Hilfe bei der Identifizierung von Fundtieren: FINDEFIX verteilt 500 Chiplesegeräte

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 19. August 2021

Um vermisste Haustiere schnell wieder mit ihren Besitzern zusammenzuführen, stellt FINDEFIX, das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, Tierheimen, Tierschutzvereinen, Tierrettern und behördlichen Einrichtungen 500 Chiplesegeräte zur Verfügung. Mithilfe eines Lesegeräts lässt sich die Nummer des Mikrochips bei Hunden, Katzen und Co. einfach und schnell auslesen und der Besitzer ermitteln – sofern das Tier registriert ist. Unterstützt wird die Aktion vom Tiernahrungshersteller Mars Petcare, der die Chiplesegeräte anlässlich des 40-jährigen Jubiläums von FINDEFIX gesponsert hat.

„Immer wieder kommt es vor, dass geliebte Haustiere entlaufen oder entfliegen. Nur, wenn sie gekennzeichnet und registriert sind, lassen sich Tier und Halter schnell wieder zusammenführen. Entscheidend ist auch, dass Chiplesegeräte möglichst flächendeckend verfügbar sind, um die Tiere identifizieren zu können. Wir sind daher sehr dankbar, dass Mars Petcare es uns ermöglicht, 500 dieser Geräte an Tierheime, Tierschutzvereine, Tierretter und behördliche Einrichtungen wie Feuerwehrwachen, Polizeidienststellen und Bauhöfe zu verteilen und damit unser Netzwerk zu vergrößern“, sagt Daniela Rohs, Leiterin von FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes. Barbara Bajorat, Geschäftsführerin von Mars Petcare in Deutschland, ergänzt: „Als Mars Petcare wollen wir einen aktiven Beitrag dazu leisten, dass kein Tier auf der Strecke bleibt! Aus diesem Grund ist es für uns selbstverständlich, FINDEFIX dabei zu unterstützen, entlaufene Tiere schnellstmöglich zu ihren Tiereltern und in ihr liebevolles Zuhause zurückzuführen. Die Initiative markiert einen weiteren wichtigen Schritt bei unserem Vorhaben, die Welt zu einem besseren Ort für Tiere zu machen.“

Identifizierung vermisster Tiere im Katastrophenfall

Auf welch tragische Weise Haustiere von ihren Besitzern getrennt werden können, zeigte in den vergangenen Wochen die Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands. Tiere wurden von der Flut davongespült, fanden angesichts der verwüsteten Umgebung nicht mehr nach Hause oder konnten aus zerstörten Häusern ins Freie gelangen. FINDEFIX stellte kurzfristig mehr als 40 der Chiplesegeräte auch für Tierrettungsorganisationen und Tierschutzvereine zur Verfügung, die vor Ort im Einsatz sind, um Tieren in Not zu helfen. „Die Kennzeichnung und Registrierung hilft auch bei Tragödien wie dieser, Menschen wieder mit ihren geliebten Tieren zusammenzuführen“, sagt Rohs. Naturkatastrophen wie diese verdeutlichen erneut auf extreme Weise, wie wichtig die Kennzeichnung und Registrierung auch bei Tieren ist, die normalerweise nicht nach draußen dürfen. Das gilt natürlich besonders auch für reine Wohnungskatzen – zumal ein Entwischen durch die Haustür oder ein Fenster niemals ganz ausgeschlossen werden kann.

Drohendes EU-Antibiotikaverbot: Tierschutzbund unterstützt Kampagne des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 16. August 2021

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt und unterstützt die Initiative des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte (bpt), der eine Unterschriftenkampagne gegen ein EU-weites Anwendungsverbot bestimmter Antibiotika im tiermedizinischen Bereich gestartet hat. Der EU-Parlamentsausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) hatte im Juni in der Frage, welche Antibiotika künftig dem Menschen vorbehalten sein sollen, für einen Entschließungsantrag gestimmt, der den Entwurf der EU-Kommission in seiner aktuellen Form ablehnt. Jetzt droht auch die Ablehnung durch das Europäische Parlament – und damit ein Verbot mehrerer elementarer Arzneimittel in der Tiermedizin. Für die Therapie von Tieren aller Arten hätte das dramatische Auswirkungen. Viele Krankheiten könnten dann nicht mehr angemessen behandelt werden.

