Geflügelpest-Ausbruch in Mecklenburg-Vorpommern: Beobachtungsgebiet erstreckt sich bis nach Brandenburg

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 3. Dezember 2020

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern) ist in einem Legehennen-Betrieb der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Der betroffene Betrieb liegt rund vier Kilometer von der Grenze zu Brandenburg entfernt, es wurde ein Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. Damit gehört auch der Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Teilen zum Beobachtungsgebiet.

Laut Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gilt für Geflügelhalter innerhalb des Beobachtungsgebietes unter anderem die strenge Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und eine Stallpflicht für das gesamte Geflügel.

Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Bislang sind keine Geflügelpestfälle beim Nutzgeflügel im Beobachtungsgebiet auf Brandenburgischer Seite aufgetreten. Dennoch rufe ich zu höchster Wachsamkeit auf. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Erregers und auch eines möglichen Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen ist hoch. Landesweit intensivieren wir weiter das Geflügelpest-Monitoring und bitten um besondere Vorsicht. Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel ist unbedingt zu vermeiden. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter und Einstreu oder sonstigen Gegenständen haben.“

In Brandenburg wurden in diesem Herbst bislang drei Fälle von HPAI H5N8 bei Wildvögeln nachgewiesen, erstmals am 7. November im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels. Bei der Geflügelpest („Vogelgrippe“) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.

Umweltminister Axel Vogel zum Weltbodentag (5.12.): Mit angepasster Landnutzung, Moorschutz und Entsiegelung Herzstück der Umwelt schützen

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 3. Dezember 2020

Potsdam – “Böden sind zusammen mit Wasser und Luft unsere wichtigste Lebensgrundlage. Sie sind ein begrenztes und nicht vermehrbares Gemeinschaftsgut mit lebenswichtigen Funktionen für uns Menschen und die Ökosysteme. Zunehmenden Flächenversiegelungen und intensiven Nutzungen wollen wir mit einem Moorschutzprogramm, Initiativen für eine bodenschonende Landwirtschaft und einer Entsiegelungsstrategie entgegenwirken“, sagt Brandenburgs Umwelt- und Landwirtschaftsminister Axel Vogel zum Weltbodentag am 5. Dezember. Anlässlich des Aktionstages wird das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz seine Steckbriefe „Brandenburger Böden“ erweitern und veröffentlichen.

Muddemoor und der Gartenboden Hortisol gehören nun neu zu den insgesamt 33 wichtigsten Bodenarten in Brandenburg, die in den „Boden-Steckbriefen“ erfasst sind. Außerdem sind dort sogenannte Themensteckbriefe aufgenommen, nun auch zu den Aspekten „Moorfolgeböden“, „Bodenfruchtbarkeit“ und „Archive der Naturgeschichte“. Die unter

https://mluk.brandenburg.de/info/steckbriefe-brandenburger-boeden

eingestellte Zusammenstellung richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker aus Land- und Forstwirtschaft, an Studierende, Interessierte sowie an die Wissenschaft.

Aktuell werden intensiv die Wechselwirkungen zwischen Böden mit ihren Funktionen und dem Klimawandel sowie zwischen Bodenfunktionen und den Einflüssen verschiedener Nutzungsformen in der Fachwelt und Öffentlichkeit diskutiert. Dabei geht es um Böden als Quelle und Senke von Treibhausgasen, den Umgang mit kohlenstoffreichen Böden, Bodenerosion durch Wind und Wasser, den Schutz natürlich gewachsener Böden und den Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit. Die Erkenntnisse fließen auch in die Klimaschutzstrategie des Landes, in das Moorschutzprogramm und die Entsiegelungsstrategie zur Reduzierung des Flächenverbrauchs ein.

Boden des Jahres 2021

Der Lössboden, der von Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe mit dem „Kuratorium Boden des Jahres“ am Freitagvormittag (4.12. https://bit.ly/2VtlnwQ), traditionell zum Weltbodentag, zum „Boden des Jahres 2021“ gekürt wird, ist in Brandenburg weniger anzutreffen. Reine Lösse gibt es in Brandenburg keine; im Süden des Bundeslandes kommen aber Sandlösse und Lösssande verbreitet vor.

