Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 15. Oktober 2020
Die Eine oder der Andere erinnert sich vielleicht. Über das mystische Waldstück Lindholz hatte die Blaue Holzbiene im Frühjahr berichtet. Nun setzten wieder Arbeiten ein, doch diesmal konnte der NABU die Arbeiten stoppen.
Potsdam – Trotzt mehrerer Aufforderungen schritt die Untere Naturschutzbehörde Havelland nicht gegen den massiven Holzeinschlag im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Lindholz“ ein. Deswegen reichte der NABU Brandenburg ein Eilverfahren ein. Als ersten Schritt erlies das Verwaltungsgericht Potsdam eine Zwischenverfügung: die forstlichen Arbeiten müssen während des Gerichtsverfahrens ruhen.
Im FFH- und Naturschutzgebiet „Lindholz“ führte ein Unternehmen im Auftrag der Privatwaldbesitzerin auf mehreren größeren Flächen massiven Holzeinschlag durch. Mit schwerer Technik wurden Bäume gefällt, weite Schneisen in den Wald geschlagen und jeglicher Bewuchs inklusive Sträucher, Kräuter, Wurzelteller, Altbäume und Totholz entfernt und zum größten Teil noch vor Ort geschreddert. Selbst Jahre alte Baumstümpfe fielen diesem verehrenden Vorgehen zum Opfer. Schwere Maschinen verdichteten und wühlten den Waldboden auf. Dabei wurden auch auf mehreren Hektar gesunde Stieleichen, Winterlinden, Hainbuchen abgeholzt. „Hier geht es nicht um „Beseitigung von Sturmschäden“ oder „ordnungsgemäße Waldwirtschaft“, sondern um massiven Holzeinschlag im Schutzgebiet“, so der Eindruck der Naturschützer*innen vom NABU Osthavelland. Durch diese Arbeiten wurden Lebensräume seltener und streng geschützter Arten wie Hirschkäfer und Mopsfledermaus zerstört.
Die Untere Naturschutzbehörde Havelland schritt gegen diese schwerwiegenden Eingriffe nicht ein, obwohl sie den Sachverhalt kannte. Deshalb reichte der NABU Brandenburg am vergangenen Freitag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam ein, um die Untere Naturschutzbehörde zu zwingen, die Forstarbeiten zu stoppen. Die Forstarbeiten verstoßen nicht nur gegen elementare Grundsätze einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung, sie verstoßen auch gegen Naturschutzrecht. Vor Maßnahmen, die ein FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigten können, muss zuerst eine Verträglichkeitsprüfung zur Beurteilung der Auswirkungen stattfinden – dies gilt auch für Forstwirtschaft in FFH-Gebieten in Brandenburg.
Diese massiven forstlichen Eingriffe beschädigen die zwei FFH-Lebensraumtypen „Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder“ und „Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder“ im Schutzgebiet „Lindholz“ erheblich. Das Vernichten von stehendem und liegendem Totholz sowie Baumstümpfen als Lebensraum, Nahrungsquelle, Schlaf- und Nistplatz schädigen Arten wie Heldbock, Hirschkäfer, Mittel- und Schwarzspecht. Der Verlust von Quartierbäumen und Jagdgebieten schaden auch den 13 Fledermausarten im FFH-Gebiet „Lindholz“, z.B. dem Braunen Langohr, dem Großen Mausohr sowie dem Kleinen und Großen Abendsegler.
Der NABU Brandenburg hat einen ersten Erfolg erreicht. Das Gericht hat eine Zwischenverfügung erlassen, durch die die Untere Naturschutzbehörde verpflichtet wird, sofort für die Einstellung der Forstarbeiten zu sorgen. „Wir begrüßen es, dass das Verwaltungsgericht sofort reagiert hat. Jeder kann vor Ort sehen, wie viel Schaden schon jetzt angerichtet worden ist. Wir sind erschrocken über diese rabiate Vorgehensweise. Mehr denn je brauchen wir intakte Wälder mit all ihren positiven Funktionen wie Bodenschutz, CO2-Speicher, Grundwasseranreicherung, Biodiversität, Luftqualität oder Erholungsraum. Wir fordern den endgültigen Stopp der forstlichen Eingriffe im Schutzgebiet „Lindholz““, betont Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg.
Hintergrund:
Das Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Paulinenauer Luch und Lindholz“ liegt im Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“ sowie im Vogelschutzgebiet „Rhin-Havelluch“. Das „Lindholz“ ist eines der 595 brandenburgischen FFH-Gebiete und somit Teil von Natura 2000, dem weltweit größten Netz aus Schutzgebieten. Natura 2000 besteht aus Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten. FFH-Gebiete sind europäische Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt sind, d.h. sie schützen Tiere (Fauna), Pflanzen (Flora) und Lebensräume (Habitat).