Die Schwalben kommen!

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 30. März 2021

Berlin/Potsdam – Fast wäre sie Vogel des Jahres 2021 geworden: die Rauschwalbe. Die Zweitplatzierte von Deutschlands erster öffentlicher Wahl zum Vogel des Jahres kommt nun aus ihrem Winterquartier in Afrika zurück. Leider werden die fliegenden Glücksboten von Jahr zu Jahr weniger. Ein Lichtblick: Immer mehr Hausbesitzende setzen sich für den Schwalbenschutz ein.

Neben der Rauch- gehört auch die Mehlschwalbe zu den häufigsten Schwalbenarten. Mit deutschlandweit etwa 700.000 Brutpaaren sowohl bei Rauch- als auch bei Mehlschwalbe gibt es allerdings nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren.  Beide Schwalbenarten stehen in der Vorwarnliste der Roten Liste Deutschlands.


Auch in Brandenburg musste die Rauchschwalbe in die Rote Liste der gefährdeten Arten aufgenommen werden (Vorwarnliste). Wurden 1996/1997 noch 150.000 – 300.000 Brutpaare gezählt, wird nach der Roten Liste 2019 von einem Bestand von 35.000 – 55.000 Brutpaaren ausgegangen.

Der Trend bei den Mehlschwalben ist in Brandenburg ebenfalls negativ, denn seit 1995 ist die Anzahl der Brutpaare hier um ca. 50 Prozent gesunken Gegenwärtig gibt es auch bei dieser Art nur noch 35.000 – 55.000 Brutpaare.

Gründe sind das Insektensterben sowie bedingt durch die Klimakrise Trockenheit im Winterquartier und Extremwetterereignisse auf dem Zugweg. Hinzu kommt, dass die Vögel immer weniger Nistmöglichkeiten finden. „Während Hausbesitzer aus Angst vor Verschmutzung die Nester der Mehlschwalben entfernen, verschließen besorgte Bauern den Rauchschwalben ihre Ställe, um vermeintlichen Hygieneanforderungen gerecht zu werden. Dabei gefährden die kühnen Flugakrobaten unsere Gesundheit nicht, sind aber auf dem Land auf genau solche Brutplätze angewiesen“, sagt NABU-Vogelschutzexperte Eric Neuling.

Die Vögel fühlen sich in einer von Menschen geprägten Umgebung grundsätzlich wohl. Die Mehlschwalbe mit ihrem leuchtend weißen Bürzel und Bauch und dem tief gekerbten Schwanz nutzt vor allem rau verputzte Hauswände unter geschützten Dachvorsprüngen zum Bau ihres Nestes. Sie brütet gerne in Kolonien. Das bringt jedoch Kot und Reste von Nistmaterial an Fassaden und auf dem Boden mit sich. „Viele Nester werden daher mutwillig zerstört, dabei würde ein einen halben Meter unterhalb der Nester angebrachtes Brett oder eine gelegentliche Säuberung bereits wirksam Abhilfe schaffen“, so Neuling.

Rauchschwalben, die über ihre braunrote Färbung von Kehle und Stirn gut erkennbar sind, bevorzugen Balken oder Mauervorsprünge in Ställen, Scheunen oder Carports. Leider bleiben die notwendigen Einflugluken nach Renovierungen zunehmend verschlossen oder sind bei Neubauten gar nicht erst vorhanden. „Möglichst viele Lager und Ställe sollten in der warmen Jahreshälfte nicht komplett verschlossen sein. Eine Einflugluke reicht Rauchschwalben bereits“, so Neuling.

Gebäude mit vorhandenen und erhaltenen Nistplätzen für Schwalben werden vom NABU mit einer Plakette ausgezeichnet. Immer mehr Menschen wollen sich auf diese Weise engagieren.

Bereits seit 2012 vergibt der NABU Brandenburg Urkunde und Plakette „Schwalben willkommen!“. Im vergangenen Jahr sind 220 Schwalbenfreunde ausgezeichnet worden, so viele wie nie zuvor. Seit dem Start der Aktion erhielten 1.100 Brandenburgerinnen und Brandenburger die Auszeichnung. Bewerbungen werden jederzeit entgegen genommen, am besten mit Hilfe des online-Formulars.

