Tiertransporte: Bulgarien ignoriert EU-Tierschutzrecht – Internationale Tierschutzorganisation klagt Sofia an

Pressemitteilung von Animals Angels vom 17. Februar 2021

Die international tätige Tierschutzorganisation Animals‘ Angels hat bei der EU-Kommission eine Beschwerde bezüglich der Tierschutzsituation in Bulgarien eingebracht. Animals‘ Angels wirft Bulgarien systematischen Bruch von EU-Tierschutzrecht vor, insbesondere beim Transport von Tieren. Die Organisation fordert die Brüsseler Behörde zum Handeln auf und verlangt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Sofia.

Seit über einem Jahrzehnt überwachen Animals‘ Angels und andere Tierschutzorganisationen Tiertransporte in Bulgarien. Die allermeisten von ihnen entsprechen nicht den EU-Tierschutzbestimmungen. Tiere werden auf vollkommen verdreckte und verkotete Fahrzeuge verladen, die bei weitem nicht den EU-Standards entsprechen. Kranke und verletzte Tiere werden transportiert, die hustend und mit eitrigem Rotz in den Nasen auf dem Lkw stehen – eine enormes Gesundheitsrisiko. Schafe, Rinder und Pferde stehen unter- und übereinander, haben keinen Platz und stoßen mit ihren Rücken und Köpfen an die Fahrzeugdecke. Die Tiere werden geschlagen, getreten oder anderweitig misshandelt, um sie auf die Fahrzeuge zu zwingen, die oft nicht einmal Licht und Frischluft bieten.

Die mannigfaltigen Verstöße sind überall zu finden, auf den Tiermärkten im ländlichen Raum genauso wie bei den internationalen Transporten großer bulgarischer Unternehmen. Erst im April 2020 forderte Animals‘ Angels den Entzug der Transportlizenz von einem der größten bulgarischen Transporteure. Kleinbauern und Händler sind an diesen Tierschutzverstößen genauso beteiligt wie Amtstierärzte.

Mehr als eine Millionen Tiere werden jedes Jahr in die Türkei exportiert – ein Großteil dieser Tiere überquert im LKW die bulgarisch-türkische Grenze bei Kapitan Andreevo. Dass die bulgarischen Amtstierärzte an der Grenze bei den Ausfuhrkontrollen nicht so genau hinschauen, ist hinlänglich bekannt. Strenge und konsequente Kontrollen an der Grenze könnten viel Tierleid ersparen – auch das ist seit Jahren bekannt.

Ein anderes Problem sind die Wartezeiten für Tiertransporte an der Grenze. Die EU-Gesetzgebung schreibt vor, dass den Tiertransporten an Grenzübergängen Priorität eingeräumt wird. Nicht so in Bulgarien. Fahrer berichteten Animals‘ Angels, dass sie zeitweise Stunden bräuchten, um wenige Meter zur bulgarischen Grenzkontrollstelle zurückzulegen. Vor-Ort-Recherchen von Animals‘ Angels belegen diese Aussage.

An die 100 Beschwerden und Berichte hat allein Animals‘ Angels in den letzten zehn Jahren an die bulgarischen Behörden gerichtet, damit sie endlich tätig werden. Tiertransporte sind für die Tiere extrem belastend. Wenn nicht einmal die EU-Mindestvorschriften für Tierschutz eingehalten werden, werden die Transporte zu Horrorszenarien. Zahlreiche Meetings haben stattgefunden und viele leere Versprechungen wurden gemacht. Doch ohne Erfolg. Die bulgarischen Behörden haben versagt.

Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung von EU-Recht. Verstößt ein Land ihrer Meinung nach gegen das gemeinsame Recht, kann die Behörde ein Verfahren wegen Vertragsverletzung einleiten. Am Ende des Verfahrens kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshofs stehen, die mit hohen Geldstrafen verbunden ist.

Bulgarien muss jetzt handeln: Schluss mit dem Leiden der Tiere auf den Transporten.

Neuer Erlass zu Tiertransporten aus Brandenburg

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 17. Februar 2021

Der neue Erlass erweitert und ersetzt die bisherigen Erlasse, insbesondere vom März und August des vergangenen Jahres, mit denen das MSGIV die Anforderungen an die Plausibilitätsprüfung in den Landkreisen zur Abfertigung von langen, grenzüberschreitenden Beförderungen bereits deutlich verschärft hatte. Lange, grenzüberschreitende Tiertransporte stehen immer wieder in der Kritik. Mehrere Veterinärämter hatten daher Transporte auf Grund fehlender Erfüllung der Vorgaben nicht abgefertigt. Dennoch waren die Veterinäre durch gerichtliche Eilbeschlüsse immer wieder verpflichtet worden, auch bei vorliegenden Zweifeln Fahrtenbücher abzustempeln und die Exporte somit zu genehmigen. Bedauerlicherweise ist die Rechtsprechung in den Ländern zum Teil widersprüchlich.

