Pflanz-und Pflegeaktion im Kinderstadtwald aus Anlass des „Tag des Waldes“

Pressemitteilung der Baumschutzgruppe Finkenkrug vom 9.März 2021

Der 21. März ist der „Tag des Waldes“.

Auch wenn die meisten Bäumchen im Kinderstadtwald noch sehr klein sind, ist er eben doch ein (potentieller) Wald. Aus der Presse und anderen Medien erfahren wir, wir sehen es auch, dass der Wald nach drei zu heißen und trockenen Sommern und durch Schädlingsbefall (da ist der Borkenkäfer der bekannteste) sehr gelitten hat, genauso wie viele Bäume in unserer Stadt. Der Klimawandel ist spürbar geworden.

Die Baumschutzgruppe Finkenkrug fühlt sich der „Bewahrung der Schöpfung“ und der

„Nachhaltigkeit“ (vor über 300 Jahre von Forstfachleuten geprägter Begriff) verpflichtet, nicht erst seit im Herbst 2014  40 Kinder in Zusammenarbeit mit der Organisation „Plant for the Planet“ (von denen hängen viele große Plakate in Berlin: Stopp talking, start planting)und der Forstschule Finkenkrug über 100 Bäumchen unter der Schirmherrschaft des Bürgermeisters pflanzten. Die Kinder sind schneller gewachsen als die Bäume. So ein Wäldchen lehrt Geduld.

Wir wissen: Bäume sind die besten natürlichen CO2-Killer!

Wir brauchen sie!

Deswegen pflegen wir den Kinderstadtwald und pflanzen nach, wo Lücken entstanden sind.

Wenn genügend Abstand gehalten wird, was ja bei ca. 2ha möglich sein müsste, und eine Anwesenheitsliste geführt wird, ist die Veranstaltung erlaubt.

Herzliche Einladung an Familien

zu Samstag, dem 20.03.2021 von 11 bis ca. 13Uhr,

Essener-/ Ecke Duisburgerstraße

Wie immer können auch bis 1m hohe Bäumchen aus dem Garten mitgebracht werden, ebenso Gartengeräte wie Spaten, Hacken usw.. Denken Sie auch an wetterfeste Kleidung. Für einen kleinen Imbiss wird gesorgt.

 

Immer neue Fälle von illegalem Welpenhandel

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 9. März 2021

Einer noch laufenden Auswertung des Deutschen Tierschutzbundes zufolge hat sich die Zahl der bekannt gewordenen, illegal gehandelten Hunde von 2019 zu 2020 mehr als verdoppelt. Noch immer werden betroffene Tiere für das vergangene Jahr gemeldet – und auch 2021 reißen die Fälle nicht ab. Die Tierheime spüren die Folgen ganz akut: Welpen müssen mühevoll und mit viel Liebe aufgepäppelt werden. Doch viele der schwer kranken Tiere überleben ihr Martyrium nicht.

„Neben dem seelischen Leid, das die Welpen erleiden müssen, kommt es bei vielen zu schweren Krankheitsverläufen. Durch die widrigen Haltungsbedingungen in den ‚Zuchtfabriken‘ entsteht ein enormer Infektionsdruck, gleichzeitig werden die Tiere nicht geimpft oder überhaupt medizinisch versorgt und zusätzlich viel zu früh vom Muttertier getrennt“, erklärt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Wenn die Welpen beschlagnahmt oder aus Kostengründen von ihren neuen Haltern in Deutschland wieder ausgesetzt oder abgegeben werden, landen sie im Tierheim. Weil die gesetzlich vorgeschriebene Tollwutimpfung in der Regel fehlt oder die Welpen hierfür noch viel zu jung sind, müssen sie zunächst in Quarantäne – teilweise monatelang. „Die Tierheime stemmen die intensive Versorgung der Tiere und oftmals auch die Kosten. Die Tierschützer vor Ort kämpfen um jedes Leben– und müssen dennoch oft genug erleben, dass es die geschwächten Welpen nicht schaffen“, so Zeller. Sie stellt klar: „Jeder, der Tiere über das Internet kauft, macht sich mitverantwortlich an deren Leid und Tod!“

Auswertung: Zahlen steigen weiter an

Nach jetzigem Stand der noch laufenden Auswertung des Deutschen Tierschutzbundes sind dem Verband 2020 mindestens 160 Fälle von illegalem Heimtierhandel bekannt geworden. Betroffen waren rund 1.200 Tiere – davon über 1.000 Hunde. Im Vergleich zu 2019 hat sich die Zahl der Fälle verdoppelt und die Zahl der betroffenen Hunde sogar mehr als verdoppelt – fast schon verdreifacht. Insbesondere im November und Dezember 2020 schossen die Zahlen nach oben: Allein in diesen zwei Monaten des Lockdowns zählte der Tierschutzbund 50 Fälle mit 296 betroffenen Tieren, davon 268 Hunde. Dabei stellen diese vorläufigen Zahlen nur die Spitze des Eisbergs dar. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen.

Tierheime helfen. Helft Tierheimen!

