Beginn der Mähsaison: Kitze, Hasenkinder & Co in Lebensgefahr – PETA appelliert an Landwirte in Brandenburg, Tierbabys zu schützen

Pressemitteilung von PETA vom 2. Juni 2021
 

Verantwortliche sind verpflichtet, Wildtiere mit Vorsichtsmaßnahmen vor Tod und Verletzungen zu bewahren
 

Brandenburg / Stuttgart, 2. Juni 2021 – Tödliche Falle im hohen Gras: Die bevorstehende Mähsaison bringt zahlreiche Tierkinder in Lebensgefahr. Vor allem von ihren Müttern in Wiesen abgelegte Rehkitze und junge Feldhasen fallen immer wieder den scharfen Klingen der Mähdrescher zum Opfer, weil die Tiere bei Gefahr regungslos verharren und nicht flüchten. Landwirte sind dazu verpflichtet, Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Tiere zu treffen. Die Tierrechtsorganisation PETA appelliert nun an die Verantwortlichen in Brandenburg, ihrer Pflicht nachzukommen und geeignete Vertreibungsmethoden oder Geräte zum Aufspüren versteckter Wildtiere einzusetzen.
 
„Tierkinder, die nicht schnell genug fliehen können, werden aufgeschlitzt, verstümmelt oder regelrecht zerhackt. Gegen die scharfen Klingen eines Mähdreschers haben sie keine Chance“, so Nadja Michler, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA. „Jeder Landwirt sollte routinemäßig vor und während dem Mähen von Wiesen ausreichende Maßnahmen zum Schutz der Wildtiere in den Arbeitsprozess integrieren.“
 
Um Tiere in der Brut- und Aufzuchtphase vor Verletzungen oder dem Tod zu bewahren, ist generell ein später Termin für das Mähen – ab Mitte Juli – anzustreben. Sollte dies nicht umsetzbar sein, eignen sich im Vorfeld der Mahd eingesetzte Vergrämungsmethoden wie flatternde Bänder, Duftzäune oder akustische Signale. Diese schrecken die Elterntiere auf, sodass sie ein neues Versteck für sich und ihren Nachwuchs suchen. Mithilfe von sogenannten Wildrettern in Form von modernen Infrarotgeräten lassen sich Tierkinder schon vor dem Mähen lokalisieren. Landwirte können erwachsene Wildtiere auch während der Mahd schützen, indem sie Wiesen von innen nach außen bearbeiten und Schutzblenden an den Fahrzeugen verwenden. Nicht gemähte Randstreifen bieten Tieren Zuflucht und Lebensraum. Auch die Schnitthöhe kann Leben retten: Je höher der Schnitt, desto geringer sind die Verluste von Bodenbrütern und nicht fliehenden Tierkindern.
 
Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso gilt laut Naturschutzgesetz, dass wildlebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund verletzt oder getötet werden dürfen. Landwirte sind dazu verpflichtet, den zuständigen Jäger über eine bevorstehende Mahd zu informieren, damit auch dieser entsprechende Vorkehrungen treffen kann. Dennoch werden in Deutschland jährlich schätzungsweise rund 100.000 Rehe durch Mähmaschinen schwer verletzt oder getötet.
 
PETA hat in der Vergangenheit wiederholt Strafanzeigen gegen Landwirte erstattet, die keine entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen und damit den leidvollen Tod von Wildtieren billigend in Kauf genommen haben – laut mehrerer daraufhin ergangener rechtskräftiger Urteile ein strafbares Versäumnis.
 
Rehe und Feldhasen bringen ihre Jungen inmitten hochgewachsener Wiesen in scheinbar sichere Verstecke, wohin sie in regelmäßigen Abständen zum Säugen zurückkehren. Auf diese Weise schützen sie ihre Kinder vor Fressfeinden, die durch die Anwesenheit der Alttiere angelockt werden könnten. Bei nahender Gefahr reagieren die Tierbabys mit dem sogenannten Drückinstinkt und verharren regungslos am Boden ihres Versteckes – eine bewährte Methode gegenüber Fressfeinden.

Landesamt informiert zu Auswirkungen von Kreuzkräutern auf landwirtschaftlichen Flächen

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 2.Juni 2021

Potsdam – Seit einigen Wochen leuchten die gelben Blüten des Frühlingskreuzkrautes an Straßen- und Wegrändern im ganzen Land. Immer häufiger wird ein Einwandern dieser giftigen Pflanze in landwirtschaftliche Flächen beobachtet. Besonders auf extensiv genutzten Wiesen und Weiden, Brachflächen oder in lückigen Futterbeständen, beispielsweise auf Luzerneschlägen, ist das Frühlingskreuzkraut in diesem Frühjahr anzutreffen.

