Trotz Erlass: Tiertransport nach Marokko findet statt

Tierschutzbund fordert Klöckner zum Handeln auf

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbund vom 12. Mai 2021

Nachdem das Verwaltungsgericht in Oldenburg am Montagabend entschied, dass ein Transport von rund 300 Rindern nach Marokko nun doch abgefertigt werden muss, fordert der Deutsche Tierschutzbund Bundeslandwirtschaftsministerium Julia Klöckner zum sofortigen Handeln auf. Der Gewissenlosigkeit der Züchter und Transporteure gehöre endlich Einhalt geboten. Zwar sprach sich die niedersächsische Agrarministerin Barbara Otte-Kinast nach einem Appell des Tierschutzbundes und seiner Landesverbände in Niedersachsen und Bayern für einen Transportstopp aus. Aber das Transportunternehmen klagte, das Verwaltungsgericht gab der Klage statt. Der Transport muss stattfinden.

„Alle, die sich für ein Ende der tierquälerischen Transporte stark gemacht haben, müssen wieder einmal machtlos zusehen, wie man hunderte Tiere in Leid und Tod schickt. Die Zuchtverbände und Transportunternehmen hingegen, die ganz gezielt Gesetzeslücken und die fehlerbehaftete Abfertigungspraxis nutzen, lachen sich vermutlich ins Fäustchen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Züchter nehmen Tierleid billigend in Kauf, sind gewissenlos und profitgierig. Die Bundesregierung muss ihnen einen Riegel vorschieben! Es braucht ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer – das muss Bundesministerin Julia Klöckner jetzt in Angriff nehmen. Ein Bundesratsbeschluss vom Februar 2021 fordert sie dazu auf. Sie darf die Länder nicht länger allein lassen und ihnen die Verantwortung zuschieben. Klöckner muss außerdem die EU-Kommission noch stärker in die Pflicht nehmen, damit diese endlich ein EU-weites Verbot umsetzt.“

Züchter schicken Rinder in Leid und einen qualvollen Tod

Den Rindern steht jetzt ein Transport von rund 90 Stunden über 3.000 Kilometer bevor, bei dem sogar das Mittelmeer überquert werden muss. Die Tierschützer weisen darauf hin, dass wegen der aktuellen Corona-Lage, in der nicht absehbar sei, ob Grenzen wieder geschlossen oder Schiffe gestoppt werden, ein solcher Transport umso verantwortungsloser sei. Spätestens nach Verlassen der EU-Grenze erwartet die Tiere furchtbares Leid. Mit der Aussage, es handele sich um Zuchtrinder zum Aufbau einer lokalen Milchviehpopulation wird die Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt. Denn wenn Milchleistung und Fruchtbarkeit zu gering sind oder nachlassen, was durch die klimatischen Bedingungen verstärkt wird, enden die Milchkühe als Schlachtvieh. Die Schlachtungen – oft auf Märkten, im Haltungsbetrieb oder in kleinen Metzgereien – erfolgen häufig äußerst brutal und nicht fachkundig. Der Tierschutzbund hat dies in seiner „Analyse der Importländer“ dargelegt. Ende 2020 hatte der Verband bereits den Landesverband Bayerischer Rinderzüchter um Stellungnahme gebeten, warum man weiter exportiere, obwohl ein tierschutzkonformer Transport nicht möglich ist, in den Risikoländern – wie Marokko – kein Zuchtaufbau stattfindet und die Rinder eine Schlachtung erwartet, die in der EU eine Straftat wäre. Eine Antwort blieb bis heute aus.

