Waldumbau entscheidend für den Klimaschutz Forstminister Axel Vogel bei Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbands:

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 7. Mai 2021

Potsdam – Auf der heutigen Mitgliedersammlung des Waldbesitzerverbandes kommen Brandenburgs private Waldeigentümerinnen und -eigentümer zusammen, um über aktuelle Herausforderungen und die zukünftige Entwicklung des Waldes zu beraten. Forstminister Axel Vogel unterstreicht in seinem Vortrag die Bedeutung des Waldumbaus hin zu einem klimastabilen Mischwald. Die rund 100.000 privaten Waldbesitzer bewirtschaften mit 61 Prozent den Großteil des Brandenburger Waldes und spielen daher eine zentrale Rolle bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel sowie der Bekämpfung der Klimakrise.

Waldbrände, Dürre und Hitzerekorde, milde Winter und Schädlingsbefall stellen den Wald in Brandenburg vor enorme Herausforderungen. Besonders leiden die zahlreichen Kiefernwälder unter den Folgen des Klimawandels, gleichzeitig ist der Wald ein entscheidender Faktor bei der Minderung von Treibhausgasemissionen.

Forstminister Axel Vogel betont in seinem heutigen Vortrag mit dem Titel „Waldumbau im Klimawandel ein Gebot der Stunde – aber wie kann er gelingen?: „Die Waldzustandsberichte sprechen eine eindeutige Sprache: Der Brandenburger Wald steckt mitten in der Klimakrise. Wir brauchen mehr Laubbäume, um extreme Temperaturen abzumildern und Feuchtigkeit im Wald zu halten. Laubmischwälder sind zudem Lebensraum für Nützlinge, welche die massenhafte Vermehrung von Schadinsekten unterbinden können.“

Derzeit ist die Kiefer auf 70 Prozent der Waldfläche die Hauptbaumart. Darunter fallen viele Monokulturen mit einem erhöhten Risiko für Schädlingsbefall oder Waldbrände.

„Um den Waldumbau voranzubringen, müssen wir private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und Kommunen mit ins Boot holen, denn ihnen gehören zwei Drittel der Flächen, die sich für den Waldumbau eignen. Der Waldumbau ist eine Generationenaufgabe, daher braucht die heutige Waldgeneration unsere ganze Aufmerksamkeit. Mit einer Beratungsoffensive und verschiedenen Fördermaßnahmen greifen wir Waldeigentümern bereits unter die Arme. Doch mir ist bewusst, dass noch mehr passieren muss. Auf Bundesebene wird derzeit gemeinsam mit den Ländern an der Honorierung von Ökosystemleistungen gearbeitet. Das begrüße ich sehr“, so Axel Vogel.

„Auch bei der Erarbeitung des Klimaplans für Brandenburg wird der Forst- und Holzwirtschaft eine entscheidende Rolle zukommen. Der Wald kann ein wichtiger Kohlenstoffsenker sein und damit Treibhausgas in der Atmosphäre reduzieren. Von Bedeutung ist auch eine verstärkte Verwendung von Holzprodukten, die Kohlenstoff für eine lange Zeit speichern. Holz muss verwandt werden, statt verbrannt. Das Land Brandenburg bringt daher eine Holzbauoffensive auf den Weg.“

Auf der Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes thematisierte Forstminister Axel Vogel darüber hinaus zwei aktuelle Reformvorhaben des Forstministeriums. Sowohl die Änderung des Jagdrechts als auch die Forstreform sind Schlüsselprojekte auf dem Weg zu mehr klimastabilen Mischwäldern in Brandenburg.

Minister Axel Vogel dazu: „Neupflanzungen von klimastabilen Baumarten sowie die Naturverjüngung haben nur Erfolg, wenn der Verbiss durch überhöhte Wildbestände unter Kontrolle gebracht wird. Um den derzeitigen Interessenkonflikt zwischen einzelnen Jagdausübungsberechtigten mit den Waldbesitzern aufzulösen, muss das Jagdrecht angepasst werden und zudem den Eigentümern mehr Mitspracherecht und Entscheidungsgewalt gegeben werden.“

„Und nicht zuletzt brauchen wir eine funktionierende Forstverwaltung, denn nur so lassen sich Klimaschutz und Waldumbau erfolgreich umsetzen. Es hat sich gezeigt, dass wir mit der derzeitigen Struktur des Landesbetriebs Forst (LFB) den Herausforderungen der Klimakrise nicht hinreichend begegnen können. Das von mir in Auftrag gegebene Gutachten sieht zudem eine höhere Zahl an Forststellen als notwendig an. Insbesondere die Beratung der Waldbesitzer zum Klimawandel und Waldumbau muss funktionieren. Der Landesbetrieb Forst soll sich zu einem attraktiven, modernen und sicheren Arbeitgeber entwickeln“, so Axel Vogel.

