Rechtwidriger Folienspargel im Schutzgebiet muss zurück gebaut werden

Pressemitteilung von NABU und Grüner Liga Brandenburg vom 11. Mai 2021

Umweltinformation soll Aussetzung der Rückbauverfügung durch Oberbürgermeister klären

Ende April endete eigentlich die Schonfrist für den Pächter des Domstiftsgutes Heinrich Thiermann. 300 Hektar Spargelanbau im Europäischen Vogelschutzgebiet sollte er rückbauen. Warum Brandenburgs OB Scheller die Rückbauverfügung jetzt sogar ganz ausgesetzt hat, wollen die Naturschutzverbände NABU und Grüne Liga genau wissen und bemühen das Umweltinformationsgesetz.

Ende April hatte Brandenburgs Oberbürgermeister Scheller nicht nur die Frist für eine amtliche Rückbauverfügung verlängert, sondern diese direkt ausgesetzt. Fachliche Erkenntnisse wie eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Beratungsdienstes des Landtages, naturschutzfachliche und rechtliche Einschätzungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, selbst höchstrichterliche Rechtsprechung, die gegen den Anbau von Folienspargel in Vogelschutzgebieten sprechen, ignoriert er dabei offenbar bewusst.

Seit 2014 weisen NABU und Grüne Liga auf den negativen Einfluss von Folienspargel auf die Vogelwelt hin und suchen das Gespräch mit Behörden und Anbaubetrieben. Diesen Gesprächen blieb Herr Thiermann fern, schickte stattdessen wiederholt seine Anwälte vor. „Ich vermisse jegliches Interesse an konstruktiven Lösungen“, so Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. „Stattdessen wird der Spargel von Saison zu Saison gerettet, wobei jedes Verantwortungsgefühl gegenüber der Natur, dem Gemeinwohl und den Anwohnern zu fehlen scheint.“

Dass Betriebsinhaber so agieren, sei zwar enttäuschend, aber wenig verwunderlich. Doch fragen sich die Naturschützer: Welchen Auftrag hat aber ein Oberbürgermeister? Ist er nicht seinen Bürgern und dem Gemeinwohl verpflichtet? Sollte er sich nicht auf die Expertise seiner Fachbehörden verlassen? Auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage setzt er ein behördliches Verfahren einfach aus?

NABU und Grüne Liga wollen diese Fragen geklärt haben und fordern die relevanten Umweltinformationen sowohl zum Anbau von Folienspargel als auch von Heidelbeeren in den Schutzgebieten ein. „Wir waren sehr überrascht, aus Presseberichten über das nun eingeleitete Mediationsverfahren, zu erfahren. „Insbesondere, weil unter Leitung des Umweltministeriums unsere Verbände seit Jahren um konstruktive Lösungen bemüht sind. Es waren bereits Kompromisse gefunden worden, die dann aber letztendlich von den Spargel- und Beerenobstanbaubetrieben nicht mitgezeichnet wurden“, berichtet Schröder. So gab es z.B. schon klare Festlegungen zu Maßnahmen, die mehr Struktur- und Artenvielfalt in den Spargelanbau bringen sollten, um die derzeit vorhandenen Flächen für Vögel und das Landschaftsbild aufzuwerten. Mittelfristig sollte der bestehende Folienspargel aus den Vogelschutzgebieten verschwinden und für jede Neuanlage von Sonderkulturen eine fundierte Verträglichkeitsprüfung obligatorisch sein.

Michael Ganschow, Geschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg zeigt sich empört: „Das ist doch nur eine erneute Hinhaltetaktik von Thiermann. Unglaublich, dass sich unsere Politik darauf einlässt und zusieht wie die Natur, unser aller Lebensgrundlage, weiterhin verliert, während einzelne gewinnen.“

Regionale Initiative erfolgreich: Naturpark Stechlin-Ruppiner Land soll erweitert werden

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 11. Mai 2021

Neuruppin/Stechlin – Die Fläche des Naturparks Stechlin-Ruppiner Land soll sich vergrößern. Damit greift das Brandenburger Umweltministerium die Initiative der Region auf, die schon viele Jahre verfolgt wird. Drei Teilflächen, unter anderem die Kyritz-Ruppiner Heide, sollen der Initiative folgend Bestandteil des Naturparks werden. Der Entwurf der geplanten Änderung und die zugehörigen Karten sind auf der Internetseite des Naturparks Stechlin-Ruppiner Land einsehbar. Die Erweiterung soll durch Änderung der geltenden Naturparkerklärung vom 13.06.2001 erfolgen.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz plant, die Fläche des Naturparks Stechlin-Ruppiner Land zu erweitern. Damit wird eine langjährige Initiative der Region aufgegriffen, die vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin an das Umweltministerium herangetragen wurde. Mit der Erweiterung sollen der bestehende Naturpark qualitativ aufgewertet sowie Synergien bei der touristischen Entwicklung im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung genutzt werden.

