Machbarkeitsstudie zur Borchert-Kommission zeigt Umsetzungswege auf

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 2. März 2021

Klöckner muss ihr Zögern beenden

Der Deutsche Tierschutzbund fordert Bundesagrarministerin Julia Klöckner auf, die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, der sogenannten Borchert-Kommission, endlich umzusetzen. Die heute vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgestellte Machbarkeitsstudie belege eindeutig, dass die vorgeschlagenen Finanzierungswege zulässig seien, um den Umbau der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu gestalten.

„Julia Klöckner hat zu lange gezögert, endlich den notwendigen Umbau der tierhaltenden Landwirtschaft mit Aussicht auf mehr Beachtung des Tierschutzes zu beginnen. Jetzt darf es kein weiteres Zögern mehr geben“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zu der heute vorgelegten Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Vorschläge der „Borchert-Kommission“ und ergänzt: „Es geht um den gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Tierwohl; um die notwendige Reparatur jahrzehntelanger Fehlentwicklungen in der Agrarpolitik. Julia Klöckner muss sich entscheiden: Regierungsamt oder Parteiamt, gesamtgesellschaftliche Verantwortung oder Klientelpolitik.“

Der Deutsche Tierschutzbund hatte die vor rund einem Jahr von der „Borchert-Kommission“ vorgelegten Vorschläge im Grundsatz begrüßt – auch wenn er bei der Umsetzung weitere Verbesserungen für nötig hält. „Entscheidend ist, dass sich endlich etwas bewegt. Die Klöckner‘sche Amtszeit bedeutet bisher verlorene Jahre für den Tierschutz. Im Wahlkampf-Sommer mag die Debatte um eine Steuererhöhung auf Fleisch einer Katastrophe für die Union gleichkommen, aber jetzt gibt es keine Ausreden mehr: Die Bundesministerin selbst hat diese Kommission gewollt, daher muss sie jetzt das Ergebnis in vollem Umfang annehmen und umsetzen“, so Schröder. Es sei zu erwarten, dass Klöckner ihr unzureichendes, freiwilliges Tierwohllabel als Lösung präsentieren wird, um abzulenken. „Das wird nicht mehr ziehen. Es braucht mehr“, meint Schröder.

Hintergrund:

Bundesministerin Julia Klöckner hat das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung unter Leitung von Jochen Borchert 2019 eingesetzt. Die „Borchert-Kommission“ sollte verschiedene Vorschläge dazu entwickeln, wie ein Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung hin zu einem Mehr an Tierschutz umgesetzt und finanziert werden kann. Am 11. Februar 2020 stellte das Kompetenznetzwerk seine Ergebnisse vor: Es schlägt u.a. vor, über ein Tierwohlkennzeichen und gezielte Förderpolitik die Nutztierhaltung über Zwischenstufen umzugestalten. Dies bedeutet, langfristig mehr Platz, Außenklimabereiche, Struktur und Beschäftigungsmaterial für die Tiere zu schaffen. Mehrere Monate vergingen tatenlos, bis der Bundestag die Bundesregierung im Juli 2020 aufforderte, Pläne für die Umsetzung der „Borchert-Empfehlungen“ vorzulegen. Wiederum erst im Spätherbst 2020 gab das BMEL eine Machbarkeitsstudie in Auftrag, die klären sollte, inwieweit eine Abgabe für höhere Tierwohlstandards in Deutschland rechtskonform ist. Der Veröffentlichungstermin wurde mehrfach verschoben.

Zum 3. März, Tag des Artenschutzes

Pressemitteilung der Heinz-Sielmann-Stiftung vom 2. März 2021

In Sielmanns Naturlandschaften brüten sie noch: Stark gefährdete Arten wie Steinschmätzer, Wendehals und Wiedehopf sind auf den ehemaligen Truppenübungsplätzen Döberitzer Heide, Kyritz-Ruppiner Heide sowie Tangersdorfer Heide oder in der Bergbaufolgelandschaft Wanninchen nachgewiesen. Die drei Arten gehören zu den insektenfressenden Offenlandarten. Deren Vorkommen haben in den vergangenen Jahren besonders stark abgenommen, wie die aktuelle Rote Liste Brandenburg zeigt. Mit dem Erhalt und der Pflege von Offenlandschaften wirkt die Heinz Sielmann Stiftung dem Trend entgegen.