Umweltminister Axel Vogel gratuliert: Bürgerstiftung Barnim Uckermark erhält Förderpreis für „Naturwaldzelle Wandlitz“

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 7. Mai 2021

Potsdam – Die Bürgerstiftung Barnim Uckermark wurde heute von der Stiftung Aktive Bürgerschaft für das Projekt „Naturwaldzelle Wandlitz“ mit dem Förderpreis 2021 in der Kategorie Bürgerstiftung ausgezeichnet. Umweltminister Axel Vogel gratuliert der Bürgerstiftung gemeinsam mit dem Naturpark Barnim zu dieser Auszeichnung und bedankt sich für das jahrelange Engagement.

Umweltminister Axel Vogel: „Wir gratulieren der Bürgerstiftung Barnim Uckermark zu dieser Auszeichnung. In der Initiative zeigen 40 engagierte Wandlitzer Bürgerinnen und Bürger in einer Region, die durch Zuzug und damit verbundenem stetig steigenden Flächenverbrauch gekennzeichnet ist, wie wertvolle Naturräume zurückgewonnen werden können. Sie leisten damit einen nachhaltigen Beitrag für Naturschutz und Freiraumsicherung.“

Durch Kooperation mit dem Naturpark Barnim gelang es den Bürgerinnen und Bürger ein schlüssiges Konzept für die Entsieglung und Renaturierung zu entwickeln. Das Konzept überzeugte und die Flächen wurden dauerhaft in die Hände der Stiftung übertragen.

Das Renaturierungskonzept sieht eine besonders naturschonende und daher langfristige Entsiegelung und Beräumung eines alten Berliner Feriengeländes auf 1,7 Hektar vor. 15 Jahre lang schlummerte das ehemalige Ferienheim in einen Dornröschenschlaf, der dazu führte, dass große Mengen an Totholz vorhanden sind und sich sogar streng geschützte Pflanzen und Tiere ansiedeln konnten. Ein Glücksfall das sensible Bürger diesen Raum dauerhaft der Natur zurückgeben wollen. Neben dem Abriss der Ferienobjekte und der Renaturierung der Flächen werden unterirdische Bauwerke, wie Brunnen und Zisterne nun zu Fledermausquartieren entwickelt.

Die kooperative Zusammenarbeit mit der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung, der zuständigen Forstverwaltung und dem Naturpark bildet die solide fachliche Grundlage für die formulierten naturschutzfachlichen und forstlichen Ziele des Vorhabens.

„Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor war die partizipative Einbeziehung der regionalen Bevölkerung“, so Umweltminister Axel Vogel. „Damit erreichte das Projekt von Beginn an hohe regionale Akzeptanz und Unterstützung.“

Gerade dadurch gelang es, die finanziellen Mittel für den Kauf der Flächen bei den Wandlitzer Bürgerinnen und Bürgern zu akquirieren und ortsansässige Expertinnen und Experten für die Bestandsaufnahme sowie die und Planung des Abrisses der vorhandenen Gebäude zu gewinnen. Ebenso konnte der Landkreis Barnim für die Finanzierung der Entsieglung überzeugt werden.

Umweltminister Axel Vogel: „Von dem Projekt profitiert somit nicht nur die Natur. Es ist auch ein gelungenes Beispiel für eine aktive Bürgergesellschaft. Wir bedanken uns für das Engagement der Wandlitzer und wünschen uns, dass diese erfolgreiche Idee an anderen Orten des Naturparks möglichst viele Nachahmerprojekte findet und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.“

Laut der Stiftung Aktive Bürgerschaft wurden 239 Bewerbungen in vier Kategorien für den Förderpreis eingereicht. Dotiert ist die Auszeichnung mit 5.000 Euro für die weitere Arbeit.

