Der Umweltfrevel nimmt zu

Schon jetzt wurde in den Wäldern mehr Müll eingesammelt als im gesamten vergangenen Jahr

Havelland.   Gar nicht so selten sind es die Leser/innen, die uns auf Probleme und Ärgernisse hinweisen. So auch in diesem Fall, Alexander T. aus Falkensee ärgert sich schon länger über illegal im Wald entsorgten Müll. Tatsächlich kann man derzeit häufig kleinere und ausgewachsene Müllberge an Ackerrändern, Wiesen und Wälder finden. Corona scheint als Nebenwirkung eine gewisse Aufräumwut bei den Menschen auszulösen. Nicht von Ungefähr waren Wertstoffhöfe und ähnliche Plätze die neuen Ausflugsziele in den letzten Wochen. Neben dem Ärger über solch rücksichtsloses Verhalten, stellte der Leser die Frage, welche Möglichkeiten es gäbe, um das illegale Entsorgen von Müll zu unterbinden oder wenigstens doch schwieriger werden zu lassen. Denn tatsächlich erscheint es erschreckend einfach, reinfahren in den Waldweg, abladen und verschwinden. Also mal nachgefragt bei Volker Kademann von der Oberförsterei Brieselang.

Gefunden in Falkensee, Havelländer Weg, im Wald kurz vor der L 20 Foto: Silvia Passow

Kademanns Revier umfasst 8800 Hektar Wald, es reicht von Dallgow-Döberitz, über Falkensee, nach Brieselang und weiter nach Wustermark und Nauen. Der Eindruck täuscht nicht, bestätigt auch Förster Kademann. In den ersten sieben Monaten in diesem Jahr haben Kademann und sein Team 97 Kubikmeter herrenlosen Abfall aus den Wäldern geräumt. Im gesamten letzten Jahr waren es 95 Kubikmeter. Und das ist auch schon eine ganze Menge und deutlich mehr als noch vor einigen Jahren, sagt Kademann. 2013 erklärt er, waren es noch 29 Kubikmeter. Der Förster und seine Leute hätten eigentlich reichlich andere Aufgaben, so aber gehen 1300 Arbeitsstunden pro Jahr in seinem Revier in die Bereinigung dieser Müllplätze. In Zeiten des Klimawandels, mit Wassermangel und Bäumen denen es unter diesen Umständen gar nicht gut geht, könnten die Forstleute diese Zeit gut für andere Tätigkeiten brauchen.

Gleiche Fundstelle wie das Foto oben Foto: Silvia Passow

Abgeladen wird laut Kademann hauptsächlich Hausmüll und Baustoffe. „Schwerpunkt sind derzeit Wanderarbeiter aus England, die Baustellen beräumen und den Bauschutt im Wald ablagern, darunter auch Dachpappe und Asbest, die zu den Gefahrenstoffen gehören“, erläutert Kademann weiter. Arne Küster, Funktionsförster in der Oberförsterei Brieselang bestätigt dies. Über die Autokennzeichen sei man zu den englischen Wanderarbeitern gekommen, sagt Küster. Weiterführen würden diese Kennzeichen nicht, denn die Wanderarbeiter seien zumeist nicht sesshaft und somit gibt es keine feste Wohnanschrift, sagt Küster. Gerade erst ist er von einem Orttermin zurück, hat im Wald abgelegten Asbest begutachtet. Später wird der Unrat dann von seinen Kollegen aus dem Wald geräumt, der Landkreis übernimmt die Abfahrt, erläutert er das Prozedere. Allein die Personalkosten für diese Räumaktionen belaufen sich in seinem Revier auf rund 150 000 Euro rechnet er vor. Gibt es denn keine Möglichkeit den Umweltsündern das Leben schwerer zu machen? Könnten Schranken an den Waldwegen helfen?