Nachwuchs zu Ostern: So geht es den Brandenburger Feldhasen

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 30. März 2021

Potsdam – Bei den Feldhasen hat die Paarungszeit begonnen. Pünktlich zu Ostern dürfte mit dem ersten Nachwuchs des Jahres zu rechnen sein. Die Population in Brandenburg ist im Schnitt mit fünf bis sieben Feldhasen pro 100 Hektar stabil, jedoch im Bundesvergleich eher gering. Gute Lebensbedingungen für den Hasen hängen unter anderem davon ab, wie strukturreich die Landschaft ist oder ob vielbefahrene Straßen den Lebensraum durchschneiden.

Feldhasen sind im ganzen Land Brandenburg verbreitet, allerdings befinden sich die Besatzdichten des Hasen in Brandenburg im Vergleich zu den westlichen Bundesländern auf einem geringen Niveau. Bundesweite Erhebungen im Rahmen des „Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands“ zeigen, dass in Brandenburg und im Ostdeutschen Mittelgebirge mit fünf bis sieben Tieren pro 100 Hektar die wenigsten Feldhasen leben. Dagegen gibt es im Nordwestdeutschen Tiefland mit 16 Hasen pro 100 Hektar die höchste Dichte.

Die Häsin bekommt bis zu dreimal im Jahr ein bis fünf Junge – meistens sind es zwei bis drei Junghasen. Die frisch geborenen Junghasen wiegen zwischen 100 und 150 Gramm, sind „Nestflüchter“ und werden behaart und sehend geboren.

Wie viele Hasen es gibt, unterliegt vielen sehr dynamischen und komplexen Einflüssen: So sind trockene und warme Jahre auch gute Hasenjahre. Daneben spielen Lebensraum, Nahrungsangebot und die natürlichen Feinde wie Fuchs und Marder eine entscheidende Rolle für das Überleben des Feldhasen und seines Nachwuchses. Große, zusammenhängende Felder wirken sich negativ aus, krautreiche Feldränder, Hecken und Säume hingegen positiv. Riesige Maisfelder meidet der Feldhase. Die landwirtschaftliche Nutzung mit nur wenigen Fruchtarten schränkt den Lebensraum der Feldhasen ebenfalls ein. Dort nimmt sein Nahrungsangebot ab. Ein weiteres Problem sind die vielen Verkehrswege, die das Land zerschneiden.  Autobahnen und viel befahrene Bundesstraßen können für Hasen sogar zum unüberwindbaren Hindernis werden.

Der Feldhase unterliegt dem Jagdrecht. Zwar darf er in Brandenburg vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember bejagt werden, allerdings erfolgt die Bejagung seit Jahren sehr zurückhaltend und zumeist aus Forstschutzgründen. Im Jagdjahr 2019/2020 lag die Jagdstrecke, also die Zahl umgekommener oder getöteter Tiere, bei 2.477 Feldhasen – davon gingen jedoch 60 Prozent auf das Konto des Straßenverkehrs. Die Streckenzahlen enthalten auch immer das Fall- und Unfallwild, dessen Anteil in der Regel bei etwa zwei Dritteln liegt.

Ende März landesweit hohe Waldbrandgefahr erwartet

Pressemitteilung des Minsteriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 29. März 2021

Potsdam – In der letzten Märzwoche wird der ersehnte Frühling auch in Brandenburg spürbar sein. In den nächsten Tagen wird die Sonne scheinen und die Temperaturen die 20 Grad übersteigen. Mit der Trockenheit steigt auch wieder die Waldbrandgefahr in den Brandenburger Wäldern. In vielen Landkreisen wird bereits am morgigen Dienstag eine Gefahrenstufe 3 – mittlere Gefahr – gelten. Mit den Temperaturen steigt zur Wochenmitte auch die Waldbrandgefahr landesweit weiter an. Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert, dass in fast allen Landkreisen ab Wochenmitte die Gefahrenstufe 4 – hohe Waldbrandgefahr – gelten wird.