Mehr zu den Projekten der Bürgerstiftung: https://buergerstiftung-barnim-uckermark.de/

Mehr zum Projekt Neuwaldzelle Wandlitz: https://buergerstiftung-barnim-uckermark.de/wandlitz/

Axel Vogel zur Bundesratsdebatte um Tierbestandsobergrenzen: „Überfälliger Anstoß, bessere Tierhaltung gesetzlich zu regeln“

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 7. Mai 2021

Potsdam Heute berät der Bundesrat über die Einführung von Obergrenzen für Tierbestände in Nutztierhaltungsanlagen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte nach der Brandkatastrophe im vorpommerschen Alt Tellin vom März 2021 die Initiative beim Bundesrat eingebracht. „Mecklenburg-Vorpommern stößt damit eine Debatte zu einem wichtigen Faktor für tier- und umweltgerechte sowie nachhaltige Tierhaltung an – eine Debatte, die CDU und SPD im Bund und einigen Ländern bislang nicht zu führen bereit waren“, so Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel.

Agrarminister Axel Vogel: „55.700 Schweine starben bei dem Großbrand in der größten deutschen Schweinezuchtanlage in Alt Tellin. Die Bilder davon sind schrecklich, und dieses Sinnbild für eine Industrielle Tierhaltung, der es nur um Masse geht und für die Tierwohl und Brandschutz und damit zugleich die Sicherheit von Mensch und Tier nachrangig sind, ist ethisch nicht vertretbar. Das gilt auch für Keulungsmaßnahmen nach einem Seuchenausbruch in einem solch riesigen Bestand. Obergrenzen für neue Tierhaltungsanlagen sind daher dringend notwendig – ebenso eine umweltverträgliche Verteilung der Tierhaltung auf der Fläche.“

Die Frage, wie die landwirtschaftliche Tierhaltung in Zukunft nachhaltig gestaltet werden kann, wird spätestens seit Veröffentlichung des Gutachtens „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik im März 2015 intensiv diskutiert. Neben den Herausforderungen, die diese gesellschaftliche Debatte für die Betriebe mit sich bringt, stehen seit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im September 2020 viele Schweinehaltende Betriebe aufgrund geschlossener Drittmärkte und anderen Abnahmerestriktionen unter ökonomischen Druck.

„Gemeinsames politisches Ziel ist es, der Tierhaltung in Deutschland auch angesichts des momentanen Seuchengeschehens und in Verbindung mit den Vorschlägen der Borchert-Kommission im Rahmen einer gesellschaftlich akzeptierten Wertschöpfungskette zukunftsfähige Perspektiven zu eröffnen“, so Axel Vogel. „In diesem Zusammenhang müssen auch Fragen nach Bestandsobergrenzen für einzelne Tierhaltungsanlagen sowie die nach einem stärkeren Flächenbezug der Tierhaltung betrachtet werden.“ Dieses Anliegen ist auch im Brandenburger Koalitionsvertrag verankert. 

Agrarminister Axel Vogel: „Die Katastrophe in Alt Tellin zeigt die Folgen von industrieller Massentierhaltung. Es reicht aus unserer Sicht nicht zu sagen, dass Alt Tellin nicht wiederaufgebaut wird. Es reicht auch nicht, wenn Bund und Länder sich hier gegenseitig die Schuld zuschieben wollen. Richtig ist, dass die Neugenehmigung solcher Stallanlagen mit dem gegenwärtigen Bundesrecht nicht verhindert werden kann. Deswegen sind eine Überprüfung und Änderungen überfällig.“

Zusätzlich werde eine bundesweite Überprüfung aller großen Tierhaltungsanlagen gebraucht, so der Minister. Es müsse sichergestellt werden, dass keine Ställe im Betrieb sind, bei denen sich solche Katastrophen wiederholen können.

