Förderkreis Alte Kirchen sucht „Blühenden Dorfkirchen“ – Umweltminister Axel Vogel ist Schirmherr des Wettbewerbs

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 30. April 2021

Potsdam – Umweltminister Axel Vogel übernimmt die Schirmherrschaft für das Projekt „Blühende Dorfkirchen“ des Förderkreises Alte Kirchen Berlin-Brandenburg e.V. (FAK). Für einen Förder-Wettbewerb ruft der Förderkreis zu Ideenvorschlägen für die Gestaltung der schönsten Blumenwiesen rund um die Brandenburger Dorfkirchen auf.

Artenreiche Blühwiesen sind überlebenswichtige Biotope und häufig Rettungsinseln für Insekten, Reptilien, Kleinsäuger, Amphibien und Vögel. Hier finden sie Nektar, Nahrung und Brutplätze. Und auch für Menschen bietet eine solche Wiese einiges: Entspannung, Abwechslung, Bewegung, Entschleunigung und Gesundheit.

Rund um viele Dorfkirchen, in Pfarrgärten und auf Friedhöfen bietet das Anlegen und die Pflege von Blühstreifen und Blumenbeeten einen wichtigen Beitrag für mehr Artenschutz. Anstelle von Rasen lädt das Projekt „Blühende Dorfkirchen“ dazu ein, bunte Mischungen von Kornblumen, Klatschmohn, Kamille, Flockenblumen, Hornklee, Glockenblumen und Gräsern auszusäen und Sträucher zu pflanzen – je nach regionalen Gegebenheiten. Auch Blühpatenschaften, Wildbienenweiden und vieles mehr, was Insekten Lebensraum bietet und die Biodiversität erhält, will der Förderkreis unterstützen.

„Ich freue mich, für dieses Projekt die Schirmherrschaft zu übernehmen“, sagt Umweltminister Axel Vogel. „Brandenburg hat viele historische und sehenswerte Dorfkirchen – oft umgeben von kleinen Parks, Friedhöfen oder platziert auf einem kleinen Hügel. Es wird spannend sein zu sehen, was sich die Brandenburgerinnen und Brandenburger einfallen lassen, um die Umgebung der Dorfkirchen zu verschönern und zugleich einen Beitrag zur Artenvielfalt zu leisten.“

Beteiligen können sich unter anderem Kirchengemeinden mit Jugendgruppen und Chören, Kommunen, Kirchenfördervereine oder örtliche Initiativen. Bewerbungen mit einer Beschreibung der Gestaltungsideen, des Ist-Zustands und einer Vorstellung der beteiligten Personen sind ab sofort möglich. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Die Ideen können schriftlich, aber auch als Video, Bild, Collage oder Zeichnung eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 1. August 2021.

Eine Jury wählt am 1. September 2021 aus allen Einsendungen zehn besonders kreative und interessante Bewerbungen aus. Die Gewinnerteams erhalten dann eine Starthilfe von 250 Euro, zum Beispiel für Saatgut, Stauden oder Gehölze. 2023 werden dann die drei schönsten Ergebnisse der zwei Vegetationsperioden gekürt. Die Gewinnerprojekte erhalten Geldpreise zwischen 1.500 und .500 Euro.

Mehr Tierwohl durch verkürzte Transportwege

Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 29. April 2021

Förderung für regionale Schlachtstätten wird ausgeweitet

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat mit den Bundesländern vereinbart, dass kleine und mittlere regionale Schlachtbetriebe stärker gefördert werden. Ab sofort können die Länder entsprechende Programme anbieten, die vom Bund mit 60 Prozent co-finanziert werden. Ziel ist es, dezentrale Strukturen auszubauen, um die Transportstrecken für die Tiere zu verkürzen.

Julia Klöckner: „Ich bin klar der Auffassung, dass wir eine Regionalisierung der Schlachtstruktur brauchen. Es muss wieder mehr dezentrale Betriebe geben. Das können wir zukünftig besser unterstützen – ein guter und wichtiger Schritt. Denn eine Entzerrung entspricht dem gesellschaftlichen Wunsch nach regionaler Erzeugung. Vor allem dient sie aber der Verbesserung des Tierwohls, wenn sich dadurch Transportwege deutlich verkürzen.“

Bislang erstreckte sich die Förderung nur auf kleine und Kleinstunternehmen. Mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten können nun beispielsweise auch regionale Schlachtstätten gefördert werden, die im Verbund mit landwirtschaftlichen Erzeugern und Landmetzgern betrieben werden und zuvor wegen ihrer Größe nicht förderfähig waren.

Damit sichergestellt ist, dass die Förderung zielgerichtet erfolgt, können sie nur mittlere Schlachtbetriebe in Anspruch nehmen, die konkrete Auflagen einhalten: Unter anderem muss dargelegt werden, dass das Vorhaben vorrangig einer regional ausgerichteten Wertschöpfungskette und der Verkürzung von Tiertransportzeiten dient und bestehende Schlachtungs- und Fleischverarbeitungsunternehmen nicht verdrängt oder signifikant geschwächt werden.

Hintergrund:

Das wichtigste nationale Förderinstrument der Land- und Forstwirtschaft, für den Küstenschutz und die Entwicklung ländlicher Gebiete ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschließen der Bund und die Länder über die Ausgestaltung dieses nationalen Förderinstruments. Die Durchführung der Fördermaßnahmen erfolgt durch die Länder. Der Bund beteiligt sich an den Förderprogrammen finanziell, in dem er den Ländern 60 Prozent ihrer Ausgaben erstattet.

