NABU klagt gegen Landkreis Oberhavel wegen Folienspargel

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 17. Februar 2021

Großflächiger Spargelanbau gefährdet Vögel

Der NABU Brandenburg hat heute Klage gegen den Landkreis Oberhavel eingelegt. Aus Sicht des NABU duldet der Landkreis seit Jahren widerrechtlich den Anbau von Spargel unter Folie auf rund 460 Hektar im Vogelschutzgebiet „Obere Havelniederung“ bei Rauschendorf. Die Naturschützer sehen durch den Spargelanbau die Bestände mehrerer bedrohter Vogelarten im Gebiet beeinträchtigt. Mit der Klage will der NABU die Untersagung des Spargelanbaus im Schutzgebiet und eine rechtmäßige Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei zukünftigen Zulassungsentscheidungen durch den Landkreis erwirken.

Brandenburg zählt neben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu den wichtigsten Anbauregionen von Spargel in Deutschland. Doch der großflächige Spargelanbau ist für die Natur hoch problematisch, insbesondere die eingesetzten Plastikfolien, die für einen früheren Erntezeitpunkt eingesetzt werden. Der Lebensraum von Vögeln und anderen Tieren geht damit umfassend verloren.
Innerhalb von Vogelschutzgebieten ist Spargelanbau nur zulässig, wenn zuvor geprüft wurde, ob er sich mit den Schutzgebietszielen verträgt. Der Landkreis Oberhavel versäumte jedoch für den Spargelanbau im Vogelschutzgebiet „Obere Havelniederung“ eine solche Prüfung durchzuführen, obwohl die Problemlage auch den Behörden bekannt war.

„Seit dem Beginn des Spargelanbaus im Schutzgebiet 2013 hat der NABU die Missstände gegenüber dem Landkreis benannt und auf eine Einhaltung von Naturschutzrecht gedrungen. Wir haben lange auf Dialog mit allen Beteiligten gesetzt, aber leider wurde bis heute nichts an dem, unserer Meinung nach, widerrechtlichen Zustand geändert“, erläutert Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg. „Jetzt läuft uns die Zeit davon. Mittlerweile belegen Kartierungen und Gutachten des Landesamts für Umwelt Brandenburg eindeutig, dass sich im Schutzgebiet Bruterfolg und Bestandszahlen von geschützten Vogelarten wie Rotmilan oder Weißstorch in den letzten Jahren erheblich verschlechtert haben. Der Landkreis hat zwar angedeutet, dass er eine Verträglichkeitsprüfung durchführen möchte, frühestens aber wohl 2022. Bis dahin soll der Spargelanbau unverändert weitergehen. So lange können die Vögel aber nicht mehr warten – manche sind schon jetzt akut vom Aussterben bedroht.“

Mit der nun eingereichten Klage kritisiert der NABU nicht nur die jahrelange Untätigkeit des Landreises Oberhavel. Um den Erhalt der nach EU-Recht geschützten Vogelarten im Gebiet zu sichern, muss der weitere Anbau sofort untersagt und eine Verträglichkeitsprüfung nachgeholt werden. Es gelte auch, weitere massiven Schäden im SPA „Obere Havelniederung“ durch die Fortführung des Spargelanbaus unter Folie zu verhindern.
„Die mit Folien bespannten Felder fallen im Frühjahr, der wichtigsten Zeit von Vogelbrut und Jungenaufzucht, als Nahrungsflächen weg. Gerade Großvögel finden auf diesen Folienwüsten keine Nahrung, da Mäuse, Amphibien oder Großinsekten dort nicht leben können“, erläutert Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. „Hinzu kommen die fortlaufenden Störungen durch die Erntehelfer zur Brutsaison und der Einsatz von Herbiziden zur Beseitigung der Vegetation zwischen den Dämmen. Insgesamt gehen den Vögeln so hunderte von Hektar Lebensraum im Schutzgebiet verloren. Die Greifvögel beispielsweise geben im Umfeld von Spargelfeldern ihre Brutplätze auf oder müssen in weiter entfernten Gebieten jagen. Damit wächst auch das Sterblichkeitsrisiko für den Nachwuchs, wenn die Horste länger unbesetzt sind.“

Ein Gutachten im Auftrag des Landes Brandenburg über die Auswirkungen auf die Vogelwelt durch den großflächigen Anbau von Spargel unter Folie im SPA-Gebiet „Obere Havelniederung“ von 2019 bestätigt die Brutaufgaben und abnehmenden Bestände verschiedener Vogelarten seit Beginn des Anbaus. Insbesondere wird der Einsatz der Folien als Grund der Verschlechterungen genannt. Ihren Einsatz darf der Landkreis nach Auffassung des NABU nicht weiter billigen.

„Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, um den Sinn und Zweck des Vogelschutzgebietes aufrecht zu erhalten“, führt Rechtsanwalt Tim Stähle aus. „Der großflächige Spargelanbau im Vogelschutzgebiet verstößt gegen europäisches Naturschutzrecht. Der Landkreis muss dem Bewirtschafter den weiteren Anbau umgehend untersagen. Vor einer Zulassung solcher Sonderkulturen muss unbedingt eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Gebiet durch den Spargelanbau keinen Schaden nimmt“.

Erstes Fachbuch für Tierpfleger in Tierheimen und -pensionen

Pressemitteilung des deutschen Tierschutzbundes vom 17. Februar 2021

Mit dem Lehr- und Unterrichtsbuch „Tierpfleger/in Fachrichtung Tierheim und Tierpension“ gibt der Deutsche Tierschutzbund ein Werk heraus, das als Grundlage für die Tierpfleger-Ausbildung in Tierheimen und Tierpensionen dienen soll. Es ist das erste seiner Art. Die Fachexperten des Dachverbands der Tierschutzvereine und Tierheime waren auch als Autoren maßgeblich beteiligt. Das 552 Seiten umfassende Fachbuch ist im Erling Verlag erschienen und zum Preis von 59,90 Euro ab sofort über den örtlichen Buchhandel oder direkt beim Verlag erhältlich.

„Ein ähnliches Fachbuch mit diesem Schwerpunkt gab es bislang nicht. Es soll als Wissensgrundlage für Azubis dienen, ist aber auch ein hervorragendes Nachschlagewerk für alle anderen in Tierheimen und Tierpensionen tätigen Personen – egal ob Führungskräfte oder freiwillige Helfer. Wir hoffen, dass das Buch dazu beitragen wird, die Tierpfleger-Ausbildung zu verbessern und zu erleichtern und dass es am Ende auch einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten kann“, erklärt Dr. Moira Gerlach, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund, die mit ihren Fachkolleginnen und –kollegen maßgeblich am Inhalt des Buches beteiligt war. Unterstützt wurden sie von einem kompetenten Team aus Berufsschullehrern, Ausbildern in Tierheimen, Biologen und Tierärzten mit jahrelanger Erfahrung in Ausbildung und Praxis.

Das Buch thematisiert unter anderem den fachgerechten Umgang mit Tieren und ihre Haltung, um die hohen Qualitätsstandards in der Tierschutzarbeit und das Wohlergehen der betreuten Tiere Tag für Tag sicherzustellen. Sämtliche Abläufe in der Tierpflege werden anschaulich erläutert, von der Aufnahme und Unterbringung über die Versorgung und medizinische Betreuung der jeweiligen Tierarten mit allen ihren Bedürfnissen bis zur Vermittlung. Eine übersichtliche Gliederung nach Tätigkeiten und ein ausführliches Register ermöglichen ein zügiges Auffinden der Themen. Lernsituationen und Praxisbeispiele, eine Wissensüberprüfung sowie zahlreiche Abbildungen und Tabellen erleichtern nicht nur das Lesen, sondern fördern auch das Verständnis.

552 Seiten, ERLING Verlag, Clenze, 1. Auflage 2020, ISBN 978-3-86263-163-6, 59,90 Euro. Weitere Infos: www.erling-verlag.com/ERLING-Medien

Tiertransporte: Bulgarien ignoriert EU-Tierschutzrecht – Internationale Tierschutzorganisation klagt Sofia an

Pressemitteilung von Animals Angels vom 17. Februar 2021

Die international tätige Tierschutzorganisation Animals‘ Angels hat bei der EU-Kommission eine Beschwerde bezüglich der Tierschutzsituation in Bulgarien eingebracht. Animals‘ Angels wirft Bulgarien systematischen Bruch von EU-Tierschutzrecht vor, insbesondere beim Transport von Tieren. Die Organisation fordert die Brüsseler Behörde zum Handeln auf und verlangt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Sofia.