Ministerin Nonnemacher: „Lange und grenzüberschreitende Tiertransporte sind im EU-Recht verankert und können nicht einfach verboten werden. Es besteht ein Anspruch auf Abfertigung, wenn die hohen Anforderungen an einen Transport erfüllt sind. Diese Anforderungen müssen aber gewährleisten, dass die Tiere nicht unnötig leiden. So muss garantiert sein, dass die vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten, die Tiere gefüttert und getränkt werden. Wir haben deshalb in einem Rechtsgutachten unsere bisherige Erlasslage prüfen lassen und entsprechend angepasst. In einer Schaltkonferenz haben wir die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in den Landkreisen ausführlich darüber informiert und bestehende Fragen erörtert.“

Landestierschutzbeauftragter Dr. Stefan Heidrich: „Ich begrüße den Erlass sehr, der den Tierschutz bei Tiertransporten stärkt und den zuständigen Veterinärämtern eine klare Handlungsgrundlage aufzeigt. Oberstes Ziel muss es sein, Schmerzen und Leiden für die Tiere auf den langen Transportwegen soweit es geht zu verhindern.“

Der Erlass ergänzt das „Handbuch Tiertransporte“, das als bundesweit abgestimmte Handlungsgrundlage für die kommunalen Veterinärämter bereits detaillierte Hinweise zur Abfertigung von langen Beförderungen von Tieren gibt. Jeder lange Transport von Tieren wird, bevor er eine Genehmigung erhält, durch amtliche Tierärzte umfangreich und sorgfältig geprüft. Nur wenn die Einhaltung aller Rechtsvorgaben nachvollziehbar dargelegt ist, darf der Transport abgefertigt werden.

Der Erlass regelt darüber hinaus unter anderem folgende Punkte:

Checkliste

Mit Hilfe einer Checkliste mit Angaben zu Versorgungsstationen soll der Transporteur in die Verantwortung genommen werden und sich im Drittland Zusicherungen über die Erfüllung europäischer Standards der Versorgungsstellen durch die dort zuständigen Behörden einholen. Die Echtheit der behördlichen Zusicherung des Drittlandes wird durch das Bundesministerium einmal jährlich verifiziert werden und den Landkreisen durch das MSGIV zur Verfügung gestellt. Hiermit soll die Qualität der Plausibilitätsprüfung durch die Amtstierärzte und Amtstierärztinnen noch weiter gesichert werden.

Berichts- und Informationspflicht

Erstmals werden Berichts- und Informationspflichten zu geplanten Tiertransporten eingeführt. So sollen die Kontrollmöglichkeiten durch das MSGIV als oberste Aufsichtsbehörde verbessert werden und eine einheitliche valide Datenlage zum Beispiel zu Standzeiten an den Grenzen und Innentemperaturen in Abhängigkeit von Außentemperaturen gesammelt und den Landkreisen zur Verfügung gestellt werden können, mit Hilfe derer noch bessere Entscheidungen getroffen werden können.

Beweispflicht

Transporteure müssen nachweisen, dass die Tiere tatsächlich an den Versorgungsstellen abgeladen wurden und eine 24-stündige Ruhepause hatten.

Der neue Erlass tritt ab sofort in Kraft.

Weitere Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Tiertransporte, den neuen Erlass sowie das Rechtsgutachten finden Sie auf der Homepage des MSGIV: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierhandel-und-reiseverkehr/tiertransporte/

Informationen zu Baumfällungen

Pressemitteilung der Stadt Falkensee vom  17. Februar 2021 

Für die Umsetzung des Anliegerstraßenbaus 2021 stehen im Februar noch Baumfällungen an. So erfolgen durch den geplanten Straßenbau bedingte Fällungen in den Straßen Am Tiefen Grund und in der Muselowstraße. Während der Arbeiten ist mit kurzfristigen Verkehrsbeeinträchtigungen im Bereich der zu fällenden Bäume zu rechnen. In Zuge des Anliegerstraßenbaus erfolgen die Ersatzpflanzungen für die Fällungen sowie die Ausgleichspflanzungen für die Kompensation von Versieglungsflächen in Abstimmung mit dem Fachbereich Grünflächen der Stadt Falkensee und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Havelland.