„Natürlich lehnen wir den pauschalen prophylaktischen Einsatz von Antibiotika, wie er in der landwirtschaftlichen Tierhaltung betrieben wird, ab. Das muss reduziert werden. Aber hier wird eine Scheinlösung präsentiert, auf Kosten von Hunden, Katzen, Schweinen, Pferden und allen anderen Tieren“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Antibiotikaresistenzen müsse stattdessen auf eine kluge und ganzheitliche Art vorgebeugt werden – in der Landwirtschaft besonders auch durch bessere Haltung und eine robustere, weniger leistungsorientierte Zucht. Zudem sollte die in der tierärztlichen Hausapothekenverordnung festgelegte Antibiogrammpflicht weiter gestärkt werden. „Einfach bestimmte Wirkstoffe strikt verbieten statt das Problem an der Wurzel packen, ist aus Tierschutzsicht nicht der richtige Weg – und ginge zu Lasten all der kranken Tiere, die auf diese Medikamente in einer Behandlung angewiesen sind. Darauf hatten wir die deutschen ENVI-Mitglieder in einem Schreiben auch hingewiesen.“

Nachdem 2019 die EU-Tierarzneimittelverordnung neu verabschiedet wurde, müssen EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und EU-Parlament in einem Nachfolgerechtsakt nun bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2022 darüber abstimmen, welche Antibiotika künftig nur für den Menschen erlaubt und in der Tiermedizin verboten werden sollen. Die ENVI-Mitglieder stimmten trotz vehementer Stimmen von Tierärzten und Tierschützern gegen den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf für die Verordnung über „Kriterien für die Einstufung antimikrobieller Mittel, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten sind“ – obwohl dieser unter anderem auch mit der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) und der Weltgesundheits-Organisation WHO abgestimmt worden war und damit einen übergreifenden sogenannten „One–Health“-Ansatz darstellte. Sollte nun im September der stattdessen vorgelegte Entschließungsantrag des ENVI durchs EU-Parlament kommen und von der Kommission genehmigt, wäre nach Auffassung des bpt ein komplettes Anwendungsverbot der Antibiotika Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3.und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden in der Tiermedizin schwerabzuwenden. Dies würde laut Einschätzung der Tierärzte und Tierschützer EU-weit zu sehr ernsthaften, tierschutzwidrigen Situationen in der Versorgung erkrankter Tiere führen. Viele Krankheiten könnten dann nicht mehr adäquat oder sogar gar nicht mehr behandelt werden.

Waldbrand aktuell und Bilanz 2020 in Brandenburg

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 13. August 2021

Trotz weniger Brände in 1. Jahreshälfte 2021 bleiben Umsicht der Bevölkerung, Vorsorge und Waldumbau oberstes Gebot

Eberswalde – Während in vielen Teilen der Welt aktuell riesige Waldbrände wüten, blieb das ebenfalls stark gefährdete Brandenburg bislang vergleichsweise verschont. In diesem Jahr gab es (mit Stichtag 13.08.2021) 147 Waldbrände mit einer Fläche von 33,6 Hektar. Im Vorjahr waren es zu diesem Zeitpunkt bereits 207 Brände auf 105,9 Hektar Waldfläche, wie die jetzt vom Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE) veröffentlichte Waldbrandstatistik für 2020 zeigt.

Danach wurden im vorigen Jahr in Brandenburg insgesamt 287 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von 115,17 Hektar registriert. Damit rangiert das Jahr 2020 im Mittelfeld der letzten 20 Jahre. Im traurigen „Rekordjahr“ 2018 wurde 1.663,70 Hektar Waldfläche bei 491 Bränden größtenteils vernichtet.

Außer im Bereich der Oberförsterei Gadow (Prignitz) war 2020 das ganze Land von Waldbränden betroffen. Die durchschnittliche Flächengröße betrug 0,40 Hektar. Am häufigsten brannte es in der Oberförsterei Eberswalde. Dort wurden 30 Waldbrände mit einer Gesamtfläche von 2,54 Hektar gemeldet.

Von der Branderkennung bis zum Eintreffen der Feuerwehr im Wald dauerte es im Mittel 16 Minuten. Nach durchschnittlich zwei Stunden waren die Brände vollständig gelöscht. Mit der flächendeckenden Waldbrandüberwachung durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg mit dem System „Fire Watch“ können Brände schnell erkannt werden. 105 Sensoren erfassen aufsteigende Rauchwolken in Brandenburg, und geben automatisiert eine Meldung eine der beiden Waldbrandzentralen ab. Die in den zwei modernisierten Waldbrandzentralen des Landes in Eberswalde und Wünsdorf Beschäftigten alarmieren umgehend die regionalen Leitstellen des Brand- und Katastrophenschutzes. Die Waldbrandfrüherkennung wurde zu einem landesweiten Netzwerk ausgebaut, das über Richtfunk die Daten in Echtzeit übermittelt.