Seit über einem Jahrzehnt überwachen Animals‘ Angels und andere Tierschutzorganisationen Tiertransporte in Bulgarien. Die allermeisten von ihnen entsprechen nicht den EU-Tierschutzbestimmungen. Tiere werden auf vollkommen verdreckte und verkotete Fahrzeuge verladen, die bei weitem nicht den EU-Standards entsprechen. Kranke und verletzte Tiere werden transportiert, die hustend und mit eitrigem Rotz in den Nasen auf dem Lkw stehen – eine enormes Gesundheitsrisiko. Schafe, Rinder und Pferde stehen unter- und übereinander, haben keinen Platz und stoßen mit ihren Rücken und Köpfen an die Fahrzeugdecke. Die Tiere werden geschlagen, getreten oder anderweitig misshandelt, um sie auf die Fahrzeuge zu zwingen, die oft nicht einmal Licht und Frischluft bieten.

Die mannigfaltigen Verstöße sind überall zu finden, auf den Tiermärkten im ländlichen Raum genauso wie bei den internationalen Transporten großer bulgarischer Unternehmen. Erst im April 2020 forderte Animals‘ Angels den Entzug der Transportlizenz von einem der größten bulgarischen Transporteure. Kleinbauern und Händler sind an diesen Tierschutzverstößen genauso beteiligt wie Amtstierärzte.

Mehr als eine Millionen Tiere werden jedes Jahr in die Türkei exportiert – ein Großteil dieser Tiere überquert im LKW die bulgarisch-türkische Grenze bei Kapitan Andreevo. Dass die bulgarischen Amtstierärzte an der Grenze bei den Ausfuhrkontrollen nicht so genau hinschauen, ist hinlänglich bekannt. Strenge und konsequente Kontrollen an der Grenze könnten viel Tierleid ersparen – auch das ist seit Jahren bekannt.

Ein anderes Problem sind die Wartezeiten für Tiertransporte an der Grenze. Die EU-Gesetzgebung schreibt vor, dass den Tiertransporten an Grenzübergängen Priorität eingeräumt wird. Nicht so in Bulgarien. Fahrer berichteten Animals‘ Angels, dass sie zeitweise Stunden bräuchten, um wenige Meter zur bulgarischen Grenzkontrollstelle zurückzulegen. Vor-Ort-Recherchen von Animals‘ Angels belegen diese Aussage.

An die 100 Beschwerden und Berichte hat allein Animals‘ Angels in den letzten zehn Jahren an die bulgarischen Behörden gerichtet, damit sie endlich tätig werden. Tiertransporte sind für die Tiere extrem belastend. Wenn nicht einmal die EU-Mindestvorschriften für Tierschutz eingehalten werden, werden die Transporte zu Horrorszenarien. Zahlreiche Meetings haben stattgefunden und viele leere Versprechungen wurden gemacht. Doch ohne Erfolg. Die bulgarischen Behörden haben versagt.

Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung von EU-Recht. Verstößt ein Land ihrer Meinung nach gegen das gemeinsame Recht, kann die Behörde ein Verfahren wegen Vertragsverletzung einleiten. Am Ende des Verfahrens kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshofs stehen, die mit hohen Geldstrafen verbunden ist.

Bulgarien muss jetzt handeln: Schluss mit dem Leiden der Tiere auf den Transporten.

Neuer Erlass zu Tiertransporten aus Brandenburg

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 17. Februar 2021

Der neue Erlass erweitert und ersetzt die bisherigen Erlasse, insbesondere vom März und August des vergangenen Jahres, mit denen das MSGIV die Anforderungen an die Plausibilitätsprüfung in den Landkreisen zur Abfertigung von langen, grenzüberschreitenden Beförderungen bereits deutlich verschärft hatte. Lange, grenzüberschreitende Tiertransporte stehen immer wieder in der Kritik. Mehrere Veterinärämter hatten daher Transporte auf Grund fehlender Erfüllung der Vorgaben nicht abgefertigt. Dennoch waren die Veterinäre durch gerichtliche Eilbeschlüsse immer wieder verpflichtet worden, auch bei vorliegenden Zweifeln Fahrtenbücher abzustempeln und die Exporte somit zu genehmigen. Bedauerlicherweise ist die Rechtsprechung in den Ländern zum Teil widersprüchlich.

