Jubel in Strodehne

Der Förderpreis des Bundeswettbewerbs „Zu gut für die Tonne“ 2021 ging an Fischer Wolfgang Schröder

Text & Fotos Silvia Passow

Havelaue/Strodehne.  Letzten Donnerstag war es soweit, die Preisträger des Bundespreises „Zu gut für die Tonne“, wurden bekannt gegeben. Online dabei, Fischer Wolfgang Schröder aus Strodehne, der mit der „Sauren Bratbrasse“ nominiert war und damit ein schmackhaftes Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung setzt. Die Jury verlieh dem Fischer in vierter Generation einen Förderpreis, der mit 5000 Euro dotiert ist. „Wir sind noch ganz schön aufgeregt“, sagt Fischer Schröder auch noch einige Tage nach der Preisverleihung.

Schröders Idee gegen die Verschwendung von Fisch ist, auch aus weniger bekannten Fischarten leckere Spezialitäten zaubern. Die „Saure Bratbrasse“ ist dabei nur eine von vielen kulinarischen Fischideen. Die immer knapper werdende Ressource Fisch wird damit optimal genutzt. Und so hieß es zur Begründung: „Indem er die Brasse einlegt und verkauft, kann Fischer Schröder 80 Prozent seines Fangs, die allein die Brasse ausmacht, vor der Tonne bewahren und zugleich den Speiseplan seiner Kundinnen und Kunden bereichern.“ Dazu kommt, dass Schröders Fang aus dem Gülper See regionales Essen ohne lange Transportwege auf die Tische der Brandenburger bringt.

Mit dem Bundespreis „Zu gut für die Tonne“ werden Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet für ihr Engagement gegen Lebensmittelverschwendung ausgezeichnet. Fünf Unternehmen wurden in den Hauptkategorien ausgezeichnet, dazu kommen drei Förderpreise. Mit Blick auf die Fischerei Schröder sagte die Juryvorsitzende Bärbel Dieckmannn: „Mit ihrer ungewöhnlichen und mutigen Idee zur Verwertung von Beifang findet die Fischerei eine sehr gute Lösung für eine Herausforderung, vor der viele große und kleine Fischereibetriebe stehen. Die einfache und zugleich effektive Idee, die zu einem Umdenken der Kundschaft geführt hat, hat Vorbildcharakter und Potenzial. Wir freuen uns, das besondere regionale Engagement der Fischerei mit einem Förderpreis zu unterstützen.“

„Ich fühle mich sehr geehrt“, sagt Fischer Schröder, der seine Unternehmensidee damit bestätigt und gewürdigt sieht. Ausruhen ist aber trotzdem nicht, versichert er. Er hat bereits neue Produkte im Sinn, eine Fischbratwurst ist in Planung. Ganz neu ist auch der Rollmops aus dem Bauchlappen der Brasse.

Augen auf für Igel und Eichhörnchen: Landesumweltamt bittet Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe bei der Zählung

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 27. Mai 2021

Potsdam – Igel und Eichhörnchen erfreuen sich großer Bekanntheit und Beliebtheit, dennoch werden diese besonders geschützten Säugetierarten kaum gezielt erfasst und gemeldet. Um das Vorkommen von Igeln und Eichhörnchen im Land Brandenburg besser einschätzen zu können, bittet das Landesamt für Umwelt deshalb Bürgerinnen und Bürger um die Mitteilung von Sichtbeobachtungen oder Totfunden.

Ab sofort können auf den Internetseiten des Landesamts für Umwelt unter der Rubrik „Naturschutzstation Zippelsförde“ Beobachtungen von Igeln und Eichhörnchen punktgenau eintragen werden. Neben den Meldeportalen sind dort auch Steckbriefe zu beiden Säugetieren zu finden.

In den letzten Jahren ist der Igel, wissenschaftlich korrekt bezeichnet der Braunbrustigel, vielerorts stark zurückgegangen. Die verbliebenen Tiere wandern aus den ausgeräumten ländlichen Gebieten zunehmend in Siedlungsgebiete, Parks und Gärten ein. Um diese Wanderung genauer zu dokumentieren und eine vollständigere Übersicht zur Verbreitung zu erhalten, hat das Landesamt für Umwelt ein Meldeportal eingerichtet.