In der Waldbrandstatistik werden, soweit ermittelbar, auch die Brandursachen erfasst. Für 171 Fälle konnte die Brandursache geklärt werden, 116 Mal blieb sie unbekannt. Der Mensch ist immer wieder Hauptverursacher von Bränden: Brandstiftung nimmt mit 81 Fällen die Spitzenposition bei den Ursachen ein. Durch Fahrlässigkeit entstanden 63 Brände. Davon wurden bei 50 Bränden Campende, Waldbesucherinnen und -besucher sowie Kinder als Verursacher festgestellt. Natürliche Ursachen wie Blitzeinschlag machen nur einen geringen Teil der Brandursachen aus. Durch Blitzeinschläge wurden 18 Brände und durch Selbstentzündung alter Munition neun Brände ausgelöst.

Der Wald ist ein Klimaschützer – aber gleichzeitig durch den Klimawandel bedroht. Waldbrände tragen zusätzlich zur Freisetzung von Kohlendioxid bei, das im Boden und im Holz in großen Mengen gespeichert ist. Vor allem die großen Kiefernreinbestände sind waldbrandgefährdet. Waldschutz, Waldumbau und Waldbrandschutz sind deshalb ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Das Land Brandenburg fördert die Anlage und Unterhaltung von Löschwasserentnahmestellen und Waldbrandschutzwegen zu 100 Prozent. Auch für den Waldumbau erhalten Waldbesitzerinnen und -besitzer Beratung sowie Fördermittel.

Überschwemmungsgebiet der Ucker festgesetzt

Pressemittelung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 13. August 2021

Potsdam – Mit einer Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz im Amtsblatt für Brandenburg wurde jetzt das Überschwemmungsgebiet der Ucker und ihrer Zuflüsse Alter Strom, Quillow und Strom festgesetzt.

Festgelegte Überschwemmungsgebiete dienen sowohl dem Schutz der darin lebenden Menschen vor Hochwassergefahren als auch dem Erhalt von Gebieten, in denen sich das Hochwasser ausbreiten kann. Die Ausweisung solcher Gebiete wird auch im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels ergriffen.

Festgesetzt wird die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche, in der das Wasser unbehindert abfließen kann. Das abfließende Wasser soll nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden. Das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder anderer wertsteigernder Flächennutzungen darf in diesen Gebieten nicht erhöht werden. Sollte von den Regelungen im Überschwemmungsgebiet abgewichen werden, müssen darüber die für den Vollzug zuständige untere Wasserbehörde und die untere Bauaufsichtsbehörde entscheiden.

Das aktuell festgesetzte Überschwemmungsgebiet im Landkreis Uckermark erstreckt sich weitgehend auf Feuchtgebiete und landwirtschaftlich extensiv genutzte Gebiete beidseits der Ucker, ihrer Zuflüsse und der durchflossenen Seen. In Prenzlau sind auch bebaute Grundstücke an der Neubrandenburger Straße, am Fohlenbruch und am Großen Bruch betroffen.

Die Entwurfskarten des Überschwemmungsgebiets wurden in der Stadt Prenzlau, den betroffenen Ämtern und amtsfreien Gemeinden sowie bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Uckermark ausgelegt. Es gingen insgesamt 26 schriftliche Stellungnahmen ein, die gründlich geprüft wurden.

Einschließlich des Überschwemmungsgebiets der Ucker wurden im Land Brandenburg bisher 8 Überschwemmungsgebiete mit einer Gesamtfläche von 408 km² auf der Grundlage des Brandenburgischen Wassergesetzes festgesetzt, eines davon vorläufig. Weitere Festsetzungen sind in der fachlichen Vorbereitung.

Weitere Informationen: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/wasser/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/

Klimaschutzpreis ausgelobt – Bewerbungen noch bis zum 31. August möglich

Pressemitteilung des Landkreises Havelland vom 12. August 2021

Noch bis zum 31. August können sich Schulen und Bürger für den Klimaschutzpreis des Landkreises bewerben, welcher im Rahmen der Vergabe des 25. Wirtschaftsförderpreises im Oktober auf Schloss Ribbeck überreicht werden soll.