Der meiste Löss entstand in der letzten Eiszeit vor 13.000 bis 115.000 Jahren. Gletscher und Frost zerkleinerten damals Felsen und Steine zu Gesteinsmehl, das durch Verwehungen als Lössablagerung kilometerweit entfernt vom Ausblasungsort niederfiel. Die entstandenen Lössböden sind einfach zu bearbeiten, ertragreich und können das Wasser für Pflanzen gut nutzbar speichern und leiten. Sie wurden schon früh besiedelt und ackerbaulich genutzt – bis heute. Weil sich Lössboden ohne eine neue Eiszeit nicht wiederbilden kann, ist dieser Boden besonders zu schützen. Informationen sowie Faltblätter und Poster zum Lössboden bietet das Umweltbundesamt an. Die Steckbriefe zu den Böden des Jahres findet man beim Bundesverband Boden zum Download.

Schlachthofskandale in Baden-Württemberg – Tierschützer nehmen Minister Hauk in die Pflicht

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 3. Dezember 2020

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Baden-Württemberg kritisieren, dass der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk nach wie vor jegliche Verantwortung für die Schlachthofskandale im Land von sich weist. Der von ihm nun vorgestellte Maßnahmenplan „Tierschutz für Nutztiere in Baden-Württemberg“ birgt gute Ansätze, reicht aber nicht aus, um den Tierschutz wirklich voranzubringen. Kürzlich wurde, nach Gärtringen und Waldshut, in Biberach der dritte Schlachthofskandal in Baden-Württemberg in diesem Jahr bekannt.

„Minister Hauks Verhalten rund um die Schlachthofskandale war bisher mehr als blamabel. Gegenüber dem Tierschutzbeirat und der Presse wurde behauptet, es gäbe keine relevanten Tierschutzverstöße auf baden-württembergischen Schlachthöfen. Erst der Einblick in das Monitoring legte dar, dass ein Drittel der Betäubungsanlagen unzureichend funktioniert und es zu vielen Fehlbetäubungen kommt. Da verliert man das Vertrauen und fragt sich, wo die Verantwortung im Amt als Landwirtschafts- und Tierschutzminister bleibt“, sagt Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landesverbands Baden-Württemberg des Deutschen Tierschutzbundes. „Nicht diejenigen, die die Zustände ans Licht bringen, sollten in Misskredit gezogen werden, sondern diejenigen, die bestehende Missstände leugnen und wie hier geschehen, Sanktionen des Landratsamtes gegen einen Schlachthof-Betreiber rückgängig machen. Der Tierschutz ist im Grundgesetz unserer Landesverfassung verankert – nicht jedoch das Recht, aus Geldmangel bestehende Gesetzte zu missachten.“  

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Minister Hauk trägt die politische Verantwortung für die Missstände. Die muss er persönlich auch annehmen, die kann man nicht durchreichen an Landratsämter. Da hilft es auch nicht anzukündigen, zukünftig den Tierschutz in der Landwirtschaft stärker fördern zu wollen. Das ist zwar richtig und wichtig, aber aus seinem Mund klingt das im Kontext der aktuellen Vorfälle wie der Versuch eines Ablasshandels.“