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht muss die Stadt Falkensee weitere notwendige Fällungen beauftragen. In der Rudolf-Breitscheid-Straße sind zwei Ahorn-Bäume von starkem Pilzbefall betroffen. Die Fällung von zwei mehrstämmigen Pappeln in der Humboldtallee ist erforderlich, weil diese Bäume absterbend und zu dem stark von Misteln befallen sind. Auf Grund einer Kronenbruchgefahr muss in der Lerchenstraße eine Robinie gefällt werden.

Verlängert: Haustierboom im Lockdown

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbund vom 16. Februar 2021

Den Wunsch vieler Menschen nach einem tierischen Gefährten, der in Zeiten des Lockdowns Nähe bringt und für Abwechslung sorgt, hält an. Die Auswirkungen spüren und fürchten der Deutsche Tierschutzbund und die ihm angeschlossenen Tierschutzvereine und Tierheime. Auch wenn ein gestiegenes Interesse an Tierheimtieren erfreulich ist, warnen die Tierschützer vor der leichtfertigen Anschaffung eines Tieres – vor allem über das Internet und den Zoofachhandel.

„Tiere bringen Freude, sie schenken Wärme und Zuneigung. Dinge, nach denen sich viele gerade sehnen. Dennoch darf dies nicht dazu verleiten, sich leichtfertig ein Tier anzuschaffen! Ein Tier braucht volle Aufmerksamkeit – auch nach Lockdown, Homeoffice und Homeschooling, wenn Bars und Cafés wieder öffnen und man wieder verreisen möchte. Sie sind nicht nur ein Zeitvertreib in Pandemiezeiten, sie sind eine Verantwortung fürs Leben“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Im Rahmen seiner Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ klärt der Verband darüber auf, welche Voraussetzungen für die Tierhaltung erfüllt sein müssen und wie man das passende Haustier findet: www.tierheime-helfen.de/bereit-fuer-ein-haustier.

Online-Angebote gehen mit Tierleid einher

Weil Tierheime vor einer Adoption genau prüfen, ob Tier und Mensch auf lange Sicht zusammenpassen und weil seriöse Züchter die Nachfrage nach Rassewelpen kaum stillen können, ist die Gefahr derzeit besonders groß, dass viele Interessenten den vermeintlichen einfachen und schnellen Weg über das Internet wählen. Doch wer ein Tier online kauft, unterstützt dabei oft – auch ohne es zu wissen – den illegalen Welpenhandel. Dieser erlebt durch die Corona-Krise einen Aufschwung. Fast täglich erreichen den Deutschen Tierschutzbund Anrufe von Menschen, die Hunde online gekauft haben und erst im Nachhinein feststellen, dass ihnen weder Kaufvertrag noch Papiere vorliegen oder der Welpe krank ist. Die Tierheime kämpfen ganz akut mit den dramatischen Folgen, etwa, wenn zu junge kranke Welpen beschlagnahmt, abgegeben oder ausgesetzt werden.

Nachfrage im Zoofachhandel gibt Grund zur Sorge

Ebenfalls besorgniserregend ist die immense Nachfrage nach Tieren im Zoofachhandel. Besonders in der Kritik der Tierschützer steht dabei Zoo Zajac, wo Wellensittiche oder Hamster aktuell offenbar als „Massenware“ über die Ladentheke gehen und selbst exotische Wildtiere an jedermann verschachert werden. Auch der Verkauf von Hunde- und Katzenwelpen scheint aktuell ein riesen Geschäft. Dabei ist deren Verkauf besonders kritisch zu sehen, da im stationären Handel die Bedürfnisse an Haltung und Sozialkontakte nicht erfüllt werden können. „Auch, wenn tierische „Corona-Spontankäufe“ bisher nur vereinzelt abgegeben werden: Die Sorge, dass die unüberlegte Anschaffung von Tieren über kurz oder lang zur verstärkten Abgabewellen in den Tierheimen führen wird, ist enorm“, so Schröder.

Winterzauber in der Döberitzer Heide

Für alle die es nicht geschafft, die winterliche Märchenlandschaft zu genießen, hier ein paar Fotos. Quelle: Silvia Passow

Auf verschneiten Pfaden…….

durch ein weißes Märchenland.

Deine Spuren im Schnee…

Den Schneetroll gibt es natürlich nur im Havelland.

Da haben wir bereits das Bildungsdilemma, erstaunlich viele Menschen können nicht (mehr) lesen.