Die Rote Liste Brandenburg 2019, erschienen im vergangenen August, dokumentiert besonders starke Abnahmetrends bei den Brutvögeln der Offenlandschaft, vor allem der Agrarlandschaft. Hier trifft es insbesondere die insektenfressenden Arten. 75 Prozent der Offenlandarten, die sich von Insekten ernähren, nehmen in ihrem Bestand ab. Die aktualisierte Rote Liste beschreibt die Veränderungen seit 2008.

Bedrohte Leitarten des Offenlands

Die fünf brandenburgischen Naturlandschaften der Heinz Sielmann Stiftung bieten gerade den insektenfressenden Offenlandarten großflächige Rückzugs- und Entfaltungsräume. Der vom Aussterben bedrohte Brachpieper ist zum Beispiel in der Kyritz-Ruppiner Heide zu finden. Im Jahr 2019 konnten 27 Revierpaare festgestellt werden. Um die 300 (280-330) Brutpaare werden für ganz Brandenburg in der Roten Liste angegeben.

Der 16-18 Zentimeter große Zugvogel, der in der afrikanischen Sahelzone überwintert, brütet am Boden und ernährt sich von Insekten. Bergbaufolgelandschaften, Truppenübungsplätze und Kiesgruben bieten ihm passende Bedingungen. Aktuell findet er auf frisch gebrannten Heideflächen mit nur geringem Gehölzaufwuchs, zentral gelegenen Flächen des ehemaligen „Bombodroms“ mit erst beginnender Entwicklung von Zwergstrauchheiden sowie Siebflächen geeignete Brutplätze.

Auch in der Bergbaufolgelandschaft Wanninchen nutzt der seltene Brachpieper die offenen sandigen Böden als Brutplatz. 52 Prozent aller bundesweit vorkommenden Brachpieper leben in Brandenburg. Die Verantwortung für das Überleben des Brachpiepers ist in Brandenburg also besonders hoch.

Der Steinschmätzer, in Brandenburg ebenfalls vom Aussterben bedroht, gehört in Sielmanns Naturlandschaften Kyritz-Ruppiner Heide, Döberitzer Heide und Tangersdorfer Heide sowie in der Bergbaufolgelandschaft Wanninchen zu den Leitarten. Alle vier Landschaften haben großflächige Offenlandbereiche und bieten dem Steinschmätzer mit bodennahen Nischen, zum Beispiel in Steinhaufen, die passenden Brutplätze. Auch er ernährt sich hauptsächlich von Insekten.

Wendehals und Wiedehopf

Weitere Leitarten in fast allen Sielmanns Naturlandschaften sind Wendehals und Wiedehopf, beide stark gefährdet. Der Wendehals ist eine europäische Spechtart und bevorzugt als Höhlenbrüter Waldrandbereiche im Übergang zwischen Offenland und Wald. Bereits seit den 1970er Jahren nimmt sein Bestand stark ab und stagniert auf niedrigem Niveau.

Ein besonders markanter Vogel mit seiner auffälligen Federhaube und den schwarz-weißbebänderten Flügeln ist der Wiedehopf. Sein Vorkommen lässt sich in Sielmanns Naturlandschaften Döberitzer Heide, Kyritz-Ruppiner Heide und auch Tangersdorfer Heide sowie in der Bergbaufolgelandschaft Wanninchen unter anderem an seinem charakteristischen Ruf erkennen. „Hup hup“ ruft das Männchen, weshalb in vielen Gegenden sein Name davon abgeleitet ist, zum Beispiel Huppatz im Sorbischen oder hoopoe im Englischen.

Auch er bevorzugt warme, trockene Landschaften mit spärlicher Vegetation, ist ein Offenland- und Waldrandbewohner. Auf ehemaligen Truppenübungsplätzen wie in Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide sucht er sich gern höhlenartige Nistplätze in alten Bunkern.

