Aktionstag „MakeFurHistory“

Tierschützer fordern das Aus für Pelzfarmen

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 14. April 2021

Ein Jahr, nachdem der erste Fall von SARS-CoV-2 auf einer europäischen Nerzfarm bekannt wurde, fehlt es von Seiten der EU weiter an einem entschlossenen Vorgehen. Der Deutsche Tierschutzbund beteiligt sich daher gemeinsam mit anderen Tierschutzorganisationen an einem Aktionstag seiner europäischen Dachorganisation Eurogroup for Animals und der Fur Free Alliance: Unter dem Hashtag „MakeFurHistory“ fordern die Tierschützer, dass die EU Notfallmaßnahmen ergreift und ein Ende der Pelztierzucht einläutet.

„Nerzfarmen haben sich als gefährliches Reservoir für SARS-CoV-2 erwiesen. Begünstigt wird die Ausbreitung des Virus dort durch die unsäglichen und tierquälerischen Bedingungen, unter denen die Tiere gehalten werden: auf engstem Raum in Gitterkäfigen zusammengepfercht“, sagt Jürgen Plinz, Präsidiumsmitglied des Deutschen Tierschutzbundes, der den Verband auch im Vorstand der Eurogroup for Animals vertritt. „Auch wenn die Kompetenz zur Schließung von Pelzfarmen bei den Mitgliedstaaten liegt, muss die EU-Kommission sich endlich öffentlich für eine Schließung aussprechen.“ Auf die Problematik aufmerksam machen wollen Tierschützer heute unter dem Hashtag „MakeFurHistory“ im Rahmen eines international ausgerufenen Aktionstags. Eine Petition der Fur Free Alliance, mit der die Tierschützer ein Ende der grausamen und tödlichen Pelztierzucht fordern, haben in den vergangenen Monaten bereits 500.000 Unterstützer unterzeichnet.

EU bleibt weitgehend untätig

In einer gemeinsamen, Ende Januar veröffentlichten Risikobewertung haben die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) deutlich gemacht, dass es ein signifikantes Risiko der Übertragung von COVID-19 vom Nerz auf den Menschen gibt. Entstehende Mutationen könnten die Wirksamkeit von Impfstoffen verringern. Dennoch ist die EU-Kommission bisher kaum aktiv geworden. Als einzige Maßnahme verlangt die Kommission lediglich, dass COVID-19-Fälle auf Nerzfarmen gemeldet und überwacht werden. Zudem empfiehlt sie strengere Sicherheitsmaßnahmen, etwa Farmmitarbeiter regelmäßig auf COVID-19 zu testen sowie stichprobenartig auch lebende Nerze und tote Tiere auf das Virus hin zu untersuchen. „Diese Maßnahmen sind unzureichend. Wenn die EU im Kampf gegen das Virus wirklich vorankommen will, führt kein Weg an einer endgültigen Schließung aller Pelzfarmen vorbei“, so Plinz.

Ausbreitung auf Nerzfarmen rasant

Im vergangenen zwölf Monaten gab es auf mehr als 400 Nerzfarmen in zehn EU-Staaten Ausbrüche von SARS-CoV-2, bei denen Millionen von Tieren betroffen waren. Sobald ein einzelnes Tier infiziert ist, tragen die Haltungsbedingungen dazu bei, dass sich das Virus rasend schnell verbreitet. Dabei kann es nicht nur zwischen den auf der Farm gehaltenen Nerzen übertragen werden und mutieren, sondern ist auch in mehreren nachgewiesenen Fällen sowohl auf Menschen als auch wildlebende Tiere übergegangen.

Nächster Schritt zur Forstreform: Minister Vogel stellt Zukunfts-Konzept des Landesforstbetriebs im Landtagsausschuss vor

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 14. April 2021

Potsdam – Nachdem im Januar 2021 die Eckdaten der vom Agrarumweltministerium beauftragten Evaluierung des Landesforstbetriebs Brandenburg (LFB) präsentiert wurden, geht die Forstreform nun in die nächste Phase. Das jetzt vorliegende, 240 Seiten umfassende Gutachten, dass die bereits unterbreiteten Vorschläge untermauert, konkretisiert und begründet, steht heute auf der Tagesordnung des zuständigen Landtagsausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Das Zukunftskonzept für den LFB zielt darauf ab, die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben des Landesforstbetriebs abzusichern und die Anforderungen des Klimawandels und des Waldumbaus zu erfüllen. Den LFB zukunftsorientiert aufzustellen, ist eine Festlegung aus dem Koalitionsvertrag.