Im Rahmen der Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ informiert der Deutsche Tierschutzbund unter anderem über die Auswirkungen der Corona-Krise auf den illegalen Welpenhandel, die Gefahr von Online-Angeboten, das damit verbundene Tierleid und die Herausforderungen für die Tierheime. Mehr dazu unter: www.tierheime-helfen.de/welpenhandel

Tragödie auf See geht weiter

Pressemitteilung der Stiftung „Vier Pfoten“ vom 9.März 2021

Doppelt so viele Rinder, die gleiche Tortur: Wie zuvor der „Karim Allah“, verwehrt man auch dem Transportschiff „Elbeik“ bereits seit beinahe drei Monaten die Entladung der Lebendfracht. Die globale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN spricht von einer weiteren Katastrophe, verursacht durch Lebendtiertransporte. Dieses Mal sind es 1.776 Jungbullen, die angeblich mit der Blauzungenkrankheit infiziert seien. Bestätigt wurde das nicht, da bis dato keine medizinische Untersuchung ermöglicht wurde. Während man von einem Versagen der Behörden ausgehen kann, wird der Gesundheitszustand der Tiere aufgrund der extremen Belastung als sehr schlecht angenommen. Die 895 jungen Bullen der Karim Allah wurden am vergangenen Samstag in Cartagena von Bord gebracht und notgeschlachtet. Ob auch deutsche Tiere an Bord der „Elbeik“ sind ist unbekannt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Tiere an Bord sind. Denn von Deutschland aus gehen jährlich rund 20.000 Tiere mit Schiffen in Drittländer.

„Das Schicksal der knapp 2.500 Rinder zeigt ein weiteres Mal, dass dringend Handlungsbedarf auf politischer Ebene besteht. Die beiden Schiffe stehen stellvertretend für ein krankes System, das verändert werden muss. Katastrophen wie diese können jederzeit geschehen. Auch in der Vergangenheit gab es unfassbare Unglücke bei Schiffstransporten, bei denen Tausende von Tieren qualvoll ums Leben kamen. Der einzige Weg solche Katastrophen zukünftig zu verhindern, ist ein klares Verbot von Schiffstransporten lebender Tiere“, sagt
Dr. Martina Stephany, Direktorin für Nutztiere und Ernährung bei VIER PFOTEN.

Seit knapp drei Monaten machen den 1.776 Jungbullen an Bord der „Elbeik“ neben Wasser- und Futterknappheit auch die schlechte Belüftung unter Deck zu schaffen. Das unter togolesischer Flagge fahrende Transportschiff „Elbeik“ ist Mitte Dezember des Vorjahres in der katalanischen Stadt Tarragona von Land gegangen und war auf dem Weg nach Libyen. Am Zielhafen angekommen, verwehrten die lokalen Behörden die Entladung der Tiere. Es wurde von den lokalen Behörden befürchtet, dass sich mit der Blauzungenkrankheit infizierte Tiere an Bord befänden, da sie aus einem Gebiet in Spanien stammten, in dem angeblich diese meldepflichtige Tierseuche ausgebrochen war. Die Blauzungenkrankheit verbreitet sich über Insektenstiche, ist aber nicht auf Menschen übertragbar.

Während die „Elbeik“ ihren Kurs zuletzt auf Kalamata setzte, ist das Schicksal der über 850 Jungbullen der „Karim Allah“ entschieden: Sie wurden am vergangenen Samstag notgeschlachtet. Ob wegen einer vermeintlichen Blauzungenkrankheit war bis zuletzt ungewiss, da die Hafenbehörde die Testergebnisse zurückhielt. Die Tiere waren laut spanischer Veterinäre aufgrund des monatelangen Transports zu geschwächt, um weitertransportiert zu werden. Geltendes EU-Recht besagt nämlich, dass bereits exportierte Lebendtiere nicht mehr in die EU (re-)importiert werden dürfen. Die Tatsache, dass die Tiere nie Boden in einem Drittland betreten haben, wird dabei jedoch außer Acht gelassen.

„Es ist für uns immer wieder unfassbar, wie mit fühlenden Lebewesen umgegangen wird. Lebendtiertransporte müssen ein Ende haben”, so Stephany abschließend.

Forderungen VIER PFOTEN

  • Verbot von Langstreckentransporten lebender Tiere
  • Exportverbot lebender Tiere in Drittstaaten
  • Eine Begrenzung der Transportdauer lebender Tiere auf vier Stunden in Deutschland und darüber hinaus maximal acht Stunden
  • Transportverbot für nicht abgesetzte Jungtiere, die noch auf Milch angewiesen sind
  • Verbot von Transporten lebender Tiere auf Schiffen
  • Überarbeitung der EU-Transportverordnung 1/2005, um grausame Langstreckentransporte von lebenden Tieren zu beenden
  • Transport von Fleisch und genetischem Material anstelle von lebenden Tieren

Risiken von Wasserknappheit begrenzen: Bewässerungsmanagement entscheidend für Bioenergie-Anbau zur Begrenzung des Klimawandels

Gemeinsame Pressemitteilung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) und des Internationalen Instituts für Angewandte Systemanalyse (IIASA) vom 8.März 2021

Damit Wasser nicht noch knapper wird, als es ohnehin vielerorts ist, ist bei Biomasseplantagen nachhaltiges Wassermanagement nötig. Dies zeigt eine neue Studie. Wenn der Anbau von Pflanzen für die Energiegewinnung in Kraftwerken mit unterirdischer Speicherung des CO2 aus den Abgasen kombiniert wird, gilt er oft als eine der Möglichkeiten, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Pariser Klimaziele zu erreichen. Doch der Anbau von Bioenergieplantagen im großen Stil benötigt weltweit nicht nur viel Land, sondern auch erhebliche Mengen an Wasser für die Bewässerung – was im Widerspruch mit der Einhaltung der Planetaren Belastungsgrenzen stehen kann. Wissenschaftler berechneten nun in den bisher detailliertesten Computersimulationen, wie viel zusätzlicher Wasserstress für die Bevölkerung weltweit in einem Szenario mit konventioneller Bewässerung und einem mit nachhaltiger Wassernutzung entstehen könnte.