Minister Axel Vogel: „Ich freue mich, dass sich die Region seit Jahren für die Erweiterung des Naturparks engagiert und bereits erste konkrete Projekte gemeinsam mit dem Naturpark auf den Weg gebracht wurden. Die Einwohner des ländlichen Raums und die Gäste des Naturparks werden gleichermaßen von der Erweiterung profitieren.“

Landrat Ralf Reinhardt: „Ende gut, alles gut. Es war ein langer Weg seit 2013, auch den südlichen Teil des ehemaligen Bombodroms zu einem Teil des Naturparks Stechlin-Ruppiner Land werden zu lassen. Mein Dank gilt dabei ausdrücklich Minister Vogel für seine Offenheit gegenüber der Idee einer Naturparkerweiterung. Dieser Schritt ist für die Menschen in unserer Region eine weitere Bestätigung dafür, dass sich der Kampf für eine Freie Heide gelohnt hat.“

Bei den geplanten Erweiterungsflächen handelt es sich um die naturschutzfachlich sehr wertvolle Kyritz-Ruppiner Heide, den Verbindungsraum zwischen der Heide und der heutigen Naturparkgrenze sowie die vielseitige Landschaft im Bereich der Granseer Platte bei Lindow/Mark auf dem Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.

Die Fläche des Naturparks soll sich von derzeit 68.116 Hektar auf 86.173 Hektar vergrößern. Ziel der regionalen Initiative ist, den Naturpark in vielfältiger Hinsicht aufzuwerten. Die Kyritz-Ruppiner Heide zählt in Deutschland zu den bedeutendsten Heideflächen und unzerschnittenen Räumen mit hohem Naturschutzwert. Das Betreten der Fläche, die früher als Bombodrom bezeichnet wurde und als Bombenabwurfplatz diente, ist wegen der Munitionsbelastung bis auf Weiteres nicht absehbar. Im Südteil sind aber bereits heute Wanderungen möglich: Hier können Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste der „Sielmanns Nationale Naturlandschaften Kyritz-Ruppiner Heide“ auf dem freigegebenen Heidewanderweg zwischen Neuglienicke, Pfalzheim und Rossow wandern. Dort bietet der 15 Meter hohe Heideturm auf dem Heinz-Sielmann-Hügel eine gute Möglichkeit für Naturbeobachtungen.

Die Kyritz-Ruppiner Heide gehört zu den „dunkelsten“ Landschaften Deutschlands. Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft hat daher beschlossen, gemeinsam mit der Naturparkverwaltung das ehemalige Bombodrom zum Sternenpark zu entwickeln und den Astro-Tourismus gezielt zu fördern.

Gleichermaßen ist geplant, mit der Erweiterung vor allem im Bereich der Granseer Platte wertvolle Potenziale im ländlichen Raum für eine nachhaltige Regionalentwicklung des Naturparks zu erschließen. Entlang der historischen Alten Ruppiner Landstraße soll die Stechlinseeregion mit der Dreiseenstadt Lindow/Mark über eine zu entwickelnde Radwegeachse verbunden und so der Naturtourismus in der strukturschwachen Region gefördert werden. Vorgesehen ist, dafür die Erholungseignung und den Biotopverbund in der landwirtschaftlich geprägten Offenlandschaft unter anderem durch die neu anzulegenden Hecken und Streuobstwiesen zu verbessern.

Der Kreistag Ostprignitz-Ruppin wurde bereits am 3.12.2020 durch Landrat Ralf Reinhardt informiert. In den vergangenen Wochen lag der Vorschlag den Kommunen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme vor. 