Ebenfalls Falkensee, Nähe Damsbrück, Foto: Silvia Passow

Ja, durchaus, sagt Küster. Allerdings müssen diese Schranken zu öffnen sein, denn der Wald muss frei betretbar sein, sagt Küster. „Das ist vom Gesetzgeber so vorgesehen“, sagt er und erläutert, warum das so ist. Pferde, Pferdefuhrwerke, Rollstuhlfahrer, sie alle sollen in den Wald können. Dabei ist es egal, ob es sich um den Stadtforst oder den privatwirtschaftlichen Wald handelt, erklärt Küster weiter. Dennoch hält er die Schranken für sinnvoll, aussteigen, Schranke öffnen, das wäre für Leute mit illegalen Absichten bereits eine Hürde, würde denen zu lange dauern, sagt er. Eine Zeit lang waren sogar diese Schranken verboten, nun dürfen sie wieder an den Waldwegen stehen, nur baut sie nicht jeder Waldbesitzer auf, sagt er und verweist auf die Kosten. „Die Stadt Nauen hat bereits wieder Schranken angeschafft“, weis Küster. Eine weitere Möglichkeit könnten Kameras sein, allerdings müsste dies erst einmal rechtlich geprüft werden. Und die Geräte müssten auch des Nachts gute Bilder liefern, denn dann sind die Müllableger überwiegend aktiv. Bei gefährlichen Stoffen wird jedes Mal Strafanzeige, dies hat allerdings auch wieder einen Haken. „Solange das Verfahren läuft darf der Müll nicht beräumt werden“, erklärt Küster. Was sich der Funktionsförster Küster wünschen würde, ist mehr Zivilcourage. „Es kommt vor, dass es Zeugen für die illegale Müllentsorgung gibt. Die Leute erstatten Anzeige und ziehen dann, aus Angst vor Sanktionen, die Anzeige zurück“, sagt Küster und auch, dass er kann dies verstehen könne. Dennoch, würden die Umweltsünder öfter gefunden und bestraft werden, könnte dies die vielleicht wirkungsvollste Abschreckung sein.

Manche Müllberge liegen schon sichtbar länger. Bitte solche Funde immer dem zuständigen Ordnungsamt oder beim Förster melden. Foto: Silvia Passow

Information der Stadt Falkensee zu Baumfällungen

Im Rahmen der täglichen Kontrolle und Kartierung des städtischen Baumbestandes stoßen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Grünpflege immer wieder auf abgestorbene Bäume. Darunter sind viele Birken und auch Nadelbäume mit Borkenkäferbefall, die nun kurzfristig zur Gefahrenabwehr gefällt werden müssen. Betroffen sind zum Beispiel Bäume auf den städtischen Waldgrundstücken An der Rehwiese, Meisenstraße, Im Waldwinkel, Seepromenade, Poetenweg, Amselhainstraße, Elsterstraße am Elsterplatz, aber auch neben dem Vicco-von-Bülow-Gymnasium und auf dem Gelände des Kiesteiches. Abgestorbene Birken entlang verschiedener Falkenseer Straßen sind ebenfalls eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und müssen daher kurzfristig auch während der Vegetationsperiode gefällt werden, u. a. in der Oscar-von Miller-Straße und Am Hirschsprung.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat heute weitreichende Vorschläge für verstärkte Klimaschutz-Bemühungen Deutschlands gemacht.

Statement des Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung vom 11.September 2020

Eine “Charta für Klimaneutralität und Wirtschaftskraft” und ein 20-Punkte-Programm sollen für einen breiten gesellschaftlichen Konsens sorgen.

Dazu Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK, Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft) und des Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC, Berlin):

“Bundesminister Peter Altmaier hat heute eine bemerkenswerte Ansage gemacht. Wenn aus diesen Worten wirklich Taten werden, hat er die Chance, als ein Ludwig Erhard der Klimawende in die Geschichtsbücher einzugehen. Nur mit einer raschen Stabilisierung unseres Klimas gibt es auf Dauer Wohlstand und Sicherheit: Dieses Thema rückt nun endgültig in die Mitte der Gesellschaft. Entscheidend an Altmaiers 20-Punkte-Plan ist das Versprechen, dass die CO2-Bepreisung als Leitinstrument der Klimapolitik die europäischen Klimaziele voll abbilden soll, inklusive der jetzt absehbaren Anhebung für 2030 bis hin zur Klimaneutralität 2050. Aus ökonomischer Sicht muss auch der europäische Emissionshandel rasch reformiert werden, insbesondere durch Einführung eines Mindestpreises. Deutschland kann dies anstoßen. Und die nationale CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme muss zügig in den europäische Emissionshandel integriert werden. Die Bepreisung ist besser und billiger als Verbote oder Subventionen. Und gerechter, denn sie schafft Einnahmen, mit denen ein Sozialausgleich finanziert werden kann.”