„Ohne nachhaltiges Wassermanagement könnte die Bewässerung von Biomasseplantagen nach unseren Berechnungen zusammen mit dem Bevölkerungswachstum bis Ende des Jahrhunderts sowohl die Fläche als auch die Zahl der Menschen verdoppeln, die unter starkem Wasserstress leiden“, sagt Hauptautor Fabian Stenzel vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), der die Forschungsidee im Sommerprogramm für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA) entwickelte. „Umgekehrt könnten wir mit einem nachhaltigen Wassermanagement der Biomasseplantagen den zusätzlichen Wasserstress für die Menschen fast halbieren, im Vergleich zu einem Szenario mit starkem Klimawandels und ohne Bioenergieproduktion.“

Sowohl politische Regulierung als auch Verbesserungen in den Betrieben erforderlich

„Nachhaltiges Wassermanagement bedeutet sowohl politische Regulierung wie Bepreisung oder Wasserzuteilungssysteme, um die aus Flüssen entnommenen Wassermengen zu reduzieren, als auch Verbesserungen in den Betrieben, um das Wasser effizienter zu nutzen“, sagt Ko-Autorin Sylvia Tramberend vom IIASA. Dazu könnten Zisternen zum Sammeln von Regenwasser oder Mulchen zur Reduzierung der Verdunstung gehören. „Außerdem gehört zu einem nachhaltigen Wassermanagement der Erhalt von dauerhaft hinreichenden Wassermengen in den Flüssen, um die Ökosysteme dort gesund zu erhalten. Die Bewirtschaftung flussaufwärts und flussabwärts kann dabei zur Folge haben, dass mehr grenzüberschreitende Flussbewirtschaftung sowie eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Wassernutzern nötig wird – eine zukünftige Herausforderung für ein integriertes Wasserressourcenmanagement.“

Eine weitgehend ungebremste globale Erwärmung zusammen mit dem Bevölkerungswachstum würde in den Simulationen die Zahl der Menschen unter Wasserstress um etwa 80% erhöhen. Eine verstärkte Nutzung von Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung könnte helfen, den Klimawandel begrenzen: Wenn Pflanzen wachsen, nehmen sie CO2 aus der Luft auf und bauen es in ihre Stämme, Zweige und Blätter ein. Wird diese Biomasse in Kraftwerken verbrannt und das CO2 aus den Abgasen abgetrennt und unterirdisch gespeichert (Carbon Capture and Storage, kurz CCS), kann dies letztlich dazu beitragen, die Menge an Treibhausgasen in unserer Atmosphäre zu reduzieren – Wissenschaftler nennen dies „negative Emissionen“.

In vielen Szenarien werden diese als notwendig erachtet, um ehrgeizige Klimaschutzziele zu erreichen, wenn die direkten Emissionsreduktionen zu langsam voranschreiten. Negative Emissionen werden auch betrachtet, um verbleibende Treibhausgasemissionen auszugleichen, die nur schwer oder gar nicht zu reduzieren sind, zum Beispiel im Flugverkehr, in bestimmten Industriezweigen oder in der Viehhaltung.

Wasserknappheit bleibt eine große Herausforderung

„Nach den vorliegenden Szenarien könnten die Biomasseplantagen um bis zu 6 Millionen Quadratkilometer zunehmen, wenn die globale Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden soll, also gemäß dem ehrgeizigeren der beiden Temperaturziele des Pariser Abkommens“, sagt Ko-Autor Dieter Gerten vom PIK. „Wir verwenden diese Szenarien als Grundlage für Simulationen in unserem hochauflösenden globalen Vegetations- und Wasserhaushaltsmodell, um die Auswirkungen auf das Wasser zu untersuchen. Während die erhebliche Bewässerung in einem Bioenergie-plus-CCS-Szenario mit Bevölkerungswachstum einen Anstieg der Zahl der Menschen, die mit Wasserstress konfrontiert sind, um 100 % nahelegt, sinkt die Zahl in Kombination mit nachhaltigem Wassermanagement auf 60 %. Das ist natürlich immer noch ein Anstieg, so dass schwere Kompromisse gefunden werden müssen.“

Regionen, die bereits heute unter Wasserstress leiden, wären im Klimawandel-Szenario am stärksten betroffen, wie der Mittelmeerraum, der Nahe Osten, der Nordosten Chinas, Südost- und das südliche Westafrika. Im Bioenergie-plus-CCS-Szenario ohne nachhaltiges Wassermanagement erstreckt sich der hohe Wasserstress auch auf einige sonst nicht betroffenen Regionen, wie den Osten Brasiliens und große Teile von Afrika südlich der Sahara. Hier werden im untersuchten Szenario große Biomasse-Plantagenflächen angenommen, die bewässert werden müssen.