Der Landkreis und das Landesumweltamt planen die Gründung einer Arbeitsgruppe, die sich mit der Förderung der nachhaltigen Regionalentwicklung, beispielsweise dem Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten, einer Partnerinitiative und der Entwicklung von ÖPNV- und Klimaschutzkonzepten beschäftigen wird. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeitsgruppe wird die Förderung und Entwicklung umweltverträglicher Nutzungsformen sein, insbesondere in den Bereichen Erholung und Tourismus. Hierfür ist die Schaffung touristischer Naturerlebniskonzepte für Einheimische und Gäste geplant, unter anderem die Erarbeitung eines Masterplans „Wandern“ und die Zielsetzung „Sternenpark“. Der Landkreis beabsichtigt, für die Arbeitsgruppe eine Personalstelle zur Verfügung zu stellen.

Zuständig für die Erweiterung ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz als Oberste Naturschutzbehörde gemäß § 8 Abs. 1 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Brandenburgische Naturschutzzuständigkeitsverordnung. Für die Naturparkerweiterung ist kein förmliches Schutzgebietsverfahren vorgeschrieben.

Im Rahmen der geplanten Naturparkerweiterung erfolgt keine Ausweisung von zusätzlichen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten, und es werden keine naturschutzrechtlichen Ge- und Verbote ausgesprochen.

Der Entwurf der geplanten Änderung und die zugehörigen Karten sind auf der Internetseite des Naturparks Stechlin-Ruppiner Land einsehbar:

https://www.stechlin-ruppiner-land-naturpark.de/themen/meldungen/geplante-erweiterung-des-naturparks-stechlin-ruppiner-land/

Countdown zur „Stunde der Gartenvögel“

Von 13. bis 16. Mai werden bei der „Stunde der Gartenvögel“ deutschlandweit wieder Vögel gezählt  

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 11. Mai 2021

Welche und wie viele Vögel durch unsere Gärten und Parks flattern, wird das Himmelfahrts-Wochenende vom 13. bis 16. Mai zeigen: Der NABU ruft gemeinsam mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der NAJU zur 17. „Stunde der Gartenvögel“ auf.

„Immer mehr Menschen nehmen an der Stunde der Gartenvögel teil – in den vergangenen Jahren konnten wir einen starken Zuwachs der Teilnehmendenzahl verzeichnen“, sagt Manuela Brecht vom NABU Brandenburg. „Die Corona-Pandemie hat diesen Trend noch einmal deutlich verstärkt. Das Interesse an der Natur vor der eigenen Haustür steigt“, so die Naturschutzreferentin. Allein 2020 hat sich die Teilnehmendenzahl im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt: Mehr als 161.000 Menschen hatten 2020 mitgemacht und aus rund 107.000 Gärten über 3,2 Millionen Vögel gemeldet. In Brandenburg haben letztes Jahr fast 7.000 Menschen bei der Stunde der Gartenvögel Daten erhoben und dadurch wichtige Informationen darüber geliefert, wie es den verschiedenen Vogelarten geht. Insgesamt erfolgten aus 4.440 Gärten, Parks oder Balkons Meldungen zu Vogelvorkommen.

Die große Datenmenge aus den Zählungen ergibt ein genaues Bild von Zu- und Abnahmen in der Vogelwelt unserer Gärten und Parks. Im vergangenen Jahr konnte ein plötzlicher Bestandseinbruch der Blaumeise um 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden. Hauptursache dafür war eine in Deutschland neue Bakterieninfektion, die im März und April zu einem Massensterben der beliebten Gartenvögel geführt hatte. Allerdings verlief die Brutzeit äußerst erfolgreich, zudem sind im Herbst wohl größere Mengen an Blaumeisen aus Skandinavien eingeflogen. Die kommende Zählung wird Aufschluss darüber geben, ob die Blaumeisen die Verluste aus dem Vorjahr durch erfolgreiche Bruten ausgleichen konnten“, sagt die Vogelexpertin.

Und so funktioniert die Vogelzählung

Von einem ruhigen Plätzchen im Garten, Park, auf dem Balkon oder vom Zimmerfenster aus wird von jeder Vogelart die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde gleichzeitig beobachtet werden konnte. Die Beobachtungen können am besten online unter www.stundedergartenvoegel.de gemeldet werden, aber auch per Post oder Telefon – kostenlose Rufnummer am 15. Mai von 10 bis 18 Uhr: 0800-1157115. Gemeldet werden kann auch mit der kostenlosen NABU-Vogelwelt-App, erhältlich unter www.NABU.de/vogelwelt. Meldeschluss ist der 24. Mai.