Der Niederschlag im Winter hatte nicht zu einer ausreichenden Durchfeuchtung der Waldböden geführt. Lediglich in den oberen Bodenschichten ist etwas Entspannung eingetreten. Die Dürrejahre aus 2018 und 2019 haben den Brandenburger Wäldern das Wasser bis in tiefe Bodenschichten entzogen. Auch 2020 war eher ein trockenes Jahr.

Dank der kühlen Temperaturen und der Niederschläge der vergangenen Tage gab es bisher aber nur einige wenige Brände zum Beginn der Waldbrandsaison. Oftmals waren es nur Lagerfeuer in Waldnähe oder kleinflächige Ödlandbrände, die zu einer Alarmierung der Feuerwehren führten.

Zum Ende des Monats März wird sich nach Prognose der Meteorologen nun die Luft über den Tag deutlich erwärmen. Die Tageshöchsttemperaturen klettern in den nächsten Tagen deutlich über die 20 Grad Marke. Trockenes Gras und Laub aus dem letzten Winter stellen so eine Gefahr auch in den Wäldern dar.

Ab Waldbrandgefahrenstufe 3 – mittlere Waldbrandgefahr – drehen sich die Sensoren der automatischen Waldbrandfrüherkennung über den Brandenburger Wäldern und scannen die Landschaft nach aufsteigenden Rauchwolken ab. Auch Feuer mit Gartenabfällen in Waldnähe werden durch die Technik erfasst und führen zu einer Auslösung des Alarms. Grundsätzlich gilt unabhängig von einer Waldbrandgefahrenstufe, dass beim Entzünden von Feuern ein Abstand von 50 Metern zum Wald einzuhalten ist. Wer das nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dazu können auch noch die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr kommen.

Die Forstbehörde weist alle Waldbesucher zudem darauf hin, dass das Befahren des Waldes mit dem Kraftfahrzeug nicht zulässig ist und Zufahrten zu den Wäldern nicht zugeparkt werden dürfen. Die Einfahrten zu den Waldwegen sind freizuhalten. Hier kann es im Brandfall auf Minuten ankommen. Wer einen Waldbrand feststellt, soll sich nicht in Gefahr begeben, sondern sofort die Feuerwehr informieren.

Bilanz für 2020: 299 Waldbrände und 118 Hektar geschädigte Fläche in Brandenburg

Während in 2018 die Feuerwehren 512 mal und in 2019 429 mal zu Waldbränden ausrücken mussten, lief das letzte Jahr etwas ruhiger ab. Dennoch zählte der Landesbetrieb Forst insgesamt 299 Waldbrände. Die Fläche in 2020 ist aber mit 118 Hektar relativ gering geblieben. Den größten Waldbrand im vergangenen Jahr gab es Ende Mai im Landkreis Elbe-Elster, wo ein Waldbrand auch ein Moor auf fast 80 Hektar geschädigt hat.

Waldbrandgefahrenstufen täglich im Internet

Das Brandenburger Forstministerium sowie der Landesbetrieb Forst Brandenburg informieren während der gesamten Waldbrandsaison auf ihren Internetseiten über die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen. Jeden Morgen um 8.00 Uhr werden die Gefahrenstufen für die jeweiligen Landkreise aktualisiert und gelten dann für 24 Stunden.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/forst/waldschutz/waldbrandgefahr-in-brandenburg/waldbrandgefahrenstufen/

„Schlimmster Geflügelpestausbruch aller Zeiten wird nicht der letzte sein“

Pressemitteilung der Stiftung VIER PFOTEN vom 29. März 2021

Hamburg.   – VIER PFOTEN kommentiert die millionenfachen Tötungen von Tieren nach dem bisher schlimmsten Ausbruch von Geflügelpest aller Zeiten in Deutschland. Dazu Dr. Nora Irrgang, Nutztierexpertin bei VIER PFOTEN:

