Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gefordert

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 9. August 2021

Gewässerschutz ist Lebensvorsorge / Verbände übergeben Forderungskatalog an Politiker

Berlin/Potsdam/Rahnsdorf, 9. August 2021. Bis 2027 muss die Wasserrahmenrichtlinie in den EU-Mitgliedsländern umgesetzt sein. Für Berlin und Brandenburg ist das aussichtslos, wenn dieses Ziel so unambitioniert verfolgt wird wie bisher. Werden die mengen- und qualitätsbezogenen WRRL-Anforderungen nicht erreicht, ist die Trinkwasserversorgung in den kommenden Jahren durch sinkende Grundwasserstände und Verschmutzung ernsthaft in Gefahr.  Womit sich weitere EU-Vertragsverletzungsverfahren ankündigen, denn das dramatische Artensterben, das auch die aquatische Lebewelt betrifft, setzt sich ungehindert fort.

17 Berliner und Brandenburger Umweltverbände und Organisationen, die sich in der Wassernetz-Initiative zusammengetan haben, forderten heute von Landes- und Kommunalpolitikern die konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein.

Am Vormittag übergaben sie ihren Forderungskatalog an Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, am Mittag vor dem Brandenburger Landtag den Vertretern der Brandenburger Regierungsfraktionen Danny Eichelbaum (CDU) sowie Benjamin Raschke und Isabel Hiekel (Grüne). Der SPD-Vertreter Wolfgang Roick blieb trotz Ankündigung der Veranstaltung fern.

Am Nachmittag waren Vertreter der Wahlkreise und der Lokalpolitik ans Fredersdorfer Mühlenfließ eingeladen, um sich vor Ort ein Bild von der Problematik zu machen.

Ziel der konzertierten Aktion ist es, die Politiker beider Bundesländer in die Verantwortung zu nehmen. Sie müssen jetzt geeignete Maßnahmen entwickeln und die finanziellen wie personellen Voraussetzungen schaffen, anstatt die Wasser- und Biodiversitätskrise weiter zu verschärfen und später aufwendig gegen Vertragsverletzungsverfahren argumentieren zu müssen.

„Die Landesregierung muss entsprechend der WRRL-Anforderung bis Ende des Jahres finanzielle Mittel in den Haushalt einstellen“, so Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg. „Um den aktuellen Bearbeitungsstau aufzuholen, ist es unabdingbar auf Landes- Kreis- und Kommunalebene mehr qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen.“

„Angesichts sinkender Grundwasserstände, die regional auch deutlich mit der Absenkung von Wasserständen der Seen wiederspiegeln, ist es absolut notwendig, dass alle Wasserentnahmen erfasst und priorisiert sowie das Grundwasserdargebot ermittelt wird“, betont Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. Der transparente Umgang sowie der öffentliche Zugang zu diesen Daten muss ermöglicht werden, auch um Analysen und Modellrechnungen für zukünftige Wasserverfügbarkeiten in Brandenburg solide prognostizieren zu können. Da jede weitere Wasserentnahme die angespannte Situation verschärft, müssen neue und bestehende Wasserentnahmen sorgfältig geprüft werden, das heißt, dass es auch Untersuchungen über Auswirkungen auf nahe Naturräume geben muss.“

Die aktuellen Probleme mit unseren Gewässern lassen sich exemplarisch anhand des Fredersdorfer Mühlenfließes darstellen. Von Anliegern auf Berliner und Brandenburger Seite wird Wasser für Bewässerungszwecke entnommen. Die Untere Wasserbehörde geht bislang nicht dagegen vor, obwohl das Brandenburger Wasserhaushaltsgesetz die Möglichkeit dafür bietet. Darüber hinaus wird Wasser auch noch in Nebengewässer abgeleitet. Regelmäßig fiel das Fließ in den letzten Sommern trocken – auch momentan befindet sich auf weiten Strecken dort kein Wasser mehr. Der Lebensraum, der hier lebenden, ans Wasser gebundenen Tiere und Pflanzen, wie bspw. die Teichmuschel, die Larven der Eintagsfliege oder der Libellen, wird damit zerstört.

Dabei unterliegt das Fließ der Wasserrahmenrichtlinie, d.h. das Land hat nicht nur eine Berichtspflicht gegenüber der EU, sondern es muss auch alles dafür getan werden, dass sich sein Zustand nicht verschlechtert. Dafür müssen Gewässerentwicklungskonzepte erarbeitet werden, um die EU-Vorgaben, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat, zu erfüllen.

Im Falle des Fredersdorfer Mühlenfließes muss auch untersucht werden, welchen Einfluss die Grundwasserentnahme durch das Wasserwerk Strausberg hat. Neue und bestehende Wasserentnahmen müssen umfassend auf ihre Verträglichkeit für den umliegenden Naturraum geprüft werden. Auch das Wasserwerk Friedrichshagen, ist in diesem Einzugsgebiet tätig und trägt offenbar seinen Teil zur Austrocknung des Fließes bei.

Schreibe einen Kommentar

You have to agree to the comment policy.