Das Gutachten belegt die Notwendigkeit, dass der Landesforstbetrieb nach 30 Jahren eine nachhaltige Perspektive und eine klare sowie zeitgemäße Aufgaben-, Personal- und Organisationsstruktur brauche, unterstreicht Minister Axel Vogel. Wenn jetzt nicht gehandelt würde, sei der LFB am Ende der Legislaturperiode schon nicht mehr handlungsfähig.

„Das Gutachten berücksichtigt die Aufgaben und die regionale Aufgabenverteilung und dabei geänderte Herausforderungen beim Klimawandel und der Beratung der Waldbesitzerinnen und -besitzer. Es formuliert klare Ziele für die Landeswaldbewirtschaftung, die Waldpädagogik, die Beratung und Dienstleistungen des Landesforstbetriebs“, sagt Klimaschutzminister Axel Vogel, der auch Forstminister des Landes ist. „Eine ‚schwarze Null‘ bei der Bewirtschaftung des Landeswalds allein durch Holzeinschlag ist auf absehbare Zeit kaum zu erwirtschaften. Das Ziel einer ‚grünen Null, die Waldumbau und Biodiversität sowie Klima-, Natur- und Artenschutz auch im Landeswald berücksichtigt, ist für uns von zentraler Bedeutung.“

Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben halten die Gutachter den Abbau auf die in früheren Jahren festgelegte Personalzielzahl von 1.150 Stellen für nicht möglich. Für die neue und effizientere Struktur schlägt das Gutachten eine Personalzielzahl von 1.280 Stellen vor. Da bis zum Jahr 2030 rund die Hälfte der derzeit beschäftigten 1.420 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter altersbedingt ausscheidet, soll sich der Landesbetrieb Forst mit neuen Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb einer neuen Struktur zu einem attraktiven, modernen und sicheren Arbeitgeber für Waldumbau und Klimaschutz in Brandenburg entwickeln“, so Vogel.

Im Landeswald sollen nach dem Gutachten die 14 Landeswaldoberförstereien erhalten bleiben. Die Konzentration auf jetzt 139 Reviere (vormals 160) wird vor allem durch die über das Land unterschiedlich verbreitete Aufgabenfülle und -struktur, eine Flächenstilllegung von sechs Prozent und die effizientere Flächenbewirtschaftung durch die Veräußerung von Splitterflächen gerechtfertigt.

Auch die vorgeschlagene Fokussierung auf künftig sechs Forstämter im Bereich der Hoheitsoberförstereien berücksichtigt diese tatsächliche Aufgabenverteilung: Die wichtige Beratung der Privatwaldbesitzerinnen und -besitzer soll in den 175 Revieren der sechs Forstämter stattfinden. Die Revierförsterinnen und -förster bleiben so verlässliche Ansprechpersonen für die Bürgerinnen und Bürger im Land. Außerdem soll jedem Grundschulkind bis zum Ende des Grundschulalters ein waldpädagogisches Angebot ermöglicht werden.

Der in der Vergangenheit verfolgte einseitige Abbau der Stellen von Waldarbeiterinnen und Waldarbeitern wird gestoppt. Künftig sollen 340 dieser Landesbediensteten im Landeswald beim Waldumbau, in der Waldpflege und Holzernte eingesetzt werden und den Waldschutz und die Waldpädagogik unterstützen.

Ziel ist, das Landeskompetenzzentrum in Eberswalde, die Waldarbeitsschule Kunsterspring und die Forstbaumschulen aufzuwerten und personell zu stärken.

An der externen Evaluierung im Jahr 2020 haben sich die Beschäftigten des Landesbetriebs rege beteiligt und wurden regelmäßig über den Stand informiert. In die Diskussion der Ergebnisse und der späteren Umsetzung der Forstreform bleiben Personalvertretung und Gewerkschaften eng einbezogen. Insbesondere für die Forstbediensteten in den Revieren sind künftig bessere Aufstiegsmöglichkeiten vorgesehen; Nachwuchskräfte bekommen Entwicklungsperspektiven. Schnellstmöglich sollen die Beschäftigten auch mit zeitgemäßer und outdoorfähiger Informationstechnik ausgestattet werden. Die Verlagerung des Hauptbetriebssitzes nach Eberswalde ist sozialverträglich zu gestalten. 