Schulze: Mehrweg soll neuer Standard für To-go-Verpackungen werden

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 6. Mai 2021


Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Restaurants, Bistros und Cafés, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, müssen ab 2023 ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Diese Pflicht  gilt auch dann, wenn das Essen über Lieferdienste nach Hause gebracht wird. So sieht es eine Novelle des Verpackungsgesetzes vor, die heute vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Darüber hinaus erweitert der Gesetzgeber die Pfandpflicht auf sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Plastik sowie Getränkedosen. Ab 2025 sollen PET-Einweggetränkeflaschen zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Essen zum Mitnehmen wird auch nach der Pandemie für viele zum Alltag gehören. Noch werden die allermeisten Gerichte und Getränke in Einwegverpackungen gekauft. Auch bei geliefertem Essen ist Einweg noch immer die Regel. Das führt zu immer mehr Verpackungsmüll – sowohl zu Hause als auch in den Straßen und Parks. Mein Ziel ist daher: Ich will Mehrweg zum neuen Standard machen. Kundinnen und Kunden sollen ihr Take-away-Essen oder To-go-Getränk ganz einfach in umweltschonenden Mehrwegbechern oder -behältern erhalten können. Durch die neue Pflicht zum Mehrwegangebot entstehen schon jetzt viele praktische Lösungen, auch in Kooperation mit Lieferdiensten. Mit mehr Mehrwegverpackungen werden wir die Verpackungsflut vor allem im To-Go-Bereich wirksam eindämmen.“

Die Novelle des Verpackungsgesetzes ermöglicht allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Essen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen zu erhalten. Dabei gilt: Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das gleiche Produkt in einer Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Von der Pflicht ausgenommen sind lediglich kleine Verkaufsstellen wie zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Sie müssen ihren Kundinnen und Kunden aber ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter zu befüllen.

Ab 2022 ist zudem ein Pfand auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Bislang waren z.B. Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine Getränkeflasche aus Einwegplastik, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden.

Schulze: „Die Ausweitung der Pfandpflicht macht das Pfand für alle Verbraucherinnen und Verbraucher besser verständlich. Denn zukünftig heißt es einfach: Auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen sind 25 Cent Pfand zu zahlen, unabhängig vom Inhalt. So sorgen wir auch für weniger Umweltverschmutzung. Denn Flaschen oder Dosen mit Pfand landen viel seltener in der Natur als solche ohne Pfand. Die Pfandpflicht unterstützt auch ein hochwertiges Recycling: Flaschen aus Kunststoff werden sortenrein gesammelt und können so leichter zu neuen Flaschen verarbeitet werden. So schaffen wir funktionierende Kreisläufe.“

Um das Recycling von Plastikflaschen weiter zu steigern, müssen PET-Einweggetränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen. Ab 2030 wird sich diese Quote automatisch auf 30 Prozent erhöhen und dann sogar für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff gelten. Die Hersteller können dabei selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten.

Darüber hinaus enthält die Gesetzesnovelle zahlreiche Vorschriften, die den Vollzug des Verpackungsgesetzes verbessern sollen, insbesondere auch im Hinblick auf importierte Verpackungen. So müssen Betreiberinnen und Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister zukünftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an einem dualen System beteiligt haben.

Nach dem Beschluss des Bundestages muss die Novelle des Verpackungsgesetzes noch den Bundesrat passieren. Die meisten Vorschriften werden dann bereits am 3. Juli 2021 in Kraft treten.

Weiterführende Informationen
BMU-Kampagne „Weniger ist mehr“

Wasserstoff statt Elektrifizierung? Chancen und Risiken für Klimaziele

Pressemitteilung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) vom 6. Mai 2021

 

 

Wasserstoffbasierte Brennstoffe sollten vor allem in Sektoren wie der Luftfahrt oder industriellen Prozessen eingesetzt werden, die nicht elektrifiziert werden können. Ihre Herstellung ist zu ineffizient, zu kostspielig, und ihre Verfügbarkeit zu unsicher, um damit fossile Brennstoffe auf breiter Front zu ersetzen – etwa in Autos oder beim Heizen von Gebäuden. Das zeigt eine neue Studie. Für die meisten Sektoren ist die direkte Nutzung von Elektrizität, zum Beispiel in Elektroautos oder Wärmepumpen, wirtschaftlich sinnvoller. Setzt man stattdessen in erster Linie auf Brennstoffe auf Wasserstoffbasis statt Elektrifizierung und behält Verbrennungstechnologien bei, so die Forscher, könnte eine Verlängerung der Abhängigkeit von fossilen Energien drohen – und weiterer Ausstoß von Treibhausgasen.