“Damit der von Herrn Altmaier angestrebte historische Konsens von Wirtschaft und Klima funktioniert, ist es entscheidend, dass die Bundesregierung jetzt auch die globale Kooperation noch stärker in den Blick nimmt. Länder wie China, Indien und Indonesien müssen dazu angeregt werden, ihre Politik ebenfalls mit den Zielen des Weltklimaabkommens in Einklang zu bringen. Ein wichtiges Instrument ist hier die internationale Klimafinanzierung, also zum Beispiel verbilligte Kredite an Länder, die im Gegenzug aus der Kohle aussteigen oder wirksame CO2-Preissysteme einführen. Der Schwerpunkt muss auf Kooperation liegen. Der von Altmaier angesprochene europäische CO2-Grenzausgleich kann allenfalls in Ausnahmefällen helfen, aber nicht die generelle Stoßrichtung sein: Wenn wir Klima und Wirtschaft zusammenbringen wollen, dürfen wir nicht den Freihandel abschaffen.”

Ideale Pflanzzeit für Frühblüher

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 11. September 2020


Jetzt schon an Nahrungsangebot für Bienen, Hummeln & Co. denken


Die Tage werden kürzer, die Nächte kühler und nur noch wenige Bienen und Hummeln sind in unseren Gärten zu beobachten. Doch schon jetzt sollten Naturfreunde an das nächste Frühjahr denken, um unseren blütenbestäubenden Insekten den Start in die neue Saison zu erleichtern.

„Vor allem durch das gezielte Pflanzen von Blumenzwiebeln und -knollen können wir ihnen bei der ersten Nahrungssuche helfen und die Insekten so bereits zeitig im Jahr in unsere Gärten locken“ rät Christiane Schröder, Landesgeschäftsführerin des NABU Brandenburg.

Hierbei ist vom Frühblüher-Beet bis hin zu einer farbenfrohen Blumenwiese der Fantasie kein Grenzen gesetzt. Zu beachten sind lediglich zuvor die Lockerung des Bodens und die Standortanforderungen der verschiedenen Zwiebelpflanzen.

Im Allgemeinen wird aber ganz nach dem Motto „doppelt so tief, wie die Zwiebel hoch ist“ gepflanzt. Eine Ausnahme sind die Knollen der Anemonen und des Winterlings, welche bloß 2-3 cm mit Erde bedeckt werden. Letzterer schiebt seine Blüten als einer der ersten oft sogar noch durch den Schnee.

Einen sonnigen und trockeneren Standort vertragen beispielweise Schneeglöckchen, die meisten Krokusse, Schneeglanz und Traubenhyazinthen. Diese Arten eignen sich also besonders gut im Vorgarten oder direkt vor der Haustür. Schachbrettblumen, verschiedene Zierlaucharten sowie der Milchstern lieben eher feuchteren Boden.

Im lichten Schatten von Sträuchern und Bäumen können außerdem Buschwindröschen, Dalmatiner Märzenbecher und Scharbockskraut gepflanzt werden.
Durch diese Pflanzen finden Bienen und Hummeln bereits an den ersten sonnigen Frühlingstagen Pollen und Nektar und können die nahrungsknappe Zeit überbrücken.