350-400 Brutpaare des Wiedehopfs wurden 2015/2016 in Brandenburg gezählt. Dieser Bestand macht 51 Prozent des Gesamtbestandes in Deutschland aus. Mit der Sicherung und Pflege der Sielmanns Naturlandschaften leistet die Heinz Sielmann Stiftung deshalb einen erheblichen Beitrag zu seinem Überleben. 

Braunkehlchen und Sperbergrasmücke

Weitere stark gefährdete Offenlandarten wie Braunkehlchen, in Brandenburg mit 20 Prozent des bundesweiten Bestandes vertreten, und Sperbergrasmücke, in Brandenburg mit 37 Prozent des bundesweiten Bestandes, finden in Sielmanns Naturlandschaften wichtige Überlebensräume. Eines der bundesweiten Hauptvorkommen der Sperbergrasmücke liegt in Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide.

Offenland erhalten

Die Rückzugsräume für die gefährdeten Offenlandvogelarten zu erhalten, ist der Heinz Sielmann Stiftung ein wichtiges Anliegen. Deshalb führt die Stiftung in ihren brandenburgischen Naturlandschaften regelmäßig Landschaftspflegemaßnahmen durch, die der Erhaltung oder Wiederherstellung des Offenlandes dienen. Die Flächen sind als Lebensraum für viele Arten, die in der unter Nutzungsdruck stehenden Agrarlandschaft keinen Platz mehr finden, die einzige Alternative.

Daten für Wissenschaft und Öffentlichkeit

Die Heinz Sielmann Stiftung beteiligt sich seit 2018 auf allen von der Stiftung bundesweit betreuten Flächen, so auch in Sielmanns Naturlandschaften in Brandenburg, am systematischen Vogelmonitoring. Dabei wird das vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) entwickelte neue Standardverfahren für das Vogelmonitoring auf Flächen des Nationalen Naturerbes umgesetzt. Aber auch vor 2018 auf den Flächen der Stiftung erfasste Daten flossen in den vergangenen Jahren in die wissenschaftliche Erfassung und Veröffentlichung der Brutvogelvorkommen ein.

Zum Tag des Artenschutzes am 3. März: Handel mit geschützten Arten nimmt während der Pandemie in Brandenburg zu

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 1. März 2021

Potsdam – Der Welttag des Artenschutzes am 3. März ist der Geburtstag des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, mit dem wildlebende Tier- und Pflanzenarten geschützt werden sollen, die von internationalen Handelsinteressen und der Ausbeutung ihrer Wildbestände bedroht sind. „Der unkontrollierte Handel mit Wildtieren bedroht nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die Gesundheit des Menschen ganz unmittelbar und global“, sagt Umweltminister Axel Vogel. „Eine verstärkte Kontrolle dieses Handels ist daher wichtiger denn je“.

Während die genauen Hintergründe der Pandemie sowie die Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Wildtieren aktuell international noch untersucht werden, ist bereits klar, dass unkontrollierte Entnahme und Nutzung von Wildtieren den Übergang solcher Erreger letztlich ermöglicht. Woran Wildtiere angepasst sind, wird für den Menschen gefährlich.

In Brandenburg bringt die Zeit der Pandemie und ihrer Eindämmung noch eine weitere Wechselbeziehung von Pandemie und Wildtieren zum Vorschein: Etwa 5 bis 10 Prozent mehr Anmeldungen geschützter Arten gegenüber den Vorjahren und zunehmende Anfragen von interessierten Haltern beim Landesamt für Umwelt lassen den Schluss zu, dass der Kauf, die Haltung und damit der Handel mit Tieren wildlebender Arten mit dem Lockdown einen Zuwachs erfährt.

Es ist positiv, wenn Menschen sich für wildlebende Arten interessieren, diese aus kontrollierten Nachzuchten mit den artenschutzrechtlichen Nachweisen erwerben und diese mit dem nötigen Sachverstand und den erforderlichen Einrichtungen art- und verhaltensgerecht halten. Für zahlreiche auch sogenannte exotische Arten kann mittlerweile auf solche legalen Gefangenschaftsnachzuchten zurückgegriffen werden. Im Land Brandenburg werden jährlich etwa 800 Papageien und etwa 1.000 Landschildkröten von versierten Hobbyzüchtern produziert, die potentielle Halterinnen und Halter auch gut beraten können.