Willkommen im schönsten Ski-Gebiet nördlich der Alpen

Niedrigwasserkonzept: Umweltminister Axel Vogel legt Handlungsstrategie und Maßnahmenplan für nachhaltiges Niedrigwassermanagement vor

Pressemittelung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 15. Februar 2021

Potsdam – Mit dem heute veröffentlichten Landesniedrigwasserkonzept hat das Umwelt- und Klimaschutzministerium seine Handlungsstrategie sowie einen Maßnahmenplan zur Vorsorge vor Niedrigwasser und zum Management von extremen Niedrigwasserereignissen vorgelegt. Das mit Beteiligung der Landkreise, kreisfreien Städte und den Gewässerunterhaltungsverbänden erarbeitete Konzept setzt auf ein nachhaltiges Wasserressourcenmanagement als ganzheitlichen Ansatz zum Umgang mit Niedrigwasser. Eine neue Internetplattform wird mit einem pegelspezifischen Warnsystem Niedrigwassersituationen in Brandenburg abbilden.

Umweltminister Axel Vogel: „Obwohl Brandenburg reich an Gewässern ist, führen fehlende Niederschläge rasch zu Trockenheit und Niedrigwasser in den Flüssen. Der brandenburgische Wasserhaushalt reagiert sehr schnell auf Niederschlagsdefizite, weil die durchlässigen Sandböden Wasser nicht halten können und über ausgedehnten Wasserflächen eine hohe Verdunstung stattfindet. Brandenburg gehört zudem zu den niederschlagsärmsten Regionen Deutschlands. Die Trockensommer 2018, 2019 und 2020 machen deutlich, dass Anpassungen beim Umgang mit der Ressource Wasser in Brandenburg besonders dringend sind.“

Schwindende Abflüsse in Flüssen und sinkende Pegelstände an Seen und Grundwasser haben in drei aufeinanderfolgenden Trockensommern gezeigt, wie sensibel der Wasserhaushalt in Brandenburg ist. Die Niederschläge liegen hier mit durchschnittlich 568 Millimetern jährlich deutlich unter dem deutschlandweiten Mittelwert von 772 Millimetern (1990-2015). Die eiszeitlich entstandenen Landschaften Brandenburgs sind geprägt von durchlässigen Schwemmsanden und Geschiebemergel sowie Auen- und Moorböden der Niederungen, so dass Niederschlag schnell in tiefere Schichten versickert oder über das weitverzweigte künstliche Gewässernetz oberirdisch abfließt. Das führt dazu, dass die brandenburgische Landschaft sehr schnell auf Niederschlagsdefizite mit trockenfallenden Fließgewässern und sinkenden Pegelständen der oberen Grundwasserleiter reagiert. Spürbare Auswirkungen hat dies auf grundwasserabhängige Feuchtgebiete und Seen, die bei hohen Lufttemperaturen zudem durch hohe Verdunstungsraten betroffen sind.

Der im Niedrigwasserkonzept enthaltene Arbeitsplan richtet sich vorrangig an die Landesverwaltung. So wird das Umweltressort die für ein nachhaltiges flussgebietsbezogenes Niedrigwassermanagement erforderlichen Fachdaten für Behörden, Gewässernutzer, Flächenbewirtschafter und die Öffentlichkeit besser aufbereiten und leicht zugänglich machen sowie eine Plattform zum behördenübergreifenden Austausch der Fachleute bereitstellen. Mit dem Informationsportal Niedrigwasser geht im Frühjahr ein pegelspezifisches Niedrigwasserwarnsystem – eine sogenannte Niedrigwasserampel – für Fachleute und die Öffentlichkeit online.

Die wasserrechtlichen Genehmigungen für Entnahmen von Grund- und Oberflächenwasser sowie für Stauanlagen sollen auf der Grundlage einer verbesserten Datenlage überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dafür können die Wasserbehörden seit 2020 auf die ökohydrologischen Werte für die Mindestwasserführung der Gewässer zugreifen. Bis Ende 2021 erhalten die Wasserbehörden die Möglichkeit, mit einem WEBGIS-Instrument beispielsweise Anträge für Grundwasserentnahmen besser zu bewerten. Mithilfe einer Prognose zur Grundwasserneubildung können bei Entscheidungen zu Wasserentnahmen gegebenenfalls Klimaabschläge erhoben werden.

Die vergangene Dürreperiode zeigte, dass die bisherige Wassernutzungspraxis an die geänderten Dargebotsverhältnisse angepasst werden muss. Die künstlichen Speicher wie die Talsperre Spremberg oder der Dossespeicher müssen besser nutzbar gemacht werden, um Überschusswasser aus niederschlagsreichen Zeiten für Trockenperioden zurückzuhalten. Außerdem ist der natürliche Wasserrückhalt in der Landschaft zu verbessern, sind die natürlichen Speicher wieder aufzufüllen (zum Beispiel durch Schutz und Revitalisierung der Niederungsgebiete und Moorböden) und Grundwasserstände zu stabilisieren.