Ministerin Nonnemacher: „Lange und grenzüberschreitende Tiertransporte sind im EU-Recht verankert und können nicht einfach verboten werden. Es besteht ein Anspruch auf Abfertigung, wenn die hohen Anforderungen an einen Transport erfüllt sind. Diese Anforderungen müssen aber gewährleisten, dass die Tiere nicht unnötig leiden. So muss garantiert sein, dass die vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten, die Tiere gefüttert und getränkt werden. Wir haben deshalb in einem Rechtsgutachten unsere bisherige Erlasslage prüfen lassen und entsprechend angepasst. In einer Schaltkonferenz haben wir die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in den Landkreisen ausführlich darüber informiert und bestehende Fragen erörtert.“

Landestierschutzbeauftragter Dr. Stefan Heidrich: „Ich begrüße den Erlass sehr, der den Tierschutz bei Tiertransporten stärkt und den zuständigen Veterinärämtern eine klare Handlungsgrundlage aufzeigt. Oberstes Ziel muss es sein, Schmerzen und Leiden für die Tiere auf den langen Transportwegen soweit es geht zu verhindern.“

Der Erlass ergänzt das „Handbuch Tiertransporte“, das als bundesweit abgestimmte Handlungsgrundlage für die kommunalen Veterinärämter bereits detaillierte Hinweise zur Abfertigung von langen Beförderungen von Tieren gibt. Jeder lange Transport von Tieren wird, bevor er eine Genehmigung erhält, durch amtliche Tierärzte umfangreich und sorgfältig geprüft. Nur wenn die Einhaltung aller Rechtsvorgaben nachvollziehbar dargelegt ist, darf der Transport abgefertigt werden.

Der Erlass regelt darüber hinaus unter anderem folgende Punkte:

Checkliste

Mit Hilfe einer Checkliste mit Angaben zu Versorgungsstationen soll der Transporteur in die Verantwortung genommen werden und sich im Drittland Zusicherungen über die Erfüllung europäischer Standards der Versorgungsstellen durch die dort zuständigen Behörden einholen. Die Echtheit der behördlichen Zusicherung des Drittlandes wird durch das Bundesministerium einmal jährlich verifiziert werden und den Landkreisen durch das MSGIV zur Verfügung gestellt. Hiermit soll die Qualität der Plausibilitätsprüfung durch die Amtstierärzte und Amtstierärztinnen noch weiter gesichert werden.

Berichts- und Informationspflicht

Erstmals werden Berichts- und Informationspflichten zu geplanten Tiertransporten eingeführt. So sollen die Kontrollmöglichkeiten durch das MSGIV als oberste Aufsichtsbehörde verbessert werden und eine einheitliche valide Datenlage zum Beispiel zu Standzeiten an den Grenzen und Innentemperaturen in Abhängigkeit von Außentemperaturen gesammelt und den Landkreisen zur Verfügung gestellt werden können, mit Hilfe derer noch bessere Entscheidungen getroffen werden können.

Beweispflicht

Transporteure müssen nachweisen, dass die Tiere tatsächlich an den Versorgungsstellen abgeladen wurden und eine 24-stündige Ruhepause hatten.

Der neue Erlass tritt ab sofort in Kraft.

Weitere Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Tiertransporte, den neuen Erlass sowie das Rechtsgutachten finden Sie auf der Homepage des MSGIV: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierhandel-und-reiseverkehr/tiertransporte/

Informationen zu Baumfällungen

Pressemitteilung der Stadt Falkensee vom  17. Februar 2021 

Für die Umsetzung des Anliegerstraßenbaus 2021 stehen im Februar noch Baumfällungen an. So erfolgen durch den geplanten Straßenbau bedingte Fällungen in den Straßen Am Tiefen Grund und in der Muselowstraße. Während der Arbeiten ist mit kurzfristigen Verkehrsbeeinträchtigungen im Bereich der zu fällenden Bäume zu rechnen. In Zuge des Anliegerstraßenbaus erfolgen die Ersatzpflanzungen für die Fällungen sowie die Ausgleichspflanzungen für die Kompensation von Versieglungsflächen in Abstimmung mit dem Fachbereich Grünflächen der Stadt Falkensee und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Havelland.