Tag der Pflege: Svenja Schulze überreicht Förderbescheide an Pflegeeinrichtungen

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 12. Mai 2021


BMU-Förderprogramm unterstützt soziale Einrichtungen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Soziale Einrichtungen aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen erhalten zum Tag der Pflege von der Bundesumweltministerin je einen Förderscheck. Damit gehen fünf neue Projekte aus dem Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ an den Start. Mit Hilfe dieser Fördermittel wollen die Einrichtungen konkrete Maß-nahmen wie z.B. Verschattungen zum Hitzeschutz sowie Beratungen und umfassende Anpas-sungskonzepte finanzieren. Mit dem Förderprogramm aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket will das BMU gegen die Folgen des Klimawandels vorgehen sowie das Arbeitsumfeld der Beschäftigten und die Lebensqualität in den Einrichtungen verbessern.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Pflegeheime, Pflegedienste und auch Seniorenzentren und Kitas sind in besonderem Maße auf unsere Unterstützung angewiesen. Neben der Corona-Pandemie stellt auch der Klimawandel das Gesundheits- und Sozialwesen vor enorme Herausforderungen. Der Umgang mit dem Klimawandel wird für soziale Dienste ein immer wichtigeres Thema. Mit dem BMU-Förderprogramm will ich helfen, Wissen über die Folgen des Klimawandels sowie über Vorsorgemöglichkeiten und Risikominimierungen zu vermitteln und bereits erlebbare extreme Klimabelastungen in den sozialen Einrichtungen mit konkreten Maßnahmen abzumildern. Wasserspielplatz und Sonnensegel, mehr kühles Grün auf den Außenflächen oder solargetriebene Rollläden können die Lage spürbar verbessern. Mit Beratung und Konzepten für die Klimaanpassung bekommen soziale Einrichtungen zudem eine Unterstützung, die genau zu ihnen passt und noch in vielen Jahren wirkt.“

Die bewilligten Vorhaben des Förderprogramms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ kommen aus verschiedenen Teilen Deutschlands:

  • Diakonie Tagespflege Spandau gGmbH: Ergänzung der Flachdachbereiche mit einem Gründach, das als Leichtbauweise ausgeführt und begrünt wird.
  • Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Cottbus/Niederlausitz e.V.: Risikoanalyse und umfassende Beurteilung des Baubestands, Analyse Anpassungsbedarfe, Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
  • Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Güstrow e.V.: Verschattung der Parkanlage der DRK-Tagespflege durch Aufstellung einer Markisenanlage
  • Arbeiter-Samariter-Bund, Ortsverband Luckau/Dahme e.V.: Regenwasserzisterne zur Bewässerung der Freiflächen in Dürreperioden, Wasserspiel zur Regulierung des Mikroklimas, Pavillons zum Sonnenschutz

Das Förderprogramm richtet sich bundesweit an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen. Mit 150 Millionen Euro fördert das Bundesumweltministerium bis 2023 individuelle Beratungen, umfassende Anpassungskonzepte und konkrete Maßnahmen, um sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Die Maßnahmen zur Klimaanpassung dienen zugleich häufig auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser, der Verbesserung der Luftqualität oder dem Lärmschutz. Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels tragen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserer Gesellschaft bei und mindern u. a. die Risiken für Gesundheit, Infrastruktur, Wirtschaft und mehr.

Die hohe Zahl der eingereichten Anträge, die Ende 2020 im 1. Förderfenster des neuen Programms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ eingereicht wurde, zeigt, dass die Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei Kommunen und Wohlfahrtsverbänden und sonstigen Trägern sozialer Einrichtungen bereits ein bedeutendes Thema ist. Innerhalb von sechs Wochen waren aus dem gesamten Bundesgebiet – trotz der hohen Belastungen durch die zweite Corona-Welle – rund 600 Anträge mit einem Fördervolumen von fast 100 Millionen Euro eingegangen. Derzeit prüft das BMU in Zusammenarbeit mit dem Projektträger, der ZUG gGmbH alle vorliegenden Anträge. Ein weiteres Förderfensters ist geplant und wird rechtzeitig bekanntgegeben.
 

