OVG: Straßenbetrieb muss Ausbau der B 273 vorläufig stoppen-Zwischenerfolg des NABU Brandenburg beim Schutz der Alleen

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 11. März 2021


Der NABU Brandenburg hat einen bedeutenden Erfolg für den Schutz von Alleebäumen und eines europäischen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiets („Natura-2000-Gebiet“) errungen. Auf einen Eilantrag des NABU beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah sich der Landesbetrieb Straßenwesen gezwungen, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Landesbetrieb Straßenwesen verpflichtet sich darin, bis zur Nachholung einer Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit des Vorhabens keine weiteren Fällungen oder sonstigen Eingriffe in geschützte Lebensräume entlang der B 273 zwischen Nauen und Börnicke vorzunehmen.

„Auch, wenn wir nicht alle Bäume retten konnten, ist das ein wichtiger Zwischenerfolg“ bilanziert die Naturschutzreferentin des NABU Brandenburg, Manuela Brecht. Nach Auffassung des NABU wäre eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich gewesen. Das hatte der Landesstraßenbetrieb jedoch abgelehnt.

„Ein solches Vorhaben, bei dem mehr als einhundert geschützte Alleebäume gefällt und Flächen eines europarechtlich geschützten Natura-2000-Gebietes versiegelt werden sollen, darf nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden“ zeigt sich Rechtsanwalt Thorsten Deppner, der den NABU in dem Verfahren vertritt, überzeugt.

Ungeklärt ist weiterhin, wie es im Zuge des Vorhabens auch zur Fällung von zwei Habitat-Bäumen streng geschützter FFH-Käferarten Großer Rosenkäfer und Eremit (auch Juchtenkäfer genannt) kommen konnte. Hier prüft der NABU Brandenburg weitere rechtliche Schritte.

Hintergrund: Bei Fällarbeiten im Havelland hatte der Landesbetrieb Straßenwesen für den Ausbau der B 273 zwischen Nauen und Börnicke Anfang Februar mächtige Eichen fällen lassen – insgesamt sollten 106 Bäume fallen. Diese dienten als Lebensstätte streng geschützten FFH-Käferarten. Mit der Fällung dieser wertvollen Alteichen sind die letzten nachgewiesenen Lebensräume des Eremiten in der Region zerstört worden.
Um die weiteren Fällungen zu verhindern, hatte der NABU in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Stopp der Baumfällungen beantragt. In einer Zwischenverfügung hat das OVG dem Landesstraßenbaubetrieb aufgegeben, bis zur Entscheidung über den Antrag die Fällungen auszusetzen.

Acht Jahre EU-Tierversuchsverbot für Kosmetika – Tierschützer befürchten Aufweichung

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbund vom 11.März 2021

Am 12. März jährt sich das Inkrafttreten der letzten Stufe des EU-Tierversuchsverbots für Kosmetika zum achten Mal. Seitdem ist es nicht nur verboten, fertige Kosmetikprodukte an Tieren zu testen. Auch Inhaltsstoffe, die ausschließlich in Kosmetika Verwendung finden, dürfen keine Tierversuche durchlaufen. Das Tierversuchsverbot war das Ergebnis eines über dreißigjährigen Kampfes von Tierschützern. Doch acht Jahre später ist das Verbot in Gefahr.

„Weil die Verordnung nicht so umgesetzt wird, wie es den EU-Bürgern versprochen wurde, müssen Tiere bei neuen Tests kosmetischer Inhaltsstoffe immer noch leiden und sterben“, sagt Kristina Wagner, Leiterin des Referats für Alternativmethoden zu Tierversuchen beim Deutschen Tierschutzbund. Denn: Das Verbot gilt nur für Inhaltsstoffe, die ausschließlich für kosmetische Zwecke eingesetzt werden. Kosmetikhersteller dürfen weiter chemische Substanzen verwenden, die in anderen Produkten wie Reinigungsmitteln, Wandfarben oder Medikamenten eingesetzt werden und für die Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben sind. Alarmiert sind die Tierschützer aufgrund eines weiteren Angriffs auf das EU-Tierversuchsverbot für Kosmetika: „Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass das verbliebene Stückchen „Verbot“ weiter verwässert werden soll. Wir befürchten einen Rückschritt für den Tierschutz“, so Wagner.

Alarmierende Entwicklung

Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) forderte 2018 von einem deutschen Hersteller, zwei UV-Filter im Tierversuch testen zu lassen, obwohl diese lediglich in Kosmetika Verwendung finden. Damit soll nachgewiesen werden, dass die Stoffe für die Arbeiter, die damit in Kontakt kommen, unschädlich sind. Eine Beschwerde des Herstellers wies die Beschwerdekammer der ECHA im August 2020 ab. Für den Deutschen Tierschutzbund ist dies nicht nachvollziehbar: „Natürlich ist es notwendig, dass der Arbeitsschutz gewährleistet wird. Dieser lässt sich aber genauso durch tierversuchsfreie Testmethoden sicherstellen, die am Ende auch die Sicherheit der Verbraucher gewährleisten“, erklärt Wagner. Der Deutsche Tierschutzbund hat daher gemeinsam mit weiteren Tierschutzorganisationen die EU-Kommission und das EU-Parlament aufgefordert, das Verbot aufrechtzuerhalten. Die Unterzeichner des Briefes sind: Eurogroup for Animals, European Coalition to End Animal Experiments (ECEAE), Humane Society International Europe, People for the Ethical Treatment of Animals (PETA) und Cruelty Free Europe.