Doch Tiere wildlebender Arten werden auch auf Börsen, im Internet oder über zwielichtige Kanäle erworben. Hierbei handelt es sich oft um illegale Wildfänge. Meist erfolgen Handel und Transporte solcher Exemplare unter tierschutzwidrigen Bedingungen. Handelt es sich um geschützte Arten und die entsprechenden Nachweise der legalen Herkunft können nicht erbracht werden, machen sich Händler, aber auch Käufer und Besitzende strafbar. Solchen Exemplaren droht die Einziehung.

Der Handel mit der Natur entnommenen Wildfängen soll zurückgedrängt werden. Die Haltung zahlreicher Arten ist mit kontrollierten Nachzuchten möglich, vor deren Erwerb sich jede und jeder umfassend über die jeweilige Art informieren und erfahrene Züchter kontaktieren sollte. Auch ist vor dem Kauf zu bedenken, dass beispielsweise Landschildkrötenarten bis zu 70 Jahre alt werden können. Ein Graupapagei, die im Land Brandenburg mit Abstand am häufigsten gehaltene geschützte Papageienart, kann immerhin 60 Jahre in Gefangenschaft erreichen.  

Brandenburg will sich auf nationaler Ebene in der Umweltministerkonferenz zusammen mit den anderen Bundesländern dafür einsetzen, dass der Handel mit Wildtieren in Deutschland stärker kontrolliert wird und die Artenschutzbehörden besser aufgestellt werden.

Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten in Bezug auf Haltung und Handel geschützter Arten erhalten Interessierte im Internet:

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/artenschutz/cites/

Moderne Früherkennung in Zeiten des Klimawandels: Vogel eröffnet Waldbrandzentrale Nord zum Start der Waldbrandsaison

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 1. März 2021

Eberswalde – Pünktlich zum Start in die alljährlich am 1. März beginnende „Waldbrandsaison2021“ nahm Forstminister Axel Vogel heute die Waldbrandzentrale Nord in Eberswalde in Betrieb. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg hat in den vergangenen drei Jahren das automatisierte Waldbrandfrüherkennungssystem mit 4,2 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) modernisiert. Die ehemals sechs Waldbrandzentralen wurden an zwei Standorten zusammengeführt – die erste der zwei Waldbrandzentralen nahm vor knapp einem Jahr, am 25. März 2020, die Arbeit in Wünsdorf auf.

Forstminister Axel Vogel: „Im Zuge des Klimawandels haben wir immer öfter mit warmen und trockenen Sommern zu rechnen. Eine funktionierende und moderne Waldbrandfrüherkennung ist wichtig zum Schutz unserer Wälder. Die 133 Feuerwachtürme, auf denen Forstpersonal mit dem Fernglas nach Waldbränden Ausschau hielt, per Peilscheibe den Ort ermittelte und per Telefon oder Funk meldete, haben seit 2001 ausgedient. Und das nicht nur wegen der Sanierungsbedürftigkeit und der unzumutbaren Hitze in den Türmen sowie der unzähligen Treppenstufen. Nachdem 2002 in der Mark das sensorgestützte Waldbrandfrüherkennungssystem „FireWatch“ in den Einsatz ging, sind wir nun mit der zweiten von zwei modernen Waldbrandzentralen in Brandenburg noch besser auf den Ernstfall vorbereitet.“

105 Sensoren erfassen automatisiert aufsteigende Rauchwolken in Brandenburg, die das an eine der beiden Waldbrandzentralen melden. Die dort Beschäftigten alarmieren umgehend die regionalen Leitstellen des Brand- und Katastrophenschutzes. Bei Ausfall einer Waldbrandzentrale übernimmt die andere die Auswertung der Meldungen mit. Die Waldbrandfrüherkennung wurde zu einem landesweiten Netzwerk ausgebaut, das über Richtfunk die Daten in Echtzeit übermittelt.

Am Standort Eberswalde wird der Norden und Westen des Landes Brandenburg mit 44 Kameras überwacht. Ab Waldbrandgefahrenstufe 3 sind die Waldbrandzentralen im Schichtbetrieb mit insgesamt einer Schichtleitung und vier Operatorinnen beziehungsweise Operatoren besetzt. (Wünsdorf: 1 Schichtleitung, 6 Operator*innen, 61 optische Sensoren)

International wie national gibt es großes Interesse an der eingesetzten Technik, so unter andrem aus Australien, China, den USA, Brasilien, Chile, Kanada, Spanien, Griechenland, Portugal und den Niederlanden. In Deutschland nutzen Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen das System.