„Die Zahlen zeigen, dass nachhaltiges Wassermanagement in jedem Fall eine Herausforderung ist, der wir uns umgehend stellen müssen“, sagt Ko-Autor Wolfgang Lucht, Leiter der Forschungsabteilung Erdsystemanalyse am PIK. „Unsere neue Studie bestätigt, dass derzeit diskutierte Maßnahmen zur Stabilisierung des Klimas, hier die Erzeugung von Bioenergie mit CCS, eine Reihe zusätzlicher Dimensionen unseres Erdsystems berücksichtigen sollte -– der Wasserkreislauf gehört dazu. Risiken und Zielkonflikte müssen sorgfältig durchdacht werden, bevor größere Schritte zur Etablierung von Märkten und Infrastrukturen für Biomasse eingeleitet werden. Das Konzept der Planetaren Belastungsgrenzen betrachtet das gesamte Erdsystem, nicht nur das Klima. Um einen sicheren Handlungsraum für die Menschheit zu bewahren, muss vor allem auch die Integrität der Biosphäre beachtet werden.“

Artikel: Fabian Stenzel, Peter Greve, Wolfgang Lucht, Sylvia Tramberend, Yoshihide Wada, Dieter Gerten (2021): Irrigation of biomass plantations may globally increase water stress more than climate change. Nature Communications [DOI: 10.1038/s41467-021-21640-3]

Weblink zum Artikel, sobald er veröffentlicht ist: https://www.nature.com/articles/s41467-021-21640-3     

LEH und Deutscher Tierschutzbund:

Stärkung einer tiergerechteren Geflügelfleischerzeugung

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 8. März 2021

Die führenden Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) in Deutschland haben sich in Gesprächen mit dem Deutschen Tierschutzbund zu einer tiergerechteren Geflügelfleischerzeugung bekannt. Gemeinsam haben Deutscher Tierschutzbund und LEH vereinbart, den Anteil der Produkte mit Haltungsstufe 3 und 4 in den nächsten zwei Jahren zu verdoppeln und bis Ende des Jahres 2026 rund 20% oder mehr ihrer Angebote umzustellen.

Die führenden Unternehmen des LEH haben die einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung für Produkte aus der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung 2019 erfolgreich im Markt eingeführt. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird mit der einheitlichen Kennzeichnung eine klare Orientierung gegeben, gleichzeitig werden die Unterschiede im Sortiment transparent und nachvollziehbar gemacht.

„Mit dem Mehrangebot in den beiden höchsten Stufen mit der 3 und 4 wird das Tierwohl im Geflügelsortiment gestärkt. Dieses Bekenntnis ist stark, auch mutig. Wir begrüßen das ausdrücklich. Das kann zudem Vorbild für mehr Tierschutz im gesamten Sortiment tierischer Produkte sein. Mit unserem zweistufigen Label `Für Mehr Tierschutz` schaffen wir gemeinsam mit dem beteiligten Handel Transparenz am Regal. Jetzt braucht es aber auch das Bekenntnis der Verbraucher*Innen, die Fleisch essen, an der Ladenkasse!“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

„Das gemeinsame Bekenntnis der Unternehmen des LEH und des Deutschen Tierschutzbundes ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Tierwohl bei Geflügel“, erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH. „Mit der Haltungsform-Kennzeichnung werden derartige Schritte für die Verbraucher sichtbar und verständlich. Wir freuen uns sehr darüber, dass der Deutsche Tierschutzbund und der LEH hier konstruktiv und mit vereinten Kräften das Tierwohl in Deutschland voranbringen.“

Die Unternehmen des LEH haben in Gesprächen mit dem Deutschen Tierschutzbund ihre Absicht erklärt, im System der einheitlichen Haltungsform-Kennzeichnung den Anteil der Geflügelprodukte aus Programmen, die die Mindestanforderungen der Haltungsformstufen 3 und 4 in der Hähnchenhaltung gewährleisten, in enger Abstimmung mit den Geflügelvermarktern schrittweise zu erhöhen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern anzubieten Unter Berücksichtigung der notwendigen Umstellungszeiträume in der Hähnchenhaltung streben sie daher an, den derzeitigen Anteil an entsprechend gekennzeichneten Hähnchenprodukten in ihren Märkten in den nächsten zwei Jahren zu verdoppeln und bis Ende des Jahres 2026 rund 20% oder mehr ihres Angebots auf Waren umzustellen, die mit den Haltungsformstufen 3 und 4 gekennzeichnet sind. Dazu gehören neben weiteren Standards z.B. Produkte aus der Einstiegs- und Premiumstufe des Labels „Für Mehr Tierschutz“ des Deutschen Tierschutzbundes oder auch Bio-zertifiziertes Geflügelfleisch.

Die unterzeichnenden Lebensmitteleinzelhändler wollen damit ein weiteres Bekenntnis zur Förderung einer tiergerechteren und nachhaltigeren Fleischerzeugung abgeben und Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit geben, Produkte aus verschiedenen Haltungsformstufen erkennen und erwerben zu können. Zugleich bietet dieses Bekenntnis eine verlässliche Perspektive für Landwirte, die an diesen Programmen teilnehmen oder beabsichtigen, dies künftig zu tun.

Über die Haltungsform-Kennzeichnung

Die Haltungsform-Kennzeichnung ist eine vierstufige Siegel-Klassifikation für tierische Erzeugnisse. Sie wurde im April 2019 eingeführt. Sie klassifiziert Tierwohl-Siegel und Programme entsprechend ihren Anforderungen an die Tierhalter und dem sich daraus ergebenden Tierwohl-Niveau. Die Kennzeichnung finden Verbraucher auf Verpackungen bei ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland, LIDL, Netto Marken-Discount, PENNY und REWE. Die „Haltungsform“ steht weiteren Unternehmen offen.

Die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH ist Trägerin der Haltungsform-Kennzeichnung. Sie organisiert die korrekte Eingruppierung von Standards und Programmen in die Systematik dieses Haltungskennzeichens, überwacht die korrekte Anwendung und Umsetzung dieser Systematik und unterstützt die teilnehmenden Unternehmen in der Kommunikation gegenüber Öffentlichkeit und Verbrauchern. Vollständige Informationen zu den Kriterien der einzelnen Stufen erhalten Verbraucher auf der Webseite zur Haltungsform unter www.haltungsform.de.