Da Tierschutzverstöße auf Schlachthöfen häufig lange unbemerkt bleiben, fordert der Deutsche Tierschutzbund die flächendeckende Installation von Überwachungskameras. Wenn dies – wie von Minister Hauk geplant – auf rein freiwilliger Basis geschieht, müssten Betriebe, die dies nicht umsetzen, zumindest durch häufigere und vor allem unangekündigte Kontrollen unter Druck gesetzt werden, so die Tierschützer. Zusätzlich müssen die Kameras nicht nur durch die Betreiber, sondern auch durch die amtlichen Kontrollstellen ausgewertet werden. Ansonsten macht man den Bock zum Gärtner. Das amtliche Kontrollpersonal auf den Schlachthöfen sollte bei den Einsätzen rotieren, um eine möglichst objektive Überwachung sicherzustellen. Neben strengeren Kontrollen sind aus Sicht der Tierschützer auch harte Sanktionen notwendig, da bei vielen Schlachtbetrieben derzeit augenscheinlich das Bewusstsein für praktizierte Rechtsverstöße fehle. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert auch seit Langem, dass es kein Zulassungs- und Wartungsverfahren für Betäubungsgeräte gibt und es dadurch zu Problemen mit den Geräten und immer wieder zu fehlerhaften Betäubungen kommt – wie zuletzt im Schlachthof Biberach.

EU-Premiere: Umrüstung auf Wasserstoff im Nationalpark Unteres Odertal – klimaneutrale Nationalparkbuslinie ab Saison 2021

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 3. Dezember 2020

Criewen Leise, sauber und informativ durch Deutschlands einzigen Auennationalpark in Brandenburg: Der erste von zwei Bussen der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft wird jetzt auf einen wasserstoffbasierten Antrieb umgerüstet. Die klimafreundlliche Nationalparklinie wird Gäste der Naturlandschaft ab nächstem Jahr zu den Eingangsbereichen des Großschutzgebiets bringen. „Die Umrüstung der zwei Nationalparkbusse ist das erste Projekt unseres Klimaschutzministeriums aus dem Zukunftsinvestitionsfonds des Landes“, berichtet Klimaschutzminister Axel Vogel.

„Es ist das erste Mal in Europa, dass im öffentlichen Personennahverkehr konventionelle Dieselbusse aus dem vorhandenen Bestand auf Wasserstoff-Brennstoffzellentechnik umgerüstet werden“, freut sich Umweltminister Axel Vogel. „Gerade im Hinblick auf die anstehende Umsetzung der „Clean-Vehicle-Richtlinie“ der Europäischen Union ist das Projekt von besonderer Bedeutung“, so Vogel weiter. 

Über den im Dezember 2019 per Gesetz eingerichteten Zukunftsinvestitionsfonds werden investive Ausgaben des Landes finanziert – unter anderem zur Förderung des Klimaschutzes. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz finanziert daraus ebenfalls die Renaturierung von Mooren und eine standortangepasste Staubewirtschaftung, aber auch die klimagerechtere landwirtschaftliche Nutzung durch standortgerechtere Tierhaltung und dezentrale Verwertung von Biomassen und Nutztieren.

Klimaschutzminister Axel Vogel: „Die Klimakrise erfordert innovative Lösungen und überzeugende Best-Practice-Beispiele, um zu zeigen: Es geht anders. Die Wasserstoffbusse im Nationalpark verbinden darüber hinaus das Angenehme mit dem Nützlichen und sind eine weitere Attraktion im einzigen Auennationalpark Deutschland.“

Bis Ende 2025 müssen die kommunalen Verkehrsunternehmen knapp die Hälfte ihres Flottenbestandes auf emissionsarmbeziehungsweise emissionsfrei umstellen.Die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft (UVG) und der Nationalpark Unteres Odertal werden bereits im kommenden Jahr zwei entsprechend umgerüstete Busse einsetzen, damit die Nationalparkeingänge mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen sind. Die beiden Wasserstoffbusse werden im südlichen Nationalpark verkehren (Linie Bahnhof Angermünde – Stolpe – Stützkow – Criewen – Zützen – Schwedt/O.) und dann als Linie im nördlichen Nationalparkbereich (Schwedt/O. – Gatow – Teerofenbrücke – Friedrichsthal – Gartz – Mescherin)t) fahren. Es soll eine „Rausbringe“ Tour am Vormittag und eine „Einsammel“-Tour am frühen Abend geben. Die Nationalparkbuslinie wird in den regulären Fahrplan integriert.