„Wasserstoffbasierte Brennstoffe sind ein beeindruckend vielseitiger Energieträger – doch beeindruckend sind auch ihre Kosten und die damit verbundenen Risiken“, sagt Falko Ueckerdt vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), Leitautor der Studie. „Solche Brennstoffe als universelle Klimalösung sind ein bisschen ein falsches Versprechen. Sie sind zwar wunderbar vielseitig, aber es ist nicht zu erwarten, dass sie fossile Brennstoffe auf breiter Front ersetzen können. Das gelingt nur mit direkter Elektrifizierung. Wasserstoffbasierte Kraftstoffe werden wahrscheinlich für mindestens ein weiteres Jahrzehnt sehr knapp und nicht wettbewerbsfähig sein.“

Ueckerdt weiter: „Auf ihren großflächigen Einsatz zu setzen, könnte letztlich sogar die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verlängern: Wenn wir an Verbrennungstechnologien festhalten – in der Hoffnung, sie mit wasserstoffbasierten Brennstoffen weiter betreiben zu können – und sich dann die neuen Brennstoffe als zu teuer und knapp erweisen, werden wir am Ende weiter auf Öl und Gas zurückgreifen. Das gefährdet die kurzfristigen und langfristigen Klimaziele.“

Priorisierung auf Anwendungen wie Luftfahrt und Stahlproduktion

„Wir sollten daher die wertvollen wasserstoffbasierten Brennstoffe prioritär für diejenigen Anwendungen einsetzen, für die sie unverzichtbar sind: die Langstreckenflüge, Teile der chemischen Produktion, Stahlerzeugung und möglicherweise einige industrielle Hochtemperaturprozesse“, sagt Ueckerdt. „Das sind Sektoren und Anwendungen, die wir kaum direkt elektrifizieren können.“ Die Forscher identifizieren eine sogenannte „Merit-Order des Wasserstoff- und E-Fuel-Bedarfs“: eine Priorisierung, wo diese neuen Brennstoffe vor allem eingesetzt werden sollen.

Sogenannter grüner Wasserstoff wird durch einen Prozess namens Elektrolyse hergestellt. Um die stabilen Wassermoleküle H2O in Wasserstoff und Sauerstoff zu spalten, wird viel (erneuerbarer) Strom benötigt. Der Wasserstoff kann dann zur Synthese von Kohlenwasserstoffen verwendet werden, indem Kohlenstoff aus CO2 hinzugefügt wird. Die dabei entstehenden mit Elektrizität erzeugten Brenn- und Kraftstoffe oder E-Fuels sind einfacher zu speichern und zu transportieren als Strom oder reiner Wasserstoff. „Entscheidend ist, dass diese Brennstoffe in konventionellen Verbrennungsprozessen und Motoren genutzt werden können und somit fossile Brennstoffe direkt ersetzen“, sagt Gunnar Luderer, Ko-Autor der Studie. „Angesichts ihrer begrenzten Verfügbarkeit wäre es jedoch falsch zu glauben, dass fossile Brennstoffe auf diese Weise vollständig ersetzt werden können.“

Mit E-Fuels verbraucht ein Pkw mit Verbrennungsmotor fünfmal mehr Energie als ein Elektroauto

„Wir sind derzeit weit entfernt von 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen – daher ist eine effiziente Nutzung dieser sauberen Energie wichtig. Wenn wir jedoch wasserstoffbasierte Kraftstoffe anstelle von direkter Elektrifizierung verwenden, wird je nach Anwendung und den jeweiligen Technologien die zwei- bis vierzehnfache Menge an Strom benötigt“, sagt Ko-Autor Romain Sacchi vom Paul Scherrer Institut. „Effizienzverluste entstehen sowohl in den Produktionsprozessen der wasserstoffbasierten Kraftstoffe, als auch bei deren Verbrauch – ein Verbrennungsmotor verschwendet viel mehr Energie als ein elektrischer.“

„Niedrige Energieeffizienzen führen zu einem fragilen Nutzen fürs Klima“, sagt Sacchi. „Wenn wasserstoffbasierte Brennstoffe mit dem aktuellen Strom-Mix erzeugt würden, würden sie die Treibhausgasemissionen leider erhöhen – und nicht senken. Beim deutschen Strom-Mix des Jahres 2018 würde die Verwendung von wasserstoffbasierten Kraftstoffen in Autos, Lastwagen oder Flugzeugen etwa drei- bis viermal mehr Ausstoß von Treibhausgasen verursachen als die Verwendung fossiler Kraftstoffe.“ Im Gegensatz dazu verursachen Elektro-Autos oder strombetriebene Lastwagen Treibhausgas-Emissionen, die in den meisten Ländern bereits mit dem heutigen Strom-Mix vergleichbar oder geringer sind als die von Diesel- oder Benzinfahrzeugen. Das zeigen die Forscher auf Basis einer Lebenszyklus-Analyse, die auch die mit der Batterieproduktion verbundenen Emissionen einbezieht.

