Pressemittelung des Deutschen Tierschutzbundes vom 23. Juni 2021
Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Mitglieder des Bundesrats auf, am 25. Juni ein Ende der Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten einzuläuten. Ein Transportverbot beträfe die Länder das Nahen Ostens, Nordafrikas und Zentralasiens und könnte über eine Änderung der Tierschutztransportverordnung beschlossen werden. Die gravierenden Tierschutzprobleme auf den Langstreckentransporten und bei der Schlachtung vor Ort sind lange bekannt und nicht mit EU-Recht vereinbar.
„Der Bundesrat hat die historische Chance, die grausamen Transporte zu unterbinden und damit dem Wunsch der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Diese Möglichkeit muss er nun ergreifen!“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Eine Zustimmung wäre ein riesiger Fortschritt für den Tierschutz, denn sie würde Millionen von Tiere vor großem Leid bewahren. Dies hätte auch eine Signalwirkung an die EU, die aktuell in einem Untersuchungsausschuss die Regelungen der EU-Transportverordnung überprüft. Mit einer Ablehnung des Transportverbots würde der Bundesrat dagegen das konterkarieren, was er im Februar selbst beschlossen hatte.“
Der Bundesrat hatte am 12. Februar 2021 einen Antrag angenommen, der die Bundesregierung auffordert, ein Transportverbot in bestimmte Drittstaaten zu prüfen und Verbesserungen bei Tiertransporten einzuführen. In den zwei Jahren zuvor hatten verschiedene Bundesländer vergeblich versucht, Transporte in bestimmte Drittstaaten per Erlass zu unterbinden. Die Zuchtverbände konnten ihr Recht, die Transporte durchzuführen, juristisch erstreiten: Gerichte sprachen den Bundesländern die Zuständigkeit ab, Transporte in bestimmte Länder generell zu verbieten. Deshalb mussten die Transporte genehmigt werden. Der vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegte Verordnungsentwurf sieht, anders als vom Bundesrat gefordert, allerdings kein solches Transportverbot in Drittstaaten vor. Der Agrarausschuss des Bundesrats hat dieses Verbot deshalb als Empfehlung in den Verordnungsentwurf mit aufgenommen. Die Länder könnten nun eine bundeseinheitliche Lösung bewirken – wenn sie dem Entschließungsantrag zustimmen. Das BMEL müsste die Verordnung im Anschluss verkünden.