Die Orientierung des Igels in Richtung unserer Städte und Dörfer wirft die Frage auf, wie dem stacheligen Gartenfreund vor Ort am besten geholfen werden kann. Die beste Igelhilfe ist ein naturnaher bunter Garten. Dichte Gebüsche und Hecken aus heimischen Gehölzen, Laub- und Reisighaufen sowie Hohlräume unter Holzstapeln bieten dem „Heckenschwein“ (englisch: hedgehog) Unterschlupf. Dort errichtet der dämmerungs- und nachtaktive Einzelgänger ein gegen Kälte und Nässe geschütztes Nest für den Winterschlaf, aus dem er im Frühjahr wiedererwacht. Deshalb ist Vorsicht beim Umsetzen von Reisighaufen geboten. Sie dürfen keinesfalls unkontrolliert verbrannt werden, denn mitunter befindet sich darin ein Igelnest, in dem nach lautstarker Paarung und 32 bis 36 Tagen Tragzeit ab Mitte Mai die ersten Jungtiere zur Welt kommen.

Als leidenschaftliche Insektenfresser vertilgen Igel laut schmatzend Käfer, Regenwürmer, Schnecken und Insektenlarven. Der Igelnahrung ist mit einem Garten ohne Chemie, dafür mit nektar- und pollenreichen heimischen Blütenpflanzen und vielfältigen Lebensräumen am besten geholfen. Auch ein Insektenhotel kann kleine Wunder bewirken. Darüber hinaus sind Wildkräuter wie Giersch und Brennnesseln wichtige Futterpflanzen für Schmetterlingslarven. Dem Einsatz von Motorsensen und Mährobotern ist der Igel trotz seines ureigenen Schutzmechanismus‘ – der bei Gefahr eingerollten Kugel – hilflos ausgeliefert. Nicht zuletzt benötigen Igel mindestens faustgroße Durchschlüpfe in Zäunen und Mauern, da sie auf der Nahrungssuche große Gebiete durchstreifen.

Eine naturnahe Gartengestaltung hilft auch den Eichhörnchen. Optimal sind Haselnusssträucher oder Walnussbäume sowie Obstbäume und eine nicht zu akribische Bodenpflege im Garten, da die Tiere dort ihre Wintervorräte verstecken. Frisches Trinkwasser ist besonders an heißen Tagen sehr wichtig und sollte in einer flachen Schale vor Katzen geschützt angeboten werden. Zufüttern ist durchaus möglich, es sollte jedoch nur artgerechtes Futter wie Sämereien, Nüsse und Früchte oder auch Rosinen, Maronen und Bucheckern vorgelegt werden. Regentonnen als häufige Todesfalle für Eichhörnchen und andere Wildtiere sollten abgedeckt und Schwimmbecken sowie Teiche mit einem Ausstieg versehen werden.

Auf dieser Seite des Landesamtes für Umwelt können Igel und Eichhörnchen gemeldet werden: https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/artenschutz/naturschutzstationen/naturschutzstation-zippelsfoerde/

Strafanzeige und Strafantrag wegen Tötung von über 56.000 Tieren ohne vernünftigen Grund in Alt Tellin / Mecklenburg-Vorpommern

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 26. Mai 2021

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutsche Tierschutzbund und Greenpeace haben wegen des qualvollen Todes von über 56.000 Schweinen durch den Brand der Schweinezuchtanlage in Alt Tellin am 30. März 2021 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund erstattet und einen Strafantrag gestellt. Die Strafanzeige und der Strafantrag richten sich gegen die Betreiber der Megastallanlage bei Anklam, die 2010 für 10.458 Muttersauen und 35.000 Ferkelaufzuchtplätze sowie etwa 17.000 Saugferkel genehmigt wurde sowie gegen unbekannt.