„Nur für wirklich erneuerbare Stromsysteme werden wasserstoffbasierte Kraftstoffe zu einem effektiven Mittel, um zur Stabilisierung unseres Klimas beizutragen“, sagt Ko-Autor Jordan Everall. „Wasserstoffbasierte Kraftstoffe erfordern also ganz klar den Aufbau zusätzlicher Anlagen erneuerbarer Energieerzeugung.“

Die CO2-Vermeidungskosten liegen bislang bei rund 1000 Euro pro Tonne CO2

Selbst wenn man von 100 Prozent erneuerbarem Strom ausgeht, lägen die Kosten für die Vermeidung einer Tonne CO2 durch wasserstoffbasierte Kraftstoffe derzeit bei 800 Euro für flüssige und 1200 Euro für gasförmige Brennstoffe, errechneten die Forscher. Das ist deutlich höher als die aktuellen CO2-Preise etwa im europäischen Emissionshandelssystem, die bei knapp 50 Euro pro Tonne liegen. Mit technologischem Fortschritt – getrieben durch eine ansteigende Bepreisung von CO2-Emissionen, durch massive Subventionen sowie durch Investitionen in Wasserstoff und verwandte Industrien – könnten diese CO2-Vermeidungskosten bis 2050 auf etwa 20 Euro für flüssige und 270 Euro für gasförmige Brennstoffe sinken.

Deshalb könnten wasserstoffbasierte Brennstoffe bei steigenden CO2-Preisen wahrscheinlich bis 2040 kostenmäßig wettbewerbsfähig werden. Angesichts der Dringlichkeit der Reduzierung von Treibhausgasemissionen zur Stabilisierung unseres Klimas wäre 2040 jedoch zu spät für all jene Sektoren, in denen eine direkte Elektrifizierung möglich ist.

CO2-Preise sind nötig, um wasserstoffbasierte Brennstoffe wettbewerbsfähig zu machen

„Trotz der Ungewissheit über die zukünftigen Kosten haben wasserstoffbasierte Brennstoffe das Potenzial, eine Technologie zur Absicherung für den Ersatz der um 2040-50 noch verbleibenden fossilen Kraftstoffe zu werden. Die Verwirklichung hängt jedoch von der groß angelegten politischen Unterstützung ab, und zwar für etwa zwei Jahrzehnte, bevor Geschäftsmodelle allein durch die steigenden CO2-Preise gesichert werden könnten“, sagt Falko Ueckerdt. „Eine politische Gesamtstrategie könnte auf zwei Säulen ruhen: Erstens auf einer breiten Unterstützung von Technologien, einschließlich der direkten Elektrifizierung, um Innovationen und erste Wachstumsschritte zu fördern. Zweitens auf einer substanziellen Bepreisung von CO2 und eine Energiesteuerreform, die zusammen gleiche Wettbewerbs-Bedingungen für alle Technologien schaffen – und damit eine vernünftige Balance zwischen direkter und indirekter Elektrifizierung.“

„Die langfristige Vision von wasserstoffbasierten Brennstoffen ist vielversprechend“, sagt Gunnar Luderer. „Durch die Nutzung des riesigen Potenzials von Windkraft und Sonnenenergie im globalen Sonnengürtel in den Ländern des Südens können wasserstoffbasierte Brennstoffe global gehandelt werden und so Engpässe bei den erneuerbaren Energien in dicht besiedelten Ländern wie Japan oder in Europa beheben. Da die internationalen und nationalen Klimaziele jedoch sofortige Emissionsreduktionen erfordern, sollte heute die direkte Elektrifizierung an erster Stelle stehen, um eine sichere Zukunft für alle zu gewährleisten.“

Artikel: Falko Ueckerdt, Christian Bauer, Alois Dirnaichner, Jordan Everall, Romain Sacchi, Gunnar Luderer (2021): Potential and risks of hydrogen-based e-fuels in climate change mitigation. Nature Climate Change [DOI:10.1038/s41558-021-01032-7]

Weblink zum Artikel: https://dx.doi.org/10.1038/s41558-021-01032-7