Der Klimaschutzpreis wird in den zwei Kategorien Bürger und Schule verliehen. Letztere richtet sich an die Schule als Ganzes, Schulklassen, Projekt-AGs oder auch einzelne Schüler, die sich mit dem Thema Klimaschutz innovativ und kreativ beschäftigen. In der Kategorie Bürger können indes alle interessierten Havelländerinnen und Havelländer teilnehmen, die sich privat oder beruflich für den Klimaschutz engagieren.

Alle Informationen zu den Bewerbungsformalien sind unter Aktuelles auf www.havelland.de/klimaschutz zu finden. Für Fragen stehen die Kollegen im Bereich Klimaschutz  gern zur Verfügung unter 03321/403-5435 oder klimaschutz@havelland.de.

Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gefordert

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 9. August 2021

Gewässerschutz ist Lebensvorsorge / Verbände übergeben Forderungskatalog an Politiker

Berlin/Potsdam/Rahnsdorf, 9. August 2021. Bis 2027 muss die Wasserrahmenrichtlinie in den EU-Mitgliedsländern umgesetzt sein. Für Berlin und Brandenburg ist das aussichtslos, wenn dieses Ziel so unambitioniert verfolgt wird wie bisher. Werden die mengen- und qualitätsbezogenen WRRL-Anforderungen nicht erreicht, ist die Trinkwasserversorgung in den kommenden Jahren durch sinkende Grundwasserstände und Verschmutzung ernsthaft in Gefahr.  Womit sich weitere EU-Vertragsverletzungsverfahren ankündigen, denn das dramatische Artensterben, das auch die aquatische Lebewelt betrifft, setzt sich ungehindert fort.

17 Berliner und Brandenburger Umweltverbände und Organisationen, die sich in der Wassernetz-Initiative zusammengetan haben, forderten heute von Landes- und Kommunalpolitikern die konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein.

Am Vormittag übergaben sie ihren Forderungskatalog an Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, am Mittag vor dem Brandenburger Landtag den Vertretern der Brandenburger Regierungsfraktionen Danny Eichelbaum (CDU) sowie Benjamin Raschke und Isabel Hiekel (Grüne). Der SPD-Vertreter Wolfgang Roick blieb trotz Ankündigung der Veranstaltung fern.

Am Nachmittag waren Vertreter der Wahlkreise und der Lokalpolitik ans Fredersdorfer Mühlenfließ eingeladen, um sich vor Ort ein Bild von der Problematik zu machen.

Ziel der konzertierten Aktion ist es, die Politiker beider Bundesländer in die Verantwortung zu nehmen. Sie müssen jetzt geeignete Maßnahmen entwickeln und die finanziellen wie personellen Voraussetzungen schaffen, anstatt die Wasser- und Biodiversitätskrise weiter zu verschärfen und später aufwendig gegen Vertragsverletzungsverfahren argumentieren zu müssen.

„Die Landesregierung muss entsprechend der WRRL-Anforderung bis Ende des Jahres finanzielle Mittel in den Haushalt einstellen“, so Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg. „Um den aktuellen Bearbeitungsstau aufzuholen, ist es unabdingbar auf Landes- Kreis- und Kommunalebene mehr qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen.“

„Angesichts sinkender Grundwasserstände, die regional auch deutlich mit der Absenkung von Wasserständen der Seen wiederspiegeln, ist es absolut notwendig, dass alle Wasserentnahmen erfasst und priorisiert sowie das Grundwasserdargebot ermittelt wird“, betont Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. Der transparente Umgang sowie der öffentliche Zugang zu diesen Daten muss ermöglicht werden, auch um Analysen und Modellrechnungen für zukünftige Wasserverfügbarkeiten in Brandenburg solide prognostizieren zu können. Da jede weitere Wasserentnahme die angespannte Situation verschärft, müssen neue und bestehende Wasserentnahmen sorgfältig geprüft werden, das heißt, dass es auch Untersuchungen über Auswirkungen auf nahe Naturräume geben muss.“

Die aktuellen Probleme mit unseren Gewässern lassen sich exemplarisch anhand des Fredersdorfer Mühlenfließes darstellen. Von Anliegern auf Berliner und Brandenburger Seite wird Wasser für Bewässerungszwecke entnommen. Die Untere Wasserbehörde geht bislang nicht dagegen vor, obwohl das Brandenburger Wasserhaushaltsgesetz die Möglichkeit dafür bietet. Darüber hinaus wird Wasser auch noch in Nebengewässer abgeleitet. Regelmäßig fiel das Fließ in den letzten Sommern trocken – auch momentan befindet sich auf weiten Strecken dort kein Wasser mehr. Der Lebensraum, der hier lebenden, ans Wasser gebundenen Tiere und Pflanzen, wie bspw. die Teichmuschel, die Larven der Eintagsfliege oder der Libellen, wird damit zerstört.