Die Antragsteller werfen der Betreiberin LFD-Holding mit Sitz in Sachsen-Anhalt vor, den tausendfachen Tod der Tiere im Brandfall von vorherein in Kauf genommen und keine ausreichende Vorsorge für den Brandfall getroffen zu haben. Die Anzeige richtet sich ebenfalls gegen „unbekannt“, weil nicht nur die Betreiberin, sondern auch Aufsichts- und Genehmigungsbehörden eine wirkungsvolle Brandbekämpfung und Tierrettung nicht sichergestellt hätten. Dazu haben AbL, BUND und Tierschutzbund über 17 Ergänzungen und Änderungen von Brandschutzgutachten und Brandschutzkonzepten sowie die Korrespondenzen zum Widerspruch und die Klageschriften des BUND ausgewertet.

Gutachter des BUND und der Anwohner hätten schon auf dem Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren 2009 vorgetragen, dass im Brandfall weder ausreichende Feuerwiderstandsklassen der Gebäude noch geeignete Rettungsmöglichkeiten für die Tiere berücksichtigt wurden. Auch wurden keine ausreichenden Kapazitäten der Feuerwehr vorgesehen. Behörden und Betreiber hätten dagegen auch später vor Gericht im Klageverfahren des BUND widersprüchliche Angaben gemacht. So sollten die Schweine zunächst mit hoher Laufgeschwindigkeit die brennende Anlage von alleine verlassen. Später wurde ein Konzept zur Rettung der Tiere von den Betreibern der Anlage gänzlich abgelehnt und behauptet, dass jeglicher Brand nach Entdeckung durch einen Detektor in 10 Minuten gelöscht werden könne.

Rechtsanwalt Ulrich Werner: „Der Tod von 56.000 Tieren hat leider gezeigt, dass eine Tierrettung von vornherein nicht möglich war. Diese fehlende Rettungsmöglichkeit hat der BUND bereits 2009 im Genehmigungsverfahren konkret aufgezeigt und gutachterlich unterlegt. Dennoch wurde die Genehmigung erteilt und die Anlage in Betrieb genommen. Nunmehr muss die Staatsanwaltschaft beurteilen, ob der Anlagenbetrieb ohne ausreichenden Brandschutz und dessen Ermöglichung durch die zuständigen Behörden und Gutachter den Straftatbestand einer Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund erfüllen.“

Dr. Stefanie Zimmermann, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund: „Eine Anlage mit einer Tierzahl in dieser Größenordnung in Kombination mit dem unzureichenden Brandschutzkonzept machen eine Rettung vieler Tiere im Brandfall unmöglich. Rauchentwicklung und Hitze führen zu Stress und Panik bei Schweinen. Die hohe Tierzahl, ungenügendes Personal und die fehlenden Evakuierungsmöglichkeiten in der Anlage von Alt Tellin machten ein Austreiben der Tiere ins Freie schwierig bis unmöglich. Hinzu kam die tierschutzwidrige Fixierung tausender Sauen in Kastenständen, aus denen sie sich nicht selbst befreien konnten und in denen sie den Flammen und dem Rauch hilflos ausgeliefert waren. Ein Austreiben aus Kastenständen ist angesichts der Panik unter den Tieren, der hohen Tierzahl und aufgrund des wenigen Personals ein unrealistisches Szenario.“

Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL): „Es ist eher ungewöhnlich, dass eine Umwelt- und Tierschutzorganisation zusammen mit einer bäuerlichen Interessenvertretung eine gemeinsame Strafanzeige stellt. Für die AbL sind aber BUND und Deutscher Tierschutzbund zusammen mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in der Region Alt Tellin nicht nur gemeinsame Bündnispartner gegen industrielle Tierhaltung. Wir kämpfen vielmehr seit Jahren mit Bäuerinnen und Bauern für eine flächendeckende artgerechte Tierhaltung. Sie wird z.B. auf bäuerlichen Neuland-Betrieben wirtschaftlich erfolgreich praktiziert und von unseren Verbänden unterstützt. Die Verantwortlichen in Bund und Land sind jetzt aufgefordert, den notwendigen Umbau der Tierhaltung politisch und finanziell unverzüglich auf den Weg zu bringen. Die Brandkatastrophe und das unfassbare Tierleid in Alt Tellin setzen das Signal für den Stopp der industriellen Tierhaltung. Wer das nicht kapiert, verdient unsere Wahlstimme nicht.“

Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin BUND M-V: „Ziel der Strafanzeige und des Strafantrages ist es, die Erkenntnisse der BUND aus dem Genehmigungsverfahren und den Vorträgen beim Verwaltungsgericht Greifswald in die staatsanwaltlichen Ermittlungen zum Brand einzubringen. Die Fehler der Genehmigungsbehörden und der Aufsichtsbehörden müssen auch in anderen Genehmigungen für industrielle Tierhaltungsanlagen berücksichtigt werden. In Genehmigungen für anderen Schweineanlagen ohne Auslauf und auf Vollspaltenböden über Gülle und auch in den Riesenställen für bis zu 200.000 Masthähnchen auf Einstreu sind Brandgefahren und Tierrettung bisher systematisch übergangen worden.“

Martin Hofstetter, Agrarexperte von Greenpeace: „Wir sind davon überzeugt, dass diese industrielle Schweinezuchtanlage in Alt Tellin so nie hätte gebaut und genutzt werden dürfen. Es ist an der Zeit, dass diejenigen, die politisch und rechtlich für diese Fehlentwicklung und für das elendige Sterben der Tiere in Alt Tellin verantwortlich sind zur Rechenschaft gezogen werden. Ein rigoroser Umbau der Nutztierhaltung hin zu artgerechten und überschaubaren Einheiten ist unabdingbar. Die Klage soll dabei helfen den Umbau zu beschleunigen und das Ende gleichartiger Mega-Ställe voranzubringen.“

Tier- und Umweltschutzorganisationen kritisieren Verlauf des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 26. Mai 2021

Die an den Arbeitsgruppen des Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung beteiligten Organisationen Deutscher Tierschutzbund, Deutsche Umwelthilfe, PROVIEH und VIER PFOTEN haben sich in einem offenen Brief an den Vorsitzenden Jochen Borchert gewandt. Darin kritisieren sie den bisherigen Arbeitsverlauf, die sich abzeichnenden Ergebnisse und dass der Eindruck vermittelt wurde, ein Konsens sei in Sicht. Stattdessen fordern die Organisationen den Vorsitzenden auf, deutlich mehr Tierwohl einzufordern.

2019 wurde als Beratungsgremium zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Nutztierstrategie vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung unter dem Vorsitz von Jochen Borchert eingerichtet. In diesem Zusammenhang wurden auch Arbeitsgruppen gebildet, in denen die heterogenen Interessengruppen gemeinsam über Problemlagen und Lösungen diskutieren sollten. In öffentlichen Darstellungen ist immer wieder der falsche Eindruck vermittelt worden, der bisherige Verlauf und die zu erwartenden Resultate seien von Konsens unter den beteiligten Gruppen geprägt und von allen mitgetragen.

Hierzu die an den Arbeitsgruppen Schwein, Geflügel, Rind und Bauen beteiligten Organisationen Deutscher Tierschutzbund, Deutsche Umwelthilfe, PROVIEH und VIER PFOTEN: „In diesen Darstellungen ist ein verzerrtes Bild gezeichnet worden, das ganz wesentlicher Korrekturen bedarf. Von einem Konsens sind wir meilenweit entfernt und es ist auch nicht zu sehen, wie dieser erreicht werden kann. Wirkliche Umstellungsanreize werden nicht gesetzt. Stattdessen sollen höchst tierschutz- und zum Teil gesetzeswidrige Praktiken nicht abgestellt, sondern im Gegenteil mit dem Label „Tierwohl“ ausgezeichnet werden. Wenn das ganze Vorhaben nicht zur Farce und zu einer breit angelegten Täuschung der Verbraucher*innen werden soll, muss der Vorsitzende nun eingreifen.“

Die vier Tier- und Umweltschutzorganisationen führen in ihrem gemeinsamen Schreiben mehrere kritische Punkte an – darunter etwa, dass die Arbeit der “Borchert-Kommission” zu eng an das vom BMEL geplante freiwillige Tierwohlkennzeichen geknüpft ist sowie die Tatsache, dass die tierhaltenden Betriebe ohne weitere Anstrengungen und merkliche Fortschritte im Tierschutz das Kennzeichen erhalten sollen. Das bedeutet beispielsweise, dass Schweine weiterhin mit kupierten Ringelschwänzen auf engstem Raum auf Betonspaltenboden ohne Einstreu gehalten werden können und dies mit mehr Tierwohl ausgelobt werden soll.