Für Landwirtschafts-Profis und Hobbygärtner: LELF gibt Hinweise zum Bienenschutz im Frühjahr

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 14. April 2021

Potsdam – Wenn jetzt die Blüte vieler für die Honigbienen wichtiger Trachtpflanzen, wie Obstkulturen und Raps beginnt, werden mit steigenden Temperaturen auch viele Schadorganismen aktiv. Honigbienen, aber auch Hummeln und Wildbienen, sorgen für die Bestäubung vieler Kulturpflanzen: Etwa 80 Prozent aller Blütenpflanzen werden durch Insekten bestäubt, wobei die Bienen daran den größten Anteil haben. Bei unumgänglichen Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Schadorganismen, wie zum Beispiel Weißstänglichkeit oder Schotenschädlinge in Raps, muss daher dem Schutz der Honigbienen und anderer Blütenbesucher besondere Aufmerksamkeit zukommen.

Chemische Pflanzenschutzmaßnahmen während der Blüte der Kulturen sollten auf das absolute Minimum reduziert werden. Ein Pflanzenschutzmitteleinsatz ist während der Blüte der Kulturpflanzen besonders gründlich abzuwägen. Unumgängliche Anwendungen, zum Beispiel gegen Monilia-Spitzendürre und ‑Blütenfäule in Steinobst oder gegen Schorf in Kernobst, werden am besten außerhalb des täglichen Bienenfluges durchgeführt.

Die Vorschriften zum Bienenschutz entsprechend der Bienenschutzverordnung und den Grundsätzen zur guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz müssen dabei konsequent eingehalten und alle Anwendungsbestimmungen und Auflagen der Pflanzenschutzmittel beachtet werden.

So dürfen als bienengefährlich eingestufte Pflanzenschutzmittel keinesfalls in blühende Pflanzenbestände ausgebracht werden. Auch Insektizide mit der Kennzeichnungsauflage NN410, die als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können negative Auswirkungen auf andere Blütenbesucher haben, die empfindlicher als die Honigbiene reagieren. Ihre Anwendung in die Blüte sollte deshalb vermieden werden oder erst in den Abendstunden erfolgen.

Im Sinne der Bienengesundheit und des Verbraucherschutzes ist eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Betrieben der Landwirtschaft oder Gartenbaus und den in der Umgebung wirtschaftenden Imkerinnen und Imkern wünschenswert – unter anderem über geplante Anwendungstermine oder die Orte der Bienenstände.

Ausführliche Fachinformationen: https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/themen/bienenschutz/

Stellungnahme von VIER PFOTEN vom 13. April 2021 zum aktuellen Report der WHO, in dem sie einen Verkaufsstopp von lebenden Wildtieren auf Lebensmittelmärkten fordert:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat heute ein Verkaufsstopp von lebenden Wildsäugetieren auf Lebensmittelmärkten gefordert, um das Entstehen neuer zoonotischer Krankheiten zu verhindern. Die WHO erklärte, dass traditionelle Märkte zwar eine zentrale Rolle bei der Versorgung großer Bevölkerungsgruppen mit Nahrungsmitteln spielen, dass aber ein Verkaufsverbot von lebenden, wilden Säugetieren die Gesundheit von Marktarbeitern und Käufern gleichermaßen schützen könnte.

Kieran Harkin, Wildtierexperte bei VIER PFOTEN: „Nach unserem jahrelangen Einsatz für ein Verbot des kommerziellen Wildtierhandels sieht VIER PFOTEN die jüngste Ankündigung der WHO als einen Meilenstein für den Tierschutz und als Anerkennung der Arbeit von Tierschutzorganisationen im Kampf gegen zoonotische Pandemien. Lebendtiermärkte sind unhygienisch, unreguliert und bieten optimale Bedingungen für die Ausbreitung von Zoonosen. Tiere verschiedener Arten, wie Fledermäuse, Schuppentiere, Schlangen, Hunde und Katzen, werden meist in enge Käfige gepfercht und für den menschlichen Verzehr brutal geschlachtet. Die Bedingungen, unter denen die Tiere zu den Märkten transportiert und bis zu Schlachtung dort gehalten werden, führen zwangsläufig zu einem geschwächten Immunsystem. Das wiederum erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass neue Krankheiten entstehen und auf den Menschen übertragen werden. Obwohl VIER PFOTEN die Forderung der WHO begrüßt und unterstützt, möchten wir aber auch festhalten, dass Lebendtiermärkte nicht die einzige Quelle für gefährliche Zoonosen sind. Schweine und Hühner, die in Massentierhaltungen genauso grausam gehalten werden, haben sich bereits weltweit mit der Schweine- und Vogelgrippe infiziert. Millionen von Nerzen, die auf Pelzfarmen in Europa dahinvegetieren, haben sich mit COVID-19 angesteckt und Mutationen des Virus wieder zurück an Menschen gegeben. Um zoonotische Pandemien in Zukunft zu verhindern, fordert VIER PFOTEN, dass nicht nur der Verkauf von lebenden Wildtieren auf Lebensmittelmärkten verboten werden sollte, sondern der Verkauf von allen lebenden Tieren, einschließlich von Hunden und Katzen. Außerdem müssen Pelzfarmen und Massentierhaltung gestoppt und die Reduktion des Fleischkonsums gefördert werden. Letzteres wird auch dafür sorgen, dass die Zerstörung von Lebensräumen und die Klimakrise nicht weiter angeheizt wird. Solange wir Tiere so leiden lassen, werden wir Menschen unter den Folgen von Zoonosen leiden.“