Dabei unterliegt das Fließ der Wasserrahmenrichtlinie, d.h. das Land hat nicht nur eine Berichtspflicht gegenüber der EU, sondern es muss auch alles dafür getan werden, dass sich sein Zustand nicht verschlechtert. Dafür müssen Gewässerentwicklungskonzepte erarbeitet werden, um die EU-Vorgaben, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat, zu erfüllen.

Im Falle des Fredersdorfer Mühlenfließes muss auch untersucht werden, welchen Einfluss die Grundwasserentnahme durch das Wasserwerk Strausberg hat. Neue und bestehende Wasserentnahmen müssen umfassend auf ihre Verträglichkeit für den umliegenden Naturraum geprüft werden. Auch das Wasserwerk Friedrichshagen, ist in diesem Einzugsgebiet tätig und trägt offenbar seinen Teil zur Austrocknung des Fließes bei.

Pferdemisshandlung im „Modernen Fünfkampf“ bei Olympia: Tierschutzbund fordert umfassende Konsequenzen

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 9.August 2021

Der Deutsche Tierschutzbund ist entsetzt von den tierquälerischen Vorkommnissen beim Modernen Fünfkampf der Frauen im Rahmen der Olympischen Spiele und fordert sowohl den nationalen als auch den internationalen Verband für Modernen Fünfkampf auf, die Teildisziplin Reiten zu ersetzen. Zudem appellierten die Tierschützer an den Deutschen Olympischen Sportbund, den Modernen Fünfkampf solange nicht mehr zu berücksichtigen, bis eine Änderung des Reglements stattgefunden hat. Der Verband prüft außerdem eine Strafanzeige gegen die deutsche Reiterin Annika Schleu. Unter Anfeuerung ihrer Trainerin hatte diese versucht, das ihr zugeloste, sichtlich überforderte Pferd „Saint Boy“ mit Gertenschlägen und Tritten gefügig zu machen, was eine Welle der Betroffenheit und Empörung auslöste.

„Die deutsche Reiterin Annika Schleu war der auffälligste und schlimmste Fall, aber diese Art von Überforderung bei Reiter wie Pferd stellt keine Ausnahme dar. Abwürfe, Verweigerungen und Stürze waren bei vielen der Athletinnen zu beobachten, ebenso bei den Herren am Folgetag und auch bereits bei anderen Wettbewerben“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Modern ist nichts an dieser Disziplin des sogenannten Modernen Fünfkampfes – im Gegenteil. Tradition darf keine Entschuldigung für Tierqual sein.“

Ein Pferd ist kein Sportgerät

Dass die deutsche Bundestrainerin Kim Raisner im Nachgang der Geschehnisse von ihren Aufgaben entbunden wurde, begrüßen die Tierschützer klar. Der Verband geht davon aus, dass diese Entscheidung auch vom nationalen Verband mitgetragen wird und der Ausschluss nicht nur ein zeitweiliger, sondern dauerhaft ist. „Frau Raisner hat durch ihre Äußerungen und ihr Verhalten bewiesen, dass sie weder in der Lage ist, die ihr anvertrauten Sportlerinnen und Sportler sinnvoll anzuleiten, noch konnte man bei ihr irgendeine Form von Pferdeverstand oder Empathie dem Lebewesen Pferd gegenüber feststellen“, so Schröder. „Ein Pferd ist kein Sportgerät!“

Tierschützer fordern Rücktritt von Präsident Schormann

Für die Äußerungen Klaus Schormanns, des deutschen Präsidenten des Weltverbandes der Modernen Fünfkämpfer (UIPM), der der Reiterin die alleinige Schuld an der dramatischen Situation zuwies, haben die Tierschützer kein Verständnis. „Wer sich völlig realitätsfern und ignorant weigert, hier den Fehler im System zu erkennen und der eigenen Verantwortung entsprechend Verbesserungen im Sinne der Tiere aber auch der Sportler zu veranlassen, ist an dieser Stelle eine Fehlbesetzung“, kommentiert Schröder. „Herr Schormann sollte von seinem Amt zurücktreten.“

Auf Käfer-Exkursion im Leitsakgraben

Die Käfer-Forscher Tobias Mainda und Jens Esser führten durch das FFH und Naturschutzgebiet bei Nauen