Den offenen Brief finden Sie hier.

Tödliche Gefahr für Igel: Tierschutzbund warnt vor Mährobotern

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 25. Mai 2021

Zum Beginn der Gartensaison warnt der Deutsche Tierschutzbund vor dem Einsatz von Mährobotern. Igel, die nach dem Winterschlaf auf Nahrungssuche unterwegs sind, werden von den Geräten häufig überrollt, weil sie sich bei Gefahr zusammenkugeln, statt zu fliehen. Tierheime und Auffangstationen nehmen deshalb ab Frühjahr vermehrt Igel auf, die unter die Messer der Roboter geraten sind. Die Tiere sind meist schwer verletzt und nicht selten müssen sie von ihrem Leiden erlöst werden. Der Tierschutzbund rät dazu, die Roboter gar nicht erst zu benutzen und den eigenen Garten naturnah zu belassen. In jedem Fall sollten die Geräte nie unbeaufsichtigt und keinesfalls am Abend oder nachts laufen, wenn Igel auf Wanderschaft sind.

„Die Roboter richten die Igel grausig zu: Die scharfen Klingen zerschneiden Schnauzen oder Füßchen, trennen Stacheln, Hautschichten oder Gliedmaßen sogar komplett ab. Der Großteil der verletzten Tiere wird vermutlich gar nicht entdeckt: Die Igel schleppen sich ins Dickicht, wo sie an den Folgen der Verletzungen, wie Infektionen oder Fliegenmadenbefall, unbemerkt und qualvoll sterben“, sagt Katrin Pichl, Fachreferentin für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund. Neben Igeln seien auch andere Kleinsäuger, bodenbrütende Vögel sowie Amphibien und Insekten betroffen. Pichl rät: „Wenn es schon der automatisch laufende Roboter sein muss, sollte das Gras kurz vor dem Mähen immer sehr gründlich abgesucht werden. Zudem sollte man die Geräte den Tieren zuliebe nur beaufsichtigt und um die Mittagszeit laufen lassen.“

Studie: Jungtiere werden nicht erkannt

Ob und wie stark ein Mähroboter einen Igel verletzt oder ihn sogar unmittelbar tötet, hängt vom Modell und den Umständen ab. Das ergab eine kürzlich veröffentlichte Studie von Rasmussen et al, die mögliche Verletzungen an bereits toten Igeln testete. Keiner der untersuchten Mähroboter war in der Lage, Jungtiere als “Hindernis” zu erkennen, um auszuweichen – und alle Roboter mussten die Igel erst berühren, um sie zu detektieren. Zudem zeigt ein Test der Stiftung Warentest aus 2020, dass kein einziges der untersuchten elf Geräte mehr als „ausreichende“ Sicherheit garantieren kann.

Naturnaher Garten schützt Artenvielfalt

Wer den Tieren einen Gefallen tun will, verzichtet auf Mähroboter und belässt den Garten bestenfalls natürlich. Denn kurz gemähte Rasenflächen gefährden die Artenvielfalt. Ohne Wildblumen und Wildkräuter finden Insekten und Wildtiere wie Igel kaum noch Nahrung und Versteckmöglichkeiten und werden ihrer Lebensräume beraubt. Igel sind im Garten ganz besonders nützlich, da sie Schnecken und Käfer fressen, die sonst Pflanzen befallen. Der Bestand der Igel jedoch ist in der ganzen EU rückläufig. Sie sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und stehen auf der Vorwarnliste der Roten Liste. Der Tierschutzbund empfiehlt deshalb Mut zur „Unordnung“. Zumindest kleine Ecken und Stellen können naturnah belassen werden, sodass Igel viele Versteckmöglichkeiten und Schutzräume in Hecken, Büschen sowie Laub- und Reisighaufen nutzen können.