Bundesregierung beschließt strengere Regeln für die Abgabe von Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 12. Mai 2021

Biozidprodukte, wie z.B. Mittel für Insektenbekämpfung, Holzschutz oder Antifouling, können bei unsachgemäßer Anwendung eine Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sein. Daher hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag der Bundesumweltministerin strengere Regeln für den Verkauf von Biozidprodukten beschlossen. Künftig unterliegen bestimmte Biozidprodukte einem Selbstbedienungsverbot und dürfen nur nach Beratung durch Fachpersonal abgegeben werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die neuen Regeln zur Abgabe von Biozidprodukten schützen die Umwelt, vor allem Insekten, und die menschliche Gesundheit vor negativen Auswirkungen. Mit dem heutigen Beschluss setzt die Bundesregierung auch einen weiteren Teil ihres Aktionsprogramms Insektenschutz um. Ich will einen bewussten Umgang mit Biozidprodukten erreichen und ihren oft unnötigen Einsatz verhindern. Das gelingt uns mit der verpflichtenden Fachberatung beim Verkauf. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Gefahren kennen und im besten Fall zu weniger schädlichen Mitteln greifen oder auf die Anwendung von Biozidprodukten verzichten. Denn häufig geht es auch ohne Chemie, z.B. bei Insekten- oder Nagetierbefall. Wenn es gar nicht anders geht, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher aufgeklärt werden, damit sie Biozidprodukte sachgerecht und bewusst verwenden.“

In der Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozidprodukte wird deren Abgabe erstmals verbindlich geregelt. Die Verordnung flankiert eine entsprechende EU-Verordnung. Die neuen Regeln sollen helfen, die Einhaltung der inhaltlichen Vorgaben der Zulassungen für Biozidprodukte sicherzustellen, insbesondere darin enthaltener Abgabebeschränkungen und Anwendungsbestimmungen. Im Fokus stehen dabei Biozidprodukte aus folgenden Produktarten:

  • Nagetierbekämpfungsmittel (gegen Mäuse und Ratten)
  • Insektenbekämpfungsmittel (hiervon nicht erfasst sind Fernhaltemittel wie z.B. Mückenabwehrsprays zum Auftragen auf die Haut).
  • Antifouling-Produkte (z.B. Schiffsanstriche)
  • Holzschutzmittel
  • Schutzmittel für Baumaterialien sowie Beschichtungsschutzmittel (z.B. zum Schutz von Mauerwerk, gegen Befall durch Schadmikroorganismen und Algen).

Für diese Biozidprodukte gelten künftig Selbstbedienungsverbotsregelungen, die sicherstellen sollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher diese Chemikalien nicht mehr ohne vorherige Aufklärung und Beratung durch Fachpersonal erwerben und einsetzen. In den neuen verbindlichen Abgabegesprächen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher über die Risiken des Einsatzes des jeweiligen Biozid-Produkts aufgeklärt werden. Um das Ausweichen auf andere Vertriebsformen zu vermeiden, wurden die Regelungen auch auf den Online- und Versandhandel übertragen. Ein Biozid-Produkt darf auch dort nur abgegeben werden, wenn zuvor ein Beratungsgespräch stattgefunden hat (entweder per Telefon oder Videoübertragung).

Ausgenommen vom Selbstbedienungsverbot sind Produkte, die nach EU-Biozidrecht (Artikel 25 der EU-Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten) für ein vereinfachtes Zulassungsverfahren geeignet sind, weil sie beispielsweise keine bedenklichen Stoffe enthalten. Das sind zum Beispiel Biozidprodukte mit Essig-, Milch- oder Weinsäure oder dem Pheromon der Kleidermotte.

Die bestehenden untergesetzlichen Regelungen der Biozid-Zulassungsverordnung und der Biozid-Meldeverordnung werden mit den neu zu schaffenden Regelungen in einer einheitlichen neuen Verordnung zusammengeführt (Biozidrechts-Durchführungsverordnung). Die Regelungen der Biozid-Meldeverordnung, die für Produkte gilt, die in Deutschland übergangsweise noch keine Produkt-Zulassung benötigen, werden dabei an den aktuellen Rechtsstand angepasst und fortentwickelt. Die Regelungen der Biozid-Zulassungsverordnung werden weitgehend ersatzlos aufgehoben.

Die Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozidprodukte bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Bundesregierung beschließt bundesweit gültige Regeln zum Recycling von Baustoffen

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 12.Mai 2021

Ersatzbaustoffe sollen künftig für Bauherrn attraktiver werden. So kommen weniger Primärbaustoffe zum Einsatz und natürliche Ressourcen werden geschont. Mit der heute beschlossenen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz macht das Bundeskabinett erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter. Darüber hinaus gelten auch für die Beseitigung von darin enthaltenen Schadstoffen künftig deutschlandweit die gleichen Regeln. Zum Schutz des Bodens und der Natur schafft die Mantelverordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie z.B. einstigen Kies- und Sandgruben.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit dieser Verordnung wird die Bauwirtschaft immer mehr zur Kreislaufwirtschaft. Bau- und Abbruchabfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland. Zugleich steckt in mineralischen Bauabfällen ein enormes Recycling-Potenzial. Die Bauaktivität steigt von Jahr zu Jahr. Angesichts des aktuellen Materialmangels auf dem Bau kommt Ersatzbaustoffen also eine besondere Bedeutung zu. Werden Ersatzbaustoffe beim Neubau von Straßen, beim Dämmen und im Hochbau eingesetzt, sparen wir große Mengen Primärbaustoffe und schonen natürliche Ressourcen. Denn je mehr Baustoffe wir recyceln, desto weniger Flächen müssen für die Rohstoffgewinnung erschlossen werden. Für das Recycling von Baustoffen und die Beseitigung von Schadstoffen gelten künftig bundesweit einheitliche Regeln. Derzeit hat jedes der 16 Bundesländer eigene Regeln für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen. Nach mehr als 15 Jahren Arbeit an dieser Neuregelung kann es nun gelingen, diesen Flickenteppich durch ein einheitliches Regelwerk zu ersetzen.“

Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie z.B. Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (z.B. ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Gleichzeitig können mineralische Abfälle zu einem sehr hohen Anteil wiederverwendet werden (etwa 90 Prozent). So kommen mineralische Ersatzbaustoffe schon heute an vielen Stellen zum Einsatz: beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder auch im Hochbau als Recycling-Beton. Allerdings ist es, insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden Bauaktivität in Deutschland, wichtig, das hochwertige Recycling von Baustoffen weiter zu fördern. Hierdurch können natürliche Ressourcen geschont und Verfahren vereinfacht werden, um die Akzeptanz von qualitätsgesicherten Ersatzbaustoffen zu stärken.

Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: eine neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst.

Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen zu stärken und rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen, führt die Bundesregierung eine neu in der Mantelverordnung enthaltene Ersatzbaustoffverordnung ein. Sie legt erstmals die nötigen Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe für ganz Deutschland einheitlich fest. Private und öffentliche Bauherren, die bisher von den unterschiedlichen Regelungen abgeschreckt waren, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe einfach und rechtssicher verwenden. So sollen künftig in Deutschland häufiger recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.

Gleichzeitig macht die Mantelverordnung mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für die Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie z.B. ehemalige Kies- und Sandgruben. Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung soll die seit dem Jahre 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst werden.

Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett erstmals beschlossen wurde, hat der Bundesrat im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen wurden. Da vom Kabinett zusätzlich eine Länderöffnungsklausel für Verfüllungen aufgenommen wurde, muss die Mantelverordnung erneut den Bundestag passieren und vom Bundesrat verabschiedet werden. Da sie erst zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft tritt, können  sich alle Betroffenen auf die neuen Regelungen einstellen. Darüber hinaus sind Übergangsregelungen vorgesehen, unter anderem für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.

Novelle des Klimaschutzgesetzes beschreibt verbindlichen Pfad zur Klimaneutralität 2045

Pressemitteilung des Bundesumweltministerium vom 12.Mai 210

Klimaziel für 2030 wird von 55 Prozent auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 angehoben // Bundesregierung wird noch 2021 weitere Maßnahmen beschließen

Deutschland wird bis 2045 klimaneutral und beschreibt den Weg dahin mit verbindlichen Zielen für die 20er und 30er Jahre. Das ist der Kern der Novelle des Klimaschutzgesetzes, die das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze beschlossen hat. Bislang hatte die Bundesregierung Treibhausgasneutralität bis 2050 angestrebt. Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Die Klimaschutzanstrengungen werden so bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt. Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung Ende April aufgefordert. Die Bundesregierung wird zudem in den nächsten Wochen mit einem Sofortprogramm erste Weichenstellungen für das neue Ziel vornehmen. Das geht aus einem begleitenden Beschluss des Bundeskabinetts von heute hervor.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert. Ich spreche dabei nicht von einer Verschärfung der Klimaziele, sondern es geht mir um die Entschärfung der Klimakrise. Das Klimaschutzgesetz setzt den Rahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Es stellt uns alle vor eine große Aufgabe. Denn es geht nicht um Mathematik, es geht um die Art, wie wir künftig leben, produzieren, heizen und uns fortbewegen wollen. Das betrifft viele Politikbereiche. Künftig müssen alle Ministerien mehr denn je Klimaschutzministerien sein. Mein Klimaschutzgesetz ist der Garant dafür, dass die Regierung beim Klimaschutz nicht mehr nachlassen und zuverlässig alle Ziele erreichen wird.“

Das Klimaschutzgesetz führt das System der jahresscharfen zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren für die 20er Jahre fort und senkt sie deutlich ab. Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 werden die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Dies folgt einerseits dem ökonomischen Gedanken, dort zu mindern, wo die Vermeidungskosten am geringsten sind, andererseits sind der Industrie- und Energiesektor weiterhin die Sektoren mit den höchsten Emissionen. Hinzu kommt, dass eine erneuerbare Energieversorgung der Schlüssel für Emissionsminderungen in allen anderen Sektoren ist, in denen erneuerbar erzeugter Strom fossile Brenn- und Kraftstoffe ersetzen kann.

Das neue deutschen Klimaziel für 2030 berücksichtigt auch das neue höhere EU-Klimaziel für 2030, auf das sich alle Mitgliedstaaten unter deutscher Ratspräsidentschaft Ende 2020 verständigt hatten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor knapp zwei Wochen hatte sich die Bundesregierung entschlossen, mit der Umsetzung der EU-Einigungen nicht zu warten, sondern diese bereits zu antizipieren und später bei Bedarf zu aktualisieren. Das hat den Vorteil, dass im Kampf gegen den Klimawandel keine Zeit verloren geht.

Auch für die 30er Jahre sieht das Gesetz für jedes einzelne Jahr konkrete Minderungsziele vor. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, wird im Jahr 2024 entschieden, wenn auf europäischer Ebene wichtige Weichen für die künftige Klimaschutz-Architektur gestellt sind.

Neu ist auch eine Zielvorgabe für den Erhalt und den Ausbau der sogenannten natürlichen Senken wie Wälder und Moore. Sie werden benötigt, um die unvermeidbaren Restemissionen von Treibhausgasen, etwa aus der Viehhaltung oder bestimmten Industrieprozessen, zu kompensieren. Der Senkenausbau benötigt einen langen Vorlauf. Darum beginnt die Bundesregierung schon jetzt, die Vernässung von Mooren und den notwendigen Waldum- und –ausbau zu intensivieren. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an, dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes wird auch die Rolle des Expertenrats für Klimafragen gestärkt. Der Rat wird nun alle zwei Jahre einen Bericht über die bisherige Zielerreichung und über Trends vorlegen.

Zusätzlich zum Beschluss des neuen Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem sie die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren unterstützen wird. Dies soll mit zusätzlicher Förderung im Umfang von bis zu 8 Mrd. Euro geschehen – aber auch mit zusätzlichen Vorgaben. So sollen beispielsweise die Energiestandards für Neubauten gestärkt werden. Die Kosten des CO2-Preises sollen künftig nicht mehr allein von den Mieter*innen, sondern zur Hälfte von den Vermieter*innen getragen werden. Damit soll die Wirkung des CO2-Preises verbessert werden, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden.

Die heute im Bundeskabinett beschlossene Novelle des Klimaschutzgesetzes sowie den begleitenden Beschluss finden Sie auf der BMU-Homepage unter folgendem Link:

https://www.bmu.de/GE952