„Die kleinen Insekten spielen eine zentrale Rolle zum Erhalt unseres Ökosystems und dessen Gleichgewicht, denn als Blütenbestäuber tragen unteranderem die Bienen zum Erhalt der Artenvielfalt bei“, erläutert Schröder. „Mit einer frühen Bienenweide können Naturschützer die fleißigen Insekten auf einfache Weise unterstützen und den bunten Frühling im eigenen Garten ganz nebenbei auch noch selbst genießen.“



Tierschutzverbandsklagegesetz tritt in Berlin in Kraft

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 11.September 2020

Das am 20. August vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Tierschutz-Verbandsklagegesetz tritt heute in Kraft. Der Deutsche Tierschutzbund hatte sich zusammen mit dem Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corp. e.V. in einer gemeinsamen Stellungnahme bereits im November 2018 für die Einführung von Mitwirkungs- und Klagerechten im Tierschutz eingesetzt und begrüßt das Tierschutzverbandsklagegesetz als wichtigen Meilenstein. Künftig sind anerkannte Tierschutzvereine in Berlin berechtigt, sich bereits im Vorfeld bestimmter Rechtsetzungs- und Genehmigungsverfahren im Tierschutz einzubringen. 

„Das Klagerecht ist ein großer Fortschritt für mehr Tierschutz, mit dem Tierschützer denen, die selbst nicht klagen können, eine Stimme geben können“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und ergänzt: „Wir freuen uns sehr, dass mit Berlin nun acht Bundesländer anerkannten Tierschutzvereinen die Möglichkeit geben, juristisch Einfluss zu nehmen. Rechte, die allen Tieren laut Grund- und Tierschutzgesetz zustehen, können so auch eingeklagt werden.“

Das Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz räumt den klageberechtigten Tierschutzorganisationen das Recht ein, sich zu beteiligen und Stellung zu nehmen, bevor Verordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen bzw. genehmigt werden, die den Tierschutz betreffen.  Positiv hervorzuheben sind zwei Änderungen, die zuletzt noch Eingang in das Gesetz fanden: Während der ursprüngliche Entwurf keine Frist vorsah, in der eine Akteneinsicht gewährt werden muss, erhalten Tierschützer nun – nachdem ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme erteilt wurde – zwei Wochen Einsicht in die Unterlagen. Auch kann sich der klagende Tierschutzverein darauf stützen, dass eine Behördenmaßnahme gegen den Artikel 20 a des Grundgesetzes verstößt, der besagt, dass der Staat auch die Tiere schützt.  Damit ist das Staatsziel Tierschutz nunmehr im Gesetz als Rechtsquelle ausdrücklich benannt. Einziger Wermutstropfen des Gesetzes ist die Tatsache, dass anzeigepflichtige Tierversuche erst im Nachhinein im Rahmen der Feststellungsklage überprüft werden können. Wünschenswert wäre es gewesen, auch für diese Verfahren den Tierschutzvereinen bereits vor der Erteilung der Genehmigung das Recht zur Stellungnahme einzuräumen.

Überschwemmungsgebiet des Großen Havelländischen Hauptkanals festgesetzt

Pressemitteilung des Ministeriums fürr Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 11. September 2020

Potsdam – Die Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets des Großen Havelländischen Hauptkanals erscheint am 16. September 2020 im Amtsblatt für Brandenburg. Damit tritt die Festsetzung am folgenden Tag in Kraft.

Festgesetzt wird die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche. Dort sind Schutzbestimmungen notwendig, die vor allem gewährleisten sollen, dass ein Abfließen des Wassers nicht behindert wird. Zudem soll das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden. Das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen darf in diesen Gebieten nicht erhöht werden. Soweit von den Verboten im Überschwemmungsgebiet abgewichen werden soll, entscheiden die für den Vollzug zuständigen unteren Wasserbehörden und unteren Bauaufsichtsbehörden.

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet erstreckt sich weitgehend auf landwirtschaftlich genutzte Gebiete und Feuchtgebiete. Urbane Gebiete sind nur geringfügig betroffen.

Weitere Informationen zu den Überschwemmungsgebieten sind auf der entsprechenden Seite des Umweltministeriums zu finden.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/wasser/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/

Afrikanische Schweinepest bei einem toten Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 10.Sep 2020

Erster bestätigter Fall in Deutschland – Nationales Referenzlabor hat amtlichen Verdacht heute bestätigt – Fundort im Landkreis Spree-Neiße – Krisenzentren aktiviert – Maßnahmen eingeleitet – Restriktionszonen werden eingerichtet