Die Busse mit dem klimaneutralen Antrieb fungieren zudem als rollende Informationszentren des Nationalparks: Mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird der Fahrgastraum umgestaltet. Die Reisenden können sich während der Fahrt audiovisuell über das untere Odertal informieren, jede der 16 Nationalparkhaltestellen wird mit ihren Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten in einem kurzen Filmclip vorgestellt. Das gesamte Businterieur greift von den Sitzen über die Haltestangen bis hin zu kleinen Ausstellungsbereichen das Nationalparkleitbild „Natur Natur sein lassen“ auf. Die Außenansicht wird im Corporate Design der Nationalen Naturlandschaften mit Land-schafts-, Tier- und Pflanzenmotiven aus dem Auennationalpark gestaltet.

Die Umrüstung der Busse auf die innovative Technologie erfolgt durch das Unternehmen Clean Logistics, das bereits Erfahrungen mit der erfolgreichen Umrüstung schwerer Diesel-LKW auf Wasserstoff-Hybrid-Antrieb hat und dabei durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert wurde.

„Durch die neue EU-Regelung erwarten wir bei 33.000 in Deutschland eingesetzten Bussen einen Schub“, so die Clean-Logistics-Geschäftsführer Dirk Lehmann und Dirk Graszt. Neben dem Einsatz der Wasserstoff-Brennstoffzelle bringt die Umrüstung auch den Einbau eines elektrischen Antriebsstranges in die Fahrzeuge mit sich.

Ein solche Fuel-Cell-Electric-Vehicle-Umrüstung (FCEV) von Bussen bietet gleich mehrere Vorteile: Beim Umbau werden gegenüber einem Neubau viele Ressourcen geschont – es handelt sich hierbei also um die ökonomisch-ökologisch sinnvollste Lösung. Zudem müssen sich Busfahrerinnen und -fahrer nicht auf einen neuen Fahrzeugtyp einstellen. Derzeit gibt es keine Angebote von den hierzulande am häufigsten genutzten Marken, sodass bei einem Neukauf von Bussen zunächst auf andere Hersteller umgestellt werden müsste. Darüber hinaus ermöglicht es diese Lösung, dass große Verkehrsbetriebe ihre Serienfahrzeuge später auf ihren eigenen Betriebshöfen selbst umrüsten. Das sichert Arbeitsplätze in diesen Werkstätten und versetzt die Betriebe in die Lage, auch größere Stückzahlen zu bewältigen.

Gegen den illegalen Welpenhandel

Pressemitteilung von „Vier Pfoten“ vom 2. Dezember 2020

Hamburg/Frankfurt, 02. Dezember 2020Am 4. Dezember 2020 steht der bereits verurteilte Welpenhändler Martin M. erneut vor Gericht. M. hatte über Jahre viel zu junge, häufig kranke und schwer traumatisierte Welpen aus der Slowakei geschmuggelt und auf Online-Portalen wie ebay Kleinanzeigen verkauft. Viele Hunde starben nur kurze Zeit nach der Übergabe an ihre neuen Besitzer. Nun muss sich M. wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Betrug vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten. VIER PFOTEN erwartet, dass Martin M. zur Rechenschaft gezogen wird und der Prozess offenbart, welche Tierquälerei sich hinter dem illegalen Welpenhandel verbirgt.

„Dieser Prozess rückt in den Vordergrund, was den illegalen Welpenhandel so grausam macht: das unermessliche Tierleid hilfloser Welpen. Dass Martin M. sich in diesem Verfahren vor allem wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verantworten muss, ist längst überfällig. Denn natürlich ist der Handel mit viel zu jungen und traumatisierten Hundebabys in erster Linie Tierquälerei. Welpen sind empfindsame Lebewesen, keine seelenlose Objekte. Trotzdem werden sie genau wie andere gewinnbringende Massenware auf Online-Portalen wie ebay Kleinanzeigen anonym verkauft. Eine besondere Kontrolle oder Verifizierungspflicht für Anbieter gibt es bisher nicht. Daher muss die Bundesregierung endlich Gesetze für den sicheren Online-Handel mit Tieren erlassen. Viele Käufer ahnen nicht, dass die Hunde, die in einer Welpenfabrik produziert und dann zu früh ihren Müttern entrissen werden, ihr Leben lang leiden. Im Namen der Hunde und der betrogenen Käufer sollte Martin M. für seine Vergehen büßen müssen“, sagt Birgitt Thiesmann, Expertin für illegalen Welpenhandel bei der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN.

