Aufstallung von Geflügel im Havelland aufgehoben

Keine Fälle von Geflügelpest über mehrere Wochen

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 15. April 2021

Die im Dezember 2020 angeordnete Aufstallung von Geflügelbeständen in bestimmten Gebieten des Havellandes ist wieder aufgehoben worden. Das betrifft den Bereich der Niederung der unteren Havel/ Gülper See, die Gemarkungen Ketzin, Zachow, Falkenrehde, Tremmen und Etzin der Stadt Ketzin/Havel sowie die Gemarkung Markee der Stadt Nauen. Hierzu hat das havelländische Veterinäramt eine entsprechende Tierseuchen-Allgemeinverfügung erlassen. Die Aufstallung war in diesen Gebieten, wo Wildvögel üblicherweise rasten, zum Schutz vor der Geflügelpest erfolgt.

„Da über einen Zeitraum von mehreren Wochen im Landkreis Havelland kein Fall von Geflügelpest aufgetreten ist und Wasservogelansammlungen nun nur noch vereinzelt zu beobachten sind, habe ich entschieden die Aufstallung wieder aufzuheben“, erklärt Amtstierärztin Dörte Wernecke. „Somit ist die Freilandhaltung von Geflügel in allen Gebieten des Landkreises wieder möglich.“ Die nun erlassene Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallung kann im Amtsblatt Nr. 10/2021 des Landkreises Havelland eingesehen werden.

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