Weitere Fördermaßnahmen

Der PLANAK hat zudem weitere Fördermaßnahmen als Nachtrag zum aktuellen Rahmenplan 2021 bis 2024 beschlossen (Förderbereich 2A):

  • Neu ist, dass Investitionen, die zwar wirtschaftlich keinen Mehrwert haben, sich aber durch hohe Beiträge zum Umwelt- und Klimaschutz auszeichnen, mit bis zu 100 Prozent gefördert werden können (z. B. Abluftreinigungsanlagen). Weitere Maßnahmen sind mit bis zu 40 Prozent förderbar, z. B. Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger in Verbindung mit Stallbauten, die zu einer deutlichen Emissionsminderung führen.
  • Damit landwirtschaftliche Betriebe klimawandelbedingten Extremwetterereignissen besser begegnen können, wird im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) der Zuschuss für Investitionen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse von 20 auf 40 Prozent erhöht. Damit können z. B. Investitionen in Hagelschutznetze im Obst-, Wein- und Gemüsebau stärker gefördert werden.
  • Für die Kälberhaltung schreibt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung künftig einen weichen oder elastisch verformbaren Liegebereich vor. Damit diese Anforderung schon möglichst frühzeitig vor Ende der Übergangsfrist von möglichst vielen Betrieben erfüllt wird, werden Investitionen in diesem Bereich über die AFP-Modernisierungsförderung befristet bis zum Ende der Übergangsfrist mit einem um bis zu 10 Prozentpunkte erhöhten Regelsatz gefördert.

Urteil zum Klimaschutz

Pressemitteilung des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung vom 29. April 2021  

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung in einem Urteil heute dazu verpflichtet, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 genauer zu bestimmen.

Dazu Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung und des Mercator Institute for Global Commons and Climate Change:

„Das Urteil ist ein wichtiges Urteil, weil es die Rechte der kommenden Generationen auf eine sichere Umwelt stärkt und die Politik zu einer dauerhaften Selbstbindung verpflichtet. Es bestätigt rechtlich, was die Forschung schon länger sagt: Erstens, der Ausstoß von Treibhausgasen aus fossilen Brennstoffen gefährdet die Rechte unserer Kinder, ihre Freiheit und Sicherheit. Wir dürfen, zweitens, die Umstellung auf saubere Energie nicht in die Zukunft verschieben, sondern müssen rasch beginnen und dann dauerhaft dranbleiben. Und drittens braucht es konkrete Maßnahmen statt nur immer neuer ehrgeizigerer Ziele, die dann gar nicht eingehalten werden. Ökonomisch gesehen wird es auch teurer, je länger wir warten.

Das Urteil verpflichtet die deutsche Politik jedoch nicht zu ehrgeizigeren Klimazielen, sondern sie muss lediglich die Maßnahmen darlegen, mit denen sie diese erreichen will. Die deutschen Emissionen werden nicht wegen dieses Urteils stärker sinken müssen, sondern wegen der Zielverschärfung der Europäischen Union. Ein zweiter Emissionshandel für Transport und Wärme auf Ebene der EU ermöglicht einen glaubwürdigen Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2050. Damit bekommen Unternehmen die Planungssicherheit, die sie für Investitionen in saubere Innovationen brauchen. Sie sehen jetzt noch deutlicher die auch rechtlichen Risiken klimafeindlichen Wirtschaftens. Aber der Klimawandel ist nicht Schicksal, sondern Auftrag zum Handeln.“

Schulze: Bundesverfassungsgericht stärkt Klimaschutz

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 29. April 2021

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zu einer Reihe von Verfassungsbeschwerden gegen des Klimaschutzgesetz veröffentlicht. Darin bestätigt es, dass das Klimaschutzgesetz grundsätzlich ein geeignetes Instrument ist, den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Für die Zeit nach 2030 wird es nun weitere konkrete Vorgaben geben, allerdings wird Deutschland infolge des neuen EU-Klimaziels schon in den 20er Jahren seine bisher geplanten Klimaschutz-Anstrengungen erhöhen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßt das Urteil als Bestätigung des Klimaschutzgesetzes und als Stärkung für den Klimaschutz.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Diese Entscheidung ist eine deutliche Stärkung für den Klimaschutz. Das gibt uns Rückenwind für die schwierigen Aufgaben, die vor uns stehen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit auch den Mechanismus, den wir mit dem Klimaschutzgesetz eingeführt haben, und der jährlich sinkende Klimaziele für alle Sektoren vorsieht. Ich hätte gerne ein weiteres Zwischenziel für die 30er Jahre in das Gesetz aufgenommen, doch dafür gab es damals keine Mehrheit. Insofern ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht nun ein solches Wegducken vor der Zukunft ausschließt. Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber einen klaren Auftrag, auch über das Jahr 2030 hinaus klare gesetzliche Vorgaben für den Weg zur Klimaneutralität zu schaffen. Damit wir keine Zeit verlieren, werde ich noch im Sommer Eckpunkte für ein in diesem Sinne weiterentwickeltes Klimaschutzgesetz vorlegen, das langfristige Planungssicherheit schafft.

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren viel getan, um beim Klimaschutz besser zu werden. Unter deutscher Ratspräsidentschaft ist es 2020 gelungen, ein deutlich höheres EU-Klimaziel zu vereinbaren und an die Vereinten Nationen zu melden. Dieses neue EU-Klimaziel wird auch zu deutlich mehr Klimaschutz in Deutschland bereits in den 20er Jahren führen. So wird ein schärferer Emissionshandel die Energiewende weg von den fossilen Energieträgern hin zu Erneuerbaren in den nächsten Jahren stark beschleunigen. Damit werden wir der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, die Klimaschutzmaßnahmen nicht zu stark in die Zukunft zu verlagern, gerecht werden können.“