In Brandenburg ist bei einem toten Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat den amtlichen Verdacht heute bestätigt. Damit gibt es erstmals einen ASP-Ausbruch beim Schwarzwild in Deutschland. Der infizierte Wildschweinkadaver wurde circa sieben Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt im Landkreis Spree-Neiße auf dem Gebiet der Gemeinde Schenkendöbern gefunden. Der Fundort liegt unmittelbar an der Kreisgrenze zum Landkreis Oder-Spree. Im Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg wurde das Landeskrisenzentrum Tierseuchenbekämpfung und in den betroffenen Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree die lokalen Krisenstrukturen aktiviert. Der Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes unterstützt die Landkreise vor Ort bei den epidemiologischen Ermittlungen und der Einrichtung der Restriktionszonen. Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Erkrankung der Haus- und Wildschweine. Für den Menschen ist sie ungefährlich.

Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher erklärte heute in Potsdam: „Oberstes Ziel ist es jetzt, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann. Wir müssen die Hausschweinbestände vor der Afrikanischen Schweinepest schützen. Alle verantwortlichen Stellen arbeiten mit Hochdruck und eng abgestimmt daran, alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Die Einrichtung der Restriktionszonen wird vorbereitet.“

Das tot aufgefundene Wildschwein wurde beprobt. Die ASP wurde durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg am Mittwoch (09.09.) nachgewiesen. Der Amtstierarzt des Landkreises Spree-Neiße hat daraufhin den Verdacht der Afrikanischen Schweinepest amtlich festgestellt. Wie in solchen Fällen vorgeschrieben ging Untersuchungsmaterial des Kadavers noch am gleichen Tag zum Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit), das das Untersuchungsergebnis heute bestätigt hat. Auf dieser Grundlage ist der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild in Deutschland am heutigen Donnerstag amtlich vom Landkreis Spree-Neiße festgestellt worden.

Um den Fundort wird zunächst ein vorläufiges gefährdetes Gebiet mit einem Radius von circa 15 Kilometern festgelegt. In diesem Gebiet werden insbesondere folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet:

  • Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
  • Intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern
  • Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadavern unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Fallwild und Unfallwild aufgestellt
  • Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
  • Prüfung vorläufiger Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Ernteverbot für Maisfelder)
  • Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen
  • Ermittlung von Jägern, die auch Schweinehalter sind
  • Information und Schulung von Jägern
  • Einrichtung einer Kernzone im gefährdeten Gebiet und deren Abgrenzung

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus, der ursprünglich in den afrikanischen Ländern heimisch ist. Seit 2014 tritt ASP in verschiedenen Ländern der EU auf. Seit November 2019 breitet sich die ASP vor allem in Westpolen aus.

Ministerin Nonnemacher: „Das Risiko der Einschleppung der ASP aus Westpolen nach Deutschland zum einen durch infizierte Wildschweine und zum anderen durch konterminiertes Material wie zum Beispiel weggeworfene Lebensmittel war seitdem sehr groß. Die auf polnischer Seite eingerichteten Restriktionszonen reichen bis an die brandenburgischen Landkreise Spree-Neiße und Oder-Spree. Wir mussten jederzeit mit der Einschleppung der Tierseuche nach Brandenburg rechnen. Deshalb haben wir im Dezember 2019 als Sofortmaßnahme auf einer Länge von 120 Kilometern mobile Wildschutzzäune entlang der Neiße und Oder aufstellen lassen, um die Einschleppungsgefahr der ASP durch infizierte Tiere zu reduzieren.“

Ministerin Nonnemacher betonte: „Mobile Zäune sind geeignet, Wanderbewegungen von Wildschweinen zu lenken. Sie halten aber dem Druck von Fluchtbewegungen der Wildschweine nicht stand. Deshalb haben wir uns auf Bundesebene für die Einrichtung einer sogenannten ‚Weißen Zone‘ mit festen Zäunen auf deutsch-polnischer Seite eingesetzt. Das ließ sich leider nicht realisieren. Anfang Juli hat der Bundesrat sich mit den Stimmen von Brandenburg für einen Gesetzentwurf ausgesprochen der es erlauben soll, präventiv feste Schutzzäune gegen eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest durch infizierte Wildscheine aufzustellen. Gleichzeitig haben wir außerplanmäßig 720.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt, um zuerst den besonders gefährdeten Landkreis Spree-Neiße zu unterstützen, den mobilen Zaun durch einen festen Zaun zu ersetzen. Die notwendigen Vorbereitungen für den Zaunbau sind abgeschlossen, so dass in Kürze mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.“

