Artenvielfalt profitiert von erfolgreichem Dialog zwischen Naturschutz und Landnutzung – umfassende Vereinbarung zwischen Volksinitiativen mit klarem Auftrag an Parlament und Verwaltung

Gemeinsame Presseinformation der Volksinitiativen „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern!“ und „Mehr als nur ein Summen !“ vom 10. März 2021

Potsdam · Im Februar 2020 hatten sich die beiden Volksinitiativen von Naturschützern und Landnutzern, mit aktiver Unterstützung von Landtagsabgeordneten auf ein Dialogverfahren verständigt. Ziel beider Seiten war es, Regelungen für einen verbesserten Arten- und Insektenschutz, bei Ausgleich der sich draus ergebenden Belastungen für die Landwirte zu finden. Möglich war dieser Prozess auch durch die Zusage des parlamentarischen Raumes geworden, dass das Ergebnis im Fall einer erfolgreichen Verständigung dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Mit der heutigen Übergabe des Beschlusspapieres an die Landtagspräsidentin ist dies gelungen.

„Wir übergeben die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse an Politik und Verwaltung mit dem Vertrauensvorschuss, dass diese verlässlich beschlossen und umgesetzt werden“, betont Henrik Wendorff, Vorstand im Forum Natur und Vertreter der Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen!“. Friedhelm Schmitz-Jersch, einer der drei Vertreter der Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern!“ freut sich: „Verbindliche Reglungen zum Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Naturschutz- und FFH-Gebieten, kombiniert mit einem finanziellen Ausgleich für die Landwirte – das ist ein guter Tag für Brandenburg!

Laut Vereinbarung sollen „chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel“ in Naturschutzgebieten ab Januar 2023, in FFH-Gebieten, die nicht als Naturschutzgebiete geschützt sind, ab Januar 2028 verboten werden. Ebenso sind verbindliche Regelungen für Gewässerrandstreifen mit ganzjähriger Begrünung gefunden worden. Viele der vereinbarten Maßnahmen betreffen auch den Siedlungsraum, ebenso sind Regelung für Fragen der Verpachtung landeseigener Flächen, zur Insektenforschung, zur Waldwirtschaft und zur Weidetierhaltung definiert worden. Das Gesamtpaket umfasst mehrere Bestimmungen auf der Ebene eines Artikelgesetzes und insgesamt 12 parlamentarische Beschlussanträge. Die finanziellen Auswirkungen, die im Landeshaushalt und in den Förderprogrammen abzusichern sind, runden die Vereinbarung in einem gesonderten Hauptkapitel ab.

Die Vertreter beider Volksinitiativen bewerten das gesamte Verfahren, welches sich über fast ein Jahr in 11 Dialogrunden erstreckt hat, als genauso erfolgreich wie beispielgebend für politische Verständigungen dieser Art. Es ist ein bedeutsames und weitreichendes Ereignis, dass sich klassische Landnutzerverbände zusammen mit den Naturschutz- und Umweltverbände auf ein solches Ergebnis verständigen konnten, aus dem wichtige Impulse für den Arten- und Insektenschutz und für die Entwicklung der brandenburgischen Kulturlandschaft zu erwarten sind.

Friedhelm Schmitz-Jersch, erklärt: „Wir wollten einen eindeutigen Schutz durch klare Regelungen bei gleichzeitigem finanziellem Ausgleich für die Landwirte erreichen. Das ist uns gemeinsam gelungen. Wir sind froh, dass nach einer Übergangszeit ab 2023 chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel aus allen Naturschutzgebieten und ab 2028 diese Mittel auch aus den FFH-Gebieten, die nicht Naturschutzgebiete sind, verbannt sind. Darüber hinaus ist in allen Naturschutz- und FFH-Gebieten ab 2028 der Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern untersagt. Gewässerrandstreifen, die ebenfalls ab 2023 dauerhaft begrünt und frei von allen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sein müssen, tragen wesentlich zur Reinhaltung der Gewässer und damit zur Sicherung der Artenvielfalt bei. Die Landwirtschaftsförderung soll darüber hinaus wirksamer auf den Arten- und Insektenschutz ausgerichtet werden. Trotz unterschiedlicher Interessen und Ausgangslage war dieses Ergebnis möglich. Dieses gegenseitige Verständnis sollten wir auch künftig für die Zusammenarbeit nutzen.“