Das Umweltministerium wird die Erarbeitung und Umsetzung von Aktivitäten in den einzelnen Flussgebieten – beispielsweise ein angepasstes Staumanagement oder eine bessere Speicherbewirtschaftung – initiieren, begleiten und finanziell unterstützen. Zum Auftakt für diese regionalen Niedrigwasserkonzepte führt Umweltministerium in diesem Jahr drei regionale Informationsveranstaltungen für und mit den jeweiligen wasserwirtschaftlichen Akteuren durch, wobei jeweils die Hauptflussregionen Ost, Süd und West mit den Flussgebietseinheiten berücksichtig werden.

Ergänzend braucht es Maßnahmen von der Landwirtschaft, der Forst, der Fischerei und des Naturschutzes, um den Landschaftswasserhaushalt und damit die Niedrigwasservorsorge zu verbessern. In Workshops mit den jeweiligen Interessenvertretungen sollen geeignete Umsetzungsstrategien gemeinsam erarbeitet werden.

Umweltminister Axel Vogel: „Das Landesniedrigwasserkonzept ist ein Baustein der Anpassungsstrategien der Brandenburger Wasserwirtschaft an die Auswirkungen des Klimawandels. Bis Ende 2021 werden wir dem Landtag eine Gesamtstrategie zu dieser Generationenaufgabe vorlegen. Darin wird es um angepasste Bewirtschaftungen in den Flussgebieten, umfangreiche Investitionen in den Wasserrückhalt und die Anpassung der Wassernutzungen an ein klimatisch bedingtes verringertes Wasserdargebot gehen.“

Alle Unterlagen zum Niedrigwasserkonzept sind im Internet zu finden:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/wasser/wassermengenbewirtschaftung/niedrigwasser/

Tiere haben keinen Preis, sondern einen Wert

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 12. Februar 2021

Nach der Veröffentlichung eines Rechtsgutachtens im Auftrag von Greenpeace, das zeigt, dass Fleischwerbung mit Billigpreisen gesetzlich verboten werden kann, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, in der Debatte:

„Tiere haben einen Wert, nicht nur einen Preis. Die Billigpreisangebote für tierische Produkte sind der verabscheuungswürdige Output eines Agrarsystems, das nicht mehr auf dem Weg zum Abgrund, sondern bereits im freien Fall ist. Lediglich die Preise für Fleisch anzuheben, wäre jedoch keine Lösung. Dies würde die Wertschöpfung des Handels erhöhen, aber weder für Tiere noch Umwelt einen Mehrwert bringen.

Es braucht endlich ein faires System: fair für die Tiere und auch fair für die Landwirte. Es sind sofort dringende Investitionen in tiergerechtere Haltungssysteme nötig. Die Landwirte müssen darauf vertrauen können, dass notwendige kostspielige Investitionen in Tier- und Umweltschutz auch honoriert werden. Genau das aber konterkarieren die tagtäglichen Billigpreisangebote für Fleisch sowie für Eier und Milch.

Derzeit beginnen die Handelsunternehmen, sich auch bei Produkten, die mehr Tierwohl bieten, preislich zu unterbieten. In der Werbung wird den Verbrauchern weisgemacht, dass beides zusammen geht: Tier- und Umweltschutz zum günstigen Schnäppchenpreis. Das ist ein Trugschluss. Diese unlauteren Werbepraktiken gehören beendet. Es ist schäbig, wenn von Seiten des Handels dann weiter den Verbrauchern die Schuld in die Schuhe geschoben wird, weil diese eine Preiserhöhung bei tierischen Produkten nicht akzeptieren. Warum auch, wenn der Handel ihnen die Marschrichtung vorgibt? Wenn das Ordnungsrecht mangelhaft ist und der Handel eine schändliche Preispolitik betreibt, dann wird dies auch der Verbraucher nicht korrigieren können.

Opfer dieser nur auf Profit ausgerichteten Preispolitik sind die Tiere und die umstellungsbereiten Landwirte, die für ein Mehr an Tierschutz keine ausreichende Entlohnung erhalten.“

Bundesrat berät über faire Erzeugerpreise – Agrarminister Axel Vogel fordert Besserstellung von Landwirten

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 12. Februar 2021

Potsdam – In seiner 1000. Sitzung hat der Deutsche Bundesrat heute über den Entwurf für das „Zweite Gesetze zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes“ debattiert. Dabei handelt es sich um die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Primärerzeugern und Lieferanten vor unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette in nationales Recht. Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel begrüßte in seiner heutigen Rede im Bundesratsplenum, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz die Position der Landwirtschaft gegenüber den großen Handelsketten stärken möchte, mahnte zugleich aber weitere Schritte an.

Agrarminister Axel Vogel zur heutigen Debatte: „Brandenburg hat im Agrarausschuss des Bundesrats wichtige Änderungen zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz eingebracht. Erfreulich ist, dass einige Änderungen heute in der Abstimmung eine Mehrheit durch die Bundesländer erhalten haben. So stimmte der Bundesrat der Einschätzung des Ausschusses zu, dass zur Stärkung der Position von Erzeugerinnen und Erzeuger in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette weitergehende rechtliche Regelungen erforderlich sind sowie die Liste der unlauteren Handelspraktiken zu erweitern, um einseitige Auflagen, die auf einer Ausnutzung des wirtschaftlichen Ungleichgewichts zwischen Käufern und Lieferanten beruhen, zu verbieten.

Diese bisher übliche Praxis zur Ausnutzung eines Machtgefälles führt dazu, dass viele Landwirtinnen und Landwirte in Brandenburg wie in ganz Europa nicht mehr von ihrer Arbeit und den erzeugten Produkten leben können.“

Brandenburg hatte deshalb den Antrag eingebracht, den Geltungsbereich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu erweitern, um auch Verarbeitungsunternehmen als Hauptabnehmer von Primärprodukten für die Gestaltung fairer Lieferbeziehungen stärker in die Pflicht zu nehmen. Diesem Antrag stimmte der Bundesrat zu.

„Der Preisdruck des Einzelhandels wird über die Verarbeiter, wie Molkereien oder Großschlachtereien, bis zu den Bauern weitergegeben“, so Agrarminister Axel Vogel heute in seiner Rede. „Wir setzen uns deshalb dafür ein, die gerade bei Molkereien übliche Praxis der nachträglichen Festsetzung von Auszahlungspreisen zu verbieten. Noch immer liefern viele Milchbetriebe ihre Ware bei den Molkereien ab und erfahren den Preis erst hinterher.“

Laut Minister Axel Vogel bestehe außerdem die Möglichkeit, rechtlich festzusetzen, dass die Vertragsbeziehungen zwischen Milcherzeugerinnen und –erzeugern und den Molkereien verbindlich geregelt würden, zum Beispiel durch Einführung einer Vertragspflicht über Preise und Mengen vor der Lieferung der Milch. „Das könnte das Preisrisiko der Milchbetriebe verringern“, so Axel Vogel.

Derzeit sind die Lieferbeziehungen im Agrar- und Lebensmittelbereich durch ein enormes Machtgefälle gekennzeichnet – im Lebensmitteleinzelhandel halten vier Konzerne einen Marktanteil von 85 Prozent. Am anderen, dem schwächeren Ende der Lieferkette stehen die Landwirtinnen und Landwirte und hier überwiegend kleine und mittlere Unternehmen.

„Dieses Machtgefälle ist eine zentrale Ursache unlauterer Handelspraktiken und eines unfairen Wettbewerbs“ so Axel Vogel in seiner Rede. „Dreh- und Angelpunkt des unfairen Wettbewerbs sind dabei die Niedrigpreise, die der Einzelhandel beispielsweise für Milchprodukte, Fleisch und Gemüse gegenüber Bauern, Verarbeitern und Lieferanten durchsetzt.“

Brandenburg hatte deshalb im Agrarausschuss des Bundesrats auch den Antrag eingebracht, eine Regelung aufzunehmen, mit der eine Preisbeobachtungs- und Beschwerdestelle eingeführt wird. Diese solle die Markttransparenz erhöhen und zu einer besseren Verteilung der Wertschöpfung entlang der Versorgungskette beitragen. Außerdem solle geprüft werden, inwiefern im Geltungsbereich des Gesetzes ein Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter dem Erzeugerpreis erlassen werden könne.

Minister Vogel bedauert, dass die Ländermehrheit im Bundesrat diesen Anträgen aus Brandenburg, wie auch dem Antrag auf die Vertragspflicht über die Preise und die Mengen vor der Lieferung von Milch, nicht zugestimmt hat.

„Mit dem Entwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes werden nicht mehr als längst überfällige erste Schritte unternommen“, so Axel Vogel in seiner Rede. „Aggressive Preispolitik und unlautere Handelspraktiken der großen Ketten treffen nicht irgendeine Branche, sondern unsere Landwirtschaft. Sie ist nicht nur systemrelevant, weil sie die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sichert – die Corona-Pandemie hat uns das deutlich vor Augen geführt. Die in der Landwirtschaft herrschenden Bedingungen prägen auch unsere Kulturlandschaft, den Zustand unserer Umwelt und die Lebensbedingungen im ländlichen Raum, auch dies hat Systemrelevanz“ so der Agrarminister.