In Kürze wird außerdem eine neue Verordnung zur Anlage von Wundstreifen an landwirtschaftlichen Flächen in Kraft treten. Künftig sind bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 an Getreideernteflächen, die weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt sind, sechs Meter breite Wundstreifen anzulegen. So soll verhindert werden, dass auf Ernteflächen entstandene Feuer mit ihrer hohen Ausbreitungsgeschwindigkeit auf den benachbarten Wald übergreifen.

Ab 1. März wird jedes Jahr auf den Internetseiten des Forstministeriums täglich um 8 Uhr die Waldbrandgefahrenstufe bekanntgegeben. Für jeden Landkreis wird dabei eine Gefahrenstufe (1 gering bis 5 sehr hohe Gefahr) berechnet und veröffentlicht. Ab der Gefahrenstufe 3 – mittlere Gefahr – drehen sich die Sensoren und melden jede Rauchentwicklung.

„Wir begegnen dem Klimawandel und beugen langfristig Waldbränden vor, indem wir unsere Forste zu klimastabilen Mischwäldern entwickeln. Hier, bei der Waldbrandfrüherkennung ist die gute Zusammenarbeit zwischen Forstbehörde, Feuerwehr und Waldbesitzenden Voraussetzung für einen effektiven Waldbrandschutz“, sagte Forstminister Axel Vogel zum Start der Waldbrandsaison 2021.

Der beigefügten Statistik können die Anzahl der Waldbrände und die betroffenen Flächen entnommen werden. Im heißen Sommer 2003 wurde die größte Anzahl mit 679 Waldbränden erfasst; im Jahr 2018 war die größte Waldfläche mit rund 1664 Hektar betroffen.

Ein Prozent Wildnis: Brandenburg hat wichtiges Etappenziel bei der Entwicklung von naturbelassenen Flächen erreicht

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 28. Februar 2021

Potsdam – Ein Prozent der Brandenburger Landesfläche steht nun für eine natürliche Entwicklung zur Verfügung. Das Bundesumweltministerium hat die vorgelegte Bilanz des Brandenburger Umweltministeriums und dessen bisherige Arbeit jetzt bestätigt. Damit gelten 30.000 Hektar in Brandenburg als Wildnisgebiete entsprechend der Bund-Länder Kriterien. Dieses Etappenziel eröffnet auch Möglichkeit, finanzielle Mittel des Bundes aus dem „Wildnisfonds“ für den Erwerb weiterer Flächen zu beantragen.

Umweltminister Axel Vogel: „Wildnisgebiete sind ein wichtiger Baustein, um die biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Sie sind Rückzugsräume für Arten, die in der genutzten Kulturlandschaft nicht mehr leben können. In diesen Freilandlaboren können wir erforschen, wie der Klimawandel die Entwicklung von Pflanzen- und Tiergesellschaften beeinflusst und wie bedeutend die Gebiete im landesweiten Netz für den Verbund der Lebensräume sind.“

Naturnahe Wälder, ehemalige Truppenübungsplätze und Bergbaufolgelandschaften bilden das Grundgerüst der Wildnisentwicklung in Brandenburg. Diese Flächen müssen eine Mindestgröße aufweisen, um vom Bund im Rahmen seiner nationalen Biodiversitätsstrategie anerkannt zu werden: 1.000 Hektar in Wäldern und auf ehemaligen militärischen Liegenschaften, 500 Hektar in Flussauen und Mooren. Die Flächen müssen zusammenhängend und sollen nicht besiedelt sein; noch vorhandene Zerschneidungen durch Infrastrukturen müssen in einem absehbaren Zeitraum zurückgebaut werden können.