Hundehändler Martin M. ist offenbar Mehrfachtäter

Im November 2019 verurteilte das Frankfurter Landgericht Martin M. rechtskräftig dazu für die Hälfte des Kaufpreises des Maltesers Krümel, die Tierarztkosten sowie die Gerichtskosten aufzukommen. Der Welpenhändler hatte an Ursula W. den Welpen krank verkauft. Der kleine Malteser litt bereits bei der Übergabe an Darmparasiten, Würmern sowie an der lebensbedrohlichen Viruserkrankung Parvovirose. Für die Behandlung hatte Ursula W. bereits mehr als 1500 Euro gezahlt. Die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN hatte Ursula W. von Anfang an bei dem Prozess unterstützt und zu der zivilrechtlichen Klage motiviert.

Afrikanische Schweinepest: Wildschweinentnahme in der ersten weißen Zone beginnt

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 1. Dezember 2020

Die weiße Zone, die doppelte Umzäunung des ersten Kerngebiets in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße, ist fast abgeschlossen. Nach vollständiger Eingrenzung kann die Entnahme der Wildschweine aus diesem Gebiet beginnen. Die Staatssekretärinnen der zuständigen Ministerien für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) sowie Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) machten sich vor Ort ein Bild und informierten sich über die zur Wildschweinentnahme aufgestellten Fallen.

Bei ihrem Besuch in der weißen Zone bei Neuzelle zeigten sich die Leiterin des ASP-Landeskrisenstabs, Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer und Agrarstaatssekretärin Silvia Bender beeindruckt von den Arbeiten, die in den vergangenen Wochen geleistet wurden: rund 125 Zaunkilometer wurden verbaut und mehr als 120 Lebendfallen werden aufgestellt. Mit Unterstützung unter anderem der Bundeswehr, des Technischen Hilfswerks und vieler Helferinnen und Helfer vor Ort wurde die weiße Zone mit rund 250 Quadratkilometern um das erste Kerngebiet mehrfach nach Fallwild abgesucht.

Anna Heyer-Stuffer: „Die Vorbereitungen waren gründlich, jetzt können wir den nächsten wichtigen Schritt in der Tierseuchenbekämpfung gehen. Ziel unserer Maßnahmen ist die zügige, möglichst vollständige Entnahme des Schwarzwildes in der weißen Zone, so dass so die Infektionsketten wirksam durchbrochen werden können und sich die ASP möglichst nicht weiter nach Westen ausbreitet.“

Silvia Bender: „Nach dem ersten bestätigten ASP-Fall durfte keine Jagd betrieben werden, um die Tiere nicht aufzuscheuchen. Mit dem Zaunschluss wird die Tierseuchenbekämpfung nun mit jagdlichen Maßnahmen fortgesetzt. Wichtig ist, schnell und breitflächig das Schwarzwild zu entnehmen. Dafür kommen vor allem feste und mobile Lebendfallen zum Einsatz, in denen die Tiere gefangen und gezielt erlegt werden. Schon jetzt danke ich den Jagdausübenden für ihre Unterstützung.“

Innerhalb der festgelegten Restriktionszonen (Kerngebiet, weiße Zone, gefährdetes Gebiet, Pufferzone) hat die vollständige Entnahme von Wildschweinen in der weißen Zone oberste Priorität. Neben der Fallenjagd sind Einzel- und Bewegungsjagden auf Anordnung der Behörden möglich. Für die Entnahme und Ablieferung an den Abgabestellen der Landkreise zahlt das Land eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro (unter 30 Kilo Lebendgewicht) und 50 Euro (über 30 Kilo Lebendgewicht). Andere Wildarten dürfen vorläufig nicht bejagt werden.

