Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzkonzept – Klimawerkstatt am 4. Mai 2021

Pressemitteilung der Stadt Falkensee vom 15. April 2021

Mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde die Stadtverwaltung beauftragt, ein integriertes Klimaschutzkonzept zu erstellen. Das Planungsbüro seecon Ingenieure GmbH wurde damit betraut, ein solches Konzept zu entwerfen. Das Konzept soll ein Handlungsleitfaden für die Stadtverwaltung sein und konkrete und umsetzbare Maßnahmen für mehr Klimaschutz durch die Stadt Falkensee auflisten. Die Maßnahmen orientieren sich an der Maßgabe, klimafreundlich zu wirken und gleichzeitig wirtschaftlich und effizient zu sein. 

Nach der ersten Vorstellung des Planungsbüros seecon im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klima und Mobilität (ASUKM) im Februar 2020 und zwei weiteren Sachstandsberichten, findet im nächsten Schritt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Konzeptentwurf statt. In einer Klimawerkstatt können Falkenseerinnen und Falkenseer am 4. Mai 2021 gemeinsam mit dem Planungsbüro seecon, der Stadtverwaltung und anderen Expertinnen und Experten den Konzeptentwurf unter die Lupe nehmen. Ausgewählte Maßnahmen werden besprochen, bewertet und mit Änderungsvorschlägen versehen. Die Vorschläge werden vom Planungsbüro seecon aufgenommen, abgewogen und fließen in die Überarbeitung des Konzeptentwurfs ein. 

Die Klimawerkstatt findet aufgrund der Corona-Pandemie online statt und beginnt um 18 Uhr. Da Arbeitsgruppen gebildet werden, wird vorab um Anmeldung per E-Mail an beteiligung@falkensee.de gebeten. Ebenso können bis zum 27. April 2021 Assistenzbedarfe (Dolmetschen in Deutsche Gebärdensprache, in Leichte Sprachen, Prüfung des barrierefreien Zugangs zur Videokonferenz) unter beteiligung@falkensee.de angemeldet werden.

Abgebrannte Schweinezuchtanlage in Alt Tellin:

Tierschutzbund nimmt Minister Backhaus in die Pflicht

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 15. April 2021

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Mecklenburg-Vorpommern fordern Agrarminister Dr. Till Backhaus auf, einen Aufbau der abgebrannten Schweinezuchtanlage in Alt Tellin zu verhindern und andere Ställe auf ihre Brandschutzkonzepte zu überprüfen. Ebenso müsse der Minister dafür sorgen, dass die Versäumnisse aus dem Klageverfahren gegen die Genehmigung der Anlage aufgearbeitet werden.

„Dr. Till Backhaus muss jetzt die richtigen Konsequenzen aus dem Unglück ziehen, seinen Worten Taten folgen lassen und verhindern, dass die Anlage wiederaufgebaut wird. Auch eine ähnliche Megaanlage darf keine Alternative sein. Industrielle Agrarfabriken, in denen Tiere nur als Produktionsgüter gesehen werden, sind nicht mehr zeitgemäß und aus Tier- und Umweltschutzgründen untragbar“, sagt Kerstin Lenz, Vorsitzende des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Tierschutzbundes. Das Agrarministerium hatte gestern angekündigt, dass eine neue Anlage „nach dem neuesten Stand der Forschung ausgerichtet“ und „bundesweit Modell und Vorbild für andere Tierhaltungen“ sein solle. „Wir nehmen Minister Backhaus hier beim Wort und stellen klar, dass eine neue Anlage diesem Anspruch nur gerecht würde, wenn die tierschutzwidrigen Kastenstände verschwinden, die Sauen frei abferkeln können und eine Gruppen- sowie Auslaufhaltung ermöglicht wird. Alles andere wäre weder ein Vorbild noch aus Tierschutzsicht zu akzeptieren“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Aufarbeitung der Versäumnisse

