Frosch Florian, Storch Steppi und Ameise Amanda feiern mit Familien Ferien im Spreewald

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 25. Juni 2021

Schlepzig – Viele Familien mit Kindern erkundeten bereits mit dem Umweltbildungsprogramm des Biosphärenreservates „Florian, der Teichfrosch“ den Spreewald. Obwohl durch die Corona-Situation die Umsetzung der Naturerlebnisspiele erschwert wurde, hat sich die Anzahl der Teilnehmenden im letzten Jahr fast verdreifacht. Ab dem 28. Juni wird die Abenteuerkahnfahrt wieder im Rahmen des Lübbener Kindersommers auf der Schlossinsel angeboten.

In den Sommerferien lädt der Spreewald-Service Lübben immer montags zum Entdeckertag ein. Besonders viele kleine und große „Spürnasen“ sind dann mit „Florian, dem Teichfrosch“ unterwegs. Zuerst lauschen die Familien mit Kindern ab neun Jahre dem Teichfrosch, der in einem Hörspiel die Tier- und Pflanzenwelt der Fließgewässer und das Biosphärenreservat Spreewald vorstellt. Danach begleiten sie „Florian“ bei der Suche nach seinen Kindern. Um diese zu finden, müssen die Gäste mit dem Kahn fahren und dem Fährmann die richtigen Wasserwege ansagen. Eine Orientierungskarte mit eingezeichneter Route und versteckten Hinweisen im Uferbereich helfen dabei. Unterwegs werden zehn Fragen beantwortet, die ein Lösungswort ergeben. Alle Kinder, die herausfinden wie die Froschkinder heißen, erhalten zehn Quizkarten zum Sammeln.

Im letzten Jahr war „Florian, der Teichfrosch“ der Renner bei den Naturerlebnisangeboten „Spürnasen im Einsatz“, denn im Vergleich zu 2019 haben fast dreimal so viele Familien mit Kindern daran teilgenommen. Aber auch die Entdeckertouren „Steppi, der Weißstorch“ und „Amanda, die Waldameise“ wurden genutzt, um spielerisch und abenteuerlich die Lebensräume Wiese und Wald kennenzulernen.

Auch 2021 können Familien mit Kindern oder Schulklassen als „Spürnasen im Einsatz“ bei einer Abenteuerkahnfahrt oder Erlebniswanderung unterschiedliche Lebensräume entdecken.

Informationen und Anmeldung: Spreewald-Service Lübben, Telefon: 03546/ 3090

Novelle des Klimaschutzgesetzes vom Bundestag beschlossen

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 24. Juni 2021


Gesetz beschreibt verbindlichen Pfad zur Klimaneutralität 2045 / Klimaziel für 2030 wird von 55 auf 65 Prozent erhöht

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Mit dem Gesetz wird das Ziel der Klimaneutralität um fünf Jahre auf 2045 vorgezogen. Der Weg dahin wird mit verbindlichen Zielen für die 20er und 30er Jahre festgelegt. Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Die Klimaschutzanstrengungen werden so bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt. Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung Ende April aufgefordert. Die Bundesregierung hatte gestern im Rahmen des Haushalts 2022 ein Klimaschutz-Investitionsprogramm beschlossen, das erste Weichenstellungen für die Umsetzung des neuen Ziels vornimmt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert. Das betrifft viele Politikbereiche. Künftig müssen alle Ministerien mehr denn je Klimaschutzministerien sein. Mein Klimaschutzgesetz ist der Garant dafür, dass die Regierung beim Klimaschutz nicht mehr nachlassen wird. Jetzt brauchen wir einen Wettbewerb der Ideen, wie wir unsere Ziele am besten erreichen und dabei die notwendige Transformation sozial gerecht gestalten werden.“

Das Klimaschutzgesetz führt das System der jahresscharfen, zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren fort und senkt die bisher vorgesehenen Werte ab, um sie an das neue Minderungsziel von 65 Prozent im Jahr 2030 anzupassen. Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 werden die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Dies folgt einerseits dem ökonomischen Gedanken, dort zu mindern, wo die Vermeidungskosten am geringsten sind, andererseits sind der Industrie- und Energiesektor weiterhin die Sektoren mit den höchsten Emissionen. Hinzu kommt, dass eine erneuerbare Energieversorgung der Schlüssel für Emissionsminderungen in allen anderen Sektoren ist, in denen erneuerbar erzeugter Strom fossile Brenn- und Kraftstoffe ersetzen kann.