NABU Brandenburg stellt Strafanzeige

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 13. April 2021

Zerstörung von Lebensstätten streng geschützter Arten muss aufgeklärt werden!

Der NABU Brandenburg hat bei der Staatsanwaltschaft Potsdam Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf vorsätzliche oder jedenfalls leichtfertige Zerstörung von Lebensstätten streng geschützter Käferarten gestellt. Dieser Schritt ist für den Naturschutzverband nicht alltäglich und erfolgte erst nach sorgfältiger Abwägung. Von der Strafanzeige erhoffen sich die Naturschützer*innen die vollständige Aufklärung der Verantwortlichkeit für die rechtswidrige Fällung von zwei Habitat-Bäumen der streng geschützten FFH-Käferarten „Großer Rosenkäfer“ und „Eremit“ (auch Juchtenkäfer genannt) im Schutzgebiet „Leitsakgraben“ im Zuge des Ausbaus der B 273 zwischen Nauen und Börnicke im Februar dieses Jahres.

Die Planungen des Straßenausbaus der B 273 schneiden das Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Leitsakgraben“ in drei Abschnitten. Bereits im Februar 2021 ist der NABU mit einem Eilantrag gegen die Beseitigung der geschützten Alleebäume vorgegangen, die im Zuge von Straßenausbauarbeiten an der B 273 im Havelland gefällt wurden. Auf Intervention des Gerichtes hat der Landessstraßenbetrieb die weiteren Fällarbeiten eingestellt. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme wurden im Wald auch weitere Alt-Eichen im Schutzgebiet gefällt. Darunter zwei Eichen, die bekannte Habitat-Bäume der Käferarten waren. Hierbei wiegt besonders schwer, dass es sich um die wenigen alten Bäume handelte, die sich überhaupt als Lebensstätte für diese Käfer eignen – und hier auch erfolgreich besiedelt worden waren.

Die streng geschützten Käferarten besiedeln vornehmlich alte und anbrüchige, höhlenreiche Laubbäume, in und an welchen die verschiedenen Entwicklungsstadien der Käfer leben. Entscheidend für die Wahl eines Brutbaumes ist dessen Zustand, denn die mehrjährige Entwicklung vom Ei über Larve, Puppe bis zum Vollkerf erfolgt im Mulmkörper der Stammhöhlungen alter Laubbäume, aber auch in Astbruchstellen, Spechthöhlen und in größeren Spalten hinter der Rinde.

„Für die nach europäischem Recht besonders streng geschützten und in Brandenburg wie Deutschland stark gefährdete FFH-Käferart Eremit (Osmoderma eremita) trägt Brandenburg eine besondere Verantwortung.“ sagt Manuela Brecht, Naturschutzreferentin des NABU Brandenburg. „Jedes einzelne Vorkommen ist von großer Bedeutung für den Erhalt der Art, da sie extrem selten ist und die Tiere sehr wenig mobil sind. Die Fällung dieser Lebensstätten wirkt sich daher auch in besonderem Maße auf die weitere Entwicklung der Käferpopulationen aus.“

Die Baumfällungen für den Straßenausbau der B273 bewirken eine erneute Schädigung des Schutzgebiets „Leitsakgraben“. Durch Sturmereignisse und darauffolgende Forstarbeiten im Schutzgebiet in den letzten Jahren wurde der FFH-Lebensraumtyp „Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder“ sowie die FFH-Käferarten Eremit, Großer Rosenkäfer und Scharlachroter Plattkäfer durch Habitatverlust erheblich beeinträchtigt.