„Der schlimmste Geflügelpestausbruch aller Zeiten wird nicht der letzte in Deutschland sein. In furchtbarer Regelmäßigkeit grassieren in der Landwirtschaft Tierseuchen wie die Geflügel- oder Schweinepest. Behörden, Bundesregierung und die EU reagieren darauf jedes Mal reflexartig mit der sofortigen Tötung der Tierbestände auf den Betrieben. Das Schlimme an dem jährlichen Tod von Millionen fühlender Lebewesen wie Puten, Hühnern oder Enten: Die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen packen nicht die Wurzel des Übels. Die Massentötungen geschehen oftmals unter problematischen Bedingungen für die Tiere und die intensive Tierhaltung wird nicht infrage gestellt.  

Hauptursachen für die rasante Verbreitung von Krankheiten und die hohen Zahlen an getöteten Tieren sind die extremen Bestandsgrößen und Tierkonzentrationen in der industriellen Intensivtierhaltung und die massenhaften Tiertransporte. Doch diese Verursacher werden ignoriert, stattdessen wird weiter auf die Steigerung der Produktion und auf Export gesetzt. In den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass sich das Virus unkontrolliert zwischen Geflügelpopulationen verschiedener Betriebe ausbreitet – trotz aller bisherigen Überwachungs- und Sicherheitsmaßnahmen.

Es ist bereits fünf nach zwölf und die Zeit für einen Systemwechsel in der landwirtschaftlichen Tierhaltung überfällig. Es müssen deutlich weniger Tiere und diese unter tiergerechten Bedingungen gehalten werden. Außerdem brauchen wir geschlossene Kreisläufe auf den Betrieben, eine Dezentralisierung der Schlachtstätten sowie weniger Tiertransporte.“

Eine der schönsten Wanderrouten im Havelland ist wieder offen

Pressemitteilung der Heinz-Sielmann-Stiftung vom 29. März 2021

Eine vollständige Umwanderung der Kernzone in Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide ist pünktlich zu Ostern wieder möglich. Alle Sperrungen auf dem Rund-Wanderweg in dem Naturschutzgebiet vor den Toren Berlins sind aufgehoben.

Landschaftspflegemaßnahmen und Munitionsberäumungen sind zum Frühlingsbeginn weitgehend beendet, nur punktuell kann es nach Ostern an einzelnen Stellen noch einmal zu kurzfristigen Sperrungen kommen. Zu den Feiertagen laden die weitläufigen Wege in der Döberitzer Heide zu ausgiebigen Spaziergängen ein. 55 Kilometer Wanderwege sind in Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide ausgebaut. Auf dem 21 Kilometer langen Rundweg um die Kernzone kann man mit etwas Glück mächtige Wisente und neugierige Przewalskipferde von der sicheren Seite des Zauns aus beobachten.

Vögel und Insekten zeigen den Frühling an

Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide ist auch Heimat vieler Vögel, sowohl häufiger als auch seltener Arten. Jetzt im Frühling sind sie bei Wanderungen außergewöhnlich vielfältig zu hören und zu sehen. Feldlerchen trillern in der Luft, Kraniche beim Balztanz rufen laut und verschiedene Spechtarten trommeln und klopfen unüberhörbar. Auch Schmetterlinge und Wildbienen sind bereits wieder unterwegs auf Nektarsuche. In blühenden Weidenzweigen nascht die Frühlingsseidenbiene, an frühblühenden Wiesenblumen fliegen die Dunkle Erdhummel oder die Schwarze Holzbiene und weitere Wildbienen schon von Blüte zu Blüte.

Vogelschutzgebiet von internationaler Bedeutung

Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide ist Vogelschutzgebiet von europäischer und internationaler Bedeutung, also eine so genanntes Special Protected Area (SPA) und eine Important Bird Area (IBA). Wegen seiner Arten- und Lebensraumvielfalt genießt das Gebiet außerdem als ausgewiesenes Flora-Fauna-Habitat (FFH) den höchsten europäischen Schutz.

