Vom 22. Februar 2021
obwohl viele Bundesländer in Erlassen Verbote für Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten formuliert haben und sich immer mehr Veterinärämter weigern, diese Transporte abzufertigen, gehen die Langstreckentransporte weiter. So entschied vergangene Woche der Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Eilverfahren, dass Kälbertransporte aus Baden-Württemberg trotz des Ende 2020 vom Ministerium für Ländlichen Raum erlassenen Verbots abgefertigt werden dürfen. Zur bundesweiten Lage kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
„Dass immer mehr Bundesländer im vergangenen Jahr Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten per Erlass untersagt haben, war dringend notwendig und ein wichtiger, Mut machender Schritt.
Manche der hart erkämpften Erlasse, die tierquälerische Transporte verhindern sollen, haben vor Gericht allerdings keinen Bestand. Nicht deshalb, weil die Transporte gesetzeskonform wären, sondern etwa aufgrund von Formfehlern oder weil den jeweiligen Veterinärämtern die Zuständigkeit abgesprochen wird. Bundesländer wie Veterinärämter stoßen in ihren Begründungen, um Transporte abzulehnen, an juristische Hürden. Transportunternehmen und Zuchtverbände hingegen nutzen Gesetzeslücken, um ihr vermeintliches Recht auf Transporte durchzufechten. In der Folge müssen Veterinärämter Langstreckentransporte abfertigen, obwohl klar ist, dass diese in der Regel weder mit dem Tierschutzgesetz noch mit EU-Recht vereinbar sind.
Darin zeigt sich das Dilemma einer fehlenden bundesweiten Regelung! Der Bundesrat hat erfreulicherweise in seiner Sitzung vom 12. Februar die Bundesregierung aufgefordert, ein grundsätzliches Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittstaaten zu prüfen. Die Bundesregierung ist nun an der Reihe, schnellstmöglich Gesetzeslücken zu schließen und rechtskonforme Verhältnisse bei den Lebendtiertransporten herzustellen.“