Obwohl die Planungsunterlagen Hinweise auf die Habitatbäume und die Besiedlung der Bäume mit streng geschützten Arten enthalten, wurden die beiden Alt-Eichen gefällt. Auch der Unteren Naturschutzbehörde war das Vorkommen bekannt.

Der NABU erhofft sich mit der Strafanzeige die Klärung der Verantwortlichkeiten für die Beseitigung der Bäume. „Aus diesem Verhalten müssen nun rechtliche Konsequenzen folgen.“ sagt Brecht. „Solche schwerwiegenden Verstöße gegen das Naturschutzrecht dürfen sich nicht wiederholen.“

Schulze: Umweltleistungen der Landwirtschaft werden endlich stärker honoriert

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 13. April 2021

Bundeskabinett bringt Gesetze zur Umsetzung der EU-Agrarförderung in Deutschland auf den Weg

Das Bundeskabinett hat heute weitgehende Änderungen bei der Verteilung der EU-Agrarfördermittel für die nächsten Jahre beschlossen. Das Bundesumweltministerium hatte sich in der Abstimmung mit dem federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium intensiv in die Gestaltung der Umwelt-Architektur der Gesetze eingebracht. Dabei wurden wichtige Fortschritte für den Umweltschutz erreicht: So wird ab 2022 ein größerer und stetig wachsender Anteil der Mittel für die Förderung des Ökolandbaus, für Agrarumweltschutzmaßnahmen und das Tierwohl reserviert. Zudem wird ab 2023 jährlich mehr als eine Milliarde Euro – ein Viertel der Direktzahlungen – eingesetzt, um Landwirtinnen und Landwirte für Leistungen zu honorieren, die sie für den Umweltschutz erbringen.

Bundesumweltministerin Schulze: „Die Zeiten, in denen Steuermittel für die Landwirtschaft weitgehend ökologisch blind als Flächenprämien verteilt wurden, gehen dem Ende zu. Mit den heutigen Beschlüssen sind uns wichtige Fortschritte gelungen, für die wir im Bundesumweltministerium lange gekämpft haben. Mit diesen Änderungen beginnt ein Systemwechsel, den unsere Umwelt dringend braucht, der aber auch der Landwirtschaft in Deutschland eine sicherere Zukunft geben kann. Die konkreten Leistungen der Landwirtschaft für Umweltschutz, Klima und Artenviefalt werden künftig viel stärker honoriert als bisher. In der Ressortabstimmung sind hier noch wichtige Verbesserungen gelungen: So sollen Landwirtinnen und Landwirte künftig mehr Geld erhalten, wenn sie auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel verzichten. Auch wer zum Beispiel die Natur auf Wiesen und Weiden schützt, vielfältige Fruchtfolgen anbaut oder in Naturschutzgebieten umweltschonend wirtschaftet, kann künftig dafür honoriert werden. Es bleibt noch viel zu tun für den Umweltschutz in der Agrarlandschaft, aber mit dieser Reform ist ein guter Einstieg gelungen. Meine Hoffnung ist, dass wir uns gemeinsam auf diesen Weg machen. Denn Umweltschutz und Landwirtschaft brauchen einander, um erfolgreich zu sein. “

Insgesamt werden in Deutschland derzeit jährlich rund 6 Mrd. Euro EU-Agrarfördermittel verteilt. Bislang wurde der größte Teil davon (78 Prozent) als Flächenprämie ausgeschüttet, also weitgehend unabhängig von den Folgen für Umwelt und Landschaft. Ab 2022 wird dieser flächenbezogene Anteil nun schrittweise durch neue Ansätze ersetzt und sinkt bis zum Jahr 2026 zunächst auf 51 Prozent.

Zentrales neues Instrument sind die Öko-Regelungen, über die 25 Prozent der Direktzahlungen ab 2023 eingesetzt werden. Das entspricht mehr als 1 Mrd. Euro pro Jahr. Dabei können Landwirtinnen und Landwirte aus einem Katalog von Umweltschutzmaßnahmen auswählen. Dazu zählt zum Beispiel ein Schutzgebietsbonus für ökologische Leistungen in Natura-2000-Gebieten. Weitere Ökoregelungen belohnen vielfältige Acker-Fruchtfolgen, blütenreiche Wiesen und Weiden oder den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Die Details dieser Regelungen sollen von Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium im Einvernehmen per Verordnung ausgearbeitet werden.