Bildquelle: Heinz-Sielmann-Stiftung

Bleifrei jagen schützt Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Natur

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 29. März 2021

Potsdam – Ab 1. April 2021 gilt auch in Brandenburg die 2019 in der Verordnung zum Jagdgesetz festgelegte bleifreie Jagd auf Schalenwild. So sind nicht nur Tiere und Pflanzen vor den toxischen Wirkungen von bleihaltiger Munition geschützt, es profitieren auch alle, die schmackhafte Wildgerichte essen.

Die Frage zum Blei in der Jagdmunition wird seit vielen Jahren diskutiert. Durch Untersuchungen des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) über die Tötungswirkung bleifreier Munition ist sichergestellt, dass bleifreie Jagdmunition dieselbe Wirkung besitzt und beim Tierschutz keine Abstriche gemacht werden müssen.

Inzwischen gibt es für die Jagd auf Schalenwild eine breite Palette von bleifreier Jagdmunition auf dem Markt. Deshalb wurde im Jahr 2019 der Einsatz bleifreier beziehungsweise bleiminimierter Munition in Brandenburg vorgeschrieben. Die Übergangsfrist endet am 31.03.2021 (siehe auch § 4 Abs. 11 der Durchführungsverordnung für das Jagdgesetz – BbgJagdDV). Mit Beginn des neuen Jagdjahres wird ab dem 1. April in freier Wildbahn nur noch bleifrei auf Rehe, Hirsche und Wildschweine gejagt. Der Einsatz von Bleischrot zur Jagd auf Wasservögel an und über Gewässern ist schon länger verboten. Im Landeswald ist die Verwendung bleifreier Munition seit 2013 Pflicht. Auch andere Bundesländer wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder das Saarland haben bleifreie Munition über ihre Jagdgesetze beziehungsweise auf ihren Landesflächen eingeführt.

Von der Jagd mit bleifreier Munition profitieren nicht nur Wildbret verzehrende Verbraucherinnen und Verbraucher. Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Sterben von Seeadlern ergeben als eine Todesursache die Bleivergiftung. Den aasfressenden Vögeln können nicht verwertbare Innereien (Aufbruch) erlegter Wildtiere mit Resten bleihaltiger Geschossen zum Verhängnis werden. Auch der Naturhaushalt gewinnt mit bleifreier Jagd: Das im Boden lange Zeit toxisch wirkende Blei kann nun nicht mehr in den Naturkreislauf gelangen und andere Organismen schädigen.

Bleihaltige Munition darf weiterhin auf den Schießständen zum Beispiel beim Übungsschießen verwendet und aufgebraucht werden. Eine (historische) Waffe, für die es keine geeignete bleifreie Munitionsalternative gibt, ist ab dem 1. April 2021 in Brandenburgs Jagdrevieren nicht mehr zur Jagd auf Schalenwild einsatztauglich.

Bundesumweltministerin Schulze eröffnet neues Nationales Monitoringzentrum zur Biodiversität in Leipzig

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums und dem Bundesamt für Naturschutz vom 26. März 2021

Wie können Daten zur Beobachtung der biologischen Vielfalt bundesweit besser verfügbar gemacht werden? Wie können sie besser genutzt werden, um möglichst zielgenaue Maßnahmen gegen den Artenschwund zu erarbeiten? Zu diesen und weiteren Fragestellungen soll das neue Nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität (NMZB) Antworten liefern. Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat das neue Zentrum heute am Leipziger Standort des Bundesamts für Naturschutz (BfN) in Leipzig gemeinsam mit BfN-Präsidentin, Prof. Dr. Beate Jessel eröffnet.  Das neue Zentrum, das ressortübergreifend mit dem Bundeslandwirtschafts- und dem Bundesforschungsministerium eingerichtet wurde, soll auch dafür sorgen, dass sich die zahlreichen Akteure aus Wissenschaft, Bundes- und Landesbehörden, Fachgesellschaften und Verbänden besser vernetzen und wissenschaftliche Erkenntnisse zur biologischen Vielfalt in die Monitoring-Praxis gelangen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der Rückgang der biologischen Vielfalt ist dramatisch, weltweit, aber auch in Deutschland. Damit wir den Artenschwund und den Verlust an Ökosystemen gezielter angehen können, brauchen wir verlässliche Daten. Mit dem Monitoringzentrum schaffen wir jetzt ein festes Fundament, um zukünftig das gesamte Wissen zum Zustand der Arten und Lebensräume in Deutschland zusammenzuführen und zugänglich zu machen. Das wird auch dabei helfen, den europäischen und weltweiten Wissensstand zum Zustand der Natur zu verbessern. Dabei setzt das Zentrum auch auf digitale Technologien, um unser Wissen zur Biodiversität voranzubringen. Denn je mehr wir wissen, desto besser können wir die Natur auch schützen.“

Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz: „Wir haben jetzt die ganz besondere Chance, das Monitoring, also die Dauer-Beobachtung unserer biologischen Vielfalt, sehr weit nach vorne zu bringen und zugleich dauerhaft die von Forschung und Praxis so dringend benötigte inhaltliche Unterstützung zu leisten. Das BfN bringt seine langjährige Expertise im Monitoring gemeinsam mit vielen anderen Wissensträgern in das Monitoringzentrum ein und stellt darüber hinaus Informationen aus den bundesweiten Roten Listen und Datensätze aus floristischen Kartierungen bereit. Wir verfügen, auch dank der Arbeit der vielen ehrenamtlichen Expertinnen und Experten, bereits über einen sehr großen Wissensschatz. Um unser Wissen weiter zu vertiefen und zu vermehren, braucht es einen langen Atem und gemeinsames Handeln. Es braucht aber auch wechselseitiges Vertrauen zwischen allen Akteurinnen und Akteuren, gekoppelt mit einer breiten Akzeptanz für die Arbeit des Monitoringzentrums, und eine langfristige Perspektive.“

In der zweijährigen Aufbauphase des Nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität soll unter anderem eine Informations- und Vernetzungsplattform konzipiert werden und online bereitstehen. Dies ist ein wichtiger Baustein des NMZB zur Vernetzung von Akteuren und der Bereitstellung von Informationen. Darüber hinaus wird mit allen Akteuren des NMZB ein Gesamtkonzept zum bundesweiten Biodiversitätsmonitoring erarbeitet. Für besondere Fragestellungen oder Probleme sollen Fachgremien etabliert werden. Außerdem ist die Organisation eines Forums mit dem Titel „Anwendung und Forschung im Dialog“ geplant, das künftig jährlich stattfinden soll.

Das Nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität

Das NMZB wurde durch Beschluss der Bundesregierung eingerichtet. Ziel ist es, das bundesweite Biodiversitätsmonitoring durch die Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure voranzubringen, die Datenbasis zu Entwicklungen der biologischen Vielfalt deutlich zu verbessern und alle Beteiligten zu vernetzen und zu informieren. Gelenkt wird das NMZB von einem ressortübergreifenden Steuerungsgremium sowie einem Grundsatz-Fachgremium, das aus Expert*innen besteht. Dem Steuerungsgremium gehören Vertreter*innen der Bundesministerien für Umwelt (BMU), Landwirtschaft (BMEL), Forschung (BMBF), digitale Infrastruktur (BMVI) und Finanzen (BMF) sowie Vertreter*innen der Bundesländer an. Die Zentrale des NMZB ist in der Außenstelle Leipzig des BfN angesiedelt.

Weitere Informationen: https://www.monitoringzentrum.de/

Wachteleier stammen meist aus Käfighaltung

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 26. März 2021

Gerade in der Osterzeit gelten die kleinen, gesprenkelten Wachteleier für manche Menschen als Delikatesse. Sie sind inzwischen auch in vielen Supermärkten erhältlich. Der Deutsche Tierschutzbund macht darauf aufmerksam, dass viele der Wachtelhennen in Deutschland standardmäßig in viel zu kleinen Käfigen gehalten werden und rät vom Kauf der Eier ab.