Jens Esser vor einem der gefällten und wieder aufgestellten Habitatbäume

Über das FFH & Naturschutzgebiet Leitsakgraben habe ich bereits mehrfach berichtet. Besonders nachdem dort zwei wertvolle Habitatbäume des Eremiten im Zuge von Straßenarbeiten gefällt wurden. Nun organisierten NABU Brandenburg und NABU Osthavelland eine Wanderung durch das Areal

Rund zwanzig Menschen folgten den Käferexperten Tobias Mainda und Jens Esser auf der Suche nach dem Eremiten. Ein sehr seltener Käfer und eine charakteristische FFH Art, die für einen ganzen Lebensraum das Käfergesicht ist, wenn man so will.

Der Eremit ist leider tot. Tobias Mainda hatte ihn einen Tag vor der Wanderung gefunden.

Gefunden wurden keine lebenden Käfer, dafür Käfer-Kot, Käfer Höhlen und die beiden Experten berichteten wissenswertes, kurioses und erstaunliches rund um die Natur im Leitsakgraben.

Dieser Habitatbaum war einem Unwetter zum Opfer gefallen. Mainda zeigt, wie wichtig auch jetzt noch seine Rolle im Wald ist.

Solche Exkursionen sind wichtig fürs Verständnis der Schätze vor der Haustür. Mehr davon liebe Naturschutzverbände.

Meeresströmung im Atlantik nähert sich möglicherweise kritischer Schwelle

Pressemitteilung des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung vom 5.August 2021

Eine wichtige Strömung im Atlantik, zu der auch der Golfstrom gehört, hat im Laufe des letzten Jahrhunderts möglicherweise an Stabilität verloren. Das zeigt eine neue Studie im Fachjournal Nature Climate Change. Die Atlantische Umwälzströmung (Atlantic Meridional Overturning Circulation, AMOC) transportiert warme Wassermassen aus den Tropen an der Meeresoberfläche nach Norden und kaltes Wasser am Meeresboden nach Süden, was für die relativ milden Temperaturen in Europa von großer Bedeutung ist. Außerdem beeinflusst sie Wettersysteme weltweit. Ein möglicher Zusammenbruch dieses Meeresströmungssystems könnte daher schwerwiegende Folgen haben.

„Die AMOC ist eines der wichtigsten Zirkulationssysteme unseres Planeten“, sagt der Autor der Studie, Niklas Boers vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, der Freien Universität Berlin und der Universität Exeter. „Wir wissen bereits aus einigen Computersimulationen und aus Daten der Erdvergangenheit, so genannten Paläoklima-Proxy-Records, dass die AMOC neben dem aktuellen starken Zustand auch einen alternativen, wesentlich schwächeren Zustand einnehmen kann. Diese Bi-Stabilität bedeutet, dass grundsätzlich auch abrupte Übergänge zwischen den beiden Zirkulationsmodi möglich sind.“

Fingerabdrücke in Mustern von Oberflächentemperatur und Salzgehalt

Es wurde bereits zuvor gezeigt, dass die AMOC derzeit so schwach ist wie nie zuvor in den vergangenen tausend Jahren. Bisher war jedoch offen, ob die beobachtete Abschwächung lediglich einer Änderung des mittleren Zirkulationszustands entspricht oder ob sie mit einem tatsächlichen Verlust an dynamischer Stabilität einhergeht. „Der Unterschied ist entscheidend“, sagt Niklas Boers, „denn eine Verringerung der dynamischen Stabilität würde bedeuten, dass sich die AMOC ihrer kritischen Schwelle genähert hat, jenseits derer ein erheblicher und in der Praxis wahrscheinlich unumkehrbarer Übergang zum schwachen Zirkulationsmodus stattfinden könnte.“

Langfristige Beobachtungsdaten über die Stärke der AMOC gibt es leider nicht, aber die AMOC hinterlässt so genannte Fingerabdrücke in den Temperatur- und Salzgehaltsmustern der Meeresoberfläche des Atlantischen Ozeans. „Eine detaillierte Analyse dieser Fingerabdrücke in acht unabhängigen Indizes deutet nun darauf hin, dass die Abschwächung der AMOC während des letzten Jahrhunderts in der Tat wahrscheinlich mit einem Stabilitätsverlust verbunden ist“, sagt Boers. „Die Ergebnisse stützen die Einschätzung, dass der Rückgang der AMOC nicht nur eine Fluktuation oder eine lineare Reaktion auf steigende Temperaturen ist, sondern wahrscheinlich das Herannahen einer kritischen Schwelle bedeutet, jenseits derer das Zirkulationssystem zusammenbrechen könnte.“