Brandenburgs größte Wildnisgebiete liegen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Jüterbog im Nationalpark Unteres Odertal jeweils mit mehreren tausend Hektar. Die märkischen Wildnisflächen im Eigentum von Stiftungen, Verbänden oder dem Land müssen über eine rechtliche Sicherung oder im Grundbuch, in Stiftungssatzungen oder über vertragliche Regelungen dauerhaft dem Wildnisziel gewidmet sein. Mittelfristig ist für alle Flächen die rechtliche Sicherung als Naturschutzgebiet erforderlich. Für jedes Wildnisgebiet wird ein Managementplan erstellt, der sich nach einheitlichen Vorgaben der Nationalen Strategie für die Biodiversität richtet.

„Wildnisgebiete sind für Erholungssuchende auch ein Gegenpol für den Alltag. Natürliche Entwicklungsprozesse erleben zu können, kann ein wohltuender Kontrast zum normalen Lebensumfeld sein“, so Axel Vogel.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien verpflichtet, auf insgesamt zwei Prozent der Landesfläche dauerhaft Wildnisgebiete zu entwickeln, in denen sich die Natur wieder frei entfalten kann. Sie sind Teil im landesweiten Netz für den Verbund von Lebensräumen in Brandenburg. Für das Erreichen des 2-Prozent-Ziels von 60.000 Hektar Wildnisgebieten kommen in Brandenburg weitere Flächen in Wäldern, Tagebaugebieten und auf den noch verbliebenen, ehemalig militärisch genutzten Liegenschaften in Betracht.

Hintergrund:

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) wurde 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro unterzeichnet. Es bildet die Grundlage für die Anstrengungen der Mitgliedsstaaten, ihre natürlichen Lebensräume zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Deutschland hat 2007 seine Nationale Strategie für die biologische Vielfalt beschlossen. Weil die 2011 von der Europäischen Union aufgelegte Strategie ihr Ziel, bis 2020 den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und zerstörte Ökosysteme wiederherzustellen, nicht erreichte, hat die EU ihre Strategie erneuert.

Brandenburg tritt mit einem Maßnahmeprogramm für die biologische Vielfalt dem Verlust von Arten und Lebensräumen entgegen. Das Zwei-Prozent-Ziel für die Einrichtung von Wildnisgebieten ist ein wesentlicher Baustein dieses Programms.

Die verkannten Riesen

Bäume sind Leben, Lebensraum, Nahrungsquelle und Verbündete beim Kampf gegen den Klimawandel. Warum gehen wir dennoch so schlecht mit den holzigen Gesellen um?

Von Silvia Passow

Judith N. hatte lange für „ihre“ Kastanie gekämpft. Der Baum, nahe dem Bahnhof Falkensee-Finkenkrug, erfreute sie jedes Jahr mit einem Meer aus weißen Blüten. Die Pracht lockte Bienen und andere Insekten, die sich an dem Nektar labten. Die schöne, große Kastanie sollte dem Neubau für einen Diskounter mit Backstube weichen. Judith N. sammelte Unterschriften gegen die Fällung des Baumes, sie sprach mit den Verantwortlichen der Diskounter-Kette, suchte die öffentliche Aufmerksamkeit mittels der lokalen Presse. An ihrer Seite stand die Baumschutzgruppe Finkenkrug. Eine Gruppe grünbewegter Umweltschützer, doch sie alle konnten nicht verhindern, dass der prächtige Baum der Baumaßnahme weichen musste. Die Stadtverwaltung erklärte, der Baum sei krank. Was man dem Patienten bis zuletzt nicht ansah. Noch bevor die Schutzzeit für Bäume mit dem 1.März anbrach, wurden rasch Tatsachen geschaffen und der prächtige Baum gefällt.

Foto: Silvia Passow

Noch im letzten Jahr hatte die Kastanie einen blühenden Augenschmaus geboten. Nun ist sie fort, was über Jahrzehnte gewachsen war, wurde innerhalb weniger Stunden abgeholzt. Bäume haben zwar Freunde, doch offenbar keine große Lobby, genießen nicht die Wichtigkeit, wenn es um den Bau von Straßen, Häuser, Sportstätten, Geschäften geht. Mögen die Bäume auch vielen Menschen gefallen, wenn sie im Weg sind, weil gebaut werden soll, ist der einzelne Baum oft gar nicht mehr so wichtig. Die Verlockung, zukünftig noch einfacher zum nächsten Geschäft zu kommen, dort besser parken zu können oder schneller voranzukommen, sie wiegt dann eben doch mehr. Dazu kommt das Versprechen der Ausgleichspflanzungen. Ein Versprechen, dass oft nicht eingehalten wird und wenn dann gepflanzt wird, braucht der junge Baum auch Pflege. Und irgendwie auch klar, dass der kleine Setzling noch lange nicht die Aufgabe eines großen, erwachsenen Baumes übernehmen kann. Seine Krone wirft noch nicht so viel Schatten, sollte er blühen, hat er weniger Blüten, sein Beitrag zur CO2 Reduktion wird eben erst mit den Jahren wachsen. Für die Artenvielfalt sind unterschiedliche Bäume in verschiedenen Altersstufen zwingend notwendig. Viele unterschiedlich alte Bäume fällen und sie mit Bäumen gleichen Alters zu ersetzten, ist kein vollwertiger Ersatz.  

Foto: Silvia Passow

Mit dem Klimawandel der letzten Jahre benötigt der Jungbaum sogar besonders viel Aufmerksamkeit. Er braucht Wasser, doch das blieb in Form von Regenfällen gerade in den letzten Jahren aus. Der Mensch springt ein, in Form der Stadtverwaltung, die die Mitarbeiter der Gartenbauamtes mit regelmäßigen Gieß-Touren beauftragt. Und hier und da freundliche und wohlmeinende Anwohner, die ebenfalls ein, zwei Kannen Wasser spendieren. Doch viele der kleinen Bäume schaffen es nicht. Ihre Wurzeln reichen nicht tief genug in die Erde. Außerdem hat der Straßenbaum es ohnehin schwerer, er kann sich nicht ungehemmt ausbreiten, Asphalt, Rohrleitungen und verdichtete Böden versperren seinen Wurzeln den Weg. Auch ist der von Menschenhand gepflanzte Setzling schwächer, als sein Verwandter, der in Wald oder Wiese als Samen abgeworfen und im Schatten der Altbäume aufgehen und gedeihen konnte.  

Regelmäßige Wassergabe für die Jungbäume in Falkensee Foto: Silvia Passow

Ein Straßenbaum muss gepflegt werden, damit er gesund bleibt. Kränkelnde Bäume sind zum Beispiel ein bevorzugter Ort für Misteln. Die Halbschmarotzer mit den weißen Beeren bedienen sich am Wasserhaushalt des Baumes. In Falkensee sind Misteln ein offenbar zunehmendes Problem. Die Stadtverwaltung gibt Mistelbefall als Grund für diverse Fällungen an und tatsächlich kann die Mistel zum Problem für den Baum werden. Allerdings eben bevorzugt für ohnehin geschwächte Bäume. Neben dem Entfernen der Misteln sollte also die Baumgesundheit im Fokus stehen. Denn ist die Mistel erst mal da, wird man sie so schnell nicht wieder los. In der Seegefelder Straße wurden gerade eine ganze Reihe von Bäume wegen des Mistelbefalls gefällt.

Misteln suchen sich gern bereits geschädigte Bäume als Wirtspflanze aus. Foto: Silvia Passow

Der Streit um den Umgang mit Bäumen ist bei weitem kein exklusives Falkenseer Problem. Aus Paulinenaue meldete sich gerade ein Anwohner, der eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Amt Friesack eingereicht hat. Der Grund: Die Verkehrssicherung an den Bäumen in seiner Nachbarschaft wurde nicht etwa durch eine Fachfirma ausgeführt. Sondern frei nach dem Motto, wer hat Zeit, Lust und eine lange Leiter, an die Freiwillige Feuerwehr übertragen. Die hat dann, laut dem Anwohner, einen seit über dreißig Jahren im Naturschutz tätigen Diplom-Biologen, das Efeu an den alten Eichen entfernt. Keine gute Idee, so der Anwohner, denn anders als die Mistel, ist Efeu nicht schädlich für die Bäume, das ganze Gegenteil ist der Fall, es schützt den Baum sogar. Lose hängende Efeu-Lianen dürften schon eher zum Problem werden. Mal abgesehen von dem großen Wert der Efeupflanzen für sehr viele Insekten und Vögel.