Innerhalb des Kerngebiets sind ebenfalls Fallen- und Einzeljagd auf Anordnung des Kreises wieder möglich. In den Restriktionszonen außerhalb der weißen Zone gibt es keine jagdlichen Einschränkungen.

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild ist im Land Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Mehr Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

Total im Trend, Totholzhecken und Ecken

Totholz schafft Lebensraum, klingt ein wenig verrückt, ist aber so

Eine der günstigsten Varianten Insekten im Garten einen Lebensraum nach ihrem Geschmack anzubieten, Vögeln, kleinen Säugern und Reptilien Schutz und Nahrung zur Verfügung zu stellen sind, sich Totholzecken oder Totholzhecken. Nutzen lässt sich dafür alles, was der Herbstabschnitt hergibt, Äste, Laub, Reisig und Gräser.

Was bei den Herbstarbeiten im Garten anfällt, kann als Baumaterial für eine Hecke dienen.
Foto: Pixabay

Der Lebensraum Totholzecke ist rar geworden, in den zumeist sehr aufgeräumten Gärten und Parks. Dabei bieten diese tierischen Luxushotels Unterschlupf für Igel, Blindschleichen, Kröten, Eidechsen und Insekten. Sie sind Winterquartier und beliebtes Buffett, fast alles was diesen Lebensraum ausmacht, wird auch gern zum Nestbau verwendet. Und mit ein bisschen dekorativen Händchen wird daraus ein echtes Schmuckstück. Begleitpflanzen wie Gräser, Farn und Kletterpflanzen, empfiehlt zum Beispiel der NABU. Daneben noch ein Steinhaufen und ein Teich, fertig ist ein echter Blickfang, dessen Bewohner sicherlich für manch kleines Gartenabenteuer sorgen. Nostalgisch und romantisch kommen die Benjeshecken daher. Für eine solche Naturhecke werden Holzpfeiler in zwei Reihen in den Boden gesetzt und dazwischen das Totholz aufgeschichtet. Höhe und Breite kann selbst bestimmt werden.

Über Steinhaufen freuen sich auch diese niedlichen Kumpels hier
Foto: Pixbay

Totholz zählt laut dem NABU zu den lebendigsten Lebensräumen. Für die blaue Holzbiene, gewöhnliche Löcherbiene, gemeine Goldwespe, Goldrosenkäfer und gemeinen Widderbock ist dieser Lebensraum auch Lebensgrundlage.

Der NABU hat auf den Streuobstwiesen bei Falkensee auch einen schönen Steinhaufen angelegt
Foto: Silvia Passow

Nicht nur im Privatgarten sind Totholzhecken ein schöner und sinnvoller Beitrag zum Artenschutz. Auch die Kommunen können solche Lebensräume einrichten. Der Bauhof der Gemeinde Wustermark hat im Ortsteil Priort eine Totholzecke angelegt. Jens Kroischke, Leiter des Bauhofes, hat hier sogar auf mehrere Etagen gebaut. Steinpackungen und unterirdische Hohlräume haben er und sein Team angelegt, damit möglichst viele Ansprüche der zukünftigen Bewohner gedeckt werden. Ein Sandrand kommt noch drum herum, kündigt Kroischke, der hier möglichst vielen Insekten, Vögeln, Zauneidechsen und Kleinsäugers eine gemütliche Unterkunft anbieten möchte.

Und sie liebt auch die Verstecke im Holz. die Blaue Holzbiene, Wappentier dieser Seite
Foto: Pixabay

Zulassung vorzeitigen Beginns: Tesla darf für Lagerflächen und Leitungssysteme notwendige Waldflächen roden

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 30.November 2020

Potsdam – Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat heute die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Rodung weiterer Waldflächen für die Errichtung von Leitungssystemen und Lagerflächen auf dem Tesla-Betriebsgelände in Grünheide/Mark erteilt.