Deutlich mehr Geld gibt es auch für die Förderung des Ökolandbaus und die Finanzierung von Agrarumweltmaßnahmen und mehr Tierwohl über die sogenannte zweite Säule. Bislang werden 6 Prozent der Direktzahlungsmittel in die zweite Säule umgeschichtet – das sind rund 300 Mio Euro Mio. Euro. Ab 2022 werden dies 8 Prozent sein, also rund 95 Mio. Euro zusätzlich. Damit geht das Bundeskabinett noch über die in der Agrarministerkonferenz der Bundesländer gefundene Einigung hinaus. Ab 2023 greift dann ein schrittweiser jährlicher Aufwuchs von 10 Prozent im Jahr 2023 bis hin zu 15 Prozent im Jahr 2026, auf den sich bereits die Agrarministerkonferenz verständigt hatte.

Wichtige Verbesserungen gibt es auch für Schäfer und andere Weidetierhalter, deren Leistungen für den Naturschutz unverzichtbar sind. Weidetierhalter besitzen oft keine oder nur sehr wenig Flächen und erhalten daher auch kaum Flächenprämien. Künftig soll es  ein Prämienfür bestimmte Weidetiere geben, so dass zum Beispiel die ökologisch wertvolle Schafhaltung endlich besser honoriert wird.   

Als Grundbedingung („Konditionalität“) für alle Zahlungen gelten künftig erweiterte Anforderungen: So müssen drei Prozent der Ackerflächen für Brachen oder Gehölzstreifen zur Verfügung gestellt werden. Dauergrünland muss erhalten werrden und darf in Natura-2000-, Feucht- und Moorgebieten nicht umgewandelt oder gepflügt werden,

Wie gut die neuen Instrumente für den Umweltschutz wirken, soll schon 2024 vom Bundeskabinett evaluiert werden. Es besteht damit die Möglichkeit, noch während der nächsten Förderperiode weitere Reformschritte in der Agrarförderung vorzunehmen.

Das Gesetzespaket wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Anschließend muss Deutschland noch in diesem Jahr seinen Umsetzungsplan der EU-Kommission zur Genehmigung vorlegen.

Drohnen helfen Landwirten beim Wildtierschutz – Landestierschutzbeauftragter und Agrarministerium informieren

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 13. April 2021

Potsdam – Geeignete Maßnahmen bei der Frühjahrsmahd sowie eine Zusammenarbeit zwischen Landwirtinnen und Landwirten mit Jagdpächterinnen und Jagdpächtern können helfen, Wildtiere zu schützen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt dafür beispielsweise die Anschaffung von Drohnen zur Suche nach Tieren vor der Mahd. Fördermittel können bis 1. September 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragt werden.

Die anstehende Grünlandmahd mit Landmaschinen zur Futtergewinnung fällt zeitlich zusammen mit der Aufzucht von Rehkitzen und anderen Jungtieren. Diese sind dann besonderen Gefahren ausgesetzt, beispielsweise ducken und tarnen sich Rehkitze in den Grasbeständen, um sich vor Gefahren zu schützen anstatt zu flüchten. Den Landwirtinnen und Landwirten ist es in der Regel häufig nicht möglich, direkt bei der Mahd Wildtiere aus den Maschinen rechtzeitig zu entdecken.

Dr. Stefan Heidrich, Landestierschutzbeauftragter von Brandenburg: „Die Tiere dürfen und müssen dem Kreiselmäher nicht zum Opfer fallen. Ich appelliere an die Landwirte, Maßnahmen zum Schutz von Rehkitzen, Feldhasen oder bodenbrütenden Vögeln zu ergreifen. Landwirtschaft und Jagd müssen hier eng zusammenarbeiten“.

Gefahren für das Wild während der Mahd sollen vermieden werden, so Dr. Stefan Heidrich. Dies sei Bestandteil der ordnungsgemäßen Landwirtschaft. „Tierschutzrechtliche Verpflichtungen müssen eingehalten und den Tieren vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart werden, ein Unterlassen ist strafbar“, so der Landestierschutzbeauftragte.

Effektive Möglichkeiten, um Tierverluste bei den landwirtschaftlichen Arbeiten zu vermeiden sind zum Beispiel das Mähen von innen nach außen, um Fluchtmöglichkeiten für die Tiere zu schaffen, oder auch die Begrenzung der Schnitthöhe auf zirka 15 bis 20 Zentimeter. Wichtig sei zudem, die Mähtermine mit den zuständigen Jagdpächterinnen und -pächtern abzustimmen. Vergrämungsmaßnahmen und das Absuchen mit Jagdhunden sowie aus der Luft mittels Drohnen haben sich als effektiv erwiesen.

