damit deutlich verfehlt. Bei einer ehrgeizigen Klimapolitik, die dem 1,5°C-Ziel aus dem Pariser Abkommen entspricht, könnten sogar zusätzliche 50 Millionen Menschen in extremer Armut verbleiben.

„Um dies zu vermeiden sollten wir die Bepreisung von Emissionen mit einer progressiven Verteilung der Einnahmen daraus kombinieren“, so Soergel weiter. Dies könnte über eine Klimadividende“ erreicht werden: Die Einnahmen werden zu gleichen Teilen an alle Bürger zurückgegeben, wodurch ärmere Haushalte mit typischerweise geringeren Emissionen insgesamt profitieren. Zusätzlich empfiehlt die Studie internationale Klima-Finanztransfers von Industrieländern an Entwicklungsländer. „Zusammengenommen könnte dies tatsächlich den Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Armutsbekämpfung auflösen und in eine Synergie verwandeln“, so Soergel. 

Mit oder ohne? Die Auswirkungen nationaler Umverteilungspolitik auf die Armut

Um zu diesen Ergebnissen zu kommen, modellierten die Forscher zunächst eine globale Klimapolitik bestehend aus höheren Emissionspreisen in Industrieländern und zunächst niedrigeren Preisen in Entwicklungsländern. Weiterhin untersuchten sie, wie sich die globale Armut ohne und mit progressiver Verteilung der Einnahmen aus den Emissionspreisen entwickelt.

Ihre Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Umverteilung dieser Einnahmen die negativen Auswirkungen von Klimapolitik auf Armut abmildern kann. Insgesamt würde dies sogar zu einer Reduzierung von extremer Armut um etwa 6 Millionen Menschen im Jahr 2030 führen.  Es zeigt sich aber auch, dass die nationalen Einnahmen in den meisten Ländern in Subsahara-Afrika nicht ausreichen würden, um die Auswirkungen ambitionierter Klimapolitik auszugleichen – also gerade in der Weltregion, in der auch extreme Armut am weitesten verbreitet ist.

Finanztransfers von Industrie- zu Entwicklungsländern

In einem zweiten Schritt betrachteten die Wissenschaftler deshalb die internationale Lastenteilung. Ko-Autor Nico Bauer erklärt: „Um die Kosten des Klimaschutzes gerecht zu verteilen, sollten Industrieländer Entwicklungsländer finanziell unterstützen.“ Laut der Studie würde bereits ein kleiner Teil der Einnahmen aus den Emissionspreisen (ca. 5%) der Industrieländer ausreichen, um die negativen Auswirkungen von Klimapolitik auch in Subsahara-Afrika mehr als auszugleichen. Diese finanzielle Transferleistung könnte zu einer Reduktion der globalen Armut um rund 45 Millionen Menschen im Jahr 2030 führen. „Die Kombination von nationaler Umverteilung der Einnahmen aus Emissionspreisen mit internationalen Finanztransfers könnte somit ein wichtiger Ansatzpunkt für eine faire und gerechte Klimapolitik in Entwicklungsländern sein“, folgert Elmar Kriegler, Ko-Autor der Studie. „Dabei ist wichtig, auch über das Jahr 2030 hinauszuschauen und langfristig darauf hinzuarbeiten, extreme Armut zu beseitigen.“

Wunsch nach mehr Wissen über Arten, klares Votum für die Energiewende und Skepsis gegenüber Gentechnik in der Landwirtschaft

Pressemitteilung des Bundesamtes für Naturschutz vom 27. April 2021

Für einen Großteil der Jugendlichen hat Natur eine starke persönliche Bedeutung: Natur gehört für sehr viele junge Menschen zu einem guten Leben dazu. Sie sind zudem mehrheitlich der Meinung, dass es die Pflicht der Menschen ist, die Natur zu schützen. Die Corona-Krise hat auch für die Lebensgestaltung Jugendlicher deutliche Veränderungen gebracht: Mehr als die Hälfte geben an, sich häufiger in der Natur aufzuhalten, um sich abzulenken oder sich zu bewegen. Das sind zentrale Ergebnisse der ersten Jugend-Naturbewusstseinsstudie, die Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz, heute vorgestellt hat.

„Jugendlichen liegt unsere Natur am Herzen. Bereits ein Drittel aller Jugendlichen hat an einer Demonstration für den Umwelt- und Naturschutz teilgenommen; ein Großteil könnte sich eine Teilnahme vorstellen. Jugendliche sind also engagiert und unterstützen Ziele des Naturschutzes – und eben diese Unterstützung brauchen wir, um den Naturschutz noch stärker und auf lange Sicht in unserer Gesellschaft zu verankern und die Naturschutzarbeit voranzubringen“, sagt BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel.