Die Faktoren müssen weiter untersucht werden – stehen aber mit dem Klimawandel in Verbindung

Für das Phänomen ist wahrscheinlich eine Reihe von Faktoren von Bedeutung, die zu den direkten Auswirkungen der Erwärmung des Atlantiks auf seine Zirkulation hinzukommen. Dazu gehören der Süßwasserzufluss durch das Abschmelzen des grönländischen Eisschilds, durch das schmelzende Meereis, durch zunehmende Niederschläge und durch Wasser aus Flüssen. Süßwasser ist leichter als Salzwasser und verringert die Tendenz des Wassers im Nordatlantik, von der Oberfläche in größere Tiefen abzusinken, was einer der Antreiber der Umwälzung ist.

„Ich hätte nicht erwartet, dass die zusätzlichen Mengen an Süßwasser, die im Laufe des letzten Jahrhunderts in den Ozean flossen, bereits eine solche Reaktion der AMOC hervorrufen würden“, sagt Boers. „Wir müssen unsere Modelle dringend mit den vorliegenden Beobachtungen in Einklang bringen, um zu beurteilen, wie weit die AMOC tatsächlich noch vom kritischen Schwellwert entfernt ist.“ Auch wenn die jeweilige Bedeutung der verschiedenen Faktoren noch weiter untersucht werden muss, stehen sie mit dem vom Menschen verursachten Klimawandel in Verbindung.


Artikel: Niklas Boers (2021): Observation-based early-warning signals for a collapse of the Atlantic Meridional Overturning Circulation. Nature Climate Change. DOI: 10.1038/s41558-021-01097-4

Weblink zum Artikel: http://dx.doi.org/10.1038/s41558-021-01097-4

Frühere Forschung zu dem Thema: L. Caesar, G. D. McCarthy, D. J. R. Thornalley, N. Cahill, S. Rahmstorf (2021): Current Atlantic Meridional Overturning Circulation weakest in last millennium. Nature Geoscience [DOI: 10.1038/s41561-021-00699-z] (Pressemitteilung zu dieser früheren Studie hier)

Moore als natürliche CO2-Senken schützen und entwickeln – Niedrigwasser besser managen: Minister Vogel und Experten bei Klima-Moor-Projekten in Oberhavel und Pegelanlage in Fehrbellin

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 5. August 2021

Potsdam Sinkende Moor- und Seespiegel sowie Niedrigwasser in Fließgewässern sind Ausdruck eines langfristigen Klimatrends in Brandenburg. Zum Thema „Moorschutz und Landschaftswasserhaushalt“ diskutierte Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, am Donnerstag mit Fachleuten, Akteurinnen und Landwirten vor Ort auf landwirtschaftlich genutzten Moorflächen im Rhinluch und an einer Pegelmessanlage in Fehrbellin über praktische Klimaanpassung und Klimaschutzmaßnahmen.

Klimaschutzminister Axel Vogel: „Moorschutz ist praktischer Klimaschutz und wird deshalb auch Teil des Klimaplans, den unser Ministerium zurzeit erarbeitet. Intakte Moore binden enorme Mengen an Kohlenstoff und sind für die Klimaneutralität unverzichtbar. Entwässerte Moore sind heute aber auch noch große Kohlendioxidquellen, die häufig mehr als 30 Tonnen CO2‑Äquivalente pro Hektar und Jahr ausstoßen. Aus dem Rhinluch werden so jährlich rund 500.000 Tonnen CO2‑Äquivalente freigesetzt – so viel wie etwa 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Jahr in Deutschland emittieren. Wir wollen diese Emissionen deutlich absenken und die Moore wieder als natürliche Treibhausgas-Senken entwickeln. 2030 wollen wir durch den Moorschutz in Brandenburg jährlich mindestens 700.000 Tonnen CO2-Äquivalente einsparen. Das Rhinluch, mit seinen 16.000 Hektar eines der größten zusammenhängenden Moorgebiete in Brandenburg, ist unser zentrales Pilotgebiet für die Einführung moorschonender Bewirtschaftung. Die Flächen sollen weiter landwirtschaftlich genutzt werden – und zwar klimaschonend bei hohen Wasserständen. Gleichzeitig wollen wir den Landschaftswasserhaushalt stabilisieren.“

Das Umwelt- und Klimaschutzministerium Brandenburg hat 2021 mit seinem Landesniedrigwasserkonzept auf die angespannte Lage des Landschaftswasserhaushaltes reagiert und geeignete Maßnahmen zu einem Niedrigwassermanagementplan zusammengestellt. Bis Ende des Jahres werden zudem ein Moorschutzprogramm und eine Gesamtstrategie zur Anpassung an den Klimawandel im Bereich Wasser erarbeitet.