Henrik Wendorff, erklärt: „Wir haben erreicht, dass eine Reihe unserer Forderungen, wie die Einrichtung eines Kulturlandschaftsbeirates oder auch der Sitz im Stiftungsrat des Naturschutzfonds Brandenburg, bereits vor dem heutigen Ergebnis umgesetzt werden konnten. Darüber hinaus sind nun weitere klare Regelungen getroffen worden, für die es feste Vereinbarungen für die dringend notwendige finanzielle Begleitung gibt. Bei Weidetierhaltung und Gewässerrandstreifen betreten wir zudem Neuland. Wir geben mit diesem Ergebnis auch ein großes Stück Vertrauensvorschuss in die politischen Hände von Parlament und Verwaltung. Verbunden mit dem vereinbarten gemeinsamen Umsetzungsgremium sehen wir jedoch die einmalige Chance, dass zukünftig Forderungen der Gesellschaft mit der Frage nach der Betroffenheit von Bauern und Weidetierhaltern, Waldbesitzern, Fischern und Anglern und allen anderen Landnutzern, verbunden werden. Dies könnte in der Tat ein neuer gemeinsamer Weg in der Agrar- und Umweltpolitik, mit einer Verlässlichkeit für die kommenden Jahre, werden.“

Ein Jahr COVID-19: Ursachen bekämpfen, nicht Symptome!

Offener Brief von VIER PFOTEN an WHO, FAO und OIE:
Tierschutz in Pandemiepläne aufnehmen

Pressemitteilung der Stiftung Vier Pfoten vom 10.März 2021

Am 11. März 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ausbruch von COVID-19 offiziell zur Pandemie. Anlässlich des Jahrestages fordert die globale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN in einem offenen Brief an die WHO, die OIE (Weltorganisation für Tiergesundheit) und die FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen), dringend Maßnahmen zum Tier- und Umweltschutz in ihre Pandemiepräventionspläne aufzunehmen. Nach Angaben eines Berichts des UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen) aus dem Jahr 2020, haben 75 Prozent der neu auftretenden Infektionskrankheiten ihren Ursprung in Tieren, so auch COVID-19.

„Obwohl COVID-19 alle Facetten unseres Lebens völlig verändert hat, bekämpfen Institutionen und Regierungen weiterhin die Symptome, aber nicht die Ursache dieser zoonotischen Pandemie. Das eigentliche Problem ist die gestörte Beziehung zwischen uns Menschen, den Tieren und der Natur. Nur wenn weltweit konkrete Maßnahmen ergriffen werden, die Tierleid beenden, können zukünftige Zoonose-Pandemien verhindert werden. Wir fordern von den Verantwortlichen einen ganzheitlichen Ansatz, denn Tierschutz bedeutet auch Umweltschutz und Schutz der menschlichen Gesundheit“, sagt VIER PFOTEN Präsident Josef Pfabigan.

Von Massentierhaltung und Pelzfarmen zum Lebendtierhandel

Um zoonotische Pandemien in Zukunft zu verhindern, fordert VIER PFOTEN die WHO, OIE, FAO und die verantwortlichen Regierungen auf, sich nicht länger auf pharmazeutische Zwischenlösungen zu konzentrieren, während die eigentlichen Probleme rund um die Ausbeutung von Tieren nicht angegangen werden. Nachhaltige Lösungen, die mit dem Verbot von Pelzfarmen, Lebendtiermärkten, dem Wildtierhandel sowie dem Hunde- und Katzenfleischhandel beginnen, sind notwendig. Darüber hinaus muss laut VIER PFOTEN die Massentierhaltung beendet und die Reduktion des Fleischkonsums gefördert werden. Letzteres wird auch dafür sorgen, dass die Zerstörung von Lebensräumen und die Klimakrise nicht weiter angeheizt wird. Bislang hat die Vernachlässigung von Tier- und Umweltschutz auf Kosten des globalen Wachstums zu einem gefährlichen Ungleichgewicht geführt. Die Abholzung der Wälder hat die Grenzen zwischen menschlichen und tierischen Lebensräumen zusätzlich verschwimmen lassen, wodurch sich zoonotische Infektionskrankheiten einfacher auf Menschen übertragen.