„Während die Haltung von Legehennen in Käfigbatterien in Deutschland mittlerweile verboten ist, müssen die meisten Wachteln noch in dieser tierquälerischen Haltungsform dahinvegetieren“, erklärt Nina Brakebusch, Fachreferentin beim Deutschen Tierschutzbund. „Die Wachteln haben so wenig Platz, dass sie sich kaum um sich selbst drehen, geschweige denn die Flügel ausstrecken oder sich hinlegen können.“

Einer Wachtel stehen in manchen Haltungssystemen gerade einmal 125 Quadratzentimeter zu. Statt im Sand zu baden, zu scharren und zu picken, stehen die Tiere permanent auf Gitterböden – in drangvoller Enge. Auch die Hochleistungszucht birgt Tierschutzprobleme. Während wildlebende Wachteln lediglich zehn bis 15 Eier im Jahr legen, „produzieren“ Hennen der speziell gezüchteten Legelinie in ihrer kurzen „Nutzungszeit“ von maximal 38 Wochen knapp 200 Eier, bevor sie geschlachtet werden. Die körperlichen Folgen dieser enormen Legeleistungen sind extrem, die Tiere leiden häufig unter Entzündungen von Bauchfell und Eileiter.

Haltungsform für Verbraucher nicht ersichtlich

Derzeit gibt es keine gültige Vermarktungsnorm für Wachteleier, sodass anhand der Verpackung im Supermarkt nicht ersichtlich ist, wie die Hennen wirklich gehalten werden. Die EU-Vermarktungsnorm für Hühnereier findet bei Wachteleiern keine Anwendung. Deshalb finden sich im Handel zum Beispiel immer wieder Eier, die mit dem Zusatz „aus Bodenhaltung“ vermarktet werden, ohne dass dies mit den Anforderungen, die an eine Bodenhaltung bei Hühnern gestellt werden, übereinstimmt. Auch der Begriff „Auslaufhaltung“ ist nicht unbedingt mit der Freilandhaltung bei Hühnern vergleichbar. Wer auf Wachteleier nicht verzichten möchte, sollte daher auf biologische, durch Ökoverbände zertifizierte Produkte achten. Eine pflanzliche Ernährung stellt jedoch immer den konsequentesten Weg zu mehr Tierschutz dar.

Corona-Förderung für Wildparks und Bildungseinrichtungen im Umwelt- und Agrarbereich ab sofort wieder möglich

Pressemitteilung des Landesministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 25. März 2021

Potsdam –  Das Umwelt- und Agrarministerium legt die Förderrichtlinie für Wildgehege und Tierparke in freier Trägerschaft, sowie umweltpädagogische Bildungseinrichtungen neu auf. Anträge können ab sofort wieder beim Landesumweltamt Brandenburg gestellt werden. Brandenburgs Wildgehege und Tierparks, wie auch einzelne Bildungseinrichtungen, sind von der Schließung aufgrund der Corona-Pandemie betroffen. Nachdem die Tierparks ab dem 15. Februar 2021 zum Teil wieder öffnen konnten, hat sich die Lage zwar etwas entspannt, trotzdem reichen vielfach die Rücklagen und Einnahmen nicht aus, um die Folgen der Schließung auszugleichen.

Über diese Soforthilfe für in freier Trägerschaft befindliche und wegen der Corona-Krise in Existenznot geratene Wildgehege, Aquarien, Tierparke und Agrar-/Umwelt-Bildungseinrichtungen kann ein Zuschuss gewährt werden. Mit der Verlängerung der Richtlinie können Einrichtungen unterstützt werden, die infolge von COVID-19 bedingten Schließungen in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind und diesen nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen können.

Der Antrag zur Gewährung der Soforthilfe sowie weitere Informationen stehen hier zur Verfügung.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/fachuebergreifend/richtlinie-wildparks-und-bildungseinrichtungen/

Neue Öko-Spitzenwerte in Brandenburg – bei Flächen und Betrieben

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz BRB vom 25. März 2021

Potsdam – In Brandenburg werden so viele Flächen ökologisch bewirtschaftet wie noch nie: 14.352 Hektar kamen von 2019 auf 2020 hinzu, damit stieg der Wert im letzten Jahr auf 188.605 Hektar. Bei insgesamt 1,3 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche entspricht dies einem Anteil von 14,4 Prozent. Ziel der Landesregierung ist es, bis zum Ende der Legislaturperiode die 20-Prozent-Marke zu erreichen. Darüber hinaus steigt auch die Anzahl verarbeitender Betriebe mit Bio-Zertifizierung.