Die Studie zeigt weiterhin: Jugendliche wollen über Tiere und Pflanzen gerne mehr wissen, allen voran über die Säugetiere, über Bäume und Vögel. Sie finden Schutzgebiete wichtig, um die Artenvielfalt zu sichern und dem Klimawandel entgegenzuwirken. Und auch hinter der Energiewende steht ein Großteil der jungen Menschen – nur zwei Prozent der Heranwachsenden findet sie nicht richtig. Der Digitalisierung räumen die Jugendlichen im Allgemeinen deutlich häufiger Chancen als Risiken ein; im Bereich Naturschutz sehen sie das Thema jedoch ambivalent. Gentechnik in der Landwirtschaft gegenüber sind junge Menschen mehrheitlich skeptisch eingestellt: 83 Prozent wünscht sich beispielsweise eine eindeutige Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Was die biologische Vielfalt betrifft, sind fast drei Viertel der Befragten überzeugt, dass diese weltweit schwindet – und es zugleich Pflicht der Politik ist, dieser Entwicklung entgegenzutreten.

Die Jugend-Naturbewusstseinsstudie 2020 wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erstellt, und schließt an die Umfragen zum Erwachsenen-Naturbewusstsein alle zwei Jahre an. Für die erste repräsentative Jugend-Umfrage wurden im Frühsommer 2020 gut 1.000 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren befragt. Im Herbst wurde die Befragung um das Thema „Natur und Corona“ und weitere 1.000 Jugendliche im Alter von 14 bis 24 ergänzt. Die Studie ist in ihrer Aussagekraft für ganz Deutschland repräsentativ.

Die Jugend-Naturbewusstseinsstudie 2020 finden Sie zum Download unter www.bmu.de/PU654
Ein Kurzpapier mit den wesentlichen Aussagen der Studie finden Sie unter https://www.bfn.de/presse/hintergrundinfos.html

Strengere CO2-Bepreisung durch den EU Green Deal könnte bereits 2030 das Ende der Kohleverstromung in Europa bedeuten

Pressemitteilung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) vom 27.April 2021

 

 

Eine Verschärfung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) im Einklang mit dem Green Deal der EU könnte die Dekarbonisierung des europäischen Stromsektors dramatisch beschleunigen – und wahrscheinlich ein Ende der Kohleverstromung herbeiführen. In einer neuen Studie zeigt ein Potsdamer Forschungsteam die erheblichen Veränderungen auf, die Europas Stromsystem durchlaufen wird, sobald das neu beschlossene Klimaziel von minus 55% zu einer Verknappung der ETS-Mengen führt. Höhere CO2-Preise, so zeigen die Autoren, sind nicht nur ein unvermeidlicher Schritt, um die Emissionen zu senken – sie werden auch viel schneller zu einem kostengünstigen, von erneuerbaren Energien geprägtem Stromsystem führen.

 „Wenn die EU ihr jüngst bestätigtes Ziel konsequent verfolgt, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber 1990 zu senken, und entsprechend die Zertifikatsmengen im ETS anpasst, wird sich der Stromsektor überraschend schnell grundlegend verändern“, sagt Robert Pietzcker vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), einer der Haupt-Autoren. „Unsere Computermodelle, mit denen wir die Umsetzung der Ziele simuliert haben, zeigen, dass die erneuerbaren Energien bereits 2030 fast drei Viertel der Stromerzeugung ausmachen und wir bereits 2040 null Emissionen im Stromsektor erreichen würden. Wenn der Wandel erst einmal eingeleitet ist, wird er in beispielloser Weise an Geschwindigkeit gewinnen.“

Um die Auswirkungen zu quantifizieren, untersuchten die Ökonomen Faktoren wie unterschiedlich scharfe Emissionsreduktionsziele, eine erhöhte Stromnachfrage, die sich aus der Sektorkopplung ergeben könnte, und Investitionen in den Ausbau der Übertragungsnetz-Infrastruktur, um erneuerbare Ressourcen in den europäischen Ländern besser zu bündeln. Sie berücksichtigten in ihrer Analyse, deren Ergebnisse auch in das Kopernikus-Projekt Ariadne einfließen, zudem die Auswirkung einer möglichen Nichtverfügbarkeit von neuen Kernkraftwerken sowie von Kraftwerken mit Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (Carbon Capture and Storage, CCS).  Bemerkenswerterweise erwiesen sich dabei weder Kernkraft noch fossile CCS-Kraftwerke in den Computersimulationen als relevant für die Emissionsreduktion.