Grausame Tierversuche in Namen der Bundeswehr

Pressemitteilung der Ärzte gegen Tierversuche vom 4. März 2021

Meerschweinchen und Ratten wurden mit den Nervenkampfstoffen VX, Soman und Senfgas vergiftet, bei Mäusen wurden schwere Verletzungen verursacht oder die Spätfolgen einer Verstrahlung beobachtet, Schweine mussten für chirurgische Übungen herhalten. Insgesamt wurden von der Bundeswehr in den letzten 20 Jahren 7.507 Tiere in Tierversuchen verwendet. Für weitere Forschungs- und Ausbildungsvorhaben wurden externe Einrichtungen beauftragt, deren Kosten sich von 2012 bis 2019 auf knapp 2 Millionen Euro beliefen. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche protestiert auf’s Schärfste.

Aus der Antwort des Bundesverteidigungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE gehen Details zu von der Bundeswehr durchgeführten und in Auftrag gegebenen Tierversuchen hervor. Demnach wurden zwischen 2000 und 2019 jährlich zwischen 115 und 904 Tiere in internen Versuchen der Bundeswehr verwendet, insgesamt 7.507 Tiere. 85 % waren Ratten und Mäuse, aber auch 144 Hunde, 307 Großtiere wie Schafe, Ziegen und Pferde sowie 590 Meerschweinchen wurden für militärische Versuchszwecke eingesetzt.

„In dem Papier werden ferner 27 Affen genannt, die allerdings nicht in der anhängenden tabellarischen Übersicht auftauchen“, moniert Dr. med. vet. Corina Gericke, Vizevorsitzende von Ärzte gegen Tierversuche. An 18 Makaken wurden beim Deutschen Primatenzentrum Göttingen von 2005-2009 Experimente mit Pocken-Viren durchgeführt. 9 Krallenaffen wurden durch eine nicht genannte externe Einrichtung Nervenkampfstoffen ausgesetzt.

Bei mehreren Versuchsvorhaben wurden Ratten, Mäuse oder Meerschweinchen verschiedenen Nervenkampfstoffen wie VX, Soman oder Senfgas (Lost) ausgesetzt. Häufig waren auch Experimente, bei denen Tiere schwere Verletzungen zugefügt wurden, wie Nervenverletzung und Blutarmut beim Schwein, Blutungsschock bei Schwein und Maus, Knorpelverletzung beim Kaninchen, Spätfolgen einer Verstrahlung bei Mäusen.

Einer der 48 aufgeführten Versuche aus dem Jahr 2015 sei wegen zu großer Belastung für die betreffenden Tiere nicht genehmigt worden. Dabei sollten Meerschweinchen über die Haut mit VX vergiftet werden. VX ist ein Nervenkampfstoff, der über die Haut in den Körper eindringt, die Atemmuskulatur lähmt und innerhalb weniger Minuten unter starken Krämpfen und Schmerzen zum Tod führt. Ähnliche Versuche mit VX-Vergiftungen wurden 2013 und 2015 aber offensichtlich genehmigt und durchgeführt – hier waren die Meerschweinchen allerdings narkotisiert.

„Tierversuche zur Entwicklung und Erprobung von Waffen und Munition sind laut Tierschutzgesetz verboten, das hält die Bundeswehr aber nicht davon ab, die Auswirkungen von Kampfstoffen und Verletzungen an Tieren zu erforschen. Ein Skandal!“, kritisiert Dr. Gericke. „Besonders erschütternd sind die zahlreichen Versuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung.“ So werden chirurgische Übungen an Mäusen, Ratten, Meerschweinchen und Schweinen durchgeführt. „Solche Übungen sind völlig antiquiert, denn heute gibt es eine Vielzahl an modernen Übungstools, mit denen chirurgische Eingriffe erlernt und geübt werden können“, erklärt Tierärztin Gericke. Dazu zählen lebensechte menschliche Modelle, die Puls und Atmung haben und bluten können sowie hochmoderne Computersimulatoren, die ein absolut authentisches Operationsgefühl bieten inklusive haptischer Wahrnehmung und unvorhersehbaren Komplikationen.

„Auf Grund anatomischer Unterschiede zwischen Tier und Mensch sind Operationsübungen am Tier für den Humanchirurgen nicht nur ungeeignet, sondern sogar gefährlich, da damit eine falsche, vermeintliche Sicherheit vermittelt wird. Die Chirurgen sollen schließlich Menschen retten und nicht Schweine verstümmeln.“

Der Verein Ärzte gegen Tierversuche fordert Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer auf, sämtliche Tierversuche zu Forschungs- und Übungszwecken sofort einzustellen.

Europäische Zirkus-Kampagne startet

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 3. März 2021

Deutschland mit Nachbesserungsbedarf bei Zirkusverordnung

Im Rahmen der Kampagne “EU Stop Circus Suffering” fordern die in der Eurogroup for Animals organisierten Tierschutzverbände, darunter der Deutsche Tierschutzbund, ein EU-weites Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen. Die Kampagne startet heute – zum Tag des Artenschutzes. Der Deutsche Tierschutzbund macht zum Kampagnenstart deutlich, dass Deutschland anderen europäischen Ländern weit hinterherhinkt und es dringend einer Nachbesserung der nationalen Zirkusverordnung bedarf, die sich derzeit als Entwurf im parlamentarischen Verfahren befindet.