Weil von Anfang an Bedenken gegen das Brandschutzkonzept bestanden, hatte der Tierschutzbund im Rahmen eines Widerspruchverfahrens des BUND ein Gutachten finanziert. Dieses bestätigte im Juni 2011 erhebliche Mängel. „In der mündlichen Verhandlung im März 2017 gaben die Gutachter der Betreiberseite an, dass die Tiere in einem Brandfall nicht aus dem Stall gerettet werden müssten, weil eine raucharme Schicht am Boden ein Überleben sicherstelle. Auch modifizierte Brandschutzkonzepte konnten nicht verhindern, dass am 30. März zehntausende Tiere qualvoll ihr Leben verloren“, sagt Lenz. „Wir fragen uns ernsthaft, wie die Anlage trotz massiver und offenkundiger Mängel überhaupt genehmigt und in Betrieb genommen werden konnte“, ergänzt Schröder. „Es muss jetzt außerdem aufgearbeitet werden, warum die Fortsetzung des Verfahrens so häufig und so lange aufgeschoben werden konnte. Das ist juristisches und behördliches Versagen.“ Da ähnliche Mängel gegebenenfalls auch für andere Ställe zutreffen, fordert der Tierschutzbund, diese nun hinsichtlich ihrer Brandschutzkonzepte zu überprüfen und im Zweifel zu räumen.

NABU kritisiert überdimensionierte Planung einer Raststätte am westlichen Autobahnring

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 15. April 2021

Alternativen nutzen, Flächenfraß vorbeugen und mit Augenmaß planen

Potsdam, 15.04.2021 – Der Naturschutzbund Brandenburg (NABU) kritisiert die Planung einer überdimensionierten und teuren neuen Raststätte am westlichen Berliner Autobahnring. Der NABU wirft den Planer*innen vor, den hohen Wert der Fläche für den Naturschutz nicht erkannt zu haben und stattdessen an einem Vorhaben festzuhalten, dass für die Verkehrssicherheit nicht erforderlich ist, viele Millionen Euro verschlingen würde, Habitate für seltene Tierarten zerstört und die Anwohner*innen um ihren Schlaf bringt.

Die Planungen für eine Raststätte am westlichen Berliner Autobahnring zwischen den Dreiecken Havelland und Werder sind bereits viele Jahre alt. Die seit dem 1. Januar 2021 für die Autobahnen zuständige Autobahn GmbH des Bundes will in dem Abschnitt auf der A 10 eine einseitige Raststätte auf einer Fläche von 30 Hektar mit rund 300 Stellplätzen errichten. Die Kosten für die Anlage wurden ursprünglich auf 10 Millionen Euro festgesetzt. Mittlerweile gehen die Planer*innen von rund 16 Millionen Euro aus, wobei in diesen Kosten zahlreiche Punkte noch nicht berücksichtigt sind. Der NABU vermutet, dass die Kosten auf über 20 Millionen Euro steigen werden.

Die Anlegung der neuen Raststätte begründen die Planer*innen mit einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Raststätte würde nämlich den Abstand zu den nächstgelegenen Raststätten um 20 km verkürzen. Der NABU hält den Planer*innen vor, damit an einer überholten Vorstellung des Straßenverkehrs festzuhalten. In Zeiten, in denen jede Fahrt mit einem Navigationsgerät vorgeplant werden kann, spielt ein Unterschied von 20 km für die Erreichung der nächsten Raststätte keine Rolle. Das gilt erst recht für Lkw-Fahrer*innen, die als besondere Zielgruppe der Raststättenplanung genannt sind. Diese planen ihre Fahrten weit im Voraus und wissen, wo sie Pause machen wollen und wo sie nachts ihre Lkw abstellen.

Die Planung ist aus Sicht des NABU auch deshalb völlig unsinnig, weil es 20 km nördlich zwei vorhandene Raststätten in Wolfslake gibt, die moderat ausgebaut werden könnten. Stattdessen wollen die Autobahnplaner diese beiden Raststätten zurückbauen und die neue Raststätte errichten. Die Kosten für den Rückbau und mögliche Altlastensanierungen sind aber bisher überhaupt nicht mit einberechnet worden. Die Standortgemeinde für die Raststätten Wolfslake will die beiden Raststätten behalten, die Landeshauptstadt Potsdam, auf deren Fläche die neue Raststätte errichtet werden soll, will diese dort nicht haben.

Die vor Ort sehr aktive Bürgerinitiative hat in Zusammenarbeit und unter Einbeziehung zahlreicher Gutachter*innen eine Untersuchung über den naturschutzfachlichen Wert der Fläche und das Vorhandensein von Habitaten gefährdeter Tierarten erarbeitet. Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Landesverbandes betont: „Die Unberührtheit der Fläche hat einen hohen Wert. Dazu gehören auch die Brutplätze mehrerer Kiebitze, die es entgegen dem generellen massiven Rückgang, hier noch immer gibt“, sagt Schröder. Durch die Errichtung der Anlage würde es zudem zur sehr wahrscheinlichen Vergrämung eines Fischadlerpaars kommen. Die Auffassung der Planer*innen, dass die Fischadler ohne weiteres umgesiedelt werden könnten, ist in dem Gutachten widerlegt worden, genauso wie zahlreiche andere Ansichten aus den Planungsunterlagen.