Das neue deutschen Klimaziel für 2030 berücksichtigt auch das neue höhere EU-Klimaziel für 2030, auf das sich alle Mitgliedstaaten unter deutscher Ratspräsidentschaft Ende 2020 verständigt hatten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte sich die Bundesregierung entschlossen, mit der Umsetzung der EU-Einigungen nicht zu warten, sondern diese bereits zu antizipieren und später bei Bedarf zu aktualisieren. Das hat den Vorteil, dass im Kampf gegen den Klimawandel keine Zeit verloren geht.

Auch für die 30er Jahre sieht das Gesetz für jedes einzelne Jahr konkrete Minderungsziele vor. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, wird im Jahr 2024 entschieden, wenn auf europäischer Ebene wichtige Weichen für die künftige Klimaschutz-Architektur gestellt sind.

Neu ist auch eine Zielvorgabe für den Erhalt und den Ausbau der sogenannten natürlichen Senken wie Wälder und Moore. Sie werden benötigt, um die unvermeidbaren Restemissionen von Treibhausgasen, etwa aus der Viehhaltung oder bestimmten Industrieprozessen, zu kompensieren. Der Senkenausbau benötigt einen langen Vorlauf. Darum beginnt die Bundesregierung schon jetzt, in die Vernässung von Mooren und den notwendigen Waldum- und –ausbau zu intensivieren. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an, dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung weitgehend bestätigt und an einigen Stellen ergänzt und präzisiert. Unter anderem ist nun geregelt, dass erstmals im Jahr 2024 und dann alle zwei Jahre der Klimaschutzbericht der Bundesregierung auch eine Darstellung zum Stand und zur weiteren Entwicklung der CO2-Bepreisung innerhalb der Europäischen Union und zu ihrer Kompatibilität mit der nationalen CO2-Bepreisung sowie den nationalen Klimazielen enthält.

Um die neuen Ziele zu erreichen, sind erhebliche weitere Anstrengungen und Investitionen erforderlich. Einen kräftigen Impuls für weitere Investitionen hat die Bundesregierung mit dem am 23. Juni 2021 im Rahmen des Haushalts 2022 beschlossenen Klimaschutz-Investitionsprogramm (Klimaschutz Sofortprogramm 2022) gesetzt. Mit dem Programm stellt die Bundesregierung insgesamt rd. 8 Mrd. Euro für 2022 für alle Bereiche zur Verfügung und enthält Maßnahmen für die Sektoren Industrie, Energie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Wälder und Moore sowie übergreifende Maßnahmen.

Einen Schwerpunkt im Industriebereich bildet das BMU-Programm zur Dekarbonisierung der Industrie. Hierfür werden weitere 650 Mio. Euro bereitgestellt. Das bestehende Förderprogramm wird ab 2022 um eine weitere Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge nach dem Konzept „Carbon Contracts for Difference“ ergänzt. Insgesamt stellt das BMU somit für Investitionskostenförderung und Klimaschutzverträge für die Dekabonisierung der energieintensiven Industrie in den Jahren 2021-2025 ca. 3,5 Milliarden Euro Fördermittel zur Verfügung. Das gibt der Industrie mehr Planungs- und Investitionssicherheit zur Umsetzung von transformativen Klimaschutzprojekten und den Beschäftigten die Gewissheit, dass die Bundesrepublik Deutschland weiterhin ein wirtschaftsstarkes und zukünftig zugleich klimaneutrales Industrieland mit guten und nachhaltigen Arbeitsplätzen bleiben wird.

Unterstützung für schweinehaltende Betriebe: Brandenburg bringt Initiative zu ASP in den Bundesrat

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 24. Juni 2021

Potsdam – Am Freitag berät der Bundesrat über den von Brandenburg eingereichten Entschließungsantrag „zur Unterstützung der von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen tierhaltenden Betriebe“. Auf Initiative des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz soll darin die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, ein Förderprogramm für schweinehaltende Betriebe, die durch die ASP in eine schwierige wirtschaftliche Lage geraten sind, zu erarbeiten. Unterstützt wird der Antrag auch von den Ländern Berlin, Thüringen und Sachsen.

