Wildschutzzäune gegen Afrikanische Schweinepest: Verbraucherschutzstaatssekretärin Heyer-Stuffer begrüßt Gesetzesänderung

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Der Bundesrat hat sich heute mit den Stimmen von Brandenburg für einen Gesetzentwurf ausgesprochen der es erlauben soll, präventiv feste Schutzzäune gegen eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch infizierte Wildscheine aufzustellen. Dazu erklärt Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer:

„Ausdrücklich begrüße ich diesen Gesetzentwurf. Die Afrikanische Schweinepest stellt eine reale Bedrohung nicht nur für Brandenburg, sondern auch für ganz Deutschland dar. In den vergangenen Monaten haben wir bereits zahlreiche Präventionsmaßnahmen in Brandenburg getroffen, zum Beispiel durch das Aufstellen mobiler Schutzzäune entlang der polnischen Grenze. Unser Ziel ist es, einen Ausbruch und die Verbreitung der ASP zu verhindern.  Denn der Schaden wäre für die landwirtschaftlichen Schweinehalter*Innen, aber auch für Futtermittelhersteller*Innen, Transporteure und Schlachtbetriebe immens. Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass die präventive Errichtung eines Wildschutzzaunes ein wirksames Mittel sein kann. Bisher fehlt jedoch eine belastbare Rechtsgrundlage, die eine Umzäunung auch da ermöglicht, wo sich bisher noch keine an der Tierseuche erkrankte oder verdächtige Tiere aufhielten. Dies soll durch eine Gesetzesänderung im Tiergesundheitsgesetz des Bundes geändert werden – ein Schritt, der dringend notwendig ist“.

Die Landesregierung hält feste Wildschweinbarrieren aus veterinärrechtlicher Sicht für erforderlich, um eine Verbreitung der ASP durch infizierte Wildschweine zu unterbinden.  Daher beabsichtigt Brandenburg einen „festen Zaun“ im Bereich des Landkreises Spree-Neiße zu setzen. Dies ist wegen des dortigen Infektionsdrucks und in diesem Zusammenhang notwendigen verstärkten Schutzmaßnahmen insbesondere durch Bejagung auch in Zaunnähe unabweisbar.

Nach abschließender Befassung des Bundesrates kann das „Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes“ durch den Bundestag beschlossen werden.

Entscheid zur Kastenstandhaltung von Sauen steht bevor – Bundesrat ebnet Weg für die Gruppenhaltung

Pressemeldung des Deutschen Tierschutzbundes vom 3. Juli 2020

Der Bundesrat stimmt heute über die 7. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und damit über die Zukunft der Sauenhaltung im Kastenstand ab. Bundesministerin Julia Klöckner will den derzeit praktizierten, tierschutzwidrigen Kastenstand für weitere 17 Jahre legitimieren, danach nur etwas größer gestalten. In die gleiche Richtung ging ein Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, der nach einer Übergangszeit von acht Jahren auf Dauer das bestehende System beibehalten wollte. Für beide Vorhaben fand sich keine Mehrheit im Bundesrat. Nach Verhandlungsdruck durch die grünen Landesminister legten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein für die heutige Sitzung einen nun mehrheitsfähigen Antrag vor, nach dem der Kastenstand im Deckbereich nach achtjähriger Übergangsfrist abgeschafft und die Gruppenhaltung der Sauen verbindlich werden soll. Eine Regelung für den Kastenstand im Abferkelbereich fehlt.

„Dass mit der heutigen Entscheidung die Gruppenhaltung von Sauen im Deckbereich verbindlich wird, ist ein Erfolg für den Tierschutz, der vor wenigen Wochen noch in weiter Ferne schien – und eine Niederlage für die Bundesministerin. Natürlich sind acht Jahre Übergangsfrist zu lang und die nur in Teilen geplante Umsetzung des „Magdeburger Urteils“, weil im Übergang noch Enge bleibt, ist zu kritisieren. Bei dem Gefeilsche um die Sau konnte aber das Schlimmste, die Umsetzung der Klöckner`schen Pläne, verhindert werden“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2016 klargestellt, dass die gängige Haltung von Sauen in Kastenständen gegen die Mindestbedingungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung von 1992 verstößt. Nach dem Urteil muss es Sauen möglich sein, jederzeit ungehindert eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen. Die heute genutzten Kastenstände in den üblichen Sauenhaltungen sind dafür zu eng.

„Die Kastenstandfrage ist eine Systemfrage und die duldet keinen weiteren Aufschub. Mit dem verbindlichen Ziel der Gruppenhaltung beginnt ein Systemwechsel, der nicht bei der Sau stehenbleiben darf. Entscheidend ist jetzt, dass weitere Fragen, wie etwa die nach dem Abferkelbereich, nicht auf die lange Bank geschoben werden. Allerdings drängt sich zunehmend die Frage auf, ob eine Ministerin, die auch Tierschutzministerin ist, aber gleichzeitig einen tierschutzwidrigen Umstand wie den Kastenstand so vehement verteidigt hat, die Zuständigkeit für den Tierschutz behalten sollte. Das muss die Bundeskanzlerin im Kabinett klären“, ergänzt Schröder.