Der NABU hat beim Landesamt für Bauen und Verkehr zusätzlich zu dem Artenschutzgutachten eine vom einem Fachanwalt erarbeitete rechtliche Stellungnahme abgegeben, in der zahlreiche materielle und formelle Fehler gerügt werden.

Der NABU fordert die Landesbehörde, das Landesamt für Bauen und Verkehr, und das übergeordnete Verkehrsministerium auf, auf den Bund einzuwirken, von der Planung Abstand zu nehmen. „Die Brandenburger Behörden müssen dieses Vorhaben nicht genehmigen. Angesichts der Tatsache, dass derart viele Gesichtspunkte gegen diesen Standort und die Neuerrichtung einer Raststätte sprechen, können die Behörden den Antrag auf Planfeststellung mit dem Hinweis auf vorhandene Alternativen und den hohen Naturschutzwert der Fläche ablehnen. Dazu braucht es allerdings etwas politischen Mut.“

Aufstallung von Geflügel im Havelland aufgehoben

Keine Fälle von Geflügelpest über mehrere Wochen

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 15. April 2021

Die im Dezember 2020 angeordnete Aufstallung von Geflügelbeständen in bestimmten Gebieten des Havellandes ist wieder aufgehoben worden. Das betrifft den Bereich der Niederung der unteren Havel/ Gülper See, die Gemarkungen Ketzin, Zachow, Falkenrehde, Tremmen und Etzin der Stadt Ketzin/Havel sowie die Gemarkung Markee der Stadt Nauen. Hierzu hat das havelländische Veterinäramt eine entsprechende Tierseuchen-Allgemeinverfügung erlassen. Die Aufstallung war in diesen Gebieten, wo Wildvögel üblicherweise rasten, zum Schutz vor der Geflügelpest erfolgt.

„Da über einen Zeitraum von mehreren Wochen im Landkreis Havelland kein Fall von Geflügelpest aufgetreten ist und Wasservogelansammlungen nun nur noch vereinzelt zu beobachten sind, habe ich entschieden die Aufstallung wieder aufzuheben“, erklärt Amtstierärztin Dörte Wernecke. „Somit ist die Freilandhaltung von Geflügel in allen Gebieten des Landkreises wieder möglich.“ Die nun erlassene Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallung kann im Amtsblatt Nr. 10/2021 des Landkreises Havelland eingesehen werden.

Treibhausgase aus der Atmosphäre entnehmen: Mit dem richtigen CO2-Preispfad wird eine exzessive Nutzung der umstrittenen Technologie vermieden

Pressemitteilung des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung vom 15. April 2021

 

Technologien zur Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre (carbon dioxide removal oder CDR), wie Aufforstung oder Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung, sind in den meisten Szenarien ein unverzichtbarer Bestandteil zur Begrenzung des Klimawandels. Ein übermäßiger Einsatz solcher Technologien birgt jedoch Risiken wie Landkonflikte oder verstärkte Wasserknappheit aufgrund einer hohen Nachfrage nach Bioenergiepflanzen. Um diesen Zielkonflikt anzugehen, hat ein Team von Forschenden aus Potsdam und Berlin nun Anforderungen an einen dynamischen, langfristigen CO2-Preispfad identifiziert, um die Nachfrage nach CO2-Entnahmetechnologien zu reduzieren und damit langfristige Risiken effektiv zu begrenzen. Der Ansatz minimiert Governance- und Nachhaltigkeitsbedenken, indem er einen marktbasierten und politisch umsetzbaren Ansatz vorschlägt.

„Der CO2-Preis muss zu Beginn hoch genug sein, um sicherzustellen, dass die Emissionen schnell reduziert werden und relativ schnell Emissionsneutralität erreicht wird“, erklärt Erstautorin Jessica Strefler vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. „Wenn wir das erreicht haben, sollte die Preiskurve abflachen, um eine übermäßige CO2-Entnahme zu vermeiden. Das kann eine echte Win-Win-Situation sein: Ein solcher Preispfad reduziert sowohl die Risiken, die mit einer zunehmenden Abhängigkeit von der CO2-Entnahme verbunden sind, als auch die wirtschaftlichen Risiken sehr hoher CO2-Preise in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts.“

Kosten, Ökosysteme, Landnutzungskonflikte

Derzeit diskutierte und zum Teil bereits implementierte Technologien zur CO2-Entnahme wie Wiederaufforstung, direkte Luftabscheidung oder Bioenergie, jeweils in Kombination mit geologischer CO2-Speicherung, könnten vielversprechende Möglichkeiten sein um  Emissionsreduktionen zu ergänzen. Diese Technologien sind notwendig, um die verbleibenden wenigen Prozent der Emissionen zu kompensieren und Emissionsneutralität zu erreichen. Allerdings könnten bei einer groß angelegten, weltweiten Einführung erhebliche Risiken wie hohe wirtschaftliche Kosten, verstärkte Wasserknappheit oder Landnutzungskonflikte entstehen.

