Wildschutzzäune gegen Afrikanische Schweinepest: Verbraucherschutzstaatssekretärin Heyer-Stuffer begrüßt Gesetzesänderung

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Der Bundesrat hat sich heute mit den Stimmen von Brandenburg für einen Gesetzentwurf ausgesprochen der es erlauben soll, präventiv feste Schutzzäune gegen eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch infizierte Wildscheine aufzustellen. Dazu erklärt Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer:

„Ausdrücklich begrüße ich diesen Gesetzentwurf. Die Afrikanische Schweinepest stellt eine reale Bedrohung nicht nur für Brandenburg, sondern auch für ganz Deutschland dar. In den vergangenen Monaten haben wir bereits zahlreiche Präventionsmaßnahmen in Brandenburg getroffen, zum Beispiel durch das Aufstellen mobiler Schutzzäune entlang der polnischen Grenze. Unser Ziel ist es, einen Ausbruch und die Verbreitung der ASP zu verhindern.  Denn der Schaden wäre für die landwirtschaftlichen Schweinehalter*Innen, aber auch für Futtermittelhersteller*Innen, Transporteure und Schlachtbetriebe immens. Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass die präventive Errichtung eines Wildschutzzaunes ein wirksames Mittel sein kann. Bisher fehlt jedoch eine belastbare Rechtsgrundlage, die eine Umzäunung auch da ermöglicht, wo sich bisher noch keine an der Tierseuche erkrankte oder verdächtige Tiere aufhielten. Dies soll durch eine Gesetzesänderung im Tiergesundheitsgesetz des Bundes geändert werden – ein Schritt, der dringend notwendig ist“.

Die Landesregierung hält feste Wildschweinbarrieren aus veterinärrechtlicher Sicht für erforderlich, um eine Verbreitung der ASP durch infizierte Wildschweine zu unterbinden.  Daher beabsichtigt Brandenburg einen „festen Zaun“ im Bereich des Landkreises Spree-Neiße zu setzen. Dies ist wegen des dortigen Infektionsdrucks und in diesem Zusammenhang notwendigen verstärkten Schutzmaßnahmen insbesondere durch Bejagung auch in Zaunnähe unabweisbar.

Nach abschließender Befassung des Bundesrates kann das „Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes“ durch den Bundestag beschlossen werden.

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