Nach dem ersten Bekanntwerden des Ausbruchs der ASP in Westpolen Mitte November 2019 wurden in Brandenburg folgende Maßnahmen eingeleitet:

  • Schreiben an alle Schweinehalter (ca. 2.300) mit Informationen zur Lage in Westpolen und Aufforderung die Biosicherheitsmaßnahmen in der Tierhaltung zu überprüfen,
  • Schreiben an die Jägerinnen und Jäger (ca. 10.000) des Landes über die Verbände mit der Aufforderung, verstärkt Proben von Fall- und Unfallwild zur Untersuchung einzusenden,
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigung für das Auffinden, Melden und Beproben von Fall- und Unfallwild durch Jäger von 30 auf 50 Euro,
  • Öffentliche Informationen zur Sensibilisierung der Reisenden aus den von der ASP betroffenen Gebieten nach Deutschland,
  • Weisung an Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zur Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen, insbesondere der Freilandhaltungen (ca. 140),
  • Schreiben an Landesverbände für Verkehr/Logistik und Arbeitgeber, die Erntehelfer und Pflegekräfte aus osteuropäischen Ländern beschäftigen mit Merkblättern in acht Sprachen zur Sensibilisierung des entsprechenden Personenkreises hinsichtlich der Entsorgung von Speiseresten.
  • Schulungen für Beschäftigte des Landesbetriebes Forst für die Suche und der Bergung von tot gefundenen Wildschweinen durch den Tierseuchenbekämpfungsdienst des LAVG.

In Brandenburg werden regelmäßig Tierseuchenübungen durchgeführt, in den Jahren 2016, 2017 und 2018 zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild sowie 2019 zur Maul- und Klauenseuche (MKS). Die nächste Landestierseuchenübung zur Bekämpfung der ASP war im April 2020 vorgesehen. Diese Tierseuchenübung musste coronabedingt abgesagt werden.

Afrikanische Schweinepest

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 10.September 2020

Tierschutzbund fordert sofortigen Lockdown und Augenmaß

Nachdem die Afrikanische Schweinpest (ASP) in Deutschland erstmals bei einem Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen wurde, fordern der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Brandenburg einen sofortigen Lockdown, um die weitere Ausbreitung zu verhindern. Für den Fall, dass sich die Lage weiter zuspitzt, appellieren die Tierschützer an die Behörden, nur dann Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Ausbruch in einem Hausschweinbestand sicher nachgewiesen ist. Keulungen in Betrieben mit noch unbestätigten Verdachtsfällen sowie unkontrollierte Bejagung bieten keine tierschutzgerechte Lösung.

„Es braucht einen ASP-Lockdown für Mensch und Tier in der betroffenen Region. Sonst droht eine Tragödie ungeahnten Ausmaßes für die Tiere“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Um das Risiko einer Ausbreitung zu verhindern, mindestens aber zu begrenzen, fordern die Tierschützer einen sofortigen Stopp aller Tiertransporte aus und in die betroffene Region. Für Höfe der Region sollten Betretungsverbote für Dritte erlassen werden, ebenso wie ein vorübergehendes Betretungsverbot für Spaziergänge in den Wäldern.

Verstärkte Bejagung ist kontraproduktiv

Eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen sei dagegen keine Lösung, so der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband. Im Gegenteil kann diese Maßnahme sogar kontraproduktiv sein: Denn das Blut infizierter Tiere gilt als einer der Hauptübertragungswege. Da die Tiere zudem durch die Jagd aufgescheucht werden und sich versprengen, würde dies das Infektionsrisiko massiv steigern.