Die zu rodende Fläche umfasst 82,8 Hektar. gestellt. Der Umfang des Ende August 2020 gestellten Antrags wurde mehrfach auf die unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt erforderlichen Maßnahmen und Flächen reduziert.

Die Zulassung wurde beantragt, um Flächen für Rohrleitungen und Lagerung zu ermöglichen, die für den weiteren Baufortschritt benötigt werden. Umfangreiche Auflagen zum Natur- und Artenschutz sind mit der Entscheidung ebenso verbunden wie Anforderungen zur Ersatzaufforstung und waldverbessernde Maßnahmen, die im Landeswald umzusetzen sind. Die Arbeiten dürfen nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr stattfinden. Die Einhaltung der Auflagen zum Lärmschutz muss Tesla durch entsprechende Messungen dokumentieren und gegenüber dem LfU durch Vorlage der Messberichte nachweisen.

Tesla führt die zugelassenen Maßnahmen weiterhin auf eigenes Risiko durch. Sollte die abschließende Genehmigung des Vorhabens nicht erfolgen, sind alle schon errichteten Gebäude zu beseitigen und die Fläche auf Kosten des Investors wieder zu bewalden.

EU-Tierversuchsverbot für Kosmetika in Gefahr

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 30.November 2020

Der Deutsche Tierschutzbund warnt eindrücklich vor einer möglichen Aufweichung des EU-Tierversuchsverbots für Kosmetika. Trotz des Verbots hat die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) einen deutschen Hersteller aufgefordert, zwei UV-Filter im Tierversuch testen zu lassen, welche lediglich in Kosmetika Verwendung finden. Eine Beschwerde des Herstellers wies die Beschwerdekammer der ECHA ab. Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet nun einen Rückschritt für den Tierschutz. Gemeinsam mit anderen Tierschutzorganisationen hat der Verband sich daher an das EU-Parlament gewandt und fordert, dass das Verbot aufrechterhalten und ausschließlich tierversuchsfreie Teststrategien in allen Bereichen der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen etabliert werden.

„Die Entwicklung ist auf das Höchste alarmierend“, kommentiert Kristina Wagner, Leiterin des Referats für Alternativmethoden zu Tierversuchen beim Deutschen Tierschutzbund. „Das EU-Tierversuchsverbot für Kosmetika war das Ergebnis eines über dreißigjährigen Kampfes von Tierschützern. Auch die EU-Bürger wollten nicht mehr länger hinnehmen, dass Tiere für kosmetische Produkte leiden müssen.“ Mit Inkrafttreten der letzten Stufe des Verbots sind Tierversuche für fertige Kosmetika und für neue Inhaltsstoffe, die ausschließlich in kosmetischen Produkten vorkommen, seit 2013 nicht mehr zulässig. Zudem gilt ein Vermarktungsverbot für in Tierversuchen getestete Kosmetika. Dass nun offenbar die Arbeitssicherheit vorgeschoben wird, um auch rein kosmetische Stoffe wieder im Tierversuch zu testen, ist aus Tierschutzsicht nicht hinzunehmen. Der Deutsche Tierschutzbund hat sich daher mit den größten und auf EU-Ebene agierenden Tierschutzorganisationen zusammengetan: Cruelty Free Europe, ECEAE – European Coalition to End Animal Experiments, Eurogroup for Animals, Humane Society International und PETA UK. Gemeinsam haben sie die EU-Kommission und die Abgeordneten im EU-Parlament aufgefordert, den Wunsch der Bevölkerung zu respektieren und sicherzustellen, dass das EU-Tierversuchsverbot nicht geschwächt oder gar ausgehebelt wird.