Landwirtschaftsminister Axel Vogel „Der kontinuierliche Anstieg der ökologischen Flächen und die steigende Zahl von Bio-Betrieben sind ein sehr gutes Zeichen. Besonders freut mich die gute Entwicklung im Bereich der verarbeitenden Unternehmen. Ökologischer Landbau und Brandenburg – das passt einfach gut zusammen. Um Hand in Hand mit den Landwirtinnen und Landwirten den Anteil ökologischer Flächen und Betriebe weiter auszuweiten, haben wir bereits im letzten Jahr die Umstellungsprämie für Gemüse und Dauerkulturen erhöht, den Kontrollkostenzuschuss eingeführt und die Erarbeitung des Ökoaktionsplans in Angriff genommen.“

Die Gesamtanzahl der dem Kontrollverfahren der ökologischen Produktion (Anbau, Verarbeitung, Handel) unterstellten Unternehmen stieg im Jahr 2020 um 24 auf 1.353. Davon sind 972 landwirtschaftliche Unternehmen, was einen Anteil von 18 % an den 5.400 landwirtschaftlichen Unternehmen in Brandenburg ausmacht. Die Bandbreite der Bio-Betriebe erstreckt sich von der Pilzzucht, Imkerei, Obst und Gemüse mit kleinen Flächenanteilen bis hin zur größten Genossenschaft mit Getreideanbau, Milchviehhaltung und Grünlandbewirtschaftung und einer bewirtschafteten Fläche von rund 4.000 Hektar. Solche Größenordnungen stellen jedoch die Ausnahme dar, denn nur 3 Proent der Öko-Landwirtschaftsbetriebe verfügen über mehr als 1.000 Hektar. Fast ein Drittel bewirtschaftet 20 Hektar oder weniger.

Von den 972 landwirtschaftlichen Unternehmen haben 441 Umstellungsflächen bewirtschaftet. Von diesen befanden sich 90 Unternehmen komplett in der Betriebsumstellung von konventionellem auf Bio-Anbau. 351 dieser Betriebe wirtschaften bereits ökologisch und stellen rund 14.000 Hektar auf den ökologischen Anbau um. Insgesamt befanden sich 30.000 Hektar bewirtschafteter Fläche 2020 in der Umstellung.

Unter den 972 Landwirtschaftsunternehmen gab es 13 erzeugende Betriebe im Biobereich im Jahr 2020 mehr als im Jahr davor. Davon waren 145 Unternehmen sowohl im Bereich der Erzeugung, als auch der Verarbeitung tätig (zwei Betriebe mehr als 2019). Die Anzahl der Verarbeitungsbetriebe insgesamt erhöhte sich von 300 im Jahr 2019 auf 312 im vergangenen Jahr.

Mit diesen Fortschritten sieht sich das Brandenburger Agrarministerium auch auf einem guten Weg für den heute von der EU vorgestellten Aktionsplan zur Förderung der Bio-Produktion, der für die ökologische/biologische Landwirtschaft bis 2030 einen Anteil von 25 Prozent an der landwirtschaftlich genutzten Fläche zum Ziel hat. Der Aktionsplan sieht Maßnahmen in drei Schwerpunktbereichen – Förderung des Verbrauchs, Ausbau der Produktion und weitere Stärkung der Nachhaltigkeit – vor, damit ein ausgewogenes Wachstum des Bio-Sektors sichergestellt ist. Die Kommission hat ihre Mitgliedstaaten aufgerufen, nationale Aktionspläne für den Bio-Sektor auszuarbeiten, um den Anteil der ökologisch/biologisch bewirtschafteten Fläche auf nationaler Ebene zu erhöhen. Brandenburg erarbeitet entsprechend dem Koalitionsvertrag seit 2020 einen Ökoaktionsplan, der Ende 2021 vorgelegt werden soll.