 Schulstunde der Gartenvögel

Es gibt gerade keine Schulstunde? Bei der Naturschutzjugend (NAJU) schon – und zwar draußen! Mit der „Schulstunde der Gartenvögel“ lädt die NAJU vom 17. bis 21. Mai 2021 alle jungen Vogelfreund*innen dazu ein, sich mit der heimischen Vogelwelt zu beschäftigen und vertraut zu machen.

Materialien zum Download:

https://www.naju.de/service/publikationen-und-downloads/#3.%20Schulstunde%20der%20Gartenv%C3%B6gel

Auswertung zum illegalen Heimtierhandel 2020

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 10. Mai 2021

Dramatischer Anstieg illegal gehandelter Tiere durch Corona – Tierschutzbund stellt düstere Prognose für 2021

Die gestiegene Nachfrage nach Haustieren hat den illegalen Welpenhandel im Corona-Jahr 2020 dramatisch angekurbelt – und ein Ende des Aufwärtstrends ist nicht in Sicht. Das bestätigt die finale Auswertung der Fälle illegalen Heimtierhandels des Deutschen Tierschutzbunds für das vergangene Jahr. Der Ausblick auf 2021 lässt dabei Schlimmes erahnen: Allein von Januar bis Ende März wurden mit 112 Fällen und fast 800 betroffenen Tieren schon knapp zwei Drittel der Fälle des gesamten letzten Jahres verzeichnet. Dabei hatte sich schon 2020 die Zahl der vom illegalen Handel betroffenen Hunde im Vergleich zu 2019 fast verdreifacht, die Zahl der gehandelten Katzen sogar versechsfacht. Insgesamt wurden 172 Fälle bekannt. Die Tierschützer weisen darauf hin, dass es sich bei den bekannt gewordenen Fällen nur um die Spitze des Eisbergs handelt.

„Die ersten Zahlen für 2021 zeigen deutlich, dass der illegale Tierhandel in diesem Jahr einen traurigen Rekord brechen wird. Der Blick auf die vielen erkrankten und verstorbenen Tiere lässt schon jetzt erahnen, wie viel Tierleid infolge des kriminellen Handels noch entstehen wird. Noch etliche Tiere werden dieses Jahr ihr Leben verlieren“, sagt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Da Tierheime und seriöse Züchter die nicht abreißende Nachfrage kaum decken können, schauen sich viele Menschen nichtsahnend im Internet nach dem sehnlichst gewünschten Tier um. Kriminelle Händler haben somit leichtes Spiel. „Der vermeintlich unkomplizierte Online-Kauf ist gepflastert mit Profitgier, Tierleid und nicht selten dem Tod.“ Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher im Rahmen seiner Bundestagswahl-Kampagne „Mein Schicksal – Deine Wahl“ von den Parteien, sich in der nächsten Legislaturperiode unter anderem für ein sofortiges Verbot des Handels mit lebenden Tieren im Internet einzusetzen.

Welpen leiden an Vielzahl von Krankheiten

Nach Auswertung des Deutschen Tierschutzbundes waren 2020 insgesamt 1.221 Tiere vom illegalen Heimtierhandel betroffen – davon über 1.050 Hunde, fast ausschließlich Welpen. Dabei handelt es sich nur um die bekannt gewordenen Fälle; die Dunkelziffer liegt wesentlich höher. Über ein Drittel aller Fälle wurde in Bayern aufgedeckt, die zweitmeisten Fälle in Sachsen. Nicht immer wurden die Welpen auch beschlagnahmt: 14 Prozent der Tiere durften in das Bestimmungsland weitertransportiert werden oder befanden sich bereits beim neuen Eigentümer. Zu Beschlagnahmungen kam es in erster Linie wegen Verstößen gegen das Tiergesundheitsgesetz, etwa wenn die vorgeschriebene Tollwut-Impfung fehlte. Unter den vor allem aus Rumänien, Bulgarien, Polen und Ungarn stammenden Tieren befanden sich viele in einem sehr schlechten Allgemeinzustand, sie waren oftmals unterernährt und dehydriert, litten an Durchfall und Fieber. Bei mehr als einem Viertel der Welpen, die an Durchfall litten, konnte die häufig tödlich verlaufende Viruserkrankung Parvovirose festgestellt werden. In einem Viertel der rund 100 Fälle, in denen Angaben zum Überleben der Welpen gemacht wurden, starb mindestens eines oder sogar mehrere der Tiere – trotz aller Bemühungen der Tierheime und Tierärzte, ihr Leben zu retten.