Neben dem stark giftigen Jakobskreuzkraut ist auch das Frühlingskreuzkraut für Pferde, aber auch für Rinder und Schafe problematisch, da die Pflanzen auch im konservierten Zustand (als Heu oder Silage) ihre Giftigkeit nicht verlieren, die Tiere diese aber dort nicht herausselektieren können. Auf der Weide werden Kreuzkräuter zumindest von erfahrenen Tieren gemieden. Die toxische Wirkung von Kreuzkräutern basiert auf ihrem Gehalt an Alkaloiden, die – verstoffwechselt – Leberfunktionsstörungen verursachen. Dabei kann es zu akuten, bei wiederholter Aufnahme kleinerer Mengen, auch zu chronischen Vergiftungen kommen.

Die vergangenen trockenen Jahre trugen vermutlich auch dazu bei, dass die Kulturpflanzen in ihrer Entwicklung beeinträchtigt waren und keine geschlossene Pflanzendecke bilden konnten. Aber auch durch Fehler in der Bestandsführung, falsche Mahdzeitpunkte, Überweidung und Trittschäden werden günstige Bedingungen für die Ansiedlung der durch ihre flugfähigen Samen sich leicht verbreitenden Giftpflanzen geschaffen.

Um einer weiteren Verbreitung der Kreuzkrautarten auf landwirtschaftlich genutzten sowie deren angrenzenden Flächen entgegenzuwirken, rät das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, ein Aussamen der Pflanzen weitestgehend zu verhindern. Das Frühlingskreuzkraut befindet sich momentan größtenteils bereits am Ende seiner Blühzeit. Bei einer Mahd ist das sofortige Verbringen des Mähgutes von der Fläche erforderlich, da die schnelle Notreife der abgeschnittenen Pflanzen zu einem weiteren Sameneintrag in die Fläche führt.

Das später blühende Jakobskreuzkraut wird den Blütenstängel in den kommenden Wochen schieben. Seine Hauptverbreitung liegt im Nordwesten Brandenburgs. Auch das Jakobskreuzkraut ist auf extensiv bewirtschafteten, lückenhaften Wiesen und Weiden, Stilllegungsflächen und Brachen zu finden. Auf landwirtschaftlichen Flächen ist das wichtigste Kriterium zur Verhinderung einer Einwanderung von Kreuzkräutern die Erhaltung einer geschlossenen Grasnarbe der Grünlandflächen, die unter anderem durch einen angepassten Tierbesatz, eine ausgewogene Düngung und regelmäßige Pflegemaßnahmen gefördert werden kann.

Nicht zu vergessen ist die Bedeutung der Kreuzkräuter für die Biodiversität. Das Jakobskreuzkraut als einheimische Art ist für eine große Anzahl an Insekten ein Futter- und Pollenspender.

Weitere Informationen, speziell zum Jakobskreuzkraut: https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/pflanzenschutzdienst/pflanzenschutz-im-ackerbau-und-gruenland/giftiges-jakobskreuzkraut/

Das große Krabbeln startet wieder

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 1.Juni 2021

NABU ruft zum Insektensommer auf: Insekten beobachten, zählen und melden

Am Freitag ist es wieder soweit: Der NABU-Insektensommer findet deutschlandweit vom 4. bis 13. Juni sowie vom 6. bis 15. August statt. Eine Stunde lang können Naturinteressierte dann wieder Insekten beobachten, zählen und an den NABU melden. 

Eine besondere Rolle spielt der Marienkäfer. Etwa 70 Marienkäfer-Arten kommen in Deutschland vor. Ihre Farben variieren zwischen rot, gelb oder schwarz, unterschiedlich je nach Art. Am häufigsten entdeckt man bei uns den heimischen Siebenpunktmarienkäfer und den Asiatischen Marienkäfer. Wobei der Asiatische Marienkäfer erst vor wenigen Jahrzehnten eingeschleppt wurde. Heute kommt er nicht mehr nur in Japan und China vor, sondern auch in Nordamerika und Europa. Wie weit sich die invasive Art bereits verbreitet hat, soll nun der Insektensommer zeigen. Dafür sollen die Teilnehmer*innen melden, wie oft sie den Asiatischen und den Siebenpunktmarienkäfer entdecken konnten.

Beobachten und zählen kann jeder und das fast überall: Garten, Balkon, Park, Wiese, Wald, Feld, Teich, Bach oder Fluss. Das Beobachtungsgebiet sollte nicht größer sein als etwa zehn Meter in jede Richtung vom eigenen Standpunkt aus. Gezählt wird eine Stunde lang. Gemeldet werden die Beobachtungen per Online-Formular oder über die kostenlose Web-App „NABU-Insektensommer“.

Aber nicht nur Marienkäfer – jeder gesichtete Sechsbeiner soll gezählt und gemeldet werden. Auf einige in Deutschland häufig vorkommende Arten sollen die Teilnehmer*innen besonders achten. Der NABU legt den Fokus im Frühsommer auf Steinhummel, Florfliege, Hainschwebfliege, Tagpfauenauge, Lederwanze, Blutzikade und Admiral. Wer sich noch nie mit Insekten beschäftigt hat und diese nicht kennt, findet mit dem NABU-Insektentrainer eine Hilfestellung. Wenn man sich bei der Art nicht sicher ist, kann man auch einfach die Gruppe von Insekten angeben, zum Beispiel Schmetterling oder Käfer – hier hilft der Bestimmungsschlüssel im Insektentrainer auch weiter.


Hintergrund
Studien zeigen, dass die Insekten in Deutschland deutlich zurückgehen. Intensive Landwirtschaft, der Einsatz von Pestiziden und die Ausräumung der Landschaft sind nur einige Gründe für den Insektenschwund. Der NABU engagiert sich seit Jahren für den Schutz der Insekten. Sie sind unverzichtbar für uns Menschen und die gesamte Natur. In unseren Ökosystemen tragen sie unter anderem zur Vermehrung von Pflanzen sowie zur Fruchtbarkeit des Bodens bei. 

Die Daten der Zählaktion Insektensommer werden in Zusammenarbeit mit der Plattform www.naturgucker.de erfasst. Die Ergebnisse werden vom NABU ausgewertet und zeitnah veröffentlicht. Im vergangenen Jahr kamen von fast 16.000 Teilnehmer*innen bei beiden Zählungen erstmals knapp 10.000 Meldungen bundesweit zu den Sechsbeinern zusammen.

Mehr Informationen:

www.insektensommer.de

Kinder entdecken neugierig die Welt und lernen die Natur unvoreingenommen kennen. Der NABU möchte daher gemeinsam mit Familien und Kindern in die Vielfalt der Insektenwelt eintauchen. Schließlich haben viele Forscher irgendwann mal klein angefangen. Unsere Insektenbotschafterin Biene Maja und ihre Freunde zeigen, wie spannend Sechsbeiner sind und die Raupe Nimmersatt lädt zum Spielen ein. Das alles finden Sie auf unserer neu gestalteten Kinderseite: www.NABU.de/insekten-kinder

Umweltsteuern könnten hunderte Milliarden Euro mobilisieren – und damit Haushalte an anderer Stelle entlasten

Pressemitteilung des Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung vom 1.Juni 2021

Klimawandel, Luftverschmutzung, Überdüngung, Plastikmüll oder Staus verursachen jährlich erhebliche Folgekosten für die Gesellschaft. Fachleute des Kopernikus-Projekts Ariadne haben jetzt erstmals die Kosten verschiedener Umwelt- und Gesundheitsschäden für Deutschland heruntergebrochen – ihre Schätzungen gehen von mehr als 13 Prozent der Wirtschaftsleistung aus. Durch Umwelt- oder Lenkungssteuern können diese Schäden als Kosten den Verursachern angelastet werden und damit starke Anreize für nachhaltigeres Wirtschaften gesetzt Umweltsteuern könnten hunderte Milliarden Euro mobilisieren – und damit Haushalte an anderer Stelle entlasten werden. Mit den zusätzlichen Einnahmen in der Größenordnung von 348-564 Milliarden Euro können andere Steuern gesenkt werden, um Bürgerinnen und Bürger erheblich zu entlasten und einen sozialen Ausgleich herzustellen.

Schon 1920 hat der britische Wirtschaftswissenschaftler Arthur Pigou dargelegt, wie sich der wirtschaftliche Wohlstand durch die Bepreisung externer Kosten optimieren lässt: Dabei wird zum Beispiel der Ausstoß von Schadstoffen mit einer Steuer belegt, die der Höhe der gesellschaftlichen Folgekosten entspricht. Während die effiziente Reduktion von Umweltschäden im Vordergrund steht, wird durch die Bepreisung noch ein positiver Nebeneffekt erzielt – zusätzliche Steuereinnahmen. In Deutschland werden sogenannte Pigou- oder Umweltsteuern bislang allerdings nicht zielgenau eingesetzt. Einnahmen durch CO2-Preise, LKW-Maut, Energiesteuern und sonstige Verbrauchssteuern decken gegenwärtig gerade mal ein Viertel der externen Kosten ab, zeigt die Handlungsskizze der Expertinnen und Experten des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Ariadne-Projekts zu Optionen einer nachhaltigen Steuerreform.  

Denn jährlich entstehen Folgekosten in einer groben Größenordnung von 13-19 Prozent des deutschen BIP, schlüsseln die Expertinnen und Experten das Ausmaß externer Kosten für Umwelt- und Gesundheitsschäden in Deutschland auf. „Diese Umwelt- und Gesundheitsschäden werden letztlich von allen getragen – wir machen diesen Verlust unseres Wohlstands nun erstmals in konkreten Euros sichtbar“, sagt Matthias Kalkuhl vom Berliner Klimaforschungsinstitut MCC (Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change), das Teil des Ariadne-Projekts ist. „Wir haben so umfassend wie noch nie die externen Kosten des Wirtschaftens in Deutschland analysiert und kommen in einer ersten Synthese auf einen Schätzkorridor von 455 bis 671 Milliarden Euro.“

Zielgerichtet Steuern für die Energiewende: von CO2-Preisen über Landwirtschaft und Stromsteuern bis hin zum Verkehrssektor

Für die Energiewende zeigen die Ariadne-Fachleute von Klimaforschungs- und Wirtschaftsinstituten sowie Universitäten vier konkrete Handlungsfelder auf: Erstens müssten CO2-Preise im Emissionshandel angehoben werden, damit sie die durch den Klimawandel verursachten Schäden widerspiegeln. Zweitens würde in der Landwirtschaft eine konsequente Einberechnung von Treibhausgasen und anderen Umweltschäden wie dem Stickstoffeintrag nachhaltige Produktionsmethoden stärken. Drittens zeigt sich bei den Strompreisen, dass bestehende Abgaben wie die Stromsteuer nicht zielgenau auf den Klimaschutz ausgerichtet sind und ihn teilweise behindern: Die im europäischen Vergleich hohen deutschen Strompreise hemmen den Umstieg auf klimafreundliche Technologien wie Elektroautos oder Wärmepumpen. Doch nicht der Stromverbrauch an sich ist das Problem für die Umwelt, sondern vielmehr die klimaschädliche Stromerzeugung. Hier würden höhere CO2-Preise besser greifen. 

Viertens: Auch im Verkehrssektor können Umweltsteuern wirkungsvoll eingesetzt werden, denn Folgekosten durch Schäden gehen weit über CO2-Emissionen hinaus. Staus, Lärm oder Unfälle entstehen auch bei Elektroautos, und auch bei zunehmender E-Mobilität muss die Straßeninfrastruktur finanziert werden. Wenn die Einnahmen aus Mineralölsteuern wegbrechen, stellen Mautsysteme eine Alternative dar. Diese könnten auch helfen, Staus in Ballungszentren und Städten zu reduzieren. Durch die Verwendung von Maut-Einnahmen für Infrastruktur, Nahverkehr und andere Steuerentlastungen, kann ein sozial ausgewogenes Gesamtpaket geschnürt werden.

Hunderte Milliarden Euros an zusätzlichen Steuereinnahmen könnten andere Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger gegenfinanzieren

Die potenziellen zusätzlichen Einnahmen für den Staat durch Umweltsteuern liegen insgesamt bei 348-564 Milliarden Euro, rechnen die Fachleute vor. „Durch eine konsequent auf Umweltschäden ausgerichtete Besteuerung  könnte der Staat damit 44-71 Prozent des gesamten heutigen Steueraufkommens zusätzlich mobilisieren“, ergänzt Christina Roolfs  vom MCC: „So könnten andere Steuern in erheblichem Maß abgesenkt werden, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Durch Steuersenkungen, direkte Rückerstattungen an die Menschen oder gezielte Transfers für besonders betroffene Haushalte hat die Politik viel Handlungsspielraum, um eine derartige Steuerreformen sozial gerecht ausgestalten.“

„Denn bei Pigou- oder Umweltssteuern geht es nicht darum, die Menschen zu bevormunden“ sagt Maik Heinemann von der Universität Potsdam, die Teil des Ariadne-Projekts ist.  „Sinn der Sache ist, in den Preisen abzubilden welche Schäden für Dritte mit der Produktion und Nutzung von Verkehrsmitteln oder Gütern verbunden ist“. Durch Umweltsteuern werden diese Kosten nicht willkürlich auf die Gesellschaft verteilt, sondern über den Preis von den jeweiligen Produzenten und Konsumenten getragen. Unternehmen haben so einen starken Anreiz klimafreundlich zu produzieren, um niedrigere Preise anbieten zu können. Verbraucherinnen und Verbraucher können wiederum zum Beispiel beim Einkauf im Supermarkt auch die gesellschaftliche Wirkung ihres Handels besser einkalkulieren. „Letztendlich erhöht dies unterm Strich den Wohlstand aller“, so Heinemann.

Holzpyramide für Eremit

Pressemitteilung des NABU Brandenburg vom 27. Mai 2021


Aufrichtung gefällter Habitatbäume / NABU begrüßt Schadensbegrenzung

Potsdam, 27. Mai 2021. Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg hat dieser Tage zwei an der B 273 zwischen Nauen und Börnicke gefällte Bäume wiederaufgerichtet. Der NABU Brandenburg begrüßt dies und hofft, dadurch den Lebensraum seltener Holzkäfer im Schutzgebiet „Leitsakgraben“ zu erhalten.

Im Januar 2021 waren im Zuge des Straßenausbaus nicht nur Alleebäume, sondern auch die beiden Habitatbäume gegen geltendes Recht gefällt worden. Diese alten Eichen dienen den FFH-Käferarten Großer Rosenkäfer und Eremit (auch Juchtenkäfer genannt) im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Leitsakgraben“ als Lebensraum. Um diesen auch nach der Fällung zu erhalten, wurden diese beiden Bäume in der vergangenen Woche vom Landesstraßenbetrieb als Holzpyramide aufgerichtet und im Boden verankert.

„Die gefällten Bäume überleben zwar nicht, können den standortreuen Käfern aber noch jahrelang als Lebensraum dienen“, so Manuela Brecht, NABU-Naturschutzreferentin. Die Methode zur Sicherung wertvoller Habitatbäume mittels Carbonstangen wurde von der Firma „TreeConsult“ aus Bayern entwickelt und wird derzeit als Pilotprojekt an mehreren Standorten Deutschlands umgesetzt. „Auch, wenn es sich hierbei nur um Schadensbegrenzung handelt, hoffen wir, dass die Larven dieser seltenen und geschützten Käfer in den Stämmen überleben und die erwachsenen Käfer so später eine Chance haben, neue Habitatbäume in der unmittelbaren Umgebung zu suchen.“

Der „Leitsakgraben“ ist eines von fast 600 FFH-Gebieten in Brandenburg und zeichnet sich durch sein hohes Vorkommen an Wald-Lebensräumen aus. Durch den Sturm „Xavier“, die darauffolgenden forstlichen Eingriffe und den Straßenausbau der B 273 Anfang 2021 wurde der Eichen-Hainbuchen-Wald im Stadtwald Nauen nahe der Waldsiedlung bereits erheblich beeinträchtigt. Aktuell stehen der Holzkäferart Eremit nur noch drei der ursprünglichen sieben Alteichen als Habitatbäume zur Verfügung. Der Lebensraum wurde somit um über 50 Prozent zerstört.

„Brandenburg trägt eine besondere Verantwortung für die nach europäischem Recht besonders streng geschützte und in Brandenburg wie Deutschland stark gefährdete FFH-Käferart Eremit. Der Große Rosenkäfer ist deutschlandweit sogar vom Aussterben bedroht.“ erläutert Manuela Brecht.

Die Käferarten Großer Rosenkäfer (auch Großer Goldkäfer genannt, Protaetia aeruginosa bzw. Protaetia speciosissima) und Eremit (Osmoderma eremita) besiedeln vornehmlich alte, höhlenreiche Laubbäume, die in unseren Wäldern selten geworden sind. Entscheidend für die Wahl als Habitatbaum ist dessen Höhlenangebot. Erst in 150 bis 200 Jahre alten Bäumen bilden sich besiedlungsfähige Höhlen. In diesen findet die mehrjährige Entwicklung vom Eremit über Ei, Larve, Puppe bis zum Vollkerf statt. Daher ist es besonders fatal, dass die beiden über 200-jährigen Alt-Eichen an der B 273 gefällt wurden. Der Schutz des Eremiten, einer sogenannten Schirmart, sichert auch das Überleben zahlreicher gefährdeten Organismen im Alt- und Tot-, Habitatholz.

