Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 24. Juni 2021
Potsdam – Am Freitag berät der Bundesrat über den von Brandenburg eingereichten Entschließungsantrag „zur Unterstützung der von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen tierhaltenden Betriebe“. Auf Initiative des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz soll darin die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, ein Förderprogramm für schweinehaltende Betriebe, die durch die ASP in eine schwierige wirtschaftliche Lage geraten sind, zu erarbeiten. Unterstützt wird der Antrag auch von den Ländern Berlin, Thüringen und Sachsen.
Seit dem erstmaligen Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im September 2020 in Brandenburg stehen viele schweinehaltende Betriebe in ganz Deutschland aufgrund geschlossener Drittmärkte und anderer Abnahmerestriktionen unter ökonomischem Druck. Die Betriebe in den Restriktionsgebieten in Brandenburg und Sachsen sind davon in besonderem Maße betroffen.
Die betroffenen Bundesländer haben alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Afrikanische Schweinepest in Deutschland zu eliminieren und die Betriebe in den Restriktionsge-bieten zu unterstützen. Um den schweinehaltenden Betrieben auch angesichts des momentanen Seuchengeschehens und in Verbindung mit den Vorschlägen der Borchert-Kommission im Rahmen einer gesellschaftlich akzeptierten Wertschöpfungskette zukunftsfähige Perspektiven zu eröffnen, bedarf es jedoch weitergehender Unterstützung und Förderprogramme, die die Bundesregierung in Abstimmung mit der Europäischen Union auf den Weg bringen muss.
Agrarminister Axel Vogel: „Wir wollen mit einem Förderprogramm die Betriebe bei einem seuchenbedingten temporären Ausstieg oder Teilausstieg aus der Erzeugung unterstützen. Den Betrieben soll es ermöglicht werden, funktionierende und verlässliche Verarbeitungs- und Vermarktungswege fortzuführen, und eine dauerhafte Aufgabe der Produktion ausgeschlossen werden.“
Außerdem wird die Bundesregierung durch die Brandenburger Initiative aufgefordert, die Zusammenarbeit mit Polen zu intensivieren, um gemeinsame wirksame Schritte im Grenzgebiet zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest unternehmen und die Tierseuche endgültig zurückzudrängen.
Laut Schweinepestverordnung ist bei Ausbruch von ASP zudem der Transport von Hausschweinen über die Grenzen von EU-Mitgliedsstaaten verboten. Auch dürfen Schweine nicht zur Schlachtung in einen EU-Nachbarstaat gebracht werden, selbst dann nicht, wenn der Schlachtbetrieb ebenfalls in einem Restriktionsgebiet liegt.
Agrarminister Axel Vogel: „Brandenburger Betriebe haben aufgrund ihrer geografischen Lage teilweise enge Lieferbeziehungen zu westpolnischen Schlachthöfen, die ebenfalls in Restriktionsgebieten liegen. Die Möglichkeit einer Belieferung dieser Schlachtbetriebe würde die wirtschaftlichen Situation der schweinehaltenden Betriebe deutlich verbessern, da es in Deutschland aktuell nur einen abnehmenden Schlachtbetrieb für ihre Tiere gibt.“
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auf Initiative Brandenburgs daher, sich auf Europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass bei dem innergemeinschaftlichen Verbringen von Schlachtschweinen zum Schlachten in benachbarte EU-Staaten aus ASP-Restriktionsgebieten die Behörden am Bestimmungsort unter den im EU-Recht definierten Bedingungen ihre Zustimmung erteilen.
Die Auslauf- und Freilandhaltung ist eine gesellschaftlich besonders anerkannte Form der Tierhaltung. Um die Risiken von Eintragspfaden, also der Möglichkeit der Infektion bei Tieren, die nicht Ausschließlich im Stall gehalten werden, zu klären und gegebenenfalls bestehenden Forschungsbedarf zu identifizieren soll die Bundesregierung einen bundesweiten Austausch unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit Beteiligung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Vertreterinnen und Vertretern aus den Ländern, der Wissenschaft, des Tierschutzes und der Landwirtschaft initiieren. Am Ende dieses Austauschs sollen bestenfalls gemeinsame Empfehlungen zur ausreichenden Biosicherheit der Auslauf- und Freilandhaltung entwickelt werden.
Außerdem bittet der Bundesrat auf Initiative Brandenburgs den Bund, unter Einbeziehung der Länder eine übergeordnete Wildbret-Vermarktungs- und -Verwertungsstrategie zu entwickeln, um die Bejagung von Schwarzwild zu unterstützen.