„Während 23 EU-Staaten bereits ein Verbot von Tieren oder zumindest von allen Wildtieren in Zirkussen eingeführt haben, hat es das deutsche Bundeslandwirtschaftsministerium bisher nur geschafft, eine unzureichende Verordnung vorzulegen“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Er fordert eine dringende Nachbesserung des Verordnungsentwurfs, über den hoffentlich in den nächsten Wochen im deutschen Bundesrat diskutiert wird. Es sei inakzeptabel und nicht zu rechtfertigen, dass beispielsweise Tiger und Löwen weiter erlaubt bleiben sollen. „Großkatzen leiden genauso wie Elefanten, Giraffen und Flusspferde unter den häufigen Transporten, unzureichenden Haltungsbedingungen sowie der Dressur und Zurschaustellung in der Manege. Wir brauchen keine halben Sachen. Es muss endgültig und konsequent Schluss sein mit Wildtieren in Zirkussen“, so Schröder. Kritik übt der Deutsche Tierschutzbund auch daran, dass laut aktuellem Entwurf die bereits in Zirkussen mitgeführten Tiere nicht nach einer Frist in geeignete Haltungen wie Auffangstationen abgegeben werden müssen. Stattdessen soll das Verbot nur für die Neuanschaffung von Wildtieren gelten.

68 Prozent der Europäer befürworten das Wildtierverbot

Eine aktuelle von der Eurogroup for Animals beauftragte Umfrage macht deutlich, dass ein konsequentes Wildtierverbot auch dem Willen der Bevölkerung entspräche: 68 Prozent der befragten Personen gaben an, dass Wildtiere nicht zu Unterhaltungszwecken vorgeführt werden sollten. In Deutschland war die Zustimmung mit 70 Prozent sogar noch größer. Für ein europaweites Wildtierverbot in Zirkus sprachen sich 63 Prozent der Befragten hierzulande aus. „Die Ergebnisse zeigen, was schon lange zu spüren ist: Die Akzeptanz für Wildtiere in Zirkussen schwindet. Den Bürgerinnen und Bürgern ist klar, dass es heutzutage keinen Raum mehr für tierschutzwidrige Zurschaustellung gibt und dass es höchst unmoralisch ist, das Leid der Tiere in der Manege zu beklatschen. Es wird Zeit, dass auch die Politik zu dieser Einsicht kommt und ein umgehendes Verbot für alle Wildtiere auf den Weg bringt“, so Schröder.

Mehr zur Kampagne unter:

www.eurogroupforanimals.org/campaigns/stop-circus-suffering

Machbarkeitsstudie zur Borchert-Kommission zeigt Umsetzungswege auf

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 2. März 2021

Klöckner muss ihr Zögern beenden

Der Deutsche Tierschutzbund fordert Bundesagrarministerin Julia Klöckner auf, die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, der sogenannten Borchert-Kommission, endlich umzusetzen. Die heute vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgestellte Machbarkeitsstudie belege eindeutig, dass die vorgeschlagenen Finanzierungswege zulässig seien, um den Umbau der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu gestalten.

„Julia Klöckner hat zu lange gezögert, endlich den notwendigen Umbau der tierhaltenden Landwirtschaft mit Aussicht auf mehr Beachtung des Tierschutzes zu beginnen. Jetzt darf es kein weiteres Zögern mehr geben“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zu der heute vorgelegten Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Vorschläge der „Borchert-Kommission“ und ergänzt: „Es geht um den gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Tierwohl; um die notwendige Reparatur jahrzehntelanger Fehlentwicklungen in der Agrarpolitik. Julia Klöckner muss sich entscheiden: Regierungsamt oder Parteiamt, gesamtgesellschaftliche Verantwortung oder Klientelpolitik.“

Der Deutsche Tierschutzbund hatte die vor rund einem Jahr von der „Borchert-Kommission“ vorgelegten Vorschläge im Grundsatz begrüßt – auch wenn er bei der Umsetzung weitere Verbesserungen für nötig hält. „Entscheidend ist, dass sich endlich etwas bewegt. Die Klöckner‘sche Amtszeit bedeutet bisher verlorene Jahre für den Tierschutz. Im Wahlkampf-Sommer mag die Debatte um eine Steuererhöhung auf Fleisch einer Katastrophe für die Union gleichkommen, aber jetzt gibt es keine Ausreden mehr: Die Bundesministerin selbst hat diese Kommission gewollt, daher muss sie jetzt das Ergebnis in vollem Umfang annehmen und umsetzen“, so Schröder. Es sei zu erwarten, dass Klöckner ihr unzureichendes, freiwilliges Tierwohllabel als Lösung präsentieren wird, um abzulenken. „Das wird nicht mehr ziehen. Es braucht mehr“, meint Schröder.

Hintergrund:

Bundesministerin Julia Klöckner hat das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung unter Leitung von Jochen Borchert 2019 eingesetzt. Die „Borchert-Kommission“ sollte verschiedene Vorschläge dazu entwickeln, wie ein Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung hin zu einem Mehr an Tierschutz umgesetzt und finanziert werden kann. Am 11. Februar 2020 stellte das Kompetenznetzwerk seine Ergebnisse vor: Es schlägt u.a. vor, über ein Tierwohlkennzeichen und gezielte Förderpolitik die Nutztierhaltung über Zwischenstufen umzugestalten. Dies bedeutet, langfristig mehr Platz, Außenklimabereiche, Struktur und Beschäftigungsmaterial für die Tiere zu schaffen. Mehrere Monate vergingen tatenlos, bis der Bundestag die Bundesregierung im Juli 2020 aufforderte, Pläne für die Umsetzung der „Borchert-Empfehlungen“ vorzulegen. Wiederum erst im Spätherbst 2020 gab das BMEL eine Machbarkeitsstudie in Auftrag, die klären sollte, inwieweit eine Abgabe für höhere Tierwohlstandards in Deutschland rechtskonform ist. Der Veröffentlichungstermin wurde mehrfach verschoben.