Ebenfalls Klärung erhofft sich der Deutsche Tierschutzbund von der Normenkontrollklage des Landes Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht, die unabhängig von der heutigen Entscheidung Bestand haben muss. Der Berliner Senat hält weite Teile der rechtlichen Anforderungen an die Schweinehaltung in Deutschland für verfassungswidrig. Die Klage unterstützt der Deutsche Tierschutzbund.

Die Energiewende gemeinsam gestalten: Start des Kopernikus-Forschungsprojekts Ariadne

Pressemitteilung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschungund des Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change vom 03.Juli 2020

Von der Stromversorgung über die Industrie bis hin zu den Pariser Klimazielen, von einzelnen Sektoren bis hin zum großen Ganzen: Mit dem Projekt Ariadne startet jetzt ein Verbund führender Forschungseinrichtungen die Arbeit an einem beispiellos umfassenden Forschungsprozess zur Gestaltung der Energiewende. Ziel des auf drei Jahre angelegten Projekts ist es, die Wirkung verschiedener Politikinstrumente besser zu verstehen, um gesellschaftlich tragfähige Energiewende-Strategien entwickeln zu können. Von Beginn an werden politische Entscheider, Wirtschaftsvertreter sowie Bürgerinnen und Bürger über einen groß angelegten Dialogprozess eingebunden.

„Klimaziele allein gewährleisten noch keinen Erfolg, dafür braucht es konkrete Maßnahmen. Und genau hier setzt Ariadne an, um Überblick zu geben und Wege aufzuzeigen durch die komplexen Detailfragen der Energiewende“, erklärt Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) sowie des Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) und Leiter des Kopernikus-Projekts Ariadne: „Mit der einmaligen gebündelten Expertise von 26 Forschungspartnern können wir eine übergreifende Perspektive schaffen, die Wirkung von Politikinstrumenten analysieren und eine ganze Reihe möglicher Politikoptionen aufzeigen – und so auf dem Weg zu einem klimaneutralen Deutschland wichtiges Orientierungswissen für Entscheider bieten.“

Ariadne wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über drei Jahre mit insgesamt 30 Millionen Euro gefördert und ist Teil der Kopernikus-Forschungsinitiative. Als vierte Kopernikus-Säule ergänzt Ariadne die Projekte ENSURE, P2X und SynErgie. Zusammen bilden die Kopernikus-Projekte eine der größten deutschen Forschungsinitiativen zum Thema Energiewende.

Im Dialog handlungsrelevantes Wissen für Entscheider schaffen

„Stromerzeugung, Wärme, Verkehr oder Industrie – Ariadne wird detailliertes Sektorwissen erarbeiten, um zielführende Maßnahmen und Wege aufzuzeigen, jedoch immer mit dem Blick auf das große Ganze“, erklärt Gunnar Luderer vom PIK, stellvertretender Leiter des Projekts Ariadne. „Diese übergreifende Systemperspektive ist zentral: So soll ein umfassendes Gesamtbild entstehen im Hinblick auf die Effektivität von Technologien und Politikinstrumenten, aber auch auf die Auswirkungen etwa auf Verteilungsgerechtigkeit, internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie Umwelt- und Naturschutz.“

Von Anfang an werden auch Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und der breiten Öffentlichkeit aktiv eingebunden. Dieser gesellschaftliche Dialogprozess wird von einer Policy Unit als Herzstück des Projekts moderiert. „Die Energiewende kann nur in einem gemeinsamen Lernprozess gelingen,“ erklärt Brigitte Knopf, Leiterin der Ariadne Policy Unit und Generalsekretärin des MCC. „Mit Ariadne werden wir dezidiert auf Entscheidungsprobleme der Politik eingehen, gleichzeitig aber auch gezielt Debatten anstoßen im Dialog mit Politik, Energiewendeakteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern.“

Erkenntnisse und Ergebnisse des Kopernikus-Projekts Ariadne zur Energiewende werden kontinuierlich über die gesamte Laufzeit bereitgestellt, etwa in Form von Policy Briefs, Themendossiers, Hintergrundpapieren, Visualisierungen und interaktiven Plattformen.

Weblink zum Kopernikus-Projekt Ariadne:
https://www.kopernikus-projekte.de/projekte/ariadne


Wer ist Ariadne? In der griechischen Mythologie gelang dem legendären Helden Theseus durch den Faden der Ariadne die sichere Navigation durch das Labyrinth des Minotaurus. Dies ist die Leitidee für das Energiewende-Projekt Ariadne, in dem ein Konsortium von 26 Partnern durch exzellente Forschung in einem gemeinsamen Lernprozess mit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Überblick und Orientierung bereitstellt für die Gestaltung der Energiewende. Wir sind Ariadne:

adelphi| Brandenburgische Technische Universität Cottbus – Senftenberg (BTU) | Deutsche Energie-Agentur (dena) | Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) | Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) | Ecologic Institute | Fraunhofer Cluster of Excellence Integrated Energy Systems (CINES) | Helmholtz-Zentrum Geesthacht | Hertie School | Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) | Institut der deutschen Wirtschaft Köln | Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität | Institute For Advanced Sustainability Studies (IASS) | Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) | Öko-Institut | Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) | RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung | Stiftung 2° – Deutsche Unternehmer für Klimaschutz | Stiftung Umweltenergierecht | Technische Universität Darmstadt | Technische Universität München | Universität Hamburg | Universität Münster | Universität Potsdam | Universität Stuttgart – Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) | ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung