Frosch Florian, Storch Steppi und Ameise Amanda feiern mit Familien Ferien im Spreewald

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 25. Juni 2021

Schlepzig – Viele Familien mit Kindern erkundeten bereits mit dem Umweltbildungsprogramm des Biosphärenreservates „Florian, der Teichfrosch“ den Spreewald. Obwohl durch die Corona-Situation die Umsetzung der Naturerlebnisspiele erschwert wurde, hat sich die Anzahl der Teilnehmenden im letzten Jahr fast verdreifacht. Ab dem 28. Juni wird die Abenteuerkahnfahrt wieder im Rahmen des Lübbener Kindersommers auf der Schlossinsel angeboten.

In den Sommerferien lädt der Spreewald-Service Lübben immer montags zum Entdeckertag ein. Besonders viele kleine und große „Spürnasen“ sind dann mit „Florian, dem Teichfrosch“ unterwegs. Zuerst lauschen die Familien mit Kindern ab neun Jahre dem Teichfrosch, der in einem Hörspiel die Tier- und Pflanzenwelt der Fließgewässer und das Biosphärenreservat Spreewald vorstellt. Danach begleiten sie „Florian“ bei der Suche nach seinen Kindern. Um diese zu finden, müssen die Gäste mit dem Kahn fahren und dem Fährmann die richtigen Wasserwege ansagen. Eine Orientierungskarte mit eingezeichneter Route und versteckten Hinweisen im Uferbereich helfen dabei. Unterwegs werden zehn Fragen beantwortet, die ein Lösungswort ergeben. Alle Kinder, die herausfinden wie die Froschkinder heißen, erhalten zehn Quizkarten zum Sammeln.

Im letzten Jahr war „Florian, der Teichfrosch“ der Renner bei den Naturerlebnisangeboten „Spürnasen im Einsatz“, denn im Vergleich zu 2019 haben fast dreimal so viele Familien mit Kindern daran teilgenommen. Aber auch die Entdeckertouren „Steppi, der Weißstorch“ und „Amanda, die Waldameise“ wurden genutzt, um spielerisch und abenteuerlich die Lebensräume Wiese und Wald kennenzulernen.

Auch 2021 können Familien mit Kindern oder Schulklassen als „Spürnasen im Einsatz“ bei einer Abenteuerkahnfahrt oder Erlebniswanderung unterschiedliche Lebensräume entdecken.

Informationen und Anmeldung: Spreewald-Service Lübben, Telefon: 03546/ 3090

Novelle des Klimaschutzgesetzes vom Bundestag beschlossen

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 24. Juni 2021


Gesetz beschreibt verbindlichen Pfad zur Klimaneutralität 2045 / Klimaziel für 2030 wird von 55 auf 65 Prozent erhöht

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Mit dem Gesetz wird das Ziel der Klimaneutralität um fünf Jahre auf 2045 vorgezogen. Der Weg dahin wird mit verbindlichen Zielen für die 20er und 30er Jahre festgelegt. Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Die Klimaschutzanstrengungen werden so bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt. Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung Ende April aufgefordert. Die Bundesregierung hatte gestern im Rahmen des Haushalts 2022 ein Klimaschutz-Investitionsprogramm beschlossen, das erste Weichenstellungen für die Umsetzung des neuen Ziels vornimmt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert. Das betrifft viele Politikbereiche. Künftig müssen alle Ministerien mehr denn je Klimaschutzministerien sein. Mein Klimaschutzgesetz ist der Garant dafür, dass die Regierung beim Klimaschutz nicht mehr nachlassen wird. Jetzt brauchen wir einen Wettbewerb der Ideen, wie wir unsere Ziele am besten erreichen und dabei die notwendige Transformation sozial gerecht gestalten werden.“

Das Klimaschutzgesetz führt das System der jahresscharfen, zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren fort und senkt die bisher vorgesehenen Werte ab, um sie an das neue Minderungsziel von 65 Prozent im Jahr 2030 anzupassen. Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 werden die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Dies folgt einerseits dem ökonomischen Gedanken, dort zu mindern, wo die Vermeidungskosten am geringsten sind, andererseits sind der Industrie- und Energiesektor weiterhin die Sektoren mit den höchsten Emissionen. Hinzu kommt, dass eine erneuerbare Energieversorgung der Schlüssel für Emissionsminderungen in allen anderen Sektoren ist, in denen erneuerbar erzeugter Strom fossile Brenn- und Kraftstoffe ersetzen kann.

Das neue deutschen Klimaziel für 2030 berücksichtigt auch das neue höhere EU-Klimaziel für 2030, auf das sich alle Mitgliedstaaten unter deutscher Ratspräsidentschaft Ende 2020 verständigt hatten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte sich die Bundesregierung entschlossen, mit der Umsetzung der EU-Einigungen nicht zu warten, sondern diese bereits zu antizipieren und später bei Bedarf zu aktualisieren. Das hat den Vorteil, dass im Kampf gegen den Klimawandel keine Zeit verloren geht.

Auch für die 30er Jahre sieht das Gesetz für jedes einzelne Jahr konkrete Minderungsziele vor. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, wird im Jahr 2024 entschieden, wenn auf europäischer Ebene wichtige Weichen für die künftige Klimaschutz-Architektur gestellt sind.

Neu ist auch eine Zielvorgabe für den Erhalt und den Ausbau der sogenannten natürlichen Senken wie Wälder und Moore. Sie werden benötigt, um die unvermeidbaren Restemissionen von Treibhausgasen, etwa aus der Viehhaltung oder bestimmten Industrieprozessen, zu kompensieren. Der Senkenausbau benötigt einen langen Vorlauf. Darum beginnt die Bundesregierung schon jetzt, in die Vernässung von Mooren und den notwendigen Waldum- und –ausbau zu intensivieren. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an, dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung weitgehend bestätigt und an einigen Stellen ergänzt und präzisiert. Unter anderem ist nun geregelt, dass erstmals im Jahr 2024 und dann alle zwei Jahre der Klimaschutzbericht der Bundesregierung auch eine Darstellung zum Stand und zur weiteren Entwicklung der CO2-Bepreisung innerhalb der Europäischen Union und zu ihrer Kompatibilität mit der nationalen CO2-Bepreisung sowie den nationalen Klimazielen enthält.

Um die neuen Ziele zu erreichen, sind erhebliche weitere Anstrengungen und Investitionen erforderlich. Einen kräftigen Impuls für weitere Investitionen hat die Bundesregierung mit dem am 23. Juni 2021 im Rahmen des Haushalts 2022 beschlossenen Klimaschutz-Investitionsprogramm (Klimaschutz Sofortprogramm 2022) gesetzt. Mit dem Programm stellt die Bundesregierung insgesamt rd. 8 Mrd. Euro für 2022 für alle Bereiche zur Verfügung und enthält Maßnahmen für die Sektoren Industrie, Energie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Wälder und Moore sowie übergreifende Maßnahmen.

Einen Schwerpunkt im Industriebereich bildet das BMU-Programm zur Dekarbonisierung der Industrie. Hierfür werden weitere 650 Mio. Euro bereitgestellt. Das bestehende Förderprogramm wird ab 2022 um eine weitere Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge nach dem Konzept „Carbon Contracts for Difference“ ergänzt. Insgesamt stellt das BMU somit für Investitionskostenförderung und Klimaschutzverträge für die Dekabonisierung der energieintensiven Industrie in den Jahren 2021-2025 ca. 3,5 Milliarden Euro Fördermittel zur Verfügung. Das gibt der Industrie mehr Planungs- und Investitionssicherheit zur Umsetzung von transformativen Klimaschutzprojekten und den Beschäftigten die Gewissheit, dass die Bundesrepublik Deutschland weiterhin ein wirtschaftsstarkes und zukünftig zugleich klimaneutrales Industrieland mit guten und nachhaltigen Arbeitsplätzen bleiben wird.

Unterstützung für schweinehaltende Betriebe: Brandenburg bringt Initiative zu ASP in den Bundesrat

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 24. Juni 2021

Potsdam – Am Freitag berät der Bundesrat über den von Brandenburg eingereichten Entschließungsantrag „zur Unterstützung der von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen tierhaltenden Betriebe“. Auf Initiative des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz soll darin die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, ein Förderprogramm für schweinehaltende Betriebe, die durch die ASP in eine schwierige wirtschaftliche Lage geraten sind, zu erarbeiten. Unterstützt wird der Antrag auch von den Ländern Berlin, Thüringen und Sachsen.

Seit dem erstmaligen Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im September 2020 in Brandenburg stehen viele schweinehaltende Betriebe in ganz Deutschland aufgrund geschlossener Drittmärkte und anderer Abnahmerestriktionen unter ökonomischem Druck. Die Betriebe in den Restriktionsgebieten in Brandenburg und Sachsen sind davon in besonderem Maße betroffen.

Die betroffenen Bundesländer haben alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Afrikanische Schweinepest in Deutschland zu eliminieren und die Betriebe in den Restriktionsge-bieten zu unterstützen. Um den schweinehaltenden Betrieben auch angesichts des momentanen Seuchengeschehens und in Verbindung mit den Vorschlägen der Borchert-Kommission im Rahmen einer gesellschaftlich akzeptierten Wertschöpfungskette zukunftsfähige Perspektiven zu eröffnen, bedarf es jedoch weitergehender Unterstützung und Förderprogramme, die die Bundesregierung in Abstimmung mit der Europäischen Union auf den Weg bringen muss.

Agrarminister Axel Vogel: „Wir wollen mit einem Förderprogramm die Betriebe bei einem seuchenbedingten temporären Ausstieg oder Teilausstieg aus der Erzeugung unterstützen. Den Betrieben soll es ermöglicht werden, funktionierende und verlässliche Verarbeitungs- und Vermarktungswege fortzuführen, und eine dauerhafte Aufgabe der Produktion ausgeschlossen werden.“

Außerdem wird die Bundesregierung durch die Brandenburger Initiative aufgefordert, die Zusammenarbeit mit Polen zu intensivieren, um gemeinsame wirksame Schritte im Grenzgebiet zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest unternehmen und die Tierseuche endgültig zurückzudrängen.

Laut Schweinepestverordnung ist bei Ausbruch von ASP zudem der Transport von Hausschweinen über die Grenzen von EU-Mitgliedsstaaten verboten. Auch dürfen Schweine nicht zur Schlachtung in einen EU-Nachbarstaat gebracht werden, selbst dann nicht, wenn der Schlachtbetrieb ebenfalls in einem Restriktionsgebiet liegt.

Agrarminister Axel Vogel: „Brandenburger Betriebe haben aufgrund ihrer geografischen Lage teilweise enge Lieferbeziehungen zu westpolnischen Schlachthöfen, die ebenfalls in Restriktionsgebieten liegen. Die Möglichkeit einer Belieferung dieser Schlachtbetriebe würde die wirtschaftlichen Situation der schweinehaltenden Betriebe deutlich verbessern, da es in Deutschland aktuell nur einen abnehmenden Schlachtbetrieb für ihre Tiere gibt.“

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auf Initiative Brandenburgs daher, sich auf Europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass bei dem innergemeinschaftlichen Verbringen von Schlachtschweinen zum Schlachten in benachbarte EU-Staaten aus ASP-Restriktionsgebieten die Behörden am Bestimmungsort unter den im EU-Recht definierten Bedingungen ihre Zustimmung erteilen.

Die Auslauf- und Freilandhaltung ist eine gesellschaftlich besonders anerkannte Form der Tierhaltung. Um die Risiken von Eintragspfaden, also der Möglichkeit der Infektion bei Tieren, die nicht Ausschließlich im Stall gehalten werden, zu klären und gegebenenfalls bestehenden Forschungsbedarf zu identifizieren soll die Bundesregierung einen bundesweiten Austausch unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit Beteiligung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Vertreterinnen und Vertretern aus den Ländern, der Wissenschaft, des Tierschutzes und der Landwirtschaft initiieren. Am Ende dieses Austauschs sollen bestenfalls gemeinsame Empfehlungen zur ausreichenden Biosicherheit der Auslauf- und Freilandhaltung entwickelt werden.

Außerdem bittet der Bundesrat auf Initiative Brandenburgs den Bund, unter Einbeziehung der Länder eine übergeordnete Wildbret-Vermarktungs- und -Verwertungsstrategie zu entwickeln, um die Bejagung von Schwarzwild zu unterstützen.

Kälbchen „Lena“ auf Transporter geboren – Animals‘ Angels berichtet im Untersuchungsausschuss zu Tiertransporten

Pressemittelung von Animals Angels vom 23. Juni 2021

Langstreckentransporte von schwangeren Jungkühen werden derzeit heiß diskutiert. Zu Recht – wie Recherchen von Animals‘ Angels zeigen. Die Vorsitzende von Animals‘ Angels, Julia Havenstein, berichtet bei der Anhörung des „ANIT“ Untersuchungsausschusses des EU-Parlamentes u.a. vom letzten Einsatz in Zentralasien. Dort ist während der fast zehntägigen Fahrt von Dänemark nach Usbekistan ein Kälbchen auf dem Transporter zur Welt gekommen.

Animals‘ Angels begegnet an der Grenze zu Usbekistan insgesamt fünf Lkws, beladen mit schwangeren Jungkühen aus Dänemark. Die Tiere sind sichtlich erschöpft von dem nun mehr neun Tage andauernden Transport.

Auf einem Lkw ist eine zusätzliche Trennwand eingezogen worden. Der Grund: Ein Kälbchen. Irgendwo zwischen Russland und Kasachstan ist das Kälbchen auf dem Lkw geboren worden. „Lena“ haben die Fahrer sie genannt, weil sie genau wie Lenin am 22.04. zur Welt kam. Der abgesonderte Bereich hat Lena wahrscheinlich das Leben gerettet. Ihre Mutter hätte sie nicht vor der Enge auf dem Transporter und den Tritten der anderen Kühe schützen können. Über 1.000 km wurden Mutter und Kind kurz nach der Geburt weiter transportiert. Ein klarer Verstoß gegen die EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005, die bei Langstreckentransporten auch über die EU-Grenzen hinaus gilt. Doch wer soll es kontrollieren? Ein generelles Problem bei Tiertransporten in Staaten außerhalb der Europäischen Union.

Laut der EU-Verordnung[1] ist es erlaubt, tragende Tiere zu transportieren, sofern sie nicht 90 Prozent oder mehr ihrer Trächtigkeit hinter sich haben. Besonders beim Transport von ‚Zucht’tieren befinden sich diese in der Regel im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft. Deswegen fordert Animals‘ Angels die EU-Gesetzgeber auf den Transport von werdenden Tiermüttern zu unterbinden.

„Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass der Transport ein enormes Risiko für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kuhmutter und des ungeborenen Kalbes darstellt“, erklärt Havenstein den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zum Schutz der Tiere während des Transportes. Die tragenden Tiere leiden unter Mangelversorgung mit Futter und Wasser, Enge und Stress. Das alles erhöht die Wahrscheinlichkeit für Stoffwechselstörungen, Infektionen, Fehl- und Frühgeburten. Dadurch kann sich der Zustand der Tiere auf dem Transport schnell verschlechtern.

Bei der Geburt von Lena kommt erschwerend hinzu, dass der Trächtigkeitsstatus vor Antritt der über mehr als 5000 Kilometer langen Fahrt nicht ausreichend geprüft worden ist. Dass dies kein Einzelfall ist, konnte Animals‘ Angels an mehreren Beispielen aufzeigen. 

Bereits nach den ersten hundert Kilometern konnte Animals‘ Angels den Zustand der Tiere und die Transportbedingungen auf vier dieser Lkws in Deutschland inspizieren. Schon da fällt auf: Die Tiere stehen eng und die Deckenhöhe ist für einige großgewachsene Kühe zu niedrig. Nur wenige Zentimeter trennen ihre Rückenlinie von der Metalldecke. Sie können den Kopf nicht heben. An der Rundung der Bäuche ist deutlich zu erkennen, dass es sich um schwangere Tiere im fortgeschrittenen Stadium handelt. Trotzdem ist die Ladedichte nicht verringert worden.

Eine Anpassung an die besonderen Erfordernisse dieser Tiere ist zwar nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gesetzlich vorgeschrieben[2], aber es fehlen konkrete Angaben. Deswegen findet dieser Paragraph in der Praxis kaum Anwendung – auf Kosten der transportierten Tiere und ihrer ungeborenen Kinder.

Havenstein appelliert an den Untersuchungsausschuss der EU-Kommission die Regel zum Transport von trächtigen Tieren deutlich zu verschärfen: Mehr Platz und Einstreu, eine geregelte Versorgung mit Futter und Wasser, Schutz vor extremen Temperaturen und eine Reduzierung der Transportzeit auf 4 Stunden. Auch sollten die Tiermütter maximal 40 Prozent ihrer Trächtigkeit absolviert haben, um als „transportfähig“ zu gelten.

Havenstein: „Gerade beim Transport werden die wirtschaftlichen Interessen oftmals über die speziellen Bedürfnisse der schwangeren Tiere gestellt.“ Im Zuge der Revision der EU-Verordnung hat jetzt die EU-Kommission die Gelegenheit das zu ändern und sich für die Tiere einzusetzen.


[1] EUR-Lex – 32005R0001 – EN – EUR-Lex (europa.eu): VERORDNUNG (EG) Nr. 1/2005 DES RATES über den Schutz von Tieren beim Transport, Anhang I, Kapitel I

[2] EUR-Lex – 32005R0001 – EN – EUR-Lex (europa.eu): VERORDNUNG (EG) Nr. 1/2005 DES RATES über den Schutz von Tieren beim Transport, Anhang I, Kapitel VII, B

Appell an Bundesrat: Tiertransporte in Drittstaaten stoppen

Pressemittelung des Deutschen Tierschutzbundes vom 23. Juni 2021

Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Mitglieder des Bundesrats auf, am 25. Juni ein Ende der Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten einzuläuten. Ein Transportverbot beträfe die Länder das Nahen Ostens, Nordafrikas und Zentralasiens und könnte über eine Änderung der Tierschutztransportverordnung beschlossen werden. Die gravierenden Tierschutzprobleme auf den Langstreckentransporten und bei der Schlachtung vor Ort sind lange bekannt und nicht mit EU-Recht vereinbar.

„Der Bundesrat hat die historische Chance, die grausamen Transporte zu unterbinden und damit dem Wunsch der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Diese Möglichkeit muss er nun ergreifen!“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Eine Zustimmung wäre ein riesiger Fortschritt für den Tierschutz, denn sie würde Millionen von Tiere vor großem Leid bewahren. Dies hätte auch eine Signalwirkung an die EU, die aktuell in einem Untersuchungsausschuss die Regelungen der EU-Transportverordnung überprüft. Mit einer Ablehnung des Transportverbots würde der Bundesrat dagegen das konterkarieren, was er im Februar selbst beschlossen hatte.“

Der Bundesrat hatte am 12. Februar 2021 einen Antrag angenommen, der die Bundesregierung auffordert, ein Transportverbot in bestimmte Drittstaaten zu prüfen und Verbesserungen bei Tiertransporten einzuführen. In den zwei Jahren zuvor hatten verschiedene Bundesländer vergeblich versucht, Transporte in bestimmte Drittstaaten per Erlass zu unterbinden. Die Zuchtverbände konnten ihr Recht, die Transporte durchzuführen, juristisch erstreiten: Gerichte sprachen den Bundesländern die Zuständigkeit ab, Transporte in bestimmte Länder generell zu verbieten. Deshalb mussten die Transporte genehmigt werden. Der vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegte Verordnungsentwurf sieht, anders als vom Bundesrat gefordert, allerdings kein solches Transportverbot in Drittstaaten vor. Der Agrarausschuss des Bundesrats hat dieses Verbot deshalb als Empfehlung in den Verordnungsentwurf mit aufgenommen. Die Länder könnten nun eine bundeseinheitliche Lösung bewirken – wenn sie dem Entschließungsantrag zustimmen. Das BMEL müsste die Verordnung im Anschluss verkünden.

Stadt Falkensee informiert

Pressemittelung der Stadt Falkensee vom 21. Juni 2021

Im Rahmen des Ausbaus der Potsdamer Straße zwischen der Straße der Einheit und der Stadtgrenze zu Dallgow haben heute die für den Ausbau notwendigen Baumfällungen begonnen. Die Fällarbeiten sollen Anfang Juli (26. Kalenderwoche) abgeschlossen sein. Als Ausgleich sind Ersatzpflanzungen vorgesehen.

&

Im Falkenkorso werden fünf abgestorbene und stark bruchgefährdete Birken gefällt. Aus einer Birke ist bereits die Krone ausgebrochen, weshalb die Fällung kurzfristig erfolgt.

Botox-Protest-Woche (21.-26.06.)

Tierschützer fordern Ende von Tierversuchen für Faltenglätter

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbund vom 21. Juni 2021

Obwohl namenhafte Hersteller von Botox in den vergangenen Jahren auf tierversuchsfreie Methoden umgestiegen sind, werden immer noch Mäuse für die Testung von Chargen genutzt: Geschätzte 400.000 Tiere pro Jahr sterben in Europa so einen grausamen Tod. Darauf macht der Deutsche Tierschutzbund als Mitglied der European Coalition to End Animal Experiments (ECEAE) aufmerksam. Die ECEAE als Allianz europäischer Tierschutzorganisationen gegen Tierversuche ruft in diesem Jahr vom 21. bis 26. Juni erneut die Botox-Protest-Woche aus. Bereits zum fünften Mal in Folge will man das unnötige Leiden der Tiere in dieser Woche in die Öffentlichkeit tragen.

„Es ist nicht zu akzeptieren, dass fühlende Lebewesen einen qualvollen Tod sterben, nur, weil manche Menschen einem fragwürdigen Schönheitsideal hinterhereifern und für ihre Eitelkeit Tierleid billigend in Kauf nehmen“, sagt Tilo Weber, Fachreferent für Alternativmethoden zu Tierversuchen beim Deutschen Tierschutzbund.

Der Kampf der Tierschützer zeigt erste Erfolge: Der Botox-Hersteller Allergan stellte bereits vor zehn Jahren als erstes auf tierversuchsfreie Alternativmethoden um, um seine Botox-Chargen zu testen. 2015 und 2018 folgten mit Merz und Ipsen zwei weitere globale Unternehmen. Ein Hersteller hingegen, der nach wie vor auf Tierversuche setzt, ist Sloan Pharma. 2019 erhielt das Unternehmen die Lizenz zur Durchführung von sogenannten LD50-Tests an 46.800 Mäusen in Deutschland.

Obwohl es mittlerweile zugelassene und erfolgreich angewandte tierleidfreie Alternativen zum LD50-Test gibt, erlaubt die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) nach wie vor diesen grausamen Tierversuch: Dabei wird Mäusen das von Bakterien produzierte Gift Botulinumtoxin (kurz Botox) in unterschiedlich stark verdünnten Dosen in die Bauchhöhle injiziert, um zu ermitteln, bei welcher Konzentration 50 Prozent der Tiere sterben. Das Prozedere ist mit enormem Leid verbunden. Die Mäuse ersticken langsam durch die Lähmung ihrer Atemmuskulatur – dabei kann sich ihr Todeskampf über bis zu vier Tage hinziehen. Die ECEAE fordert die EMA auf, den LD50-Test aus dem Europäischen Arzneibuch zu streichen und nur noch tierleidfreie Methoden zuzulassen.

Für gut gefüllte Näpfe auch in schlechten Zeiten

Tiertafeln helfen in Not geratenen Tierhaltern

Text & Fotos von Silvia Passow

Auch Hunde bekommen graue Haare. Wenn alles gut läuft, gemeinsam mit Herrchen oder Frauchen. Zusammen durch dick und dünn gehen, das gilt nicht nur für menschliche Freundschaften. Ganz im Gegenteil, oft sind es die tierischen Begleiter, die Beistand und Trost geben, wenn andere sich abwenden. Wenn Krankheit, Verlust eines geliebten Menschen, die Kündigung des Jobs, der Wohnung, die Bodenhaftung rauben, dann stehen Struppi und Miez getreu zur Seite. Oft sind die Haustiere der letzte, der einzige Halt im Leben, der noch geblieben ist, erzählt Petra Birkholz.

Petra Birkholz an ihrer neuen Ausgabestelle

Birkholz hat in Falkensee, im Havelland, den Verein Sonnenzeiten für Tiere gegründet. Der Verein widmet sich neben der Bildungsarbeit für Kinder, dem Wohl von Haustieren, deren menschliche Begleiter in finanzielle Not geraten sind. Seit März 2019 unterstützt Birkholz mit dem Verein bedürftige Tierhalter in Falkensee, verteilt Futterspenden und Heimtierzubehör. Dabei folgt sie Gewissermaßen einer Tradition, denn die erste Tiertafel Deutschland erstand in Rathenow, der Kreisstadt des Havellandes.

Sonnenzeiten für Tiere unterstützt finanzschwache Tierhalter im Havelland & Berlin

Hier gründete 2006 Claudia Hollm den Verein Tiertafel Deutschland. Daraus ging 2014 die Tiertafel Havelland hervor. Mitten im Herzen Rathenows hat die Tiertafel Havelland ihre Ausgabestelle. Ähnlich wie die Tafeln, die sich der Unterstützung bedürftiger Menschen widmen, wird ein Beitrag zur Verpflegung geleistet. Voraussetzung sind der Nachweis der Bedürftigkeit und das Tier muss bereits vor der finanziellen Notlage im Haushalt des Antragstellers gelebt haben. Nun liegt die Kreisstadt Rathenow quasi am anderen Ende des Landkreises. Auf der anderen Seite liegt Falkensee. Birkholz anfängliche Idee war, für die finanziell schwächer aufgestellten Menschen des Havellandes, die Wege klein zu halten. Denn nur die wenigsten haben ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung. Sinnvoll erschien Birkholz das Netz der bereits vorhandenen Tafeln zu nutzen. Das Angebot der Tafeln im ländlichen Raum um Heimtierbedarf erweitern. Doch das stellte sich als schwierig heraus. In der Tafel Falkensee konnte Birkholz, vor Corona, an festgelegten Tagen das Tierfutter verteilen. Sie musste einen Lagerraum haben, das Futter von dort zur Tafel fahren und wieder ausladen. Das Angebot wurde gut aufgenommen, kamen zunächst fünf Kunden, waren es ein Jahr später bereits Sechzig. Dann kam Corona, Birkholz übergab Futtertüten am Gartenzaun ihres Wohnhauses. Inzwischen hat auch Birkholz nach langen Suchen eine feste Ausgabestelle gefunden, das Ein- und Auspacken ist Geschichte.  

Der ganze Stolz der Vereinsgründerin, die neue Räume der Tiertafel.

Ein- und Ausladen gehört für die Aktiven der Tiertafel Bad Belzig zum normalen Ablauf. Die Tiertafel Bad Belzig versorgt etwa 45 Kunden rund um die Stadt im Fläming. Dazu fährt das Team einmal monatlich neben Bad Belzig auch nach Wiesenburg und Brück-Ausbau. Immer am dritten Wochenende des Monats, wenn das Geld knapper wird, erzählt Diana Oldenburg, die seit rund fünf Jahren ehrenamtlich dabei ist. 80-90 Kilometer werden dann abgefahren, damit die 50 Hunde und 45 Katzen auch zum Monatsende etwas Gutes im Napf haben. Corona, sagt Oldenburg, bringt auch ihnen neue Kunden, mal ist es nur eine neue Anmeldung im Monat, mal sind es fünf. Zeitgleich gehen die Spenden zurück. 10-14 Tage reichen die Tierfutterspenden, die sie an die bedürftigen Menschen ausgeben, also auch keine komplette Versorgung. 1 Euro müssen die Tierbesitzer für die Ration bezahlen, die als Überbrückungshilfe gedacht ist. Zubehör wie Hundeleinen gibt es auf Nachfrage. Es sind überwiegend ältere Menschen, die das Angebot nutzen, sag Oldenburg. „Unsere älteste Kundin ist 92 Jahre alt“, fügt sie hinzu. Auch hier kam die finanzielle Not erst nach dem Tier. „Wir machen das, damit die Tiere nicht ins Tierheim müssen“, sagt Oldenburg und fügt hinzu: „Für viele Menschen sind ihre Tiere der letzte soziale Halt.“

Auch hier gibts Futter für den besten Freund, die Tiertafel Havelland

 „Man muss das Tier wertschätzen, ohne den Menschen, der dahintersteht, verändern zu wollen“, beschreibt Tino Rippler, der seit 2014 die Tiertafel Havelland leitet, seine Mission. „Für uns ist gelebter Tierschutz, wenn die Notlage für das Tier im Vorfeld verhindert werden kann“, sagt Petra Birkholz.

Neben Futter gibt es auch Zubehör für die Vierbeiner

Birkholz und Rippler sind auch für die Hunde Berliner Obdachloser da. Sie stehen dann Nahe des Bahnhof Zoos, verteilen Tiernahrung, Zubehör und Rippler hat, wenn die Eindämmungsverordnung und die Pandemie es zulassen, eine warme Suppe für Frauchens und Herrchens dabei.

Tino Rippler, Chef der Tiertafel Havelland in der Ausgabestelle Rathenow

34,3 Millionen Haustiere soll es laut Statista in Deutschland geben. Von den 15,7 Millionen Katzen und 10,7 Millionen Hunden werden auch einige durch die deutschen Tiertafeln versorgt. Die Tiertafeln arbeiten auf Spendenbasis, jede Zuwendung ist willkommen.

Mehr zu Tiertafeln in Brandenburg unter: Tiertafel Havelland: www.tiertafel.info, Sonnenzeiten für Tiere: www.sonnenzeiten-ev.de, Tiertafel Bad Belzig: www.tiertafel-badbelzig.com Auch in Cottbus gibt es eine Tiertafel: www.tiertafel-cottbus.de

Neue Spinnenart entdeckt

Pressemitteilung der Heinz-Sielmann Stiftung vom 21. Juni 2021

Der Insekten- und Spinnen-Forscher Dr. Karl-Hinrich Kielhorn hat in einem Feuchtbiotop der Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide die Gestreifte Krabbenspinne Xysticus lineatus wiederentdeckt. Seit 1977 galt sie in Brandenburg als verschollen. Für die Wanderspinne Zora armillata ist das Ferbitzer Bruch sogar deutschlandweit der einzige aktuelle Fundort. Wegen dieser und weiterer herausragender Funde von bedrohten Spinnen- und Laufkäferarten stuft der Forscher das Ferbitzer Bruch als Schutzgebiet von überregionaler Bedeutung ein.

Die Heinz Sielmann Stiftung hatte den Biologen im Zeitraum 2019/2020 mit der Untersuchung der Laufkäfer- und Spinnenfauna des Ferbitzer Bruches im gleichnamigen, gut 1000 Hektar großen Naturschutzgebiet beauftragt, um daraus Schlüsse für zukünftige naturschutzfachliche Maßnahmen zu ziehen. Wertvolle Biotope im Ferbitzer Bruch sind zum einen Gräben mit Seggenbewuchs, außerdem Schilfröhricht und Schlammfluren sowie Pfeifengras- und wechselfeuchte Wiesen.

Gestreifte Krabbenspinne wiedergefunden

Die in Brandenburg bislang als verschollen geltende Gestreifte Krabbenspinne Xysticus lineatus fand er auf einer Pfeifengraswiese.

„Im Norddeutschen Tiefland ist sie sehr selten, und auch bundesweit ist die Art als stark gefährdet eingestuft. Ihr Wiederfund und andere Funde gefährdeter Arten zeigen, dass das Ferbitzer Bruch für die Spinnenfauna besonders wertvoll und von überregionaler Bedeutung ist“, so die Einschätzung des Forschers. Die größte Anzahl bedrohter Arten fand Karl-Hinrich Kielhorn in Bulten der Schwarzschopf-Segge, unter anderem die deutschlandweit äußerst seltene Wanderspinne Zora armillata und die in Deutschland stark gefährdete Kurzzahn-Wiesenkräuselspinne Emblyna brevidens,

Bedrohte Laufkäferarten

In der Familie der Laufkäfer hebt Kielhorn vor allem die Funde des Rotgefleckten Ahlenläufers Bembidion tenellum und des Glänzenden Grabläufers Pterostichus aterrimus hervor. Der Rotgefleckte Ahlenläufer gilt in Brandenburg als vom Aussterben bedroht und in Deutschland insgesamt als gefährdet. Der Glänzende Grabläufer steht in der Roten Liste Brandenburgs als stark gefährdet, bundesweit gilt er als vom Aussterben bedroht. Eine dritte bemerkenswerte Laufkäferart im Ferbitzer Bruch ist der Dunkle Uferläufer Elaphrus uliginosus. Er rangiert auf den Roten Listen der Bundesländer zwischen stark gefährdet und vom Aussterben bedroht und gilt europaweit als einer der am meisten bedrohten Laufkäferarten.

Fehlende Niederschläge bedrohen Feuchtbiotop

Im Vergleich mit älteren Daten aus dem Gebiet musste Dr. Karl-Hinrich Kielhorn allerdings eine zunehmende Austrocknung des Ferbitzer Bruchs feststellen. Die Vorkommen und Häufigkeit der verschiedenen Arten, also die Zusammensetzung der Artengemeinschaft deutet auf einen Rückgang der Feuchtigkeit hin. Deshalb empfiehlt er die künstliche Einleitung von nährstoffarmem Wasser, zum Beispiel über Brunnen. Eine weitere Austrocknung des Gebiets könnte die feuchteliebenden Arten aussterben lassen.

Zahlen zu Spinnen- und Laufkäferfauna

Der Insekten- und Spinnen-Forscher fand insgesamt 198 Spinnenarten und 127 Laufkäferarten im untersuchten Gebiet, was er für beide Gruppen als hohen Bestand bewertet. Unter den Spinnenarten konnte er 27 Arten, also einen Anteil von 14 Prozent nachweisen, die auf der Roten Liste Brandenburgs geführt werden. In Bezug auf die Rote Liste Deutschlands sind es 24 Arten und damit 12 Prozent des Artenbestands. Deutschlandweit gehen Spezialist:innen von 989 Spinnenarten aus, 641 soll es in Brandenburg geben.

Bei den Laufkäferarten waren es 11 von 127 Laufkäferarten, also neun Prozent, die in der Roten Liste Brandenburgs geführt werden. 18 gefundene Laufkäferarten sind auf der bundesweiten Roten Liste zu finden, was 14 Prozent der im Ferbitzer Bruch nachgewiesenen Laufkäferarten entspricht. Offiziell gibt es bundesweit: 566, in Brandenburg davon 340 Laufkäferarten.

Schutzgebiet Ferbitzer Bruch

Das Ferbitzer Bruch ist Teil der Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide und seit 1996 Naturschutzgebiet. Es umfasst eine Fläche von mehr als 1000 Hektar mit verschiedenen Feuchtbiotoptypen und auch einigen trockenen Bereichen. Die Feuchtbiotope haben keine Zuflüsse und sind auf Niederschläge angewiesen. Die Wiesen werden extensiv durch Mahd und Beweidung gepflegt. Zum Erhalt des besonders wertvollen Schutzgebiets hat die Heinz Sielmann Stiftung in den vergangenen Jahren Feuchtbiotope entschlammt, neue Kleingewässer angelegt und in trockengefallenen Moorflächen die Wiedervernässung gefördert.

75 Projekte für den Naturschutz in Brandenburg: Landesstiftung zieht Jahresbilanz

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 21. Juni 2021

Potsdam – Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg hat im Jahr 2020 landesweit insgesamt 5,3 Millionen Euro für den Naturschutz bereitgestellt. Damit konnten 75 Projekte mit einem Gesamtumfang von rund 10,8 Millionen Euro ermöglicht und umgesetzt werden.

Mehr als drei Millionen Euro wurden dabei für die Förderung von 56 Projekten verschiedener Projektträger ausgereicht. Gleichzeitig konnte die Landesstiftung zahlreiche eigene Vorhaben initiieren und fortführen: Beispiele sind die Wiederherstellung von europaweit bedeutsamen Trockenrasen, Auen- und Moorwäldern sowie die Verbesserung der Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft oder entlang von Fließgewässern. Der Jahresbericht 2020 gibt dazu einen detaillierten Überblick.

Silvia Bender, Brandenburgs Umweltstaatssekretärin und Vorsitzende des Stiftungsrats sagt: „Insbesondere für die ländlichen Regionen Brandenburgs ist die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg eine wertvolle und verlässliche Partnerin. Gemeinsam mit Landkreisen, Ämtern und Gemeinden, Verbänden und Vereinen sowie Landnutzern und Privatpersonen wird hier die biologische Vielfalt Brandenburgs bewahrt und Natur als Ort der Erholung entwickelt. Die Projekte der Stiftung kommen sowohl der Natur als auch den Menschen vor Ort zu Gute.“

Trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie sei es der Landesstiftung gelungen, die Förderung für die zahlreichen Projektträger im Land zuverlässig zu gestalten sowie eine Vielzahl eigener Maßnahmen umzusetzen, so Bender.

Förderprojekte

„In den vergangenen Jahren lagen 70 Prozent unserer geförderten Projekte außerhalb von Schutzgebieten, in der Normallandschaft sozusagen. Also dort, wo Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume am häufigsten auf unsere Hilfe angewiesen sind“, berichtet Stiftungs-Geschäftsführer Holger Rößling und bedankt sichfür das Engagement und Vertrauen der Projektträger.