Kohleausstieg bis 2030, gasbasierte Stromerzeugung stark reduziert

„Alles in allem wird das 55%-Ziel massive Auswirkungen auf den Stromsektor haben“, sagt Sebastian Osorio vom PIK, ein weiterer Haupt-Autor. „Unter dem bisherigen EU-Klimaziel – das eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um lediglich 40% vorsah – wurde erwartet, dass der CO2-Preis im Rahmen des EU-Emissionshandels bis 2030 auf 35€ pro Tonne CO2 steigen würde. Implementiert die EU jedoch das neue Ziel von minus 55%, würde sich der CO2-Preis im ETS mehr als verdreifachen, auf rund 130€ pro Tonne CO2 im Jahr 2030. Das wäre das Ende der Kohleverstromung, wie wir sie kennen – nämlich nur noch 17 Terrawattstunden im Jahr 2030, lediglich 2% des Niveaus von 2015.“

„Anders als in den letzten Jahren zu beobachten war, wird das Ende der Kohle allerdings nicht dazu führen, dass in Zukunft mehr Strom in Gaskraftwerken erzeugt wird“, ergänzt Robert Pietzcker. „Bei CO2-Preisen von über 100€ pro Tonne CO2 erwarten wir, dass die gasbasierte Stromerzeugung bis 2030 auf weniger als 40% des Wertes von 2015 sinkt, und bis zum Jahr 2045 sogar auf weniger als 4%. Die Pläne zum Bau neuer Gas-und-Dampf-Kombikraftwerke in einigen EU-Mitgliedsstaaten fühlen sich an wie eine Zeitreise zurück ins Jahr 2005, als einige Energieversorger trotz des EU-ETS neue Kohlekraftwerke planten und damit Milliarden an stranded assets schufen, die ihre Investitionskosten nie zurückzahlen werden. Die einzigen Neubauten, die ihre Investitionskosten wahrscheinlich wieder einspielen werden, sind Anlagen mit Turbinen, die auch mit hohen Anteilen von Wasserstoffbeimischung laufen können.“

Die saisonale Wasserstoffspeicherung in Kombination mit einer besseren Vernetzung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und dem Einsatz von Batterien kann einen stabilen Betrieb eines sauberen Stromsystems ermöglichen, das fast ausschließlich auf erneuerbaren Quellen basiert.

Strompreise würden zunächst steigen, aber dann bis 2050 auf das heutige Niveau zurückkehren

Dies ist nicht nur eine gute Nachricht für die Stabilisierung unseres Klimas, sondern auch für die Industrie und die Endverbraucher, da diese Veränderungen nur mit sehr geringen Preissteigerungen einhergehen werden. „Die Abschaltung fossiler Kraftwerke vor dem Ende ihrer Lebensdauer und der frühere Ausbau von Wind- und Solarenergie in diesem Jahrzehnt werden die Preise vorübergehend erhöhen“, erklärt Ko-Autor Renato Rodrigues vom PIK. „Aber nach 2025 werden die Kosten aufgrund der größeren Verfügbarkeit von günstigem Wind- und Solarstrom wieder sinken und die Strompreise letztlich auf das Niveau des letzten Jahrzehnts zurückführen. Die EU ist also gut beraten, ihr neues Ziel schnell in eine Verschärfung der ETS-Mengen umzusetzen, um eine bezahlbare und nachhaltige Transformation unseres Stromsystems zu gewährleisten.“

Artikel: Robert C. Pietzcker, Sebastian Osorio, Renato Rodrigues (2021): Tightening EU ETS targets in line with the European Green Deal: Impacts on the decarbonization of the EU power sector. Applied Energy. DOI: 10.1016/j.apenergy.2021.116914.

Link zum Artikel: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0306261921003962

Link zu weitere Infos: zum Kopernikus-Projekts Ariadne

Verstöße gegen das Verpackungsgesetz effizienter ahnden – Neues Portal stärkt digitale Zusammenarbeit mit Behörden

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 27. April 2021

Potsdam – Das Verpackungsgesetz verpflichtet bereits seit Anfang 2019 Hersteller, sich im öffentlichen Hersteller-Register der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) zu registrieren. Damit konnten die Produktverantwortung der Hersteller beim Inverkehrbringen von Verkaufsverpackungen deutlich erhöht und die Zahl der verpflichteten Hersteller, die sich an der Entsorgung über die dualen Systeme beteiligen, bereits in den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten verdreifacht werden. Ein neues Portal der Stiftung soll nun den Behörden das Ahnden bei möglichen Ordnungswidrigkeiten erleichtern.