„Es ist zu kurz gedacht, im Lebensmittel- und Agrarbereich allein auf Vertragsfreiheit und Marktwirtschaft zu pochen. Deutschland nimmt für sich in Anspruch, eine soziale Marktwirtschaft zu sein, die beim Versagen des Marktes, ordnungspolitisch gegensteuert. Das müssen wir hier tun, um die Bäuerinnen und Bauern als – in dieser Kette – schwächstes Glied zu schützen. Das heißt auch, sich durch eine auf regionalen Verbrauch ausgerichtete Landwirtschaft von Weltmarktpreisen lösen zu können. Denn dieser Preiskampf ist nicht zu gewinnen.“

Bundesrat: Starkes Signal gegen Tierleid bei Transporten

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 12. Februar 2021

Angesichts des immensen Tierleids, das für Tiertransporte in Drittländer leider nach wie vor nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Bundesrat heute ein wichtiges Signal zur Verbesserung des Tierschutzes ausgesandt. „Es freut mich sehr, dass der Bundesrat heute diesen Entschluss gefasst hat. Wir brauchen diese Maßnahmen, damit Schmerz und Leid für die Tiere auf den Transporten künftig abgewendet werden können. Tierschutz nach europäischem Standard sollte in Zukunft auf der ganzen Strecke sichergestellt sein“, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.

Brandenburg hat gemeinsam mit Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats Änderungsanträge zur Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens eingereicht, um eine Zertifizierung der Transport-Routen auf europäischer Ebene zu erreichen, außerdem Tiere nur bei Außentemperaturen im Bereich von 5-25 Grad Celsius zu transportieren, Tiertransporte auf acht Stunden zu begrenzen und den Bußgeldkatalog in der Tiertransportverordnung zu ergänzen und den Tierschutz damit weiter zu stärken.

Diese Forderungen greift der heutige Beschluss des Bundesrats auf. Die Bundesregierung wird gebeten, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass bei der Änderung der Verordnung 1/2005/EG die für Transportgenehmigungen zuständigen Behörden in die Lage versetzt werden, nach den genannten Kriterien Transporte aus Tierschutzgründen nicht zu genehmigen.

So soll künftig die Transportdauer beschränkt werden, da davon auszugehen ist, dass sich lange Beförderungen – also solche, die acht Stunden überschreiten – nachteilig auswirken und zu Tierleid führen. Veterinärmedizinisch ist zusätzlich insbesondere bei Temperaturen von über 25 Grad Celsius von erheblichem Hitzestress und damit verbunden Leiden für die Tiere auszugehen. Kalte Temperaturen sind zwar besser verträglich, können aber zum Einfrieren der Wasserleitungen führen und die Wasserversorgung der Tiere gefährden.

Die Brandenburger Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart dazu beizutragen, das Tierleid auf langen Transportwegen in Drittstaaten einzudämmen. Tiertransporte können jedoch nicht einfach verboten werden. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Abfertigung, wenn die Anforderungen an einen Transport erfüllt sind.

Auf Grundlage verschärfter Vorgaben durch den Brandenburger Erlass vom August vergangenen Jahres wurden mehrere Tiertransporte nach Russland abgelehnt. Aufgrund von gerichtlichen Eilbeschlüssen waren die Veterinäre jedoch gezwungen, die Fahrtenbücher abzustempeln und die Exporte stattfinden zu lassen. Aufgrund der Gerichtsbeschlüsse hat das Verbraucherschutzministerium seinen Erlass vom 07. August 2020 rechtsgutachterlich prüfen lassen. Das Ergebnis liegt nunmehr vor und der Erlass wird derzeit entsprechend angepasst. Eine Veröffentlichung ist noch im Februar 2021 geplant.

Auch das Fachteam Tiertransporte im Verbraucherschutzministerium hat sich mit den Genehmigungen auseinandergesetzt, Temperaturvorhersagen, Plausibilität der Fahrzeiten und Dokumente mehrerer Landkreise im Detail geprüft. Ein „Kontrollteam Tiertransporte“ wird das Verbraucherschutzministerium zeitnah hierin unterstützen.

Die EU hat einen Untersuchungsausschuss zum Thema Tiertransporte eingesetzt, mit den deutschsprachigen Mitgliedern hatte die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) bereits Kontakt. Grundsätzlich sollen die Transporteure verstärkt in die Pflicht genommen werden, den Tierschutz nach europäischen Standard auf der ganzen Strecke zu gewährleisten.