Zum 3. März, Tag des Artenschutzes

Pressemitteilung der Heinz-Sielmann-Stiftung vom 2. März 2021

In Sielmanns Naturlandschaften brüten sie noch: Stark gefährdete Arten wie Steinschmätzer, Wendehals und Wiedehopf sind auf den ehemaligen Truppenübungsplätzen Döberitzer Heide, Kyritz-Ruppiner Heide sowie Tangersdorfer Heide oder in der Bergbaufolgelandschaft Wanninchen nachgewiesen. Die drei Arten gehören zu den insektenfressenden Offenlandarten. Deren Vorkommen haben in den vergangenen Jahren besonders stark abgenommen, wie die aktuelle Rote Liste Brandenburg zeigt. Mit dem Erhalt und der Pflege von Offenlandschaften wirkt die Heinz Sielmann Stiftung dem Trend entgegen.

Die Rote Liste Brandenburg 2019, erschienen im vergangenen August, dokumentiert besonders starke Abnahmetrends bei den Brutvögeln der Offenlandschaft, vor allem der Agrarlandschaft. Hier trifft es insbesondere die insektenfressenden Arten. 75 Prozent der Offenlandarten, die sich von Insekten ernähren, nehmen in ihrem Bestand ab. Die aktualisierte Rote Liste beschreibt die Veränderungen seit 2008.

Bedrohte Leitarten des Offenlands

Die fünf brandenburgischen Naturlandschaften der Heinz Sielmann Stiftung bieten gerade den insektenfressenden Offenlandarten großflächige Rückzugs- und Entfaltungsräume. Der vom Aussterben bedrohte Brachpieper ist zum Beispiel in der Kyritz-Ruppiner Heide zu finden. Im Jahr 2019 konnten 27 Revierpaare festgestellt werden. Um die 300 (280-330) Brutpaare werden für ganz Brandenburg in der Roten Liste angegeben.

Der 16-18 Zentimeter große Zugvogel, der in der afrikanischen Sahelzone überwintert, brütet am Boden und ernährt sich von Insekten. Bergbaufolgelandschaften, Truppenübungsplätze und Kiesgruben bieten ihm passende Bedingungen. Aktuell findet er auf frisch gebrannten Heideflächen mit nur geringem Gehölzaufwuchs, zentral gelegenen Flächen des ehemaligen „Bombodroms“ mit erst beginnender Entwicklung von Zwergstrauchheiden sowie Siebflächen geeignete Brutplätze.

Auch in der Bergbaufolgelandschaft Wanninchen nutzt der seltene Brachpieper die offenen sandigen Böden als Brutplatz. 52 Prozent aller bundesweit vorkommenden Brachpieper leben in Brandenburg. Die Verantwortung für das Überleben des Brachpiepers ist in Brandenburg also besonders hoch.

Der Steinschmätzer, in Brandenburg ebenfalls vom Aussterben bedroht, gehört in Sielmanns Naturlandschaften Kyritz-Ruppiner Heide, Döberitzer Heide und Tangersdorfer Heide sowie in der Bergbaufolgelandschaft Wanninchen zu den Leitarten. Alle vier Landschaften haben großflächige Offenlandbereiche und bieten dem Steinschmätzer mit bodennahen Nischen, zum Beispiel in Steinhaufen, die passenden Brutplätze. Auch er ernährt sich hauptsächlich von Insekten.

Wendehals und Wiedehopf

Weitere Leitarten in fast allen Sielmanns Naturlandschaften sind Wendehals und Wiedehopf, beide stark gefährdet. Der Wendehals ist eine europäische Spechtart und bevorzugt als Höhlenbrüter Waldrandbereiche im Übergang zwischen Offenland und Wald. Bereits seit den 1970er Jahren nimmt sein Bestand stark ab und stagniert auf niedrigem Niveau.

Ein besonders markanter Vogel mit seiner auffälligen Federhaube und den schwarz-weißbebänderten Flügeln ist der Wiedehopf. Sein Vorkommen lässt sich in Sielmanns Naturlandschaften Döberitzer Heide, Kyritz-Ruppiner Heide und auch Tangersdorfer Heide sowie in der Bergbaufolgelandschaft Wanninchen unter anderem an seinem charakteristischen Ruf erkennen. „Hup hup“ ruft das Männchen, weshalb in vielen Gegenden sein Name davon abgeleitet ist, zum Beispiel Huppatz im Sorbischen oder hoopoe im Englischen.

Auch er bevorzugt warme, trockene Landschaften mit spärlicher Vegetation, ist ein Offenland- und Waldrandbewohner. Auf ehemaligen Truppenübungsplätzen wie in Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide sucht er sich gern höhlenartige Nistplätze in alten Bunkern.

350-400 Brutpaare des Wiedehopfs wurden 2015/2016 in Brandenburg gezählt. Dieser Bestand macht 51 Prozent des Gesamtbestandes in Deutschland aus. Mit der Sicherung und Pflege der Sielmanns Naturlandschaften leistet die Heinz Sielmann Stiftung deshalb einen erheblichen Beitrag zu seinem Überleben. 

