Appell an Bundesrat: Gesetzentwurf zu Versuchstieren bedarf dringender Nachbesserung

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbund vom 27.Mai 2021

Anlässlich der morgigen Entscheidung über eine Gesetzesänderung zum Schutz von Versuchstieren, fordert der Deutsche Tierschutzbund den Bundesrat auf, dem Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht zuzustimmen. Die geplanten Änderungen am Tierschutzgesetz sind aus Sicht des Verbandes absolut unzureichend. Tierversuche in Deutschland würden auch in Zukunft nicht ausreichend kontrolliert werden. Die von der EU geforderte Angleichung an europäisches Recht wird nicht erreicht. Möglichkeiten, um Tierversuche über die EU-Mindestvorgaben hinaus einzuschränken, bleiben ungenutzt.

„Das Ziel, Versuchstiere besser zu schützen wird verfehlt, ja ad absurdum geführt. Wer den Entwurf in der jetzigen Form durchwinkt, lässt Millionen Versuchstiere im Stich, ignoriert das Staatsziel Tierschutz und missachtet EU-Recht“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Mitglieder des Bundesrats sind nun dringend angehalten, der Gesetzesänderung Einhalt zu gebieten. Der Bundesrat muss den Vermittlungsausschuss aufrufen. Es besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf. Eine vollständige Umsetzung der Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht muss selbstverständlich sein.“ Der Deutsche Tierschutzbund hatte sich bereits an die EU-Kommission gewandt und gefordert, das Vertragsverletzungsverfahren nicht abzuschließen, bevor es nicht wirklich zu einer Harmonisierung mit geltendem EU-Recht kommt.

Schutz von Versuchstieren in weiter Ferne

Die Anpassungen zu Tierversuchen im Tierschutzgesetz, die Deutschland aufgrund eines 2018 von der EU eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren vornehmen will, sind marginal: Zwar bedürfen bisher anzeigepflichtige Versuchsvorhaben künftig einer Genehmigung, diese gilt jedoch als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer Frist entscheidet. Zudem liegt es weiterhin im Ermessen des Antragstellers, ob ein Tierversuch wirklich unerlässlich und ethisch vertretbar ist. Die Behörden selbst können nach wie vor keine eigenständigen Überprüfungen durchführen. Möglichkeiten, die das EU-Recht bietet, um Tierversuche sogar über die EU-Mindestvorgaben hinaus einzuschränken, ergreift Deutschland nicht.

Hinweis an die Redaktionen: Der Deutsche Tierschutzbund fordert im Rahmen seiner Bundestagswahl-Kampagne „Mein Schicksal – Deine Wahl“ von den Parteien, sich in der nächsten Legislaturperiode für eine Gesamtstrategie für einen Ausstieg aus Tierversuchen einzusetzen. Zumindest sollte die Förderung von Alternativmethoden massiv ausgeweitet und schwerbelastende Versuche sowie Versuche an Primaten verboten werden. Mehr unter: www.2021-tierschutz-wählen.de/tierversuche

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