In zwölf Landkreisen hat die Stiftung im vergangenen Jahr große und kleine Naturschutzmaßnahmen finanziell unterstützt. Die meisten Projekte wurden im Landkreis Uckermark (14 Projekte) sowie im Landkreis Spree-Neiße (zehn Projekte) gefördert. Aktivster Projektträger war der Gewässerverband Spree-Neiße. Acht Förderanträge des Verbandes wurden im vergangenen Jahr bewilligt, wie zum Beispiel zur Sicherung der Wasserhaltung im Weschkenteich und Theresienteich bei Trebendorf oder für die Wiederbelebung der Teiche in Wadelsdorf unweit von Spremberg.

Daneben kam die finanzielle Unterstützung des NaturSchutzFonds ganz unterschiedlichen Projektträgern zu Gute. So hat in der Gemeinde Nordwestuckermark die Bauernhof Weggun GbR Hecken und Obsthochstämmen gepflanzt. Die Obstbäume, Wildobstgehölze und fruchtragenden Sträucher bieten innerhalb der landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen Rückzugs-, Nahrungs- und Nistmöglichkeiten für Kleinsäuger, Vögel und Insekten.

Ein Artenschutzprojekt für Dohlen, Turmfalken und Fledermäuse hat die Evangelische Kirchengemeinde am Kirchturm der Dorfkirche in Golzow (Landkreis Barnim) verwirklicht. Die Stadt Bernau konnte 1.000 Bäume im Stadtgebiet und in Ortsteilen pflanzen. Die Stiftung unterstützte mit diesem Pflanzprojekt eine Kommune, in der Ersatzzahlungen aus Windenergieanlagen vereinnahmt wurden. Neben den Ersatzzahlungen konnte der NaturSchutzFonds 2020 auch wieder die Gelder aus Zweckerträgen der Lotterie GlücksSpirale und Zinsen des Stiftungskapitals für Naturschutzprojekte einsetzen.

Stiftungseigene Projekte

Die Stiftung NaturSchutzFonds hat auch 2020 wieder vielfältige Naturschutzmaßnahmen zur naturschutzgerechten Entwicklung ihrer Flächen verwirklicht. Dazu gehören Heckenpflanzungen und die Anlage neuer Kleingewässer in der Agrarlandschaft unweit von Fergitz in der Uckermark, der Waldumbau in Stiftungswäldern bei Muckwar im Landkreis Oberspreewald-Lausitz oder Initialpflanzungen typischer Gehölze in der Oderaue Reitwein in Märkisch-Oderland.

Zudem halfen EU-Fördermittel, europäisches Naturerbe zu sichern: In den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald und Oberspreewald-Lausitz kümmert sich das Projektteam von „LIFE Trockenrasen“ um kalkreiche Sand-Trockenrasen und Steppen-Trockenrasen. Einen Schwerpunkt bildet der Erhalt von Vorkommen gefährdeter oder sogar vom Aussterben bedrohter Wildpflanzenarten wie der Wiesen-Küchenschelle oder der Grauen Skabiose. Im vergangenen Jahr konnten mit Unterstützung des Botanischen Gartens der Universität Potsdam die ersten 8.000 Jungpflanzen bedrohter Pflanzenarten in  Natura2000-Gebieten ausgepflanzt werden.

LIFE Feuchtwälder“ widmet sich den EU-weit besonders geschützten Auen- und Moorwäldern im Land. Ein Schwerpunkt der Naturschutzmaßnahmen lag 2020 im Naturpark Stechlin-Ruppiner Land. So wurden am Rheinsberger Rhin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin Strukturelemente eingebaut, um die Auen- und Gewässerentwicklung natürlicher zu gestalten. Auf einer ehemals mit Fichten bestandenen Fläche wurden in der Flussaue Eichen, Ulmen und Hainbuchen gepflanzt und ein 2,2 Kilometer langer Abschnitt des Kleinen Rhins bei Köpernitz revitalisiert.

Ein wichtiges finanzielles Fundament für die Stiftungsarbeit sind die Ersatzzahlungen. „Diese Zahlungen werden von den Verursachern von Eingriffen geleistet, wenn die entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht vermieden oder durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden können. Die Stiftung verwaltet die Ersatzzahlung treuhänderisch und sorgt dafür, dass die Gelder wieder in den Landkreisen und Naturräumen eingesetzt werden, in denen die Eingriffe verursacht wurden“, erklärt Holger Rößling. Seit ihrer Errichtung im Jahr 1995 hat die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg mehr als 950 Projekte mit einem finanziellen Umfang von rund 159 Millionen Euro gemeinsam mit Landkreisen und Kommunen, Verbänden und Vereinen sowie weiteren Partnern wie zum Beispiel Unternehmen oder Privatpersonen realisiert oder in eigener Trägerschaft verwirklicht.

Naturwacht Brandenburg

In der vergangenen Woche hatte die Naturwacht Brandenburg, die seit 1997 zur Landesstiftung gehört, ihre Jahresbilanz vorgestellt. Dabei verwies die Naturwacht-Leiterin Britta Schmidt unter anderem auf den pandemiebedingten Besucheranstieg in Brandenburgs Nationalen Naturlandschaften, auf den die Ranger mit verstärkten Gebietskontrollen und Informationen für die Gäste reagierten. Tipps zum richtigen Verhalten in Schutzgebieten finden sich unter www.rangertouren-brandenburg.de.

Einen Überblick über die Aktivitäten der Stiftung und ihrer Naturwacht im Jahr 2020 gibt der Jahresbericht, der auf Nachfrage gern zugesendet wird und auf der Webseite

www.naturschutzfonds.de abgerufen werden kann.