Massiver Holzeinschlag im FFH-Gebiet „Lindholz“ -NABU Brandenburg stoppt Waldfrevel per Eilverfahren

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 15. Oktober 2020

Die Eine oder der Andere erinnert sich vielleicht. Über das mystische Waldstück Lindholz hatte die Blaue Holzbiene im Frühjahr berichtet. Nun setzten wieder Arbeiten ein, doch diesmal konnte der NABU die Arbeiten stoppen.  

PotsdamTrotzt mehrerer Aufforderungen schritt die Untere Naturschutzbehörde Havelland nicht gegen den massiven Holzeinschlag im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Lindholz“ ein. Deswegen reichte der NABU Brandenburg ein Eilverfahren ein. Als ersten Schritt erlies das Verwaltungsgericht Potsdam eine Zwischenverfügung: die forstlichen Arbeiten müssen während des Gerichtsverfahrens ruhen.

Im FFH- und Naturschutzgebiet „Lindholz“ führte ein Unternehmen im Auftrag der Privatwaldbesitzerin auf mehreren größeren Flächen massiven Holzeinschlag durch. Mit schwerer Technik wurden Bäume gefällt, weite Schneisen in den Wald geschlagen und jeglicher Bewuchs inklusive Sträucher, Kräuter, Wurzelteller, Altbäume und Totholz entfernt und zum größten Teil noch vor Ort geschreddert. Selbst Jahre alte Baumstümpfe fielen diesem verehrenden Vorgehen zum Opfer. Schwere Maschinen verdichteten und wühlten den Waldboden auf. Dabei wurden auch auf mehreren Hektar gesunde Stieleichen, Winterlinden, Hainbuchen abgeholzt. „Hier geht es nicht um „Beseitigung von Sturmschäden“ oder „ordnungsgemäße Waldwirtschaft“, sondern um massiven Holzeinschlag im Schutzgebiet“, so der Eindruck der Naturschützer*innen vom NABU Osthavelland. Durch diese Arbeiten wurden Lebensräume seltener und streng geschützter Arten wie Hirschkäfer und Mopsfledermaus zerstört.

Die Untere Naturschutzbehörde Havelland schritt gegen diese schwerwiegenden Eingriffe nicht ein, obwohl sie den Sachverhalt kannte. Deshalb reichte der NABU Brandenburg am vergangenen Freitag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam ein, um die Untere Naturschutzbehörde zu zwingen, die Forstarbeiten zu stoppen. Die Forstarbeiten verstoßen nicht nur gegen elementare Grundsätze einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung, sie verstoßen auch gegen Naturschutzrecht. Vor Maßnahmen, die ein FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigten können, muss zuerst eine Verträglichkeitsprüfung zur Beurteilung der Auswirkungen stattfinden – dies gilt auch für Forstwirtschaft in FFH-Gebieten in Brandenburg.

Diese massiven forstlichen Eingriffe beschädigen die zwei FFH-Lebensraumtypen „Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder“ und „Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder“ im Schutzgebiet „Lindholz“ erheblich. Das Vernichten von stehendem und liegendem Totholz sowie Baumstümpfen als Lebensraum, Nahrungsquelle, Schlaf- und Nistplatz schädigen Arten wie Heldbock, Hirschkäfer, Mittel- und Schwarzspecht. Der Verlust von Quartierbäumen und Jagdgebieten schaden auch den 13 Fledermausarten im FFH-Gebiet „Lindholz“, z.B. dem Braunen Langohr, dem Großen Mausohr sowie dem Kleinen und Großen Abendsegler.

Der NABU Brandenburg hat einen ersten Erfolg erreicht. Das Gericht hat eine Zwischenverfügung erlassen, durch die die Untere Naturschutzbehörde verpflichtet wird, sofort für die Einstellung der Forstarbeiten zu sorgen. „Wir begrüßen es, dass das Verwaltungsgericht sofort reagiert hat. Jeder kann vor Ort sehen, wie viel Schaden schon jetzt angerichtet worden ist. Wir sind erschrocken über diese rabiate Vorgehensweise. Mehr denn je brauchen wir intakte Wälder mit all ihren positiven Funktionen wie Bodenschutz, CO2-Speicher, Grundwasseranreicherung, Biodiversität, Luftqualität oder Erholungsraum. Wir fordern den endgültigen Stopp der forstlichen Eingriffe im Schutzgebiet „Lindholz““, betont Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg.

Hintergrund:
Das Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Paulinenauer Luch und Lindholz“ liegt im Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“ sowie im Vogelschutzgebiet „Rhin-Havelluch“. Das „Lindholz“ ist eines der 595 brandenburgischen FFH-Gebiete und somit Teil von Natura 2000, dem weltweit größten Netz aus Schutzgebieten. Natura 2000 besteht aus Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten. FFH-Gebiete sind europäische Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt sind, d.h. sie schützen Tiere (Fauna), Pflanzen (Flora) und Lebensräume (Habitat).