Tickende Zeitbomben auf der ganzen Welt

Internationale Experten gehen davon aus, dass das neuartige Coronavirus von Wildtieren stammt und über einen tierischen Zwischenwirt, möglicherweise auf einem Lebendtiermarkt in Wuhan, China, auf den Menschen übergesprungen ist. Laut Recherchen von VIER PFOTEN sind Lebendtiermärkte meist völlig überfüllt und unterreguliert. Verschiedene Tierarten, wie Schuppentiere, Schlangen, Hunde und Katzen, werden unter unhygienischen Bedingungen gehalten, auf engstem Raum zusammengepfercht und brutal für ihr Fleisch geschlachtet. Diese Bedingungen führen bei Tieren zwangsläufig zu einem geschwächten Immunsystem, zur Übertragung von Krankheitserregern und schlussendlich zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit, dass neue Infektionskrankheiten entstehen.

„Solche Bedingungen und Risiken finden wir aber nicht nur auf Lebendtiermärkten in Asien. Schweine und Hühner, die in Massentierhaltungen genauso grausam gehalten werden, haben sich bereits weltweit mit der Schweine- und Vogelgrippe infiziert. Millionen von Nerzen, die auf Pelzfarmen in Europa dahinvegetieren, haben sich mit COVID-19 angesteckt und Mutationen des Virus wieder zurück an Menschen gegeben. Solange wir Tiere so leiden lassen, werden auch wir Menschen unter den Folgen von Zoonosen wie COVID-19 leiden. Wir müssen jetzt handeln“, so Pfabigan.

Kleinstkorrekturen statt großer Wurf

Pressemitteilung der Stiftung Vier Pfoten vom 10.März 2021

Geplante Regelung zu Kontrollen von Tierkadavern in Verarbeitungsbetrieben ungenügend / weiterhin klaffende Lücken beim Schutz von Nutz,- Heim- und Wildtieren

Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Damit soll eine Rechtsgrundlage für Tierschutzkontrollen von Tierkadavern in Verarbeitungsbetrieben geschaffen werden. Den Beschluss des Bundeskabinetts kommentiert Femke Hustert, Leiterin Hauptstadtrepräsentanz VIER PFOTEN Deutschland: „Die Regelung zur Datenerfassung bei Tierkadavern in Deutschland ist längst überfällig: Jährlich werden allein 13,5 Millionen tote Schweine in den Tierkörperbeseitigungsanlagen wie Müll entsorgt. Niemand kontrolliert, woran und wie die Tiere verendet sind, ob sie schlimme Verletzungen hatten oder fachgerecht getötet wurden. Damit bleiben Tierleid und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz regelmäßig unbemerkt. Der jetzt vorliegende Entwurf kam nur aufgrund des Drucks der Bundesländer zustande und hat noch zu viele blinde Flecken. Es ist absolut unverständlich, warum nur Kadaver von Schweinen und Rindern kontrolliert werden sollen. Auch Tierschutzverstöße bei Schafen, Ziegen, Einhufern und Geflügel müssen nachverfolgt werden können. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf verpasst die Bundesministerin Julia Klöckner auch die Chance, die großen Lücken im Tierschutzgesetz zu schließen: Immer noch können Hundewelpen oder gefährdete Exoten und Wildtiere unreguliert verkauft, unter vier Wochen alte männliche Rinder, Schafe und Ziegen betäubungslos kastriert und auch Kälbern die Hornanlagen ohne Betäubung ausgebrannt werden. All das ignoriert Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner mit ihrem Entwurf, frei nach dem Motto: Lieber Kleinstkorrekturen statt großem Wurf. Sie versäumt es, das Tierschutzgesetz so zu reformieren, dass es die Tiere auch wirklich schützt. Jetzt sind die Bundesländer und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gefordert, im weiteren parlamentarischen Verfahren eine dringend notwendige Überarbeitung des Tierschutzgesetzes voranzubringen.“ Weitere Informationen zu Tierkörperbeseitigungsanlagen