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht muss die Stadt Falkensee weitere notwendige Fällungen beauftragen. In der Rudolf-Breitscheid-Straße sind zwei Ahorn-Bäume von starkem Pilzbefall betroffen. Die Fällung von zwei mehrstämmigen Pappeln in der Humboldtallee ist erforderlich, weil diese Bäume absterbend und zu dem stark von Misteln befallen sind. Auf Grund einer Kronenbruchgefahr muss in der Lerchenstraße eine Robinie gefällt werden.

Verlängert: Haustierboom im Lockdown

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbund vom 16. Februar 2021

Den Wunsch vieler Menschen nach einem tierischen Gefährten, der in Zeiten des Lockdowns Nähe bringt und für Abwechslung sorgt, hält an. Die Auswirkungen spüren und fürchten der Deutsche Tierschutzbund und die ihm angeschlossenen Tierschutzvereine und Tierheime. Auch wenn ein gestiegenes Interesse an Tierheimtieren erfreulich ist, warnen die Tierschützer vor der leichtfertigen Anschaffung eines Tieres – vor allem über das Internet und den Zoofachhandel.

„Tiere bringen Freude, sie schenken Wärme und Zuneigung. Dinge, nach denen sich viele gerade sehnen. Dennoch darf dies nicht dazu verleiten, sich leichtfertig ein Tier anzuschaffen! Ein Tier braucht volle Aufmerksamkeit – auch nach Lockdown, Homeoffice und Homeschooling, wenn Bars und Cafés wieder öffnen und man wieder verreisen möchte. Sie sind nicht nur ein Zeitvertreib in Pandemiezeiten, sie sind eine Verantwortung fürs Leben“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Im Rahmen seiner Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ klärt der Verband darüber auf, welche Voraussetzungen für die Tierhaltung erfüllt sein müssen und wie man das passende Haustier findet: www.tierheime-helfen.de/bereit-fuer-ein-haustier.

Online-Angebote gehen mit Tierleid einher

Weil Tierheime vor einer Adoption genau prüfen, ob Tier und Mensch auf lange Sicht zusammenpassen und weil seriöse Züchter die Nachfrage nach Rassewelpen kaum stillen können, ist die Gefahr derzeit besonders groß, dass viele Interessenten den vermeintlichen einfachen und schnellen Weg über das Internet wählen. Doch wer ein Tier online kauft, unterstützt dabei oft – auch ohne es zu wissen – den illegalen Welpenhandel. Dieser erlebt durch die Corona-Krise einen Aufschwung. Fast täglich erreichen den Deutschen Tierschutzbund Anrufe von Menschen, die Hunde online gekauft haben und erst im Nachhinein feststellen, dass ihnen weder Kaufvertrag noch Papiere vorliegen oder der Welpe krank ist. Die Tierheime kämpfen ganz akut mit den dramatischen Folgen, etwa, wenn zu junge kranke Welpen beschlagnahmt, abgegeben oder ausgesetzt werden.

Nachfrage im Zoofachhandel gibt Grund zur Sorge

Ebenfalls besorgniserregend ist die immense Nachfrage nach Tieren im Zoofachhandel. Besonders in der Kritik der Tierschützer steht dabei Zoo Zajac, wo Wellensittiche oder Hamster aktuell offenbar als „Massenware“ über die Ladentheke gehen und selbst exotische Wildtiere an jedermann verschachert werden. Auch der Verkauf von Hunde- und Katzenwelpen scheint aktuell ein riesen Geschäft. Dabei ist deren Verkauf besonders kritisch zu sehen, da im stationären Handel die Bedürfnisse an Haltung und Sozialkontakte nicht erfüllt werden können. „Auch, wenn tierische „Corona-Spontankäufe“ bisher nur vereinzelt abgegeben werden: Die Sorge, dass die unüberlegte Anschaffung von Tieren über kurz oder lang zur verstärkten Abgabewellen in den Tierheimen führen wird, ist enorm“, so Schröder.