Manuela Brecht appelliert an die Verantwortlichen: „Wenn sich der Zustand unserer Brandenburger Wälder weiter verschlechtert, können sie auch immer weniger ihre ökologischen Dienstleistungen erbringen, wie z. B. Grundwasser zu filtern und zu speichern, den Treibhauseffekt zu reduzieren und das Lokal- und Mikroklima zu beeinflussen.“

Hintergrund:

Der NABU Brandenburg war Anfang des Jahres mit Hilfe eines Eilantrags gegen die Beseitigung von ca. 90 Alleebäume an der B 273 und weiterer Alt-Eichen im benachbarten geschützten Waldgebiet im Havelland vorgegangen. Auf Intervention des Verwaltungsgerichtes stellte der Landesstraßenbetrieb die weiteren Fällarbeiten ein. Im Rahmen dieses Straßenausbaus wurden in dem geschützten Waldgebiet auch weitere Alt-Eichen im Schutzgebiet gefällt. Deswegen hat der NABU Brandenburg bei der Staatsanwaltschaft Potsdam Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf vorsätzliche oder jedenfalls leichtfertige Zerstörung von Lebensstätten streng geschützter Käferarten gestellt.

Appell an Bundesrat: Gesetzentwurf zu Versuchstieren bedarf dringender Nachbesserung

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbund vom 27.Mai 2021

Anlässlich der morgigen Entscheidung über eine Gesetzesänderung zum Schutz von Versuchstieren, fordert der Deutsche Tierschutzbund den Bundesrat auf, dem Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht zuzustimmen. Die geplanten Änderungen am Tierschutzgesetz sind aus Sicht des Verbandes absolut unzureichend. Tierversuche in Deutschland würden auch in Zukunft nicht ausreichend kontrolliert werden. Die von der EU geforderte Angleichung an europäisches Recht wird nicht erreicht. Möglichkeiten, um Tierversuche über die EU-Mindestvorgaben hinaus einzuschränken, bleiben ungenutzt.

„Das Ziel, Versuchstiere besser zu schützen wird verfehlt, ja ad absurdum geführt. Wer den Entwurf in der jetzigen Form durchwinkt, lässt Millionen Versuchstiere im Stich, ignoriert das Staatsziel Tierschutz und missachtet EU-Recht“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Mitglieder des Bundesrats sind nun dringend angehalten, der Gesetzesänderung Einhalt zu gebieten. Der Bundesrat muss den Vermittlungsausschuss aufrufen. Es besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf. Eine vollständige Umsetzung der Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht muss selbstverständlich sein.“ Der Deutsche Tierschutzbund hatte sich bereits an die EU-Kommission gewandt und gefordert, das Vertragsverletzungsverfahren nicht abzuschließen, bevor es nicht wirklich zu einer Harmonisierung mit geltendem EU-Recht kommt.

Schutz von Versuchstieren in weiter Ferne

Die Anpassungen zu Tierversuchen im Tierschutzgesetz, die Deutschland aufgrund eines 2018 von der EU eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren vornehmen will, sind marginal: Zwar bedürfen bisher anzeigepflichtige Versuchsvorhaben künftig einer Genehmigung, diese gilt jedoch als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer Frist entscheidet. Zudem liegt es weiterhin im Ermessen des Antragstellers, ob ein Tierversuch wirklich unerlässlich und ethisch vertretbar ist. Die Behörden selbst können nach wie vor keine eigenständigen Überprüfungen durchführen. Möglichkeiten, die das EU-Recht bietet, um Tierversuche sogar über die EU-Mindestvorgaben hinaus einzuschränken, ergreift Deutschland nicht.

Hinweis an die Redaktionen: Der Deutsche Tierschutzbund fordert im Rahmen seiner Bundestagswahl-Kampagne „Mein Schicksal – Deine Wahl“ von den Parteien, sich in der nächsten Legislaturperiode für eine Gesamtstrategie für einen Ausstieg aus Tierversuchen einzusetzen. Zumindest sollte die Förderung von Alternativmethoden massiv ausgeweitet und schwerbelastende Versuche sowie Versuche an Primaten verboten werden. Mehr unter: www.2021-tierschutz-wählen.de/tierversuche