Bisher wurden auf den sogenannten Tierkörperbeseitigungsanlagen keine Daten von den Behörden erhoben, wie die Tiere in den Ställen zu Tode gekommen sind. Faktisch ist jeder dort angelieferte Tierkadaver eine nicht identifizierte Leiche. Hohe Sterblichkeitsraten sind im industriellen Tierqualsystem mitkalkuliert. Eine Studie von 2017 hat gezeigt, dass 13,5 Millionen Schweine in Deutschland jährlich schlicht und einfach im Müll landen und das gesamte System von Erzeugern, Behörden und Politikern die Augen verschließt, wie und warum das passiert. 13 Prozent der Tiere haben laut der Studie mit „länger anhaltenden erheblichen Schmerzen und/oder Leiden“ gelebt. Fast 62 Prozent waren mangelhaft betäubt und/oder getötet worden. Der Bundesrat hat bereits 2019 die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Regelung zu formulieren. Der Bundesrat hatte keine Beschränkung auf bestimmte Tiergruppen vorgenommen. Forderungen von VIER PFOTEN zum Entwurf Neben Rindern und Schweinen müssen auch Schafe, Ziegen, Einhufer und Geflügel auf den Verarbeitungsbetrieben kontrolliert werden. Bis auf Geflügel ist eine Einzeltierkennzeichnung zu implementieren. Bei Geflügel ist es möglich, anhand der angelieferten Charge den Haltungsbetrieb zu ermitteln. Um Tierkadaver routinemäßig zu überwachen, müssen die personellen Kapazitäten und finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Für die fachgemäße Sachkunde im Umgang mit kranken oder verletzten Tieren und bei der Nottötung müssen regelmäßig verpflichtende Schulungen angeboten werden.
Das Positionspapier zu weiteren Änderungen des Tierschutzgesetzes von VIER PFOTEN finden Sie hier. Quellen:
E. große Beilage (2017): Untersuchungen an verendeten/getöteten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte, Hannover 2017, DVG-Service GmbH, ISBN 978-3-86345-389-3  

Pflanz-und Pflegeaktion im Kinderstadtwald aus Anlass des „Tag des Waldes“

Pressemitteilung der Baumschutzgruppe Finkenkrug vom 9.März 2021

Der 21. März ist der „Tag des Waldes“.

Auch wenn die meisten Bäumchen im Kinderstadtwald noch sehr klein sind, ist er eben doch ein (potentieller) Wald. Aus der Presse und anderen Medien erfahren wir, wir sehen es auch, dass der Wald nach drei zu heißen und trockenen Sommern und durch Schädlingsbefall (da ist der Borkenkäfer der bekannteste) sehr gelitten hat, genauso wie viele Bäume in unserer Stadt. Der Klimawandel ist spürbar geworden.

Die Baumschutzgruppe Finkenkrug fühlt sich der „Bewahrung der Schöpfung“ und der

„Nachhaltigkeit“ (vor über 300 Jahre von Forstfachleuten geprägter Begriff) verpflichtet, nicht erst seit im Herbst 2014  40 Kinder in Zusammenarbeit mit der Organisation „Plant for the Planet“ (von denen hängen viele große Plakate in Berlin: Stopp talking, start planting)und der Forstschule Finkenkrug über 100 Bäumchen unter der Schirmherrschaft des Bürgermeisters pflanzten. Die Kinder sind schneller gewachsen als die Bäume. So ein Wäldchen lehrt Geduld.

Wir wissen: Bäume sind die besten natürlichen CO2-Killer!

Wir brauchen sie!

Deswegen pflegen wir den Kinderstadtwald und pflanzen nach, wo Lücken entstanden sind.

Wenn genügend Abstand gehalten wird, was ja bei ca. 2ha möglich sein müsste, und eine Anwesenheitsliste geführt wird, ist die Veranstaltung erlaubt.

Herzliche Einladung an Familien

zu Samstag, dem 20.03.2021 von 11 bis ca. 13Uhr,

Essener-/ Ecke Duisburgerstraße

Wie immer können auch bis 1m hohe Bäumchen aus dem Garten mitgebracht werden, ebenso Gartengeräte wie Spaten, Hacken usw.. Denken Sie auch an wetterfeste Kleidung. Für einen kleinen Imbiss wird gesorgt.