Minister Axel Vogel: „Das Konzept der dualen Entsorgung von Verpackungen ist nur sinnvoll, wenn sich tatsächlich die Hersteller an den Kosten für die Entsorgung der von ihnen verkauften Verpackungen beteiligen. Die Gründung einer zentralen Stelle war daher überfällig, um die Probleme von Unterlizensierung und Trittbrettfahren bei der Verpackungsentsorgung besser in den Griff zu bekommen. Derartige Erfolge gelingen nur mit einer effizienten und stärker vernetzt arbeitenden Verwaltung. Deshalb ist es gut und richtig, dass die ‚Zentrale Stelle Verpackungsregister‘ auch die Digitalisierung nutzt und ein Einschreiten bei Verstößen mit dem neuen Portal schneller möglich wird.“

Die ZSVR spielt eine wichtige Rolle bei der Festsetzung der Entgelte für das Recycling von Verpackungen. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt definiert sie Mindeststandards, nach denen die dualen Systeme ihre Beteiligungsentgelte für Verkaufsverpackungen gestalten müssen. Für gut recycelbare Verpackungen müssen Hersteller weniger Entgelte entrichten, für schwer zu recycelnde Verpackungen dementsprechend mehr. Dies ist ein erster Schritt in Richtung eines verpflichtenden recyclinggerechten Designs von Verkaufsverpackungen.

Übergeordnetes Ziel der ZSVR ist es, den Markt für Recycling zu stärken und zugleich das Verpackungsgesetz wirksam umzusetzen. So werden diejenigen stärker in die Pflicht genommen, die vorrangig für das Aufkommen von Verpackungsmüll verantwortlich sind und Verstöße identifiziert. Seit 2019 wurden von der ZSVR rund 6.000 Ordnungswidrigkeiten gegen das Verpackungsgesetz festgestellt. Schwierig blieb und bleibt bislang die Ahnung solcher Verstöße.

Das im April an den Start gegangene „LUCID Behördenportal“ gestaltet nun den Austausch zwischen der ZSVR und den Unteren Abfallbehörden effizienter und ermöglicht ein schnelleres Eingreifen bei Verstößen. So wird es beispielsweise einfacher und sicherer, Beweisakten zu übermitteln. Das Portal stellt zudem für die zuständigen Behörden die von der ZSVR ermittelten Verdachtsfälle automatisiert und in digitaler Form bereit. Zugleich haben die Vollzugsbehörden selbst die Möglichkeit, bei der ZSVR aktiv Informationen abzurufen. Bearbeiterinnen und Bearbeiter der zuständigen Behörde können entsprechende Unterlagen anfordern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Unternehmen seinen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz nicht oder nicht adäquat nachkommt. Zudem kann die Historie der Fallbearbeitungen ebenfalls digital eingesehen werden. Die angebundenen Behörden können individuelle Auswertungen anlegen und dazu Daten abfragen, um den Vollzug im jeweiligen Bundesland zielgerichtet durchzuführen.

Mittelfristig ist es geplant, dass die zuständigen Abfallbehörden auch Informationen zu den Erfassungsmengen der Verpackungen und die Mengenstromnachweisberichte der Systeme bekommen.

Umweltminister Axel Vogel: „Die mit der ZSVR geschaffene bessere digitale Vernetzung der zuständigen Registrierungsstelle mit den Länderbehörden und den zuständigen Abfallbehörden ist ein großer Gewinn für eine gerechte Verpackungsentsorgung. Schwierig bleibt für die zuständigen Abfallbehörden mangels Personal allerdings die tatsächliche Abarbeitung der unzähligen festgestellten Rechtsverstöße. Hier sehe ich noch großes ungenutztes Potential in einer digitalen Behörde, wie der ZSVR. Dies muss bei der Weiterentwicklung des Verpackungsgesetzes unbedingt mitgedacht werden.“

Das Umweltministerium des Landes Brandenburg hat derzeit den Vorsitz der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), ist als Vorsitzland der LAGA Mitglied für die Länder in Kuratorium und Verwaltungsrat der ZSVR und leitet die länderoffene Arbeitsgruppe mit der ZSVR.