Keulungen nur bei nachgewiesenen Ausbrüchen

„Leider müssen wir erneut, wie so oft in Seuchengeschehen, auch die Systemkritik erneuern“ sagt Schröder. Die Intensivhaltung von Schweinen in immer größeren Beständen sowie die Spezialisierung der Betriebe, verbunden mit häufigen Tiertransporten auch über Landesgrenzen hinweg, berge das Risiko, dass sich notwendige Maßnahmen bis hin zur Tötung nicht mehr regional und auf wenige Tiere begrenzen lassen. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Verantwortlichen, nur dann Maßnahmen wie Keulungen zu ergreifen, wenn ein Ausbruch in einem Hausschweinbestand sicher nachgewiesen ist. Keulungen aufgrund noch nicht bestätigter Verdachtsfälle müssten verhindert werden, damit nicht tausende nicht infizierte Tiere getötet werden. Sollten Keulungen unvermeidbar sein, mahnen die Tierschützer den sachkundigen Umgang mit den Tieren an.

Brich-einen-Aberglauben-Tag (13.9.)

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 10.September 2020

Deutscher Tierschutzbund bricht Lanze für schwarze Katzen

Zum Brich-einen-Aberglauben-Tag am 13.9. macht der Deutsche Tierschutzbund darauf aufmerksam, dass es schwarze Katzen aus dem Tierheim schwerer haben, Interessenten zu finden, als andersfarbige Katzen. Der Verband will deshalb mit dem Aberglauben, dass schwarze Katzen Unglück bringen, aufräumen und auf die Schönheit der Tiere aufmerksam machen. Noch bis November steht die aktuelle Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ und die dazugehörige Website www.tierheime-helfen.de ganz im Zeichen der schwarzen Tiere.

„Noch immer glauben viele Menschen, dass schwarze Katzen Unglück bringen. Mit diesem Aberglauben wollen wir aufräumen und zeigen, dass schwarze Tiere wunderschön, geheimnisvoll und elegant sind – und genauso verspielt, verschmust und süß wie ihre Artgenossen“, sagt Caterina Mülhausen, Leiterin Campaigning beim Deutschen Tierschutzbund.

Schwarze Katzen haben es im Tierheim schwerer

In einer aktuellen Umfrage* des Deutschen Tierschutzbundes unter den dem Dachverband angeschlossenen Tierheimen zeigt sich, dass es schwarze Katzen schwerer haben: 48 Prozent der Tierheime gaben an, dass sie schwerer vermittelt werden als andersfarbige Katzen. 47 Prozent der Tierheime sehen hierfür Aberglauben und Vorurteile als Ursachen. Für die Tierschützer ist dies unverständlich: „Auch schwarze Katzen verdienen es, frei von Legenden, Mythen und Vorurteilen, endlich ein tolles Zuhause zu finden“, so Mülhausen.

Tierschutzbund schafft Aufmerksamkeit für schwarze Tiere

Um schwarzen Tieren den Raum zu geben, den sie verdienen, rückt der Deutsche Tierschutzbund schwarze Katzen ebenso wie schwarze Hunde bis November in den Fokus. Zusätzlich zu der monatlichen Aktion „Tierheimtier des Monats“ werden die Tierschützer eine Top 10 schwarzer Tierheimtiere, die auf Interessenten und ein neues Zuhause warten, präsentieren. Zudem ist eine Fotoaktion für die Social-Media-Kanäle und das Magazin DU UND DAS TIER des Verbandes geplant, mit der Tierfreunde beweisen können, dass schwarze Katzen und Hunde ebenso fotogen sind wie andersfarbige Tiere. Die Künstlerin Eden Lumaja unterstützt erneut die Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ mit zwei neuen Motiven speziell zu schwarzen Tieren. Diese werden gedruckt auf Gratis-Postkarten zwischen dem 3. und 23. September in Szene-Kneipen und Cafés in 18 Städten zu finden sein.

Historische Klimaschwankungen in Mitteleuropa durch Baumringdaten überschätzt: Gegenwärtige Erwärmung außergewöhnlich

Pressemitteilung des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung vom 10. Sep 2020

Baumringe übertreiben – das hat nun ein Forscherteam herausgefunden. Aus der Breite der Wachstumsringe von Bäumen schließen Wissenschaftler für vergangene Jahrhunderte auf die historischen Klimabedingungen in dem jeweiligen Jahr. Die bisherigen Temperaturrekonstruktionen aus den Jahresringen der Bäume sind aber fehlerhaft, so die nun in Climate Dynamics veröffentlichte Studie. Sie geben die natürlichen Schwankungen des Klimas vergangener Jahrhunderte übertrieben wieder. Ein Vergleich mit Daten etwa aus Pfarr- und Stadtarchiven zeigt, dass sich  das Klima in Wirklichkeit deutlich gleichmäßiger entwickelt hat. Was wiederum einen weiteren Beleg bietet, wie außergewöhnlich die moderne menschgemachte Erwärmung tatsächlich ist.