Seit dem erstmaligen Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im September 2020 in Brandenburg stehen viele schweinehaltende Betriebe in ganz Deutschland aufgrund geschlossener Drittmärkte und anderer Abnahmerestriktionen unter ökonomischem Druck. Die Betriebe in den Restriktionsgebieten in Brandenburg und Sachsen sind davon in besonderem Maße betroffen.

Die betroffenen Bundesländer haben alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Afrikanische Schweinepest in Deutschland zu eliminieren und die Betriebe in den Restriktionsge-bieten zu unterstützen. Um den schweinehaltenden Betrieben auch angesichts des momentanen Seuchengeschehens und in Verbindung mit den Vorschlägen der Borchert-Kommission im Rahmen einer gesellschaftlich akzeptierten Wertschöpfungskette zukunftsfähige Perspektiven zu eröffnen, bedarf es jedoch weitergehender Unterstützung und Förderprogramme, die die Bundesregierung in Abstimmung mit der Europäischen Union auf den Weg bringen muss.

Agrarminister Axel Vogel: „Wir wollen mit einem Förderprogramm die Betriebe bei einem seuchenbedingten temporären Ausstieg oder Teilausstieg aus der Erzeugung unterstützen. Den Betrieben soll es ermöglicht werden, funktionierende und verlässliche Verarbeitungs- und Vermarktungswege fortzuführen, und eine dauerhafte Aufgabe der Produktion ausgeschlossen werden.“

Außerdem wird die Bundesregierung durch die Brandenburger Initiative aufgefordert, die Zusammenarbeit mit Polen zu intensivieren, um gemeinsame wirksame Schritte im Grenzgebiet zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest unternehmen und die Tierseuche endgültig zurückzudrängen.

Laut Schweinepestverordnung ist bei Ausbruch von ASP zudem der Transport von Hausschweinen über die Grenzen von EU-Mitgliedsstaaten verboten. Auch dürfen Schweine nicht zur Schlachtung in einen EU-Nachbarstaat gebracht werden, selbst dann nicht, wenn der Schlachtbetrieb ebenfalls in einem Restriktionsgebiet liegt.

Agrarminister Axel Vogel: „Brandenburger Betriebe haben aufgrund ihrer geografischen Lage teilweise enge Lieferbeziehungen zu westpolnischen Schlachthöfen, die ebenfalls in Restriktionsgebieten liegen. Die Möglichkeit einer Belieferung dieser Schlachtbetriebe würde die wirtschaftlichen Situation der schweinehaltenden Betriebe deutlich verbessern, da es in Deutschland aktuell nur einen abnehmenden Schlachtbetrieb für ihre Tiere gibt.“

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auf Initiative Brandenburgs daher, sich auf Europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass bei dem innergemeinschaftlichen Verbringen von Schlachtschweinen zum Schlachten in benachbarte EU-Staaten aus ASP-Restriktionsgebieten die Behörden am Bestimmungsort unter den im EU-Recht definierten Bedingungen ihre Zustimmung erteilen.

Die Auslauf- und Freilandhaltung ist eine gesellschaftlich besonders anerkannte Form der Tierhaltung. Um die Risiken von Eintragspfaden, also der Möglichkeit der Infektion bei Tieren, die nicht Ausschließlich im Stall gehalten werden, zu klären und gegebenenfalls bestehenden Forschungsbedarf zu identifizieren soll die Bundesregierung einen bundesweiten Austausch unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit Beteiligung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Vertreterinnen und Vertretern aus den Ländern, der Wissenschaft, des Tierschutzes und der Landwirtschaft initiieren. Am Ende dieses Austauschs sollen bestenfalls gemeinsame Empfehlungen zur ausreichenden Biosicherheit der Auslauf- und Freilandhaltung entwickelt werden.

Außerdem bittet der Bundesrat auf Initiative Brandenburgs den Bund, unter Einbeziehung der Länder eine übergeordnete Wildbret-Vermarktungs- und -Verwertungsstrategie zu entwickeln, um die Bejagung von Schwarzwild zu unterstützen.