Bundesregierung startet Programm zur Bewilligung von Coronahilfen für Tierheime

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 19. April 2021

Das Bundesumweltministerium stellt finanzielle Mittel zur Leistung von Corona-Hilfen an Tierheime bereit. Ab Ende kommender Woche können entsprechende Förderanträge gestellt werden. Denn die Corona-Pandemie stellt auch die Tierschutzvereine in Deutschland in einem bislang noch nicht abzusehenden Ausmaß vor große finanzielle Probleme. In vielen Fällen fallen Spenden weg und können Vereinsaktivitäten nicht durchgeführt werden, mit denen normalerweise Spenden gewonnen werden. Auch die fehlenden Vermittlungsmöglichkeiten für Tiere und der dadurch erhöhte Betreuungsbedarf während des Lockdowns sind für viele Vereine schwer zu bewältigen.

Der Bundestag hat im Dezember 2020 daher eine Förderung für die Tierheime beschlossen. Um die Situation in den Tierheimen zu verbessern und das Tierwohl zu sichern, wurden im Haushalt 2021 des Bundesumweltministeriums Mittel in Höhe von 5 Mio. € veranschlagt. Die dafür notwendige Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft getreten. Allen Tierschutzvereinen, die Träger von Tierheimen sind, kann auf Antrag ein einmaliger Betriebskostenzuschuss von 7.500 € gewährt werden. Dieser soll helfen, Corona-bedingte Mindereinnahmen oder Mehrausgaben abzufedern. 

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Ich habe mich sehr gefreut, dass der Bundestag hier tätig geworden ist, denn die vom Ehrenamt getragenen Tierheime erfüllen eine enorm wichtige gesellschaftliche Aufgabe, und das unter extrem erschwerten Bedingungen. Die Fördermittel werden hoffentlich helfen, die schwierige Zeit zu überstehen“.

Antragsberechtigt sind alle in Deutschland tätigen privatrechtlich organisierten Träger von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen, die gemeinnützig tätig sind und über einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen. Die Antragsberechtigten müssen bei Antragstellung nachvollziehbar die Corona-bedingten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen und daraus resultierende Finanzierungsdefizite in Höhe von mindestens 7.500 Euro im Zeitraum vom 01. April 2020 bis zum 31. März 2021 darlegen.

Die Anträge sowie die wenigen erforderlichen Anlagen sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse https://ptoutline.eu/app/tierheime beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen. Die Freischaltung der Internetseite erfolgt am 23.04.2021 für einen Zeitraum von 4 Wochen.

Die Förderrichtlinie finden Sie unter http://www.bmu.de/GE943

Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft: Ministerium unterstützt Agrar- und Gartenbaubetriebe mit Hilfsprogramm

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 19. April 2021

Potsdam – Die Vorgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie verursachen bei den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus einen zusätzlichen finanziellen Aufwand für die Einreise, Unterbringung und Beschäftigung der Saisonarbeitskräfte. Das Agrarministerium hat deshalb eine Förderrichtlinie aufgelegt, mit der die Brandenburger Betriebe bei den Mehrausgaben durch die Unterbringungs- und Hygienevorschriften unterstützt werden.

Viele Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe sind auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktion, Pflege und Ernte, aber auch die Verarbeitung. Damit die Versorgung mit Lebensmitteln und das Überleben landwirtschaftlicher Betriebe auch in Zeiten der Coronakrise gesichert sind, unterstützt das Agrarministerium finanziell die pandemiebedingt erforderlichen Maßnahmen.

Das Hilfsprogramm im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Bewältigung von Mehrausgaben landwirtschaftlicher Betriebe durch die Unterbringungs- und Hygienevorschriften für Saisonarbeitskräfte im Rahmen der COVID-19-Pandemie“ gewährt einen Pauschalbetrag von 150 Euro für Saisonarbeitskräfte, die ab dem 1. März 2021 mindestens einen Monat ohne Unterbrechung in einem landwirtschaftlichen beziehungsweise gartenbaulichen Unternehmen in Brandenburg tätig sind. Dafür stehen insgesamt 3,45 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zum Hilfsprogramm findet man auf den Internetseiten des Agrarministeriums:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirtschaft/saison-arbeits-kraefte-hilfsprogramm/

Die pandemiebedingten Hilfen sind das Ergebnis des Runden Tisches „Gute Saisonarbeit in Brandenburg“. Mit dem erstmals im Mai 2020 einberufenen Runden Tisch haben das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie eine Plattform für regelmäßige Diskussionen und Erfahrungsaustausch zwischen Gewerkschaften, Agrar- und Anbauverbänden sowie der Landesregierung geschaffen.