„Gab es im Mittelalter eine Warmzeit, die der heutigen zumindest nahekommt? Antworten auf solche grundlegenden Fragen erhofft man sich hauptsächlich von Baumring-Analysen“, erklärt Leit-Autor Josef Ludescher vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK). „Unsere Analyse zeigt nun, dass die bisherigen Klima-Abschätzungen aus Baumringdaten stark die Beharrungstendenz des Klimas überschätzen. Zwar folgt auf ein warmes Jahr in der Tat eher ein weiteres warmes als ein kühles, aber nicht so lang und stark, wie Baumringe das zunächst vermuten lassen. Wenn die Beharrungstendenz korrekt berücksichtigt wird, erscheint die gegenwärtige Erwärmung Europas noch außergewöhnlicher als bisher angenommen.“

Um die Qualität der aus Baumringen gewonnenen Temperaturreihen zu testen, konzentrierten sich Josef Ludescher und Hans Joachim Schellnhuber (PIK) sowie Armin Bunde (Justus-Liebig-Universität Gießen) und Ulf Büntgen (Cambridge University) auf Mitteleuropa. Der Grund war, dass für diese Region außer den Baumringdaten auch noch lange Beobachtungsreihen existieren, die bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts zurückreichen. Zudem gibt es Archive, die akkurat den Beginn von Weinlese und Getreideernten aufzeichneten und sogar bis ins 14. Jahrhundert zurückgehen. Diese Aufzeichnungen erlauben, ebenso wie die Breite von Baumringen, Temperaturrekonstruktionen. Für einen warmen Sommer spricht ein breiter Baumring und ein früher Erntebeginn, für einen kalten Sommer ein schmaler Baumring und ein später Erntebeginn. Dabei werden Bäume aus Höhenlagen betrachtet, in denen die Temperatur einen starken Einfluss auf das Wachstum hat, und wo es auch in warmen Jahren genug Wasser für das Wachstum gibt.

„Mittelalterliche Archive bestätigen moderne Klimasystemforschung“

„Es zeigte sich nun, dass in den Baumringdaten die Klimaschwankungen überzeichnet werden. Dagegen haben die Temperaturen aus den Ernteaufzeichnungen die gleiche Beharrungstendenz wie Beobachtungsdaten und auch die Computersimulationen mit Klimamodellen“, so Ko-Autor Hans Joachim Schellnhuber vom PIK. „Interessanterweise bestätigen damit mittelalterliche Archive die moderne Klimasystemforschung.“

Um den Fehler in den Baumringdaten zu beseitigen, passten die Wissenschaftler mit einer mathematischen Methode die Stärke der Beharrungstendenz den Erntedaten und den Beobachtungsdaten an. „Durch die Transformation verändert sich die zeitliche Lage der jeweiligen Kälte- und Wärmephasen in der Baumringreihe nicht, aber ihre Ausprägung wird deutlich abgeschwächt“, erklärt Ko-Autor Armin Bunde von der Universität Gießen. „Die so korrigierte Temperaturreihe stimmt deutlich besser mit den vorhandenen Beobachtungen und Ernte-Chroniken überein. Aus der Gesamtheit der Daten lässt sich schließen, dass die mittelalterlichen Klimaschwankungen und insbesondere auch die Wärmeperioden deutlich schwächer ausgeprägt waren als bisher vermutet. So dass die gegenwärtige, menschengemachte Erwärmung im Vergleich noch stärker heraus sticht.“

Artikel: Josef Ludescher, Armin Bunde, Ulf Büntgen und Hans Joachim Schellnhuber (2020): Setting the tree-ring record straight. Climate Dynamics, DOI: https://doi.org/10.1007/s00382-020-05433-w