Efeu, schützt den Baum vor dem Austrocknen Foto: Pixabay

Doch zurück nach Falkensee. Bäume, die aus sogenannten Vitalitätsgründen gefällt werden, müssen laut Satzung, nicht nachgepflanzt werden. Das könnte schon bald geändert werden, bisher war der Verlust durch natürliches Ableben für die Stadt kein Grund, einen neuen Baum zu pflanzen. Und wenn dann gepflanzt werden soll, stellt sich oft die Frage, wo das sein könnte. Denn der Platz ist rar und es gibt gar nicht wenige Menschen, die den Baum am Straßenrand als störend empfinden. „Bäume machen Dreck“, ist eine Behauptung, die gar nicht so selten zu hören ist. Tatsache ist: Menschen machen Dreck, Bäume werfen Laub ab, manchmal auch Äste und ihre Früchte.

Einfach nur Baum-Schön Foto: Silvia Passow

Nicht zu viel verlangt wäre der kreative und clevere Umgang mit den Bäumen. An der Spandauer Straße wehren sich ebenfalls Falkenseer gegen das Abholzen der ursprünglich einmal 100 Linden. Inzwischen sind die Reihen in der Allee bereits gelichtet, doch für die verbleibenden Bäume wird noch immer gekämpft. Und es wurden Alternativvorschläge zur Rettung der Bäume mit gleichzeitigem Straßenbau unterbreitet. Man darf gespannt bleiben, wie viel Wert hier den Bäumen zugestanden wird. Das wäre vielleicht eher ein Ansatz, den Bäumen einen Wert zusprechen. In Münze und Taler, ob das helfen würde?

Auch im letzten Jahr wurde wieder für den Erhalt der Linden demonstriert. Foto: Silvia Passow

Dass nicht jede Fällung rechtens ist, konnte man kürzlich an der Bundesstraße 273 erleben. Hier hatte man für den Straßenbau ebenfalls geholzt, ja sogar schon neue Bäume gepflanzt. Dennoch konnte der NABU die Arbeiten stoppen. Leider zu spät, der Schaden an den sehr alten Eichen war bereits angerichtet. Die einstigen Behausungen für den Eremit, einen sehr seltenen Käfer, sind teilweise zerstört. Um dem sehr wenig beweglichen Käfer nicht von jetzt auf gleich, so wie es wohl gekommen wäre, die Behausung zu entziehen, sollen die Bäume nun vor Ort belassen werden. Oder besser das, was von ihnen übrig ist. Nützlich wäre sicherlich eine Beschilderung, die erklären würde, was hier passiert ist und warum die toten Bäume nun wie Mahnmale ihres eigenen Ablebens, die Straße säumen.

Baummassaker an der B 273 Foto: Silvia Passow

Bereits 2005 beschrieb der wunderbare Universalgelehrte Jared Diamond in seinem Buch „Kollaps- Warum Gesellschaften überleben oder untergehen“ den Niedergang der Gesellschaft auf der Osterinsel. Das Fällen aller Bäume führte, wie Diamond anschaulich darlegt, dazu, dass kein Baumaterial für Häuser oder Boote mehr vorhanden war. Damit war der Fischfang nur noch in sehr beschränkten Umfang auf der Insel möglich. Neben der Ernährung aus dem Wasser, ging auch die zu Land verloren. Vögel, die in den Bäumen der Insel zuvor gebrütet hatten, flogen die Insel nicht mehr an. Auch sie fielen damit als Nahrungsquelle aus. Auf wärmende Feuer mussten die Menschen ebenfalls bald verzichten. Es gab bald nichts mehr, was sie hätten verbrennen können. Laut Diamond führten diese Umstände zur Auflösung der Gesellschaft auf der Osterinsel. Mit den Bäumen war die Lebensgrundlage der Menschen verschwunden.

Foto: Pixabay

Auf einer Insel im Meer wirkt sich ein solcher Schwund katastrophal aus, nichts und niemand kann ihm entkommen, Hunger und Kälte verzehren alles und jeden. Das kann uns nicht passieren? Auch die Erde ist nur eine blaue Insel in den Tiefen eines unergründlichen Weltraumes treibend.