Sehr wirksam ist der Einsatz von Drohnen, die – mit Wärmebildkameras ausgestattet – Rehkitze und andere Wildtiere auf den Grünland- und Ackerfutterflächen aufspüren können. Da diese Technik kostenintensiv ist, wird die Anschaffung von Drohnen nach Angabe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit drei Millionen Euro gefördert. Eingetragene Vereine, die sich für die Wildtierrettung einsetzen, können bis 1. September 2021 Anträge auf Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Nähere Informationen zum Antragsverfahren gibt es unter:

www.ble.de/rehkitzrettung

Schwanzkupieren bei Schweinen: EU muss Einhaltung des Verbots durchsetzen

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 12. April 2021

Weil die Ringelschwänze von Schweinen routinemäßig kupiert werden, verstößt Deutschland seit Jahrzehnten gegen geltendes EU-Recht. Der Deutsche Tierschutzbund, der schon lange für ein Ende des Schwanzkupierens kämpft, hat sich daher nun an die EU-Kommission gewandt. Der Verband appelliert an die für Tierschutz zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides, die Einhaltung der Richtlinie in Deutschland durchzusetzen – notfalls mit einem Vertragsverletzungsverfahren.

„Es ist nicht hinzunehmen, dass Deutschland jeden Tag weiter gegen EU-Recht verstößt, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Dies untergräbt das Vertrauen der Bürger*innen in die EU-Institutionen. Und es benachteiligt alle umstellungsbereiten Landwirt*innen und diejenigen, die bereits auf das Kupieren verzichten“, sagt Jürgen Plinz, Präsidiumsmitglied des Deutschen Tierschutzbundes, der den Verband auch im Vorstand der europäischen Dachorganisation Eurogroup for Animals vertritt. „Wir appellieren an EU-Kommissarin Kyriakides, ihren Einfluss geltend zu machen und die korrekte Umsetzung der Richtlinie einzufordern und, wenn nötig, ein dringend überfälliges Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.“

Laut einer EU-Richtlinie zu Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen ist das routinemäßige Schwanzkupieren seit 1994 verboten. In der Praxis sieht dies anders aus: Deutschland verstößt – so wie die meisten anderen EU-Staaten – inzwischen seit Jahrzehnten gegen geltendes EU-Recht. Ein Audit der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aus dem Jahr 2018 zeigte auf, dass bei 95 Prozent der Schweine in Deutschland der Ringelschwanz kupiert wird. Auch in den im Dezember 2020 von der EU-Kommission veröffentlichten Empfehlungen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Deutschland, wurde erneut festgestellt, „dass die EU-Tierschutzvorschriften nicht ordnungsgemäß durchgesetzt werden“. Obwohl das Kupieren der Schwänze bei Schweinen als Routinemaßnahme verboten ist, sei es in Deutschland nach wie vor gängige Praxis. Der von Deutschland vorgelegte und 2019 in Kraft getretene Aktionsplan zur Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein wurde von EU-Kommissarin Kyriakides im letzten Jahr als unzureichend befunden. Auch laut aktueller Informationen, die dem Deutschen Tierschutzbund durch verschiedene Veterinärbehörden übermittelt wurden, konnte durch den Aktionsplan bisher keine nennenswerte Steigerung der Zahl unkupierter Tiere erreicht werden. Auch gibt es Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung des Aktionsplans sowie deren Kontrolle auf den Betrieben.

Afrikanische Schweinepest: Krisenbewältigung geht nur miteinander

Pressemitteilung des Bundeslandwirtschafsministeriums vom 9. April 2021

Parlamentarischer Staatssekretär macht sich ein Bild von den Schutzmaßnahmen in Brandenburg

Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Uwe Feiler, hat sich ein Bild von den Maßnahmen gemacht, die das Land Brandenburg ergriffen hat, um die Afrikanische Schweinepest (ASP) zu bekämpfen.

Uwe Feiler besichtigte an den Deichanlagen in Lebus an der Grenze zu Polen gemeinsam mit der für die Tierseuchenbekämpfung in Brandenburg zuständigen Staatssekretärin im brandenburgischen Verbraucherschutzministerium, Anna Heyer Stuffer, und dem Staatssekretär im brandenburgischen Innenministerium, Uwe Schüler, sowie Vertretern der örtlichen Politik, Verwaltung und Landwirtschaft die Schutzmaßnahmen gegen die ASP.