Ein solcher großflächiger Einsatz wäre nur dann notwendig, wenn die Emissionen zu wenig oder zu spät reduziert würden, so dass nach dem Erreichen des Ziels netto-negative Emissionen zur Senkung der globalen Mitteltemperatur notwendig würden. Beide Effekte könnten mit einem ausreichend hohen CO2-Preis zu Beginn vermieden werden. Selbst wenn dies nicht notwendig wäre, könnte ein übermäßiger CDR-Anreiz geschaffen werden, wenn der Kohlenstoffpreis nach der Emissionsneutralität weiter ansteigt.

Nach steilem Anstieg muss CO2-Preis konstant bleiben

„Die Bepreisung von Kohlenstoff ist der Schlüssel, um Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen – es gibt offen gesagt keinen anderen Weg, um dieses Ziel zu erreichen“, sagt Ko-Autor Ottmar Edenhofer, Direktor sowohl des PIK als auch des Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC). „Nach einem hohen Start und einem ziemlich steilen Anstieg sollte sich die Preiskurve abflachen, sobald die Emissionsneutralität erreicht ist, aber sie muss auf einem hohen Niveau bleiben, wenn wir sowohl eine fossilfreie Welt als auch ein vernünftiges Maß an Kohlendioxid-Entnahme beibehalten wollen. Unsere Berechnungen zeigen in der Tat, dass wir während des gesamten 21. Jahrhunderts eine substanzielle Bepreisung von CO2-Emissionen benötigen – mit positiven Auswirkungen sowohl für die Wirtschaft als auch für die Menschen.“

Artikel: Jessica Strefler, Elmar Kriegler, Nico Bauer, Gunnar Luderer, Robert C. Pietzcker, Anastasis Giannousakis, Ottmar Edenhofer. Alternative carbon price trajectories can avoid excessive carbon removal. Nature Communications. DOI: 10.1038/s41467-021-22211-2.Link zum Artikel:https://www.nature.com/articles/s41467-021-22211-2

Der Umwelt zuliebe

Gemeinde Schönwalde-Glien ruft zum Frühjahrsputz auf

Pressemitteilung der Gemeinde Schönwalde-Glien (Havelland)

Schönwalde-Glien, 15.04.2021. Da es auch in diesem Jahr nicht möglich ist in gewohnter Weise den Umwelttag zu begehen, ruft der Bürgermeister Bodo Oehme zum Familienspaziergang mit Mülltüten am 17.04.2021 auf. „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mithilfe am kommenden Samstag. Der Umwelt zuliebe ist es nötig Waldabschnitte und Wegesränder vom angesammelten Müll zu befreien.“ so der Bürgermeister. Viel Müll hat sich in den Waldgebieten und an den Straßenrändern angesammelt. Achtlos weggeworfene Flaschen, Papier und sonstiger Müll müssten aufgesammelt werden. Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, bittet die Gemeinde im Familienverband oder als Einzelpersonen zu sammeln und die Abstände einzuhalten. Es ist natürlich notwendig die derzeit geltende Corona-Eindämmungsverordnung einzuhalten.


Foto: Müllberge vielerorts im Gemeindegebiet
©Gemeinde Schönwalde-Glien
 

In folgenden Ortsteilen können Sie am 17.04.2021 Müllsäcke erhalten:

Paaren im Glien:                    von 9 bis13 Uhr          an der Gaststätte Kegler

Kulturklub Pausin:                  von 9 bis10 Uhr          am Feuerwehrdepot

Perwenitz:                              von 9 bis10 Uhr          am Feuerwehrdepot

Schönwalde-Siedlung:           von 9 bis 10 Uhr         am Rathaus

Schönwalde-Dorf:                  10 Uhr                        am Feuerwehrdepot

Wir bitten alle Schönwalder*innen zur aktiven Mithilfe, denn Schön(im)Walde-Glien soll es werden.