Guck mal wer das hopst!

Pressemitteilung der Heinz-Sielmann-Stiftung vom 12. Februar 2021

Schnee und Eis machen Insekten den Garaus, ist die landläufige Meinung. Doch das gilt nicht für alle Insekten. Einige haben im Winter sogar Hochsaison. Dazu gehört der Schneefloh, auch Winterhaft oder Gletschergast (Boreus hyemalis) genannt. Schneeflöhe sind zwischen Oktober und März aktiv.

Sie sind nur einen halben Zentimeter groß, trotzdem überstehen sie die Kälte gut. Auch für die Paarung nutzen sie die Winterzeit. Dr. Jörg Müller, Biologe bei der Heinz Sielmann Stiftung, beobachtet sie zur Zeit häufig in den Sielmanns Naturlandschaften Döberitzer Heide und Kyritz-Ruppiner Heide in Brandenburg.  „Ab Oktober schlüpfen die erwachsenen Tiere und beginnen mit der Paarung. Bis ins Frühjahr kann man an moosigen Kanten und in Sandheiden die kleinen Schneeflöhe sehen. Die Paarung lässt sich dabei recht häufig beobachten, unter anderem deshalb, weil diese mit bis zu zwei Tagen am Stück recht lange andauert“, erklärt er.

Das kälteliebende Insekt ist ein Vertreter der Schnabelfliegen und ein ferner Verwandter von Ameisenlöwe und Florfliege. Äußerlich ähnelt es mit seinen angewinkelten Hinterbeinchen und dem langen Gesicht einer kleinen Heuschrecke. Flügel sind beim Männchen rudimentär als Stummel vorhanden. Das Weibchen ist vollkommen flügellos und besitzt einen leicht aufwärts gebogenen Legebohrer. 

Coole Anpassungen

Hat es geschneit, leben die Winterinsekten unter der Schneedecke und sind dort vor zu hartem Frost geschützt. Um dabei aktiv bleiben zu können, passt der Schneefloh sich an. Besonders wichtig ist die Toleranz von Frost: Schneeflöhe überleben das Absinken der Körpertemperatur bis auf -6°C. Als Frostschutzmittel haben sie das Disacharid Trehalose in ihrer Körperflüssigkeit. Das verhindert ein Einfrieren und die Bildung messerscharfer Eiskristalle, die sonst die Zellen und Gewebe der kleinen Insekten zerschneiden würden.

In sonnigen Phasen des Winters kriechen die Schneeflöhe aus dem Schnee hervor und wärmen ihre schwarzen Körper in der Sonne.  Dies begünstigt die Eireifung der Weibchen. Auch fördert die Schneedecke die Beweglichkeit der winterlichen Insekten. Ohne Schnee springt ein Schneefloh im dichten Geflecht von Heide und Moos etwa einen halben Meter weit. Auf der ebenen Schneefläche schafft er fast die dreifache Sprungweite.

Vorteil: Wenig Insektenfresser unterwegs

Die Aktivitätszeit im Winter ist aufwändig, aber bietet auch Vorteile. In erster Linie weichen Schneeflöhe sehr vielen hungrigen Vogelschnäbeln aus, denn diese verbringen den Winter größtenteils im Süden. Fledermäuse, die auch gern Bodeninsekten jagen, halten tiefen Winterschlaf. Auch zahlreiche räuberische Käfer und Spinnen brauchen sie nicht zu fürchten, denn die befinden sich in Winterruhe. Die Schneedecke bietet einen zusätzlichen Sichtschutz.

Nahrung in der kalten Jahreszeit

Trotz des Winters brauchen die Insekten nicht zu hungern. Ihre Nahrungspflanzen, die Moose, sind auch im Winter verfügbar. Moose sind von Oktober bis März sogar in ihrer Hauptvegetationszeit, da in diesen Monaten genügend Feuchtigkeit und auch Licht vorhanden ist.

Der Schneefloh oder Winterhaft gehört zu den wenigen Tieren, die Moose fressen. Oft sind sie in den Moosrasen verborgen. An milden Tagen kann man sie mit leichtem Darüberstreichen im Moos aufscheuchen. Die Weibchen legen die Eier über mehrere Monate in kleinen Portionen mit dem Legebohrer unter dichtem Moosrasen in die Erde. Hauptsächlich werden Rasen des Glashaartragenden Frauenhaarmooses (Polytrichum piliferum) oder des Gewelltblättrigen Katharinenmooses (Atrichum undulatum) als Brutstätten ausgewählt. Diese Arten gehören zu großen Moosen mit dicken Rhizoiden. An diesen ernähren sich die Larven des Schneeflohs unterirdisch.