Uwe Feiler: „Unser Ziel ist, dass die Ausbrüche auf das jetzige Gebiet beschränkt bleiben und diese Tierseuche schnellstmöglich getilgt wird. Denn die Schweinehalter stehen vor großen Herausforderungen. Deshalb war dieser Austausch mit den Betroffenen und Vertretern der örtlichen Politik und Verwaltung gut und wichtig. Nur gemeinsam können wir die Tierseuche bekämpfen. Wir unterstützen deshalb die betroffenen Bundesländer und stehen mit ihnen im ständigen Austausch, um sicher zu stellen, dass auftretende Probleme klar adressiert werden. Vor Ort muss die Tierseuche von den zuständigen Behörden bekämpft werden. Es geht darum, zu verhindern, dass sich die ASP weiter in Richtung Westen ausbreitet.“
Der Seuchendruck aus Polen sei weiterhin hoch, so Uwe Feiler. Deshalb wird derzeit geprüft, ob auf deutscher Seite ein sogenannter „weißer Bereich“ als Sicherheitszone eingerichtet werden könne. Dabei würde ein weniger Kilometer breiter Streifen, der auf beiden Seiten durch Wildschweinbarrieren begrenzt wird, eingerichtet werden. Hier werden die Wildschweine über Bejagung entnommen, so dass das Risiko einer Weiterverbreitung des ASP-Virus über Wildschweine Richtung Westen in bisher ASP-freie Gebiete verringert wird. Hierzu müssen noch offene fachliche und rechtliche Fragen geklärt und auch die Europäische Kommission eingebunden werden.

Abgebrannte Schweinezuchtanlage in Alt Tellin:

Deutscher Tierschutzbund will Wiederaufbau verhindern

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 9. April 2021

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband, der Deutsche Tierschutzbund Mecklenburg-Vorpommern, machen deutlich, dass sie einen Wiederaufbau der abgebrannten Schweinezuchtanlage in Alt Tellin nicht hinnehmen werden. Die Tierschützer kämpfen bereits seit Jahren gegen die Megaanlage in Mecklenburg-Vorpommern.

„Der schreckliche Brand mit zehntausenden verbrannten und erstickten Sauen, Ferkeln und Ebern muss Konsequenzen haben – unabhängig davon, was die Ermittlungen zur Brandursache ergeben“, sagt Kerstin Lenz, Vorsitzende des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Tierschutzbundes. „Es darf keine Option sein, dass diese Anlage jemals wieder in Betrieb geht.“ Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Wir prangern seit Jahren Seite an Seite mit Tier- und Naturschützern Rechtsverstöße gegen Tierschutz- und Naturschutzvorschriften an. Die Brandtragödie muss das Ende der Schweinezucht in Alt Tellin einläuten. Wir prüfen anhand der vorliegenden Informationen die juristischen Möglichkeiten und werden diese – soweit möglich – auch ergreifen.“

Jahrelanger Kampf gegen die Megaanlage

Die Megaanlage in Alt Tellin wurde trotz vieler Proteste im Jahr 2010 vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte genehmigt. Der BUND legte gegen diese Genehmigung Widerspruch ein. Von Anfang an bestanden massive Bedenken gegen das Brandschutzkonzept, die durch ein vom Tierschutzbund finanziertes Gutachten bestätigt wurden. Auf Grundlage dieses Brandschutzgutachtens reichte der BUND 2012 Klage ein. Unterstützung erhielt er im weiteren juristischen Verfahren vom Deutschen Tierschutzbund. Gemeinsames Ziel war und ist es, die Genehmigung der Anlage wegen vorliegender Rechtsverstöße gegen Tierschutz- und Naturschutzvorschriften aufheben zu lassen. Nach einer ersten sechsstündigen Gerichtssitzung im März 2017, wurde die weitere Verhandlung jedoch vertagt. Eine für Juni 2020 angesetzte Fortsetzung sagte das Gericht ab. Der Termin sei nicht haltbar, weil „neue und umfangreiche Schriftsätze“ eingegangen seien, die zunächst einer Beurteilung bedürften. Nach über zehn Jahren Kampf gegen die Anlage und einem immer wieder verzögerten Verfahren, hat der Brand am 30. März tragische Fakten geschaffen: Alle 18 Ställe brannten ab. Laut der Betreiberfirma fanden mehr als 55.000 Schweine den Tod.