Verbraucher- und Arbeitssicherheit auch durch tierversuchsfreie Tests

ECHA und die Beschwerdekammer der Behörde argumentieren damit, dass Arbeiter bei der Produktion nicht gefährdet werden dürften, wenn sie mit den besagten Stoffen in Kontakt kommen. Rückendeckung kommt dafür von der EU-Kommission: Diese hatte bereits in der Vergangenheit geäußert, dass zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit Tierversuche auch für kosmetische Inhaltsstoffe gefordert werden können. „Natürlich ist es notwendig, dass der Arbeitsschutz gewährleistet wird. Dieser lässt sich aber genauso durch tierversuchsfreie Testmethoden sicherstellen, die am Ende auch die Sicherheit der Verbraucher gewährleisten“, erklärt Wagner. Das EU-Tierversuchsverbot für Kosmetik hatte maßgeblich dazu beigetragen, dass durch die Kosmetikindustrie aussagekräftige tierversuchsfreie Testmethoden entwickelt und behördlich anerkannt wurden. Diese Methoden kommen mittlerweile auch für gesetzlich vorgeschrieben Sicherheitsprüfungen in anderen Bereichen zum Einsatz und sind teils Grundlage von international anerkannten Prüfvorschriften für Chemikalien der OECD. Das Verbot diente zudem zahlreichen Ländern außerhalb der EU als Vorbild für ähnliche Tierversuchsverbote und brachte so weltweit den Tierschutz voran.

Mehr zum EU-Tierversuchsverbot für Kosmetika unter: www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/tierversuche/kosmetik

Deutscher Tierschutzbund kürt zwei Kater als Tierheimtiere des Monats für Dezember und Januar

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 30.November 2020

Der Deutsche Tierschutzbund hat die Katzenbrüder Sancho und Santiago aus dem Tierheim Brandenburg an der Havel als Tierheimtiere für die nächsten zwei Monate – Dezember und Januar – gekürt. Mit der Aktion im Rahmen der Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ will der Verband seinen angeschlossenen Mitgliedsvereinen dabei helfen, Tierheimbewohner, die schon lange auf ihre Adoption warten, zu vermitteln. Die beiden zweieinhalb Jahre alten Kater leben schon seit ihrer Geburt im Tierheim. Sie sollen allerdings getrennt voneinander vermittelt werden.

„Beide Kater sind anfangs eher vorsichtig und schüchtern. Haben sie aber erst mal Vertrauen gefasst, sind sie verspielt und neugierig. Bei beiden geht die Liebe durch den Magen: Wenn Futter im Spiel ist, zeigen sie hin wieder auch ihre verschmuste Seite“, sagt Sabrin Haufschildt, Leiterin des Tierheims Brandenburg an der Havel.

Der schwarz gefärbte Sancho mit der weißen Schwanzspitze braucht vor allem Sicherheit und ein geschütztes Umfeld. Ein liebevolles, ruhiges Zuhause bei verständnisvollen Katzenmenschen, die ihm auch Freigang bieten können, wäre daher ideal. Da er sozialverträglich ist, sollte im neuen Zuhause unbedingt eine Zweitkatze leben. Auch wenn Sancho und Santiago Brüder sind, besteht keine besondere Bindung zwischen ihnen. Anders als Sancho hat sich Santiago im Tierheim zum Einzelgänger entwickelt, weshalb er allein und in ein Zuhause ohne weitere Katzen vermittelt werden soll. Bei seinen neuen Menschen wünscht sich der schwarz-weiße Kater viel Platz und Freigang, um sich richtig auspowern zu können. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten des Tierschutzvereins finden Interessierte auf www.tierheime-helfen.de.

Tierheime helfen. Helft Tierheimen!

Mit der Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ macht der Dachverband der deutschen Tierheime auf die wertvolle Leistung der Tierheimmitarbeiter und –helfer aufmerksam. Der Fokus auf die vielen außergewöhnlichen Bewohner der Tierheime soll Tierliebhaber die falsche Scheu vor dem Gang ins Tierheim nehmen und ihnen bewusstmachen, dass sie hier einzigartige Freunde fürs Leben finden können. Dem Deutschen Tierschutzbund sind über 740 Tierschutzvereine mit rund 550 vereinseigenen Tierheimen angeschlossen.