Moorbewirtschaftung im Rhinluch

Das Wassermanagement im Rhinluch ist bislang zumeist noch auf die klimaschädliche Nutzung entwässerter Moorböden ausgerichtet. Auf kleinen Flächen wie denen von Landwirt Sebastian Petri werden Moorböden aber bereits klimaschonend bei hohen Wasserständen bewirtschaftet. Sein Moorhof-Betrieb bei Kremmensteht bespielhaft für innovative Konzepte der Moorbewirtschaftung und Vermarktung von Moorbiomasse. Die angepasste Landtechnik des Betriebs für die nasse Moorbewirtschaftung wurde über EU-Mittel gefördert und wird künftig durch die noch in 2021 aufzulegende Klima-Moorschutzrichtlinie des Landes „Klima-Moorschutz investiv“ unterstützt. Das bis zum Jahr 2026 15,6 Millionen Euro umfassende Programm wird aus dem Zukunftsinvestitionsfonds (ZIFoG) finanziert und fördert unter anderem den Erwerb von moorangepasster Landtechnik, die Verwertung von Biomasse aus nassen Mooren, Baumaßnahmen an Stauanlagen sowie den Aufbau von regionalen Vermarktungsketten für neue Moorprodukte und eine entsprechende Beratung von Landnutzern.

Eine bereits seit 2020 über sechs Jahre laufende zusätzliche Förderung aus dem Zukunftsinvestitionsfonds des Landes in Höhe von 7,2 Millionen unterstützt ein angepasstes Staumanagement auf Landesflächen. Das vom Landesamt für Umwelt beauftragte Klima-Moor-Team (ARGE Klima/Moor) setzt unter anderem Investitionen in die Sanierung und Modernisierung von Stauanlagen und Flächenkäufe um und stimmt die Vorhaben mit Flächennutzenden und -eigentümern ab, die von den höheren Wasserständen betroffen sind.

BMU-Paludikulturen (= landwirtschaftliche Nutzung nasser Moore)

In Kürze werden im Rhinluch nahe Kremmen für ein zehnjähriges Pilotprojekt Versuchsflächen eingerichtet, um alternative Moornutzungen mit Paludikulturen (Rohrkolben, Schilf) zu erproben. Nahe den Versuchsflächen entsteht eine Beratungsstelle für die nachhaltige Moorbewirtschaftung und Vermarktung der Moorbiomasse. Diese Aktivitäten sind eingebettet in ein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) aktuell in Vorbereitung befindliches Fördervorhaben mit weiteren Versuchsflächen in anderen Moorgebieten Brandenburgs.

Pegelmessstation Fehrbellin – Niedrigwasserberichterstattung

Das Gewässernetz Brandenburgs umfasst rund 33.000 Kilometer Fließgewässer und über 3.000 Seen. Zur Überwachung der Menge und Qualität des Wassers betreibt das Umweltministerium ein umfangreiches Messnetz in Flüssen, Seen und im Grundwasser. Die Daten sind Grundlage der Gewässerbewertung sowie -bewirtschaftung und ermöglichen Aussagen zu Trends und Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die Messergebnisse unterstützen auch ein intelligentes Wassermanagement, beispielsweise im Niedrigwasserfall, und sind Grundlage, um das Landesniedrigwasserkonzept umzusetzen. Im Rahmen dieses im Februar 2021 von Umweltminister Axel Vogel vorgestellten Konzepts ist ein pegelspezifisches Niedrigwasserwarnsystem (Niedrigwasserampel) vorgesehen, das Schwellenwerte für Warn- und Vorwarnstufen definiert. Diese Werte werden derzeit sorgfältig plausibilisiert. Die Niedrigwasserampel soll noch 2021 an den Start gehen.

Der Niedrigwasservorsorge dienen auch die bereits seit 2002 laufenden Programme zur Entwicklung der Gewässer und zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts. Die entsprechende Förderrichtlinie des Landes unterstützt diese wasserwirtschaftlichen Maßnahmen. Die Finanzierung erfolgt mit ELER-Mitteln (rund 94,56 Millionen Euro 2014-2024) oder aus Geldern aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) mit rund 4 Millionen Euro pro Jahr).