Braunkehlchen und Sperbergrasmücke

Weitere stark gefährdete Offenlandarten wie Braunkehlchen, in Brandenburg mit 20 Prozent des bundesweiten Bestandes vertreten, und Sperbergrasmücke, in Brandenburg mit 37 Prozent des bundesweiten Bestandes, finden in Sielmanns Naturlandschaften wichtige Überlebensräume. Eines der bundesweiten Hauptvorkommen der Sperbergrasmücke liegt in Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide.

Offenland erhalten

Die Rückzugsräume für die gefährdeten Offenlandvogelarten zu erhalten, ist der Heinz Sielmann Stiftung ein wichtiges Anliegen. Deshalb führt die Stiftung in ihren brandenburgischen Naturlandschaften regelmäßig Landschaftspflegemaßnahmen durch, die der Erhaltung oder Wiederherstellung des Offenlandes dienen. Die Flächen sind als Lebensraum für viele Arten, die in der unter Nutzungsdruck stehenden Agrarlandschaft keinen Platz mehr finden, die einzige Alternative.

Daten für Wissenschaft und Öffentlichkeit

Die Heinz Sielmann Stiftung beteiligt sich seit 2018 auf allen von der Stiftung bundesweit betreuten Flächen, so auch in Sielmanns Naturlandschaften in Brandenburg, am systematischen Vogelmonitoring. Dabei wird das vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) entwickelte neue Standardverfahren für das Vogelmonitoring auf Flächen des Nationalen Naturerbes umgesetzt. Aber auch vor 2018 auf den Flächen der Stiftung erfasste Daten flossen in den vergangenen Jahren in die wissenschaftliche Erfassung und Veröffentlichung der Brutvogelvorkommen ein.

Zum Tag des Artenschutzes am 3. März: Handel mit geschützten Arten nimmt während der Pandemie in Brandenburg zu

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 1. März 2021

Potsdam – Der Welttag des Artenschutzes am 3. März ist der Geburtstag des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, mit dem wildlebende Tier- und Pflanzenarten geschützt werden sollen, die von internationalen Handelsinteressen und der Ausbeutung ihrer Wildbestände bedroht sind. „Der unkontrollierte Handel mit Wildtieren bedroht nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die Gesundheit des Menschen ganz unmittelbar und global“, sagt Umweltminister Axel Vogel. „Eine verstärkte Kontrolle dieses Handels ist daher wichtiger denn je“.

Während die genauen Hintergründe der Pandemie sowie die Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Wildtieren aktuell international noch untersucht werden, ist bereits klar, dass unkontrollierte Entnahme und Nutzung von Wildtieren den Übergang solcher Erreger letztlich ermöglicht. Woran Wildtiere angepasst sind, wird für den Menschen gefährlich.

In Brandenburg bringt die Zeit der Pandemie und ihrer Eindämmung noch eine weitere Wechselbeziehung von Pandemie und Wildtieren zum Vorschein: Etwa 5 bis 10 Prozent mehr Anmeldungen geschützter Arten gegenüber den Vorjahren und zunehmende Anfragen von interessierten Haltern beim Landesamt für Umwelt lassen den Schluss zu, dass der Kauf, die Haltung und damit der Handel mit Tieren wildlebender Arten mit dem Lockdown einen Zuwachs erfährt.

Es ist positiv, wenn Menschen sich für wildlebende Arten interessieren, diese aus kontrollierten Nachzuchten mit den artenschutzrechtlichen Nachweisen erwerben und diese mit dem nötigen Sachverstand und den erforderlichen Einrichtungen art- und verhaltensgerecht halten. Für zahlreiche auch sogenannte exotische Arten kann mittlerweile auf solche legalen Gefangenschaftsnachzuchten zurückgegriffen werden. Im Land Brandenburg werden jährlich etwa 800 Papageien und etwa 1.000 Landschildkröten von versierten Hobbyzüchtern produziert, die potentielle Halterinnen und Halter auch gut beraten können.

Doch Tiere wildlebender Arten werden auch auf Börsen, im Internet oder über zwielichtige Kanäle erworben. Hierbei handelt es sich oft um illegale Wildfänge. Meist erfolgen Handel und Transporte solcher Exemplare unter tierschutzwidrigen Bedingungen. Handelt es sich um geschützte Arten und die entsprechenden Nachweise der legalen Herkunft können nicht erbracht werden, machen sich Händler, aber auch Käufer und Besitzende strafbar. Solchen Exemplaren droht die Einziehung.

Der Handel mit der Natur entnommenen Wildfängen soll zurückgedrängt werden. Die Haltung zahlreicher Arten ist mit kontrollierten Nachzuchten möglich, vor deren Erwerb sich jede und jeder umfassend über die jeweilige Art informieren und erfahrene Züchter kontaktieren sollte. Auch ist vor dem Kauf zu bedenken, dass beispielsweise Landschildkrötenarten bis zu 70 Jahre alt werden können. Ein Graupapagei, die im Land Brandenburg mit Abstand am häufigsten gehaltene geschützte Papageienart, kann immerhin 60 Jahre in Gefangenschaft erreichen.  

Brandenburg will sich auf nationaler Ebene in der Umweltministerkonferenz zusammen mit den anderen Bundesländern dafür einsetzen, dass der Handel mit Wildtieren in Deutschland stärker kontrolliert wird und die Artenschutzbehörden besser aufgestellt werden.

Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten in Bezug auf Haltung und Handel geschützter Arten erhalten Interessierte im Internet:

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/artenschutz/cites/