Steuerungsgruppe Aktionsplan Spreewald zieht erste Bilanz – kurzfristige Maßnahmen zeigen bereits Wirkung

Pressemitteilung des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 15. Oktober 2020

Potsdam/Lübbenau – Die Steuerungsgruppe Aktionsplan Spreewald hat in der vergangenen Woche eine erste, sehr positive Bilanz der Umsetzung des Maßnahmeprogramms aus dem Aktionsplan gezogen. Die Entschlammung von Spreewaldfließen und die Sanierung von wichtigen Wehren und Schleusen im Spreewald wurden planmäßig fortgeführt. Die wieder in Landschaftspflege genommene Landwirtschaftsfläche konnte mehr als verdoppelt werden. Künftig sollen auch Maßnahmen zum Schutz des Schwarzstorchs verstärkt werden.

Für den Aktionsplan Spreewald wurden im Jahr 2019, gemeinsam mit den regionalen Akteuren, konkrete Maßnahmen definiert, um Verbesserungen in den folgenden Handlungsfeldern herbeizuführen:

  • Gewässerunterhaltung und –bewirtschaftung
  • Hochwasserschutz
  • Steuerung der Abflussmengen und wasserwirtschaftliche Anlagen
  • Land-, Forst-und Fischereiwirtschaft
  • Tourismus, insbesondere Kahnfährtourismus und übriger Wassertourismus
  • Landschaftspflege

Dabei wurden drei Umsetzungsphasen definiert: kurzfristig (2019 bis 2020), mittelfristig (von 2021 bis 2025) und langfristig (ab 2026).

Die Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen begann unmittelbar. Deren Erfolge sind bereits jetzt sichtbar:

So konnten die Entschlammungsmaßnahmen 2019/2020 aufgrund der guten Zusammenarbeit mit allen Beteiligten planmäßig fortgeführt werden. Die anzugehenden Aufgaben wurden und werden dabei sachlich, konstruktiv und lösungsorientiert auf allen Ebenen diskutiert. Die Ergebnisse aus dem „Pilotprojekt zur Entschlammung von Spreewaldfließen“, das 2017 erfolgreich abgeschlossen wurde, wurden für verbindlich für den Spreewald eingeführt und finden im Aktionsplan Spreewald Anwendung. Dadurch wurde beispielsweise die Entschlammung der Altzaucher Spree im September dieses Jahres abgeschlossen. Der Abschluss der Entschlammungsarbeiten in der Petermannspree ist für Oktober vorgesehen.

In die Instandhaltung, Wartung und Bedienung von Wehren und Schleusen im Spreewald wurde seit 2019 verstärkt investiert. 150.000 Euro wurden allein im Jahr 2020 für Instandhaltungsmaßnahmen an Wehren und Schleusen eingesetzt. Die Investitionskosten für die Erneuerung und Modernisierung der wasserwirtschaftlichen Anlagen belaufen sich in den Jahren 2019/2020 auf insgesamt circa. 3,4 Millionen Euro.

Besonders hervorzuheben sind die Maßnahmen für die Landnutzung und Landschaftspflege: Hier konnten die im Aktionsplan festgelegten Ziele für 2019/2020 weit übertroffen werden. Beispielsweise wurden für die Pflege spreewaldtypischer, nasser Feuchtwiesen bisher 193,51 Hektar gewonnen – mehr als doppelt so viel wie ursprünglich angestrebt. Sechs Landwirte haben sich dazu bereit erklärt und erhalten hierfür eine Förderung von 92.012 Euro aus dem Vertragsnaturschutz.

Bei der Einrichtung von Schonflächen auf sandigen Ackerschlägen konnte das im Aktionsplan gesteckte Ziel sogar mehr als vervierfacht werden: 213,90 Hektar werden hier mit 23.493 Euro gefördert.

Ebenfalls mit Mitteln aus dem Vertragsnaturschutz wurden auf circa 30 Hektar Grünland Blühstreifen eingerichtet.

Zur Schaffung neuer Gehölzstrukturen wurde die Bürgerstiftung Spreewald als Partner gewonnen und mit 27.929 Euro unterstützt.

Insgesamt wurden bereits 146.000 Euro aus Landesmitteln für die Maßnahmen zur Landschaftspflege und Landnutzung im Rahmen des Aktionsplans Spreewald eingesetzt.

In der Steuerungsgruppe aus Vertretern der Landesregierung, Kommunen und Interessengruppen, die den Umsetzungsprozess begleitet, wurde auf der mittlerweile 6. Sitzung von allen Beteiligten eine positive Bilanz zur Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen gezogen. Die im Aktionsplan erarbeiteten Maßnahmen werden im nächsten Jahr fortgesetzt.

Dass der Aktionsplan Spreewald hierbei auch offen für aktuelle Themen ist, zeigt sich beim Thema Schwarzstorch, das nun ebenfalls im Rahmen des Aktionsplans mit gezielten Maßnahmen, vor allem der Gewässerunterhaltung, Berücksichtigung findet.